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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine befristete Koordinatorenstelle für Gewaltschutz in Vollzeit zur Umsetzung eines Schutzkonzeptes im Rahmen der Bundesinitiative „Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
155 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
01.06.17, 15:03
Aktualisiert
01.06.17, 15:03
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine befristete Koordinatorenstelle für Gewaltschutz in Vollzeit zur Umsetzung eines Schutzkonzeptes im Rahmen der Bundesinitiative „Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine befristete Koordinatorenstelle für Gewaltschutz in Vollzeit zur Umsetzung eines Schutzkonzeptes im Rahmen der Bundesinitiative „Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 235/2017 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 27.04.2017 gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin Bemerkungen 14.06.2017 vorberatend 27.06.2017 beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine befristete Koordinatorenstelle für Gewaltschutz in Vollzeit zur Umsetzung eines Schutzkonzeptes im Rahmen der Bundesinitiative „Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“ Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 31.000€ Folgekosten in €: Kostenträger: 050313010 Mittel stehen zur Verfügung: Sachkonto: Personalkosten Jahr der Mittelbereitstellung: X Ja (durch Fördermittel) Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die frühestmögliche Besetzung und die Ausnahme vom Einstellungsstopp einer Koordinatorenstelle für Gewaltschutz in Vollzeit im Rahmen der Bundesinitiative „Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“ werden unter dem Vorbehalt einer verbindlichen Förderzusage beschlossen (befristet bis zum 31.12.2017). Begründung: Das Bundesfamilienministerium hat eine Initiative zum Thema „Schutz vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“ gestartet (u.a. mit UNICEF und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V.). Hierzu werden bundesweit 75 Koordinatorenstellen für Gewaltschutz eingerichtet, die Schutzkonzepte in Einrichtungen für Flüchtlinge implementieren und gleichzeitig Ansprechpartner u.a. für Jugend-, Sozial- und Arbeitsämter sind. Jede dieser Stellen wird mit bis zu 40.000 € gefördert (ein Eigenanteil aus städtischen Mitteln ist nicht zu leisten). An dem hierzu laufenden Interessenbekundungsverfahren „Initiative Schutz für Frauen und Kinder vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“ hat sich die Stadt Erftstadt beteiligt. Eine dezidierte Interessenbekundung an das Bundesministerium durch den Fachdienst Migration & Integration (FD M&I) in Zusammenarbeit mit der Arbeiterwohlfahrt erfolgte speziell für die Einrichtung Brabanter Weg 1. Mit Mail vom 12.04.2017 informierte die für das Projekt federführende Servicestelle Gewaltschutz darüber, dass die Interessenbekundung positiv bewertet wurde. Für eine verbindliche Förderzusage notwendig ist nunmehr noch eine formale Antragstellung nach einem speziell vorgegebenen Verfahren. Dieser formale Antrag wird aktuell vom FD M&I in Zusammenarbeit mit dem Amt für Jugend und Familie sowie der Gleichstellungsstelle erarbeitet. Da die Projektförderung befristet ist bis längstens zum 31.12.2017 ist – vorbehaltlich der verbindlichen Förderzusage – eine baldmögliche Ausschreibung zur Besetzung der Koordinatorenstelle geboten. (Erner) -2-