Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
155 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
01.06.17, 15:03
Aktualisiert
01.06.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 235/2017
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 27.04.2017
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
14.06.2017
vorberatend
27.06.2017
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine befristete Koordinatorenstelle für Gewaltschutz in Vollzeit zur Umsetzung eines Schutzkonzeptes im Rahmen der Bundesinitiative „Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
31.000€
Folgekosten in €:
Kostenträger:
050313010
Mittel stehen zur Verfügung:
Sachkonto:
Personalkosten
Jahr der Mittelbereitstellung:
X Ja (durch Fördermittel)
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die frühestmögliche Besetzung und die Ausnahme vom Einstellungsstopp einer Koordinatorenstelle für Gewaltschutz in Vollzeit im Rahmen der Bundesinitiative „Schutz von Frauen und Kindern vor
Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“ werden unter dem Vorbehalt einer verbindlichen Förderzusage
beschlossen (befristet bis zum 31.12.2017).
Begründung:
Das Bundesfamilienministerium hat eine Initiative zum Thema „Schutz vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“ gestartet (u.a. mit UNICEF und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V.). Hierzu werden bundesweit 75 Koordinatorenstellen für Gewaltschutz eingerichtet, die
Schutzkonzepte in Einrichtungen für Flüchtlinge implementieren und gleichzeitig Ansprechpartner
u.a. für Jugend-, Sozial- und Arbeitsämter sind. Jede dieser Stellen wird mit bis zu 40.000 € gefördert (ein Eigenanteil aus städtischen Mitteln ist nicht zu leisten). An dem hierzu laufenden Interessenbekundungsverfahren „Initiative Schutz für Frauen und Kinder vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“ hat sich die Stadt Erftstadt beteiligt. Eine dezidierte Interessenbekundung an das Bundesministerium durch den Fachdienst Migration & Integration (FD M&I) in Zusammenarbeit mit der
Arbeiterwohlfahrt erfolgte speziell für die Einrichtung Brabanter Weg 1. Mit Mail vom 12.04.2017
informierte die für das Projekt federführende Servicestelle Gewaltschutz darüber, dass die Interessenbekundung positiv bewertet wurde. Für eine verbindliche Förderzusage notwendig ist nunmehr
noch eine formale Antragstellung nach einem speziell vorgegebenen Verfahren. Dieser formale
Antrag wird aktuell vom FD M&I in Zusammenarbeit mit dem Amt für Jugend und Familie sowie der
Gleichstellungsstelle erarbeitet.
Da die Projektförderung befristet ist bis längstens zum 31.12.2017 ist – vorbehaltlich der verbindlichen Förderzusage – eine baldmögliche Ausschreibung zur Besetzung der Koordinatorenstelle
geboten.
(Erner)
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