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Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
4,1 MB
Datum
05.09.2017
Erstellt
03.11.16, 15:28
Aktualisiert
03.11.16, 15:28

Inhalt der Datei

Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Erftstadt Erarbeitet durch die Leitung der Feuerwehr und die Verwaltung Stand: 02.11.2016 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINER TEIL 5 1.1 GRUNDLAGE 1.2 ZWECK 1.3 BETEILIGTE 5 5 5 2 DARSTELLUNG DER RECHTLICHEN GRUNDLAGEN 6 2.1 WEITERE ERLASSE 6 3 DARSTELLUNG DER AUFGABEN DER FEUERWEHR 7 3.1 ZUGEWIESENE AUFGABEN § 23 BHKG, §§ 6, 7, 8, 9, 13 RETTG 8 3.2 ZUSÄTZLICHE AUFGABEN, SERVICEAUFGABEN 8 3.3 TECHNIK/W ERKSTÄTTEN 9 3.4 WEITERE FREIWILLIGE AUFGABEN, DIE INSBESONDERE VON EHRENAMTLICHEN FREIWILLIGEN FEUERWEHREN ERFÜLLT WERDEN 10 4 GEFÄHRDUNGSPOTENTIAL 11 4.1 DIE STADT ERFTSTADT 4.1.1 GRÖßE UND EINWOHNER 4.1.2 FLÄCHEN, NUTZUNGEN IN QKM/% (GEORDNET JE STADTBEZIRK/-TEIL UND INSGESAMT) 4.1.3 TOPOGRAPHIE 4.1.4 VERKEHRSFLÄCHEN 4.2 LÖSCHWASSERVERSORGUNG 4.2.1 ZUSTANDSBERICHT 4.2.2 RECHTLICHE VORGABEN 4.2.3 BEDEUTUNG DER W ERKE DIN EN 1717 UND DVGW-W405-B1 4.2.4 GRUNDSCHUTZ GEM. DVGW ARBEITSBLATT 405 4.2.5 KOMPENSATIONSMAßNAHMEN DURCH DIE FEUERWEHR 4.3 LEITBILDER DER STADTENTWICKLUNG, ABSEHBARE VERÄNDERUNGEN, PLANUNGEN UND TENDENZEN DURCH STADTENTWICKLUNGSPLANUNG. 4.4 RISIKEN UND FEUERWEHREINSÄTZE IN DER STADT 4.4.1 RISIKEN 4.5 STATISTIK DER FEUERWEHR: EINSATZDIENST BRANDSCHUTZ UND TECHNISCHE HILFELEISTUNG, AUßERGEWÖHNLICHE EINSÄTZE, AUSRÜCKEZEITEN 4.5.1 EINSATZSTATISTIKEN 4.5.2 AUSRÜCKEZEITEN BRANDSCHUTZ/TECHNISCHE HILFELEISTUNG 4.5.3 ÜBERPRÜFUNG DER EINSATZFÄHIGKEIT DER EHRENAMTLICHEN KRÄFTE 4.5.4 EINSATZFAHRTZEITEN/ALARMFAHRTEN 4.5.5 ERGEBNISSE 4.6 RISIKOANALYSE DES GEFÄHRDUNGSPOTENTIALS 4.6.1 MODELLPARAMETER EINSATZHÄUFIGKEIT 4.6.2 MODELLPARAMETER GEFAHREN 4.6.3 MODELLPARAMETER BEVÖLKERUNGSDICHTE 4.6.4 FINALES RISIKOMODELL 11 11 11 11 12 13 13 14 14 15 16 5 PLANZIEL 40 Seite 2 16 17 17 22 22 23 26 26 28 32 32 35 37 37 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt 5.1 PLANZIELDEFINITION 40 5.2 STANDARDISIERTE SCHADENSEREIGNISSE 41 5.3 HILFSFRIST 41 5.3.1 DESHALB WIRD DIE HILFSFRIST FOLGENDERMAßEN DEFINIERT: 42 5.4 FUNKTIONSSTÄRKE 43 5.5 ERREICHUNGSGRAD 43 5.6 SZENARIEN 44 5.6.1 SZENARIO 1 – ABC EINSATZLAGE 44 5.6.2 SZENARIO 2 – TECHNISCHE HILFELEISTUNG MIT EINER EINGEKLEMMTEN PERSON 45 5.6.3 SZENARIO 3 A – KRITISCHER W OHNUNGSBRAND IN EINEM EINFAMILIENHAUS IN LÄNDLICHER BEBAUUNG 47 5.6.4 SZENARIO 3 B – KRITISCHER W OHNUNGSBRAND IN EINEM MEHRFAMILIENHAUS IN STÄDTISCHER BEBAUUNG 48 6 SOLL-STRUKTUREN 50 6.1 ORGANISATION 6.2 PERSONAL UND AUSBILDUNG 6.2.1 PERSONAL FREIWILLIGE FEUERWEHR 6.2.2 PERSONAL HAUPTAMTLICHE W ACHE 6.2.3 AUSBILDUNG 6.3 GEBÄUDE 6.3.1 GERÄTEHÄUSER 6.3.2 HAUPTAMTLICHE W ACHE 6.4 FAHRZEUGE 6.5 GERÄTE 6.6 ALARMIERUNG 6.7 PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG (PSA) 50 50 50 50 51 52 52 52 52 53 53 53 7 IST – STRUKTUREN 55 7.1 ORGANISATION 7.1.1 EINSATZBEREICH DER HAUPTAMTLICHE W ACHE 7.1.2 EINSATZBEREICH DES EHRENAMTLICHEN TEILS DER FEUERWEHR ERFTSTADT 7.1.3 VERFÜGBARKEIT DER EHRENAMTLICHEN KRÄFTE 7.2 PERSONAL UND AUSBILDUNG 7.2.1 PERSONAL FREIWILLIGE FEUERWEHR 7.2.2 PERSONAL HAUPTAMTLICHE W ACHE 7.2.3 AUSBILDUNG 7.3 GEBÄUDE 7.3.1 GERÄTEHÄUSER 7.3.2 HAUPTAMTLICHE W ACHE 7.4 FAHRZEUGE 7.5 GERÄTE 7.6 ALARMIERUNG 7.7 PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG (PSA) 55 56 57 58 58 58 59 59 60 60 60 60 61 62 63 8 RESULTIERENDE MAßNAHMEN 65 8.1 PERSONAL 8.1.1 TAGESVERSTÄRKUNG HAUPTAMTLICHE W ACHE – MAßNAHME P.2016.2 8.1.2 FÜHRUNGSSTRUKTUR IM EINSATZDIENST – MAßNAHME P.2016.5 65 65 65 Seite 3 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt 8.1.3 FÜHRUNGSSTRUKTUR DER ABTEILUNG FEUERWEHR/RETTUNGSDIENST DER STADT ERFTSTADT – MAßNAHME P.2016.3 65 8.1.4 KONTINUIERLICHE AUSBILDUNG VON BRANDMEISTERN (MITTLERER DIENST) – MAßNAHME P.2016.4 65 8.1.5 GESAMTKOSTEN DER PERSONALMAßNAHMEN 66 8.2 TECHNIK 66 8.2.1 TRINKWASSERSCHUTZ – MAßNAHME T.2016.3 66 8.2.2 ENTWICKLUNGEN IN DER LÖSCHWASSERVERSORGUNG 66 8.2.3 DIGITALE W ASSER- UND ABWASSERPLÄNE – MAßNAHME T.2016.5 66 8.2.4 SOFTWARE ZUR AD-HOC AUSWERTUNG VON KENNZAHLEN – MAßNAHME T.2016.1 66 8.2.5 MANNSCHAFTSTRANSPORTFAHRZEUGE – MAßNAHME T.2016.2 66 8.2.6 BAULICHE MAßNAHMEN AN GERÄTEHÄUSERN – MAßNAHME T.2016.4 67 8.3 ORGANISATION 69 8.3.1 NEUBAU EINER ZENTRALEN FEUERWACHE – MAßNAHME O.2016.1 69 8.3.2 FÖRDERUNG DES EHRENAMTES – MAßNAHME O.2016.4 69 8.3.3 ANHEBUNG DER AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGEN – MAßNAHMEN O.2016.2 UND O.2016.3 70 8.3.4 BETEILIGUNG IN DER PLANUNGSPHASE VON BAUSTELLEN – MAßNAHME O.2005.7 71 8.3.5 FÜHRERSCHEINE – MAßNAHME O.2016.5 72 8.3.6 BRANDSCHUTZDIENSTSTELLE – MAßNAHME O.2005.10 72 8.3.7 BETEILIGUNG IM PLANUNGSVERFAHREN VON BAUGEBIETEN IN BEZUG AUF DIE LÖSCHWASSERVERSORGUNG UND BEFAHRBARKEIT – MAßNAHME O.2016.6 72 9 ANLAGEN ZUM BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN 2016 73 9.1 ERLÄUTERUNG GRUNDSÄTZLICHER ANFORDERUNGEN AN FEUERWEHRGERÄTEHÄUSERN AUS SICHT DES ARBEIT- UND UNFALLSCHUTZ 73 9.1.1 SICHERHEIT IM FEUERWEHRGERÄTEHAUS - SICHERHEITSGERECHTES PLANEN, GESTALTEN UND BETREIBEN IN ANLEHNUNG AN DIE GUV-I 8554 73 9.1.2 AN- UND ABFAHRT ALS UNFALLSCHWERPUNKT 73 9.1.3 DAS „ORGANISIERTE“ PROBLEM 74 9.1.4 ZUGÄNGLICHKEIT DES FEUERWEHRHAUSES VON DEN PKW-STELLPLÄTZEN 74 9.1.5 STAURAUM VOR DEN TOREN 74 9.1.6 BELEUCHTUNG 75 9.1.7 DURCHFAHRTEN UND TORE 75 9.1.8 STELLPLATZMAßE IN BESTEHENDEN FEUERWEHRHÄUSERN 77 9.1.9 DIESELMOTOR-EMISSIONEN 77 9.1.10 TRITTSICHERHEIT IM FEUERWEHRHAUS 78 9.1.11 SOZIALRÄUME 79 9.1.12 MATERIALLAGERUNG 79 9.2 FAHRZEUGÜBERSICHT 80 9.3 BAULICHER ZUSTAND DER GERÄTEHÄUSER 82 Seite 4 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt 1 ALLGEMEINER TEIL 1.1 Grundlage Gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), in der derzeit gültigen Fassung vom 01.01.2016, sind die Gemeinden gehalten, unter Beteiligung ihrer Feuerwehr, Brandschutzbedarfspläne aufzustellen und im Abstand von 5 Jahren fortzuschreiben. Grundlage für die Verpflichtung der Gemeinde zur Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes ist dem BHKG, § 3 Abs. 3 zu entnehmen. 1.2 Zweck Das Erfordernis zur Erstellung eines Brandschutzbedarfsplans ergibt sich zum einem aus den o.a. gesetzlichen Grundlagen und zum anderen aus der Anpassung der Entwicklungen in der Vergangenheit und der Zukunft. Der Brandschutzbedarfsplan dient dazu, die Hilfeleistung für den Bürger zu optimieren, die Versorgungsqualität zu verbessern. Die Flexibilität in Organisation und Gerät soll hierdurch optimiert werden. Investitionen in den Brandschutz werden planbarer. Der Brandschutzbedarfsplan soll die Organisation der Feuerwehr überschaubarer und verständlicher machen. Hiermit wird der Brandschutzbedarfsplan von 2005 bereits zum 2. Mal fortgeschrieben. 1.3 Beteiligte        Leiter der Feuerwehr und seine Stellvertreter Führungskräfte der Feuerwehr Die Gesamtheit der Feuerwehr Bürgermeister und Fachämter Vertreter der im Rat befindlichen politischen Fraktionen Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Als beschlussfassendes Gremium der Rat der Stadt Seite 5 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt 2 DARSTELLUNG DER RECHTLICHEN GRUNDLAGEN (auszugsweise in der jeweils gültigen Fassung)       2.1 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophen Schutz in NRW (BHKG) vom 01.01.2016 (GV. NRW. 2015 S. 886). Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW) vom 24. November 1992 (GV. NW. S. 458), geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung des Rettungsgesetztes vom 25.März 2015 (GV. NRW. S. 305) Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (Zivilschutzneuordnungsgesetz ZSNeuOG) vom 25. März 1997 (BGBl. I S. 726)- Artikel 1 Zivilschutzgesetz (ZSG) Bauordnung Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung -(BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), geändert durch Gesetz vom 9. Mai 2000 (GV. S. 439) Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VV BauO NW), RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v. 12.10.2000 - II A 3 100/85 (MBl. NRW. Nr. 71 vom 23. September 2000) Sonderbauverordnungen (SBauVO) vom 17. November 2009 Teil 1: Versammlungsstätten Teil 2: Beherbergungsstätten Teil 3: Verkaufsstätten Teil 4: Hochhäuser Teil 5: Garagen Weitere Erlasse   Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden, gem. RdErl. d. Innenministeriums - V D 2 - 4.131-5 - u. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung - 834.36-86/0 Nr. 240/99 - v. 19.05.2000 (MBl. NW. S. 650) Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger vom Ministerium für Inneres und Kommunales, Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW vom 07.06.2016 Seite 6 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt 3 DARSTELLUNG DER AUFGABEN DER FEUERWEHR Die Aufgabenzuweisung ergibt sich zum einen aus den vorbeschriebenen Rechtsgrundlagen und zum anderen aus der Organisationshoheit der Gemeinde. Die folgenden Aufgaben werden in Erftstadt von der Feuerwehr wahrgenommen.                  Bekämpfung von Schadenfeuer Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen. Unter Hilfeleistung ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben auch das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden kann. Mitwirkung von Brandschutz- oder ABC-Einheiten im Katastrophenschutz Gestellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet sind und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen. Gestellung von Brandsicherheitswachen nach baurechtlichen Vorschriften (Sonderbauverordnungen) Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie der Möglichkeiten der Selbsthilfe Maßgebliche Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse sowie von Sonderschutzplänen für besonders gefährliche Objekte Aus- und Fortbildung, Übungen Durchführung der Grundausbildung, Erprobung der Leistungsfähigkeit durch Übungen - Organisation, Aufbau und Führung des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Erftstadt als organisatorisch administrative Führungsstruktur der Gemeinde Operativ-taktische Einsatzleitung bei größeren Schadensereignissen zur Unterstützung der Einsatzleitung Disposition von Fahrzeugen und Einheiten Information an Behörden und Krankenhäuser usw. Meldung an Bezirksregierung (Sofortmeldungen) Rundfunkdurchsagen (D1 bis D4) Beratung Einsatzdokumentation Überwachung der Einsatzliteratur, Datenpflege Aufgabenbereich bei Großschadensereignissen oder Katastrophen Gestellung von bestellten Einsatzleitern für Großschadens- und Katastrophenlagen Aufgabenwahrnehmung in zusätzlichen Einsatzbereichen auf den Bundesautobahnen, hier BAB 1, 61 und 553 nach § 3 Abs. 6 BHKG Mitwirkung in Bundes- Landes- und Kreiskonzepten mit Personal und Material gem. § 3 Abs. 1 BHKG Gemeinsam mit Kreis zuständig für die Warnung der Bevölkerung gemäß § 3 Abs. 1 BHKG Seite 7 Brandschutzbedarfsplan 2016   3.1 Stadt Erftstadt Beteiligung im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren (Ausbildung von mind. 2 Mitarbeitern g.D./h.D feuerwehrtechnischer Dienst erforderlich): Dies umfasst im Wesentlichen Stellungnahmen zum abwehrenden Brandschutz, d. h. Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung eines Löschangriffes, insbesondere die Löschwasserversorgung, die Zugänglichkeit, Lage und Anordnung der zum Anleitern bestimmten Stellen, Löschwasserrückhalteanlagen, Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung sowie für Brandmeldung und die Alarmierung im Brandfall, betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Menschen und Tieren. Durchführung oder Beteiligung bei der Brandschau (hauptamtliche Kräfte der Feuerwehren). Brandschaupflichtig sind Gebäude und Einrichtungen die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Insbesondere auch Gebäude gemäß Sonderbauverordnungen. Zugewiesene Aufgaben § 23 BHKG, §§ 6, 7, 8, 9, 13 RettG           3.2 Mitwirkung im Rettungsdienst und Krankentransport, Aufgaben Sachgebiet Notfallrettung u. Krankentransport, Mitwirkung bei der Erstellung des Rettungsdienstbedarfsplanes Überwachung gem. Medizinproduktgesetz Einsatz und Anleitung von Praktikanten und ggfs. FSJ-ler bzw. Teilnehmer Bundesfreiwilligenjahr Zusammenarbeit mit Krankenhäusern, Notärzten Zusammenarbeit mit Privatunternehmen und Hilfsorganisationen Zusammenarbeit mit dem ärztlichen Leiter Rettungsdienst sowie dem ärztlichen Leiter Notarztstandort Gestellung der Funktion eines organisatorischen Leiters Rettungsdienst Aus- und Fortbildung RettSan, RettAss Zusätzliche Aufgaben, Serviceaufgaben           Verwaltung eines Schlüsseldepots Vermittlung von Dienstleistungen Weiterleitung von Warnmeldungen, Wettermeldungen Annahme und Weiterleitung von Notdienst-Anforderungen (z. B. für –32-, -40-, -51-, 61-, -65-, -81-, -82 , Landesbetrieb Straßen) Unterbringung brandgeschädigter Obdachloser in Vertretung für das Ordnungsamt Beseitigung von auslaufenden Betriebsmitteln auf öffentlichen Verkehrs- und Wasserflächen Technische Hilfeleistung für städtische Dienststellen Gestellungen von Fahrzeugen und Geräten, z. B. Drehleiter oder LKW Beseitigung von Gefahrenquellen auf Privatgrundstücken, z. B. nach Zerstörungen durch Dritte oder Unwetter, wie entfernen von Dachziegeln, Mauerstücken, Bäumen usw. Übertragene Aufgaben anderer Stadtämter, wie Ordnungs-, Umwelt- oder Hauptamt z. B. Tiertransport (Fundtiere abholen und ggfs. ins Tierheim), Fahnen hissen zu div. Anlässen, Reparatur und Betankung von städt. Kfz. und Geräten Seite 8 Brandschutzbedarfsplan 2016             3.3 Stadt Erftstadt Unterstützung bei der Desinfektion geräumter Häuser/Wohnungen Übernahme von Aufgaben anderer Stadtämter außerhalb der Bürozeiten z. B. Einweisung nach PsychKG, Unterstützung bei der Inobhutnahme Jugendlicher, Unterbringung von Obdachlosen usw. Sofortmaßnahmen nach Öl- und Giftalarmplan für Ordnungsamt bzw. untere Wasserbehörde Aufstellen von Absperrungen, allg. Aufgaben des jeweils zuständigen Straßenbaulastträgers Beseitigung von Verkehrshindernissen für Eigenbetrieb Straßen Hilfeleistung mit DLK, RW2, HLF, TLF, usw. Wahrnehmung der gesamten Verwaltungstätigkeit in dem Bereich Brandschutz/Rettungsdienst Dienstleistungen für die Polizei z. B. Ausleuchten von Einsatzstellen, Gestellung von Fahrzeugen und Geräten im Rahmen der Amtshilfe, Leichenbergung, Unterstützung bei der Unfallaufnahme (Monobild-Verfahren) Bereich: Abwehrender Brandschutz, z. B. Erstellung von Einsatz- und Objektplänen für besondere Objekte Bereich: Vorbeugender Brandschutz, z. B. Beratungstätigkeiten, Planbesprechungen, Brandschutz- und Räumungsübungen, Unterweisungen, Schulungen, Überprüfung, Löschwasserentnahmestellen, Überprüfung von Flächen für die Feuerwehr, Aufschaltung von Brandmeldeanlagen, Abnahme und Funktionskontrolle von Brandmeldeanlagen Bereich: Aus- und Fortbildung, Durchführung von hauptberuflichen Brandmeisteranwärter-Lehrgängen, Grundausbildung Truppmann Phasen 1-4, Sprechfunker, Sonderausbildungen wie z.B. Technische Hilfeleistung, ABC, Maschinist, Sicherung in Höhen und Tiefen, Fortbildungen für Rettungssanitäter, Rettungsassistenten und Notfallsanitäter, Praktikanten im Rettungsdienst, Koordinierung/Durchführung interner und externer Ausbildungen, Mitwirkung bei überörtlichen Ausbildungsstellen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreisen usw. Ausbildung von Kräften anderer Feuerwehren Firmenangehöriger und Verwaltungs-, Schul- und KiTa-Personal (Handhabung von Löschgeräten, Brandschutzaufklärung usw.) Technik/Werkstätten           Reparatur, Überwachung/Ausführung Wartung, Pflege, Prüfung eigener und fremder Fahrzeuge und Geräte in eigenen Werkstätten. wie der KFZ– Werkstatt mit Hauptuntersuchung, Abgassonderuntersuchung, Sicherheitsprüfung und der Gerätewerkstatt und der Schlauchwerkstatt. Feuerlöscher Werkstatt, Wartung von Feuerlöschern aus städtischen Liegenschaften Funkwerkstatt Elektrowerkstatt mit Messgeräten Atemschutzwerkstatt, Wartung von Atemschutzgeräten Medizingeräte Desinfektion Bauunterhaltung der Feuerwache und der Gerätehäuser Betrieb und Unterhaltung von techn. Übungseinrichtungen Technische Logistik z.B. mit AB-Mulde und Gabelstapler Seite 9 Brandschutzbedarfsplan 2016  3.4 Stadt Erftstadt Ausschreibung von Fahrzeugen und Geräten, Durchführung des Vergabeverfahrens Weitere freiwillige Aufgaben, die insbesondere von ehrenamtlichen Freiwilligen Feuerwehren erfüllt werden            Begleitung von Prozessionen (Verkehrssicherung mit Polizei) Unterstützung im Ordnungsdienst und sonstigen organisatorischen und vorbeugenden Maßnahmen Begleitung von Karnevalsumzügen, Teilnahme oft als Bestandteil der jeweiligen Dorfgemeinschaft Martinzugbegleitung Sicherheitsdienste bei Feuerwerken und ähnlichem Heimatfeste, Beteiligung mit eigenen Ständen Teilnahme an Veranstaltungen der Ortsgemeinschaften z.B. bei Goldhochzeiten, Kranzniederlegungen etc. Feuerwehrverbandsveranstaltungen (Umzüge, Übungen) Leistungsnachweis Informationen an Haushalte bei besonderen Gefahrenlagen, z.B. Hochwasser mit Lautsprecherdurchsagen Repräsentationsaufgaben für die Stadt Erftstadt Seite 10 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt 4 GEFÄHRDUNGSPOTENTIAL 4.1 Die Stadt Erftstadt 4.1.1 Größe und Einwohner Die Stadt Erftstadt verfügt über eine Gesamtfläche von 11.989 ha und ist somit die flächengrößte Gemeinde im Rhein-Erft-Kreis. Erftstadt hat eine maximale Ausdehnung von 12,3 km (Ost/West) und 16,55 km (Nord/Süd). Der westlichste Punkt des Stadtgebiet befindet sich an der L 33 Höhe Erp, der östlichste Punkt an der A 553 Richtung Brühl. Der südlichste Punkt liegt in der Nähe der L 181 Niederberg Richtung Lommersum an der A 1. Der nördlichste Punkt der Stadt Erftstadt befindet an der B 264 in der Nähe der A 61. An Erftstadt grenzen die Gemeinden Zülpich, Vettweiß, Nörvenich, Kerpen, Hürth, Brühl und Weilerswist. Die Einwohnerzahl in Erftstadt teilt sich wie folgt auf die Stadtteile auf. Ortsteil Liblar Lechenich Gymnich / Mellerhöfe Köttingen Bliesheim Kierdorf Friesheim Erp Dirmerzheim Blessem / Frauenthal Ahrem Niederberg Herrig Borr/Scheuren Einwohnerzahlen 12973 11337 4555 3703 3338 3211 2923 2546 2188 1931 1099 569 513 424 Gesamt 51 680 Abbildung 1 Einwohnerstatistik der Stadt Erftstadt, Stand 31.03.2015 4.1.2 Flächen, Nutzungen in qkm/% (geordnet je Stadtbezirk/-teil und insgesamt) 4.1.3 Topographie Der höchste Punkt in der Stadt Erftstadt 150,6 ü. NN, südl. Scheuren an der Stadtgrenze zur Gemeinde Zülpich. Der höchste Punkt in der Ville liegt nördlich der A 553 auf 143,1 m ü. NN. Der niedrigste Punkt in der Stadt Erftstadt liegt an der Gymnicher Mühle bei 82 m ü. NN. Markante Höhenunterschiede auf engstem Raum welche sich auf Einsatzszenarien auswirken könnten sind im Stadtgebiet jedoch nicht zu finden. Seite 11 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Der Standort „Historisches Rathaus Lechenich“ hat die Gauß-Krüger-Koordinaten h5629,690; r2554,015 4.1.4 Verkehrsflächen Die Stadt Erftstadt ist über je eine Anschlussstelle an die Autobahnen A1 (AS Hürth, AS Weilerswist-West), A61 (AS Gymnich) und A1/A61 (AS Erftstadt) an das überregionale Straßennetz angebunden. Zusätzlich befindet sich noch ein Teilstück der A 553 auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt. Von der Bezirksregierung sind zurzeit folgende Bundesautobahnabschnitte der Feuerwehr Erftstadt zugeteilt.        Die BAB A1 AS Erftstadt bis zur AS Gleuel und Rastplatz Ville West bis Autobahnkreuz Bliesheim. Die BAB A61 von AS Erftstadt bis AS Türnich und von AS Gymnich bis AS Weilerswist. Die BAB A553 von Autobahnkreuz Bliesheim bis AS Brühl Süd. Autobahnkreuz Bliesheim (A1, A61, A553), Autobahndreieck Erfttal (A1/A61), Autobahnauffahrten: 2 x AS Erftstadt (A1/A61, Euskirchen/Köln; Köln/Euskirchen), 2 x AS Gymnich (A61, Koblenz/Venlo; Venlo/Koblenz), 2 x AS Hürth (A1, Euskirchen/Köln; Köln/Euskirchen), 2 x Rastanlage Ville Ost/Ville West Autobahnabfahrten: AS Weilerswist (A61, Venlo/Koblenz), AS Erftstadt (Köln/Euskirchen), AS Gymnich (A61, Koblenz/Venlo), AS Gleuel (A1, Euskirchen/Köln), 2 x AS Hürth (A1, Euskirchen/Köln; Köln/Euskirchen), AS Türnich (A61, Koblenz/Venlo), 2 x Rastanlage Ville Ost/Ville West Querende Straßen von Ost nach West Eine der Gemeinde durchquerenden Hauptverkehrsadern ist die B 265 sie führt vom Osten zwischen Liblar und Köttingen, im Süden an Lechenich und Erp vorbei in Richtung Zülpich im Westen. Eine weitere im Norden querende Landstraße ist die L 495 hier bestehen eine direkte Anbindungen an die beiden AS Gymnich und Hürth. Die letzte im Süden querende Landstraße ist die L 181. Von Lommersum kommend führt sie durch Niederberg, Borr und Scheuren weiter in Richtung Weiler i.d. Ebene (B 265). Querende Straßen von Süd nach Nord Seite 12 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Die längste durch Erftstadt führende Landstraße ist die L 162. Sie liegt in der Mitte von Erftstadt. Sie beginnt südlich von Niederberg und endet in Erftstadt nördlich von Gymnich an der B264. Parallel zur L162 liegt die L 163 im Osten von Erftstadt. Von Weilerswist aus führt diese durch Bliesheim bis zur L 495 nördlich von Kierdorf. Weitere übergeordnete Straßen in Erftstadt sind die L 51 beginnend an der L 33 westlich von Erp in Richtung Pingsheim, die K 46 zwischen Dirmerzheim und Kierdorf, die K 44 Konradsheim bis zur B 265 und weiter als K44n des südlichen Teils von Liblar. Bundesautobahn A1 A61 A55 3 km 25, 13, 4,6 8 6 44 km 44 km 121,8 km Bund Landstraße B265 L3 L51 3 13,1 8,7 2,3 L16 L16 2 3 11,8 3,8 13,1 45,6 km 77,8 km Kreisstraße L18 1 5 L26 3 5,2 L495 K23 K44 K45 8,8 5,4 6,2 5,7 K4 6 1,8 19,1 km Abbildung 2: Verzeichnis der Straßenkilometer im Stadtgebiet je Straßentyp Bahnstrecken In Nord- Ost Richtung führen ca. 5 km Streckennetz der Deutschen Bahn AG durch das Stadtgebiet, über welche eine der wichtigsten Pendlerachsen aus der Eifel nach Köln führt. Diese Strecke wird täglich von 2.500 Pendlern genutzt. Zusätzlich befahren diese Strecke mehrfach am Tag Güterzüge mit unterschiedlichster Bestückung. 4.2 Löschwasserversorgung An der vorhandenen Löschwasserversorgung im Stadtgebiet hat sich seit dem letzten Brandschutzbedarfsplan wenig verändert. 4.2.1 Zustandsbericht Die Löschwasserversorgung aus der Sammelwasserversorgung der Stadt Erftstadt erfolgt für die Stadtteile Gymnich, Kierdorf, Köttingen, Mellerhöfe, Dirmerzheim, Herrig, Lechenich, Konradsheim, Blessem, Frauenthal, Liblar und Ahrem durch die Stadtwerke Erftstadt. Die Gesamtlänge dieses Leitungsnetzes beträgt 226,5 km. Die Hydrantenpläne des Leitungsnetzes der Stadtwerke Erftstadt liegen elektronisch vor. Diese sind regelmäßig und unaufgefordert durch die Stadtwerke zu aktualisieren. (Maßnahme O.2016.XX) Seite 13 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Vom Versorgungsgebiet Gymnich haben die Stadtwerke einen Versorgungsplan vorliegen in dem der nördliche Teil von Gymnich gemäß den Empfehlungen der DVGW Arbeitsblatt 405 bezüglich einer möglichen Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz unterversorgt ist. Die Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH versorgt die Stadtteile Bliesheim, Erp, Friesheim, Borr, Scheuren und Niederberg. Das Wasser entstammt zu ca. 2/3 aus der Wassergewinnungsanlage Oberelvenich und zu ca. 1/3 aus dem Wasserwerk Lommersum. Das vom Verbandswasserwerk Euskirchen unterhaltene Leitungsnetz für die genannten Ortsteile von Erftstadt hat eine Gesamtlänge von ca. 125 km. Die Leitungsquerschnitte in Niederberg, Borr und Scheuren betragen zwischen 125 und 100 mm. Die meisten Leitungen enden hier als Verästelungssystem. Die nach den Anerkannten Regeln der Technik geforderten Mindestliefermengen an Löschwasser werden wie die Erfahrung zeigt in diesen Bereichen unterschritten. Das Verbandswasserwerk Euskirchen ist durch den Gesellschaftsvertrag zur Trinkwasserversorgung in den entsprechenden Ortsteilen verpflichtet ist. Für die Löschwasserversorgung sind keine Vereinbarungen in diesem Vertrag festgehalten. 4.2.2 Rechtliche Vorgaben DIN EN 1717 - Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen DVGW W405-B1 - Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung; Beiblatt 1: Vermeidung von Beeinträchtigungen des Trinkwassers und des Rohrnetzes bei Löschwasserentnahmen DVGW Arbeitsblatt W405 - Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung 4.2.3 Bedeutung der Werke DIN EN 1717 und DVGW-W405-B1 Hier genannte technische Regelwerke beschreiben Schutzmaßnahmen des Trinkwassernetzes vor Verunreinigungen. Speziell das Arbeitsblatt DVGW-W405-B1 schafft klare Verhältnisse für die Feuerwehr und deren Verantwortlichkeit für den Trinkwasserschutz. Aus diesen Regelwerken ergeben sich zwingend umzusetzende technische Schutzmaßnahmen zum Schutze des Trinkwassernetzes. Werden diese nicht spätestens im Fortschreibungszeitraum des Brandschutzbedarfsplanes umgesetzt ist von einem Organisationsverschulden auszugehen. Seite 14 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt 4.2.4 Grundschutz gem. DVGW Arbeitsblatt 405 Der Arbeitskreis Vorbeugender Brandschutz der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren (AGBF) Bund hat eine Beschreibung der häufigsten Brandeinsätze zusammengefasst. „Es ist anzunehmen, dass für die überwiegende Zahl der Brände schon das in den Fahrzeugtanks mitgeführte Löschwasser ausreicht. Dies dürfte bei Gebäuden auf alle Zimmer-brände zutreffen, bei denen die Brandausbreitung auf den Entstehungsraum beschränkt bleibt. Entwickelt sich der Brand über den Entstehungsbrand hinaus, steigt der Löschwasserbedarf schnell sehr stark an. Dieser Bedarf kann zunächst häufig mit dem nächsten Hydranten gedeckt werden. Bei Großbränden ist dies nicht mehr möglich. Dann müssen weitere Wasserentnahmestellen erschlossen werden.“ Das Arbeitsblatt W 405, hält als Richtwert für Wohngebiete einen Löschwasserbedarf von 800 Liter/min für notwendig. Die im Arbeitsblatt aufgeführten Werte sind im Regelfall zur Verhinderung der Brandausbreitung auf benachbarte Objekte vorgesehen. Analog ist hier der Löschwasserbedarf für Gewerbegebiete zu sehen, hier stellen 1600 Liter/min den Grundschutz dar. Verfasser von Brandschutzkonzepten und die Bauaufsicht nehmen in Wohn- und Gewerbegebieten diese Mengen als gegeben hin. Verantwortlich hierfür ist gemäß §3(2) BHKG NRW einzig und alleine die Gemeinde. Sie hat bei der Ausweisung von entsprechenden Gebieten die Löschwasserversorgung für den Grundschutz sicher zu stellen haben. Nach den Vorgaben der DVGW wird jedoch nicht nur das Trinkwassernetz zur Löschwasserlieferung herangezogen sondern auch andere Löschwasserentnahmestellen. Die Entnahmestellen für ein Brandobjekt dürfen im Radius von 300 m um das Objekt verteilt sein, jedoch muss jede Entnahmestelle mindestens 400 L / min Löschwasser liefern können. Für das Stadtgebiet Erftstadt ist es aus Sicht der Feuerwehr einsatztaktisch maximal leistbar neben der Löschwasserentnahme aus der Sammelwasserversorgung (Trinkwasser) planerisch auf eine Löschwasserentnahmestelle aus anderen Quellen zurück zu greifen. Seite 15 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt 4.2.5 Kompensationsmaßnahmen durch die Feuerwehr Bei der Feuerwehr Erftstadt sind auch zukünftig alle Löschfahrzeuge mit einem, wenn auch teilweise nur kleinem, Löschwassertank aus zu rüsten, um erste Löschmaßnahmen einleiten zu können. Objekt- bzw. Stichwortbezogen werden bereits bei der Alarmierung unverzüglich große Tanklöschfahrzeuge mitgeführt. Zusätzlich kommt hier ebenfalls der Wechsellader mit Abrollbehälter Schlauch zum Einsatz. Auf Grund der zu erwartenden Reduzierungen von Leitungsquerschnitten und Löschwasserentnahmestellen (Hydranten) aus dem Leitungsnetz ist das Fahrzeugkonzept der Feuerwehr Erftstadt stetig kritisch fort zu schreiben und auf sich abzeichnende Entwicklungen anzupassen. Eventuell sind weitere Großtanklöschfahrzeuge zu beschaffen. Eine weitere Möglichkeit der Kompensation ist die „Wasserversorgung über lange Wegestrecke“ mit Schlauchmaterial der Feuerwehr. Dies ist aber nur da effektiv, wo davon ausgegangen wird, dass sich der Einsatz über mehrere Stunden hin ausdehnt. Der Zeitaufwand für Aufbau und Inbetriebnahme einer ca. 1 km – langen Versorgungsstrecke mit einer BLeitung nimmt ungefähr eine Stunde in Anspruch. Der Kräfteansatz beträgt Zug-stärke. (Übung Hessische Landesfeuerwehrschule ) Die Gemeinde wird daher künftig möglicherweise in der Pflicht sein, neben dem Hydrantennetz weitere abhängige Löschwasserentnahmestellen einzurichten, um den Grund-schutz gemäß DVGW Arbeitsblatt 405 sicher zu stellen. 4.3 Leitbilder der Stadtentwicklung, absehbare Veränderungen, Planungen und Tendenzen durch Stadtentwicklungsplanung. In den Stadtteilen Liblar, Lechenich, Bliesheim, Friesheim und Gymnich befinden sich derzeit Wohnbaugebiete in der Planung oder bereits in der Umsetzung. Gewerbeansiedlungen sind derzeit hauptsächlich im Wirtschaftspark im Stadtteil Lechenich und im Gewerbegebiet Friesheim vorgesehen. Im gesamten Stadtgebiet entstehen derzeit mehrere Seniorenwohnanlagen, bzw. Pflegeeinrichtungen. Das hieraus resultierende Gefahrenpotential hängt in großem Maße von der zu erteilenden Baugenehmigung ab und kann erst dann abschließend bewertet werden. Die Westtangente als westliche Umgehung der Ortslage Lechenich soll mittelfristig umgesetzt werden. Seite 16 Brandschutzbedarfsplan 2016 4.4 Stadt Erftstadt Risiken und Feuerwehreinsätze in der Stadt 4.4.1 Risiken Zur Gefahrenklassifizierung und zur weiteren Risikomodellierung wurde das Stadtgebiet anhand einer Gefahrenmatrix mit 500 m Kantenlänge kartiert. Es wurden Brand-, ABC- und Risiken einer technischen Hilfeleistung kartographiert.1 Die jeweiligen Raster erhielten pro Risikoart einen Punktwert zwischen 1 und 4. Nachfolgend sind die Gewichtungsfaktoren dokumentiert: Gefahrenklasse Brand I Brand II Brand III Brand IV TH I TH II TH III TH IV ABC I ABC II ABC III ABC IV Klassifizierung Gebäude geringer Höhe − Landw. Anwesen − Kleingartensiedlungen − Wochenendhaussiedlungen − Campingplätze ohne Personengefährdung Gebäude mittlerer Höhe − Landw. Anwesen − Bauliche Anlagen (Werkstätten, Lager etc.) − Beherbergungsbetriebe etc. bis 8 Betten − (Wälder) Gebäude bis zur Hochhaus-Grenze − Bauliche Anlagen (Werkstätten, Lager etc.) − Beherbergungsbetriebe, Heime etc. bis 60 Betten − Wälder Heime etc. > 60 Betten, Gefährdungshäufung (mehrere Schulen, mehrere Objekte nach Klasse III Ortsverkehr Werkstätten, Durchgangsverkehr auf Land- und Kreisstraßen (einspurige Straßen bis 100 km/h) Bundesstraßen Bundesautobahnen (Straßen > 100 km/h) Stoffe, die mit der normalen Schutzkleidung ohne Atemschutz gehandelt werden können (BIO I, Strahler unterhalb der Grenzwerte, gefährliche Stoffe unterhalb der zulässigen Grenzwerte MAK, TRK, ETW etc. Stoffe, die mit der Standard-Feuerwehrschutzleidung und Atemschutz zu handeln sind (BIO II, Strahler unter Grenzwert, gefährliche Stoffe bei denen eine Kontakt mit der Haut bzw. der Schutzkleidung nicht vertretbar ist. Stoffe, die nur mit Chemikalienschutzanzug oder vergleichbarer Schutzkleidung gehandhabt werden können (BIO III, Strahler Gruppe I, II und III und alle gefährlichen Stoffe, die nicht in ABC I, II oder IV fallen. Störfallanlagen − Besonders risikoreiches Transportaufkommen Abbildung 3: Gefahrenklassifizierung gemäß Empfehlungen des ehemaligen Landesfeuerwehrverbands NRW 1 Landesfeuerwehrverband Nordrhein-Westfalen e.V.: Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden des Landes NordrheinWestfalen. (Version 6.0, 2001). Seite 17 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Eine Detailaufstellung der betrachteten Risiken findet sich im Anhang. Zusammengefasst werden die drei Gefahrenmatrizen nachstehend dargestellt. Die Brandgefahren in Erftstadt setzen sich im Wesentlichen aus der vorhandenen Bebauung zusammen. Entsprechend der Größe und dem Vorhandensein von Objekten wurden entsprechend in Lechenich, Gymnich und Liblar die größten Gefahren dokumentiert. In diesen Stadtteilen befinden sich größere Pflegeeinrichtungen und Schulzentren. Seite 18 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Abbildung 4: Darstellung der Brandgefahren im Stadtgebiet Seite 19 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Die Gefahren für die Leistung von technischer Hilfe beziehen sich hauptsächlich auf den Orts- und Durchgangsverkehr. Beim Durchgangsverkehr sind die Autobahnkilometer maßgeblich. Hier tritt eine Gefahrenhäufung auf. Durch das ausgedehnte Stadtgebiet existieren auch zahlreiche Kilometer Kreis- und Landstraße, die im Vergleich zum Stadtverkehr eine höhere Gefahr für schwere Unfälle darstellen. Des Weiteren befinden sich viele Betriebe im Stadtgebiet, in denen es durch betriebliche Unfälle zu Einsätzen mit technischer Hilfeleistung kommen kann. In Kombination mit dem vorhandenen Risiko wird dies im Abschnitt „Risikomodell“ im Detail betrachtet. Seite 20 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Abbildung 5: Darstellung der technischen Gefahren im Stadtgebiet Das Aufkommen an ABC-Gefahren resultiert im Ausrückbereich der Feuerwehr Erftstadt fast ausschließlich aus dem Risiko von Transportunfällen auf den zugeteilten Abschnitten der Bundesautobahnen 1, 61 und 553 sowie den Bahngleisen der DB AG. Auf Grund des hohen Güterverkehrsaufkommens auf den Bundesautobahnen werden diese Bereiche in die Kategorie ABC-Gefahrenklasse III eingestuft. Ebenfalls zu nennen sind hier die Köttinger Industriegebiete, die größeren Schwimmbäder der Bereich des VZEK und die Sondermülldeponie. Seite 21 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Abbildung 6: Darstellung der ABC-Gefahren im Stadtgebiet 4.5 Statistik der Feuerwehr: Einsatzdienst Brandschutz und Technische Hilfeleistung, außergewöhnliche Einsätze, Ausrückezeiten 4.5.1 Einsatzstatistiken Zusammenfassung Einsatzstatistiken 2012 – 2015 Seite 22 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Kalenderjahr Brandeinsätze Technische Hilfeleistung Unwetter Dienstleistungen Gesamt 2012 139 352 0 124 615 2013 143 253 31 157 584 2014 139 275 0 149 563 2015 152 298 21 139 610 Abbildung 7: Als Dienstleistungen sind Tätigkeiten für die allgemeine Verwaltung, First Responder Einsätze der hauptamtlichen Wache, sowie Unterstützungen des Rettungsdienstes zu verstehen 4.5.2 Ausrückezeiten Brandschutz/Technische Hilfeleistung Zur Darstellung der Ausrücke Zeiten wurden Fahrzeitisochronen für jeden Standort berechnet. Zugrunde lag ein Straßennetzwerk, welches aus den amtlichen ATKIS-Daten abgeleitet wurde. Die Berechnung der Fahrtzeitisochronen erfolgte für die Anfahrt zum Gerätehaus unter Berücksichtigung der jeweiligen Fahrtstrecke nach der einheitlichen Geschwindigkeit 1km/min bzw. 60kmh. Diese Näherung scheint im Nahbereich der Standorte vertretbar in Bezug auf die gesetzlichen Grenzen (STVO Sonderrechte) als auch für die Straßenbeschaffenheit über die Hauptanfahrtswege. Für die Fahrtzeitisochronen vom Standort zum Schadensort wurden detailliertere Geschwindigkeitsprofile angewendet. Für die folgenden Isochronen Darstellungen wird von einer verbleibenden Fahrzeit von 3 Minuten nach Ausrücken der ehrenamtlichen Helfer von ihrem jeweiligen Standort ausgegangen. Dies resultiert aus der Hilfsfrist 1 (8 Minuten) minus der Ausrücke Zeit (5 Minuten). Die Fahrtzeitisochronen pro Standort wurden ebenfalls errechnet und können bei Bedarf eingesehen werden. Die Ergebnisse sind wie folgt zusammengefasst. Ahrem: Hier wohnen die Mitglieder in 1-2 Minuten Fahrtzeit um das Gerätehaus herum. Es ist mit einem zügigen Ausrücken zu rechnen. Blessem: Die Mehrzahl der Mitglieder wohnt nicht im Ort. Dies bedeutet gleichsam auch dass diese die Feuer- und Rettungswache Liblar oder einen anderen Standort innerhalb von 3 min erreichen könnten. Bliesheim: Die Mitglieder wohnen in 1 min Fahrtzeit vom Gerätehaus entfernt. Dirmerzheim: Die Mitglieder wohnen mehrheitlich innerorts 1 min Fahrtzeit vom Standort entfernt. 3 Mitglieder wohnen soweit vom Standort entfernt, dass ein zeitnaher Einsatz für Hilfsfrist 1 oder 2 unwahrscheinlich erscheint. Seite 23 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Erp: Die Mitglieder wohnen innerorts ebenfalls in 1 min Fahrtzeit vom Standort entfernt. Friesheim: Die Mitglieder wohnen mehrheitlich innerorts in 1 min Fahrtzeit vom Standort entfernt. Gymnich: Hier wohnen die Mitglieder in 1-2 Minuten Fahrtzeit um das Gerätehaus herum. Herrig: Leider ist diese Einheit personell sehr geschwächt. Und wird seit ca. 3 Jahren organisatorisch und alarmierungstechnisch der Löschgruppe Lechenich zugeordnet. Kierdorf: Die Mitglieder wohnen 1-2 min vom Standort entfernt. Vereinzelt wohnen Mitglieder so weit entfernt, dass diese in Hilfsfrist I nicht angerechnet werden können. Köttingen: Die Mitglieder wohnen mehrheitlich 1-2 min vom Standort entfernt. Einige Mitglieder wohnen in Kierdorf und könnten dort schneller den Standort erreichen. Lechenich: Nur ca. die Hälfte der Mitglieder wohnt in max. 2 min Entfernung zum Standort. Einige Mitglieder wohnen sehr weit vom Standort entfernt und näher an anderen Standorten. Liblar: Die Mehrheit der Mitglieder wohnt max. 2 min vom Standort entfernt. Auch hier gibt es Schnittmengen mit anderen Standorten. Süd (Borr/Niederberg): Die Mitglieder wohnen innerorts nahe zu den beiden Standorten. Aus beiden Stadtteilen könnte der jeweilig andere Standort innerhalb von 2 min erreicht werden. Seite 24 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt GH Gymnich GH Kierdorf GH Köttingen GH Dirmerzheim GH Blessem FuRw Erftstadt GH Herrig GH Lechenich GH Ahrem GH Bliesheim GH Erp GH Friesheim Standort Wohnort GH Borr GH Niederberg 0 1000 2000 3000 4000 5000 m Abbildung 8: Übersicht über die Wohnorte der Mitglieder der Feuerwehr Erftstadt (Stand 31.03.2013) Seite 25 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt 4.5.3 Überprüfung der Einsatzfähigkeit der ehrenamtlichen Kräfte Die Alarmüberprüfung der Tagesverfügbarkeit bestätigt den Trend der statistischen Einsatzauswertung. Es ist klar erkennbar, dass die Tagesverfügbarkeit im Ehrenamt deutlich zurückgegangen ist, im Schnitt um ca. 20 %. Dennoch sind gerade die Einheiten im Randgebiet ausreichend stark verfügbar. Abbildung 9: Grafische Darstellung der Verfügbarkeit ehrenamtlicher Einsatzkräfte 4.5.4 Einsatzfahrtzeiten/Alarmfahrten Im Folgenden werden die Fahrzeiten für Alarmfahrten dargestellt. Die Fahrzeitisochronen wurden einerseits durch Messungen mehrerer Befahrungen mit Sonderrechten auf den Strecken Feuerwache – Autobahn – Gymnich – Gymnicher Mühle, Feuerwache – Lechenich – Herrig und Feuerwache – Bliesheim – Friesheim - Niederberg erstellt. Andererseits wurden aus diesen Geschwindigkeitsprofilen die Durchschnittsgeschwindigkeiten je Straßentyp mittels linearer Optimierung ermittelt. Diese Durchschnittsgeschwindigkeiten auf das Straßennetz angewendet, erlauben eine Darstellung der Fahrtzeitisochronen für das gesamte Stadtgebiet und jeden Standort. Diese Durchschnittsgeschwindigkeiten wurden pro Straßentyp gemäß ATKIS-Katalog berechnet. Die Befahrung fand 2004 mit dem TLF 16/25 Bliesheim (Baujahr 1988, Mercedes Benz 1222 AF, 220 PS) statt. 2014 kam die Drehleiter DLK 23/12 (Baujahr 2005, Mercedes Benz Atego 1528F, 280 PS, Vollautomatisches Getriebe) zum Einsatz. Wie im Messprotokoll zusammengefasst, bot das 2014 eingesetzte Fahrzeug durchweg höhere Durchschnittsgeschwindigkeiten. Somit wurden die Berechnungen, wo möglich, durch die Messwerte aus 2014 ersetzt (siehe Abbildung 10). Seite 26 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Die weiteren Berechnungen für die Bundesautobahn wurden durch einfache Berechnung des Durchschnitts der Messwerte berechnet. Für die Messungen auf Stadt-, Kreis- und Landstraßen kam der Simplexalgorithmus zum Einsatz, um pro Straßentyp die Fahrtzeit zu minimieren bzw. die Endgeschwindigkeit zu maximieren. Die gemessenen Zwischenzeiten wurden pro Streckentyp summiert. Daraus ergibt sich dann ein Gleichungssystem pro 𝑠1 𝑠 𝑠 Messstrecke: + 𝑣2 + ⋯ + 𝑣𝑛 = 𝑡𝑔𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡 , 𝑣 1 2 𝑛 Wobei si die Summe der Teilstrecken pro Streckentyp (z.B. die zurückgelegte Strecke auf Bundesstraße(n)), vi die gesuchten Durchschnittsgeschwindigkeiten pro Streckentyp i und tgesamt die Gesamtzeit für die Route darstellen. Hieraus ergibt sich bei Vorliegen mehrerer Messtrecken eine Optimierung hin zu höheren Durchschnittsgeschwindigkeiten bei Vorliegen mehrerer Messungen zum gleichen Straßentyp. Eine Mittelung der Durchschnittsgeschwindigkeiten pro Streckenabschnitt und Straßentyp wurde aufgrund der Wahl des Simplexalgorithmus nicht durchgeführt. Der Messfehler für die Zwischenzeiten konnte vernachlässigt werden, da die Messpunkte meist mehrere hundert Meter auseinander lagen und somit die Erfassung statistisch unabhängig gelten kann. Die Erfassung der Zwischenzeiten kann weiterhin mit einer Ortsauflösung unterhalb 50 m angenommen werden. Somit ergaben sich vernachlässigbare Abweichungen in Bezug auf Teil- und Gesamtstrecke. Eine Steigerung der Analysegenauigkeit durch Eliminierung der Messfehler wäre hier durch entsprechende GPS-Messfahrten möglich. Straßentyp (ATKIS) Bezeichnung Durchschnittsgeschwindigkeit (km/h), aus Messung 2004 2014 1301 Bundesautobahn 83 89 1303 Bundesstraße 72 / 1305 Landstraße 50 62 1306 Kreisstraße 51 62 1307 Gemeindestraße 61 62 1307* Gemeindestraße, Tempo 30 36 36 Abbildung 10: Durchschnittsgeschwindigkeiten aus Messfahrten 2004 und 2014. Seite 27 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt * Hierbei ergibt sich ein Sonderfall für die Stadt Erftstadt. Die Ergebnisse für Typ 1307 Gemeindestraßen stellen nur erlaubte Werte für folgende Straßen dar: Bonner Straße in Lechenich von Ortseingang bis Kreisverkehr An der Patria, An der Patria von B265 bis Kreisverkehr Bonner Straße, Blessemer Straße zwischen Ortseingängen Lechenich und Blessem. Alle anderen Gemeindestraßen auf Stadtgebiet sind auf Tempo 30 (Zonen) reduziert. Hier wurden entsprechend keine Messungen vorgenommen. Stattdessen wurde die Durchschnittsgeschwindigkeit mit 120% des Geschwindigkeitslimits (36 km/h) angenommen. Dieser Wert stellt nach einschlägiger Rechtsprechung die maximal mit Sonderrechten erlaubte Übertretung dar und sollte planerisch entsprechend nicht höher angenommen werden. Die ermittelten Durchschnittsgeschwindigkeiten dienten im Weiteren zur Berechnung der minimalen Fahrtzeiten für jede Straße im Stadtgebiet. Zur Ermittlung wurde ein Graphennetzwerk mittels Geoinformationssystem dargestellt. Die Rohdaten des Netzwerks wurden durch die Bezirksregierung Köln als digitales Landschaftsmodell Basis DLM (vormals DLM25) nach ATKIS im Rahmen der Amtshilfe bereitgestellt. Auf diesen Daten aufbauend konnte jedem Graphen (also jeder Straße) ein Wert für die Fahrtzeit zugeordnet werden. Für jeden Punkt im Stadtgebiet wurde die kürzeste Route von jedem Standort aus mittels Dijkstra-Algorithmus berechnet. Die Ergebnisse der Routenberechnung wurden graphisch als farbige Contourfläche über die vorhandene Karte überblendet. Analysiert wurden die bestehenden Standorte der Freiwilligen Feuerwehr mit jeweils 5 min Fahrtzeit nach Alarmierung. Dabei wurde angenommen, dass die ehrenamtlichen Kräfte nach der Alarmierung und bis zum Ausrücken des ersten Fahrzeugs jeweils 3 min für die Anfahrt zum Gerätehaus und Umziehen aufwenden. Diese Annahme basiert auf der Analyse der Fahrtzeiten zwischen Wohnort und Standorten. Des Weiteren wurde der Standort des alten Gerätehaus Lechenich mit dem neuen Standort verglichen. Für den Standort der hauptamtlichen Kräfte wurden 7 min Fahrtzeit bis zum Einsatzort eingeräumt. Weitere 30 s Fahrtzeit sind auf den Karten orange hervorgehoben und beziehen sich auf eine Verkürzung der Alarm- und Ausrückzeit innerhalb der Hilfsfrist 1 durch Voralarm. 4.5.5 Ergebnisse Für die Standorte der Freiwilligen Feuerwehr ergeben sich keine merklichen Unterschiede zwischen den Messungen 2004 und 2014. Hauptsächlich ergeben sich hier leichte Unterschiede außer Orts auf den Verbindungsstraßen, welche aber nicht zu einer merklichen Überdeckung von Einsatzgebieten unterschiedlicher Einheiten führt. Die Ergebnisse für die Standorte der Freiwilligen Feuerwehr sind in grün bis 180 s und in orange bis 480 s Fahrtzeit dargestellt. Seite 28 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Der heutige Standort der hauptamtlichen Kräfte kann die Stadtteile Gymnich, Friesheim, Erp, Herrig, Borr, Scheuren und Niederberg nicht in der vorgegebenen Hilfsfrist 1 abdecken. Ursache hierfür ist hauptsächlich der Standort in südöstlicher Richtung und die schlechten West-Ost- und Nord-Süd-Verbindung in und um Lechenich. Wie aus Abbildung 12 ersichtlich, bilden die heute vorhandenen Standorte der Freiwilligen Feuerwehr eine nahezu vollkommene Abdeckung des Stadtgebiets bei einer angenommenen Fahrtzeit von 3min. Der Stadtteil Ahrem lässt sich vom derzeitigen Standort Lechenich innerhalb beider Hilfsfristen abdecken. Der Standort Blessem lässt sich aus dem Standort Liblar bedienen. Der Standort Liblar kann jedoch nicht in vergleichbarer Hilfsfrist den Standort Bliesheim abdecken. Weiterhin kann der Standort Bliesheim den Wirtschaftspark Lechenich und die südlichen besiedelten Gebiete von Liblar in Hilfsfrist 2 sicher und zum Teil auch in Hilfsfrist I erreichen. Seite 29 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Abbildung 11: Fahrtzeitisochronen für den Standort Feuerwache Liblar (grün: <300 s Fahrtzeit, orange <480 s). Der hauptamtliche Erstabmarsch kann von diesem Standort aus nicht die Stadtteile Erp, Friesheim, Borr, Scheuren, Niederberg und in Teilen auch nicht Gymnich erreichen. Seite 30 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Abbildung 12: Abdeckung des Stadtgebiets bei Annahme von 3 min Fahrtzeit von Standorten der FF (grün) und in Überdeckung mit 7 min Fahrtzeit für die hauptamtliche Einheit (blau). Seite 31 Brandschutzbedarfsplan 2016 4.6 Stadt Erftstadt Risikoanalyse des Gefährdungspotentials Die Stadt Erftstadt ist die flächengrößte Gemeinde des Rhein-Erft-Kreises verbunden mit einer größtenteils ausgedehnten, ländlichen Bebauung. Um die abstrakten Gefahren im Stadtgebiet zu quantifizieren wurde ein Risikomodell erstellt. Zur Herleitung des Risikomodells wurde das Stadtgebiet in Quadrate mit 500m Kantenlänge eingeteilt. Die amtlichen Kartendaten wurden hierbei auf Basis des ATKIS DLM Kartensystems (Bezug über Geodaten NRW) dargestellt. Dabei befinden sich jeweils 4 Risikoquadrate innerhalb eines ATKIS-Erfassungsblocks und kann Koordinaten des UTM/ETRS89 Koordinatensystems in Zone 32N zugeordnet werden. Das Risiko eines Schadensereignisses kann durch die primären Modellparameter Einsatzhäufigkeit zeitkritischer Einsätze, Gefahrenklassen und Bevölkerungsdichte beschrieben werden.2 3 4 4.6.1 Modellparameter Einsatzhäufigkeit Die Einsatzhäufigkeit wurde pro Messquadrat für den Zeitraum 2005 bis 2014 (10 Jahre) ausgewertet (Methode Binning). Insgesamt wurden 46.535 Fahrzeugdispositionen und 5.705 eindeutige Einsätze betrachtet. Die Einsatzdaten wurden zuvor aus dem Einsatzleitsystem ISE Cobra exportiert. Anschließend wurde jedem Schadensereignis eine UTM-Koordinate mittels Geocoding anhand einer Adressdatenbank zugeordnet. Es wurden nur zeitkritische Einsätze weiter betrachtet. Schadensereignisse auf Autobahnen wurden auf die Koordinaten der Autobahnauffahrten gelegt, da technisch und rechtlich keine näheren Angaben möglich bzw. nötig sind. Zu den zeitkritischen Einsätzen im erweiterten Sinne werden hier folgende aufgetretene Ereignisse gezählt:  2 Brände: Zimmerbrände, Kellerbrände, Dachstuhlbrände jeweils mit/ohne Menschenleben in Gefahr, LKW-Brände mit Menschenleben in Gefahr Landesfeuerwehrverband Nordrhein-Westfalen e.V.: Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen. (Version 6.0, 2001). 3 Bruschlinsky, N. N., Nitzschke, M., Sokolov, S. & Wagner, P. Feuerwehren in Millionenstädten Organisation, Probleme und Lösungen. (Kohlhammer, 1995). 4 Hagebölling, D. Untersuchungen zur Organisation des Abwehrenden Brandschutzes mit Methoden der Operation Research. (VdS Schadenverhütung, 2003). Seite 32 Brandschutzbedarfsplan 2016    Stadt Erftstadt Meldungen von Brandmeldeanlagen TH-Einsätze: Verkehrsunfälle mit eingeklemmter Person Einsätze mit atomaren, biologischen oder chemischen Risiken Für alle 176 Messquadrate ergibt sich zunächst eine initiale Einsatzhäufigkeit, welche auf die Gesamtsumme der Einsätze zu einer Eintrittswahrscheinlichkeit umgerechnet werden kann. Hierbei wurde über den betrachteten Zeitraum von 10 Jahren gemittelt, um auf eine Eintrittswahrscheinlichkeit im Jahresmittel zu gelangen. Abbildung 13 zeigt die ermittelten Eintrittswahrscheinlichkeiten für einen zeitkritischen Einsatz im Jahresmittel. Beachtlich ist hierbei, dass die Eintrittswahrscheinlichkeiten nur in den Ballungszentren Lechenich und Liblar Werte oberhalb von 1% einnehmen. Seite 33 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Abbildung 13: Eintrittswahrscheinlichkeiten pro Messquadrat nach Erlernen der Einsatzhäufigkeiten für zeitkritische Einsätze (Brand und TH) Seite 34 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt 4.6.2 Modellparameter Gefahren Weiterhin wurden dem Risikomodell weitere Risikofaktoren (ABC-Gefahren, TH-Gefahren, Brandgefahren) hinzugefügt (vgl. Anhang). Am Beispiel der ABC-Gefahren erklärt sich dies wie folgt: Jedes Messquadrat wurde anhand der in Nordrhein-Westphalen einheitlichen Risikobewertung (Skala 1 bis 4) wie zuvor beschrieben beurteilt. Aus der Summe über alle Messquadrate ergibt sich das totale Risiko. Durch Dividieren des Risikos im Messquadrat durch diese Summe ergibt sich dann eine erweiterte Wahrscheinlichkeit für das Risiko eines ABC-Schadensfalls in diesem Quadrat. Diese Eintrittswahrscheinlichkeiten werden wie im Anhang beschrieben dem Modell erlernt. Hierbei wurde für die Unterteilung in Gefahrenklassen eine Gefahrenmatrix aufgestellt. Es wurden hierbei empfohlene Klassendefinitionen5 zu Grunde gelegt. Das Stadtgebiet wurde anhand des eingeführten UTM-Rasters und anhand der aufgestellten Gefahrenklassen Brand I bis IV, TH (Technische Hilfeleistung) I bis IV und ABC (atomare, biologische und chemische Gefahren) I bis IV bewertet. Dabei erhielt jedes Raster eine Bewertung anhand der größten vorhandenen Gefahr. So ist z.B. im Gebiet der Autobahnen mit einem Auftreten von Gefahren der Klassen TH IV oder ABC III zu rechnen. 5 Landesfeuerwehrverband Nordrhein-Westfalen e.V.: Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden des Landes NordrheinWestfalen. (Version 6.0, 2001). Seite 35 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Abbildung 14: A-Priori Eintrittswahrscheinlichkeiten für das kombinierte Risiko aus Brand-, TH- und ABC-Gefahren bezogen auf das Stadtgebiet Erftstadts Seite 36 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt 4.6.3 Modellparameter Bevölkerungsdichte Zur Berechnung der Bevölkerungsdichte wurden die amtlichen Bevölkerungszahlen pro Stadtteil mit den in ATKIS hinterlegten Siedlungsbereichen kombiniert. Die so ermittelte Bevölkerungsdichte pro Planquadrat wurde entsprechend dem Gesamtmodell trainiert. 4.6.4 Finales Risikomodell Das ermittelte Gesamtergebnis berücksichtigt alle nach heutigem Stand der Technik bekannten Korrelationsgrößen für das Eintreten eines zeitkritischen Schadensereignisses. Die Siedlungsflächen jenseits der beiden Ballungszentren Lechenich und Liblar weisen eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 0,3 bis 1,1 % für ein zeitkritisches Schadensereignis auf. Nur in der Fläche der Stadt ist das Risiko noch geringer und nähert sich Werten nahe ein Promille. Die dichter besiedelten Zentren Lechenich und Liblar weisen eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 1 bis 3 % auf. Teils übersteigt die Eintrittswahrscheinlichkeit hier die Werte bis auf 10 %. Insbesondere die Gebiete mit Industrieobjekten treten hier hervor. Weiterhin berücksichtigt das Risikomodell auch Pflegeeinrichtungen deutlich. Hier sind einerseits die Einsatzhäufigkeiten durch Brandmeldeanlagen häufig, andererseits besteht gemäß Gefahrenmatrix auch ein erhöhtes Risiko für ein Schadensereignis. Seite 37 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Abbildung 15: Posterior-Wahrscheinlichkeiten für das Eintreten eines zeitkritischen Schadensereignisses im Stadtgebiet unter Berücksichtigung der Einflußfaktoren Bevölkerungsdichte, Risiken, Einsatzhäufigkeiten Seite 38 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Anhang - Berechnung der Wahrscheinlichkeiten im Naive-Bayes-Ansatz Zunächst wird im Rahmen einer probalistischen Modellierung mittels Bayesscher Interferenz als a-priori Wahrscheinlichkeit angenommen, dass alle Messquadrate in ihrer Einsatzhäufigkeit gleich verteilt sind. Anschließend wird mittels Naive-Bayes-Algorithmus die Eintrittswahrscheinlichkeit in jedem Messquadrat erlernt („Machine Learning“): 𝑝(𝐻𝑖 |𝐷1 , 𝐼1 ) = 𝑝(𝐻𝑖 |𝐼1 )𝑝(𝐷1 |𝐻𝑖 , 𝐼1 ) 𝑝(𝐷1 |𝐼1 ) Dabei bildet 𝑝(𝐻𝑖 |𝐼1 ) = 1⁄176 die initial angenommene Gleichverteilung (a-priori). 𝐻𝑖 entspricht der Hypothese „Es tritt ein Schadensereignis innerhalb eines Jahres in Messquadrat i auf“. 𝑝(𝐷1 |𝐻𝑖 , 𝐼1 ) ist die Eintrittswahrscheinlichkeit unter Verwendung des Datensatzes 𝐷1 der Einsatzstatistik. 𝑝(𝐷1 |𝐼1 ) entspricht der totalen Wahrscheinlichkeit, also der Summe aus alten und neuen Eintrittswahrscheinlichkeiten als Normierungsfaktor. Weitere Parameter können hinzugefügt werden, indem man durch wiederholte Anwendung der Bayes-Interferenz das Modell diese Parameter „erlernen“ ließ: 𝑝(𝐻𝑖 |𝐷2 , 𝐼2 ) = 𝑝(𝐻𝑖 |𝐼2 )𝑝(𝐷2 |𝐻𝑖 , 𝐼2 ) 𝑝(𝐷2 |𝐼2 ) Hierbei bildet 𝑝(𝐻𝑖 |𝐼2 ) wieder den Prior, also die zuvor bekannte Wahrscheinlichkeit vor Hinzufügen des neuen Parameters. 𝑝(𝐷2 |𝐻𝑖 , 𝐼2 ) entspricht der Erkenntnis, also der Wahrscheinlichkeit für den neuen Parameter. Zur Vermeidung von Cut-off Effekten aufgrund von Nullwerten in einzelnen Rastern wurde ein Laplace-Prior („Laplace’s rule of succession“) verwendet. Seite 39 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt 5 PLANZIEL 5.1 Planzieldefinition Um einen risikoangemessenen Bedarf festzustellen, ist es erforderlich, Planziele zu definieren. Planziele beschreiben - bezogen auf ein Szenario mit verschiedenen Gefahrenpotentialen - wie viele Funktionen (Feuerwehrleute, Führungskräfte, etc.) mit welchen Einsatzmitteln (Fahrzeugen, ggf. Spezialgeräten) in welcher Hilfsfrist (Zeit) am Einsatzort benötigt werden, um wirkungsvolle Hilfe zu leisten. Der Erreichungsgrad mit dem die o.g. Planziele erreicht werden können, ist ein weiteres Qualitätsmerkmal. Die Planziele und Qualitätskriterien sind unter anderem durch die Bezirksregierung Köln in verschiedenen Erlassen konkretisiert worden. Eine Rundverfügung von 1997 beschreibt die „Grundlagen zur Bewertung der Personalstärke, Verfügbarkeit sowie Eintreffzeiten bei Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ welche mit einem Schreiben aus Februar 2012 konkretisiert und im Thesenpapier „Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ festgehalten sind. Darüber hinaus findet sich ein Hinweis auf die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr in einem Erlass des Bauministeriums vom 29.08.2000, in dem ein rechtzeitiges Eintreffen der Feuerwehr für eine Personenrettung, also in der Hilfsfrist 1 (8 Minuten), gefordert wird. Dieses bezieht sich allgemein auf ausgewiesene Baugebiete, unabhängig davon, ob sie sich in einer Randlage oder im Stadtzentrum befinden. Im Jahr 2016 wurde vom Städte- und Gemeindebund NRW das Dokument „Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger“ samt Anlagen veröffentlich. Anhand dieses Dokumentes werde neue Arbeitsmethoden aufgezeigt, wie zum Beispiel auch die differenzierte Betrachtung des Stadtgebietes mit unterschiedlichen Qualitätskriterien. Die im Brandschutzbedarfsplan festgelegten Planziele sind folglich für alle zutreffen-den Einsätze einzuhalten. Jede Gemeinde muss für Sie erreichbare und vertretbare Planziele definieren und über das Schutzniveau entscheiden. Diese stehen in engem Zusammenhang mit den Risiken des Gemeindegebiets und sind individuell festzulegen. Die Planziele müssen im Einklang mit allen feuerwehrrelevanten gesetzlichen Grundlagen aufgebaut sein und feuerwehrtaktischen Grundsätzen genügen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Unfallverhütungs- und Feuerwehrdienstvorschriften zu richten. Inwieweit die Feuerwehr das Sicherheitsrisiko abdecken kann, ist insbesondere durch die Würdigung der gegensätzlichen Faktoren „Bedürfnis an Sicherheit“ und „Finanziellen Mitteln“ bestimmt. Eine hundertprozentige Sicherheit ist nicht erreichbar, egal wie hoch der finanzielle Ansatz gewählt wird. Seite 40 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Unbeeinflussbare bzw. zufällige Ereignisse (z.B. Schneefälle, Sturm, Verkehrsstaus, parallele Einsätze, etc.) verhindern eine Planzieldefinition, bei welcher der Erreichungsgrad bei 100 % liegt. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Sicherstellungsverpflichtung ist das in einer Gemeinde gewünschte Sicherheitsniveau eine politische Entscheidung. Die Willensbildung und der Beschluss dieses Sicherheitsniveaus erfolgt durch die gewählten Mandatsträger im Rat und führen zu einer Selbstbindung der Gemeinde. Gleichzeitig unterliegt die Einhaltung dieser Verpflichtung der Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörde (u.a. § 54 BHKG, § 11 sowie §§ 116 bis 120 GO). Bei der Formulierung der Planziele ist allerdings zu beachten, dass im Falle einer rechtlichen Prüfung der Organisation des Brandschutzes einer Gemeinde mangels gesetzlicher Standards auf „Regel der Technik“ zurückgegriffen werden kann. Das Rechtsamt der Stadt Düsseldorf hat in einem Gutachten festgestellt, dass die „Planzieldefinition“ der AGBF Nordrhein-Westfalen als eine solche Regel der Technik gesehen werden kann. Sie dient insoweit als Orientierungsgröße für die kommunale Planzielfestlegung. Als verbindliche Vorgabe für kreisangehörige Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr werden durch die BezReg Köln als obere Aufsichtsbehörde die Festlegungen in der Verfügung von 2012 mit einem Erreichungsgrad von mindestens 80 % angesehen. 5.2 Standardisierte Schadensereignisse Bisher wurde in Deutschland der Wohnungsbrand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verrauchten und daher nicht nutzbaren Rettungswegen mit einer vermissten Person als das standardisierte Schadensereignis angesehen. Laut Rätepapier sind Schadensereignisse zu definieren, die mit hoher Wahrscheinlichkeit im Stadtgebiet oder Teilgebieten auftreten können und aufgrund des Schadensausmaßes regelmäßig Personen- oder Sachschäden fordern. Hierfür kommen für die Stadt Erftstadt die Betrachtung von Brand- Technische Hilfeleistungs- und ABC(Gefahrgut)-Einsätze in Frage. 5.3 Hilfsfrist Da in vielen Einsätzen der Feuerwehr die Menschenrettung eine bzw. die zentrale Aufgabe darstellt erfolgt eine Großzahl der Feuerwehreinsätze unter strenger Berücksichtigung zeitlicher Aspekte. Ursächlich hierfür ist die in den meisten Fällen existierende enge Verknüpfung von fortschreitender Zeit und zunehmendem Schadensausmaß. Seite 41 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Hierzu zählen Rauchgase, welche in kürzester Zeit auch größere Bereiche verrauchen können, unbehandelte Verletzungsmuster nach Unfallereignissen und beispielsweise Kontamination(Verunreinigung) mit Chemikalien. Diese und andere Faktoren führen mit zunehmender Zeit zu schweren gesundheitlichen Schäden oder im schlimmsten Falle zum Tode. Diese Folgen gilt es in vertretbaren Zeitintervallen von den Betroffenen abzuwenden. Hierzu wird die Hilfsfrist definiert. Die Hilfsfrist beschreibt im Allgemeinen das Zeitintervall von Beginn der Notrufabfrage bis zum Eintreffen von ausreichenden Einsatzkräften und –mitteln an der Einsatzstelle. Da die Notrufabfrage für Erftstadt als kreisangehörige Kommune durch die Kreisleitstelle in Kerpen erfolgt liegt diese Zeitspanne der Gesprächs- und Dispositionszeit nicht im Einflussbereich der Feuerwehr Erftstadt. Daher wird in diesem Dokument unter dem Begriff der Hilfsfrist lediglich das Zeitintervall ab Alarmierung bis zum Eintreffen vor Ort betrachtet und definiert. Abbildung 16: Hilfsfrist Für die Bearbeitung des Notrufes in der Leitstelle werden statistisch ermittelt im Durchschnitt 90 s benötigt. 5.3.1 Deshalb wird die Hilfsfrist folgendermaßen definiert: Die Hilfsfrist ist die Zeitdifferenz zwischen der Alarmierung durch die abfragende Leitstelle und dem Eintreffen von geeigneten Einsatzmitteln und -kräften an der Einsatzstelle. Seite 42 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Bei Ausrückezeit und zur Verfügung stehender Anfahrtszeit muss zwischen Haupt- und Ehrenamt unterschieden werden. Im Hauptamt liegt die Ausrückezeit bei maximal 60 Sekunden und daher resultiert eine verbleibende Fahrtzeit von 7 Minuten. Im Bereich des Ehrenamtes liegt die Ausrückezeit statistisch ermittelt bei durchschnittlich 5 Minuten und daher verbleiben hier dann 3 Minuten Fahrtzeit zur Erfüllung von Hilfsfrist 1. 8 Minuten für die Ausrücke- und Anfahrzeit. Die hauptamtlichen Kräfte rücken i.d.R. 1 Minute nach Alarmierung aus, verbleibende Fahrzeit somit 7 Minuten. Die ehrenamtlichen Kräfte fahren das örtliche Feuerwehrgerätehaus an, legen ihre Schutzkleidung an und rücken i.d.R nach fünf Minuten aus. Es verbleibt demnach noch eine Fahrzeit von 3 Minuten für die Darstellung der Hilfsfrist 1 und acht Minuten für die Hilfsfrist 2. Die Einflussfaktoren die der festgelegten Hilfsfrist zu Grunde liegen finden Sie in den beschriebenen Szenarien. 5.4 Funktionsstärke Ein Feuerwehreinsatz ist je nach Schadensereignis unter Umständen sehr personalintensiv. So müssen zur Menschenrettung und zur Brandbekämpfung beim „Kritischen Wohnungsbrand“ im Verlauf des Einsatzes 22 Einsatzfunktionen zur Verfügung stehen (s. Schreiben der BR Köln v. 07.04.1997). Diese 22 Einsatzfunktionen können als eine Einheit oder durch Addition mehrerer Einheiten dargestellt werden. In der Hilfsfrist 1 wird für die Personalstärke immer die Mindestmenge zur Durchführung von Erstmaßnahmen unter Beachtung der minimalen Sicherheitsstandards angenommen. In allen Szenarien fällt hierunter lediglich die Menschenrettung. Maßnahmen zum Schutz von Sachwerten oder die Verhinderung der Schadensausweitung sind im Regel-fall nur mit dem minimalen Kräfteansatz der Hilfsfrist 2 durchführbar. 5.5 Erreichungsgrad Unter „Erreichungsgrad“ wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei dem die Zielgrößen „Hilfsfrist“ und „Funktionsstärke“ eingehalten werden. Der Erreichungsgrad ist u.a. abhängig von der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, die die zuständige Feuerwehr teilweise oder ganz binden, Seite 43 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt - der strukturellen Betrachtung des Stadtgebietes, - der Optimierung des Personaleinsatzes, - den Verkehrs- und Witterungseinflüssen. Während die Hilfsfristen sich aus wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen und die Funktionsstärke aus einsatzorganisatorischen Erfordernissen ableiten, ist der Erreichungsgrad eine Zielvorgabe des Rates. Höhere Erreichungsgrade erzeugen in der Regel höhere Kosten der Feuerwehr. 5.6 Szenarien 5.6.1 Szenario 1 – ABC Einsatzlage Beschreibung Austritt von ca. 1000 Litern einer Chemikalie auf einem Straßenabschnitt oder in einem Betrieb im Stadtgebiet mit Gefährdung von 1 Person(z.B. der Fahrzeugführer). Hilfsfrist Die zeitkritische Aufgabe bei einer Gefahrstofffreisetzung liegt in der Menschenrettung und der Eindämmung des Stoffaustrittes zum Schutze bis dahin nicht betroffener Menschen. Je nach Gefährlichkeit des ausgetretenen Stoffes sind die Einwirkzeit sowie die aufgenommene Menge des Schadstoffes von großer Wichtigkeit in Bezug auf das Schadens-ausmaß im menschlichen Organismus. Bei nahezu allen Schadstoffen gilt ein grundlegender Zusammenhang zwischen Einwirkzeit und Schadensausmaß im menschlichen Organismus. Eine Hilfsfrist 1 von 8 Minuten gewährleistet ein fast zeitgleiches Eintreffen mit dem Rettungsdienst und damit eine zeitnahe Rettung der betroffenen Person, da diese nur unter Schutzkleidung gerettet werden kann. Die Betrachtung der FwDV 500 lässt hier für die Hilfsfrist 2 einen Zeitansatz von 15 Minuten zu. Funktionsstärke Seite 44 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Ein ABC-Einsatz stellt besondere Anforderungen bezüglich der Ausbildung und der Ausrüstung an die Feuerwehr. Die Feuerwehr muss jedoch mindestens in der Lage sein die Erstmaßnahmen, also solche zur Rettung und zum Schutz betroffener Menschen, einzuleiten. Für die Durchführung der Aufgaben ist mindestens eine Einheit in Gruppenstärke erforderlich: einfaches Absperren der Einsatzstelle, Rettung der Personen aus dem Wirk-bereich gefährlicher Stoffe und Durchführung der Notdekontamination. Über diese beschriebenen Erstmaßnahmen sind jedoch im Regelfall weitergehende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durchzuführen. Eine ABC-Einsatzstelle wird im Regelfall mindestens in die Einsatzabschnitte Gefahrenbereich, Dekontamination und Messen/Warnen unterteilt. Die Anfallende Arbeiten im Abschnitt Gefahrenbereich sind im Regelfall mindestens mit dem Kräfteansatz eines Zuges (1/3/18 = 22 Einsatzkräfte) zu erledigen. Für den Abschnitt Dekontamination, ohne Berücksichtigung einer eventuellen Verletztendekontamination, ist mindestens eine Gruppe (1/8 = 9 Einsatzkräfte) einzusetzen. Die Aufgaben aus dem Abschnitt Messen/Warnen werden je nach Größe der Einsatzstelle mit mindestens einer Gruppe (1/8 = 9 Einsatzkräfte) oder einem Zug (1/3/18 = 22 Einsatzkräfte) abgearbeitet. Ebenfalls erforderlich ist hier ein Führungsdienst der Führungsstufe C mit Führungsausbildung für den ABC-Einsatz. Zur Erfüllung der Hilfsfrist 1 ist daher das Eintreffen von einer Gruppe (1/8 = 9 Einsatzkräfte) innerhalb von 8 Minuten erforderlich. Zur Erfüllung der Hilfsfrist 2 ist das Eintreffen einer weiteren Gruppe (1/8 = 9 Einsatzkräfte), eines Zuges (1/3/18 = 22 Einsatzkräfte) und des Führungsdienstes (1/1/1 = 3 Einsatzkräfte) innerhalb von 15 Minuten (8+7) erforderlich. Insgesamt sind zu diesem Zeitpunkt 2/6/35 = 43 Einsatzkräfte für den Einsatz notwendig. Erreichungsgrad 90 % 5.6.2 Szenario 2 – Technische Hilfeleistung mit einer eingeklemmten Person Beschreibung Verkehrsunfall zwischen mindestens 2 PKW mit einer eingeklemmten Person und einer akut vital bedrohten Person durch Hochrasanz- oder Polytrauma Hilfsfrist Seite 45 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Als zeitkritische Komponente im Bereich eines Verkehrsunfalls ist die Menschenrettung anzusehen. Die Zeitschiene für dieses Szenario geben hier die anerkannten Regeln der Technik vor. Es gilt im medizinischen Bereich, wie auch für den Bereich der Feuerwehr mit dem VfDB Merkblatt 06/01 bestätigt, die so genannte „Goldene Stunde des Schocks“. Diese besagt, dass ein Trauma Patient(Unfallpatient) die besten Überlebenschancen hat, so lange er innerhalb 1 Stunde nach Eintritt des Schadens in einer geeigneten Fachklinik eingeliefert wird. Die Stunde wird im Grundgedanken durch drei gleichgroße Zeitabschnitte geprägt, wovon jedoch nur zwei durch die Feuerwehr aktiv beeinflusst werden können. Zu Beginn liegt die Phase 1 – Zeit von Unfallgeschehen bis Eintreffen Rettungskräfte. Phase 2 – Versorgung vor Ort und Befreiung aus der Zwangslage (z.B. Einklemmung). Phase 3 – Transport in die Zielklinik. Die Phase, die planerisch durch die Feuerwehr beeinflussbar ist im Bereich der Phase 1 – Eintreffen am Einsatzort. Die Phase 2 kann sich unter Umständen aufwendig gestalten, die Dauer liegt erfahrungsgemäß jedoch bei ca. 20 bis 25 Minuten und kann planerisch nicht beeinflusst werden. Die Phase 3 ist auf Grund der Distanz zu den geeigneten Fach-kliniken für die Trauma-Versorgung ebenfalls nicht beeinflussbar und liegt für die Trauma-Kliniken Frechen, Uniklinikum Köln und Euskirchen bei ca. 20 bis 25 Minuten. Um den Patienten adäquat versorgen zu können ist ein Eintreffen der ersten Feuerwehrkräfte zeitgleich mit den Kräften des Rettungsdienstes erforderlich. Daher ergibt sich eine Hilfsfrist 1 für die ersten Kräfte von 8 Minuten. Zusätzliche Einsatzkräfte sollten nicht später als nach weiteren 5 Minuten vor Ort eintreffen. Funktionsstärke Zur Durchführung der Erstmaßnahmen ist im Bereich der technischen Hilfeleistung der Einsatz einer Gruppe als Mindestmaß anzusehen. Eine Reduzierung auf Staffelstärke wäre nur mittels Vernachlässigung von Sicherheitsaspekten durchführbar. Dies stellt je-doch für Erftstadt auf Grund der vielen Straßenkilometer mit hohen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und daraus resultierenden notwendigen Sicherungsmaßnahmen keine Alternative dar. Zur Erfüllung der Hilfsfrist 1 ist daher das Eintreffen von einer Gruppe (1/8 = 9 Einsatzkräfte) innerhalb von 8 Minuten erforderlich. Zur Erfüllung der Hilfsfrist 2 ist das Eintreffen einer weiteren Gruppe (1/8 = 9 Einsatzkräfte) sowie des Führungsdienstes (1/1/1 = 3 Einsatzkräfte) innerhalb von 13 Minuten (8+5) erforderlich Erreichungsgrad 90 % Seite 46 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt 5.6.3 Szenario 3 a – kritischer Wohnungsbrand in einem Einfamilienhaus in ländlicher Bebauung Beschreibung Wohnungsbrand in einem freistehenden Einfamilienhaus in ländlicher Bebauung mit verrauchtem Gebäude und einer vermissten und akut zu rettenden Person im Objekt. Hilfsfrist Bis zum heutigen Tage liegen keine validen wissenschaftlichen Studien vor, die eine exakte Festlegung für den Zeitraum vom Eintritt eines Schadensereignisses bis zum Eintritt gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder dem Tod betroffener Menschen zulassen. Diese Zeitspanne wird von diversen Faktoren beeinflusst die jedoch nicht durch die Feuerwehr beeinflusst werden können. So haben unter anderem die aus den Baustoffen hervorgehenden toxischen Gase sowie die Lüftungsbedingungen eines Objektes entscheidenden Einfluss auf den Brandverlauf. Einfluss hat auch das Verhalten der betroffenen Personen und ihre gesundheitliche Verfassung, wie sehr sie dem Brandrauch ausgesetzt sind oder wie gut sie sich selbst schützen können. Unumstritten ist der kausale Zusammenhang zwischen Aufenthaltsdauer im Brandrauch und zunehmender gesundheitlicher Schädigung der Person. Daher ist grundsätzlich eine Rettung zum frühestmöglichen Zeitpunkt einzuleiten und durchzuführen. Eine Eintreffzeit von 8 Minuten nach der Alarmierung gilt für dieses Szenario als Stand der Technik. Funktionsstärke Zur Durchführung der ersten Maßnahmen bei einem Brandereignis mit Menschenrettung ist mindestens eine Staffel (6 Einsatzkräfte) erforderlich: Einheitsführer, Maschinist, Angriffstrupp, Wassertrupp. Diese Mindeststärke darf in keinem Falle unterschritten werden, da mit dem Eintritt dieses Szenarios zu jeder Zeit zu rechnen ist. Daher stellt dieses Szenario per Definition keinen begründeten Einzelfall dar, der eine Unterschreitung dieser Mindeststärke rechtfertigen würde. Neben der Menschenrettung ist jedoch auch die Brandbekämpfung nicht zu vernachlässigen, da es im Brandverlauf zu einem Übergang von einem Entstehungsbrand zu einem Vollbrand kommen kann. Dieser verläuft unter Umständen spontan und heftig, so dass es innerhalb kürzester Zeit zu einer bedeutenden Zunahme an Sachgüterschäden kommt. Zur Sicherstellung weiterer Maßnahmen, wie die Brandbekämpfung und um weitere Kräfte zeitgleich oder zeitversetzt einsetzen zu können sind mindestens weitere 10 Einsatzkräfte in der Hilfsfrist 2 der Einsatzstelle zuzuführen. Seite 47 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Zur Erfüllung der Hilfsfrist 1 ist daher das Eintreffen von einer Staffel (1/5 = 6 Einsatzkräfte) innerhalb von 8 Minuten erforderlich. Zur Erfüllung der Hilfsfrist 2 ist das Eintreffen einer weiteren Gruppe (1/8 = 9 Einsatzkräfte) sowie des Führungsdienstes (1/1/1 = 3 Einsatzkräfte) innerhalb von 13 Minuten (8+5) erforderlich. Erreichungsgrad 90% 5.6.4 Szenario 3 b – kritischer Wohnungsbrand in einem Mehrfamilienhaus in städtischer Bebauung Beschreibung Wohnungsbrand im 1. OG eines Mehrfamilienhauses in städtischer Bebauung, mit verrauchtem baulichen Rettungsweg, vermisster und akut zu rettender Person in der Brandwohnung sowie weiteren betroffenen, im Verlauf eventuell zu rettenden Personen im Gebäude Hilfsfrist Siehe Szenario 3a Funktionsstärke Die Mindeststärke aus Szenario 3a ist hier nicht mehr ausreichend. Auf Grund der differenzierten baulichen Situation ist damit zu rechnen, dass gegebenenfalls eine Leiter (Kraftfahrdrehleiter oder tragbare Leiter) zur Rettung der akut gefährdeten Person eingesetzt werden muss. Dies bindet zusätzliche Einsatzkräfte und erfordert für die Erstmaßnahmen mindestens den Einsatz einer Gruppe (9 Einsatzkräfte). Wie auch in Szenario 3 sind zur Sicherstellung weiterer notwendiger Maßnahmen an der Einsatzstelle zusätzliche Einsatzkräfte an der Einsatzstelle erforderlich. Jedoch kommt es bei diesem Szenario auf Grund der geänderten baulichen Situation dazu, dass schnell weitere Bewohner und auch umliegende Gebäude gefährdet sind. Hieraus resultieren umfassende Einsatzmaßnahmen wie das Kontrollieren umliegender Wohnungen, Rettung von weiteren Personen aus anfänglich sicheren Bereichen oder auch der Schutz umliegender Wohnungen und Gebäude(-teile). Um die beschriebenen Maßnahmen sicherzustellen ist mindestens der Einsatz eines Zuges notwendig, so dass in der Hilfsfrist 2 weitere 13 Einsatzkräfte vor Ort erforderlich sind. Seite 48 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Zur Erfüllung der Hilfsfrist 1 ist daher das Eintreffen von einer Gruppe (1/8 = 9 Einsatzkräfte) innerhalb von 8 Minuten erforderlich. Zur Erfüllung der Hilfsfrist 2 ist das Eintreffen weiterer 10 Einsatzkräfte sowie des Führungsdienstes (1/1/1 = 3 Einsatzkräfte) innerhalb von 13 Minuten (8+5) erforderlich. Erreichungsgrad 90 % Seite 49 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt 6 SOLL-STRUKTUREN 6.1 Organisation Es muss laut Planzieldefinition (siehe Szenarien) gewährleistet sein, dass eine leistungsfähige Feuerwehr alle Bereiche des Einsatzgebietes innerhalb der Hilfsfristen mit ausreichend Personal, geeignetem Gerät und planerisch mit einem 100%igen Erreichungsgrad versorgt werden können. Das erfordert u.a. die Vorhaltung von geeignetem Personal, Fahrzeugen und in allen zu versorgenden Bereichen. 6.2 Personal und Ausbildung 6.2.1 Personal Freiwillige Feuerwehr Zielsetzung im Bereich der ehrenamtlichen Einheiten ist es in jeder Einheit eine doppelte Mannschaftsstärke des jeweiligen Erstabmarschfahrzeuges vorzuhalten. Das bedeutet bei einem Fahrzeug mit Staffelbesatzung (sechs Feuerwehrmänner FM - Sammelbegriff) muss die Mannschaftsstärke dieser Einheit idealerweise mindestens zwölf FM betragen. Die Festlegung der doppelten Sicherheit muss auch für alle anderen Bereiche im Ehrenamt gelten. So müssen für jedes erstausrückende Fahrzeug mindestens zwei Atemschutztrupps geplant werden (vier FM) und die Einheit somit über acht ausgebildete und taugliche Atemschutzgeräteträger verfügen. Führungsausbildungen sind ebenfalls doppelt vorzuhalten. So sind pro Einheit mindestens zwei ausgebildete und aktive Gruppenführer, pro Löschzug mindestens zwei ausgebildete und aktive Zugführer und pro Löschverband mindestens zwei ausgebildete und aktive Verbandsführer auszubilden. Die Aufgeführten Bestände an Personal im Allgemeinen sowie die beschriebenen Sonderausbildungen sind als minimaler Ansatz zu verstehen. Eine positive Überschreitung dieser Werte ist zu begrüßen. 6.2.2 Personal Hauptamtliche Wache Zur Sicherstellung der in Punkt 5 (samt Unterpunkte) beschriebenen Planziele und die aus Punkt 4.5.3 erkennbaren Tagesverfügbarkeitsprobleme ist es notwendig, dass von der Hauptamtlichen Wache im Tagesbereich mit Gruppenstärke (9 FM) ausgerückt wird. Die Gruppe wird verteilt auf das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug mit einer Staffel ( 6 FM ) und die Drehleiter mit einem selbstständigen Trupp ( 3 FM ). Nachts und am Wochenende ist eine Ausrücke Stärke der Hauptamtlichen Wache mit insgesamt Staffelstärke derzeit noch ausreichend. Die zukünftige Entwicklung muss hier allerdings im Auge behalten werden. Seite 50 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Um Einsatztaktisch korrekt agieren zu können sind dauerhaft und planerisch zwei Gruppenführer (B3-Leute) und vier Mannschaftsdienstgrade (B1-Leute) im 24Stundendienst vorzuhalten. Tagsüber werden diese durch drei zusätzliche Mannschaftsdienstgrade verstärkt (mindestens B1-Leute). Somit sind auch erforderliche Redundanzen in der Dienstplanung geschaffen und die Drehleiter kann als selbständige taktische Einheit eingesetzt werden, z.B. an großen Einsatzstellen oder auch bei überörtlichen Einsätzen. Bei einem Einsatz von mehreren Löschgruppen bei gleichzeitigem Fehlen entsprechender Führungskräfte, kann der Gruppenführer der Drehleiter ggfs. eine Gruppe der ehrenamtlichen Einheit führen. Der Einsatzführungsdienst der Feuerwehr Erftstadt wird tagsüber ebenfalls durch die hauptamtliche Wache sichergestellt. Hierzu ist mindestens ein ausgebildeter Zug- und Verbandsführer (g.D. Beamter) im Alarmdienst der hauptamtlichen Wache erforderlich. Dieser wird im Rotationsprinzip aus allen g.D Beamten der Feuerwehr gestellt. Durch die gewachsene Struktur der Hauptamtlichen Wache und den stetig steigenden Anforderungen, zum Beispiel bedingt durch neue gesetzliche Vorgaben, sind insgesamt sechs Beamte im gehobenen Dienst der Feuerwehr Erftstadt erforderlich. Die Aufgaben für den gehobenen Dienst erstrecken sich über folgende Felder:          Freiwillige Feuerwehr, Ehrenamt Personal, Innerer Dienst Sachgebiet Vorbeugender Brandschutz, Sachgebiet Technik, Sachgebiet Ausbildung, Sachgebiet Rettungsdienst, Sachgebiet Einsatz/Einsatzvorbereitung, Sachgebiet Katastrophenschutz Sachgebiet Controlling Brandschutz und Rettungsdienst. All diese Sachgebiete müssen unter Kontrolle des gehobenen Dienstes geführt und koordiniert werden. 6.2.3 Ausbildung Durch regelmäßige Kontrolle der Ausbildungsstände in der Freiwilligen Feuerwehr Erftstadt müssen ausbildungstechnisch unterversorgte Einheiten frühzeitig identifiziert werden und gezielte Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen eingeleitet werden. Besonderes Augenmerk ist auf das Vorhandensein einer ausreichenden Anzahl an Atemschutzgeräteträgern und deren Tauglichkeit zu legen. Hier müssen kontinuierlich Hilfestellungen angeboten werden. Die Feuerwehr Erftstadt muss auch im Fortschreibungszeitraum an ihrem Grundausbildungskonzept festhalten und jährlich Komponenten der Grundausbildung für die Freiwillige Feuerwehr anbieten und durchführen. Seite 51 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Das Ausbildungsangebot für die Jugendfeuerwehrmitglieder muss attraktiv gestaltet werden und eine Bindung bis ins Übertritts Alter zum aktiven Dienst muss höchste Priorität haben. 6.3 Gebäude 6.3.1 Gerätehäuser In Teilen sind die Ehrenamtlichen Standorte zur Erfüllung der Hilfsfrist 1 (im Randgebiet) und im gesamten Stadtgebiet zur Erfüllung der Hilfsfrist 2 zwingend erforderlich. Die Standorte in den Stadtteilen müssten nach einsatztaktischen Gesichtspunkten flächendeckend organisiert werden und daher auch zukünftig erhalten werden. Die Gerätehäuser müssen entsprechend den jeweils gültigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzrichtlinien ausgestattet und errichtet sein. Der Entwicklung von mehr weiblichen Mitgliedern ist bei der Ausstattung der Häuser ebenfalls Rechnung zu tragen. 6.3.2 Hauptamtliche Wache Die Erreichung der Qualitätskriterien aus den Szenarien (5.6) kann für die Hilfsfrist 1 durch die in Punkt 6.2.2 beschriebenen Maßnahmen schon deutlich verbessert werden. Ergänzend hierzu ist die Vorhaltung der Hauptamtlichen Wache an einem zentral im Stadtgebiet gelegenen Standort erforderlich. Ein zukunftsorientierter Neubau mit für Brandschutz-, Hilfeleistungsfahrzeugen und Abrollbehälter ist hierzu erforderlich. Hinzu kommen die notwendigen Werkstätten, Lagerräume, Büro- und Sozialräume. Speziell die Büro- und Sozialräume müssen in ausreichender Anzahl und Größe zukunftsorientiert geplant werden. Sollte der Rettungsdienst in diesen Standort integriert werden, kommen Stellplätze für Rettungsfahrzeuge sowie weitere zusätzliche Räumlichkeiten hinzu. Entsprechend ausreichende Bewegungs-, Park- und Übungsflächen sind einzuplanen. 6.4 Fahrzeuge Bei der Feuerwehr Erftstadt wird ein vom Brandschutzbedarfsplan losgelöstes Fahrzeugkonzept verfolgt. Alle Fahrzeuge sind in Bezug auf den taktischen und technischen Einsatzwertes in Anlehnung an die jeweils gültige Norm konzipiert. Zusätzlich wird bei der Fortschreibung des Fahrzeugkonzeptes unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und aktueller Entwicklungen verfahren. Die Instandhaltungskosten des Fuhrparks werden in den kommenden Jahren auf Grund der modernen und komplexen Technik in den Fahrzeugen immer aufwendiger und kostenintensiver. Seite 52 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Bei Ausschreibungen verpflichtet sich der Aufbauhersteller derzeit zu einer 15jährigen Ersatzteilgarantie. Bei den Fahrgestellherstellern sind Ersatzteile, nach jetzigem Stand, bis 20 Jahre im Lieferprogramm. Die Nutzungsdauer von Feuerwehrfahrzeugen im Lastkraftwagensegment wird daher für die Feuerwehr Erftstadt auf maximal 20 Jahre und im Bereich Personenkraftwagen (PKW und Transporter) auf 15 Jahre festgeschrieben. Aus Sicherheitsgründen werden Einsatzfahrzeuge nur noch mit einem automatischen Getriebe oder automatisierten Schaltgetriebe ausgestattet. Um der gesetzlichen Forderung der Bevölkerungswarnung aus §3 (1) BHKG NRW gerecht zu werden sind alle Fahrzeuge mit einer elektronischen Warnanlage zur Durchführung von Warndurchsagen ausgestattet. Am zentralen Standort wird ein Wechselladersystem für Sonderaufbauten mit Ausfallreserve vorgehalten. 6.5 Geräte Alle Geräte müssen den gültigen Normen entsprechen und gemäß den Vorgaben der UVV oder nach Herstellerangaben gewartet und geprüft werden. Die nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten erforderlichen Geräte sind zusätzlich zu beschaffen und auf den Einsatzfahrzeugen mitzuführen bzw. anderweitig vorzuhalten. Die Geräte sind den Veränderungen der Lösch- und Fahrzeugtechnik anzupassen. 6.6 Alarmierung Die Alarmierung der Einsatzkräfte erfolgt flächendeckend in erster Linie mit stiller Alarmierung über digitale Meldeempfänger (DME). Jeder im Einsatzdienst tätige FM (SB) wird mit einer digitalen Alarmierungseinrichtung ausgestattet. Als Rückfallebene ist ein flächendeckendes Sirenennetz in bewohnten Ortslagen zu unterhalten. Mit diesem Sirenennetz muss die Auslösung verschiedener Alarmierungsszenarien, u.a. zur Warnung der Bevölkerung, möglich sein. 6.7 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Jede Einsatzkraft ist wie folgt auszustatten:  eine Garnitur der Feuerwehrdienstkleidung (Hose und Jacke), Seite 53 Brandschutzbedarfsplan 2016             Stadt Erftstadt eine Garnitur der Feuerwehrdienstkleidung (Model-NRW), ein Paar Stiefel, zwei Paar Socken, einem Binder, zwei weißen Diensthemden (1x Halbarm, 1x Langarm) 2 Paar Dienstgradabzeichen (1 x Jacke, 1 x Hemd) je einem T-Shirt, Polo-Shirt, Sweat-Shirt, eine Schirmmütze, eine Garnitur Einsatzüberhose und Einsatzüberjacke nach HuPF (Kälte- und Wärmeschutz) ein Feuerwehrhelm mit Nackenschutz, eine Flammschutzhaube ein Paar TH-Handschuhe Jede Einsatzkraft nach erfolgreichem Atemschutzgeräteträgerlehrgang ist wie folgt für einen Innenangriff auszustatten:   ein Paar Brandschutzhandschuhe Brandschutzüberkleidung nach gültiger DIN (werden gegen Einsatzüberhose und Einsatzüberjacke nach HuPF getauscht, diese finden weitere Verwendung bei Neueinkleidungen) Seite 54 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt 7 IST – STRUKTUREN 7.1 Organisation Die Freiwillige Feuerwehr Erftstadt ist nach einsatztaktischen und geographisch vorgegebenen Gesichtspunkten wie folgt organisiert: 13 Löschgruppen in nahezu jedem Stadtteil. Eine mit hauptamtlichen Kräften in Staffelstärke besetzte Wache in Liblar. Im Jahr 2001 wurden die Löschgruppen nach geografischen und strukturellen Gesichtspunkten zu sechs Löschzügen in drei Löschverbänden zusammengefasst. Hiernach ist auch die Führungsstruktur aufgebaut und mit entsprechend ausgebildeten Funktionsträgen besetzt. Zu jeder Zeit ist ein bestellter Einsatzleiter, der die Aufgaben nach §33 BHKG NRW wahrnimmt, im Dienst. Diese Funktion wird als Einsatzleiter vom Dienst (EvD) bezeichnet. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben steht dieser Führungskraft ein Kommandowagen zur Verfügung. Alle im Feuerwehrdienst Tätigen sind dem Leiter der Feuerwehr fachlich unterstellt, für alle ehrenamtlich Tätigen ist der Leiter der Feuerwehr auch Dienstvorgesetzter. Diese Zuständigkeit regelt für die hauptberuflichen Kräfte das Beamtenrecht. Innerhalb der Verwaltungsorganisation ist die Abteilung „370 Feuerwehr und Rettungsdienst" direkt dem Bürgermeister als Stabsstelle unterstellt. Seite 55 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Leiter der Feuerwehr Stadtbrandinspektor Bernd Klösgen Stv. Leiter d. Feuerwehr Stadtbrandinspektor Olaf Stock Verband Süd Brandoberinspektor Leo Lindemann Löschzug Süd I Brandinspektor Dirk Klinz Stv. Leiter d. Feuewehr Stadtbrandinspektor Wolfgang Erkens Verband Mitte Brandoberinspektor Frank Heseding Löschzug Süd II Brandinspektor NN Löschzug Mitte I Brandinspektor Dirk Schmidt LG Bliesheim Hauptbrandmeister Winfried Corall LG Süd Brandoberinspektor Dieter Bresgen LG Gymnich LG Friesheim Brandinspektor Dirk Klinz LG Erp Obernrandmeister Frank Senske LG Dirmerzheim Oberbrandmeister Torsten Bunde NN Hauptamtliche Wache Verband Ost Brandoberinspektor Alexander Kern Löschzug Mitte II Brandinspektor NN Löschzug Ost I Brandinspektor Christoph Andre` LG Lechenich Brandoberinspektor Christian Lüttgen LG Herrig NN LG Kierdorf Hauptbrandmeister Reinhold Schlömer LG Köttingen Oberbrandmeister Carsten Breuer Verwaltung Werkstätten Löschzug Ost II Brandinspektor Marcel Süß Dienstgruppe 1 Dienstgruppe 2 LG Liblar Brandinspektor Michael Wegner LG Blessem NN LG Ahrem Brandmeister Hans-Josef Misgeld Abbildung 17: Organigramm Feuerwehr Erftstadt 7.1.1 Einsatzbereich der Hauptamtliche Wache Von dem derzeitigen Standort der Hauptwache aus wird innerhalb von 7 Minuten Fahrzeit nicht die Gesamtfläche von Erftstadt erreicht. Von Erftstadts Stadtteilen werden Liblar, Blessem, Köttingen, Kierdorf, Bliesheim und Ahrem vollständig in der Hilfsfrist 1 erreicht. Die Ortsteile Lechenich, Dirmerzheim und Gymnich werden nur zu einem Teil abgedeckt. Nicht oder nur unzureichend erreicht werden aufgrund der dezentralen Lage der Wache, die Stadtteile Mellerhöfe und Siedlerweg, Herrig, Erp, Friesheim, Niederberg, Borr und Scheuren. In der Hilfsfrist 2 (13 Minuten) wird vom derzeitigen Standort der Hauptwache über 90 % der Gesamtfläche von Erftstadt erreicht. Erreicht werden immer noch nicht die Ortsteile Borr und Scheuren. Seite 56 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt 7.1.2 Einsatzbereich des ehrenamtlichen Teils der Feuerwehr Erftstadt Jede Einheit der Freiwilligen Feuerwehr betreut gemäß der Alarm- und Ausrücke- Ordnung in ihrem Nahbereich ein Einsatzgebiet und wird hier je nach Einsatzort in der Hilfsfrist 1 oder 2 berücksichtigt, da, wie in der Darstellung zur Einsatzstärke erläutert, sich die erforderliche Mannschaftsstärke aus mehreren Einheiten, hauptamtlich und ehrenamtlich, addiert. In der Grafik ist zu erkennen, dass mit den derzeitigen Standorten bei einer optimalen Alarmierung und bei einem Ausrücken der Freiwilligen Feuerwehr in Erftstadt innerhalb von 3 Minuten in der verbleibenden Fahrzeit ca. 90 % des Stadtgebietes abgedeckt werden können. Ausnahmen sind hier lediglich der Siedlerweg in Gymnich, der Bereich Gymnicher Mühle und einige unbewohnte Bereiche. Abbildung 18: Abdeckung des Stadtgebiets bei Annahme von 3 min Fahrtzeit von Standorten der FF (grün) und in Überdeckung mit 7 min Fahrtzeit für die hauptamtliche Einheit (blau). Seite 57 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Aufgrund der jetzigen Tagesverfügbarkeit des ehrenamtlichen Teils der Feuerwehr Erftstadt, mit weiterhin fallender Tendenz trotz gleichbleibender Mitgliederzahlen, wird die Hilfsfrist 1 durch die Löschgruppen jedoch nicht mehr flächendeckend erreicht. (Siehe auch Punkt 4.5.3) Es ist mittlerweile auch schwierig geworden, Kräfte für den aktiven Feuerwehrdienst zu gewinnen. Die Vorschriften für Grundausbildung, Ausbildung und sonstigen Verpflichtungen in der Freiwilligen Feuerwehr nehmen zu. Im Vorhinein ist eine starke Jugendfeuerwehr von Vorteil, hier kann man immer noch die Hoffnung haben, dass sich zumindest ein Teil dieser Jugendlichen mit Erreichen des Eintrittsalters für einen Übertritt in die aktive Wehr entscheidet. 7.1.3 Verfügbarkeit der ehrenamtlichen Kräfte Wie unter Punkt 4.5.3 dargestellt ist die Tagesverfügbarkeit rückläufig. Hierauf muss reagiert werden. Nachts und am Wochenende ist die Verfügbarkeit der Kräfte stark tagesabhängig, aber grundsätzlich ausreichend. Dies muss kontinuierlich überwacht werden um frühzeitig auftretende Tendenzen zu kompensieren. 7.2 Personal und Ausbildung 7.2.1 Personal Freiwillige Feuerwehr Aus einsatztaktischen Gründen ist es Ziel, in jeder Einheit des ehrenamtlichen Teils der Feuerwehr eine doppelte Mannschaftsstärke des jeweiligen Erstabmarschfahrzeuges vorzuhalten, z.B. bei einem Fahrzeug mit Staffelbesatzung (sechs FM) sollte die Mannschaftsstärke der Löschgruppe idealerweise mindestens zwölf FM (SB) betragen. Dies wird in den meisten Einheiten erreicht. Erkennbar ist hier jedoch ein regionaler Unterschied. In den Löschgruppen entlang des Villerückens (Bliesheim, Liblar, Köttingen) liegen die Mannschaftsstärken bei jeweils ca. 40 Einsatzkräften und damit machen diese drei Löschgruppen schon ca. ein Drittel des Gesamtpersonalbestandes aus. Hingegen ist der Personalbestand und Ausbildungsstand in einigen Löschgruppen wie den Einheiten Süd (Borr und Niederberg), Herrig, Ahrem und Blessem teilweise nicht zufriedenstellend und erfüllt nicht die selbstgesteckten, notwendigen Ziele. Die übrigen Löschgruppen weisen mit einem Personalbestand von ca. 20 FM eine ausreichende Stärke auf. Der Personalbestand der Jugendfeuer bleibt seit Jahren mit über 100 Jugendlichen in der gesamten Stadt eine stabile Größe. Seite 58 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Das BHKG lässt die Teilnahme an einem Einsatz von Personen ab 16 Jahren zu. Diese neue Änderung wird in der Feuerwehr Erftstadt nicht umgesetzt, da hierfür eine abschließende Gefährdungsbeurteilung zur einheitlichen Umsetzung noch erarbeitet werden muss. Auf Stadtebene wird derzeit ein Konzept der Jugendfeuerwehr zur Umsetzung des „Projekt 15+“ erarbeitet. Mit diesem Projekt sollen speziell die Jugendlichen, die kurz vor dem Übertritt in die Einsatzabteilung stehen dauerhaft gebunden werden. Hier bleibt die Entwicklung abzuwarten. In den kommenden Jahren ist zu dem ein Zuwachs von ca. 30 Mitgliedern im aktiven Einsatzdienst zu erwarten, wenn alle derzeit in der Jugendfeuerwehr befindlichen Mitglieder erhalten bleiben und nur die derzeit erkennbare Menge an Einsatzkräften aus dem Einsatzdienst ausscheidet. 7.2.2 Personal Hauptamtliche Wache Die hauptamtliche Feuerwehr rückt zurzeit mit einer Staffel aus. Im vorherigen Brandschutzbedarfsplan wurde zur Erreichung der geforderten Stärke von 9 FM (SB) angenommen, dass bei jeder Freiwilligen Feuerwehr je Ort mindestens drei FM (SB) mit entsprechender Qualifikation in der notwendigen Zeit ausrücken können und die Hauptamtliche Wache für die Hilfsfrist 1 personell unterstützen. Die zurückliegenden Alarmüberprüfungen und die Einsatzstatistiken zeigen, dass dies für die Hilfsfrist 1 tagsüber größtenteils nicht erreicht wird. Der Einsatzführungsdienst wird tagsüber durch die g.D Beamten der Hauptamtlichen Wache gestellt. Derzeit befinden sich vier Beamte im gehobenen Dienst. Der Umfang der zu erledigenden Aufgaben übertrifft jedoch regelmäßig die Arbeitskapazität dieser vier Kräfte. 7.2.3 Ausbildung Die EU-Führerscheinklassen sorgen seit Jahren dafür, dass ein chronischer Mangel an ausreichenden Fahrerlaubnissen herrscht. Der normale Feuerwehrmann besitzt im Regelfall die Führerscheinklasse B mit der keine Löschfahrzeuge bewegt werden dürfen. Qualifizierte Führerscheininhaber stehen nicht ausreichend und ggf. auch erst verspätet bei der Alarmierung zur Verfügung. Das Land fördert daher in einem 10-Jahre-Projekt die Führerscheinausbildung nach einem gewissen Schlüsselsystem. Seite 59 Brandschutzbedarfsplan 2016 7.3 Stadt Erftstadt Gebäude 7.3.1 Gerätehäuser In jedem Stadtteil besteht eine Löschgruppe mit je einem Gerätehaus, in Liblar ist die örtliche Löschgruppe zusammen mit der hauptamtlichen Wache in der Feuer- und Rettungswache untergebracht. Der bauliche Zustand der gesamten Gerätehäuser weißt erheblichen Sanierungs- und Instandsetzungsbedarf auf. Zu dem herrschen in den meisten Standorten massive Mängel den Unfall- und Arbeitsschutz betreffend. Kommt es diesbezüglich nicht zeitnah zur Abstellung dieser Mängel liegt ein Organisationsverschulden vor. Auf die zunehmende Anzahl weiblicher Mitglieder im Bereich der Jugendfeuerwehr, aber auch der aktiven Wehr, kann die Feuerwehr Erftstadt zurzeit nicht angemessenen reagieren. Lediglich in den Standorten Lechenich und zukünftig auch in Liblar sind entsprechend vorgeschrieben Umkleide- und Sanitärbereiche vorhanden. Der bauliche Zustand der Gerätehäuser ist in Punkt 9.3 erfasst und dargestellt. 7.3.2 Hauptamtliche Wache Die Hauptamtliche Wache ist zusammen mit dem Rettungsdienst und der Löschgruppe Liblar in der Feuer- und Rettungswache Gustav-Heinemann-Str. 1 untergebracht. In diesem Gebäude werden in den unterschiedlichsten Werkstätten nahezu alle für die Feuerwehr erforderlichen Wartungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt. Ebenfalls werden hier mehrere Sonderfahrzeuge, Spezialgeräte und auch die verschiedensten Sondereinsatzmittel vorgehalten. Zum Betrieb der Feuerwehr Erftstadt fallen jedoch nicht nur Arbeiten in Werkstätten an. Ebenfalls besteht ein erheblicher Bedarf an Büroarbeitsplätzen um unter anderem die notwendigen Verwaltungsaufgaben erledigen zu können. Hierzu fehlen jedoch schon seit vielen Jahren die erforderlichen Räumlichkeiten. Dies wurde bereits im vorherigen Brandschutzbedarfsplan festgestellt und unter Maßnahme T.2004.4 festgehalten. Diese ist bis heute nicht abgearbeitet und daher besteht das Raumproblem weiterhin. Bereits vorhandene Arbeitsplätze entsprechen durch die Platzprobleme in Teilen auch nicht den notwendigen Arbeitsschutzrichtlinien. 7.4 Fahrzeuge Die Feuerwehr der Stadt Erftstadt verfügt derzeit über 37 Fahrzeuge, 2 Abrollbehälter und 4 Anhänger. Seite 60 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Mit einem Sonderstatus zusätzlich:   1 Gerätewagen Messtechnik (Eigentümer Rhein-Erft-Kreis) 1 Abrollbehälter Verletztendekontamination (Eigentümer Land NRW) Hier kommen Kreis- und Landeskonzepte zum Einsatz, deshalb sind diese Fahrzeuge und Gerätschaften der Feuerwehr Erftstadt zur Verfügung gestellt. Deren Unterhaltung bzw. Neubeschaffung obliegen Kreis oder Land. Den Fahrzeugpark finden sie unter Punkt 9.2. Die Fahrzeuge sind bis auf wenige Ausnahmen (siehe Baujahr) in einem guten Zustand und entsprechen den heutigen Sicherheitsstandards. Zwischen Rat, Verwaltung und Leitung der Feuerwehr wurde 2001/2002 ein Fahrzeugbeschaffungskonzept erarbeitet und abgestimmt. Dieses Konzept findet bis zum heutigen Tag Anwendung. Hierin wurden sowohl feuerwehreinsatztaktische Gesichtspunkte wie auch bauliche Gegebenheiten und die Finanzierbarkeit unter den damaligen Kostenansätzen berücksichtigt. Insbesondere die große Fläche des Stadtgebietes macht es erforderlich, in den am Stadtrand gelegenen Stadtteilen, die nicht innerhalb der Hilfsfristen 1 oder gar 2 vom hauptamtlichen Erstabmarsch bedient werden können, Fahrzeuge zu installieren, die ein Minimum an Löschwasser mitführen und technischer Ausstattung verfügen. Bis zum heutigen Zeitpunkt konnten die Maßnahmen aus diesem Konzept umgesetzt werden. Der derzeit bereitgestellte Budgetansatz ist seit einigen Jahren nicht verändert worden. Zur Beibehaltung einer technisch leistungsfähigen Feuerwehr ist dieser Budgetansatz um 10 % zu erhöhen. 7.5 Geräte Alle Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr Erftstadt sind derzeit mindestens nach den jeweiligen DIN-Normen bestückt. In Einzelfällen wurde eine einsatztaktisch erforderliche, oder örtlich bedingte Zusatzausstattung beschafft und im Fahrzeug untergebracht. Es wurde erreicht, dass alle am Stadtrand gelegenen Löschgruppen mit Geräten für die kleine bis mittlere technische Hilfeleistung ausgestattet werden konnten, um hier innerhalb der geforderten Hilfsfristen tätig werden zu können. Seite 61 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Alle bei der Feuerwehr eingesetzten Geräte unterliegen gewissen Prüfzyklen und Prüfungsarten abgeleitet aus diversen technischen Regelwerken und Vorschriften. In allen diesen zwingend einzuhaltenden Vorschriften sind Prüfungs- und Wartungsintervalle, teilweise mit Austausch von Verschleißteilen, vorgegeben. Hierdurch entstehen Kosten, die zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft erforderlich sind. Zur Durchführung der Prüfung sind sowohl Fachausbildungen als auch Spezialgeräte erforderlich. Die Kosten hierfür betragen nach derzeitigem Kenntnisstand ca. 50.000€ pro Jahr. Im Bereich Funktechnik sind derzeit alle Einsatzfahrzeuge mit einem Funkgerät im analogen 4m-Band bestückt, darüber hinaus sind alle Einsatzfahrzeuge mit Digitalfunk ausgerüstet. Eine Vorgabe für die flächendeckende Umstellung des Rhein-Erft-Kreises auf Digitalfunk hat die Feuerwehr Erftstadt bereits umgesetzt. Hier fallen, außer Ergänzungsund Ersatzbeschaffung, keine weiteren erheblichen investiven Kosten an. Das Funkkonzept an Einsatzstellen mit analogen Handsprechfunkgeräten wurde ebenfalls bereits zum 01.04.2016 auf Digitalfunk umgestellt. Für überörtliche Lagen werden jedoch auf absehbare Zeit ältere 2m-Handsprechfunk-geräte in geringer Stückzahl, noch auf fast allen Fahrzeugen mitgeführt, bis im Rhein-Erft-Kreis und im Land NRW die flächendeckende Einführung des Digitalfunk abgeschlossen ist. 7.6 Alarmierung Die zeitnahe und reibungslose Alarmierung der Einsatzkräfte stellt einen erheblichen Faktor in der Zeitschiene der Hilfsfrist dar. Flächendeckend erreichbar sind die Einsatzkräfte derzeit über digitale Meldeempfänger (DME). Eine Rückfallebene zur Alarmierung stellt das Netz von Brandschutzsirenen im Stadtgebiet dar. In den letzten Jahren mussten durch Grundstückverkäufe, Modernisierung sowie Beeinträchtigung der Standsicherheit 8 Sirenen von Gebäuden demontiert, bzw. abgeschaltet werden. Durch Zuschüsse der Landesregierung wurden die verbleibenden 23 Sirenenstandorte für eine Bevölkerungswarnung mit differenzierten Warntönen umgerüstet sowie technische Mängel behoben. Mit Einführung des BHKG kommt den Gemeinden, zusammen mit dem Kreis, die Aufgabe der Bevölkerungswarnung zu. Um ein flächendeckendes Sirenensystem im bewohnten Teil von Erftstadt abbilden zu können und damit Soll-Vorgaben in der Bevölkerungswarnung zu erreichen, müssen noch 7 neue Sirenenstandorte eingerichtet werden. Die Kosten betragen hierfür ca. 105.000 €. Diese Maßnahme sollte im Fortschreibungszeitraum umgesetzt werden. Eine mobile und damit dynamische Bevölkerungswarnung und Information kann durch Einsatzfahrzeuge und 2 Mobile Sirenen ergänzt werden, ersetzt aber keine flächendeckende, sofort verfügbare, Sirenenabdeckung. Seite 62 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Bei Sonderlagen (z.B. bei Flächenlagen wie Sturm- und Wasser) kann bei Bedarf eine kommunale Koordinierungstelle auf der Feuerwache Erftstadt in Betrieb genommen werden. Von hier aus besteht zur gegenseitigen Datenübermittlung eine Verbindung zum Einsatzleitrechner in der Kreisleitstelle in Kerpen. Eine Auslösung von digitalen Meldeempfängern sowie Sirenen würde dann durch Einsatzkräfte der Feuerwehr Erftstadt erfolgen können. 7.7 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Alle aktiven Einsatzkräfte der Feuerwehr Erftstadt sind mit der nach UVV –V C 53 vorgeschriebener persönlichen Schutzausrüstung entsprechend den maßgeblichen GUVDIN- und EN- Richtlinien und den Herstellungs- und Prüfbeschreibungen für eine universelle Feuerwehrschutzkleidung in einfacher Ausführung ausgestattet. Eine verbindliche Anweisung zum Tragen von Dienst und Schutzbekleidung wurde erstellt. Die Dienst- und Schutzbekleidung des Feuerwehrangehörigen in Erftstadt besteht derzeit ausfolgenden Teilen:          Feuerwehrhelm mit Nackenschutz nach DIN 14040 und Augenschutz (Klappvisier) 2 Garnituren Feuerwehrhose und –jacke nach HuPF Teil 2 und 3 1 Garnitur Feuerwehrüberjacke und –überhose nach HuPF Teil 1 und 4 Feuerwehrstiefel nach EN 345 S3 Feuerwehrschutzhandschuhe nach EN 659 Flammschutzhaube 1 weißes Diensthemd 1 Binder Dienstmütze Bisher wurden für die Erstausstattung pauschal ca. 1.200 € für jede Einsatzkraft benötigt. Durch die Vorgabe einer Gefährdungsbeurteilung und die durch die Leitung der Feuerwehr beschlossene Anwendung, wurde die erforderliche persönliche Schutzausrüstung angepasst, in den Bereich „durchzündungsgefährdet“ und außerhalb dieses Bereiches. Somit erhalten alle Feuerwehrangehörige für Ihr Tätigkeitsfeld den Schutz, der nach dem Stand der Technik erforderlich ist. Nach der Einführung der „Dienstkleidung NRW“ ist in den letzten 2 Jahren ein sukzessiver Austausch der Uniformen im aktiven Bereich erfolgt. Aus Kostenersparnis wird die alte Dienstkleidung in Form des Tuchanzuges (Ausgehkleidung) nur noch für die bereits übergetretenen Kameraden der Ehrenabteilung beschafft und ausgegeben. Seite 63 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Zur Vermeidung von Kontaminationsverschleppung in den häuslichen Bereich sowie zur Kostenersparnis, wird die in der Feuer- und Rettungswache, für den Rettungsdienst zwingend erforderliche Waschmaschinen- und Trockner-Kombination, für kontaminierte Einsatzkleidung im Brandschutz mit genutzt. Seite 64 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt 8 RESULTIERENDE MAßNAHMEN 8.1 Personal 8.1.1 Tagesverstärkung Hauptamtliche Wache – Maßnahme P.2016.2 Gemäß der unter den Punkten 4.5.3 und 6.2.2 dargestellten Probleme ist an Wochentagen tagsüber eine Aufstockung der Hauptamtlichen Wache erforderlich. Hiermit kann sichergestellt werden, dass in allen Bereichen des Einsatzgebietes, die in einer Hilfsfrist von 8 Minuten erreicht werden, auch ein Erreichungsgrad von 100% sichergestellt werden kann. Dies wäre vom aktuellen Standort aus in ca. 60% der Fläche und ca. 70% des bewohnten Stadtgebietes der Fall. Um dieses erste Ziel zu erreichen, ist es entsprechend des derzeitigen Personalausfallfaktors notwendig zusätzlich fünf Planstellen des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes (5x50.000€ = 250.000€/a Personalkosten) zu schaffen. 8.1.2 Führungsstruktur im Einsatzdienst – Maßnahme P.2016.5 Zur Sicherstellung der erforderlichen Führungsstrukturen gemäß Punkt 6.2.2 sind zwei Planstellen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst mit Gruppenführerqualifikation und der Wandlung der Besoldung von A8 nach A 9 einzurichten (Mehrkosten ca. 2.500€ x 2 = 5.000€ €/a). 8.1.3 Führungsstruktur der Abteilung Feuerwehr/Rettungsdienst der Stadt Erftstadt – Maßnahme P.2016.3 Zur Sicherstellung einer qualifizierten Aufgabenwahrnehmung in den feuerwehrspezifischen Bereichen der Stadtverwaltung Erftstadt ist es zwingend erforderlich die Anzahl der Stellen im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst auf sechs zu Erhöhen. Die Gründe dafür finden Sie ebenfalls in Punkt 6.2.2. Hinzu kommt die ständige Kontrolle der durch diesen Plan gesteckten Ziele, welche durch effektive Controlling Maßnahmen, auch personell im gehobenen Dienst sicher zu stellen ist. 8.1.4 Kontinuierliche Ausbildung von Brandmeistern (mittlerer Dienst) – Maßnahme P.2016.4 Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen bei den Aufgabenzuwächsen im Bereich der Feuerwehr, sowie bedingt durch die Altersstruktur, wird es bis auf weiteres für erforderlich gehalten, jährlich zwei Brandmeisteranwärter in die feuerwehrtechnische Ausbildung zu schicken, um zeitnah geeigneten Nachwuchs zur Verfügung zu haben. Derzeit steht auf dem Arbeitsmarkt kein geeignetes und fertig ausgebildetes Fachpersonal zur Verfügung. Seite 65 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt 8.1.5 Gesamtkosten der Personalmaßnahmen Im Bereich der Personalkosten ist somit mit einem jährlichen Mehrbedarf von ca. 360.000€/a zu rechnen. 8.2 Technik 8.2.1 Trinkwasserschutz – Maßnahme T.2016.3 Wie unter Punkt 4.2.3 beschrieben zwingen neue rechtliche Vorgaben alle Feuerwehren dazu einen technischen Trinkwasserschutz zu installieren. Dazu ist die Umrüstung vorhandener Geräte oder die Beschaffung neuer Geräte erforderlich. Ein Konzept hierzu ist noch in der Erarbeitung. Eine Umsetzung dieser technischen Schutzmaßnahmen ist jedoch zwingend im Fortschreibungszeitraum erforderlich. 8.2.2 Entwicklungen in der Löschwasserversorgung Die Entwicklungen nach den Punkten 4.2 machen es unter Umständen notwendig zukünftig das Fahrzeugkonzept um Großtanklöschfahrzeuge oder eventuell Wechselladeraufbauten zu erweitern. Diese Entwicklung muss beobachtet werden. 8.2.3 Digitale Wasser- und Abwasserpläne – Maßnahme T.2016.5 Für den Versorgungsbereich der Stadtwerke Erftstadt sind der Feuerwehr nach der Erstellung Pläne und Informationen über die hydraulischen Verhältnisse, den Verlauf von Ab- und Frischwasserleitungen und die Platzierung von Hydranten zur Verfügung zu stellen und regelmäßig, unaufgefordert zu aktualisieren. Für den Bereich der Verbandswasserwerke Euskirchen ist die Beschaffung dieser Daten ebenfalls anzustreben. Hier muss die Stadtverwaltung für die Feuerwehr im Rahmen des BHKG die Lieferung der Daten einfordern. 8.2.4 Software zur Ad-Hoc Auswertung von Kennzahlen – Maßnahme T.2016.1 Zur Sicherstellung eines zeitgerechten Berichtswesens und professionellen Controllings der Feuerwehr ist die Beschaffung entsprechender Software inklusive Schulungsleistungen erforderlich. 8.2.5 Mannschaftstransportfahrzeuge – Maßnahme T.2016.2 Um Probleme mit der Führerscheinversorgung der ehrenamtlichen Kräfte teilweise zu kompensieren und ein flexibles System zum gezielten Mannschaftstransport zu besitzen ist es langfristig erforderlich je Löschzug ein Mannschaftstransportfahrzeug zu beschaffen. Dies wird auch in das Fahrzeugkonzept einfließen. Seite 66 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt 8.2.6 Bauliche Maßnahmen an Gerätehäusern – Maßnahme T.2016.4 Aus den Darstellungen unter Punkt 6.3 des Brandschutzbedarfsplanes ist eindeutig zu entnehmen, dass die grundsätzliche Sanierung der vorhandenen Standorte der Feuerwehr Erftstadt zur Sicherstellung eines umfänglichen Brandschutzes für das Stadtgebiet unerlässlich ist. Einige Standorte sind zur Sicherstellung der Hilfsfrist 1, alle Standorte für die Gewährleistung der Hilfsfrist 2 unverzichtbar. Alle Standorte sind daher zu erhalten, soweit erforderlich umfänglich zu sanieren und in Belangen des Arbeits- und Unfallschutzes zu Ertüchtigen. Die Standorte sind teilweise zu ersetzen oder zur Erreichung der Ziele und Standards auszubauen. Seite 67 Anforderungen / Gerätehäuser Gefahrloses An- und Abfahren zum Gerätehaus möglich/Übersichtlich Parkfläche in ausreichender Anzahl vorhanden Ebener Zugang zum Gerätehaus/Fahrzeughalle Separater Zugang durch Seitentüre die bei geöffnetem Tor genutzt wird Stauraum vor der Türe vorhanden Zugang zum Gerätehaus ausreichend beleuchtet Ausreichende Beleuchtung durch Tageslicht in Halle möglich Beleuchtung in der Halle ohne Schattenbildung Tordurchfahrtsbreite ausreichend Torhöhe ausreichend Ausreichende Breite in den Gerätehäuser (Baulich) Ausreichende Breite (Einbauten, zusätzl. Fahrzeuge, sonstiges) Abgasabsauganlage vorhanden maximaler Schutz Wasserablauf vorhanden mittig unter Fahrzeug Einsatzkleidung in seperatem Raum (ausserhalb Fahrzeughalle) Stiefelwaschanlage in Fahrzeughalle vorhanden Waschgelegenheit mit kaltem und warmen Wasser vorhanden Duschgelegenheit vorhanden Direkter Zugang zu den Sanitär- Waschbereichen (von Fahrzeughalle) Ausreichende Lagerfläche Erweiterungs-/ Ausbaumöglichkeiten sind vor Ort gegeben Brandschutzbedarfsplan 2016     Stadt Erftstadt Abbildung 19: Resultierende bauliche Maßnahmen Prioritätenliste anhand der dargestellten Erfordernisse. Planung eines Neubaus einer Feuerwache an einem zentralen Ort Erfassung des Umfangs und der Kosten für die Sanierung und erforderlichen Maßnahmen für den Arbeits- und Unfallschutz. Neubau Gerätehaus Friesheim Umsetzung der Maßnahmen des Arbeit- und Unfallschutzes Seite 68 Niederberg Liblar/Wache Lechenich Köttingen Kierdorf Herrig Gymnich Friesheim Erp Dirmerzheim Borr Bliesheim Blessem Ahrem Brandschutzbedarfsplan 2016   Stadt Erftstadt Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen Bauliche Maßnahmen in folgender Reihenfolge o Kierdorf o Dirmerzheim o Köttingen o Gymnich o Erp o Borr o Niederberg o Bliesheim o Lechenich o Blessem o Ahrem o Herrig Die für die Maßnahmen erforderlichen Finanzmittel sind durch einen Fachplaner/Architekten zu ermitteln und werden entsprechend dem o.g. Zeitplan im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilien bereitgestellt. 8.3 Organisation 8.3.1 Neubau einer zentralen Feuerwache – Maßnahme O.2016.1 Nach der Umsetzung der Tagesverstärkung an Wochenarbeitstagen auf neun Einsatzkräfte (Maßnahme P.2016.2), ist als nächstes der Neubau einer hauptamtlichen Feuerwache an einem einsatztaktisch sinnvollen, zentralen Standort anzustreben. Hierdurch können dann insgesamt die angestrebten Planziele aus Punkt 5 geleistet werden, für all die Bereiche, die von diesem zentralen Standort innerhalb der vorgegebenen Fahrzeit von sieben Minuten erreicht werden können. Dies wird den Erreichungsgrad maximal verbessern und zu einem genehmigungsfähigen Konzept führen. Falls einem Neubau einer hauptamtlichen Wache nicht zugestimmt würde, muss die vorhandene Wache erheblich erweitert werden, da seit dem letzten Bedarfsplan schon massiver Platzmangel herrscht. Eine Verbesserung des Erreichungsgrades kann dann jedoch nicht mehr erzielt werden. 8.3.2 Förderung des Ehrenamtes – Maßnahme O.2016.4 In § 9 Abs. 3 des BHKG ist ausdrücklich die Förderung der im Brandschutz tätigen ehrenamtlich Tätigen durch den Aufgabenträger, die Gemeinde, beschrieben. Gleichzeitig ist dem Ehrenamt zur Erhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Hier gilt es sowohl dem demografischen Wandel, als auch der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung sowie dem großen Freizeitangebot entgegen zu wirken, um die Jugendlichen aus der Jugendfeuerwehr in die aktive Wehr überzuleiten. Seite 69 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Hierzu sind Motivationen zu schaffen, die zielgerichtet sein müssen und die persönlichen, sowie Freizeitinteressen mit den Anforderungen der Feuerwehr möglichst verbinden. Dies können beispielsweise sein:     Schaffung eines Sportangebotes Physiotherapeutische Betreuung Bei der Vergabe von Baugrundstücken kann die Möglichkeit geschaffen werden, ehrenamtlichen Helfern der Feuerwehr unter zu definierenden Voraussetzungen einen Punktebonus zukommen zu lassen Jungen Familien kann ein Zuschuss zur Kinderbetreuung gezahlt werden Diese Auflistung stellt beispielhafte Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamtes dar. Die Einrichtung eines Budgets zur Förderung des Ehrenamtes ist zwingend notwendig. Eine Verteilung der Finanzmittel erfolgt durch die Leitung der Feuerwehr. Zur Realisierung dieses Motivationsangebotes wären pro Jahr ca. 15.000€ erforderlich. 8.3.3 Anhebung der Aufwandsentschädigungen – Maßnahmen O.2016.2 und O.2016.3 Die monatliche Entschädigung für den Leiter der Feuerwehr und seine Stellvertreter orientiert sich nach § 11 Abs. 6 i.V.m. § 12 Abs. 7 BHKG an der EntschVO für Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse. LdF erhält Entschädigung wie Fraktionsvorsitzender 703,20 € Stv. LdF erhalten Entschädigung wie Ratsmitglied 351,60 € VF und ZF erhalten die Hälfte hiervon 175,80 € Ausbildungsleiter 87,90 € Die Gruppenführer erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung wie die jeweiligen Ortsvorsteher entsprechend der Größe der Gemeindebezirke. bis 500 Einwohnerinnen und Einwohnern 104,70 € Von 501 bis 1 000 Einwohnerinnen und Einwohnern Herrig, Borr/Niederberg 118,30 € von 1 001 bis 1 500 Einwohnerinnen und Einwohnern Ahrem 134,00 € von 1 501 bis 2 000 Einwohnerinnen und Einwohnern Blessem 148,60 € Seite 70 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt von 2 001 bis 3 000 Einwohnerinnen und Einwohnern Dirmerzheim, Erp, Friesheim 157,00 € über 3 000 Einwohnerinnen und Einwohnern 171,70 € Liblar, Lechenich, Gymnich, Kierdorf, Köttingen, Bliesheim Weiterhin sollen diejenigen, die gem. § 22 Abs. 2 BHKG über das normale Maß hinaus Dienst in der Feuerwehr tun, eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten. Hierzu zählen der Stadtjugendwart und seine Stellvertreter wie auch die Jugendwarte in den Löschgruppen. Stadtjugendwart (Betrag wie Stadtverordneter der zus. Sitzungsgeld erhält) 259,60 € Stv. Stadtjugendwart ½ 129,80 € Jugendwart in einer Löschgruppe 64,90 € Die Entschädigungen sind monatlich zu zahlen und sind entsprechend den Änderungen der EntschVO anzupassen. Mit Zahlung dieser Aufwandsentschädigungen soll der immer mehr abnehmenden Bereitschaft zur Übernahme von Aufgaben sowohl im Führungsbereich als auch in der Mannschaft entgegengewirkt werden. Weiterhin sind die seit ca. 15 Jahren unveränderten jährlichen Zahlungen der pauschalen Aufwandsentschädigungen an die restlichen Kameraden anzuheben, da mit 17,80€ für jeden Aktiven, 5,70€ für jeden Angehörigen der Jugendfeuerwehr und 3,00€ für jedes Mitglied der Ehrenabteilung keine Motivation erreicht werden kann. Vorschlag: Aktive 36,50€ Entspricht 10 Ct. / Tag Jugendfeuerwehrangehörige 18,25€ 5 Ct. / Tag Ehrenabteilung 9,13€ 2,5 Ct. / Tag 8.3.4 Beteiligung in der Planungsphase von Baustellen – Maßnahme O.2005.7 Bei Planung von Baugebieten und Verkehrsverbindungen bleiben Belange der Feuerwehr in Bezug auf die Gewährleistung von Hilfsfristen meist unberücksichtigt. Daher ist die Feuerwehr schon in der frühen Planungsphase zu beteiligen. Seite 71 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Auch die Einrichtung von Baustellen oder Straßensperrungen ist der Feuerwehr frühzeitig mitzuteilen und gegebenenfalls mit ihr zu planen. Diese Maßnahme ist aus 2004 übrig und muss zwingend und zeitnah umgesetzt werden. 8.3.5 Führerscheine – Maßnahme O.2016.5 Die Problematik aus dem neuen Führerscheinrecht führt immer häufiger dazu, dass Feuerwehrfahrzeuge nicht mehr oder nur verspätet außerhalb der Hilfsfristen ausrücken können, da keine Fahrer mit entsprechender Fahrerlaubnis zur Verfügung stehen. Da in den letzten beiden Jahren keine Einsatzkräfte gefunden wurden, die bereit waren mit einer Eigenbeteiligung von ca. 1.000 € den Führerschein der Klasse C zu erwerben, muss hier dringend Abhilfe geschaffen werden. In den nächsten Jahren sind in jedem Standort mit entsprechenden Einsatzfahrzeugen, die hierfür erforderlichen Führerscheinausbildungen zu leisten und durch die Stadt in Höhe der Pflichtleistungen nach Führerscheinrecht zu finanzieren. 8.3.6 Brandschutzdienststelle – Maßnahme O.2005.10 Die Aufgabenwahrnehmung der Brandschutzdienststelle ist per Gesetz - §25 BHKG NRW – bei dem Vorhandensein ausreichend qualifizierter Kräfte der Feuerwehr Aufgabe der Gemeinde. Daher gilt es die schon aus dem letzten Plan bestehende Maßnahme und Forderung zur Umsetzung der Brandschutzdienststelle schnellstmöglich durchzuführen. 8.3.7 Beteiligung im Planungsverfahren von Baugebieten in Bezug auf die Löschwasserversorgung und Befahrbarkeit – Maßnahme O.2016.6 In Genehmigungsverfahren von Baugebieten, bei denen das öffentliche Trinkwassernetz als Löschwasserlieferant nicht ausreicht, ist es zwingend erforderlich mit der Feuerwehr abzustimmen welche Entnahmestellen(Ausführung und Abstand zum Objekt) für die Löschwasserversorgung für ein Objekt oder Baugebiet akzeptiert werden können. Seite 72 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt 9 ANLAGEN ZUM BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN 2016 9.1 Erläuterung grundsätzlicher Anforderungen an Feuerwehrgerätehäusern aus Sicht des Arbeit- und Unfallschutz 9.1.1 Sicherheit im Feuerwehrgerätehaus - Sicherheitsgerechtes Planen, Gestalten und Betreiben in Anlehnung an die GUV-I 8554 Feuerwehrhäuser sind Ausgangspunkt für Brand- und Hilfeleistungseinsätze. Hier werden Fahrzeuge, Ausrüstungen, Geräte und vieles andere mehr bereitgehalten und Feuerwehrangehörige auf ihre Einsätze vorbereitet. Mit den Tätigkeiten in Feuerwehrhäusern können aber auch spezifische Gefährdungen verbunden sein, zum Beispiel durch das Bewegen von Fahrzeugen, durch den Umgang mit Maschinen und Geräten sowie durch das Bedienen von Anlagen. Deswegen kommt der Planung und Einrichtung von Feuerwehrhäusern eine besondere Bedeutung zu. Die zu treffenden Schutzmaßnahmen sind in Unfallverhütungsvorschriften und staatlichen Arbeitsschutzvorschriften festgelegt. 9.1.2 An- und Abfahrt als Unfallschwerpunkt Der Weg zum Feuerwehrhaus wird zum Unfallschwerpunkt, bevor der eigentliche Feuerwehreinsatz überhaupt begonnen hat. In den wenigsten Fällen liegen Wohnung oder Arbeitsstelle so nahe am Feuerwehrhaus, dass es ohne Verkehrsmittel zügig zu erreichen ist. Die Anfahrt zum Feuerwehrhaus kann so zum Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmer werden. Besondere Gefährdungen entstehen in der direkten Nähe des Feuerwehrhauses: durch das Zusammentreffen anfahrender Einsatzkräfte und bereits ausrückender Löschfahrzeuge. Unverhoffte „Begegnungen“ bleiben da nicht aus. Sind bei bestehenden Anlagen bauliche Maßnahmen für eine gefahrlose An- und Abfahrt unmöglich oder unangemessen, so sind die An- und Abfahrtswege organisatorisch so festzulegen, dass gefährlicher Begegnungsverkehr zwischen an- und ausrückenden Einsatzkräften/Fahrzeugen weitestgehend vermieden wird. Zum sicheren Abstellen der PKWs müssen am Feuerwehrhaus für die Feuerwehrangehörigen PKW-Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe vorhanden sein. Die Anzahl der PKW-Stellplätze im Freien soll mindestens der Anzahl der Sitzplätze der im Feuerwehrhaus eingestellten Feuerwehrfahrzeuge entsprechen. Jeder PKW-Stellplatz sollte 5,5 m lang und 2,5 m breit sein (bei Schräglage entsprechend variiert). Um häufige Unfälle durch Stolpern und Umknicken zu vermeiden, sind PKW-Stellplätze eben zu gestalten. Es sollten z.B. keine Rasengittersteine oder grober Schotter verwendet werden. Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung (z.B. Ablaufrinnen, Gullys) müssen so gestaltet sein, dass sie keine Gefahrstellen bilden. Seite 73 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt 9.1.3 Das „organisierte“ Problem Wenn eine ausreichende Zahl von Stellplätzen in der unmittelbaren Nähe des Feuerwehrhauses nicht vorhanden ist, muss das Parkraumproblem „wegorganisiert“ werden. Schnelle Abhilfe durch Ausnahmeregelungen oder Sondergenehmigungen kann die Gemeinde schaffen. Bei der Ausweisung von Stellplätzen ist darauf zu achten, dass für die Einsatzkräfte keine zusätzlichen Gefahren durch den fließenden Verkehr entstehen. 9.1.4 Zugänglichkeit des Feuerwehrhauses von den PKW-Stellplätzen Die Verkehrswege von den PKW-Stellplätzen zum Feuerwehrhaus sollen direkt zum Zugang des Feuerwehrhauses führen. Sie müssen bei jeder Witterung und Uhrzeit sicher begehbar sein. Hierzu gehört neben Ebenheit und Beleuchtung auch das Freihalten von Eis und Schnee. Der Zugang zum Feuerwehrhaus soll nicht durch die Fahrzeughallentore und die dahinter liegenden Stellplätze erfolgen, sondern über einen separaten Zugang, um gefährliche „Begegnungen“, z.B. mit ausfahrenden Löschfahrzeugen, zu vermeiden. 9.1.5 Stauraum vor den Toren Ebener, entsprechend befestigter Stauraum vor den Toren! Gut befestigte und ausreichend große Vorplätze als Stauräume für Feuerwehrfahrzeuge sind Voraussetzung zur Vermeidung von Gefahren. Das gilt z.B. für Tätigkeiten, wie das Auf- und Absitzen der Mannschaft, das Bestücken des Fahrzeuges oder auch für den einfachen Zugang zum Hallentor. Nach den Grundsätzen von DIN 14 092 Teil 1 ist der optimale und sichere Stauraum wie folgt gestaltet: Der Stauraum vor den Toren soll mindestens der Stellplatzlänge im Feuerwehrhaus entsprechen, für die zu erwartende Achslast (in der Regel 12 t) befestigt und mit einer Oberflächenentwässerung versehen sein. Seite 74 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt 9.1.6 Beleuchtung Bei mangelnder Beleuchtung von Verkehrswegen und Arbeitsplätzen bestehen Unfall und Gesundheitsgefahren. Wichtigstes Kriterium für eine richtige Beleuchtung ist die Beleuchtungsstärke. Begrenzung der Blendung, Lichtfarbe, Farbwiedergabe, Lichtrichtung, Schattenbildung und gleichmäßige Ausleuchtung sind weitere Gütekriterien für die Beleuchtung. Zu empfehlen ist die Schaltung zusätzlicher Beleuchtungseinrichtungen über Bewegungswächter oder Dämmerungsschalter. Außenbereiche von Halleneinfahrten müssen mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens 50 Lux zu beleuchten sein, um Blendungen beim Übergang vom Dunklen zum Hellen und umgekehrt zu vermeiden. Die Beleuchtungseinrichtungen sind so anzubringen, dass neben Fahrzeugen, die vor den Toren abgestellt werden, keine Schlagschatten entstehen. Der erste Griff darf nicht ins Leere gehen. Deshalb müssen Lichtschalter leicht zugänglich, selbstleuchtend und in der Nähe von Zu- und Ausgängen installiert sein. Eine Schaltmöglichkeit für die gesamte Innenraumbeleuchtung bereits im Zugangsbereich zum Feuerwehrhaus ist ebenfalls zu empfehlen. Das Betreten nicht beleuchteter Räume wird so vermieden. Die Beleuchtung von Stellplätzen in Feuerwehrhäusern mit Tageslicht muss möglich sein. Leuchten müssen so angebracht sein, dass die Beleuchtungsstärke auch erhalten bleibt, wenn das Fahrzeug auf dem Stellplatz steht. Es dürfen keine tiefen Schatten oder Blendungen entstehen. Schattenbereiche werden vermieden, wenn Leuchten direkt über den Verkehrswegen angebracht werden. Die Beleuchtung mit künstlichem Licht ist nach DIN EN 12 464 Teil 1 auszuführen. Der Wert der Beleuchtungsstärke beträgt im Stellplatzbereich mindestens 150 Lux. Werden jedoch weitere Tätigkeiten, wie z.B. Instandhaltungsarbeiten, in der Fahrzeughalle ausgeführt, ist die Beleuchtungsstärke entsprechend höher zu wählen. 9.1.7 Durchfahrten und Tore Durchfahrten in bestehenden Feuerwehrhäusern Für bestehende bauliche Anlagen gelten konstruktive Mindestanforderungen. Gemäß § 4 Abs. 2 UVV „Feuerwehren“ (GUV-V C 53) sind hier folgende Mindestanforderungen zu erfüllen: Durchfahrten von Feuerwehrhäusern müssen so angelegt sein, dass auch unter Einsatzbedingungen Gefährdungen der Feuerwehrangehörigen durch das Bewegen der Fahrzeuge vermieden werden. Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn bei Durchfahrten zwischen Fahrzeug und Gebäudeteilen auf jeder Seite ein Abstand von mindestens 0,50 m besteht sowie diese mindestens 0,20 m höher sind als die maximale Höhe der Fahrzeuge. Die genannten Sicherheitsabstände dürfen durch einengende Teile, z.B. der Torkonstruktion, nicht unterschritten werden. Durchgänge im Feuerwehrhaus sind ausreichend hoch, wenn sie eine lichte Höhe von mindestens 2,00 m haben. Tore nach DIN 14 092 Teil 2 Seite 75 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Tore in Feuerwehrhäusern zeigen sich in unterschiedlichsten Ausführungen. Vom Schwenktor über Schiebefalttor bis hin zum modernen Deckengliedertor, hand- oder kraftbetätigt, sind alle Konstruktionen zu finden. Bei der Konstruktion und Errichtung von Toren für Feuerwehrhäuser sind neben der DIN 14 092 Teil 2 auch die „Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore“ (GUV-R 1/494) zu beachten. Dies gilt auch für handbetätigte Feuerwehr Tore. Torflügel müssen gegen unbeabsichtigtes Verlassen der Führungen und Hinauslaufen über ihre Endstellung gesichert sein. Torflügel müssen gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen gesichert werden können, z.B. durch Wandhaken. Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen dürfen keine Stolperstellen bilden. Erfolgt der Gewichtsausgleich von Torflügeln durch Gegengewichte, muss deren Laufbahn verkleidet sein. Quetsch- und Scherstellen an Kanten von drehbaren Torteilen müssen gesichert sein, z.B. durch Handgriffe zur sicheren Handhabung, durch verdeckte Kanten oder durch breite elastische Dichtstreifen, die Quetschungen unmöglich machen. Tore müssen mit Betätigungseinrichtungen versehen sein, die ein sicheres Bewegen der Flügel ermöglichen, z.B. durch Griffe. Beim Einbau von Deckengliedertoren bzw. Feuerwehrtoren, die nicht im Sichtfeld des Fahrers sind, muss eine Signalanlage eindeutig anzeigen, wenn die lichte Tordurchfahrtshöhe sicher freigegeben ist. Feuerwehr Tore sind jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand zu prüfen. Die Prüfung und Wartung ist nachzuweisen. Sind Schlupftüren in Feuerwehrtoren nicht zu vermeiden, dann dürfen durch sie keine Stolperstellen entstehen und sie müssen eine freie Durchgangshöhe von mindestens 2,00 m haben. Vorhandene Schlupftüren, die in Toren konstruktionsbedingt Stolperstellen aufweisen, sind mit gelb-schwarzer Sicherheitskennzeichnung zu versehen. Für kraftbetätigte Tore bestehen zusätzliche Sicherheitsanforderungen insofern, dass sich aus der Steuerung des Antriebes keine Gefährdung von Personen ergeben darf. Grundlage dafür sind die „Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore“ (GUV-R 1/494). Wesentliche zusätzliche Anforderungen sind: Quetsch- und Scherstellen müssen bis zu einer Höhe von 2,50 m so gesichert sein, dass die Bewegung des Tores im Gefahrfall zum Stillstand kommt, z.B. durch entsprechende Schaltleisten, Lichtschranken. Seite 76 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Jedes Tor muss einen von den anderen Toren unabhängigen Antrieb haben. Das zusätzliche Öffnen von Hand ohne technische Hilfsmittel und mit gleicher Öffnungsgeschwindigkeit sowie das Schließen von Hand müssen möglich sein. Die Notentriegelung muss ohne Hilfsmittel vom Boden der Fahrzeughalle aus möglich sein. Tore, die nach oben öffnen (z.B. Deckengliedertore), müssen gegen Abstürzen bei Auftreten eines Fehlers gesichert sein, siehe Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Fehler, die zum Absturz eines Tores führen können, sind z.B. der Bruch von Ketten, Seilen und Getrieben (Tragmittel) oder der Bruch einer Gewichtsausgleichsfeder. Sicherungsmöglichkeiten gegen Absturz des Tores sind z.B. Fangvorrichtungen, doppelte Seil- oder Kettenaufhängungen, von denen eine allein das Flügelgewicht tragen kann und Antriebe, die beim Bruch der Feder bzw. beim Versagen des Tragmittels das Flügelgewicht allein halten können (siehe „Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore“ [GUV-R 1/494] und § 3 Abs. 1 ArbStättV in Verbindung mit Abschnitt 1.7 (5) des Anhangs der ArbStättV, Arbeitsstättenrichtlinie [ASR] 10/6 „Schutz gegen Ausheben, Herausfallen und Herabfallen von Türen und Toren“). Häufig sind die Antriebe älterer kraftbetriebener Tore nicht in der Lage, das Flügelgewicht allein zu tragen, so dass hier die Nachrüstung einer Sicherheitseinrichtung gegen Absturz, z.B. eine Fangvorrichtung, notwendig wird. 9.1.8 Stellplatzmaße in bestehenden Feuerwehrhäusern Feuerwehrangehörige werden gefährdet, wenn Stellplätze für Feuerwehrfahrzeuge in Feuerwehrhäusern räumlich beengt sind. Deshalb gelten für diese Stellplätze Mindestabmessungen, die auch bei Fahrzeug-Neubeschaffung nicht unterschritten werden dürfen. Bauliche Anlagen müssen so eingerichtet und beschaffen sein, dass Gefährdungen von Feuerwehrangehörigen vermieden und Feuerwehreinrichtungen sicher untergebracht sowie bewegt und entnommen werden können. Verkehrswege und Durchfahrten von Feuerwehrhäusern müssen so angelegt sein, dass auch unter Einsatzbedingungen Gefährdungen der Feuerwehrangehörigen durch das Bewegen der Fahrzeuge vermieden werden. Zwischen Fahrzeugen, Geräten und Gebäudeteilen ist der Verkehrsweg ausreichend breit, wenn bei geöffneten Fahrzeugtüren und/oder -klappen ein Abstand von mindestens 0,50 m verbleibt. Zu beachten sind auch herausziehbare Schübe und Geräteschlitten. Schläuche, Geräte, Ausrüstungen bis hin zu feuerwehrfremden Gegenständen und Gerümpel sind Hindernisse, von denen Verkehrswege freizuhalten sind, damit jederzeit eine sichere Benutzung möglich ist. 9.1.9 Dieselmotor-Emissionen Dieselmotor-Emissionen sind als krebserzeugend eingestuft. Sofern sich DieselmotorEmissionen nicht vermeiden lassen, besteht nach der Gefahrstoffverordnung ein Minimierungsgebot. Die TRGS 554 „Dieselmotor-Emissionen“ besteht weiterhin als Auslegungs- und Anwendungshilfe bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen entsprechend der Gefahrstoffverordnung. Seite 77 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten für die Absaugung von Dieselmotor-Emissionen. Wichtig ist, dass die Anlage den Erfordernissen angepasst ist, d.h., dass sie die entsprechende Leistungsfähigkeit besitzt und dass durch ihre Bauart keine zusätzlichen Gefahrstellen, z.B. Stolperstellen, entstehen. „Optimal“: Die Absaugung erfolgt direkt an der Austrittsstelle. Der Absaugschlauch „fährt“ bis zum Tor mit und reißt dort automatisch ab. Die Befestigung am Fahrzeug erfolgt z.B. durch Elektromagneten oder am Auspuff durch eine Druckluftmanschette bzw. mittels Klemmzange. Nicht optimal: Die Absaugung erfolgt nicht direkt an der Austrittsstelle. Trichter und Schlauch können zur Stolperstelle werden, wenn sie im Verkehrsweg liegen. Unterfluranlage Nachteil: Der Abgasschlauch bildet eine Stolperstelle. Vor dem Hintergrund des Minimierungsgebotes nach Gefahrstoffverordnung und dem anzustrebenden größtmöglichen Schutz der Feuerwehrangehörigen ist der Einbau einer Abgasabsaugung zur vollständigen Erfassung der Dieselmotor-Emissionen an der Austrittsstelle immer zu bevorzugen. 9.1.10 Trittsicherheit im Feuerwehrhaus Die Möglichkeit des Ausrutschens im Einsatzgeschehen wird erheblich von der Oberflächenstruktur des Bodenbelages auf der einen Seite und vom Grad der Verschmutzung durch Wasser, Öl und Fette auf der anderen Seite beeinflusst. Eine solide Grundlage für den sicheren Auftritt bilden Böden ohne Stolperstellen, in rutschhemmender, schlag und waschfester Ausführung. Im Bereich der Stellplätze ist u.U. auch das Befahren mit Schneeketten zu berücksichtigen. Bodenbeläge (je nach Größe der Rutschgefahr) werden in Räumen und Arbeitsbereichen fünf verschiedenen Bewertungsgruppen zugeordnet (Gruppe R9 bis Gruppe R13). Beläge mit der Bewertungsgruppe R9 genügen den geringsten und solche mit der Bewertungsgruppe R13 den höchsten Anforderungen an die Rutschhemmung. Damit Schmutz, der sich eventuell am Schuhwerk befindet, nicht in andere saubere Bereiche des Feuerwehrhauses getragen und dort zur Gefahr wird, ist zur Reinigung der Stiefel in der Fahrzeughalle an geeigneter Stelle mindestens eine Stiefelreinigung mit Handbrause vorzusehen. Die Stiefelreinigung ist nicht in Verkehrswegen anzuordnen, wenn dadurch Stolper- oder andere Gefahrstellen entstehen würden. Seite 78 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Ablaufrinnen sollten so angebracht werden, dass sie sich mittig unter der Fahrzeuglängsachse befinden. Dadurch wird gewährleistet (bei entsprechendem Gefälle), dass z.B. Wasser unter dem Fahrzeug zusammenläuft. Die Verkehrswege seitlich des Fahrzeuges trocknen zuerst ab, was eine entsprechende Erhöhung der Trittsicherheit zur Folge hat. 9.1.11 Sozialräume Neben der Brandbekämpfung nehmen Einsätze zur Hilfeleistung und Gefahrenabwehr immer mehr zu. Damit verbunden ist auch die größer werdende Gefahr des Kontaktes u.a. mit gesundheitsschädlichen Stoffen, z.B. durch Einatmen, Berühren oder indirekt durch Kontamination der Schutzkleidung. Demzufolge sind auch die Hygiene und der Gesundheitsschutz von großer Bedeutung. Um diesem zu entsprechen, ist es erforderlich, Feuerwehrhäuser mit Sozialräumen/einrichtungen auszustatten. Das heißt, dass entsprechend der „Größe“ der Feuerwehr Wasch- und Duschmöglichkeiten, Toiletten und Umkleideräume vorhanden und entsprechend ausgestattet sein müssen. Zur Ausstattung gehören u.a. Handwaschbecken und Duschen mit warmem und kaltem Wasser, Möglichkeiten zur hygienischen Händereinigung (Seifenspender, Einmalhandtücher). Die Größe der Umkleideräume richtet sich nach der Anzahl der aktiven Feuerwehrangehörigen. Für die Auslegung der Gesamtfläche ist pro aktiven Feuerwehrangehörigen eine Fläche von 1,2 m² vorzusehen. Eine Kontaminationsverschleppung ist zu vermeiden, der direkte Zugang von der Fahrzeughalle zu den Wasch- und Umkleidebereichen ist somit von großer Bedeutung. Eine Durchquerung von Schul-, Aufenthalts- sowie sonstige Räumen ist unbedingt zu vermeiden (Schwarz/Weis-Trennung). 9.1.12 Materiallagerung Die fortschreitende technische Entwicklung in den Feuerwehren macht neben der herkömmlichen Materiallagerung immer mehr die Lagerung zusätzlicher Ausrüstungen, Einsatzstoffe und Geräte erforderlich. Lagerflächen entsprechend den Erfordernissen sind deshalb bei einer bedarfsgerechten Raumplanung unbedingt zu berücksichtigen. Probleme in der Lagerhaltung entstehen zwangsweise durch die räumliche Enge älterer Feuerwehrhäuser. Die Erfahrung zeigt: Fehlt es an Lager- und Geräteräumen, werden Regale unter Ausnutzung aller Platzmöglichkeiten aufgestellt. Mit einer Tiefe von häufig nur 0,30 bis 0,40 m können Regale bei den vorgegebenen Raumhöhen, wie zum Beispiel in Stellplatzbereichen, sehr hoch sein. Gerade das Verhältnis von der Tiefe zur Höhe eines Regals bestimmt die Standsicherheit aber erheblich. Weitere Ursachen für eine Verringerung der Standfestigkeit sind eine mögliche Schwerpunktverlagerung bei unebenem Boden, eine zu geringe Eigenstabilität des Regals oder verbotenes Besteigen der Fächer. Seite 79 Brandschutzbedarfsplan 2016 Stadt Erftstadt Dies sind die groben Anforderungen an Gerätehäuser, die Gerätehäuser wurden auf dieser Grundlage durch die Feuerwehr und einem Vertreter der Unfallkasse NRW begangen. 9.2 Fahrzeugübersicht Einsatzfahrzeuge Feuerwehr Erftstadt 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 BM 2187 BMFW 5101 BM2110 BMFW 5482 BMFW 5483 BM 2181 BM 2194 BM FW 5912 BM FW 5484 BM2251 BM FW 5197BM 797 BM2241 BM 2157 BM 595 BM FW 5424 BM2240 BM2054 BMFW 51 LKW 1017 AF PKW Kleinbu s Transpo rter Transpo rter LKW LKW Transpo rter Transpo rter LKW 31.08.1982 Tiguan Mercede s VW Löschfahrzeug 11.06.2002 Ausfallres erve und Ausbildun EvD g Nacht EvD Tag T4 VW C 65C Iveco 23.11.2010 FF Ahrem C 65C Iveco 24.11.2010 120-19 AW AF 1222 Iveco 10.10.1989 Mercede s Ford 25.10.1988 Iveco 25.11.2010 FF Blessem FF Bliesheim FF Bliesheim FF Bliesheim FF Borr Tragkraftspritzenfahrzeug Tragkraftspritzenfahrzeug Löschfahrzeug MAN 27.07.2005 Ford 28.10.2011 Mercede s Mercede s Mercede s VW/ MAN Iveco 07.02.1980 FF Dirmerzhe im FF Dirmerzhe im Erp FF 30.06.2003 FF Erp Löschfahrzeug 18.07.1996 Löschfahrzeug Mercede s Mercede s Mercede s 30.06.2003 FF Friesheim FF Gymnich FF Gymnich FF Herrig FF Kierdorf FF Kierdorf Rüstwagen Transit FT300L C 65C L2000 Transpo Transit rter LKW 1019 AF LKW LKW DB 815 Vario 814 F LKW 8.136 FA LKW Eurocarg o DB 815 Vario Unimog LKW LKW LKW HLF 20/16 Seite 80 03.07.2015 23.04.2008 31.01.1986 12.06.2009 21.09.1988 11.12.2009 KdoW KdoW Löschfahrzeug Mannschaftstransportfahrzeug Tragkraftspritzenfahrzeug Löschfahrzeug Mannschaftstransportfahrzeug Tanklöschfahrzeug Tanklöschfahrzeug Löschfahrzeug Löschfahrzeug Löschfahrzeug Brandschutzbedarfsplan 2016 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 BM 2177 BM FW 5193 BM2055 BM 2161 BM FW 5195 BM 2195 BM2112 BM2064 BM2250 BM 2167 BM FW 5102 BM FW 5661 BMFW 5741 BM2044 BM2260 BM FW 52 BM FW 5121 BM2057 38 LKW 12.232 FA Transpo Transit rter FDF6 LKW LAF 1113 LKW 1124 AF Transpo Transit rter FT300L LKW AF 1224 Stadt Erftstadt MAN 18.08.1994 Löschfahrzeug 07.10.1993 FF Köttingen FF Köttingen FF Köttingen FF Lechenich FF Lechenich FF Liblar Ford 31.03.2010 Mercede s Mercede s Ford 19.01.1984 LKW Atego 1325 F2000 Mercede s Mercede s MAN 12.09.2003 FF Liblar Löschfahrzeug 27.09.2001 FF Liblar Tanklöschfahrzeug LKW L2000 MAN 27.07.2005 Löschfahrzeug Transpo L 307 D rter PKW Golf 4 Var. LKW TGS 28.360 Transpo Sprinter rter PKW Passat Mercede s VW 15.12.1984 MAN 14.09.2011 Mercede s VW 01.10.2003 LKW Mercede s MAN 15.12.2005 VW 2014 Mercede s 02.01.2001 FF Niederber gHauptwac he Hauptwac he Hauptwac he Hauptwac he Hauptwac he Hauptwac he Hauptwac he Hauptwac he KFZ Werkstatt Hauptwac he Hauptwac he Hauptwac he LKW Atego LKW TGM 18.340 Transpo Crafter rter LKW Sprinter Boot 39 ohne 40 ohne Abrollb ehälter Abrollb ehälter 18.08.1997 23.04.2008 08.08.2006 09.03.2005 01.04.2015 01.01.2016 Schlauch 2011 Mulde 2011 Mannschaftstransportfahrzeug Löschfahrzeug Löschfahrzeug Mannschaftstransportfahrzeug Rüstwagen Gerätewagen PKW Wechselladerfahrzeug Brandschutzerziehung KdoW Reserve Drehleiter Löschfahrzeug Einsatzleitwagen Lieferwagen / Pritsche Mehrzweckboot Abrollbehälter Abrollbehälter Rhein-Erft-Kreis 41 BM 255 Transpo rter MB 312 D Mercede s Seite 81 18.08. 1997 FF Liblar Gerätewagen Messtechnik Brandschutzbedarfsplan 2016 42 ohne Abrollbe V-Dekon hälter Stadt Erftstadt Doenges 2010 Hauptwache Abrollbehälter 21.01. 1993 Windhor 1982 st KG 2016 FF Lechenich FF Köttingen Dekontaminationsanhänger Schaum/ Wasserwerfer Hauptwache Bootsanhänger WTMetall Hauptwache Hundeanhänger Anhänger 43 44 BM 2171 ohne 45 Anhäng er Anhäng er Anhäng er Anhäng er Plane + Spr. PFA 24/200 Jun 1/400 Hürth 46 BM2291 9.3 Baulicher Zustand der Gerätehäuser Seite 82 05.05. 1994