Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
4,1 MB
Datum
05.09.2017
Erstellt
03.11.16, 15:28
Aktualisiert
03.11.16, 15:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Brandschutzbedarfsplan
für die
Stadt Erftstadt
Erarbeitet durch die Leitung der Feuerwehr und die Verwaltung
Stand: 02.11.2016
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Inhaltsverzeichnis
1 ALLGEMEINER TEIL
5
1.1 GRUNDLAGE
1.2 ZWECK
1.3 BETEILIGTE
5
5
5
2 DARSTELLUNG DER RECHTLICHEN GRUNDLAGEN
6
2.1 WEITERE ERLASSE
6
3 DARSTELLUNG DER AUFGABEN DER FEUERWEHR
7
3.1 ZUGEWIESENE AUFGABEN § 23 BHKG, §§ 6, 7, 8, 9, 13 RETTG
8
3.2 ZUSÄTZLICHE AUFGABEN, SERVICEAUFGABEN
8
3.3 TECHNIK/W ERKSTÄTTEN
9
3.4 WEITERE FREIWILLIGE AUFGABEN, DIE INSBESONDERE VON EHRENAMTLICHEN FREIWILLIGEN
FEUERWEHREN ERFÜLLT WERDEN
10
4 GEFÄHRDUNGSPOTENTIAL
11
4.1 DIE STADT ERFTSTADT
4.1.1 GRÖßE UND EINWOHNER
4.1.2 FLÄCHEN, NUTZUNGEN IN QKM/% (GEORDNET JE STADTBEZIRK/-TEIL UND INSGESAMT)
4.1.3 TOPOGRAPHIE
4.1.4 VERKEHRSFLÄCHEN
4.2 LÖSCHWASSERVERSORGUNG
4.2.1 ZUSTANDSBERICHT
4.2.2 RECHTLICHE VORGABEN
4.2.3 BEDEUTUNG DER W ERKE DIN EN 1717 UND DVGW-W405-B1
4.2.4 GRUNDSCHUTZ GEM. DVGW ARBEITSBLATT 405
4.2.5 KOMPENSATIONSMAßNAHMEN DURCH DIE FEUERWEHR
4.3 LEITBILDER DER STADTENTWICKLUNG, ABSEHBARE VERÄNDERUNGEN, PLANUNGEN UND
TENDENZEN DURCH STADTENTWICKLUNGSPLANUNG.
4.4 RISIKEN UND FEUERWEHREINSÄTZE IN DER STADT
4.4.1 RISIKEN
4.5 STATISTIK DER FEUERWEHR: EINSATZDIENST BRANDSCHUTZ UND TECHNISCHE
HILFELEISTUNG, AUßERGEWÖHNLICHE EINSÄTZE, AUSRÜCKEZEITEN
4.5.1 EINSATZSTATISTIKEN
4.5.2 AUSRÜCKEZEITEN BRANDSCHUTZ/TECHNISCHE HILFELEISTUNG
4.5.3 ÜBERPRÜFUNG DER EINSATZFÄHIGKEIT DER EHRENAMTLICHEN KRÄFTE
4.5.4 EINSATZFAHRTZEITEN/ALARMFAHRTEN
4.5.5 ERGEBNISSE
4.6 RISIKOANALYSE DES GEFÄHRDUNGSPOTENTIALS
4.6.1 MODELLPARAMETER EINSATZHÄUFIGKEIT
4.6.2 MODELLPARAMETER GEFAHREN
4.6.3 MODELLPARAMETER BEVÖLKERUNGSDICHTE
4.6.4 FINALES RISIKOMODELL
11
11
11
11
12
13
13
14
14
15
16
5 PLANZIEL
40
Seite 2
16
17
17
22
22
23
26
26
28
32
32
35
37
37
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
5.1 PLANZIELDEFINITION
40
5.2 STANDARDISIERTE SCHADENSEREIGNISSE
41
5.3 HILFSFRIST
41
5.3.1 DESHALB WIRD DIE HILFSFRIST FOLGENDERMAßEN DEFINIERT:
42
5.4 FUNKTIONSSTÄRKE
43
5.5 ERREICHUNGSGRAD
43
5.6 SZENARIEN
44
5.6.1 SZENARIO 1 – ABC EINSATZLAGE
44
5.6.2 SZENARIO 2 – TECHNISCHE HILFELEISTUNG MIT EINER EINGEKLEMMTEN PERSON
45
5.6.3 SZENARIO 3 A – KRITISCHER W OHNUNGSBRAND IN EINEM EINFAMILIENHAUS IN LÄNDLICHER
BEBAUUNG
47
5.6.4 SZENARIO 3 B – KRITISCHER W OHNUNGSBRAND IN EINEM MEHRFAMILIENHAUS IN
STÄDTISCHER BEBAUUNG
48
6 SOLL-STRUKTUREN
50
6.1 ORGANISATION
6.2 PERSONAL UND AUSBILDUNG
6.2.1 PERSONAL FREIWILLIGE FEUERWEHR
6.2.2 PERSONAL HAUPTAMTLICHE W ACHE
6.2.3 AUSBILDUNG
6.3 GEBÄUDE
6.3.1 GERÄTEHÄUSER
6.3.2 HAUPTAMTLICHE W ACHE
6.4 FAHRZEUGE
6.5 GERÄTE
6.6 ALARMIERUNG
6.7 PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG (PSA)
50
50
50
50
51
52
52
52
52
53
53
53
7 IST – STRUKTUREN
55
7.1 ORGANISATION
7.1.1 EINSATZBEREICH DER HAUPTAMTLICHE W ACHE
7.1.2 EINSATZBEREICH DES EHRENAMTLICHEN TEILS DER FEUERWEHR ERFTSTADT
7.1.3 VERFÜGBARKEIT DER EHRENAMTLICHEN KRÄFTE
7.2 PERSONAL UND AUSBILDUNG
7.2.1 PERSONAL FREIWILLIGE FEUERWEHR
7.2.2 PERSONAL HAUPTAMTLICHE W ACHE
7.2.3 AUSBILDUNG
7.3 GEBÄUDE
7.3.1 GERÄTEHÄUSER
7.3.2 HAUPTAMTLICHE W ACHE
7.4 FAHRZEUGE
7.5 GERÄTE
7.6 ALARMIERUNG
7.7 PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG (PSA)
55
56
57
58
58
58
59
59
60
60
60
60
61
62
63
8 RESULTIERENDE MAßNAHMEN
65
8.1 PERSONAL
8.1.1 TAGESVERSTÄRKUNG HAUPTAMTLICHE W ACHE – MAßNAHME P.2016.2
8.1.2 FÜHRUNGSSTRUKTUR IM EINSATZDIENST – MAßNAHME P.2016.5
65
65
65
Seite 3
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
8.1.3 FÜHRUNGSSTRUKTUR DER ABTEILUNG FEUERWEHR/RETTUNGSDIENST DER STADT
ERFTSTADT – MAßNAHME P.2016.3
65
8.1.4 KONTINUIERLICHE AUSBILDUNG VON BRANDMEISTERN (MITTLERER DIENST) – MAßNAHME
P.2016.4
65
8.1.5 GESAMTKOSTEN DER PERSONALMAßNAHMEN
66
8.2 TECHNIK
66
8.2.1 TRINKWASSERSCHUTZ – MAßNAHME T.2016.3
66
8.2.2 ENTWICKLUNGEN IN DER LÖSCHWASSERVERSORGUNG
66
8.2.3 DIGITALE W ASSER- UND ABWASSERPLÄNE – MAßNAHME T.2016.5
66
8.2.4 SOFTWARE ZUR AD-HOC AUSWERTUNG VON KENNZAHLEN – MAßNAHME T.2016.1
66
8.2.5 MANNSCHAFTSTRANSPORTFAHRZEUGE – MAßNAHME T.2016.2
66
8.2.6 BAULICHE MAßNAHMEN AN GERÄTEHÄUSERN – MAßNAHME T.2016.4
67
8.3 ORGANISATION
69
8.3.1 NEUBAU EINER ZENTRALEN FEUERWACHE – MAßNAHME O.2016.1
69
8.3.2 FÖRDERUNG DES EHRENAMTES – MAßNAHME O.2016.4
69
8.3.3 ANHEBUNG DER AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGEN – MAßNAHMEN O.2016.2 UND O.2016.3 70
8.3.4 BETEILIGUNG IN DER PLANUNGSPHASE VON BAUSTELLEN – MAßNAHME O.2005.7
71
8.3.5 FÜHRERSCHEINE – MAßNAHME O.2016.5
72
8.3.6 BRANDSCHUTZDIENSTSTELLE – MAßNAHME O.2005.10
72
8.3.7 BETEILIGUNG IM PLANUNGSVERFAHREN VON BAUGEBIETEN IN BEZUG AUF DIE
LÖSCHWASSERVERSORGUNG UND BEFAHRBARKEIT – MAßNAHME O.2016.6
72
9 ANLAGEN ZUM BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN 2016
73
9.1 ERLÄUTERUNG GRUNDSÄTZLICHER ANFORDERUNGEN AN FEUERWEHRGERÄTEHÄUSERN AUS
SICHT DES ARBEIT- UND UNFALLSCHUTZ
73
9.1.1 SICHERHEIT IM FEUERWEHRGERÄTEHAUS - SICHERHEITSGERECHTES PLANEN, GESTALTEN
UND BETREIBEN IN ANLEHNUNG AN DIE GUV-I 8554
73
9.1.2 AN- UND ABFAHRT ALS UNFALLSCHWERPUNKT
73
9.1.3 DAS „ORGANISIERTE“ PROBLEM
74
9.1.4 ZUGÄNGLICHKEIT DES FEUERWEHRHAUSES VON DEN PKW-STELLPLÄTZEN
74
9.1.5 STAURAUM VOR DEN TOREN
74
9.1.6 BELEUCHTUNG
75
9.1.7 DURCHFAHRTEN UND TORE
75
9.1.8 STELLPLATZMAßE IN BESTEHENDEN FEUERWEHRHÄUSERN
77
9.1.9 DIESELMOTOR-EMISSIONEN
77
9.1.10 TRITTSICHERHEIT IM FEUERWEHRHAUS
78
9.1.11 SOZIALRÄUME
79
9.1.12 MATERIALLAGERUNG
79
9.2 FAHRZEUGÜBERSICHT
80
9.3 BAULICHER ZUSTAND DER GERÄTEHÄUSER
82
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Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
1 ALLGEMEINER TEIL
1.1
Grundlage
Gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz
(BHKG), in der derzeit gültigen Fassung vom 01.01.2016, sind die Gemeinden gehalten,
unter Beteiligung ihrer Feuerwehr, Brandschutzbedarfspläne aufzustellen und im Abstand
von 5 Jahren fortzuschreiben.
Grundlage für die Verpflichtung der Gemeinde zur Erstellung eines
Brandschutzbedarfsplanes ist dem BHKG, § 3 Abs. 3 zu entnehmen.
1.2
Zweck
Das Erfordernis zur Erstellung eines Brandschutzbedarfsplans ergibt sich zum einem aus
den o.a. gesetzlichen Grundlagen und zum anderen aus der Anpassung der Entwicklungen
in der Vergangenheit und der Zukunft. Der Brandschutzbedarfsplan dient dazu, die
Hilfeleistung für den Bürger zu optimieren, die Versorgungsqualität zu verbessern. Die
Flexibilität in Organisation und Gerät soll hierdurch optimiert werden.
Investitionen in den Brandschutz werden planbarer.
Der Brandschutzbedarfsplan soll die Organisation der Feuerwehr überschaubarer und
verständlicher machen.
Hiermit wird der Brandschutzbedarfsplan von 2005 bereits zum 2. Mal fortgeschrieben.
1.3
Beteiligte
Leiter der Feuerwehr und seine Stellvertreter
Führungskräfte der Feuerwehr
Die Gesamtheit der Feuerwehr
Bürgermeister und Fachämter
Vertreter der im Rat befindlichen politischen Fraktionen
Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr
Als beschlussfassendes Gremium der Rat der Stadt
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Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
2 DARSTELLUNG DER RECHTLICHEN GRUNDLAGEN
(auszugsweise in der jeweils gültigen Fassung)
2.1
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophen Schutz in
NRW (BHKG) vom 01.01.2016 (GV. NRW. 2015 S. 886).
Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport
durch Unternehmer (RettG NRW) vom 24. November 1992 (GV. NW. S. 458),
geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung des Rettungsgesetztes vom
25.März 2015 (GV. NRW. S. 305)
Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (Zivilschutzneuordnungsgesetz ZSNeuOG) vom 25. März 1997 (BGBl. I S. 726)- Artikel 1 Zivilschutzgesetz (ZSG)
Bauordnung Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung -(BauO NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), geändert
durch Gesetz vom 9. Mai 2000 (GV. S. 439)
Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VV BauO NW), RdErl. d.
Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v. 12.10.2000 - II A 3 100/85 (MBl. NRW. Nr. 71 vom 23. September 2000)
Sonderbauverordnungen (SBauVO) vom 17. November 2009
Teil 1: Versammlungsstätten
Teil 2: Beherbergungsstätten
Teil 3: Verkaufsstätten
Teil 4: Hochhäuser
Teil 5: Garagen
Weitere Erlasse
Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden, gem.
RdErl. d. Innenministeriums - V D 2 - 4.131-5 - u. d. Ministeriums für Schule und
Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung - 834.36-86/0 Nr. 240/99 - v. 19.05.2000
(MBl. NW. S. 650)
Handreichung zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger
vom Ministerium für Inneres und Kommunales, Städtetag NRW, Landkreistag NRW
und Städte- und Gemeindebund NRW vom 07.06.2016
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Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
3 DARSTELLUNG DER AUFGABEN DER FEUERWEHR
Die Aufgabenzuweisung ergibt sich zum einen aus den vorbeschriebenen
Rechtsgrundlagen und zum anderen aus der Organisationshoheit der Gemeinde. Die
folgenden Aufgaben werden in Erftstadt von der Feuerwehr wahrgenommen.
Bekämpfung von Schadenfeuer
Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen.
Unter Hilfeleistung ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen,
daneben auch das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die
vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden kann.
Mitwirkung von Brandschutz- oder ABC-Einheiten im Katastrophenschutz
Gestellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, bei denen eine
erhöhte Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl
von Personen gefährdet sind und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den
Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen.
Gestellung von Brandsicherheitswachen nach baurechtlichen Vorschriften
(Sonderbauverordnungen)
Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, sachgerechten
Umgang mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie der Möglichkeiten der
Selbsthilfe
Maßgebliche Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes
Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für
Großschadensereignisse sowie von Sonderschutzplänen für besonders gefährliche
Objekte
Aus- und Fortbildung, Übungen
Durchführung der Grundausbildung, Erprobung der Leistungsfähigkeit durch
Übungen
- Organisation, Aufbau und Führung des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse
der Stadt Erftstadt als organisatorisch administrative Führungsstruktur der Gemeinde
Operativ-taktische Einsatzleitung bei größeren Schadensereignissen zur
Unterstützung der Einsatzleitung
Disposition von Fahrzeugen und Einheiten
Information an Behörden und Krankenhäuser usw.
Meldung an Bezirksregierung (Sofortmeldungen)
Rundfunkdurchsagen (D1 bis D4)
Beratung
Einsatzdokumentation
Überwachung der Einsatzliteratur, Datenpflege
Aufgabenbereich bei Großschadensereignissen oder Katastrophen
Gestellung von bestellten Einsatzleitern für Großschadens- und Katastrophenlagen
Aufgabenwahrnehmung in zusätzlichen Einsatzbereichen auf den
Bundesautobahnen, hier BAB 1, 61 und 553 nach § 3 Abs. 6 BHKG
Mitwirkung in Bundes- Landes- und Kreiskonzepten mit Personal und Material gem.
§ 3 Abs. 1 BHKG
Gemeinsam mit Kreis zuständig für die Warnung der Bevölkerung gemäß § 3 Abs. 1
BHKG
Seite 7
Brandschutzbedarfsplan 2016
3.1
Stadt Erftstadt
Beteiligung im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren (Ausbildung von
mind. 2 Mitarbeitern g.D./h.D feuerwehrtechnischer Dienst erforderlich):
Dies umfasst im Wesentlichen Stellungnahmen zum abwehrenden Brandschutz, d. h.
Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung eines Löschangriffes, insbesondere
die Löschwasserversorgung, die Zugänglichkeit, Lage und Anordnung der zum
Anleitern bestimmten Stellen, Löschwasserrückhalteanlagen, Anlagen, Einrichtungen
und Geräte für die Brandbekämpfung sowie für Brandmeldung und die Alarmierung
im Brandfall, betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung
sowie zur Rettung von Menschen und Tieren.
Durchführung oder Beteiligung bei der Brandschau (hauptamtliche Kräfte der
Feuerwehren). Brandschaupflichtig sind Gebäude und Einrichtungen die in erhöhtem
Maße brand- oder explosionsgefährdet oder in denen bei Ausbruch eines Brandes
oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte
gefährdet sind. Insbesondere auch Gebäude gemäß Sonderbauverordnungen.
Zugewiesene Aufgaben § 23 BHKG, §§ 6, 7, 8, 9, 13 RettG
3.2
Mitwirkung im Rettungsdienst und Krankentransport,
Aufgaben Sachgebiet Notfallrettung u. Krankentransport,
Mitwirkung bei der Erstellung des Rettungsdienstbedarfsplanes
Überwachung gem. Medizinproduktgesetz
Einsatz und Anleitung von Praktikanten und ggfs. FSJ-ler bzw. Teilnehmer
Bundesfreiwilligenjahr
Zusammenarbeit mit Krankenhäusern, Notärzten
Zusammenarbeit mit Privatunternehmen und Hilfsorganisationen
Zusammenarbeit mit dem ärztlichen Leiter Rettungsdienst sowie dem ärztlichen
Leiter Notarztstandort
Gestellung der Funktion eines organisatorischen Leiters Rettungsdienst
Aus- und Fortbildung RettSan, RettAss
Zusätzliche Aufgaben, Serviceaufgaben
Verwaltung eines Schlüsseldepots
Vermittlung von Dienstleistungen
Weiterleitung von Warnmeldungen, Wettermeldungen
Annahme und Weiterleitung von Notdienst-Anforderungen (z. B. für –32-, -40-, -51-, 61-, -65-, -81-, -82 , Landesbetrieb Straßen)
Unterbringung brandgeschädigter Obdachloser in Vertretung für das Ordnungsamt
Beseitigung von auslaufenden Betriebsmitteln auf öffentlichen Verkehrs- und
Wasserflächen
Technische Hilfeleistung für städtische Dienststellen
Gestellungen von Fahrzeugen und Geräten, z. B. Drehleiter oder LKW
Beseitigung von Gefahrenquellen auf Privatgrundstücken, z. B. nach Zerstörungen
durch Dritte oder Unwetter, wie entfernen von Dachziegeln, Mauerstücken, Bäumen
usw.
Übertragene Aufgaben anderer Stadtämter, wie Ordnungs-, Umwelt- oder Hauptamt
z. B. Tiertransport (Fundtiere abholen und ggfs. ins Tierheim), Fahnen hissen zu div.
Anlässen, Reparatur und Betankung von städt. Kfz. und Geräten
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Brandschutzbedarfsplan 2016
3.3
Stadt Erftstadt
Unterstützung bei der Desinfektion geräumter Häuser/Wohnungen
Übernahme von Aufgaben anderer Stadtämter außerhalb der Bürozeiten z. B.
Einweisung nach PsychKG, Unterstützung bei der Inobhutnahme Jugendlicher,
Unterbringung von Obdachlosen usw.
Sofortmaßnahmen nach Öl- und Giftalarmplan für Ordnungsamt bzw. untere
Wasserbehörde
Aufstellen von Absperrungen, allg. Aufgaben des jeweils zuständigen
Straßenbaulastträgers
Beseitigung von Verkehrshindernissen für Eigenbetrieb Straßen
Hilfeleistung mit DLK, RW2, HLF, TLF, usw.
Wahrnehmung der gesamten Verwaltungstätigkeit in dem Bereich
Brandschutz/Rettungsdienst
Dienstleistungen für die Polizei z. B. Ausleuchten von Einsatzstellen, Gestellung von
Fahrzeugen und Geräten im Rahmen der Amtshilfe, Leichenbergung, Unterstützung
bei der Unfallaufnahme (Monobild-Verfahren)
Bereich: Abwehrender Brandschutz, z. B. Erstellung von Einsatz- und Objektplänen
für besondere Objekte
Bereich: Vorbeugender Brandschutz, z. B. Beratungstätigkeiten,
Planbesprechungen, Brandschutz- und Räumungsübungen, Unterweisungen,
Schulungen, Überprüfung, Löschwasserentnahmestellen, Überprüfung von Flächen
für die Feuerwehr, Aufschaltung von Brandmeldeanlagen, Abnahme und
Funktionskontrolle von Brandmeldeanlagen
Bereich: Aus- und Fortbildung, Durchführung von hauptberuflichen
Brandmeisteranwärter-Lehrgängen,
Grundausbildung Truppmann Phasen 1-4,
Sprechfunker, Sonderausbildungen wie z.B. Technische Hilfeleistung, ABC,
Maschinist, Sicherung in Höhen und Tiefen, Fortbildungen für Rettungssanitäter,
Rettungsassistenten und Notfallsanitäter, Praktikanten im Rettungsdienst,
Koordinierung/Durchführung interner und externer Ausbildungen, Mitwirkung
bei überörtlichen Ausbildungsstellen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreisen usw.
Ausbildung von Kräften anderer Feuerwehren Firmenangehöriger und Verwaltungs-,
Schul- und KiTa-Personal (Handhabung von Löschgeräten, Brandschutzaufklärung
usw.)
Technik/Werkstätten
Reparatur, Überwachung/Ausführung Wartung, Pflege, Prüfung eigener und fremder
Fahrzeuge und Geräte in eigenen Werkstätten. wie der KFZ– Werkstatt mit
Hauptuntersuchung, Abgassonderuntersuchung, Sicherheitsprüfung und der
Gerätewerkstatt und der Schlauchwerkstatt.
Feuerlöscher Werkstatt, Wartung von Feuerlöschern aus städtischen Liegenschaften
Funkwerkstatt
Elektrowerkstatt mit Messgeräten
Atemschutzwerkstatt, Wartung von Atemschutzgeräten
Medizingeräte
Desinfektion
Bauunterhaltung der Feuerwache und der Gerätehäuser
Betrieb und Unterhaltung von techn. Übungseinrichtungen
Technische Logistik z.B. mit AB-Mulde und Gabelstapler
Seite 9
Brandschutzbedarfsplan 2016
3.4
Stadt Erftstadt
Ausschreibung von Fahrzeugen und Geräten, Durchführung des Vergabeverfahrens
Weitere freiwillige Aufgaben, die insbesondere von ehrenamtlichen Freiwilligen
Feuerwehren erfüllt werden
Begleitung von Prozessionen (Verkehrssicherung mit Polizei)
Unterstützung im Ordnungsdienst und sonstigen organisatorischen und
vorbeugenden Maßnahmen
Begleitung von Karnevalsumzügen, Teilnahme oft als Bestandteil der jeweiligen
Dorfgemeinschaft
Martinzugbegleitung
Sicherheitsdienste bei Feuerwerken und ähnlichem
Heimatfeste, Beteiligung mit eigenen Ständen
Teilnahme an Veranstaltungen der Ortsgemeinschaften z.B. bei Goldhochzeiten,
Kranzniederlegungen etc.
Feuerwehrverbandsveranstaltungen (Umzüge, Übungen)
Leistungsnachweis
Informationen an Haushalte bei besonderen Gefahrenlagen, z.B. Hochwasser mit
Lautsprecherdurchsagen
Repräsentationsaufgaben für die Stadt Erftstadt
Seite 10
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
4 GEFÄHRDUNGSPOTENTIAL
4.1
Die Stadt Erftstadt
4.1.1 Größe und Einwohner
Die Stadt Erftstadt verfügt über eine Gesamtfläche von 11.989 ha und ist somit die
flächengrößte Gemeinde im Rhein-Erft-Kreis. Erftstadt hat eine maximale Ausdehnung von
12,3 km (Ost/West) und 16,55 km (Nord/Süd). Der westlichste Punkt des Stadtgebiet
befindet sich an der L 33 Höhe Erp, der östlichste Punkt an der A 553 Richtung Brühl. Der
südlichste Punkt liegt in der Nähe der L 181 Niederberg Richtung Lommersum an der A 1.
Der nördlichste Punkt der Stadt Erftstadt befindet an der B 264 in der Nähe der A 61. An
Erftstadt grenzen die Gemeinden Zülpich, Vettweiß, Nörvenich, Kerpen, Hürth, Brühl und
Weilerswist.
Die Einwohnerzahl in Erftstadt teilt sich wie folgt auf die Stadtteile auf.
Ortsteil
Liblar
Lechenich
Gymnich / Mellerhöfe
Köttingen
Bliesheim
Kierdorf
Friesheim
Erp
Dirmerzheim
Blessem / Frauenthal
Ahrem
Niederberg
Herrig
Borr/Scheuren
Einwohnerzahlen
12973
11337
4555
3703
3338
3211
2923
2546
2188
1931
1099
569
513
424
Gesamt
51 680
Abbildung 1 Einwohnerstatistik der Stadt Erftstadt, Stand 31.03.2015
4.1.2 Flächen, Nutzungen in qkm/% (geordnet je Stadtbezirk/-teil und insgesamt)
4.1.3 Topographie
Der höchste Punkt in der Stadt Erftstadt 150,6 ü. NN, südl. Scheuren an der Stadtgrenze
zur Gemeinde Zülpich. Der höchste Punkt in der Ville liegt nördlich der A 553 auf 143,1 m ü.
NN. Der niedrigste Punkt in der Stadt Erftstadt liegt an der Gymnicher Mühle bei
82 m ü. NN. Markante Höhenunterschiede auf engstem Raum welche sich auf
Einsatzszenarien auswirken könnten sind im Stadtgebiet jedoch nicht zu finden.
Seite 11
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Der Standort „Historisches Rathaus Lechenich“ hat die Gauß-Krüger-Koordinaten
h5629,690; r2554,015
4.1.4 Verkehrsflächen
Die Stadt Erftstadt ist über je eine Anschlussstelle an die Autobahnen A1 (AS Hürth, AS
Weilerswist-West), A61 (AS Gymnich) und A1/A61 (AS Erftstadt) an das überregionale
Straßennetz angebunden. Zusätzlich befindet sich noch ein Teilstück der A 553 auf dem
Gebiet der Stadt Erftstadt.
Von der Bezirksregierung sind zurzeit folgende Bundesautobahnabschnitte der Feuerwehr
Erftstadt zugeteilt.
Die BAB A1 AS Erftstadt bis zur AS Gleuel und Rastplatz Ville West bis
Autobahnkreuz Bliesheim.
Die BAB A61 von AS Erftstadt bis AS Türnich und von AS Gymnich bis AS
Weilerswist.
Die BAB A553 von Autobahnkreuz Bliesheim bis AS Brühl Süd.
Autobahnkreuz Bliesheim (A1, A61, A553),
Autobahndreieck Erfttal (A1/A61),
Autobahnauffahrten: 2 x AS Erftstadt (A1/A61, Euskirchen/Köln; Köln/Euskirchen),
2 x AS Gymnich (A61, Koblenz/Venlo; Venlo/Koblenz), 2 x AS Hürth (A1,
Euskirchen/Köln; Köln/Euskirchen), 2 x Rastanlage Ville Ost/Ville West
Autobahnabfahrten: AS Weilerswist (A61, Venlo/Koblenz), AS Erftstadt
(Köln/Euskirchen), AS Gymnich (A61, Koblenz/Venlo), AS Gleuel (A1,
Euskirchen/Köln), 2 x AS Hürth (A1, Euskirchen/Köln; Köln/Euskirchen), AS Türnich
(A61, Koblenz/Venlo), 2 x Rastanlage Ville Ost/Ville West
Querende Straßen von Ost nach West
Eine der Gemeinde durchquerenden Hauptverkehrsadern ist die B 265 sie führt vom Osten
zwischen Liblar und Köttingen, im Süden an Lechenich und Erp vorbei in Richtung Zülpich
im Westen.
Eine weitere im Norden querende Landstraße ist die L 495 hier bestehen eine direkte
Anbindungen an die beiden AS Gymnich und Hürth.
Die letzte im Süden querende Landstraße ist die L 181. Von Lommersum kommend führt
sie durch Niederberg, Borr und Scheuren weiter in Richtung Weiler i.d. Ebene (B 265).
Querende Straßen von Süd nach Nord
Seite 12
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Die längste durch Erftstadt führende Landstraße ist die L 162. Sie liegt in der Mitte von
Erftstadt. Sie beginnt südlich von Niederberg und endet in Erftstadt nördlich von Gymnich
an der B264. Parallel zur L162 liegt die L 163 im Osten von Erftstadt. Von Weilerswist aus
führt diese durch Bliesheim bis zur L 495 nördlich von Kierdorf.
Weitere übergeordnete Straßen in Erftstadt sind die L 51 beginnend an der L 33 westlich
von Erp in Richtung Pingsheim, die K 46 zwischen Dirmerzheim und Kierdorf, die K 44
Konradsheim bis zur B 265 und weiter als K44n des südlichen Teils von Liblar.
Bundesautobahn
A1 A61 A55
3
km 25, 13, 4,6
8
6
44 km
44 km
121,8 km
Bund Landstraße
B265 L3 L51
3
13,1 8,7 2,3
L16 L16
2
3
11,8 3,8
13,1 45,6 km
77,8 km
Kreisstraße
L18
1
5
L26
3
5,2
L495 K23 K44 K45
8,8
5,4
6,2
5,7
K4
6
1,8
19,1 km
Abbildung 2: Verzeichnis der Straßenkilometer im Stadtgebiet je Straßentyp
Bahnstrecken
In Nord- Ost Richtung führen ca. 5 km Streckennetz der Deutschen Bahn AG durch das
Stadtgebiet, über welche eine der wichtigsten Pendlerachsen aus der Eifel nach Köln führt.
Diese Strecke wird täglich von 2.500 Pendlern genutzt. Zusätzlich befahren diese Strecke
mehrfach am Tag Güterzüge mit unterschiedlichster Bestückung.
4.2
Löschwasserversorgung
An der vorhandenen Löschwasserversorgung im Stadtgebiet hat sich seit dem letzten
Brandschutzbedarfsplan wenig verändert.
4.2.1 Zustandsbericht
Die Löschwasserversorgung aus der Sammelwasserversorgung der Stadt Erftstadt erfolgt
für die Stadtteile Gymnich, Kierdorf, Köttingen, Mellerhöfe, Dirmerzheim, Herrig, Lechenich,
Konradsheim, Blessem, Frauenthal, Liblar und Ahrem durch die Stadtwerke Erftstadt.
Die Gesamtlänge dieses Leitungsnetzes beträgt 226,5 km. Die Hydrantenpläne des
Leitungsnetzes der Stadtwerke Erftstadt liegen elektronisch vor. Diese sind regelmäßig und
unaufgefordert durch die Stadtwerke zu aktualisieren. (Maßnahme O.2016.XX)
Seite 13
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Vom Versorgungsgebiet Gymnich haben die Stadtwerke einen Versorgungsplan vorliegen
in dem der nördliche Teil von Gymnich gemäß den Empfehlungen der DVGW Arbeitsblatt
405 bezüglich einer möglichen Löschwasserversorgung aus dem Trinkwassernetz unterversorgt ist.
Die Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH versorgt die Stadtteile Bliesheim, Erp, Friesheim, Borr, Scheuren und Niederberg. Das Wasser entstammt zu ca. 2/3 aus der
Wassergewinnungsanlage Oberelvenich und zu ca. 1/3 aus dem Wasserwerk Lommersum.
Das vom Verbandswasserwerk Euskirchen unterhaltene Leitungsnetz für die genannten
Ortsteile von Erftstadt hat eine Gesamtlänge von ca. 125 km. Die Leitungsquerschnitte in
Niederberg, Borr und Scheuren betragen zwischen 125 und 100 mm. Die meisten
Leitungen enden hier als Verästelungssystem.
Die nach den Anerkannten Regeln der Technik geforderten Mindestliefermengen an
Löschwasser werden wie die Erfahrung zeigt in diesen Bereichen unterschritten.
Das Verbandswasserwerk Euskirchen ist durch den Gesellschaftsvertrag zur
Trinkwasserversorgung in den entsprechenden Ortsteilen verpflichtet ist. Für die
Löschwasserversorgung sind keine Vereinbarungen in diesem Vertrag festgehalten.
4.2.2 Rechtliche Vorgaben
DIN EN 1717 - Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen
DVGW W405-B1 - Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche
Trinkwasserversorgung; Beiblatt 1: Vermeidung von Beeinträchtigungen des Trinkwassers
und des Rohrnetzes bei Löschwasserentnahmen
DVGW Arbeitsblatt W405 - Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung
4.2.3 Bedeutung der Werke DIN EN 1717 und DVGW-W405-B1
Hier genannte technische Regelwerke beschreiben Schutzmaßnahmen des
Trinkwassernetzes vor Verunreinigungen. Speziell das Arbeitsblatt DVGW-W405-B1 schafft
klare Verhältnisse für die Feuerwehr und deren Verantwortlichkeit für den
Trinkwasserschutz.
Aus diesen Regelwerken ergeben sich zwingend umzusetzende technische Schutzmaßnahmen zum Schutze des Trinkwassernetzes. Werden diese nicht spätestens im Fortschreibungszeitraum des Brandschutzbedarfsplanes umgesetzt ist von einem
Organisationsverschulden auszugehen.
Seite 14
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
4.2.4 Grundschutz gem. DVGW Arbeitsblatt 405
Der Arbeitskreis Vorbeugender Brandschutz der Arbeitsgemeinschaft der
Berufsfeuerwehren (AGBF) Bund hat eine Beschreibung der häufigsten Brandeinsätze
zusammengefasst.
„Es ist anzunehmen, dass für die überwiegende Zahl der Brände schon das in den
Fahrzeugtanks mitgeführte Löschwasser ausreicht. Dies dürfte bei Gebäuden auf alle
Zimmer-brände zutreffen, bei denen die Brandausbreitung auf den Entstehungsraum
beschränkt bleibt.
Entwickelt sich der Brand über den Entstehungsbrand hinaus, steigt der Löschwasserbedarf
schnell sehr stark an. Dieser Bedarf kann zunächst häufig mit dem nächsten Hydranten
gedeckt werden. Bei Großbränden ist dies nicht mehr möglich. Dann müssen weitere
Wasserentnahmestellen erschlossen werden.“
Das Arbeitsblatt W 405, hält als Richtwert für Wohngebiete einen Löschwasserbedarf von
800 Liter/min für notwendig. Die im Arbeitsblatt aufgeführten Werte sind im Regelfall zur
Verhinderung der Brandausbreitung auf benachbarte Objekte vorgesehen.
Analog ist hier der Löschwasserbedarf für Gewerbegebiete zu sehen, hier stellen 1600
Liter/min den Grundschutz dar.
Verfasser von Brandschutzkonzepten und die Bauaufsicht nehmen in Wohn- und
Gewerbegebieten diese Mengen als gegeben hin. Verantwortlich hierfür ist gemäß §3(2)
BHKG NRW einzig und alleine die Gemeinde. Sie hat bei der Ausweisung von
entsprechenden Gebieten die Löschwasserversorgung für den Grundschutz sicher zu
stellen haben.
Nach den Vorgaben der DVGW wird jedoch nicht nur das Trinkwassernetz zur
Löschwasserlieferung herangezogen sondern auch andere Löschwasserentnahmestellen.
Die Entnahmestellen für ein Brandobjekt dürfen im Radius von 300 m um das Objekt verteilt
sein, jedoch muss jede Entnahmestelle mindestens 400 L / min Löschwasser liefern
können.
Für das Stadtgebiet Erftstadt ist es aus Sicht der Feuerwehr einsatztaktisch maximal
leistbar neben der Löschwasserentnahme aus der Sammelwasserversorgung (Trinkwasser)
planerisch auf eine Löschwasserentnahmestelle aus anderen Quellen zurück zu greifen.
Seite 15
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
4.2.5 Kompensationsmaßnahmen durch die Feuerwehr
Bei der Feuerwehr Erftstadt sind auch zukünftig alle Löschfahrzeuge mit einem, wenn auch
teilweise nur kleinem, Löschwassertank aus zu rüsten, um erste Löschmaßnahmen
einleiten zu können. Objekt- bzw. Stichwortbezogen werden bereits bei der Alarmierung
unverzüglich große Tanklöschfahrzeuge mitgeführt. Zusätzlich kommt hier ebenfalls der
Wechsellader mit Abrollbehälter Schlauch zum Einsatz.
Auf Grund der zu erwartenden Reduzierungen von Leitungsquerschnitten und Löschwasserentnahmestellen (Hydranten) aus dem Leitungsnetz ist das Fahrzeugkonzept der
Feuerwehr Erftstadt stetig kritisch fort zu schreiben und auf sich abzeichnende
Entwicklungen anzupassen. Eventuell sind weitere Großtanklöschfahrzeuge zu beschaffen.
Eine weitere Möglichkeit der Kompensation ist die „Wasserversorgung über lange Wegestrecke“ mit Schlauchmaterial der Feuerwehr. Dies ist aber nur da effektiv, wo davon ausgegangen wird, dass sich der Einsatz über mehrere Stunden hin ausdehnt. Der Zeitaufwand
für Aufbau und Inbetriebnahme einer ca. 1 km – langen Versorgungsstrecke mit einer BLeitung nimmt ungefähr eine Stunde in Anspruch. Der Kräfteansatz beträgt Zug-stärke.
(Übung Hessische Landesfeuerwehrschule )
Die Gemeinde wird daher künftig möglicherweise in der Pflicht sein, neben dem
Hydrantennetz weitere abhängige Löschwasserentnahmestellen einzurichten, um den
Grund-schutz gemäß DVGW Arbeitsblatt 405 sicher zu stellen.
4.3
Leitbilder der Stadtentwicklung, absehbare Veränderungen, Planungen und
Tendenzen durch Stadtentwicklungsplanung.
In den Stadtteilen Liblar, Lechenich, Bliesheim, Friesheim und Gymnich befinden sich
derzeit Wohnbaugebiete in der Planung oder bereits in der Umsetzung.
Gewerbeansiedlungen sind derzeit hauptsächlich im Wirtschaftspark im Stadtteil Lechenich
und im Gewerbegebiet Friesheim vorgesehen.
Im gesamten Stadtgebiet entstehen derzeit mehrere Seniorenwohnanlagen, bzw.
Pflegeeinrichtungen. Das hieraus resultierende Gefahrenpotential hängt in großem Maße
von der zu erteilenden Baugenehmigung ab und kann erst dann abschließend bewertet
werden.
Die Westtangente als westliche Umgehung der Ortslage Lechenich soll mittelfristig
umgesetzt werden.
Seite 16
Brandschutzbedarfsplan 2016
4.4
Stadt Erftstadt
Risiken und Feuerwehreinsätze in der Stadt
4.4.1 Risiken
Zur Gefahrenklassifizierung und zur weiteren Risikomodellierung wurde das Stadtgebiet
anhand einer Gefahrenmatrix mit 500 m Kantenlänge kartiert. Es wurden Brand-, ABC- und
Risiken einer technischen Hilfeleistung kartographiert.1 Die jeweiligen Raster erhielten pro
Risikoart einen Punktwert zwischen 1 und 4. Nachfolgend sind die Gewichtungsfaktoren
dokumentiert:
Gefahrenklasse
Brand I
Brand II
Brand III
Brand IV
TH I
TH II
TH III
TH IV
ABC I
ABC II
ABC III
ABC IV
Klassifizierung
Gebäude geringer Höhe − Landw. Anwesen − Kleingartensiedlungen
− Wochenendhaussiedlungen − Campingplätze ohne
Personengefährdung
Gebäude mittlerer Höhe − Landw. Anwesen − Bauliche Anlagen
(Werkstätten, Lager etc.) − Beherbergungsbetriebe etc. bis 8 Betten
− (Wälder)
Gebäude bis zur Hochhaus-Grenze − Bauliche Anlagen
(Werkstätten, Lager etc.) − Beherbergungsbetriebe, Heime etc. bis
60 Betten − Wälder
Heime etc. > 60 Betten, Gefährdungshäufung (mehrere Schulen,
mehrere Objekte nach Klasse III
Ortsverkehr
Werkstätten, Durchgangsverkehr auf Land- und Kreisstraßen
(einspurige Straßen bis 100 km/h)
Bundesstraßen
Bundesautobahnen (Straßen > 100 km/h)
Stoffe, die mit der normalen Schutzkleidung ohne Atemschutz
gehandelt werden können (BIO I, Strahler unterhalb der Grenzwerte,
gefährliche Stoffe unterhalb der zulässigen Grenzwerte MAK, TRK,
ETW etc.
Stoffe, die mit der Standard-Feuerwehrschutzleidung und
Atemschutz zu handeln sind (BIO II, Strahler unter Grenzwert,
gefährliche Stoffe bei denen eine Kontakt mit der Haut bzw. der
Schutzkleidung nicht vertretbar ist.
Stoffe, die nur mit Chemikalienschutzanzug oder vergleichbarer
Schutzkleidung gehandhabt werden können (BIO III, Strahler Gruppe
I, II und III und alle gefährlichen Stoffe, die nicht in ABC I, II oder IV
fallen.
Störfallanlagen − Besonders risikoreiches Transportaufkommen
Abbildung 3: Gefahrenklassifizierung gemäß Empfehlungen des ehemaligen
Landesfeuerwehrverbands NRW
1
Landesfeuerwehrverband Nordrhein-Westfalen e.V.: Hinweise und Empfehlungen für die
Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden des Landes NordrheinWestfalen. (Version 6.0, 2001).
Seite 17
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Eine Detailaufstellung der betrachteten Risiken findet sich im Anhang. Zusammengefasst
werden die drei Gefahrenmatrizen nachstehend dargestellt.
Die Brandgefahren in Erftstadt setzen sich im Wesentlichen aus der vorhandenen
Bebauung zusammen. Entsprechend der Größe und dem Vorhandensein von Objekten
wurden entsprechend in Lechenich, Gymnich und Liblar die größten Gefahren
dokumentiert. In diesen Stadtteilen befinden sich größere Pflegeeinrichtungen und
Schulzentren.
Seite 18
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Abbildung 4: Darstellung der Brandgefahren im Stadtgebiet
Seite 19
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Die Gefahren für die Leistung von technischer Hilfe beziehen sich hauptsächlich auf den
Orts- und Durchgangsverkehr. Beim Durchgangsverkehr sind die Autobahnkilometer
maßgeblich. Hier tritt eine Gefahrenhäufung auf. Durch das ausgedehnte Stadtgebiet
existieren auch zahlreiche Kilometer Kreis- und Landstraße, die im Vergleich zum
Stadtverkehr eine höhere Gefahr für schwere Unfälle darstellen. Des Weiteren befinden
sich viele Betriebe im Stadtgebiet, in denen es durch betriebliche Unfälle zu Einsätzen mit
technischer Hilfeleistung kommen kann. In Kombination mit dem vorhandenen Risiko wird
dies im Abschnitt „Risikomodell“ im Detail betrachtet.
Seite 20
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Abbildung 5: Darstellung der technischen Gefahren im Stadtgebiet
Das Aufkommen an ABC-Gefahren resultiert im Ausrückbereich der Feuerwehr Erftstadt
fast ausschließlich aus dem Risiko von Transportunfällen auf den zugeteilten Abschnitten
der Bundesautobahnen 1, 61 und 553 sowie den Bahngleisen der DB AG. Auf Grund des
hohen Güterverkehrsaufkommens auf den Bundesautobahnen werden diese Bereiche in
die Kategorie ABC-Gefahrenklasse III eingestuft.
Ebenfalls zu nennen sind hier die Köttinger Industriegebiete, die größeren Schwimmbäder
der Bereich des VZEK und die Sondermülldeponie.
Seite 21
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Abbildung 6: Darstellung der ABC-Gefahren im Stadtgebiet
4.5
Statistik der Feuerwehr: Einsatzdienst Brandschutz und Technische
Hilfeleistung, außergewöhnliche Einsätze, Ausrückezeiten
4.5.1 Einsatzstatistiken
Zusammenfassung Einsatzstatistiken 2012 – 2015
Seite 22
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Kalenderjahr
Brandeinsätze
Technische
Hilfeleistung
Unwetter
Dienstleistungen
Gesamt
2012
139
352
0
124
615
2013
143
253
31
157
584
2014
139
275
0
149
563
2015
152
298
21
139
610
Abbildung 7: Als Dienstleistungen sind Tätigkeiten für die allgemeine Verwaltung, First
Responder Einsätze der hauptamtlichen Wache, sowie Unterstützungen des
Rettungsdienstes zu verstehen
4.5.2 Ausrückezeiten Brandschutz/Technische Hilfeleistung
Zur Darstellung der Ausrücke Zeiten wurden Fahrzeitisochronen für jeden Standort
berechnet. Zugrunde lag ein Straßennetzwerk, welches aus den amtlichen ATKIS-Daten
abgeleitet wurde. Die Berechnung der Fahrtzeitisochronen erfolgte für die Anfahrt zum
Gerätehaus unter Berücksichtigung der jeweiligen Fahrtstrecke nach der einheitlichen
Geschwindigkeit 1km/min bzw. 60kmh. Diese Näherung scheint im Nahbereich der
Standorte vertretbar in Bezug auf die gesetzlichen Grenzen (STVO Sonderrechte) als auch
für die Straßenbeschaffenheit über die Hauptanfahrtswege. Für die Fahrtzeitisochronen
vom Standort zum Schadensort wurden detailliertere Geschwindigkeitsprofile angewendet.
Für die folgenden Isochronen Darstellungen wird von einer verbleibenden Fahrzeit von 3
Minuten nach Ausrücken der ehrenamtlichen Helfer von ihrem jeweiligen Standort
ausgegangen. Dies resultiert aus der Hilfsfrist 1 (8 Minuten) minus der Ausrücke Zeit (5
Minuten).
Die Fahrtzeitisochronen pro Standort wurden ebenfalls errechnet und können bei Bedarf
eingesehen werden. Die Ergebnisse sind wie folgt zusammengefasst.
Ahrem: Hier wohnen die Mitglieder in 1-2 Minuten Fahrtzeit um das Gerätehaus herum. Es
ist mit einem zügigen Ausrücken zu rechnen.
Blessem: Die Mehrzahl der Mitglieder wohnt nicht im Ort. Dies bedeutet gleichsam auch
dass diese die Feuer- und Rettungswache Liblar oder einen anderen Standort innerhalb von
3 min erreichen könnten.
Bliesheim: Die Mitglieder wohnen in 1 min Fahrtzeit vom Gerätehaus entfernt.
Dirmerzheim: Die Mitglieder wohnen mehrheitlich innerorts 1 min Fahrtzeit vom Standort
entfernt. 3 Mitglieder wohnen soweit vom Standort entfernt, dass ein zeitnaher Einsatz für
Hilfsfrist 1 oder 2 unwahrscheinlich erscheint.
Seite 23
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Erp: Die Mitglieder wohnen innerorts ebenfalls in 1 min Fahrtzeit vom Standort entfernt.
Friesheim: Die Mitglieder wohnen mehrheitlich innerorts in 1 min Fahrtzeit vom Standort
entfernt.
Gymnich: Hier wohnen die Mitglieder in 1-2 Minuten Fahrtzeit um das Gerätehaus herum.
Herrig: Leider ist diese Einheit personell sehr geschwächt. Und wird seit ca. 3 Jahren
organisatorisch und alarmierungstechnisch der Löschgruppe Lechenich zugeordnet.
Kierdorf: Die Mitglieder wohnen 1-2 min vom Standort entfernt. Vereinzelt wohnen
Mitglieder so weit entfernt, dass diese in Hilfsfrist I nicht angerechnet werden können.
Köttingen: Die Mitglieder wohnen mehrheitlich 1-2 min vom Standort entfernt. Einige
Mitglieder wohnen in Kierdorf und könnten dort schneller den Standort erreichen.
Lechenich: Nur ca. die Hälfte der Mitglieder wohnt in max. 2 min Entfernung zum Standort.
Einige Mitglieder wohnen sehr weit vom Standort entfernt und näher an anderen
Standorten.
Liblar: Die Mehrheit der Mitglieder wohnt max. 2 min vom Standort entfernt. Auch hier gibt
es Schnittmengen mit anderen Standorten.
Süd (Borr/Niederberg): Die Mitglieder wohnen innerorts nahe zu den beiden Standorten.
Aus beiden Stadtteilen könnte der jeweilig andere Standort innerhalb von 2 min erreicht
werden.
Seite 24
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
GH Gymnich
GH Kierdorf
GH Köttingen
GH Dirmerzheim
GH Blessem
FuRw Erftstadt
GH Herrig
GH Lechenich
GH Ahrem
GH Bliesheim
GH Erp
GH Friesheim
Standort
Wohnort
GH Borr
GH Niederberg
0
1000 2000 3000 4000 5000 m
Abbildung 8: Übersicht über die Wohnorte der Mitglieder der Feuerwehr Erftstadt (Stand
31.03.2013)
Seite 25
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
4.5.3 Überprüfung der Einsatzfähigkeit der ehrenamtlichen Kräfte
Die Alarmüberprüfung der Tagesverfügbarkeit bestätigt den Trend der statistischen
Einsatzauswertung. Es ist klar erkennbar, dass die Tagesverfügbarkeit im Ehrenamt
deutlich zurückgegangen ist, im Schnitt um ca. 20 %. Dennoch sind gerade die Einheiten im
Randgebiet ausreichend stark verfügbar.
Abbildung 9: Grafische Darstellung der Verfügbarkeit ehrenamtlicher Einsatzkräfte
4.5.4 Einsatzfahrtzeiten/Alarmfahrten
Im Folgenden werden die Fahrzeiten für Alarmfahrten dargestellt. Die Fahrzeitisochronen
wurden einerseits durch Messungen mehrerer Befahrungen mit Sonderrechten auf den
Strecken Feuerwache – Autobahn – Gymnich – Gymnicher Mühle, Feuerwache –
Lechenich – Herrig und Feuerwache – Bliesheim – Friesheim - Niederberg erstellt.
Andererseits wurden aus diesen Geschwindigkeitsprofilen die
Durchschnittsgeschwindigkeiten je Straßentyp mittels linearer Optimierung ermittelt. Diese
Durchschnittsgeschwindigkeiten auf das Straßennetz angewendet, erlauben eine
Darstellung der Fahrtzeitisochronen für das gesamte Stadtgebiet und jeden Standort.
Diese Durchschnittsgeschwindigkeiten wurden pro Straßentyp gemäß ATKIS-Katalog
berechnet. Die Befahrung fand 2004 mit dem TLF 16/25 Bliesheim (Baujahr 1988,
Mercedes Benz 1222 AF, 220 PS) statt. 2014 kam die Drehleiter DLK 23/12 (Baujahr 2005,
Mercedes Benz Atego 1528F, 280 PS, Vollautomatisches Getriebe) zum Einsatz. Wie im
Messprotokoll zusammengefasst, bot das 2014 eingesetzte Fahrzeug durchweg höhere
Durchschnittsgeschwindigkeiten. Somit wurden die Berechnungen, wo möglich, durch die
Messwerte aus 2014 ersetzt (siehe Abbildung 10).
Seite 26
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Die weiteren Berechnungen für die Bundesautobahn wurden durch einfache Berechnung
des Durchschnitts der Messwerte berechnet. Für die Messungen auf Stadt-, Kreis- und
Landstraßen kam der Simplexalgorithmus zum Einsatz, um pro Straßentyp die Fahrtzeit zu
minimieren bzw. die Endgeschwindigkeit zu maximieren. Die gemessenen Zwischenzeiten
wurden pro Streckentyp summiert. Daraus ergibt sich dann ein Gleichungssystem pro
𝑠1
𝑠
𝑠
Messstrecke:
+ 𝑣2 + ⋯ + 𝑣𝑛 = 𝑡𝑔𝑒𝑠𝑎𝑚𝑡 ,
𝑣
1
2
𝑛
Wobei si die Summe der Teilstrecken pro Streckentyp (z.B. die zurückgelegte Strecke auf
Bundesstraße(n)), vi die gesuchten Durchschnittsgeschwindigkeiten pro Streckentyp i und
tgesamt die Gesamtzeit für die Route darstellen.
Hieraus ergibt sich bei Vorliegen mehrerer Messtrecken eine Optimierung hin zu höheren
Durchschnittsgeschwindigkeiten bei Vorliegen mehrerer Messungen zum gleichen
Straßentyp. Eine Mittelung der Durchschnittsgeschwindigkeiten pro Streckenabschnitt und
Straßentyp wurde aufgrund der Wahl des Simplexalgorithmus nicht durchgeführt.
Der Messfehler für die Zwischenzeiten konnte vernachlässigt werden, da die Messpunkte
meist mehrere hundert Meter auseinander lagen und somit die Erfassung statistisch
unabhängig gelten kann. Die Erfassung der Zwischenzeiten kann weiterhin mit einer
Ortsauflösung unterhalb 50 m angenommen werden. Somit ergaben sich vernachlässigbare
Abweichungen in Bezug auf Teil- und Gesamtstrecke. Eine Steigerung der
Analysegenauigkeit durch Eliminierung der Messfehler wäre hier durch entsprechende
GPS-Messfahrten möglich.
Straßentyp
(ATKIS)
Bezeichnung
Durchschnittsgeschwindigkeit
(km/h), aus Messung
2004
2014
1301
Bundesautobahn
83
89
1303
Bundesstraße
72
/
1305
Landstraße
50
62
1306
Kreisstraße
51
62
1307
Gemeindestraße
61
62
1307*
Gemeindestraße, Tempo 30
36
36
Abbildung 10: Durchschnittsgeschwindigkeiten aus Messfahrten 2004 und 2014.
Seite 27
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
* Hierbei ergibt sich ein Sonderfall für die Stadt Erftstadt. Die Ergebnisse für Typ 1307
Gemeindestraßen stellen nur erlaubte Werte für folgende Straßen dar: Bonner Straße in
Lechenich von Ortseingang bis Kreisverkehr An der Patria, An der Patria von B265 bis
Kreisverkehr Bonner Straße, Blessemer Straße zwischen Ortseingängen Lechenich und
Blessem. Alle anderen Gemeindestraßen auf Stadtgebiet sind auf Tempo 30 (Zonen)
reduziert.
Hier wurden entsprechend keine Messungen vorgenommen. Stattdessen wurde die
Durchschnittsgeschwindigkeit mit 120% des Geschwindigkeitslimits (36 km/h)
angenommen. Dieser Wert stellt nach einschlägiger Rechtsprechung die maximal mit
Sonderrechten erlaubte Übertretung dar und sollte planerisch entsprechend nicht höher
angenommen werden.
Die ermittelten Durchschnittsgeschwindigkeiten dienten im Weiteren zur Berechnung der
minimalen Fahrtzeiten für jede Straße im Stadtgebiet. Zur Ermittlung wurde ein
Graphennetzwerk mittels Geoinformationssystem dargestellt. Die Rohdaten des Netzwerks
wurden durch die Bezirksregierung Köln als digitales Landschaftsmodell Basis DLM
(vormals DLM25) nach ATKIS im Rahmen der Amtshilfe bereitgestellt. Auf diesen Daten
aufbauend konnte jedem Graphen (also jeder Straße) ein Wert für die Fahrtzeit zugeordnet
werden. Für jeden Punkt im Stadtgebiet wurde die kürzeste Route von jedem Standort aus
mittels Dijkstra-Algorithmus berechnet.
Die Ergebnisse der Routenberechnung wurden graphisch als farbige Contourfläche über die
vorhandene Karte überblendet. Analysiert wurden die bestehenden Standorte der
Freiwilligen Feuerwehr mit jeweils 5 min Fahrtzeit nach Alarmierung. Dabei wurde
angenommen, dass die ehrenamtlichen Kräfte nach der Alarmierung und bis zum
Ausrücken des ersten Fahrzeugs jeweils 3 min für die Anfahrt zum Gerätehaus und
Umziehen aufwenden. Diese Annahme basiert auf der Analyse der Fahrtzeiten zwischen
Wohnort und Standorten. Des Weiteren wurde der Standort des alten Gerätehaus
Lechenich mit dem neuen Standort verglichen.
Für den Standort der hauptamtlichen Kräfte wurden 7 min Fahrtzeit bis zum Einsatzort
eingeräumt. Weitere 30 s Fahrtzeit sind auf den Karten orange hervorgehoben und
beziehen sich auf eine Verkürzung der Alarm- und Ausrückzeit innerhalb der Hilfsfrist 1
durch Voralarm.
4.5.5 Ergebnisse
Für die Standorte der Freiwilligen Feuerwehr ergeben sich keine merklichen Unterschiede
zwischen den Messungen 2004 und 2014. Hauptsächlich ergeben sich hier leichte
Unterschiede außer Orts auf den Verbindungsstraßen, welche aber nicht zu einer
merklichen Überdeckung von Einsatzgebieten unterschiedlicher Einheiten führt. Die
Ergebnisse für die Standorte der Freiwilligen Feuerwehr sind in grün bis 180 s und in
orange bis 480 s Fahrtzeit dargestellt.
Seite 28
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Der heutige Standort der hauptamtlichen Kräfte kann die Stadtteile Gymnich, Friesheim,
Erp, Herrig, Borr, Scheuren und Niederberg nicht in der vorgegebenen Hilfsfrist 1 abdecken.
Ursache hierfür ist hauptsächlich der Standort in südöstlicher Richtung und die schlechten
West-Ost- und Nord-Süd-Verbindung in und um Lechenich.
Wie aus Abbildung 12 ersichtlich, bilden die heute vorhandenen Standorte der Freiwilligen
Feuerwehr eine nahezu vollkommene Abdeckung des Stadtgebiets bei einer
angenommenen Fahrtzeit von 3min.
Der Stadtteil Ahrem lässt sich vom derzeitigen Standort Lechenich innerhalb beider
Hilfsfristen abdecken. Der Standort Blessem lässt sich aus dem Standort Liblar bedienen.
Der Standort Liblar kann jedoch nicht in vergleichbarer Hilfsfrist den Standort Bliesheim
abdecken. Weiterhin kann der Standort Bliesheim den Wirtschaftspark Lechenich und die
südlichen besiedelten Gebiete von Liblar in Hilfsfrist 2 sicher und zum Teil auch in Hilfsfrist I
erreichen.
Seite 29
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Abbildung 11: Fahrtzeitisochronen für den Standort Feuerwache Liblar (grün: <300 s
Fahrtzeit, orange <480 s). Der hauptamtliche Erstabmarsch kann von diesem Standort aus
nicht die Stadtteile Erp, Friesheim, Borr, Scheuren, Niederberg und in Teilen auch nicht
Gymnich erreichen.
Seite 30
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Abbildung 12: Abdeckung des Stadtgebiets bei Annahme von 3 min Fahrtzeit von
Standorten der FF (grün) und in Überdeckung mit 7 min Fahrtzeit für die hauptamtliche
Einheit (blau).
Seite 31
Brandschutzbedarfsplan 2016
4.6
Stadt Erftstadt
Risikoanalyse des Gefährdungspotentials
Die Stadt Erftstadt ist die flächengrößte Gemeinde des Rhein-Erft-Kreises verbunden mit
einer größtenteils ausgedehnten, ländlichen Bebauung. Um die abstrakten Gefahren im
Stadtgebiet zu quantifizieren wurde ein Risikomodell erstellt.
Zur Herleitung des Risikomodells wurde das Stadtgebiet in Quadrate mit 500m Kantenlänge
eingeteilt. Die amtlichen Kartendaten wurden hierbei auf Basis des ATKIS DLM
Kartensystems (Bezug über Geodaten NRW) dargestellt. Dabei befinden sich jeweils 4
Risikoquadrate innerhalb eines ATKIS-Erfassungsblocks und kann Koordinaten des
UTM/ETRS89 Koordinatensystems in Zone 32N zugeordnet werden.
Das Risiko eines Schadensereignisses kann durch die primären Modellparameter
Einsatzhäufigkeit zeitkritischer Einsätze, Gefahrenklassen und Bevölkerungsdichte
beschrieben werden.2 3 4
4.6.1 Modellparameter Einsatzhäufigkeit
Die Einsatzhäufigkeit wurde pro Messquadrat für den Zeitraum 2005 bis 2014 (10 Jahre)
ausgewertet (Methode Binning). Insgesamt wurden 46.535 Fahrzeugdispositionen und
5.705 eindeutige Einsätze betrachtet. Die Einsatzdaten wurden zuvor aus dem
Einsatzleitsystem ISE Cobra exportiert. Anschließend wurde jedem Schadensereignis eine
UTM-Koordinate mittels Geocoding anhand einer Adressdatenbank zugeordnet. Es wurden
nur zeitkritische Einsätze weiter betrachtet. Schadensereignisse auf Autobahnen wurden
auf die Koordinaten der Autobahnauffahrten gelegt, da technisch und rechtlich keine
näheren Angaben möglich bzw. nötig sind. Zu den zeitkritischen Einsätzen im erweiterten
Sinne werden hier folgende aufgetretene Ereignisse gezählt:
2
Brände: Zimmerbrände, Kellerbrände, Dachstuhlbrände jeweils mit/ohne
Menschenleben in Gefahr, LKW-Brände mit Menschenleben in Gefahr
Landesfeuerwehrverband Nordrhein-Westfalen e.V.: Hinweise und Empfehlungen für die
Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden des Landes
Nordrhein-Westfalen. (Version 6.0, 2001).
3
Bruschlinsky, N. N., Nitzschke, M., Sokolov, S. & Wagner, P. Feuerwehren in
Millionenstädten Organisation, Probleme und Lösungen. (Kohlhammer, 1995).
4
Hagebölling, D. Untersuchungen zur Organisation des Abwehrenden Brandschutzes mit
Methoden der Operation Research. (VdS Schadenverhütung, 2003).
Seite 32
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Meldungen von Brandmeldeanlagen
TH-Einsätze: Verkehrsunfälle mit eingeklemmter Person
Einsätze mit atomaren, biologischen oder chemischen Risiken
Für alle 176 Messquadrate ergibt sich zunächst eine initiale Einsatzhäufigkeit, welche auf
die Gesamtsumme der Einsätze zu einer Eintrittswahrscheinlichkeit umgerechnet werden
kann. Hierbei wurde über den betrachteten Zeitraum von 10 Jahren gemittelt, um auf eine
Eintrittswahrscheinlichkeit im Jahresmittel zu gelangen. Abbildung 13 zeigt die ermittelten
Eintrittswahrscheinlichkeiten für einen zeitkritischen Einsatz im Jahresmittel. Beachtlich ist
hierbei, dass die Eintrittswahrscheinlichkeiten nur in den Ballungszentren Lechenich und
Liblar Werte oberhalb von 1% einnehmen.
Seite 33
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Abbildung 13: Eintrittswahrscheinlichkeiten pro Messquadrat nach Erlernen der
Einsatzhäufigkeiten für zeitkritische Einsätze (Brand und TH)
Seite 34
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
4.6.2 Modellparameter Gefahren
Weiterhin wurden dem Risikomodell weitere Risikofaktoren (ABC-Gefahren, TH-Gefahren,
Brandgefahren) hinzugefügt (vgl. Anhang).
Am Beispiel der ABC-Gefahren erklärt sich dies wie folgt: Jedes Messquadrat wurde
anhand der in Nordrhein-Westphalen einheitlichen Risikobewertung (Skala 1 bis 4) wie
zuvor beschrieben beurteilt. Aus der Summe über alle Messquadrate ergibt sich das totale
Risiko. Durch Dividieren des Risikos im Messquadrat durch diese Summe ergibt sich dann
eine erweiterte Wahrscheinlichkeit für das Risiko eines ABC-Schadensfalls in diesem
Quadrat. Diese Eintrittswahrscheinlichkeiten werden wie im Anhang beschrieben dem
Modell erlernt. Hierbei wurde für die Unterteilung in Gefahrenklassen eine Gefahrenmatrix
aufgestellt. Es wurden hierbei empfohlene Klassendefinitionen5 zu Grunde gelegt. Das
Stadtgebiet wurde anhand des eingeführten UTM-Rasters und anhand der aufgestellten
Gefahrenklassen Brand I bis IV, TH (Technische Hilfeleistung) I bis IV und ABC (atomare,
biologische und chemische Gefahren) I bis IV bewertet. Dabei erhielt jedes Raster eine
Bewertung anhand der größten vorhandenen Gefahr. So ist z.B. im Gebiet der Autobahnen
mit einem Auftreten von Gefahren der Klassen TH IV oder ABC III zu rechnen.
5
Landesfeuerwehrverband Nordrhein-Westfalen e.V.: Hinweise und Empfehlungen für die
Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden des Landes NordrheinWestfalen. (Version 6.0, 2001).
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Brandschutzbedarfsplan 2016
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Abbildung 14: A-Priori Eintrittswahrscheinlichkeiten für das kombinierte Risiko aus Brand-,
TH- und ABC-Gefahren bezogen auf das Stadtgebiet Erftstadts
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Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
4.6.3 Modellparameter Bevölkerungsdichte
Zur Berechnung der Bevölkerungsdichte wurden die amtlichen Bevölkerungszahlen pro
Stadtteil mit den in ATKIS hinterlegten Siedlungsbereichen kombiniert. Die so ermittelte
Bevölkerungsdichte pro Planquadrat wurde entsprechend dem Gesamtmodell trainiert.
4.6.4 Finales Risikomodell
Das ermittelte Gesamtergebnis berücksichtigt alle nach heutigem Stand der Technik
bekannten Korrelationsgrößen für das Eintreten eines zeitkritischen Schadensereignisses.
Die Siedlungsflächen jenseits der beiden Ballungszentren Lechenich und Liblar weisen eine
Eintrittswahrscheinlichkeit von 0,3 bis 1,1 % für ein zeitkritisches Schadensereignis auf. Nur
in der Fläche der Stadt ist das Risiko noch geringer und nähert sich Werten nahe ein
Promille.
Die dichter besiedelten Zentren Lechenich und Liblar weisen eine Eintrittswahrscheinlichkeit
von 1 bis 3 % auf. Teils übersteigt die Eintrittswahrscheinlichkeit hier die Werte bis auf
10 %. Insbesondere die Gebiete mit Industrieobjekten treten hier hervor. Weiterhin
berücksichtigt das Risikomodell auch Pflegeeinrichtungen deutlich. Hier sind einerseits die
Einsatzhäufigkeiten durch Brandmeldeanlagen häufig, andererseits besteht gemäß
Gefahrenmatrix auch ein erhöhtes Risiko für ein Schadensereignis.
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Brandschutzbedarfsplan 2016
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Abbildung 15: Posterior-Wahrscheinlichkeiten für das Eintreten eines zeitkritischen
Schadensereignisses im Stadtgebiet unter Berücksichtigung der Einflußfaktoren
Bevölkerungsdichte, Risiken, Einsatzhäufigkeiten
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Brandschutzbedarfsplan 2016
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Anhang - Berechnung der Wahrscheinlichkeiten im Naive-Bayes-Ansatz
Zunächst wird im Rahmen einer probalistischen Modellierung mittels Bayesscher
Interferenz als a-priori Wahrscheinlichkeit angenommen, dass alle Messquadrate in ihrer
Einsatzhäufigkeit gleich verteilt sind. Anschließend wird mittels Naive-Bayes-Algorithmus
die Eintrittswahrscheinlichkeit in jedem Messquadrat erlernt („Machine Learning“):
𝑝(𝐻𝑖 |𝐷1 , 𝐼1 ) =
𝑝(𝐻𝑖 |𝐼1 )𝑝(𝐷1 |𝐻𝑖 , 𝐼1 )
𝑝(𝐷1 |𝐼1 )
Dabei bildet 𝑝(𝐻𝑖 |𝐼1 ) = 1⁄176 die initial angenommene Gleichverteilung (a-priori). 𝐻𝑖
entspricht der Hypothese „Es tritt ein Schadensereignis innerhalb eines Jahres in
Messquadrat i auf“. 𝑝(𝐷1 |𝐻𝑖 , 𝐼1 ) ist die Eintrittswahrscheinlichkeit unter Verwendung des
Datensatzes 𝐷1 der Einsatzstatistik. 𝑝(𝐷1 |𝐼1 ) entspricht der totalen Wahrscheinlichkeit, also
der Summe aus alten und neuen Eintrittswahrscheinlichkeiten als Normierungsfaktor.
Weitere Parameter können hinzugefügt werden, indem man durch wiederholte Anwendung
der Bayes-Interferenz das Modell diese Parameter „erlernen“ ließ:
𝑝(𝐻𝑖 |𝐷2 , 𝐼2 ) =
𝑝(𝐻𝑖 |𝐼2 )𝑝(𝐷2 |𝐻𝑖 , 𝐼2 )
𝑝(𝐷2 |𝐼2 )
Hierbei bildet 𝑝(𝐻𝑖 |𝐼2 ) wieder den Prior, also die zuvor bekannte Wahrscheinlichkeit vor
Hinzufügen des neuen Parameters. 𝑝(𝐷2 |𝐻𝑖 , 𝐼2 ) entspricht der Erkenntnis, also der
Wahrscheinlichkeit für den neuen Parameter.
Zur Vermeidung von Cut-off Effekten aufgrund von Nullwerten in einzelnen Rastern wurde
ein Laplace-Prior („Laplace’s rule of succession“) verwendet.
Seite 39
Brandschutzbedarfsplan 2016
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5 PLANZIEL
5.1
Planzieldefinition
Um einen risikoangemessenen Bedarf festzustellen, ist es erforderlich, Planziele zu
definieren. Planziele beschreiben - bezogen auf ein Szenario mit verschiedenen
Gefahrenpotentialen - wie viele Funktionen (Feuerwehrleute, Führungskräfte, etc.) mit
welchen Einsatzmitteln (Fahrzeugen, ggf. Spezialgeräten) in welcher Hilfsfrist (Zeit) am
Einsatzort benötigt werden, um wirkungsvolle Hilfe zu leisten. Der Erreichungsgrad mit dem
die o.g. Planziele erreicht werden können, ist ein weiteres Qualitätsmerkmal.
Die Planziele und Qualitätskriterien sind unter anderem durch die Bezirksregierung Köln in
verschiedenen Erlassen konkretisiert worden. Eine Rundverfügung von 1997 beschreibt die
„Grundlagen zur Bewertung der Personalstärke, Verfügbarkeit sowie Eintreffzeiten bei
Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ welche mit einem Schreiben aus
Februar 2012 konkretisiert und im Thesenpapier „Grundlagen zur Bewertung der
Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ festgehalten
sind.
Darüber hinaus findet sich ein Hinweis auf die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr in einem
Erlass des Bauministeriums vom 29.08.2000, in dem ein rechtzeitiges Eintreffen der
Feuerwehr für eine Personenrettung, also in der Hilfsfrist 1 (8 Minuten), gefordert wird.
Dieses bezieht sich allgemein auf ausgewiesene Baugebiete, unabhängig davon, ob sie
sich in einer Randlage oder im Stadtzentrum befinden.
Im Jahr 2016 wurde vom Städte- und Gemeindebund NRW das Dokument „Handreichung
zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger“ samt Anlagen
veröffentlich. Anhand dieses Dokumentes werde neue Arbeitsmethoden aufgezeigt, wie
zum Beispiel auch die differenzierte Betrachtung des Stadtgebietes mit unterschiedlichen
Qualitätskriterien.
Die im Brandschutzbedarfsplan festgelegten Planziele sind folglich für alle zutreffen-den
Einsätze einzuhalten. Jede Gemeinde muss für Sie erreichbare und vertretbare Planziele
definieren und über das Schutzniveau entscheiden. Diese stehen in engem Zusammenhang
mit den Risiken des Gemeindegebiets und sind individuell festzulegen.
Die Planziele müssen im Einklang mit allen feuerwehrrelevanten gesetzlichen Grundlagen
aufgebaut sein und feuerwehrtaktischen Grundsätzen genügen. Besonderes Augenmerk ist
dabei auf die Unfallverhütungs- und Feuerwehrdienstvorschriften zu richten.
Inwieweit die Feuerwehr das Sicherheitsrisiko abdecken kann, ist insbesondere durch die
Würdigung der gegensätzlichen Faktoren „Bedürfnis an Sicherheit“ und „Finanziellen
Mitteln“ bestimmt. Eine hundertprozentige Sicherheit ist nicht erreichbar, egal wie hoch der
finanzielle Ansatz gewählt wird.
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Brandschutzbedarfsplan 2016
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Unbeeinflussbare bzw. zufällige Ereignisse (z.B. Schneefälle, Sturm, Verkehrsstaus,
parallele Einsätze, etc.) verhindern eine Planzieldefinition, bei welcher der Erreichungsgrad
bei 100 % liegt.
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Sicherstellungsverpflichtung ist das in einer
Gemeinde gewünschte Sicherheitsniveau eine politische Entscheidung. Die Willensbildung
und der Beschluss dieses Sicherheitsniveaus erfolgt durch die gewählten Mandatsträger im
Rat und führen zu einer Selbstbindung der Gemeinde. Gleichzeitig unterliegt die Einhaltung
dieser Verpflichtung der Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörde (u.a. § 54 BHKG, § 11
sowie §§ 116 bis 120 GO).
Bei der Formulierung der Planziele ist allerdings zu beachten, dass im Falle einer
rechtlichen Prüfung der Organisation des Brandschutzes einer Gemeinde mangels
gesetzlicher Standards auf „Regel der Technik“ zurückgegriffen werden kann. Das
Rechtsamt der Stadt Düsseldorf hat in einem Gutachten festgestellt, dass die
„Planzieldefinition“ der AGBF Nordrhein-Westfalen als eine solche Regel der Technik
gesehen werden kann. Sie dient insoweit als Orientierungsgröße für die kommunale
Planzielfestlegung. Als verbindliche Vorgabe für kreisangehörige Gemeinden ohne
Berufsfeuerwehr werden durch die BezReg Köln als obere Aufsichtsbehörde die
Festlegungen in der Verfügung von 2012 mit einem Erreichungsgrad von mindestens 80 %
angesehen.
5.2
Standardisierte Schadensereignisse
Bisher wurde in Deutschland der Wohnungsbrand im Obergeschoss eines
mehrgeschossigen Gebäudes bei verrauchten und daher nicht nutzbaren Rettungswegen
mit einer vermissten Person als das standardisierte Schadensereignis angesehen.
Laut Rätepapier sind Schadensereignisse zu definieren, die mit hoher Wahrscheinlichkeit
im Stadtgebiet oder Teilgebieten auftreten können und aufgrund des Schadensausmaßes
regelmäßig Personen- oder Sachschäden fordern.
Hierfür kommen für die Stadt Erftstadt die Betrachtung von Brand- Technische
Hilfeleistungs- und ABC(Gefahrgut)-Einsätze in Frage.
5.3
Hilfsfrist
Da in vielen Einsätzen der Feuerwehr die Menschenrettung eine bzw. die zentrale Aufgabe
darstellt erfolgt eine Großzahl der Feuerwehreinsätze unter strenger Berücksichtigung
zeitlicher Aspekte. Ursächlich hierfür ist die in den meisten Fällen existierende enge
Verknüpfung von fortschreitender Zeit und zunehmendem Schadensausmaß.
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Brandschutzbedarfsplan 2016
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Hierzu zählen Rauchgase, welche in kürzester Zeit auch größere Bereiche verrauchen
können, unbehandelte Verletzungsmuster nach Unfallereignissen und beispielsweise
Kontamination(Verunreinigung) mit Chemikalien. Diese und andere Faktoren führen mit
zunehmender Zeit zu schweren gesundheitlichen Schäden oder im schlimmsten Falle zum
Tode.
Diese Folgen gilt es in vertretbaren Zeitintervallen von den Betroffenen abzuwenden. Hierzu
wird die Hilfsfrist definiert. Die Hilfsfrist beschreibt im Allgemeinen das Zeitintervall von
Beginn der Notrufabfrage bis zum Eintreffen von ausreichenden Einsatzkräften und –mitteln
an der Einsatzstelle. Da die Notrufabfrage für Erftstadt als kreisangehörige Kommune durch
die Kreisleitstelle in Kerpen erfolgt liegt diese Zeitspanne der Gesprächs- und
Dispositionszeit nicht im Einflussbereich der Feuerwehr Erftstadt. Daher wird in diesem
Dokument unter dem Begriff der Hilfsfrist lediglich das Zeitintervall ab Alarmierung bis zum
Eintreffen vor Ort betrachtet und definiert.
Abbildung 16: Hilfsfrist
Für die Bearbeitung des Notrufes in der Leitstelle werden statistisch ermittelt im
Durchschnitt 90 s benötigt.
5.3.1
Deshalb wird die Hilfsfrist folgendermaßen definiert:
Die Hilfsfrist ist die Zeitdifferenz zwischen der Alarmierung durch die abfragende Leitstelle
und dem Eintreffen von geeigneten Einsatzmitteln und -kräften an der Einsatzstelle.
Seite 42
Brandschutzbedarfsplan 2016
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Bei Ausrückezeit und zur Verfügung stehender Anfahrtszeit muss zwischen Haupt- und
Ehrenamt unterschieden werden. Im Hauptamt liegt die Ausrückezeit bei maximal 60 Sekunden und daher resultiert eine verbleibende Fahrtzeit von 7 Minuten. Im Bereich des
Ehrenamtes liegt die Ausrückezeit statistisch ermittelt bei durchschnittlich 5 Minuten und
daher verbleiben hier dann 3 Minuten Fahrtzeit zur Erfüllung von Hilfsfrist 1.
8 Minuten für die Ausrücke- und Anfahrzeit.
Die hauptamtlichen Kräfte rücken i.d.R. 1 Minute nach Alarmierung aus,
verbleibende Fahrzeit somit 7 Minuten.
Die ehrenamtlichen Kräfte fahren das örtliche Feuerwehrgerätehaus an, legen ihre
Schutzkleidung an und rücken i.d.R nach fünf Minuten aus. Es verbleibt demnach
noch eine Fahrzeit von 3 Minuten für die Darstellung der Hilfsfrist 1 und acht
Minuten für die Hilfsfrist 2.
Die Einflussfaktoren die der festgelegten Hilfsfrist zu Grunde liegen finden Sie in den
beschriebenen Szenarien.
5.4
Funktionsstärke
Ein Feuerwehreinsatz ist je nach Schadensereignis unter Umständen sehr personalintensiv.
So müssen zur Menschenrettung und zur Brandbekämpfung beim „Kritischen
Wohnungsbrand“ im Verlauf des Einsatzes 22 Einsatzfunktionen zur Verfügung stehen (s.
Schreiben der BR Köln v. 07.04.1997). Diese 22 Einsatzfunktionen können als eine Einheit
oder durch Addition mehrerer Einheiten dargestellt werden.
In der Hilfsfrist 1 wird für die Personalstärke immer die Mindestmenge zur Durchführung von
Erstmaßnahmen unter Beachtung der minimalen Sicherheitsstandards angenommen. In
allen Szenarien fällt hierunter lediglich die Menschenrettung. Maßnahmen zum Schutz von
Sachwerten oder die Verhinderung der Schadensausweitung sind im Regel-fall nur mit dem
minimalen Kräfteansatz der Hilfsfrist 2 durchführbar.
5.5
Erreichungsgrad
Unter „Erreichungsgrad“ wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei dem die
Zielgrößen „Hilfsfrist“ und „Funktionsstärke“ eingehalten werden.
Der Erreichungsgrad ist u.a. abhängig von
der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, die die zuständige Feuerwehr teilweise oder ganz
binden,
Seite 43
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
-
der strukturellen Betrachtung des Stadtgebietes,
-
der Optimierung des Personaleinsatzes,
-
den Verkehrs- und Witterungseinflüssen.
Während die Hilfsfristen sich aus wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen und die
Funktionsstärke aus einsatzorganisatorischen Erfordernissen ableiten, ist der
Erreichungsgrad eine Zielvorgabe des Rates. Höhere Erreichungsgrade erzeugen in der
Regel höhere Kosten der Feuerwehr.
5.6
Szenarien
5.6.1 Szenario 1 – ABC Einsatzlage
Beschreibung
Austritt von ca. 1000 Litern einer Chemikalie auf einem Straßenabschnitt oder in einem
Betrieb im Stadtgebiet mit Gefährdung von 1 Person(z.B. der Fahrzeugführer).
Hilfsfrist
Die zeitkritische Aufgabe bei einer Gefahrstofffreisetzung liegt in der Menschenrettung und
der Eindämmung des Stoffaustrittes zum Schutze bis dahin nicht betroffener Menschen.
Je nach Gefährlichkeit des ausgetretenen Stoffes sind die Einwirkzeit sowie die
aufgenommene Menge des Schadstoffes von großer Wichtigkeit in Bezug auf das
Schadens-ausmaß im menschlichen Organismus. Bei nahezu allen Schadstoffen gilt ein
grundlegender Zusammenhang zwischen Einwirkzeit und Schadensausmaß im
menschlichen Organismus.
Eine Hilfsfrist 1 von 8 Minuten gewährleistet ein fast zeitgleiches Eintreffen mit dem
Rettungsdienst und damit eine zeitnahe Rettung der betroffenen Person, da diese nur unter
Schutzkleidung gerettet werden kann.
Die Betrachtung der FwDV 500 lässt hier für die Hilfsfrist 2 einen Zeitansatz von 15 Minuten
zu.
Funktionsstärke
Seite 44
Brandschutzbedarfsplan 2016
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Ein ABC-Einsatz stellt besondere Anforderungen bezüglich der Ausbildung und der Ausrüstung an die Feuerwehr. Die Feuerwehr muss jedoch mindestens in der Lage sein die
Erstmaßnahmen, also solche zur Rettung und zum Schutz betroffener Menschen,
einzuleiten. Für die Durchführung der Aufgaben ist mindestens eine Einheit in
Gruppenstärke erforderlich: einfaches Absperren der Einsatzstelle, Rettung der Personen
aus dem Wirk-bereich gefährlicher Stoffe und Durchführung der Notdekontamination.
Über diese beschriebenen Erstmaßnahmen sind jedoch im Regelfall weitergehende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durchzuführen. Eine ABC-Einsatzstelle wird im Regelfall
mindestens in die Einsatzabschnitte Gefahrenbereich, Dekontamination und
Messen/Warnen unterteilt.
Die Anfallende Arbeiten im Abschnitt Gefahrenbereich sind im Regelfall mindestens mit
dem Kräfteansatz eines Zuges (1/3/18 = 22 Einsatzkräfte) zu erledigen. Für den Abschnitt
Dekontamination, ohne Berücksichtigung einer eventuellen Verletztendekontamination, ist
mindestens eine Gruppe (1/8 = 9 Einsatzkräfte) einzusetzen. Die Aufgaben aus dem
Abschnitt Messen/Warnen werden je nach Größe der Einsatzstelle mit mindestens einer
Gruppe (1/8 = 9 Einsatzkräfte) oder einem Zug (1/3/18 = 22 Einsatzkräfte) abgearbeitet.
Ebenfalls erforderlich ist hier ein Führungsdienst der Führungsstufe C mit Führungsausbildung für den ABC-Einsatz.
Zur Erfüllung der Hilfsfrist 1 ist daher das Eintreffen von einer Gruppe (1/8 = 9
Einsatzkräfte) innerhalb von 8 Minuten erforderlich.
Zur Erfüllung der Hilfsfrist 2 ist das Eintreffen einer weiteren Gruppe (1/8 = 9 Einsatzkräfte),
eines Zuges (1/3/18 = 22 Einsatzkräfte) und des Führungsdienstes (1/1/1 = 3 Einsatzkräfte) innerhalb von 15 Minuten (8+7) erforderlich. Insgesamt sind zu diesem Zeitpunkt
2/6/35 = 43 Einsatzkräfte für den Einsatz notwendig.
Erreichungsgrad
90 %
5.6.2 Szenario 2 – Technische Hilfeleistung mit einer eingeklemmten Person
Beschreibung
Verkehrsunfall zwischen mindestens 2 PKW mit einer eingeklemmten Person und einer
akut vital bedrohten Person durch Hochrasanz- oder Polytrauma
Hilfsfrist
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Brandschutzbedarfsplan 2016
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Als zeitkritische Komponente im Bereich eines Verkehrsunfalls ist die Menschenrettung
anzusehen. Die Zeitschiene für dieses Szenario geben hier die anerkannten Regeln der
Technik vor. Es gilt im medizinischen Bereich, wie auch für den Bereich der Feuerwehr mit
dem VfDB Merkblatt 06/01 bestätigt, die so genannte „Goldene Stunde des Schocks“. Diese besagt, dass ein Trauma Patient(Unfallpatient) die besten Überlebenschancen hat, so
lange er innerhalb 1 Stunde nach Eintritt des Schadens in einer geeigneten Fachklinik
eingeliefert wird.
Die Stunde wird im Grundgedanken durch drei gleichgroße Zeitabschnitte geprägt, wovon
jedoch nur zwei durch die Feuerwehr aktiv beeinflusst werden können. Zu Beginn liegt die
Phase 1 – Zeit von Unfallgeschehen bis Eintreffen Rettungskräfte. Phase 2 – Versorgung
vor Ort und Befreiung aus der Zwangslage (z.B. Einklemmung). Phase 3 – Transport in die
Zielklinik.
Die Phase, die planerisch durch die Feuerwehr beeinflussbar ist im Bereich der Phase 1 –
Eintreffen am Einsatzort. Die Phase 2 kann sich unter Umständen aufwendig gestalten, die
Dauer liegt erfahrungsgemäß jedoch bei ca. 20 bis 25 Minuten und kann planerisch nicht
beeinflusst werden. Die Phase 3 ist auf Grund der Distanz zu den geeigneten Fach-kliniken
für die Trauma-Versorgung ebenfalls nicht beeinflussbar und liegt für die Trauma-Kliniken
Frechen, Uniklinikum Köln und Euskirchen bei ca. 20 bis 25 Minuten.
Um den Patienten adäquat versorgen zu können ist ein Eintreffen der ersten Feuerwehrkräfte zeitgleich mit den Kräften des Rettungsdienstes erforderlich. Daher ergibt sich eine
Hilfsfrist 1 für die ersten Kräfte von 8 Minuten. Zusätzliche Einsatzkräfte sollten nicht später
als nach weiteren 5 Minuten vor Ort eintreffen.
Funktionsstärke
Zur Durchführung der Erstmaßnahmen ist im Bereich der technischen Hilfeleistung der
Einsatz einer Gruppe als Mindestmaß anzusehen. Eine Reduzierung auf Staffelstärke wäre
nur mittels Vernachlässigung von Sicherheitsaspekten durchführbar. Dies stellt je-doch für
Erftstadt auf Grund der vielen Straßenkilometer mit hohen zulässigen
Höchstgeschwindigkeiten und daraus resultierenden notwendigen Sicherungsmaßnahmen
keine Alternative dar.
Zur Erfüllung der Hilfsfrist 1 ist daher das Eintreffen von einer Gruppe (1/8 = 9
Einsatzkräfte) innerhalb von 8 Minuten erforderlich.
Zur Erfüllung der Hilfsfrist 2 ist das Eintreffen einer weiteren Gruppe (1/8 = 9 Einsatzkräfte)
sowie des Führungsdienstes (1/1/1 = 3 Einsatzkräfte) innerhalb von 13 Minuten (8+5)
erforderlich
Erreichungsgrad
90 %
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5.6.3 Szenario 3 a – kritischer Wohnungsbrand in einem Einfamilienhaus in ländlicher
Bebauung
Beschreibung
Wohnungsbrand in einem freistehenden Einfamilienhaus in ländlicher Bebauung mit
verrauchtem Gebäude und einer vermissten und akut zu rettenden Person im Objekt.
Hilfsfrist
Bis zum heutigen Tage liegen keine validen wissenschaftlichen Studien vor, die eine exakte
Festlegung für den Zeitraum vom Eintritt eines Schadensereignisses bis zum Eintritt
gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder dem Tod betroffener Menschen zulassen. Diese
Zeitspanne wird von diversen Faktoren beeinflusst die jedoch nicht durch die Feuerwehr
beeinflusst werden können.
So haben unter anderem die aus den Baustoffen hervorgehenden toxischen Gase sowie die
Lüftungsbedingungen eines Objektes entscheidenden Einfluss auf den Brandverlauf.
Einfluss hat auch das Verhalten der betroffenen Personen und ihre gesundheitliche
Verfassung, wie sehr sie dem Brandrauch ausgesetzt sind oder wie gut sie sich selbst
schützen können.
Unumstritten ist der kausale Zusammenhang zwischen Aufenthaltsdauer im Brandrauch
und zunehmender gesundheitlicher Schädigung der Person. Daher ist grundsätzlich eine
Rettung zum frühestmöglichen Zeitpunkt einzuleiten und durchzuführen. Eine Eintreffzeit
von 8 Minuten nach der Alarmierung gilt für dieses Szenario als Stand der Technik.
Funktionsstärke
Zur Durchführung der ersten Maßnahmen bei einem Brandereignis mit Menschenrettung ist
mindestens eine Staffel (6 Einsatzkräfte) erforderlich: Einheitsführer, Maschinist,
Angriffstrupp, Wassertrupp. Diese Mindeststärke darf in keinem Falle unterschritten werden,
da mit dem Eintritt dieses Szenarios zu jeder Zeit zu rechnen ist. Daher stellt dieses
Szenario per Definition keinen begründeten Einzelfall dar, der eine Unterschreitung dieser
Mindeststärke rechtfertigen würde.
Neben der Menschenrettung ist jedoch auch die Brandbekämpfung nicht zu
vernachlässigen, da es im Brandverlauf zu einem Übergang von einem Entstehungsbrand
zu einem Vollbrand kommen kann. Dieser verläuft unter Umständen spontan und heftig, so
dass es innerhalb kürzester Zeit zu einer bedeutenden Zunahme an Sachgüterschäden
kommt.
Zur Sicherstellung weiterer Maßnahmen, wie die Brandbekämpfung und um weitere Kräfte
zeitgleich oder zeitversetzt einsetzen zu können sind mindestens weitere 10 Einsatzkräfte in
der Hilfsfrist 2 der Einsatzstelle zuzuführen.
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Zur Erfüllung der Hilfsfrist 1 ist daher das Eintreffen von einer Staffel (1/5 = 6 Einsatzkräfte)
innerhalb von 8 Minuten erforderlich.
Zur Erfüllung der Hilfsfrist 2 ist das Eintreffen einer weiteren Gruppe (1/8 = 9 Einsatzkräfte)
sowie des Führungsdienstes (1/1/1 = 3 Einsatzkräfte) innerhalb von 13 Minuten (8+5)
erforderlich.
Erreichungsgrad
90%
5.6.4 Szenario 3 b – kritischer Wohnungsbrand in einem Mehrfamilienhaus in städtischer
Bebauung
Beschreibung
Wohnungsbrand im 1. OG eines Mehrfamilienhauses in städtischer Bebauung, mit
verrauchtem baulichen Rettungsweg, vermisster und akut zu rettender Person in der
Brandwohnung sowie weiteren betroffenen, im Verlauf eventuell zu rettenden Personen im
Gebäude
Hilfsfrist
Siehe Szenario 3a
Funktionsstärke
Die Mindeststärke aus Szenario 3a ist hier nicht mehr ausreichend. Auf Grund der
differenzierten baulichen Situation ist damit zu rechnen, dass gegebenenfalls eine Leiter
(Kraftfahrdrehleiter oder tragbare Leiter) zur Rettung der akut gefährdeten Person
eingesetzt werden muss. Dies bindet zusätzliche Einsatzkräfte und erfordert für die
Erstmaßnahmen mindestens den Einsatz einer Gruppe (9 Einsatzkräfte).
Wie auch in Szenario 3 sind zur Sicherstellung weiterer notwendiger Maßnahmen an der
Einsatzstelle zusätzliche Einsatzkräfte an der Einsatzstelle erforderlich.
Jedoch kommt es bei diesem Szenario auf Grund der geänderten baulichen Situation dazu,
dass schnell weitere Bewohner und auch umliegende Gebäude gefährdet sind. Hieraus
resultieren umfassende Einsatzmaßnahmen wie das Kontrollieren umliegender
Wohnungen, Rettung von weiteren Personen aus anfänglich sicheren Bereichen oder auch
der Schutz umliegender Wohnungen und Gebäude(-teile).
Um die beschriebenen Maßnahmen sicherzustellen ist mindestens der Einsatz eines Zuges
notwendig, so dass in der Hilfsfrist 2 weitere 13 Einsatzkräfte vor Ort erforderlich sind.
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Zur Erfüllung der Hilfsfrist 1 ist daher das Eintreffen von einer Gruppe (1/8 = 9
Einsatzkräfte) innerhalb von 8 Minuten erforderlich.
Zur Erfüllung der Hilfsfrist 2 ist das Eintreffen weiterer 10 Einsatzkräfte sowie des
Führungsdienstes (1/1/1 = 3 Einsatzkräfte) innerhalb von 13 Minuten (8+5) erforderlich.
Erreichungsgrad
90 %
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Brandschutzbedarfsplan 2016
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6 SOLL-STRUKTUREN
6.1
Organisation
Es muss laut Planzieldefinition (siehe Szenarien) gewährleistet sein, dass eine
leistungsfähige Feuerwehr alle Bereiche des Einsatzgebietes innerhalb der Hilfsfristen mit
ausreichend Personal, geeignetem Gerät und planerisch mit einem 100%igen
Erreichungsgrad versorgt werden können.
Das erfordert u.a. die Vorhaltung von geeignetem Personal, Fahrzeugen und in allen zu
versorgenden Bereichen.
6.2
Personal und Ausbildung
6.2.1 Personal Freiwillige Feuerwehr
Zielsetzung im Bereich der ehrenamtlichen Einheiten ist es in jeder Einheit eine doppelte
Mannschaftsstärke des jeweiligen Erstabmarschfahrzeuges vorzuhalten. Das bedeutet bei
einem Fahrzeug mit Staffelbesatzung (sechs Feuerwehrmänner FM - Sammelbegriff) muss
die Mannschaftsstärke dieser Einheit idealerweise mindestens zwölf FM betragen.
Die Festlegung der doppelten Sicherheit muss auch für alle anderen Bereiche im Ehrenamt
gelten. So müssen für jedes erstausrückende Fahrzeug mindestens zwei Atemschutztrupps
geplant werden (vier FM) und die Einheit somit über acht ausgebildete und taugliche
Atemschutzgeräteträger verfügen.
Führungsausbildungen sind ebenfalls doppelt vorzuhalten. So sind pro Einheit mindestens
zwei ausgebildete und aktive Gruppenführer, pro Löschzug mindestens zwei ausgebildete
und aktive Zugführer und pro Löschverband mindestens zwei ausgebildete und aktive
Verbandsführer auszubilden.
Die Aufgeführten Bestände an Personal im Allgemeinen sowie die beschriebenen
Sonderausbildungen sind als minimaler Ansatz zu verstehen. Eine positive Überschreitung
dieser Werte ist zu begrüßen.
6.2.2 Personal Hauptamtliche Wache
Zur Sicherstellung der in Punkt 5 (samt Unterpunkte) beschriebenen Planziele und die aus
Punkt 4.5.3 erkennbaren Tagesverfügbarkeitsprobleme ist es notwendig, dass von der
Hauptamtlichen Wache im Tagesbereich mit Gruppenstärke (9 FM) ausgerückt wird. Die
Gruppe wird verteilt auf das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug mit einer Staffel ( 6 FM )
und die Drehleiter mit einem selbstständigen Trupp ( 3 FM ). Nachts und am Wochenende
ist eine Ausrücke Stärke der Hauptamtlichen Wache mit insgesamt Staffelstärke derzeit
noch ausreichend. Die zukünftige Entwicklung muss hier allerdings im Auge behalten
werden.
Seite 50
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Um Einsatztaktisch korrekt agieren zu können sind dauerhaft und planerisch zwei
Gruppenführer (B3-Leute) und vier Mannschaftsdienstgrade (B1-Leute) im 24Stundendienst vorzuhalten. Tagsüber werden diese durch drei zusätzliche
Mannschaftsdienstgrade verstärkt (mindestens B1-Leute). Somit sind auch erforderliche
Redundanzen in der Dienstplanung geschaffen und die Drehleiter kann als selbständige
taktische Einheit eingesetzt werden, z.B. an großen Einsatzstellen oder auch bei
überörtlichen Einsätzen. Bei einem Einsatz von mehreren Löschgruppen bei gleichzeitigem
Fehlen entsprechender Führungskräfte, kann der Gruppenführer der Drehleiter ggfs. eine
Gruppe der ehrenamtlichen Einheit führen.
Der Einsatzführungsdienst der Feuerwehr Erftstadt wird tagsüber ebenfalls durch die
hauptamtliche Wache sichergestellt. Hierzu ist mindestens ein ausgebildeter Zug- und
Verbandsführer (g.D. Beamter) im Alarmdienst der hauptamtlichen Wache erforderlich.
Dieser wird im Rotationsprinzip aus allen g.D Beamten der Feuerwehr gestellt.
Durch die gewachsene Struktur der Hauptamtlichen Wache und den stetig steigenden
Anforderungen, zum Beispiel bedingt durch neue gesetzliche Vorgaben, sind insgesamt
sechs Beamte im gehobenen Dienst der Feuerwehr Erftstadt erforderlich. Die Aufgaben für
den gehobenen Dienst erstrecken sich über folgende Felder:
Freiwillige Feuerwehr, Ehrenamt
Personal, Innerer Dienst
Sachgebiet Vorbeugender Brandschutz,
Sachgebiet Technik,
Sachgebiet Ausbildung,
Sachgebiet Rettungsdienst,
Sachgebiet Einsatz/Einsatzvorbereitung,
Sachgebiet Katastrophenschutz
Sachgebiet Controlling Brandschutz und Rettungsdienst.
All diese Sachgebiete müssen unter Kontrolle des gehobenen Dienstes geführt und
koordiniert werden.
6.2.3 Ausbildung
Durch regelmäßige Kontrolle der Ausbildungsstände in der Freiwilligen Feuerwehr Erftstadt
müssen ausbildungstechnisch unterversorgte Einheiten frühzeitig identifiziert werden und
gezielte Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Besonderes Augenmerk ist auf das Vorhandensein einer ausreichenden Anzahl an
Atemschutzgeräteträgern und deren Tauglichkeit zu legen. Hier müssen kontinuierlich
Hilfestellungen angeboten werden.
Die Feuerwehr Erftstadt muss auch im Fortschreibungszeitraum an ihrem
Grundausbildungskonzept festhalten und jährlich Komponenten der Grundausbildung für
die Freiwillige Feuerwehr anbieten und durchführen.
Seite 51
Brandschutzbedarfsplan 2016
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Das Ausbildungsangebot für die Jugendfeuerwehrmitglieder muss attraktiv gestaltet werden
und eine Bindung bis ins Übertritts Alter zum aktiven Dienst muss höchste Priorität haben.
6.3
Gebäude
6.3.1 Gerätehäuser
In Teilen sind die Ehrenamtlichen Standorte zur Erfüllung der Hilfsfrist 1 (im Randgebiet)
und im gesamten Stadtgebiet zur Erfüllung der Hilfsfrist 2 zwingend erforderlich.
Die Standorte in den Stadtteilen müssten nach einsatztaktischen Gesichtspunkten
flächendeckend organisiert werden und daher auch zukünftig erhalten werden. Die
Gerätehäuser müssen entsprechend den jeweils gültigen Unfallverhütungs- und
Arbeitsschutzrichtlinien ausgestattet und errichtet sein. Der Entwicklung von mehr
weiblichen Mitgliedern ist bei der Ausstattung der Häuser ebenfalls Rechnung zu tragen.
6.3.2 Hauptamtliche Wache
Die Erreichung der Qualitätskriterien aus den Szenarien (5.6) kann für die Hilfsfrist 1 durch
die in Punkt 6.2.2 beschriebenen Maßnahmen schon deutlich verbessert werden.
Ergänzend hierzu ist die Vorhaltung der Hauptamtlichen Wache an einem zentral im
Stadtgebiet gelegenen Standort erforderlich. Ein zukunftsorientierter Neubau mit für
Brandschutz-, Hilfeleistungsfahrzeugen und Abrollbehälter ist hierzu erforderlich.
Hinzu kommen die notwendigen Werkstätten, Lagerräume, Büro- und Sozialräume. Speziell
die Büro- und Sozialräume müssen in ausreichender Anzahl und Größe zukunftsorientiert
geplant werden. Sollte der Rettungsdienst in diesen Standort integriert werden, kommen
Stellplätze für Rettungsfahrzeuge sowie weitere zusätzliche Räumlichkeiten hinzu.
Entsprechend ausreichende Bewegungs-, Park- und Übungsflächen sind einzuplanen.
6.4
Fahrzeuge
Bei der Feuerwehr Erftstadt wird ein vom Brandschutzbedarfsplan losgelöstes
Fahrzeugkonzept verfolgt. Alle Fahrzeuge sind in Bezug auf den taktischen und technischen
Einsatzwertes in Anlehnung an die jeweils gültige Norm konzipiert. Zusätzlich wird bei der
Fortschreibung des Fahrzeugkonzeptes unter Berücksichtigung der örtlichen
Gegebenheiten und aktueller Entwicklungen verfahren.
Die Instandhaltungskosten des Fuhrparks werden in den kommenden Jahren auf Grund der
modernen und komplexen Technik in den Fahrzeugen immer aufwendiger und
kostenintensiver.
Seite 52
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Bei Ausschreibungen verpflichtet sich der Aufbauhersteller derzeit zu einer 15jährigen
Ersatzteilgarantie. Bei den Fahrgestellherstellern sind Ersatzteile, nach jetzigem Stand, bis
20 Jahre im Lieferprogramm. Die Nutzungsdauer von Feuerwehrfahrzeugen im
Lastkraftwagensegment wird daher für die Feuerwehr Erftstadt auf maximal 20 Jahre und
im Bereich Personenkraftwagen (PKW und Transporter) auf 15 Jahre festgeschrieben.
Aus Sicherheitsgründen werden Einsatzfahrzeuge nur noch mit einem automatischen
Getriebe oder automatisierten Schaltgetriebe ausgestattet.
Um der gesetzlichen Forderung der Bevölkerungswarnung aus §3 (1) BHKG NRW gerecht
zu werden sind alle Fahrzeuge mit einer elektronischen Warnanlage zur Durchführung von
Warndurchsagen ausgestattet.
Am zentralen Standort wird ein Wechselladersystem für Sonderaufbauten mit Ausfallreserve
vorgehalten.
6.5
Geräte
Alle Geräte müssen den gültigen Normen entsprechen und gemäß den Vorgaben der UVV
oder nach Herstellerangaben gewartet und geprüft werden.
Die nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten erforderlichen Geräte sind zusätzlich zu
beschaffen und auf den Einsatzfahrzeugen mitzuführen bzw. anderweitig vorzuhalten.
Die Geräte sind den Veränderungen der Lösch- und Fahrzeugtechnik anzupassen.
6.6
Alarmierung
Die Alarmierung der Einsatzkräfte erfolgt flächendeckend in erster Linie mit stiller
Alarmierung über digitale Meldeempfänger (DME).
Jeder im Einsatzdienst tätige FM (SB) wird mit einer digitalen Alarmierungseinrichtung
ausgestattet. Als Rückfallebene ist ein flächendeckendes Sirenennetz in bewohnten
Ortslagen zu unterhalten. Mit diesem Sirenennetz muss die Auslösung verschiedener
Alarmierungsszenarien, u.a. zur Warnung der Bevölkerung, möglich sein.
6.7
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Jede Einsatzkraft ist wie folgt auszustatten:
eine Garnitur der Feuerwehrdienstkleidung (Hose und Jacke),
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Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
eine Garnitur der Feuerwehrdienstkleidung (Model-NRW),
ein Paar Stiefel,
zwei Paar Socken,
einem Binder,
zwei weißen Diensthemden (1x Halbarm, 1x Langarm)
2 Paar Dienstgradabzeichen (1 x Jacke, 1 x Hemd)
je einem T-Shirt, Polo-Shirt, Sweat-Shirt,
eine Schirmmütze,
eine Garnitur Einsatzüberhose und Einsatzüberjacke nach HuPF (Kälte- und
Wärmeschutz)
ein Feuerwehrhelm mit Nackenschutz,
eine Flammschutzhaube
ein Paar TH-Handschuhe
Jede Einsatzkraft nach erfolgreichem Atemschutzgeräteträgerlehrgang ist wie folgt für einen
Innenangriff auszustatten:
ein Paar Brandschutzhandschuhe
Brandschutzüberkleidung nach gültiger DIN (werden gegen Einsatzüberhose und
Einsatzüberjacke nach HuPF getauscht, diese finden weitere Verwendung bei
Neueinkleidungen)
Seite 54
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
7 IST – STRUKTUREN
7.1
Organisation
Die Freiwillige Feuerwehr Erftstadt ist nach einsatztaktischen und geographisch
vorgegebenen Gesichtspunkten wie folgt organisiert:
13 Löschgruppen in nahezu jedem Stadtteil. Eine mit hauptamtlichen Kräften in
Staffelstärke besetzte Wache in Liblar.
Im Jahr 2001 wurden die Löschgruppen nach geografischen und strukturellen
Gesichtspunkten zu sechs Löschzügen in drei Löschverbänden zusammengefasst.
Hiernach ist auch die Führungsstruktur aufgebaut und mit entsprechend ausgebildeten
Funktionsträgen besetzt.
Zu jeder Zeit ist ein bestellter Einsatzleiter, der die Aufgaben nach §33 BHKG NRW
wahrnimmt, im Dienst. Diese Funktion wird als Einsatzleiter vom Dienst (EvD) bezeichnet.
Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben steht dieser Führungskraft ein Kommandowagen zur
Verfügung.
Alle im Feuerwehrdienst Tätigen sind dem Leiter der Feuerwehr fachlich unterstellt, für alle
ehrenamtlich Tätigen ist der Leiter der Feuerwehr auch Dienstvorgesetzter. Diese
Zuständigkeit regelt für die hauptberuflichen Kräfte das Beamtenrecht.
Innerhalb der Verwaltungsorganisation ist die Abteilung „370 Feuerwehr und
Rettungsdienst" direkt dem Bürgermeister als Stabsstelle unterstellt.
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Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Leiter der Feuerwehr
Stadtbrandinspektor
Bernd Klösgen
Stv. Leiter d.
Feuerwehr
Stadtbrandinspektor
Olaf Stock
Verband Süd
Brandoberinspektor
Leo Lindemann
Löschzug Süd I
Brandinspektor
Dirk Klinz
Stv. Leiter d.
Feuewehr
Stadtbrandinspektor
Wolfgang Erkens
Verband Mitte
Brandoberinspektor
Frank Heseding
Löschzug Süd II
Brandinspektor
NN
Löschzug Mitte I
Brandinspektor
Dirk Schmidt
LG Bliesheim
Hauptbrandmeister
Winfried Corall
LG Süd
Brandoberinspektor
Dieter Bresgen
LG Gymnich
LG Friesheim
Brandinspektor
Dirk Klinz
LG Erp
Obernrandmeister
Frank Senske
LG Dirmerzheim
Oberbrandmeister
Torsten Bunde
NN
Hauptamtliche Wache
Verband Ost
Brandoberinspektor
Alexander Kern
Löschzug Mitte II
Brandinspektor
NN
Löschzug Ost I
Brandinspektor
Christoph Andre`
LG Lechenich
Brandoberinspektor
Christian Lüttgen
LG Herrig
NN
LG Kierdorf
Hauptbrandmeister
Reinhold Schlömer
LG Köttingen
Oberbrandmeister
Carsten Breuer
Verwaltung
Werkstätten
Löschzug Ost II
Brandinspektor
Marcel Süß
Dienstgruppe 1
Dienstgruppe 2
LG Liblar
Brandinspektor
Michael Wegner
LG Blessem
NN
LG Ahrem
Brandmeister
Hans-Josef Misgeld
Abbildung 17: Organigramm Feuerwehr Erftstadt
7.1.1 Einsatzbereich der Hauptamtliche Wache
Von dem derzeitigen Standort der Hauptwache aus wird innerhalb von 7 Minuten Fahrzeit
nicht die Gesamtfläche von Erftstadt erreicht.
Von Erftstadts Stadtteilen werden Liblar, Blessem, Köttingen, Kierdorf, Bliesheim und Ahrem
vollständig in der Hilfsfrist 1 erreicht. Die Ortsteile Lechenich, Dirmerzheim und Gymnich
werden nur zu einem Teil abgedeckt.
Nicht oder nur unzureichend erreicht werden aufgrund der dezentralen Lage der Wache, die
Stadtteile Mellerhöfe und Siedlerweg, Herrig, Erp, Friesheim, Niederberg, Borr und
Scheuren.
In der Hilfsfrist 2 (13 Minuten) wird vom derzeitigen Standort der Hauptwache über 90 % der
Gesamtfläche von Erftstadt erreicht. Erreicht werden immer noch nicht die Ortsteile Borr
und Scheuren.
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Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
7.1.2 Einsatzbereich des ehrenamtlichen Teils der Feuerwehr Erftstadt
Jede Einheit der Freiwilligen Feuerwehr betreut gemäß der Alarm- und Ausrücke- Ordnung
in ihrem Nahbereich ein Einsatzgebiet und wird hier je nach Einsatzort in der Hilfsfrist 1
oder 2 berücksichtigt, da, wie in der Darstellung zur Einsatzstärke erläutert, sich die
erforderliche Mannschaftsstärke aus mehreren Einheiten, hauptamtlich und ehrenamtlich,
addiert.
In der Grafik ist zu erkennen, dass mit den derzeitigen Standorten bei einer optimalen
Alarmierung und bei einem Ausrücken der Freiwilligen Feuerwehr in Erftstadt innerhalb von
3 Minuten in der verbleibenden Fahrzeit ca. 90 % des Stadtgebietes abgedeckt werden
können. Ausnahmen sind hier lediglich der Siedlerweg in Gymnich, der Bereich Gymnicher
Mühle und einige unbewohnte Bereiche.
Abbildung 18: Abdeckung des Stadtgebiets bei Annahme von 3 min Fahrtzeit von
Standorten der FF (grün) und in Überdeckung mit 7 min Fahrtzeit für die hauptamtliche
Einheit (blau).
Seite 57
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Aufgrund der jetzigen Tagesverfügbarkeit des ehrenamtlichen Teils der Feuerwehr Erftstadt,
mit weiterhin fallender Tendenz trotz gleichbleibender Mitgliederzahlen, wird die Hilfsfrist 1
durch die Löschgruppen jedoch nicht mehr flächendeckend erreicht. (Siehe auch Punkt
4.5.3)
Es ist mittlerweile auch schwierig geworden, Kräfte für den aktiven Feuerwehrdienst zu
gewinnen. Die Vorschriften für Grundausbildung, Ausbildung und sonstigen Verpflichtungen
in der Freiwilligen Feuerwehr nehmen zu.
Im Vorhinein ist eine starke Jugendfeuerwehr von Vorteil, hier kann man immer noch die
Hoffnung haben, dass sich zumindest ein Teil dieser Jugendlichen mit Erreichen des
Eintrittsalters für einen Übertritt in die aktive Wehr entscheidet.
7.1.3 Verfügbarkeit der ehrenamtlichen Kräfte
Wie unter Punkt 4.5.3 dargestellt ist die Tagesverfügbarkeit rückläufig. Hierauf muss
reagiert werden. Nachts und am Wochenende ist die Verfügbarkeit der Kräfte stark
tagesabhängig, aber grundsätzlich ausreichend. Dies muss kontinuierlich überwacht
werden um frühzeitig auftretende Tendenzen zu kompensieren.
7.2
Personal und Ausbildung
7.2.1 Personal Freiwillige Feuerwehr
Aus einsatztaktischen Gründen ist es Ziel, in jeder Einheit des ehrenamtlichen Teils der
Feuerwehr eine doppelte Mannschaftsstärke des jeweiligen Erstabmarschfahrzeuges
vorzuhalten, z.B. bei einem Fahrzeug mit Staffelbesatzung (sechs FM) sollte die
Mannschaftsstärke der Löschgruppe idealerweise mindestens zwölf FM (SB) betragen.
Dies wird in den meisten Einheiten erreicht. Erkennbar ist hier jedoch ein regionaler
Unterschied.
In den Löschgruppen entlang des Villerückens (Bliesheim, Liblar, Köttingen) liegen die
Mannschaftsstärken bei jeweils ca. 40 Einsatzkräften und damit machen diese drei
Löschgruppen schon ca. ein Drittel des Gesamtpersonalbestandes aus. Hingegen ist der
Personalbestand und Ausbildungsstand in einigen Löschgruppen wie den Einheiten Süd
(Borr und Niederberg), Herrig, Ahrem und Blessem teilweise nicht zufriedenstellend und
erfüllt nicht die selbstgesteckten, notwendigen Ziele.
Die übrigen Löschgruppen weisen mit einem Personalbestand von ca. 20 FM eine
ausreichende Stärke auf.
Der Personalbestand der Jugendfeuer bleibt seit Jahren mit über 100 Jugendlichen in der
gesamten Stadt eine stabile Größe.
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Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Das BHKG lässt die Teilnahme an einem Einsatz von Personen ab 16 Jahren zu. Diese
neue Änderung wird in der Feuerwehr Erftstadt nicht umgesetzt, da hierfür eine
abschließende Gefährdungsbeurteilung zur einheitlichen Umsetzung noch erarbeitet
werden muss.
Auf Stadtebene wird derzeit ein Konzept der Jugendfeuerwehr zur Umsetzung des „Projekt
15+“ erarbeitet. Mit diesem Projekt sollen speziell die Jugendlichen, die kurz vor dem
Übertritt in die Einsatzabteilung stehen dauerhaft gebunden werden. Hier bleibt die
Entwicklung abzuwarten.
In den kommenden Jahren ist zu dem ein Zuwachs von ca. 30 Mitgliedern im aktiven
Einsatzdienst zu erwarten, wenn alle derzeit in der Jugendfeuerwehr befindlichen Mitglieder
erhalten bleiben und nur die derzeit erkennbare Menge an Einsatzkräften aus dem
Einsatzdienst ausscheidet.
7.2.2 Personal Hauptamtliche Wache
Die hauptamtliche Feuerwehr rückt zurzeit mit einer Staffel aus. Im vorherigen
Brandschutzbedarfsplan wurde zur Erreichung der geforderten Stärke von 9 FM (SB)
angenommen, dass bei jeder Freiwilligen Feuerwehr je Ort mindestens drei FM (SB) mit
entsprechender Qualifikation in der notwendigen Zeit ausrücken können und die
Hauptamtliche Wache für die Hilfsfrist 1 personell unterstützen.
Die zurückliegenden Alarmüberprüfungen und die Einsatzstatistiken zeigen, dass dies für
die Hilfsfrist 1 tagsüber größtenteils nicht erreicht wird.
Der Einsatzführungsdienst wird tagsüber durch die g.D Beamten der Hauptamtlichen
Wache gestellt. Derzeit befinden sich vier Beamte im gehobenen Dienst. Der Umfang der
zu erledigenden Aufgaben übertrifft jedoch regelmäßig die Arbeitskapazität dieser vier
Kräfte.
7.2.3 Ausbildung
Die EU-Führerscheinklassen sorgen seit Jahren dafür, dass ein chronischer Mangel an
ausreichenden Fahrerlaubnissen herrscht. Der normale Feuerwehrmann besitzt im Regelfall
die Führerscheinklasse B mit der keine Löschfahrzeuge bewegt werden dürfen. Qualifizierte
Führerscheininhaber stehen nicht ausreichend und ggf. auch erst verspätet bei der
Alarmierung zur Verfügung. Das Land fördert daher in einem 10-Jahre-Projekt die
Führerscheinausbildung nach einem gewissen Schlüsselsystem.
Seite 59
Brandschutzbedarfsplan 2016
7.3
Stadt Erftstadt
Gebäude
7.3.1 Gerätehäuser
In jedem Stadtteil besteht eine Löschgruppe mit je einem Gerätehaus, in Liblar ist die
örtliche Löschgruppe zusammen mit der hauptamtlichen Wache in der Feuer- und
Rettungswache untergebracht.
Der bauliche Zustand der gesamten Gerätehäuser weißt erheblichen Sanierungs- und
Instandsetzungsbedarf auf. Zu dem herrschen in den meisten Standorten massive Mängel
den Unfall- und Arbeitsschutz betreffend. Kommt es diesbezüglich nicht zeitnah zur
Abstellung dieser Mängel liegt ein Organisationsverschulden vor.
Auf die zunehmende Anzahl weiblicher Mitglieder im Bereich der Jugendfeuerwehr, aber
auch der aktiven Wehr, kann die Feuerwehr Erftstadt zurzeit nicht angemessenen
reagieren. Lediglich in den Standorten Lechenich und zukünftig auch in Liblar sind
entsprechend vorgeschrieben Umkleide- und Sanitärbereiche vorhanden.
Der bauliche Zustand der Gerätehäuser ist in Punkt 9.3 erfasst und dargestellt.
7.3.2 Hauptamtliche Wache
Die Hauptamtliche Wache ist zusammen mit dem Rettungsdienst und der Löschgruppe
Liblar in der Feuer- und Rettungswache Gustav-Heinemann-Str. 1 untergebracht.
In diesem Gebäude werden in den unterschiedlichsten Werkstätten nahezu alle für die
Feuerwehr erforderlichen Wartungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt. Ebenfalls werden
hier mehrere Sonderfahrzeuge, Spezialgeräte und auch die verschiedensten
Sondereinsatzmittel vorgehalten.
Zum Betrieb der Feuerwehr Erftstadt fallen jedoch nicht nur Arbeiten in Werkstätten an.
Ebenfalls besteht ein erheblicher Bedarf an Büroarbeitsplätzen um unter anderem die
notwendigen Verwaltungsaufgaben erledigen zu können. Hierzu fehlen jedoch schon seit
vielen Jahren die erforderlichen Räumlichkeiten. Dies wurde bereits im vorherigen
Brandschutzbedarfsplan festgestellt und unter Maßnahme T.2004.4 festgehalten. Diese ist
bis heute nicht abgearbeitet und daher besteht das Raumproblem weiterhin.
Bereits vorhandene Arbeitsplätze entsprechen durch die Platzprobleme in Teilen auch nicht
den notwendigen Arbeitsschutzrichtlinien.
7.4
Fahrzeuge
Die Feuerwehr der Stadt Erftstadt verfügt derzeit über 37 Fahrzeuge, 2 Abrollbehälter und 4
Anhänger.
Seite 60
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Mit einem Sonderstatus zusätzlich:
1 Gerätewagen Messtechnik (Eigentümer Rhein-Erft-Kreis)
1 Abrollbehälter Verletztendekontamination (Eigentümer Land NRW)
Hier kommen Kreis- und Landeskonzepte zum Einsatz, deshalb sind diese Fahrzeuge und
Gerätschaften der Feuerwehr Erftstadt zur Verfügung gestellt. Deren Unterhaltung bzw.
Neubeschaffung obliegen Kreis oder Land.
Den Fahrzeugpark finden sie unter Punkt 9.2. Die Fahrzeuge sind bis auf wenige
Ausnahmen (siehe Baujahr) in einem guten Zustand und entsprechen den heutigen
Sicherheitsstandards.
Zwischen Rat, Verwaltung und Leitung der Feuerwehr wurde 2001/2002 ein
Fahrzeugbeschaffungskonzept erarbeitet und abgestimmt. Dieses Konzept findet bis zum
heutigen Tag Anwendung.
Hierin wurden sowohl feuerwehreinsatztaktische Gesichtspunkte wie auch bauliche
Gegebenheiten und die Finanzierbarkeit unter den damaligen Kostenansätzen
berücksichtigt.
Insbesondere die große Fläche des Stadtgebietes macht es erforderlich, in den am
Stadtrand gelegenen Stadtteilen, die nicht innerhalb der Hilfsfristen 1 oder gar 2 vom
hauptamtlichen Erstabmarsch bedient werden können, Fahrzeuge zu installieren, die ein
Minimum an Löschwasser mitführen und technischer Ausstattung verfügen.
Bis zum heutigen Zeitpunkt konnten die Maßnahmen aus diesem Konzept umgesetzt
werden. Der derzeit bereitgestellte Budgetansatz ist seit einigen Jahren nicht verändert
worden. Zur Beibehaltung einer technisch leistungsfähigen Feuerwehr ist dieser
Budgetansatz um 10 % zu erhöhen.
7.5
Geräte
Alle Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr Erftstadt sind derzeit mindestens nach den jeweiligen
DIN-Normen bestückt. In Einzelfällen wurde eine einsatztaktisch erforderliche, oder örtlich
bedingte Zusatzausstattung beschafft und im Fahrzeug untergebracht.
Es wurde erreicht, dass alle am Stadtrand gelegenen Löschgruppen mit Geräten für die
kleine bis mittlere technische Hilfeleistung ausgestattet werden konnten, um hier innerhalb
der geforderten Hilfsfristen tätig werden zu können.
Seite 61
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Alle bei der Feuerwehr eingesetzten Geräte unterliegen gewissen Prüfzyklen und
Prüfungsarten abgeleitet aus diversen technischen Regelwerken und Vorschriften. In allen
diesen zwingend einzuhaltenden Vorschriften sind Prüfungs- und Wartungsintervalle,
teilweise mit Austausch von Verschleißteilen, vorgegeben. Hierdurch entstehen Kosten, die
zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft erforderlich sind. Zur Durchführung der
Prüfung sind sowohl Fachausbildungen als auch Spezialgeräte erforderlich. Die Kosten
hierfür betragen nach derzeitigem Kenntnisstand ca. 50.000€ pro Jahr.
Im Bereich Funktechnik sind derzeit alle Einsatzfahrzeuge mit einem Funkgerät im
analogen 4m-Band bestückt, darüber hinaus sind alle Einsatzfahrzeuge mit Digitalfunk
ausgerüstet. Eine Vorgabe für die flächendeckende Umstellung des Rhein-Erft-Kreises auf
Digitalfunk hat die Feuerwehr Erftstadt bereits umgesetzt. Hier fallen, außer Ergänzungsund Ersatzbeschaffung, keine weiteren erheblichen investiven Kosten an.
Das Funkkonzept an Einsatzstellen mit analogen Handsprechfunkgeräten wurde ebenfalls
bereits zum 01.04.2016 auf Digitalfunk umgestellt. Für überörtliche Lagen werden jedoch
auf absehbare Zeit ältere 2m-Handsprechfunk-geräte in geringer Stückzahl, noch auf fast
allen Fahrzeugen mitgeführt, bis im Rhein-Erft-Kreis und im Land NRW die
flächendeckende Einführung des Digitalfunk abgeschlossen ist.
7.6
Alarmierung
Die zeitnahe und reibungslose Alarmierung der Einsatzkräfte stellt einen erheblichen Faktor
in der Zeitschiene der Hilfsfrist dar.
Flächendeckend erreichbar sind die Einsatzkräfte derzeit über digitale Meldeempfänger
(DME). Eine Rückfallebene zur Alarmierung stellt das Netz von Brandschutzsirenen im
Stadtgebiet dar. In den letzten Jahren mussten durch Grundstückverkäufe, Modernisierung
sowie Beeinträchtigung der Standsicherheit 8 Sirenen von Gebäuden demontiert, bzw.
abgeschaltet werden.
Durch Zuschüsse der Landesregierung wurden die verbleibenden 23 Sirenenstandorte für
eine Bevölkerungswarnung mit differenzierten Warntönen umgerüstet sowie technische
Mängel behoben. Mit Einführung des BHKG kommt den Gemeinden, zusammen mit dem
Kreis, die Aufgabe der Bevölkerungswarnung zu.
Um ein flächendeckendes Sirenensystem im bewohnten Teil von Erftstadt abbilden zu
können und damit Soll-Vorgaben in der Bevölkerungswarnung zu erreichen, müssen noch 7
neue Sirenenstandorte eingerichtet werden. Die Kosten betragen hierfür ca. 105.000 €.
Diese Maßnahme sollte im Fortschreibungszeitraum umgesetzt werden.
Eine mobile und damit dynamische Bevölkerungswarnung und Information kann durch
Einsatzfahrzeuge und 2 Mobile Sirenen ergänzt werden, ersetzt aber keine
flächendeckende, sofort verfügbare, Sirenenabdeckung.
Seite 62
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Bei Sonderlagen (z.B. bei Flächenlagen wie Sturm- und Wasser) kann bei Bedarf eine
kommunale Koordinierungstelle auf der Feuerwache Erftstadt in Betrieb genommen
werden. Von hier aus besteht zur gegenseitigen Datenübermittlung eine Verbindung zum
Einsatzleitrechner in der Kreisleitstelle in Kerpen. Eine Auslösung von digitalen
Meldeempfängern sowie Sirenen würde dann durch Einsatzkräfte der Feuerwehr Erftstadt
erfolgen können.
7.7
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Alle aktiven Einsatzkräfte der Feuerwehr Erftstadt sind mit der nach UVV –V C 53
vorgeschriebener persönlichen Schutzausrüstung entsprechend den maßgeblichen GUVDIN- und EN- Richtlinien und den Herstellungs- und Prüfbeschreibungen für eine
universelle Feuerwehrschutzkleidung in einfacher Ausführung ausgestattet.
Eine verbindliche Anweisung zum Tragen von Dienst und Schutzbekleidung wurde erstellt.
Die Dienst- und Schutzbekleidung des Feuerwehrangehörigen in Erftstadt besteht derzeit
ausfolgenden Teilen:
Feuerwehrhelm mit Nackenschutz nach DIN 14040 und Augenschutz (Klappvisier)
2 Garnituren Feuerwehrhose und –jacke nach HuPF Teil 2 und 3
1 Garnitur Feuerwehrüberjacke und –überhose nach HuPF Teil 1 und 4
Feuerwehrstiefel nach EN 345 S3
Feuerwehrschutzhandschuhe nach EN 659
Flammschutzhaube
1 weißes Diensthemd
1 Binder
Dienstmütze
Bisher wurden für die Erstausstattung pauschal ca. 1.200 € für jede Einsatzkraft benötigt.
Durch die Vorgabe einer Gefährdungsbeurteilung und die durch die Leitung der Feuerwehr
beschlossene Anwendung, wurde die erforderliche persönliche Schutzausrüstung
angepasst, in den Bereich „durchzündungsgefährdet“ und außerhalb dieses Bereiches.
Somit erhalten alle Feuerwehrangehörige für Ihr Tätigkeitsfeld den Schutz, der nach dem
Stand der Technik erforderlich ist.
Nach der Einführung der „Dienstkleidung NRW“ ist in den letzten 2 Jahren ein sukzessiver
Austausch der Uniformen im aktiven Bereich erfolgt. Aus Kostenersparnis wird die alte
Dienstkleidung in Form des Tuchanzuges (Ausgehkleidung) nur noch für die bereits
übergetretenen Kameraden der Ehrenabteilung beschafft und ausgegeben.
Seite 63
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Zur Vermeidung von Kontaminationsverschleppung in den häuslichen Bereich sowie zur
Kostenersparnis, wird die in der Feuer- und Rettungswache, für den Rettungsdienst
zwingend erforderliche Waschmaschinen- und Trockner-Kombination, für kontaminierte
Einsatzkleidung im Brandschutz mit genutzt.
Seite 64
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
8 RESULTIERENDE MAßNAHMEN
8.1
Personal
8.1.1 Tagesverstärkung Hauptamtliche Wache – Maßnahme P.2016.2
Gemäß der unter den Punkten 4.5.3 und 6.2.2 dargestellten Probleme ist an Wochentagen
tagsüber eine Aufstockung der Hauptamtlichen Wache erforderlich. Hiermit kann
sichergestellt werden, dass in allen Bereichen des Einsatzgebietes, die in einer Hilfsfrist von
8 Minuten erreicht werden, auch ein Erreichungsgrad von 100% sichergestellt werden kann.
Dies wäre vom aktuellen Standort aus in ca. 60% der Fläche und ca. 70% des bewohnten
Stadtgebietes der Fall.
Um dieses erste Ziel zu erreichen, ist es entsprechend des derzeitigen
Personalausfallfaktors notwendig zusätzlich fünf Planstellen des mittleren
feuerwehrtechnischen Dienstes (5x50.000€ = 250.000€/a Personalkosten) zu schaffen.
8.1.2 Führungsstruktur im Einsatzdienst – Maßnahme P.2016.5
Zur Sicherstellung der erforderlichen Führungsstrukturen gemäß Punkt 6.2.2 sind zwei
Planstellen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst mit Gruppenführerqualifikation und
der Wandlung der Besoldung von A8 nach A 9 einzurichten (Mehrkosten ca. 2.500€ x 2 =
5.000€ €/a).
8.1.3 Führungsstruktur der Abteilung Feuerwehr/Rettungsdienst der Stadt Erftstadt –
Maßnahme P.2016.3
Zur Sicherstellung einer qualifizierten Aufgabenwahrnehmung in den feuerwehrspezifischen
Bereichen der Stadtverwaltung Erftstadt ist es zwingend erforderlich die Anzahl der Stellen
im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst auf sechs zu Erhöhen. Die Gründe dafür finden
Sie ebenfalls in Punkt 6.2.2.
Hinzu kommt die ständige Kontrolle der durch diesen Plan gesteckten Ziele, welche durch
effektive Controlling Maßnahmen, auch personell im gehobenen Dienst sicher zu stellen ist.
8.1.4 Kontinuierliche Ausbildung von Brandmeistern (mittlerer Dienst) – Maßnahme
P.2016.4
Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen bei den Aufgabenzuwächsen im Bereich der
Feuerwehr, sowie bedingt durch die Altersstruktur, wird es bis auf weiteres für erforderlich
gehalten, jährlich zwei Brandmeisteranwärter in die feuerwehrtechnische Ausbildung zu
schicken, um zeitnah geeigneten Nachwuchs zur Verfügung zu haben. Derzeit steht auf
dem Arbeitsmarkt kein geeignetes und fertig ausgebildetes Fachpersonal zur Verfügung.
Seite 65
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
8.1.5 Gesamtkosten der Personalmaßnahmen
Im Bereich der Personalkosten ist somit mit einem jährlichen Mehrbedarf von ca.
360.000€/a zu rechnen.
8.2
Technik
8.2.1 Trinkwasserschutz – Maßnahme T.2016.3
Wie unter Punkt 4.2.3 beschrieben zwingen neue rechtliche Vorgaben alle Feuerwehren
dazu einen technischen Trinkwasserschutz zu installieren. Dazu ist die Umrüstung
vorhandener Geräte oder die Beschaffung neuer Geräte erforderlich. Ein Konzept hierzu ist
noch in der Erarbeitung. Eine Umsetzung dieser technischen Schutzmaßnahmen ist jedoch
zwingend im Fortschreibungszeitraum erforderlich.
8.2.2 Entwicklungen in der Löschwasserversorgung
Die Entwicklungen nach den Punkten 4.2 machen es unter Umständen notwendig zukünftig
das Fahrzeugkonzept um Großtanklöschfahrzeuge oder eventuell Wechselladeraufbauten
zu erweitern. Diese Entwicklung muss beobachtet werden.
8.2.3 Digitale Wasser- und Abwasserpläne – Maßnahme T.2016.5
Für den Versorgungsbereich der Stadtwerke Erftstadt sind der Feuerwehr nach der
Erstellung Pläne und Informationen über die hydraulischen Verhältnisse, den Verlauf von
Ab- und Frischwasserleitungen und die Platzierung von Hydranten zur Verfügung zu stellen
und regelmäßig, unaufgefordert zu aktualisieren.
Für den Bereich der Verbandswasserwerke Euskirchen ist die Beschaffung dieser Daten
ebenfalls anzustreben. Hier muss die Stadtverwaltung für die Feuerwehr im Rahmen des
BHKG die Lieferung der Daten einfordern.
8.2.4 Software zur Ad-Hoc Auswertung von Kennzahlen – Maßnahme T.2016.1
Zur Sicherstellung eines zeitgerechten Berichtswesens und professionellen Controllings der
Feuerwehr ist die Beschaffung entsprechender Software inklusive Schulungsleistungen
erforderlich.
8.2.5 Mannschaftstransportfahrzeuge – Maßnahme T.2016.2
Um Probleme mit der Führerscheinversorgung der ehrenamtlichen Kräfte teilweise zu
kompensieren und ein flexibles System zum gezielten Mannschaftstransport zu besitzen ist
es langfristig erforderlich je Löschzug ein Mannschaftstransportfahrzeug zu beschaffen.
Dies wird auch in das Fahrzeugkonzept einfließen.
Seite 66
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
8.2.6 Bauliche Maßnahmen an Gerätehäusern – Maßnahme T.2016.4
Aus den Darstellungen unter Punkt 6.3 des Brandschutzbedarfsplanes ist eindeutig zu
entnehmen, dass die grundsätzliche Sanierung der vorhandenen Standorte der Feuerwehr
Erftstadt zur Sicherstellung eines umfänglichen Brandschutzes für das Stadtgebiet
unerlässlich ist. Einige Standorte sind zur Sicherstellung der Hilfsfrist 1, alle Standorte für
die Gewährleistung der Hilfsfrist 2 unverzichtbar.
Alle Standorte sind daher zu erhalten, soweit erforderlich umfänglich zu sanieren und in
Belangen des Arbeits- und Unfallschutzes zu Ertüchtigen. Die Standorte sind teilweise zu
ersetzen oder zur Erreichung der Ziele und Standards auszubauen.
Seite 67
Anforderungen / Gerätehäuser
Gefahrloses An- und Abfahren zum Gerätehaus möglich/Übersichtlich
Parkfläche in ausreichender Anzahl vorhanden
Ebener Zugang zum Gerätehaus/Fahrzeughalle
Separater Zugang durch Seitentüre die bei geöffnetem Tor genutzt wird
Stauraum vor der Türe vorhanden
Zugang zum Gerätehaus ausreichend beleuchtet
Ausreichende Beleuchtung durch Tageslicht in Halle möglich
Beleuchtung in der Halle ohne Schattenbildung
Tordurchfahrtsbreite ausreichend
Torhöhe ausreichend
Ausreichende Breite in den Gerätehäuser (Baulich)
Ausreichende Breite (Einbauten, zusätzl. Fahrzeuge, sonstiges)
Abgasabsauganlage vorhanden maximaler Schutz
Wasserablauf vorhanden mittig unter Fahrzeug
Einsatzkleidung in seperatem Raum (ausserhalb Fahrzeughalle)
Stiefelwaschanlage in Fahrzeughalle vorhanden
Waschgelegenheit mit kaltem und warmen Wasser vorhanden
Duschgelegenheit vorhanden
Direkter Zugang zu den Sanitär- Waschbereichen (von Fahrzeughalle)
Ausreichende Lagerfläche
Erweiterungs-/ Ausbaumöglichkeiten sind vor Ort gegeben
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Abbildung 19: Resultierende bauliche Maßnahmen
Prioritätenliste anhand der dargestellten Erfordernisse.
Planung eines Neubaus einer Feuerwache an einem zentralen Ort
Erfassung des Umfangs und der Kosten für die Sanierung und erforderlichen
Maßnahmen für den Arbeits- und Unfallschutz.
Neubau Gerätehaus Friesheim
Umsetzung der Maßnahmen des Arbeit- und Unfallschutzes
Seite 68
Niederberg
Liblar/Wache
Lechenich
Köttingen
Kierdorf
Herrig
Gymnich
Friesheim
Erp
Dirmerzheim
Borr
Bliesheim
Blessem
Ahrem
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen
Bauliche Maßnahmen in folgender Reihenfolge
o Kierdorf
o Dirmerzheim
o Köttingen
o Gymnich
o Erp
o Borr
o Niederberg
o Bliesheim
o Lechenich
o Blessem
o Ahrem
o Herrig
Die für die Maßnahmen erforderlichen Finanzmittel sind durch einen Fachplaner/Architekten
zu ermitteln und werden entsprechend dem o.g. Zeitplan im Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes Immobilien bereitgestellt.
8.3
Organisation
8.3.1 Neubau einer zentralen Feuerwache – Maßnahme O.2016.1
Nach der Umsetzung der Tagesverstärkung an Wochenarbeitstagen auf neun Einsatzkräfte
(Maßnahme P.2016.2), ist als nächstes der Neubau einer hauptamtlichen Feuerwache an
einem einsatztaktisch sinnvollen, zentralen Standort anzustreben. Hierdurch können dann
insgesamt die angestrebten Planziele aus Punkt 5 geleistet werden, für all die Bereiche, die
von diesem zentralen Standort innerhalb der vorgegebenen Fahrzeit von sieben Minuten
erreicht werden können. Dies wird den Erreichungsgrad maximal verbessern und zu einem
genehmigungsfähigen Konzept führen.
Falls einem Neubau einer hauptamtlichen Wache nicht zugestimmt würde, muss die
vorhandene Wache erheblich erweitert werden, da seit dem letzten Bedarfsplan schon
massiver Platzmangel herrscht.
Eine Verbesserung des Erreichungsgrades kann dann jedoch nicht mehr erzielt werden.
8.3.2 Förderung des Ehrenamtes – Maßnahme O.2016.4
In § 9 Abs. 3 des BHKG ist ausdrücklich die Förderung der im Brandschutz tätigen
ehrenamtlich Tätigen durch den Aufgabenträger, die Gemeinde, beschrieben. Gleichzeitig
ist dem Ehrenamt zur Erhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr besondere
Aufmerksamkeit zu widmen.
Hier gilt es sowohl dem demografischen Wandel, als auch der allgemeinen
gesellschaftlichen Entwicklung sowie dem großen Freizeitangebot entgegen zu wirken, um
die Jugendlichen aus der Jugendfeuerwehr in die aktive Wehr überzuleiten.
Seite 69
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Hierzu sind Motivationen zu schaffen, die zielgerichtet sein müssen und die persönlichen,
sowie Freizeitinteressen mit den Anforderungen der Feuerwehr möglichst verbinden.
Dies können beispielsweise sein:
Schaffung eines Sportangebotes
Physiotherapeutische Betreuung
Bei der Vergabe von Baugrundstücken kann die Möglichkeit geschaffen werden,
ehrenamtlichen Helfern der Feuerwehr unter zu definierenden Voraussetzungen
einen Punktebonus zukommen zu lassen
Jungen Familien kann ein Zuschuss zur Kinderbetreuung gezahlt werden
Diese Auflistung stellt beispielhafte Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamtes dar. Die
Einrichtung eines Budgets zur Förderung des Ehrenamtes ist zwingend notwendig. Eine
Verteilung der Finanzmittel erfolgt durch die Leitung der Feuerwehr.
Zur Realisierung dieses Motivationsangebotes wären pro Jahr ca. 15.000€ erforderlich.
8.3.3 Anhebung der Aufwandsentschädigungen – Maßnahmen O.2016.2 und O.2016.3
Die monatliche Entschädigung für den Leiter der Feuerwehr und seine Stellvertreter
orientiert sich nach § 11 Abs. 6 i.V.m. § 12 Abs. 7 BHKG an der EntschVO für Mitglieder
kommunaler Vertretungen und Ausschüsse.
LdF erhält Entschädigung wie Fraktionsvorsitzender
703,20 €
Stv. LdF erhalten Entschädigung wie Ratsmitglied
351,60 €
VF und ZF erhalten die Hälfte hiervon
175,80 €
Ausbildungsleiter
87,90 €
Die Gruppenführer erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung wie die jeweiligen
Ortsvorsteher entsprechend der Größe der Gemeindebezirke.
bis 500 Einwohnerinnen und Einwohnern
104,70 €
Von 501 bis 1 000 Einwohnerinnen und Einwohnern
Herrig, Borr/Niederberg
118,30 €
von 1 001 bis 1 500 Einwohnerinnen und Einwohnern
Ahrem
134,00 €
von 1 501 bis 2 000 Einwohnerinnen und Einwohnern
Blessem
148,60 €
Seite 70
Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
von 2 001 bis 3 000 Einwohnerinnen und Einwohnern
Dirmerzheim, Erp, Friesheim
157,00 €
über 3 000 Einwohnerinnen und Einwohnern
171,70 €
Liblar, Lechenich, Gymnich, Kierdorf, Köttingen, Bliesheim
Weiterhin sollen diejenigen, die gem. § 22 Abs. 2 BHKG über das normale Maß hinaus
Dienst in der Feuerwehr tun, eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten.
Hierzu zählen der Stadtjugendwart und seine Stellvertreter wie auch die Jugendwarte in den
Löschgruppen.
Stadtjugendwart (Betrag wie Stadtverordneter der zus. Sitzungsgeld
erhält)
259,60 €
Stv. Stadtjugendwart ½
129,80 €
Jugendwart in einer Löschgruppe
64,90 €
Die Entschädigungen sind monatlich zu zahlen und sind entsprechend den Änderungen der
EntschVO anzupassen.
Mit Zahlung dieser Aufwandsentschädigungen soll der immer mehr abnehmenden
Bereitschaft zur Übernahme von Aufgaben sowohl im Führungsbereich als auch in der
Mannschaft entgegengewirkt werden.
Weiterhin sind die seit ca. 15 Jahren unveränderten jährlichen Zahlungen der pauschalen
Aufwandsentschädigungen an die restlichen Kameraden anzuheben, da mit 17,80€ für
jeden Aktiven, 5,70€ für jeden Angehörigen der Jugendfeuerwehr und 3,00€ für jedes
Mitglied der Ehrenabteilung keine Motivation erreicht werden kann.
Vorschlag:
Aktive
36,50€
Entspricht 10 Ct. / Tag
Jugendfeuerwehrangehörige
18,25€
5 Ct. / Tag
Ehrenabteilung
9,13€
2,5 Ct. / Tag
8.3.4 Beteiligung in der Planungsphase von Baustellen – Maßnahme O.2005.7
Bei Planung von Baugebieten und Verkehrsverbindungen bleiben Belange der Feuerwehr in
Bezug auf die Gewährleistung von Hilfsfristen meist unberücksichtigt. Daher ist die
Feuerwehr schon in der frühen Planungsphase zu beteiligen.
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Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Auch die Einrichtung von Baustellen oder Straßensperrungen ist der Feuerwehr frühzeitig
mitzuteilen und gegebenenfalls mit ihr zu planen. Diese Maßnahme ist aus 2004 übrig und
muss zwingend und zeitnah umgesetzt werden.
8.3.5 Führerscheine – Maßnahme O.2016.5
Die Problematik aus dem neuen Führerscheinrecht führt immer häufiger dazu, dass
Feuerwehrfahrzeuge nicht mehr oder nur verspätet außerhalb der Hilfsfristen ausrücken
können, da keine Fahrer mit entsprechender Fahrerlaubnis zur Verfügung stehen.
Da in den letzten beiden Jahren keine Einsatzkräfte gefunden wurden, die bereit waren mit
einer Eigenbeteiligung von ca. 1.000 € den Führerschein der Klasse C zu erwerben, muss
hier dringend Abhilfe geschaffen werden.
In den nächsten Jahren sind in jedem Standort mit entsprechenden Einsatzfahrzeugen, die
hierfür erforderlichen Führerscheinausbildungen zu leisten und durch die Stadt in Höhe der
Pflichtleistungen nach Führerscheinrecht zu finanzieren.
8.3.6 Brandschutzdienststelle – Maßnahme O.2005.10
Die Aufgabenwahrnehmung der Brandschutzdienststelle ist per Gesetz - §25 BHKG NRW –
bei dem Vorhandensein ausreichend qualifizierter Kräfte der Feuerwehr Aufgabe der
Gemeinde. Daher gilt es die schon aus dem letzten Plan bestehende Maßnahme und
Forderung zur Umsetzung der Brandschutzdienststelle schnellstmöglich durchzuführen.
8.3.7 Beteiligung im Planungsverfahren von Baugebieten in Bezug auf die
Löschwasserversorgung und Befahrbarkeit – Maßnahme O.2016.6
In Genehmigungsverfahren von Baugebieten, bei denen das öffentliche Trinkwassernetz als
Löschwasserlieferant nicht ausreicht, ist es zwingend erforderlich mit der Feuerwehr
abzustimmen welche Entnahmestellen(Ausführung und Abstand zum Objekt) für die
Löschwasserversorgung für ein Objekt oder Baugebiet akzeptiert werden können.
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Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
9 ANLAGEN ZUM BRANDSCHUTZBEDARFSPLAN 2016
9.1
Erläuterung grundsätzlicher Anforderungen an Feuerwehrgerätehäusern aus
Sicht des Arbeit- und Unfallschutz
9.1.1 Sicherheit im Feuerwehrgerätehaus - Sicherheitsgerechtes Planen, Gestalten und
Betreiben in Anlehnung an die GUV-I 8554
Feuerwehrhäuser sind Ausgangspunkt für Brand- und Hilfeleistungseinsätze. Hier werden
Fahrzeuge, Ausrüstungen, Geräte und vieles andere mehr bereitgehalten und
Feuerwehrangehörige auf ihre Einsätze vorbereitet. Mit den Tätigkeiten in
Feuerwehrhäusern können aber auch spezifische Gefährdungen verbunden sein, zum
Beispiel durch das Bewegen von Fahrzeugen, durch den Umgang mit Maschinen und
Geräten sowie durch das Bedienen von Anlagen. Deswegen kommt der Planung und
Einrichtung von Feuerwehrhäusern eine besondere Bedeutung zu. Die zu treffenden
Schutzmaßnahmen sind in Unfallverhütungsvorschriften und staatlichen
Arbeitsschutzvorschriften festgelegt.
9.1.2 An- und Abfahrt als Unfallschwerpunkt
Der Weg zum Feuerwehrhaus wird zum Unfallschwerpunkt, bevor der eigentliche
Feuerwehreinsatz überhaupt begonnen hat. In den wenigsten Fällen liegen Wohnung oder
Arbeitsstelle so nahe am Feuerwehrhaus, dass es ohne Verkehrsmittel zügig zu erreichen
ist. Die Anfahrt zum Feuerwehrhaus kann so zum Sicherheitsrisiko für alle
Verkehrsteilnehmer werden.
Besondere Gefährdungen entstehen in der direkten Nähe des Feuerwehrhauses: durch das
Zusammentreffen anfahrender Einsatzkräfte und bereits ausrückender Löschfahrzeuge.
Unverhoffte „Begegnungen“ bleiben da nicht aus.
Sind bei bestehenden Anlagen bauliche Maßnahmen für eine gefahrlose An- und Abfahrt
unmöglich oder unangemessen, so sind die An- und Abfahrtswege organisatorisch so
festzulegen, dass gefährlicher Begegnungsverkehr zwischen an- und ausrückenden
Einsatzkräften/Fahrzeugen weitestgehend vermieden wird.
Zum sicheren Abstellen der PKWs müssen am Feuerwehrhaus für die
Feuerwehrangehörigen PKW-Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe vorhanden sein.
Die Anzahl der PKW-Stellplätze im Freien soll mindestens der Anzahl der Sitzplätze der im
Feuerwehrhaus eingestellten Feuerwehrfahrzeuge entsprechen. Jeder PKW-Stellplatz sollte
5,5 m lang und 2,5 m breit sein (bei Schräglage entsprechend variiert).
Um häufige Unfälle durch Stolpern und Umknicken zu vermeiden, sind PKW-Stellplätze
eben zu gestalten. Es sollten z.B. keine Rasengittersteine oder grober Schotter verwendet
werden. Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung (z.B. Ablaufrinnen, Gullys) müssen so
gestaltet sein, dass sie keine Gefahrstellen bilden.
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Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
9.1.3 Das „organisierte“ Problem
Wenn eine ausreichende Zahl von Stellplätzen in der unmittelbaren Nähe des
Feuerwehrhauses nicht vorhanden ist, muss das Parkraumproblem „wegorganisiert“
werden. Schnelle Abhilfe durch Ausnahmeregelungen oder Sondergenehmigungen kann
die Gemeinde schaffen. Bei der Ausweisung von Stellplätzen ist darauf zu achten, dass für
die Einsatzkräfte keine zusätzlichen Gefahren durch den fließenden Verkehr entstehen.
9.1.4 Zugänglichkeit des Feuerwehrhauses von den PKW-Stellplätzen
Die Verkehrswege von den PKW-Stellplätzen zum Feuerwehrhaus sollen direkt zum
Zugang des Feuerwehrhauses führen. Sie müssen bei jeder Witterung und Uhrzeit sicher
begehbar sein. Hierzu gehört neben Ebenheit und Beleuchtung auch das Freihalten von Eis
und Schnee.
Der Zugang zum Feuerwehrhaus soll nicht durch die Fahrzeughallentore und die dahinter
liegenden Stellplätze erfolgen, sondern über einen separaten Zugang, um gefährliche
„Begegnungen“, z.B. mit ausfahrenden Löschfahrzeugen, zu vermeiden.
9.1.5 Stauraum vor den Toren
Ebener, entsprechend befestigter Stauraum vor den Toren!
Gut befestigte und ausreichend große Vorplätze als Stauräume für Feuerwehrfahrzeuge
sind Voraussetzung zur Vermeidung von Gefahren. Das gilt z.B. für Tätigkeiten, wie das
Auf- und Absitzen der Mannschaft, das Bestücken des Fahrzeuges oder auch für den
einfachen Zugang zum Hallentor.
Nach den Grundsätzen von DIN 14 092 Teil 1 ist der optimale und sichere Stauraum wie
folgt gestaltet:
Der Stauraum vor den Toren soll mindestens der Stellplatzlänge im Feuerwehrhaus
entsprechen, für die zu erwartende Achslast (in der Regel 12 t) befestigt und mit einer
Oberflächenentwässerung versehen sein.
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Brandschutzbedarfsplan 2016
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9.1.6 Beleuchtung
Bei mangelnder Beleuchtung von Verkehrswegen und Arbeitsplätzen bestehen Unfall und
Gesundheitsgefahren. Wichtigstes Kriterium für eine richtige Beleuchtung ist die
Beleuchtungsstärke. Begrenzung der Blendung, Lichtfarbe, Farbwiedergabe, Lichtrichtung,
Schattenbildung und gleichmäßige Ausleuchtung sind weitere Gütekriterien für die
Beleuchtung. Zu empfehlen ist die Schaltung zusätzlicher Beleuchtungseinrichtungen über
Bewegungswächter oder Dämmerungsschalter. Außenbereiche von Halleneinfahrten
müssen mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens 50 Lux zu beleuchten sein, um
Blendungen beim Übergang vom Dunklen zum Hellen und umgekehrt zu vermeiden. Die
Beleuchtungseinrichtungen sind so anzubringen, dass neben Fahrzeugen, die vor den
Toren abgestellt werden, keine Schlagschatten entstehen. Der erste Griff darf nicht ins
Leere gehen. Deshalb müssen Lichtschalter leicht zugänglich, selbstleuchtend und in der
Nähe von Zu- und Ausgängen installiert sein. Eine Schaltmöglichkeit für die gesamte
Innenraumbeleuchtung bereits im Zugangsbereich zum Feuerwehrhaus ist ebenfalls zu
empfehlen. Das Betreten nicht beleuchteter Räume wird so vermieden. Die Beleuchtung
von Stellplätzen in Feuerwehrhäusern mit Tageslicht muss möglich sein. Leuchten müssen
so angebracht sein, dass die Beleuchtungsstärke auch erhalten bleibt, wenn das Fahrzeug
auf dem Stellplatz steht. Es dürfen keine tiefen Schatten oder Blendungen entstehen.
Schattenbereiche werden vermieden, wenn Leuchten direkt über den Verkehrswegen
angebracht werden. Die Beleuchtung mit künstlichem Licht ist nach DIN EN 12 464 Teil 1
auszuführen. Der Wert der Beleuchtungsstärke beträgt im Stellplatzbereich mindestens 150
Lux. Werden jedoch weitere Tätigkeiten, wie z.B. Instandhaltungsarbeiten, in der
Fahrzeughalle ausgeführt, ist die Beleuchtungsstärke entsprechend höher zu wählen.
9.1.7 Durchfahrten und Tore
Durchfahrten in bestehenden Feuerwehrhäusern
Für bestehende bauliche Anlagen gelten konstruktive Mindestanforderungen. Gemäß § 4
Abs. 2 UVV „Feuerwehren“ (GUV-V C 53) sind hier folgende Mindestanforderungen zu
erfüllen:
Durchfahrten von Feuerwehrhäusern müssen so angelegt sein, dass auch unter
Einsatzbedingungen Gefährdungen der Feuerwehrangehörigen durch das Bewegen der
Fahrzeuge vermieden werden. Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn bei Durchfahrten
zwischen Fahrzeug und Gebäudeteilen auf jeder Seite ein Abstand von mindestens 0,50 m
besteht sowie diese mindestens 0,20 m höher sind als die maximale Höhe der Fahrzeuge.
Die genannten Sicherheitsabstände dürfen durch einengende Teile, z.B. der
Torkonstruktion, nicht unterschritten werden.
Durchgänge im Feuerwehrhaus sind ausreichend hoch, wenn sie eine lichte Höhe von
mindestens 2,00 m haben.
Tore nach DIN 14 092 Teil 2
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Brandschutzbedarfsplan 2016
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Tore in Feuerwehrhäusern zeigen sich in unterschiedlichsten Ausführungen. Vom
Schwenktor über Schiebefalttor bis hin zum modernen Deckengliedertor, hand- oder
kraftbetätigt, sind alle Konstruktionen zu finden. Bei der Konstruktion und Errichtung von
Toren für Feuerwehrhäuser sind neben der DIN 14 092 Teil 2 auch die „Richtlinien für
kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore“ (GUV-R 1/494) zu beachten. Dies gilt auch für
handbetätigte Feuerwehr Tore.
Torflügel müssen gegen unbeabsichtigtes Verlassen der Führungen und Hinauslaufen über
ihre Endstellung gesichert sein.
Torflügel müssen gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen gesichert werden können, z.B. durch
Wandhaken. Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen dürfen keine Stolperstellen
bilden. Erfolgt der Gewichtsausgleich von Torflügeln durch Gegengewichte, muss deren
Laufbahn verkleidet sein. Quetsch- und Scherstellen an Kanten von drehbaren Torteilen
müssen gesichert sein, z.B. durch Handgriffe zur sicheren Handhabung, durch verdeckte
Kanten oder durch breite elastische Dichtstreifen, die Quetschungen unmöglich machen.
Tore müssen mit Betätigungseinrichtungen versehen sein, die ein sicheres Bewegen der
Flügel ermöglichen, z.B. durch Griffe. Beim Einbau von Deckengliedertoren bzw.
Feuerwehrtoren, die nicht im Sichtfeld des Fahrers sind, muss eine Signalanlage eindeutig
anzeigen, wenn die lichte Tordurchfahrtshöhe sicher freigegeben ist. Feuerwehr Tore sind
jährlich von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand zu prüfen. Die Prüfung und
Wartung ist nachzuweisen. Sind Schlupftüren in Feuerwehrtoren nicht zu vermeiden, dann
dürfen durch sie keine Stolperstellen entstehen und sie müssen eine freie Durchgangshöhe
von mindestens 2,00 m haben. Vorhandene Schlupftüren, die in Toren konstruktionsbedingt
Stolperstellen aufweisen, sind mit gelb-schwarzer Sicherheitskennzeichnung zu versehen.
Für kraftbetätigte Tore bestehen zusätzliche Sicherheitsanforderungen insofern, dass sich
aus der Steuerung des Antriebes keine Gefährdung von Personen ergeben darf. Grundlage
dafür sind die „Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore“ (GUV-R 1/494).
Wesentliche zusätzliche Anforderungen sind:
Quetsch- und Scherstellen müssen bis zu einer Höhe von 2,50 m so gesichert sein, dass
die Bewegung des Tores im Gefahrfall zum Stillstand kommt, z.B. durch entsprechende
Schaltleisten, Lichtschranken.
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Jedes Tor muss einen von den anderen Toren unabhängigen Antrieb haben. Das
zusätzliche Öffnen von Hand ohne technische Hilfsmittel und mit gleicher
Öffnungsgeschwindigkeit sowie das Schließen von Hand müssen möglich sein. Die
Notentriegelung muss ohne Hilfsmittel vom Boden der Fahrzeughalle aus möglich sein.
Tore, die nach oben öffnen (z.B. Deckengliedertore), müssen gegen Abstürzen bei
Auftreten eines Fehlers gesichert sein, siehe Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Fehler,
die zum Absturz eines Tores führen können, sind z.B. der Bruch von Ketten, Seilen und
Getrieben (Tragmittel) oder der Bruch einer Gewichtsausgleichsfeder.
Sicherungsmöglichkeiten gegen Absturz des Tores sind z.B. Fangvorrichtungen, doppelte
Seil- oder Kettenaufhängungen, von denen eine allein das Flügelgewicht tragen kann und
Antriebe, die beim Bruch der Feder bzw. beim Versagen des Tragmittels das Flügelgewicht
allein halten können (siehe „Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore“ [GUV-R
1/494] und § 3 Abs. 1 ArbStättV in Verbindung mit Abschnitt 1.7 (5) des Anhangs der
ArbStättV, Arbeitsstättenrichtlinie [ASR] 10/6 „Schutz gegen Ausheben, Herausfallen und
Herabfallen von Türen und Toren“). Häufig sind die Antriebe älterer kraftbetriebener Tore
nicht in der Lage, das Flügelgewicht allein zu tragen, so dass hier die Nachrüstung einer
Sicherheitseinrichtung gegen Absturz, z.B. eine Fangvorrichtung, notwendig wird.
9.1.8 Stellplatzmaße in bestehenden Feuerwehrhäusern
Feuerwehrangehörige werden gefährdet, wenn Stellplätze für Feuerwehrfahrzeuge in
Feuerwehrhäusern räumlich beengt sind. Deshalb gelten für diese Stellplätze
Mindestabmessungen, die auch bei Fahrzeug-Neubeschaffung nicht unterschritten werden
dürfen. Bauliche Anlagen müssen so eingerichtet und beschaffen sein, dass Gefährdungen
von Feuerwehrangehörigen vermieden und Feuerwehreinrichtungen sicher untergebracht
sowie bewegt und entnommen werden können. Verkehrswege und Durchfahrten von
Feuerwehrhäusern müssen so angelegt sein, dass auch unter Einsatzbedingungen
Gefährdungen der Feuerwehrangehörigen durch das Bewegen der Fahrzeuge vermieden
werden. Zwischen Fahrzeugen, Geräten und Gebäudeteilen ist der Verkehrsweg
ausreichend breit, wenn bei geöffneten Fahrzeugtüren und/oder -klappen ein Abstand von
mindestens 0,50 m verbleibt.
Zu beachten sind auch herausziehbare Schübe und Geräteschlitten. Schläuche, Geräte,
Ausrüstungen bis hin zu feuerwehrfremden Gegenständen und Gerümpel sind Hindernisse,
von denen Verkehrswege freizuhalten sind, damit jederzeit eine sichere Benutzung möglich
ist.
9.1.9 Dieselmotor-Emissionen
Dieselmotor-Emissionen sind als krebserzeugend eingestuft. Sofern sich DieselmotorEmissionen nicht vermeiden lassen, besteht nach der Gefahrstoffverordnung ein
Minimierungsgebot. Die TRGS 554 „Dieselmotor-Emissionen“ besteht weiterhin als
Auslegungs- und Anwendungshilfe bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen
entsprechend der Gefahrstoffverordnung.
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Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten für die Absaugung von Dieselmotor-Emissionen.
Wichtig ist, dass die Anlage den Erfordernissen angepasst ist, d.h., dass sie die
entsprechende Leistungsfähigkeit besitzt und dass durch ihre Bauart keine zusätzlichen
Gefahrstellen, z.B. Stolperstellen, entstehen.
„Optimal“: Die Absaugung erfolgt direkt an der Austrittsstelle. Der Absaugschlauch „fährt“
bis zum Tor mit und reißt dort automatisch ab. Die Befestigung am Fahrzeug erfolgt z.B.
durch Elektromagneten oder am Auspuff durch eine Druckluftmanschette bzw. mittels
Klemmzange.
Nicht optimal: Die Absaugung erfolgt nicht direkt an der Austrittsstelle. Trichter und
Schlauch können zur Stolperstelle werden, wenn sie im Verkehrsweg liegen.
Unterfluranlage Nachteil: Der Abgasschlauch bildet eine Stolperstelle.
Vor dem Hintergrund des Minimierungsgebotes nach Gefahrstoffverordnung und dem
anzustrebenden größtmöglichen Schutz der Feuerwehrangehörigen ist der Einbau einer
Abgasabsaugung zur vollständigen Erfassung der Dieselmotor-Emissionen an der
Austrittsstelle immer zu bevorzugen.
9.1.10 Trittsicherheit im Feuerwehrhaus
Die Möglichkeit des Ausrutschens im Einsatzgeschehen wird erheblich von der
Oberflächenstruktur des Bodenbelages auf der einen Seite und vom Grad der
Verschmutzung durch Wasser, Öl und Fette auf der anderen Seite beeinflusst. Eine solide
Grundlage für den sicheren Auftritt bilden Böden ohne Stolperstellen, in rutschhemmender,
schlag und waschfester Ausführung. Im Bereich der Stellplätze ist u.U. auch das Befahren
mit Schneeketten zu berücksichtigen. Bodenbeläge (je nach Größe der Rutschgefahr)
werden in Räumen und Arbeitsbereichen fünf verschiedenen Bewertungsgruppen
zugeordnet
(Gruppe R9 bis Gruppe R13). Beläge mit der Bewertungsgruppe R9 genügen den
geringsten und solche mit der Bewertungsgruppe R13 den höchsten Anforderungen an die
Rutschhemmung.
Damit Schmutz, der sich eventuell am Schuhwerk befindet, nicht in andere saubere
Bereiche des Feuerwehrhauses getragen und dort zur Gefahr wird, ist zur Reinigung der
Stiefel in der Fahrzeughalle an geeigneter Stelle mindestens eine Stiefelreinigung mit
Handbrause vorzusehen.
Die Stiefelreinigung ist nicht in Verkehrswegen anzuordnen, wenn dadurch Stolper- oder
andere Gefahrstellen entstehen würden.
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Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Ablaufrinnen sollten so angebracht werden, dass sie sich mittig unter der
Fahrzeuglängsachse befinden. Dadurch wird gewährleistet (bei entsprechendem Gefälle),
dass z.B. Wasser unter dem Fahrzeug zusammenläuft. Die Verkehrswege seitlich des
Fahrzeuges trocknen zuerst ab, was eine entsprechende Erhöhung der Trittsicherheit zur
Folge hat.
9.1.11 Sozialräume
Neben der Brandbekämpfung nehmen Einsätze zur Hilfeleistung und Gefahrenabwehr
immer mehr zu. Damit verbunden ist auch die größer werdende Gefahr des Kontaktes u.a.
mit gesundheitsschädlichen Stoffen, z.B. durch Einatmen, Berühren oder indirekt durch
Kontamination der Schutzkleidung. Demzufolge sind auch die Hygiene und der
Gesundheitsschutz von großer Bedeutung.
Um diesem zu entsprechen, ist es erforderlich, Feuerwehrhäuser mit Sozialräumen/einrichtungen auszustatten. Das heißt, dass entsprechend der „Größe“ der Feuerwehr
Wasch- und Duschmöglichkeiten, Toiletten und Umkleideräume vorhanden und
entsprechend ausgestattet sein müssen. Zur Ausstattung gehören u.a. Handwaschbecken
und Duschen mit warmem und kaltem Wasser, Möglichkeiten zur hygienischen
Händereinigung (Seifenspender, Einmalhandtücher).
Die Größe der Umkleideräume richtet sich nach der Anzahl der aktiven
Feuerwehrangehörigen. Für die Auslegung der Gesamtfläche ist pro aktiven
Feuerwehrangehörigen eine Fläche von 1,2 m² vorzusehen.
Eine Kontaminationsverschleppung ist zu vermeiden, der direkte Zugang von der
Fahrzeughalle zu den Wasch- und Umkleidebereichen ist somit von großer Bedeutung.
Eine Durchquerung von Schul-, Aufenthalts- sowie sonstige Räumen ist unbedingt zu
vermeiden (Schwarz/Weis-Trennung).
9.1.12 Materiallagerung
Die fortschreitende technische Entwicklung in den Feuerwehren macht neben der
herkömmlichen Materiallagerung immer mehr die Lagerung zusätzlicher Ausrüstungen,
Einsatzstoffe und Geräte erforderlich. Lagerflächen entsprechend den Erfordernissen sind
deshalb bei einer bedarfsgerechten Raumplanung unbedingt zu berücksichtigen. Probleme
in der Lagerhaltung entstehen zwangsweise durch die räumliche Enge älterer
Feuerwehrhäuser.
Die Erfahrung zeigt: Fehlt es an Lager- und Geräteräumen, werden Regale unter
Ausnutzung aller Platzmöglichkeiten aufgestellt. Mit einer Tiefe von häufig nur 0,30 bis 0,40
m können Regale bei den vorgegebenen Raumhöhen, wie zum Beispiel in
Stellplatzbereichen, sehr hoch sein. Gerade das Verhältnis von der Tiefe zur Höhe eines
Regals bestimmt die Standsicherheit aber erheblich. Weitere Ursachen für eine
Verringerung der Standfestigkeit sind eine mögliche Schwerpunktverlagerung bei
unebenem Boden, eine zu geringe Eigenstabilität des Regals oder verbotenes Besteigen
der Fächer.
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Brandschutzbedarfsplan 2016
Stadt Erftstadt
Dies sind die groben Anforderungen an Gerätehäuser, die Gerätehäuser wurden auf dieser
Grundlage durch die Feuerwehr und einem Vertreter der Unfallkasse NRW begangen.
9.2
Fahrzeugübersicht
Einsatzfahrzeuge Feuerwehr Erftstadt
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
BM 2187
BMFW
5101
BM2110
BMFW
5482
BMFW
5483
BM 2181
BM 2194
BM
FW
5912
BM
FW
5484
BM2251
BM
FW
5197BM
797
BM2241
BM 2157
BM 595
BM
FW
5424
BM2240
BM2054
BMFW 51
LKW
1017 AF
PKW
Kleinbu
s
Transpo
rter
Transpo
rter
LKW
LKW
Transpo
rter
Transpo
rter
LKW
31.08.1982
Tiguan
Mercede
s
VW
Löschfahrzeug
11.06.2002
Ausfallres
erve und
Ausbildun
EvD
g
Nacht
EvD Tag
T4
VW
C 65C
Iveco
23.11.2010
FF Ahrem
C 65C
Iveco
24.11.2010
120-19
AW
AF 1222
Iveco
10.10.1989
Mercede
s
Ford
25.10.1988
Iveco
25.11.2010
FF
Blessem
FF
Bliesheim
FF
Bliesheim
FF
Bliesheim
FF Borr
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Löschfahrzeug
MAN
27.07.2005
Ford
28.10.2011
Mercede
s
Mercede
s
Mercede
s
VW/
MAN
Iveco
07.02.1980
FF
Dirmerzhe
im
FF
Dirmerzhe
im Erp
FF
30.06.2003
FF Erp
Löschfahrzeug
18.07.1996
Löschfahrzeug
Mercede
s
Mercede
s
Mercede
s
30.06.2003
FF
Friesheim
FF
Gymnich
FF
Gymnich
FF Herrig
FF
Kierdorf
FF
Kierdorf
Rüstwagen
Transit
FT300L
C 65C
L2000
Transpo Transit
rter
LKW
1019 AF
LKW
LKW
DB 815
Vario
814 F
LKW
8.136 FA
LKW
Eurocarg
o
DB 815
Vario
Unimog
LKW
LKW
LKW
HLF
20/16
Seite 80
03.07.2015
23.04.2008
31.01.1986
12.06.2009
21.09.1988
11.12.2009
KdoW
KdoW
Löschfahrzeug
Mannschaftstransportfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Löschfahrzeug
Mannschaftstransportfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Löschfahrzeug
Löschfahrzeug
Löschfahrzeug
Brandschutzbedarfsplan 2016
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
BM 2177
BM
FW
5193
BM2055
BM 2161
BM
FW
5195
BM 2195
BM2112
BM2064
BM2250
BM 2167
BM
FW
5102
BM
FW
5661
BMFW
5741
BM2044
BM2260
BM
FW 52
BM
FW
5121
BM2057
38
LKW
12.232
FA
Transpo Transit
rter
FDF6
LKW
LAF
1113
LKW
1124
AF
Transpo Transit
rter
FT300L
LKW
AF 1224
Stadt Erftstadt
MAN
18.08.1994
Löschfahrzeug
07.10.1993
FF
Köttingen
FF
Köttingen
FF
Köttingen
FF
Lechenich
FF
Lechenich
FF Liblar
Ford
31.03.2010
Mercede
s
Mercede
s
Ford
19.01.1984
LKW
Atego
1325
F2000
Mercede
s
Mercede
s
MAN
12.09.2003
FF Liblar
Löschfahrzeug
27.09.2001
FF Liblar
Tanklöschfahrzeug
LKW
L2000
MAN
27.07.2005
Löschfahrzeug
Transpo L 307 D
rter
PKW
Golf 4
Var.
LKW
TGS
28.360
Transpo Sprinter
rter
PKW
Passat
Mercede
s
VW
15.12.1984
MAN
14.09.2011
Mercede
s
VW
01.10.2003
LKW
Mercede
s
MAN
15.12.2005
VW
2014
Mercede
s
02.01.2001
FF
Niederber
gHauptwac
he
Hauptwac
he
Hauptwac
he
Hauptwac
he
Hauptwac
he
Hauptwac
he
Hauptwac
he
Hauptwac
he
KFZ
Werkstatt
Hauptwac
he
Hauptwac
he
Hauptwac
he
LKW
Atego
LKW
TGM
18.340
Transpo Crafter
rter
LKW
Sprinter
Boot
39
ohne
40
ohne
Abrollb
ehälter
Abrollb
ehälter
18.08.1997
23.04.2008
08.08.2006
09.03.2005
01.04.2015
01.01.2016
Schlauch
2011
Mulde
2011
Mannschaftstransportfahrzeug
Löschfahrzeug
Löschfahrzeug
Mannschaftstransportfahrzeug
Rüstwagen
Gerätewagen
PKW
Wechselladerfahrzeug
Brandschutzerziehung
KdoW Reserve
Drehleiter
Löschfahrzeug
Einsatzleitwagen
Lieferwagen /
Pritsche
Mehrzweckboot
Abrollbehälter
Abrollbehälter
Rhein-Erft-Kreis
41
BM 255
Transpo
rter
MB 312
D
Mercede
s
Seite 81
18.08.
1997
FF Liblar
Gerätewagen
Messtechnik
Brandschutzbedarfsplan 2016
42
ohne
Abrollbe V-Dekon
hälter
Stadt Erftstadt
Doenges
2010
Hauptwache
Abrollbehälter
21.01.
1993
Windhor 1982
st KG
2016
FF Lechenich
FF Köttingen
Dekontaminationsanhänger
Schaum/ Wasserwerfer
Hauptwache
Bootsanhänger
WTMetall
Hauptwache
Hundeanhänger
Anhänger
43
44
BM 2171
ohne
45
Anhäng
er
Anhäng
er
Anhäng
er
Anhäng
er
Plane +
Spr.
PFA
24/200
Jun 1/400
Hürth
46
BM2291
9.3
Baulicher Zustand der Gerätehäuser
Seite 82
05.05.
1994