Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Hackhausen
BE: Herr Hackhausen /621-00
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
7/98
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
29.01.1998
12.02.1998
26.02.1998
TOP: 5. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 9, Ortsteil Drove,
"Franzosenstraße"
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Datum vom 16. 01. 1998 beantragt Herr Udo Heidbüchel, Drovestraße 15, 52372 Kreuzau, eine Änderung des
rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. D 9, Ortsteil Drove, im Bereiche der "Franzosenstraße".
Der Antrag hat zum Inhalt, die vordere Baulinie bis auf 3 m Abstand an die öffentliche Verkehrsfläche zu verlegen.
Hinsichtlich der Begründung wird auf den in Fotokopie beiliegenden Antrag verwiesen.
Seitens der Verwaltung bestehen gegen eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes keine Bedenken, da die
Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Antragsteller hat sich bereit erklärt, sämtliche mit der Änderung des Bebauungsplanes verbundenen Kosten zu
übernehmen.
III. Beschlußvorschlag:
"Dem Antrag des Herrn Udo Heidbüchel, Drovestraße 15, 52372 Kreuzau, auf Änderung des rechtskräftigen
Bebauungsplans Nr. D 9, Ortsteil Drove, im Bereiche der "Franzosenstraße", wird stattgegeben.
Die 5. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. D 9, Ortsteil Drove, im
Bereiche der "Franzosenstraße", wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen. "
Der Gemeindedirektor
i.V.
- Winter - Anlage IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: