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Allgemeine Vorlage (5. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 9, Ortsteil Drove, "Franzosenstraße")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,7 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (5.  Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 9, Ortsteil Drove, "Franzosenstraße")

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Hackhausen BE: Herr Hackhausen /621-00 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 7/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 29.01.1998 12.02.1998 26.02.1998 TOP: 5. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 9, Ortsteil Drove, "Franzosenstraße" I. Sach- und Rechtslage: Mit Datum vom 16. 01. 1998 beantragt Herr Udo Heidbüchel, Drovestraße 15, 52372 Kreuzau, eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. D 9, Ortsteil Drove, im Bereiche der "Franzosenstraße". Der Antrag hat zum Inhalt, die vordere Baulinie bis auf 3 m Abstand an die öffentliche Verkehrsfläche zu verlegen. Hinsichtlich der Begründung wird auf den in Fotokopie beiliegenden Antrag verwiesen. Seitens der Verwaltung bestehen gegen eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes keine Bedenken, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Antragsteller hat sich bereit erklärt, sämtliche mit der Änderung des Bebauungsplanes verbundenen Kosten zu übernehmen. III. Beschlußvorschlag: "Dem Antrag des Herrn Udo Heidbüchel, Drovestraße 15, 52372 Kreuzau, auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. D 9, Ortsteil Drove, im Bereiche der "Franzosenstraße", wird stattgegeben. Die 5. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. D 9, Ortsteil Drove, im Bereiche der "Franzosenstraße", wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen. " Der Gemeindedirektor i.V. - Winter - Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: