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Beschlussvorlage (06_01_Verkehrsgutachten (nur SD.Net))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
4,1 MB
Datum
20.06.2017
Erstellt
08.06.17, 15:04
Aktualisiert
08.06.17, 15:04

Inhalt der Datei

Ingenieurgruppe IVV Aachen / Berlin Wir analysieren, prognostizieren, planen und realisieren. Verkehrsgutachten inkl. Sichtfeldprüfung zum Bauvorhaben Frenzenstraße 24-30 in Erftstadt-Lechenich BP 177 überarbeiteter Abschlussbericht 01.06.2017 VU BP 177 Frenzenstraße 0 Aufgabenstellung 1 Im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme sollen die verkehrlichen Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz bzw. die angrenzenden Knoten durch das geplante Bauvorhaben BP 177, L162 Frenzenstraße 24-30 in Erftstadt-Lechenich untersucht werden. Der Inhalt einer solchen Verkehrsuntersuchung stellt sich folgendermaßen dar:  Abstimmung der Rahmenbedingungen, Übernahme der Grundlagen und Auswertung von aktuellen Verkehrszählungen in Erftstadt-Lechenich.  Bereisung und Ortserkundung des Plangebietes mit integrierter Kurzzeitzählung des Querschnitts im Bereich der L 162 Frenzenstraße 24-30 sowie Hochrechnung auf den Tageswert.  Anpassung des Verkehrsmodells an die neuesten Zählungen, Verfeinerung im Bereich des neuen Vorhabens.  Ermittlung des Verkehrsaufkommens für das neue Vorhaben anhand der bislang bekannten Planungen und durch Analogieschlüsse zu ähnlichen Vorhaben.  Ermittlung der zukünftigen Verkehrsstärken in Kfz/DTV im umliegenden Straßennetz durch Umlegung des zusätzlichen Verkehrs mit Hilfe des Verkehrsmodells Erftstadt (Analyse-Mit-Fall 2015).  Prüfung auf Notwendigkeit einer Linksabbiegerspur im Bereich der geplanten Tiefgarageneinfahrt.  Prüfung auf Notwendigkeit einer zusätzlichen Querungshilfe im Bereich des Vorhabens.  Prüfung der erforderlichen Sichtfelder (Anfahrsicht) aller Grundstücksausfahrten.  Zusammenstellung der Fakten/Argumente aus verkehrlicher Sicht und Erarbeitung einer Handlungsempfehlung. VU BP 177 Frenzenstraße Untersuchungsgebiet 2 BP 177, L 162 Frenzenstraße 24-30 Erftstadt-Lechenich Quelle:OpenStreetMap VU BP 177 Frenzenstraße Verkehrszählung 08.09.2015 - Frenzenstraße 24-30 3 Hochrechnung einer Kurzzeitzählung auf die Bemessungsverkehrsstärke Erftstadt Ort: Straße: Frenzens 0 Querschnitt: Zweibahnig / 2-Streifig Besonderheiten Lage (West- /Ostdeutschland) Straßentyp Datum: Wochentag: Stundengruppe: 1 2 TG-Typ (Bild 2-4 oder Tabelle 2-2) Zählergebnisse nach Fahrzeugarten 3 Quelle: Google Die L 162 Frenzenstraße ist im Bereich des neuen Vorhabens im durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) mit rund 6.100 Kfz belastet (siehe Berechnung, rechts). 1. Zählung Pkw Krad Bus 1353 25 0 4 Gezählte Verkehrsstärke der Stundengruppe Anteil der Stundengruppe am Gesamtverkehr 5 des Zähltages (Tabelle 2-3) Tagesverkehr des Zähltages am Gesamtquerschnitt 6 Gleichung (2-8) 7 Sonntagsfaktor (Gleichung 2-9 oder Tabelle 2-4) 8 Tag-/Woche-Faktor (Tabelle 2-5) Wochenmittel des Gesamtquerschnitts 9 in der Zählwoche (Gleichung 2-10) 10 Halbmonatsfaktor (Tabelle 2-6) DTV aller Tage des Jahres 11 am Gesamtquerschnitt (Gleichung 2-11) 12 Umrechnungsfaktor (Tabelle 2-7) werktäglicher DTV am Gesamtquerschnitt 13 (Gleichung 2-12) werktäglicher DTV (Summe Zeile 13) 14 Gesamtquerschnitt maßgebende Richtung Anteil der 30. Stunde am Kfz-Werktagsverkehr (Tabelle 2-8) Anzahl der Fahrstreifen im Querschnitt / Auslastung 15 Gesamtquerschnitt maßgebende Richtung werktägliche Bemessungsverkehrsstärke (Gleichung 2-13) 16 Gesamtquerschnitt maßgebende Richtung Lkw-Anteil in der werktäglichen Bemessungsstunde 17 Gleichung (2-14) Gesamtquerschnitt VU BP 177 Frenzenstraße Lkw (< 3,5 t) 0 Lkw (> 3,5 t) 19 Lz 08.09.2015 Dienstag 15-18 Uhr außerh. Ferienzeit West Übrige Straßen TGw1 Fahrzeuggruppe 0 qh-Gruppe [Fz-Gruppe/h-Gruppe] Pkw 1378 Lkw 19 αh-Gruppe [%] 20,7 16,3 qZ [Fz-Gruppe/24h] bSo [-] t [-] 6657 117 0,5 0,909 WZ [Fz-Gruppe/24h] HM [-] DTV [Kfz/24h] DTV [Fz-Gruppe/24h] kW [-] 6051 1,005 DTV W [Fz-Gruppe/24h] 6725 0,740 87 1,054 6104 6021 83 1,117 1,230 102 6827 3414 DTV W [Kfz/24h] 0,5 * DTV W [Kfz/24h] 2 mittel d30,W [%] d30,W [%] 8,5 9,0 MSV W [Kfz/h] MSV W [Kfz/h] 580 307 p30,W [%] MSV W [Lkw/h] 1,2 7 Analyse-Null-Fall 2015 - in Kfz DTV 4 VU BP 177 Frenzenstraße Analyse-Null-Fall 2015 - in Kfz/Spitzenstunde VU BP 177 Frenzenstraße 5 Analyse-Null-Fall 2015 6 L 162 Frenzenstraße  Die Frenzenstraße (Landesstraße 162) verbindet die Kommunen Kerpen mit Euskirchen über Gymnich, Konradsheim, Lechenich und Friesheim.  Gegenwärtig ist die L 162 Frenzenstraße im Verkehrsmodell mit rund 6.300 Kfz im durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) belastet. Dies ist eine übliche, unkritische Belastung einer innerörtlichen Landesstraße.  In der Spitzenstunde weist die L 162 Frenzenstraße eine Belastung von rund 600 Kfz im Querschnitt auf.  Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der L 162 Frenzenstraße im Bereich des Vorhabens BP 177 beträgt 50km/h.  Auf der L 162 Frenzenstraße zeigt sich ein durchschnittliches Radverkehrsaufkommen*. Hochgerechnet auf einen durchschnittlichen Tag des Jahres ergeben sich für den Radverkehr im Querschnitt Verkehrsstärken von rund 150 Radfahrenden. An einem trockenen Tag während der Radverkehrssaison nutzen bis zu 310 Radfahrende die L 162 Frenzenstraße in Erftstadt-Lechenich.  Die Führung des Radverkehrs erfolgt beidseitig der L 162 Frenzenstraße über einen getrennten Fuß-/Radweg (VZ 241) parallel zur Fahrbahn. * Hochrechnung und Einstufung laut Forschungsprojekt FE 77.495/2008 des Bundesverkehrsministeriums (2011): Hochrechnungsmodell von Stichprobenzählungen für den Radverkehr. VU BP 177 Frenzenstraße Bereich der Bauvorhabens BP 177 - heute VU BP 177 Frenzenstraße 7 Analyse-Mit-Fall 2015 8 Eckdaten des Bauvorhabens (inkl. Restriktionen/Vorgaben)  Es sind insgesamt 19 Wohneinheiten (17 neue, 2 bestehende) und 2 Arztpraxen geplant. Im Erdgeschoss ist eine gastronomische Nutzung mit 60 bis maximal 100 Plätzen vorgesehen.  Die Zufahrt in die Tiefgarage mit 47 Pkw-Stellplätzen soll über die L 162 Frenzenstraße erfolgen. Ebenerdig sollen 9 Pkw-Stellplätze zur Verfügung stehen, davon 4 in Längsaufstellung entlang der L 162 Frenzenstraße (Stand Mai 2017). Durch die Anordnung der Stellplätze in Längsrichtung sollen Konfliktsituationen mit Radfahrenden verringert bzw. vermieden werden.  Der gegenwärtig ansässige Einzelhandel wird eingestellt (nur noch Lager und Werkstatt in Hausnummer 30), ein nachfolgender Einzelhandel soll auf einer reduzierten Verkaufsfläche in Hausnummer 30 angesiedelt werden.  Der Lkw-/ Anlieferverkehr soll ausschließlich ebenerdig abgewickelt werden, eine Einfahrt in die Tiefgarage ist für Lkw nicht zulässig.  Die Müllentsorgung erfolgt zur Frenzenstraße bzw. die Mülltonnen (Wertstofftonnen) werden am Abholtag an der Frenzenstraße bereitgestellt. Ein Befahren des Grundstücks 24-30 mit Müllfahrzeugen ist nicht vorgesehen. VU BP 177 Frenzenstraße Analyse-Mit-Fall 2015 9 Bemessungsansatz des Verkehrsaufkommens  Bei der Verkehrserzeugung wird ein Worst-Case-Szenario angenommen, welches das maximal zu erwartende Verkehrsaufkommen durch den Bestand und das Bauvorhaben beschreibt.  Das zukünftige Verkehrsaufkommens wird maßgeblich von den vorgesehenen Dienstleistungsnutzungen bestimmt (Anzahl der Beschäftigten, Kunden und Besucher der Gastronomie).  Für die Erzeugungsraten für die Gastronomie wird auf die Erzeugungsraten nach der Parkplatzlärmstudie (6. überarbeitete Auflage) des Bayrischen Landesamtes für Umwelt zurückgegriffen.  Die Erzeugungsraten für die weiteren Nutzungsarten wurden der FGSV-Richtlinie „Hinweise zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen, Köln 2007“ sowie dem Programm Ver_Bau (Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der Bauleitplanung, Dr. Dietmar Bosserhoff) entnommen. VU BP 177 Frenzenstraße Bemessung Verkehrsaufkommen heute - Normalwerktag 10 Einzelhandel (450m² Verkaufsfläche)  Max. 102 Kunden/Werktag erzeugen bei einem MIV-Anteil von 80 Prozent und einem Pkw-Besetzungsgrad von 1,2 Personen/Pkw max. 68 tägliche Kfz-Fahrten, jeweils im Quell und Zielverkehr.  Eingangsgrößen für die Bemessung des Verkehrsaufkommens durch Einzelhandel:    Eigene Erhebung: (max. 12 Kunden/Std. und 8,5 Std. Öffnungszeit, werktags): max. 102 Kunden/Werktag MIV-Anteil für Gartenmärkte in integrierten Lagen (Amt für Verkehrswesen, Stadt Mainz: Kundenbefragung […] 2003): 65-80 Prozent Pkw-Besetzungsgrad für den Fahrtzweck Einkaufen (Kleinflächiger Einzelhandel): 1,2 Personen/Pkw (Heft 42 der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung und Fortschreibung zu Teil 2) bis 1,5 Personen/Pkw (Mobilität in Deutschland 2008) Wohnnutzung  5 Einwohner erzeugen bei einem MIV-Anteil von 65 Prozent, einem Pkw-Besetzungsgrad von 1,5 Personen/Pkw und max. 1,65 Wegen pro Richtung (3,3 Wege / 2 Richtungen) max. 4 tägliche Kfz-Fahrten, jeweils im Quell und Zielverkehr  Eingangsgrößen für die Bemessung des Verkehrsaufkommens durch Wohnnutzung:      Einwohner pro Wohneinheit (Mobilität in Deutschland 2008): 2,0 bis 2,5 E/WE 2 Wohneinheiten mit 2,5 Einwohnern/Wohneinheit: 5 Einwohner MIV-Anteil über alle Fahrtzwecke in Erftstadt (Haushaltsbefragung Rhein-Erft-Kreis 2013): 65 Prozent Anzahl täglicher Wege aller Personen in Erftstadt (Haushaltsbefragung Rhein-Erft-Kreis 2013): 3,3 Wege Pkw-Besetzungsgrad für alle Fahrtzwecke im Einwohnerverkehr (Mobilität in Deutschland 2008): 1,5 Personen/Pkw Summe Status Quo  Das vom Grundstück L 162 Frenzenstraße 24-30 erzeugte Verkehrsaufkommen beträgt gegenwärtig max. 72 tägliche Kfz-Fahrten, jeweils im Quell und Zielverkehr. VU BP 177 Frenzenstraße Bemessung Verkehrsaufkommen zukünftig (1) - Normalwerktag 11 Einzelhandel (120m² Verkaufsfläche in Hausnummer 30)  Max. 34 Kunden/Werktag erzeugen bei einem MIV-Anteil von 80 Prozent und einem Pkw-Besetzungsgrad von 1,2 Personen/Pkw max. 23 tägliche Kfz-Fahrten, jeweils im Quell und Zielverkehr.  Eingangsgrößen für die Bemessung des Verkehrsaufkommens durch Einzelhandel:    (120m² Verkaufsfläche = 27% des heutigen Kundenaufkommens von max. 102 Kunden/Werktag): max. 34 Kunden/Werktag MIV-Anteil für Gartenmärkte in integrierten Lagen (Amt für Verkehrswesen, Stadt Mainz: Kundenbefragung […] 2003): 65-80 Prozent Pkw-Besetzungsgrad für den Fahrtzweck Einkaufen (Kleinflächiger Einzelhandel): 1,2 Personen/Pkw (Heft 42 der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung) bis 1,5 Personen/Pkw (Mobilität in Deutschland 2008) Wohnnutzung  48 Einwohner erzeugen bei einem MIV-Anteil von 65 Prozent, einem Pkw-Besetzungsgrad von 1,5 Personen/Pkw und max. 1,65 Wegen pro Richtung (3,3 Wege / 2 Richtungen) max. 34 tägliche Kfz-Fahrten, jeweils im Quell und Zielverkehr.  Eingangsgrößen für die Bemessung des Verkehrsaufkommens durch Wohnnutzung:      Einwohner pro Wohneinheit (Mobilität in Deutschland 2008): 2,0 bis 2,5 E/WE 19 Wohneinheiten mit 2,5 Einwohnern/Wohneinheit: 48 Einwohner MIV-Anteil über alle Fahrtzwecke in Erftstadt (Haushaltsbefragung Rhein-Erft-Kreis 2013): 65 Prozent Anzahl täglicher Wege aller Personen in Erftstadt (Haushaltsbefragung Rhein-Erft-Kreis 2013): 3,3 Wege/Tag Pkw-Besetzungsgrad für alle Fahrtzwecke im Einwohnerverkehr (Mobilität in Deutschland 2008): 1,5 Personen/Pkw VU BP 177 Frenzenstraße Bemessung Verkehrsaufkommen zukünftig (2) - Normalwerktag 12 Gastronomie (max. 100 Plätze)  350 Kunden/Tag erzeugen bei einem MIV-Anteil von 80 Prozent und einem Pkw-Besetzungsgrad von 2,0 Personen/Pkw max. 140 tägliche Kfz-Fahrten, jeweils im Quell und Zielverkehr.  Eingangsgrößen für die Bemessung des Verkehrsaufkommens durch Gastronomie      Durchschnittliche Belegung der Gastronomie (analog aus vorhergehenden Untersuchungen): 35 Prozent Vom Vorhabenträger geplante Betriebs-/Öffnungszeit: 10 Stunden/Tag 100 Sitzplätze mit einer durchschnittlichen Belegung und 10 Stunden Betriebszeit: 350 Kunden/Tag MIV-Anteil Gastronomie (Ver_Bau): 30-80 Prozent Pkw-Besetzungsgrad Gastronomie (Ver_Bau): 2,0 Personen/Pkw Hinweis: Laut Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamts für Umweltschutz, Augsburg 2003, wird für die gastronomische Nutzungen in der Abschätzung ein Ziel- bzw. Quellverkehrsaufkommen von 0,70 Pkw je Sitzplatz und Tag für realistisch gehalten. Daraus ergäben sich für das Bauvorhaben BP 177 ein täglichen Verkehrsaufkommen von nur 70 Kfz im Quell- und Zielverkehr. 2 Arztpraxen  120 Patienten/Tag erzeugen bei einem MIV-Anteil von max. 75 Prozent und einem Pkw-Besetzungsgrad von 1,1 Personen/Pkw max. 82 tägliche Kfz-Fahrten, jeweils im Quell und Zielverkehr.  Eingangsgrößen für die Bemessung des Verkehrsaufkommens durch Kunden-/Patientenverkehr       Behandlungszeit pro Patient (analog aus vorhergehenden Untersuchungen): 10-15Minuten Stündliches Patientenaufkommen pro Praxis: 4-6 Patienten/Stunde Vom Vorhabenträger geplante Öffnungszeit Praxen: 10 Stunden/Tag 2 Arztpraxen mit einem maximalen Patientenaufkommen von 6 Patienten/Stunde und 10 Stunden Öffnungszeit: 120 Patienten/Tag MIV-Anteil Medizinische Versorgung (Ver_Bau): 40-75 Prozent Pkw-Besetzungsgrad Geschäftsverkehr (Ver_Bau): 1,1 Personen/Pkw VU BP 177 Frenzenstraße Bemessung Verkehrsaufkommen zukünftig (3) - Normalwerktag 13 Beschäftigte (2 für Einzelhandel, 4 für Gastronomie und 6 für Arztpraxen)  Max. 12 Beschäftigte erzeugen bei einem MIV-Anteil von max. 70 Prozent, einem Pkw-Besetzungsgrad von 1,1 Personen/Pkw und max. 1,25 Wegen pro Richtung (2,5 Wege / 2 Richtungen) max. 10 tägliche Kfz-Fahrten, jeweils im Quell und Zielverkehr.  Eingangsgrößen für die Bemessung des Verkehrsaufkommens durch Beschäftigte    MIV-Anteil Beschäftige (Ver_Bau): 40-70 Prozent Anzahl täglicher Wege von Beschäftigten (Ver_Bau): 2,0-2,5 Wege Pkw-Besetzungsgrad Beschäftigte (Ver_Bau): 1,1 Personen/Pkw Anliefer-/Güterverkehr  Nach Ver_Bau ergeben sich aus insgesamt 12 Beschäftigten täglich max. 6 Lkw-Fahrten, also max. 3 tägliche LkwFahrten, jeweils im Quell- und Zielverkehr.  Eingangsgrößen für die Bemessung des Verkehrsaufkommens durch Anliefer-/Güterverkehr   Einzelhandel, Gastronomie (Ver_Bau): 0,5-0,8 Lkw-Fahrten/Beschäftigtem Büro/Praxis (Ver_Bau): 0,05-0,1 Lkw-Fahrten/Beschäftigtem Summe Analyse-Mit-Fall 2015  Das vom Grundstück L 162 Frenzenstraße 24-30 erzeugte Verkehrsaufkommen beträgt zukünftig max. 292 tägliche Kfz-Fahrten, jeweils im Quell- und Zielverkehr. VU BP 177 Frenzenstraße Analyse-Mit-Fall 2015 14 in Kfz DTV VU BP 177 Frenzenstraße Analyse-Mit-Fall 2015 15 Ergebnis  Nach den Berechnungen ergeben sich aus dem Vorhaben Mehrbelastungen von rund 220 Kfz (292 zukünftige Kfz minus 72 gegenwärtige Kfz) je Tag und Richtung auf der L 162 Frenzenstraße im Vergleich zum Status Quo.  Die Belastungsdaten zeigen nur marginale Unterschiede zu den heutigen Belastungen. Das Verkehrsmodell (S.13) weist durch das Vorhaben eine Mehrbelastung von 100 Kfz in Richtung Dimerzheim/Gymnich aus. Richtung ErftstadtLechenich sind keine Mehrbelastungen zu verzeichnen. Die Differenz zu der berechneten Mehrbelastung von 220 Kfz je Richtung ergibt sich aus Verlagerungs- und Verdrängungseffekten in das umliegende Straßennetz.  Schlussfolgernd sind keine nennenswerten Änderungen in den Leistungsfähigkeiten der Straßen und Knoten im Umfeld zu erwarten.  Hinweis: Das Verkehrsmodell aus der Untersuchung zur Regionaltangente des Rhein-Erft-Kreises aus 2016 zeigt keine signifikanten Veränderungen der Verkehrsbelastungen im Bereich L 162 Frenzenstraße bis 2030. Verkehrsbelastung (richtungsbezogen und im Querschnitt) Frenzenstraße Richtung Lechenich Frenzenstraße Richtung Dirmerzheim/Gymnich Querschnitt (∑) Status Quo (Analyse-Null-Fall) (in Kfz DTV) zukünftige Situation (Analyse-Mit-Fall) (in Kfz DTV) Entwicklung (Zunahme absolut) Entwicklung (Zunahme in Prozent) 3.200 3.200 0 0,00 3.100 3.200 100 3,23 6.300 6.400 100 1,59 Hinweis: Im Analyse-Mit-Fall sind geringe Verlagerungseffekte zu verzeichnen VU BP 177 Frenzenstraße Prüfung Linksabbiegerspur 16 Es soll geprüft werden, ob für das in Zukunft prognostizierte Verkehrsaufkommen eine Linksabbiegerspur (Strom 7) auf der L 162 Frenzenstraße notwendig ist. Dadurch sollen Rückstausituationen auf der klassifizierten Frenzenstraße vermieden werden. Methodik  Die im Verkehrsmodell ausgewiesenen Knotenstrombelastungen für den Analyse-Mit-Fall 2015 (hier: Spitzenstunde 17-18 Uhr, Anteil am DTV = 8,6 %) werden in das Programm KNOSIMO übertragen.  KNOSIMO ermittelt die Kapazität und die Verkehrsqualität von vorfahrtsgeregelten Knotenpunkten mit Hilfe digitaler, stochastischen Simulation.  Es wird in einer Worst-Case-Betrachtung angenommen, dass das gesamte durch das Vorhaben erzeugte Verkehrsaufkommen über die Zufahrt Tiefgarage abgewickelt wird.  Als Ergebnis wird neben der Verkehrsqualität (QSV A“ sehr gut“ bis F „ungenügend“) die Rückstaulänge (in Pkw-Einheiten mit je 5,50m Aufstelllänge) für die Linksabbiegerspur ausgewiesen. Zufahrt A: L 162 Frenzenstraße aus Richtung Erftstadt-Lechenich Zufahrt B: L 162 Frenzenstraße aus Richtung Dimerzheim/Gymnich Zufahrt C: Grundstück Frenzenstraße 24-30 VU BP 177 Frenzenstraße Prüfung Linksabbiegerspur 17 Ergebnis in Knosimo VU BP 177 Frenzenstraße Prüfung Linksabbiegerspur 18 Ergebnis  Die Verkehrsqualität weist für alle Verkehrsströme (2,3,7 und 8) auf der der L 162 Frenzenstraße sowie den Rechtsabbiegerstrom 6 (Ausfahrt Tiefgarage Frenzenstraße 30) die Qualitätsstufe A („sehr gut“) aus.  Der Linksabbiegerstrom 4 (Ausfahrt Tiefgarage Frenzenstraße 30) weist die Qualitätsstufe B („gut“) aus.  Folglich ist die Gesamtverkehrsqualität mit Qualitätsstufe B („gut“) zu bewerten.  Für den Linksabbiegerstrom 7 auf der L 162 Frenzenstraße aus Richtung Dimerzheim / Gymnich wird eine Rückstaulänge von 0 (Null) Pkw-Einheiten ausgewiesen. Eine gesonderte Aufstellfläche ist demnach nicht notwendig.  Ein Linksabbiegen in die geplante Zufahrt Tiefgarage ist selbst in der Spitzenstunde und somit jederzeit ungehindert möglich. Ein Rückstau und damit eine Behinderung der folgenden Fahrzeuge ist nicht zu erwarten.  Das Rechtsabbiegen in die Tiefgarage ist jederzeit ungehindert möglich. Fazit  Eine Linksabbiegerspur ist nicht erforderlich, ein Linksabbiegen in die geplante Zufahrt Tiefgarage ist jederzeit ungehindert möglich. VU BP 177 Frenzenstraße Zweispurige Ein- und Ausfahrt Tiefgarage (Rampe) 19 Für eine Bewertung der Verkehrsqualität in der Zufahrt zur Tiefgarage wird das Ergebnis der Berechnungen im Programm KNOSIMO herangezogen (Seiten 16 und 17).  Für die zweispurige Rampe weist das Programm KNOSIMO für den Rechtsabbiegerstrom 6 (Ausfahrt Tiefgarage Frenzenstraße 30) Richtung Dimerzheim / Gymnich die Qualitätsstufe A („sehr gut“) aus.  Der Linksabbiegerstrom 4 (Ausfahrt Tiefgarage Frenzenstraße 30) in Richtung Lechenich weist die Qualitätsstufe B („gut“) aus.  Durch die nun zweispurig geplante Rampe ist ein Begegnen auf der Rampe ausgeschlossen, eine Einfahrt in die Tiefgarage ist jederzeit möglich. Punktuell auftretende Wartezeiten bis zur Räumung der ursprünglich geplanten einspurigen Rampe entfallen.  Für die Ausfahrt aus der Tiefgarage weist das Programm KNOSIMO eine Rückstaulänge (=benötigte Aufstellfläche) von 0 (Null) Pkw-Einheiten aus. Eine signifikante Behinderung von zu Fußgehenden und Radfahrenden im Bereich des Vorhabens durch zurückgestaute Kfz ist demnach nicht zu erwarten. VU BP 177 Frenzenstraße Prüfung Querungshilfe 20 Es soll geprüft werden, ob für die in Zukunft auftretenden Fuß- und Radverkehrsströme eine zusätzliche Querungshilfe im Bereich des Vorhabens BP 177, L 162 Frenzenstraße 24-30 notwendig ist. Ergebnis  Eine zusätzliche Querungshilfe im Bereich des Vorhabens ist nicht notwendig. Begründung  Im direkten Einzugsbereich des Vorhabens befinden sich auf Höhe Richardstraße sich eine Querungshilfe (Bedarfsampel) und eine gesicherte Querungshilfe (Zebrastreifen, VZ 350) in Höhe An der Schleifmühle/ westlicher Eingang zum Schlosspark.  Beide Querungshilfen werden vor allem durch Anwohner aus dem Wohngebiet im Nordwesten von ErftstadtLechenich genutzt, mit dem Ziel Kernbereich Erftstadt-Lechenich.  Zwischen den beiden Querungsmöglichkeiten besteht auch zukünftig kein Querungsbedarf, außer für unmittelbare Anlieger der L 162 Frenzenstraße.  Die Hauptströme im Fuß- und Radverkehr sind aus dem Bereich Schlosspark und entlang der L 162 Frenzenstraße aus Richtung Erftstadt-Lechenich zu erwarten. VU BP 177 Frenzenstraße Blendwirkung 21 Blendwirkungen durch die Scheinwerfer von aus der Tiefgarage (TG) ausfahrenden Fahrzeugen auf die dem Objekt gegenüberliegende Straßenseite sind nicht gänzlich zu vermeiden und in gewissem Umfang und bei entsprechender Entfernung (ca. 25,00m) auch hinzunehmen (s.a. VG Köln, Beschluss v. 14.08.2012 – 2 L 964/12). In vorliegenden Fall scheiden bauliche Maßnahmen im Zufahrtsbereich der TG aus, da der Landesbetrieb Straßen.NRW diesen aus Sicherheitsgründen nicht zustimmen wird (Einschränkung des Sichtbereichs). Mögliche Maßnahme u.a.:  Fahrzeuge schalten das Fahrlicht erst bei Ausfahrt ein (Hinweis: Pkw verfügen zunehmend über eine Lichtautomatik) Horizontale Blendwirkungen sind auch bei einem ebenerdigen Parkplatz bei Ausfahrt auf die Straße nicht zu vermeiden. Zudem treten Blendwirkungen auch durch Fahrzeuge auf, die die klassifizierte Landesstraße befahren. Insgesamt ist bei einem Abstand von TG- Ausfahrt zur gegenüberliegenden Hausfront von ca. 25m von einer geringen Beeinträchtigung auszugehen. Die Investorengemeinschaft ist jedoch um eine gute Nachbarschaft bemüht und schlägt vor, dass sie freiwillig die Kosten für einen ggf. nötigen Blendschutz an den gegenüberliegenden Häusern übernimmt. VU BP 177 Frenzenstraße Sichtfeldprüfung 22 Definition Sichtfelder  An Knotenpunkten, Rad-/Gehwegüberfahrten und Überquerungsstellen müssen nach FGSV RASt06 Mindestsichtfelder für Wartepflichtige Kfz eingehalten werden.  Die Sichtfelder müssen zwischen 0,80 Meter und 2,50 Meter Höhe von Sichthindernissen (z.B. parkende Kfz, Zäune oder Bewuchs) freigehalten werden.  Bei diesem Bauvorhaben relevant ist das Anfahrsichtfeld für einen wartenden Kraftfahrer in den drei ausgewiesenen Ausfahrten. Wartet der Kraftfahrer auf kreuzende Kfz der übergeordneten Frenzenstraße, beträgt der Abstand von der Fahrerposition aus zur Fahrbahn unter Berücksichtigung des Fuß-/Radwegs 5,00 Meter, bis zur Mitte des kreuzenden Radverkehrs 3,00 Meter.  Des Weiteren sind die zulässige Geschwindigkeit auf der Frenzenstraße (50 km/h) und die Straßenlängsneigung (etwa 0 Prozent) zu berücksichtigen. Sichtfelddimensionierung  Aus den vorangegangenen Eckwerten ergibt sich eine Schenkellänge (Sichtfeldbreite) zum bevorrechtigten Kfz-Verkehr von l=70,00 Meter. Bei bevorrechtigten Radfahrenden beträgt die Schenkellänge l=30,00 Meter (richtungsbezogen). VU BP 177 Frenzenstraße Sichtfeldprüfung 23 Ausfahrt 1, Hausnummer 30/32 30.05.2017 VU BP 177 Frenzenstraße Sichtfeldprüfung 24 Ausfahrt 2, Tiefgarage, Hausnummer 24/30 30.05.2017 VU BP 177 Frenzenstraße Sichtfeldprüfung 25 Ausfahrt 3, Innenhof, Hausnummer 24/30 30.05.2017 VU BP 177 Frenzenstraße Sichtfeldprüfung 26 Ergebnis Ausfahrt 1, Hausnummer 30/32:  Sowohl das Sichtdreieck zum bevorrechtigten Kfz-Verkehr auf der Frenzenstraße als auch das Sichtdreieck zum bevorrechtigten Radverkehr schneiden die 4 Stellplätze in Längsaufstellung vor dem Gebäude Hausnummer 30 nicht. Ergebnis Ausfahrt 2, Tiefgarage, Hausnummer 24/30:  Sowohl das Sichtdreieck zum bevorrechtigten Kfz-Verkehr auf der Frenzenstraße als auch das Sichtdreieck zum bevorrechtigten Radverkehr schneiden die 4 Stellplätze in Längsaufstellung vor dem Gebäude Hausnummer 30 nicht. Jedoch schneiden sie den Eckbereich des Grundstücks Frenzenstraße 24. Eine Bepflanzung/Umzäunung ist hier nur bis zu einer Höhe von 80cm zulässig. Ergebnis Ausfahrt 3, Innenhof, Hausnummer 24/30:  Sowohl das Sichtdreieck zum bevorrechtigten Kfz-Verkehr auf der Frenzenstraße als auch das Sichtdreieck zum bevorrechtigten Radverkehr schneiden die 4 Stellplätze in Längsaufstellung vor dem Gebäude Hausnummer 30 nicht. Jedoch schneiden sie den Eckbereich des Grundstücks Frenzenstraße 24 und den dort geplanten Stellplatz. Gesamtergebnis für das Bauvorhaben:  Für die Einhaltung der erforderlichen Sichtfelder müssen Restriktionen im Eckbereich des Grundstücks Frenzenstraße 24 eingehalten werden. Eine Bepflanzung/Umzäunung ist hier nur bis zu einer Höhe von 80cm zulässig. Eine Realisierung des dort geplante Stellplatz ist nur zulässig, wenn dieser um mindestens 40 cm von der Frenzenstraße weg nach hinten versetzt oder die Breite der Stellfläche entsprechend reduziert wird. Die 4 ebenerdigen Stellplätze in Längsaufstellung vor dem Gebäude Hausnummer 30 können wie geplant umgesetzt werden. Der Seitenabstand der Stellplätze in Längsaufstellung zum Radweg soll mind. 1,50m betragen, um Konflikte mit dem Ruhenden Verkehr zu vermeiden. VU BP 177 Frenzenstraße Bemessung Stellplatzbedarf 27 Methodik  In Abhängigkeit der Nutzungsart und dem hierfür berechneten Verkehrsaufkommen ergibt sich unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Umschlagszahlen (nach Ver_Bau) die Anzahl der erforderlichen Stellplätze. Nutzungart generiertes Verkehrsaufkommen Umschläge pro Werktag Anzahl erforderlicher Parkplätze Einzelhandel 23 12 2 Wohnen 34 4 9 Gastronomie 140 10 14 Arzt 82 12 7 Beschäftigte 10 2 5 Anlieferung 3 3 1 Summe 292 Ø7 38 Ergebnis  Insgesamt stehen unter Voraussetzung einer entsprechenden Verlagerung des geplanten Stellplatzes vor Hausnummer 24 maximal 56 Parkplätze zur Verfügung (47 Tiefgarage und 9 ebenerdig). Nach Berechnung des Stellplatzbedarfes müssen mindestens 38 Parkplätze vorhanden sein. VU BP 177 Frenzenstraße Fazit und Handlungsempfehlung 28  Das geplante Bauvorhaben verursacht insgesamt rund 440 (220 Kfz je Richtung, s. S. 14) zusätzliche Fahrzeugbewegungen pro Tag auf der Frenzenstraße im Vergleich zum Status Quo.  Diese Mehrbelastung ist mit dem vorhandenen Straßenquerschnitt auf der der L 162 Frenzenstraße konfliktfrei zu bewältigen. Auf die benachbarten Knoten sind keine negativen Einflüsse zu erwarten.  Eine Linksabbiegerspur ist nicht erforderlich, da ein Linksabbiegen in die geplante Zufahrt Tiefgarage jederzeit ungehindert möglich ist. Nach Umsetzung des Vorhabens kann ordnungsrechtlich geprüft werden, ob eine Ausweitung des Halteverbotes auf den Bereich Hausnummer 61-67 unerwartet notwendig ist.  Eine weitere Querungshilfe im Bereich des Vorhabens ist nicht notwendig. Die bereits vorhandenen Querungshilfen im nahen Umfeld sind ausreichend, um durch das Vorhaben generierte Fußgängerströme umwegefrei vom/zum Zielort L 162 Frenzenstraße 24-30 zu führen.  Für die Einhaltung der erforderlichen Sichtfelder ist im Eckbereich des Grundstücks Frenzenstraße 24 eine Bepflanzung/Umzäunung nur bis zu einer Höhe von 80cm zulässig. Der dort geplante Stellplatz kann nur bei einer entsprechenden Verlagerung weg von der Frenzenstraße realisiert werden. Die 4 ebenerdigen Stellplätze in Längsaufstellung vor dem Gebäude Hausnummer 24-30 können wie geplant realisiert werden.  Für das im Zielverkehr zu erwartende Verkehrsaufkommen von 292 Kfz am Tag stehen in der Tiefgarage und ebenerdig unter Voraussetzung einer entsprechenden Verlagerung des geplanten Stellplatzes vor Hausnummer 24 insgesamt 56 Parkplätze zur Verfügung.  Nach der Berechnung des Parkraumbedarfes müssen mindestens 38 Parkplätze vorhanden sein, so dass ausreichend Stellplatzreserven vorhanden sind. VU BP 177 Frenzenstraße Kontakt 29 Fon: +49(241) 9 46 91-22 Fax: +49(241) 53 16 22 scw@ivv-aachen.de Kontakt: VU BP 177 Frenzenstraße Oppenhoffallee 171 52066 Aachen www.ivv-aachen.de Dipl.-Geogr. Sylke Schwarz M.A. Geogr. Alexander Lumpe