Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
4,1 MB
Datum
20.06.2017
Erstellt
08.06.17, 15:04
Aktualisiert
08.06.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Ingenieurgruppe IVV Aachen / Berlin
Wir analysieren, prognostizieren, planen und realisieren.
Verkehrsgutachten
inkl. Sichtfeldprüfung
zum Bauvorhaben Frenzenstraße 24-30
in Erftstadt-Lechenich
BP 177
überarbeiteter Abschlussbericht
01.06.2017
VU BP 177 Frenzenstraße
0
Aufgabenstellung
1
Im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme sollen die verkehrlichen Auswirkungen auf das
umliegende Straßennetz bzw. die angrenzenden Knoten durch das geplante Bauvorhaben BP 177,
L162 Frenzenstraße 24-30 in Erftstadt-Lechenich untersucht werden.
Der Inhalt einer solchen Verkehrsuntersuchung stellt sich folgendermaßen dar:
Abstimmung der Rahmenbedingungen, Übernahme der Grundlagen und Auswertung von aktuellen
Verkehrszählungen in Erftstadt-Lechenich.
Bereisung und Ortserkundung des Plangebietes mit integrierter Kurzzeitzählung des Querschnitts im Bereich der
L 162 Frenzenstraße 24-30 sowie Hochrechnung auf den Tageswert.
Anpassung des Verkehrsmodells an die neuesten Zählungen, Verfeinerung im Bereich des neuen Vorhabens.
Ermittlung des Verkehrsaufkommens für das neue Vorhaben anhand der bislang bekannten Planungen und durch
Analogieschlüsse zu ähnlichen Vorhaben.
Ermittlung der zukünftigen Verkehrsstärken in Kfz/DTV im umliegenden Straßennetz durch Umlegung des
zusätzlichen Verkehrs mit Hilfe des Verkehrsmodells Erftstadt (Analyse-Mit-Fall 2015).
Prüfung auf Notwendigkeit einer Linksabbiegerspur im Bereich der geplanten Tiefgarageneinfahrt.
Prüfung auf Notwendigkeit einer zusätzlichen Querungshilfe im Bereich des Vorhabens.
Prüfung der erforderlichen Sichtfelder (Anfahrsicht) aller Grundstücksausfahrten.
Zusammenstellung der Fakten/Argumente aus verkehrlicher Sicht und Erarbeitung einer Handlungsempfehlung.
VU BP 177 Frenzenstraße
Untersuchungsgebiet
2
BP 177, L 162 Frenzenstraße 24-30
Erftstadt-Lechenich
Quelle:OpenStreetMap
VU BP 177 Frenzenstraße
Verkehrszählung 08.09.2015 - Frenzenstraße 24-30
3
Hochrechnung einer Kurzzeitzählung auf die Bemessungsverkehrsstärke
Erftstadt
Ort:
Straße:
Frenzens
0
Querschnitt:
Zweibahnig
/
2-Streifig
Besonderheiten
Lage (West- /Ostdeutschland)
Straßentyp
Datum:
Wochentag:
Stundengruppe:
1
2 TG-Typ (Bild 2-4 oder Tabelle 2-2)
Zählergebnisse nach Fahrzeugarten
3
Quelle: Google
Die L 162 Frenzenstraße ist im Bereich des
neuen Vorhabens im durchschnittlichen
täglichen Verkehr (DTV) mit rund 6.100 Kfz
belastet (siehe Berechnung, rechts).
1. Zählung
Pkw
Krad
Bus
1353
25
0
4 Gezählte Verkehrsstärke der Stundengruppe
Anteil der Stundengruppe am Gesamtverkehr
5
des Zähltages (Tabelle 2-3)
Tagesverkehr des Zähltages am Gesamtquerschnitt
6
Gleichung (2-8)
7 Sonntagsfaktor (Gleichung 2-9 oder Tabelle 2-4)
8 Tag-/Woche-Faktor (Tabelle 2-5)
Wochenmittel des Gesamtquerschnitts
9
in der Zählwoche (Gleichung 2-10)
10 Halbmonatsfaktor (Tabelle 2-6)
DTV aller Tage des Jahres
11
am Gesamtquerschnitt (Gleichung 2-11)
12 Umrechnungsfaktor (Tabelle 2-7)
werktäglicher DTV am Gesamtquerschnitt
13
(Gleichung 2-12)
werktäglicher DTV (Summe Zeile 13)
14 Gesamtquerschnitt
maßgebende Richtung
Anteil der 30. Stunde am Kfz-Werktagsverkehr (Tabelle 2-8)
Anzahl der Fahrstreifen im Querschnitt / Auslastung
15
Gesamtquerschnitt
maßgebende Richtung
werktägliche Bemessungsverkehrsstärke (Gleichung 2-13)
16 Gesamtquerschnitt
maßgebende Richtung
Lkw-Anteil in der werktäglichen Bemessungsstunde
17 Gleichung (2-14)
Gesamtquerschnitt
VU BP 177 Frenzenstraße
Lkw
(< 3,5 t)
0
Lkw
(> 3,5 t)
19
Lz
08.09.2015
Dienstag
15-18 Uhr
außerh. Ferienzeit
West
Übrige Straßen
TGw1
Fahrzeuggruppe
0
qh-Gruppe [Fz-Gruppe/h-Gruppe]
Pkw
1378
Lkw
19
αh-Gruppe [%]
20,7
16,3
qZ [Fz-Gruppe/24h]
bSo [-]
t [-]
6657
117
0,5
0,909
WZ [Fz-Gruppe/24h]
HM [-]
DTV [Kfz/24h]
DTV [Fz-Gruppe/24h]
kW [-]
6051
1,005
DTV W [Fz-Gruppe/24h]
6725
0,740
87
1,054
6104
6021
83
1,117
1,230
102
6827
3414
DTV W [Kfz/24h]
0,5 * DTV W [Kfz/24h]
2
mittel
d30,W [%]
d30,W [%]
8,5
9,0
MSV W [Kfz/h]
MSV W [Kfz/h]
580
307
p30,W [%]
MSV W [Lkw/h]
1,2
7
Analyse-Null-Fall 2015 - in Kfz DTV
4
VU BP 177 Frenzenstraße
Analyse-Null-Fall 2015 - in Kfz/Spitzenstunde
VU BP 177 Frenzenstraße
5
Analyse-Null-Fall 2015
6
L 162 Frenzenstraße
Die Frenzenstraße (Landesstraße 162) verbindet die Kommunen Kerpen mit Euskirchen über Gymnich,
Konradsheim, Lechenich und Friesheim.
Gegenwärtig ist die L 162 Frenzenstraße im Verkehrsmodell mit rund 6.300 Kfz im durchschnittlichen täglichen
Verkehr (DTV) belastet. Dies ist eine übliche, unkritische Belastung einer innerörtlichen Landesstraße.
In der Spitzenstunde weist die L 162 Frenzenstraße eine Belastung von rund 600 Kfz im Querschnitt auf.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der L 162 Frenzenstraße im Bereich des Vorhabens BP 177
beträgt 50km/h.
Auf der L 162 Frenzenstraße zeigt sich ein durchschnittliches Radverkehrsaufkommen*. Hochgerechnet auf einen
durchschnittlichen Tag des Jahres ergeben sich für den Radverkehr im Querschnitt Verkehrsstärken von rund 150
Radfahrenden. An einem trockenen Tag während der Radverkehrssaison nutzen bis zu 310 Radfahrende die L 162
Frenzenstraße in Erftstadt-Lechenich.
Die Führung des Radverkehrs erfolgt beidseitig der L 162 Frenzenstraße über einen getrennten Fuß-/Radweg
(VZ 241) parallel zur Fahrbahn.
* Hochrechnung und Einstufung laut Forschungsprojekt FE 77.495/2008 des Bundesverkehrsministeriums (2011): Hochrechnungsmodell
von Stichprobenzählungen für den Radverkehr.
VU BP 177 Frenzenstraße
Bereich der Bauvorhabens BP 177 - heute
VU BP 177 Frenzenstraße
7
Analyse-Mit-Fall 2015
8
Eckdaten des Bauvorhabens (inkl. Restriktionen/Vorgaben)
Es sind insgesamt 19 Wohneinheiten (17 neue, 2 bestehende) und 2 Arztpraxen geplant. Im Erdgeschoss ist eine
gastronomische Nutzung mit 60 bis maximal 100 Plätzen vorgesehen.
Die Zufahrt in die Tiefgarage mit 47 Pkw-Stellplätzen soll über die L 162 Frenzenstraße erfolgen. Ebenerdig sollen
9 Pkw-Stellplätze zur Verfügung stehen, davon 4 in Längsaufstellung entlang der L 162 Frenzenstraße (Stand Mai
2017). Durch die Anordnung der Stellplätze in Längsrichtung sollen Konfliktsituationen mit Radfahrenden verringert
bzw. vermieden werden.
Der gegenwärtig ansässige Einzelhandel wird eingestellt (nur noch Lager und Werkstatt in Hausnummer 30), ein
nachfolgender Einzelhandel soll auf einer reduzierten Verkaufsfläche in Hausnummer 30 angesiedelt werden.
Der Lkw-/ Anlieferverkehr soll ausschließlich ebenerdig abgewickelt werden, eine Einfahrt in die Tiefgarage ist für Lkw
nicht zulässig.
Die Müllentsorgung erfolgt zur Frenzenstraße bzw. die Mülltonnen (Wertstofftonnen) werden am Abholtag an der
Frenzenstraße bereitgestellt. Ein Befahren des Grundstücks 24-30 mit Müllfahrzeugen ist nicht vorgesehen.
VU BP 177 Frenzenstraße
Analyse-Mit-Fall 2015
9
Bemessungsansatz des Verkehrsaufkommens
Bei der Verkehrserzeugung wird ein Worst-Case-Szenario angenommen, welches das maximal zu erwartende
Verkehrsaufkommen durch den Bestand und das Bauvorhaben beschreibt.
Das zukünftige Verkehrsaufkommens wird maßgeblich von den vorgesehenen Dienstleistungsnutzungen bestimmt
(Anzahl der Beschäftigten, Kunden und Besucher der Gastronomie).
Für die Erzeugungsraten für die Gastronomie wird auf die Erzeugungsraten nach der Parkplatzlärmstudie
(6. überarbeitete Auflage) des Bayrischen Landesamtes für Umwelt zurückgegriffen.
Die Erzeugungsraten für die weiteren Nutzungsarten wurden der FGSV-Richtlinie „Hinweise zur Schätzung des
Verkehrsaufkommens von Gebietstypen, Köln 2007“ sowie dem Programm Ver_Bau (Abschätzung des
Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der Bauleitplanung, Dr. Dietmar Bosserhoff) entnommen.
VU BP 177 Frenzenstraße
Bemessung Verkehrsaufkommen heute - Normalwerktag
10
Einzelhandel (450m² Verkaufsfläche)
Max. 102 Kunden/Werktag erzeugen bei einem MIV-Anteil von 80 Prozent und einem Pkw-Besetzungsgrad von 1,2
Personen/Pkw max. 68 tägliche Kfz-Fahrten, jeweils im Quell und Zielverkehr.
Eingangsgrößen für die Bemessung des Verkehrsaufkommens durch Einzelhandel:
Eigene Erhebung: (max. 12 Kunden/Std. und 8,5 Std. Öffnungszeit, werktags): max. 102 Kunden/Werktag
MIV-Anteil für Gartenmärkte in integrierten Lagen (Amt für Verkehrswesen, Stadt Mainz: Kundenbefragung […] 2003): 65-80 Prozent
Pkw-Besetzungsgrad für den Fahrtzweck Einkaufen (Kleinflächiger Einzelhandel): 1,2 Personen/Pkw (Heft 42 der Hessischen Straßen- und
Verkehrsverwaltung und Fortschreibung zu Teil 2) bis 1,5 Personen/Pkw (Mobilität in Deutschland 2008)
Wohnnutzung
5 Einwohner erzeugen bei einem MIV-Anteil von 65 Prozent, einem Pkw-Besetzungsgrad von 1,5 Personen/Pkw und
max. 1,65 Wegen pro Richtung (3,3 Wege / 2 Richtungen) max. 4 tägliche Kfz-Fahrten, jeweils im Quell und
Zielverkehr
Eingangsgrößen für die Bemessung des Verkehrsaufkommens durch Wohnnutzung:
Einwohner pro Wohneinheit (Mobilität in Deutschland 2008): 2,0 bis 2,5 E/WE
2 Wohneinheiten mit 2,5 Einwohnern/Wohneinheit: 5 Einwohner
MIV-Anteil über alle Fahrtzwecke in Erftstadt (Haushaltsbefragung Rhein-Erft-Kreis 2013): 65 Prozent
Anzahl täglicher Wege aller Personen in Erftstadt (Haushaltsbefragung Rhein-Erft-Kreis 2013): 3,3 Wege
Pkw-Besetzungsgrad für alle Fahrtzwecke im Einwohnerverkehr (Mobilität in Deutschland 2008): 1,5 Personen/Pkw
Summe Status Quo
Das vom Grundstück L 162 Frenzenstraße 24-30 erzeugte Verkehrsaufkommen beträgt gegenwärtig
max. 72 tägliche Kfz-Fahrten, jeweils im Quell und Zielverkehr.
VU BP 177 Frenzenstraße
Bemessung Verkehrsaufkommen zukünftig (1) - Normalwerktag
11
Einzelhandel (120m² Verkaufsfläche in Hausnummer 30)
Max. 34 Kunden/Werktag erzeugen bei einem MIV-Anteil von 80 Prozent und einem Pkw-Besetzungsgrad
von 1,2 Personen/Pkw max. 23 tägliche Kfz-Fahrten, jeweils im Quell und Zielverkehr.
Eingangsgrößen für die Bemessung des Verkehrsaufkommens durch Einzelhandel:
(120m² Verkaufsfläche = 27% des heutigen Kundenaufkommens von max. 102 Kunden/Werktag): max. 34 Kunden/Werktag
MIV-Anteil für Gartenmärkte in integrierten Lagen (Amt für Verkehrswesen, Stadt Mainz: Kundenbefragung […] 2003): 65-80 Prozent
Pkw-Besetzungsgrad für den Fahrtzweck Einkaufen (Kleinflächiger Einzelhandel): 1,2 Personen/Pkw (Heft 42 der Hessischen Straßen- und
Verkehrsverwaltung) bis 1,5 Personen/Pkw (Mobilität in Deutschland 2008)
Wohnnutzung
48 Einwohner erzeugen bei einem MIV-Anteil von 65 Prozent, einem Pkw-Besetzungsgrad von 1,5 Personen/Pkw
und max. 1,65 Wegen pro Richtung (3,3 Wege / 2 Richtungen) max. 34 tägliche Kfz-Fahrten, jeweils im Quell und
Zielverkehr.
Eingangsgrößen für die Bemessung des Verkehrsaufkommens durch Wohnnutzung:
Einwohner pro Wohneinheit (Mobilität in Deutschland 2008): 2,0 bis 2,5 E/WE
19 Wohneinheiten mit 2,5 Einwohnern/Wohneinheit: 48 Einwohner
MIV-Anteil über alle Fahrtzwecke in Erftstadt (Haushaltsbefragung Rhein-Erft-Kreis 2013): 65 Prozent
Anzahl täglicher Wege aller Personen in Erftstadt (Haushaltsbefragung Rhein-Erft-Kreis 2013): 3,3 Wege/Tag
Pkw-Besetzungsgrad für alle Fahrtzwecke im Einwohnerverkehr (Mobilität in Deutschland 2008): 1,5 Personen/Pkw
VU BP 177 Frenzenstraße
Bemessung Verkehrsaufkommen zukünftig (2) - Normalwerktag
12
Gastronomie (max. 100 Plätze)
350 Kunden/Tag erzeugen bei einem MIV-Anteil von 80 Prozent und einem Pkw-Besetzungsgrad
von 2,0 Personen/Pkw max. 140 tägliche Kfz-Fahrten, jeweils im Quell und Zielverkehr.
Eingangsgrößen für die Bemessung des Verkehrsaufkommens durch Gastronomie
Durchschnittliche Belegung der Gastronomie (analog aus vorhergehenden Untersuchungen): 35 Prozent
Vom Vorhabenträger geplante Betriebs-/Öffnungszeit: 10 Stunden/Tag
100 Sitzplätze mit einer durchschnittlichen Belegung und 10 Stunden Betriebszeit: 350 Kunden/Tag
MIV-Anteil Gastronomie (Ver_Bau): 30-80 Prozent
Pkw-Besetzungsgrad Gastronomie (Ver_Bau): 2,0 Personen/Pkw
Hinweis: Laut Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamts für Umweltschutz, Augsburg 2003, wird für die gastronomische Nutzungen in der Abschätzung
ein Ziel- bzw. Quellverkehrsaufkommen von 0,70 Pkw je Sitzplatz und Tag für realistisch gehalten. Daraus ergäben sich für das Bauvorhaben BP 177 ein
täglichen Verkehrsaufkommen von nur 70 Kfz im Quell- und Zielverkehr.
2 Arztpraxen
120 Patienten/Tag erzeugen bei einem MIV-Anteil von max. 75 Prozent und einem Pkw-Besetzungsgrad
von 1,1 Personen/Pkw max. 82 tägliche Kfz-Fahrten, jeweils im Quell und Zielverkehr.
Eingangsgrößen für die Bemessung des Verkehrsaufkommens durch Kunden-/Patientenverkehr
Behandlungszeit pro Patient (analog aus vorhergehenden Untersuchungen): 10-15Minuten
Stündliches Patientenaufkommen pro Praxis: 4-6 Patienten/Stunde
Vom Vorhabenträger geplante Öffnungszeit Praxen: 10 Stunden/Tag
2 Arztpraxen mit einem maximalen Patientenaufkommen von 6 Patienten/Stunde und 10 Stunden Öffnungszeit: 120 Patienten/Tag
MIV-Anteil Medizinische Versorgung (Ver_Bau): 40-75 Prozent
Pkw-Besetzungsgrad Geschäftsverkehr (Ver_Bau): 1,1 Personen/Pkw
VU BP 177 Frenzenstraße
Bemessung Verkehrsaufkommen zukünftig (3) - Normalwerktag
13
Beschäftigte (2 für Einzelhandel, 4 für Gastronomie und 6 für Arztpraxen)
Max. 12 Beschäftigte erzeugen bei einem MIV-Anteil von max. 70 Prozent, einem Pkw-Besetzungsgrad von 1,1
Personen/Pkw und max. 1,25 Wegen pro Richtung (2,5 Wege / 2 Richtungen) max. 10 tägliche Kfz-Fahrten,
jeweils im Quell und Zielverkehr.
Eingangsgrößen für die Bemessung des Verkehrsaufkommens durch Beschäftigte
MIV-Anteil Beschäftige (Ver_Bau): 40-70 Prozent
Anzahl täglicher Wege von Beschäftigten (Ver_Bau): 2,0-2,5 Wege
Pkw-Besetzungsgrad Beschäftigte (Ver_Bau): 1,1 Personen/Pkw
Anliefer-/Güterverkehr
Nach Ver_Bau ergeben sich aus insgesamt 12 Beschäftigten täglich max. 6 Lkw-Fahrten, also max. 3 tägliche LkwFahrten, jeweils im Quell- und Zielverkehr.
Eingangsgrößen für die Bemessung des Verkehrsaufkommens durch Anliefer-/Güterverkehr
Einzelhandel, Gastronomie (Ver_Bau): 0,5-0,8 Lkw-Fahrten/Beschäftigtem
Büro/Praxis (Ver_Bau): 0,05-0,1 Lkw-Fahrten/Beschäftigtem
Summe Analyse-Mit-Fall 2015
Das vom Grundstück L 162 Frenzenstraße 24-30 erzeugte Verkehrsaufkommen beträgt zukünftig
max. 292 tägliche Kfz-Fahrten, jeweils im Quell- und Zielverkehr.
VU BP 177 Frenzenstraße
Analyse-Mit-Fall 2015
14
in Kfz DTV
VU BP 177 Frenzenstraße
Analyse-Mit-Fall 2015
15
Ergebnis
Nach den Berechnungen ergeben sich aus dem Vorhaben Mehrbelastungen von rund 220 Kfz (292 zukünftige Kfz
minus 72 gegenwärtige Kfz) je Tag und Richtung auf der L 162 Frenzenstraße im Vergleich zum Status Quo.
Die Belastungsdaten zeigen nur marginale Unterschiede zu den heutigen Belastungen. Das Verkehrsmodell (S.13)
weist durch das Vorhaben eine Mehrbelastung von 100 Kfz in Richtung Dimerzheim/Gymnich aus. Richtung ErftstadtLechenich sind keine Mehrbelastungen zu verzeichnen. Die Differenz zu der berechneten Mehrbelastung von 220 Kfz
je Richtung ergibt sich aus Verlagerungs- und Verdrängungseffekten in das umliegende Straßennetz.
Schlussfolgernd sind keine nennenswerten Änderungen in den Leistungsfähigkeiten der Straßen und Knoten im
Umfeld zu erwarten.
Hinweis: Das Verkehrsmodell aus der Untersuchung zur Regionaltangente des Rhein-Erft-Kreises aus 2016
zeigt keine signifikanten Veränderungen der Verkehrsbelastungen im Bereich L 162 Frenzenstraße bis 2030.
Verkehrsbelastung (richtungsbezogen und im Querschnitt)
Frenzenstraße Richtung
Lechenich
Frenzenstraße Richtung
Dirmerzheim/Gymnich
Querschnitt (∑)
Status Quo
(Analyse-Null-Fall) (in Kfz DTV)
zukünftige Situation
(Analyse-Mit-Fall) (in Kfz DTV)
Entwicklung
(Zunahme absolut)
Entwicklung
(Zunahme in Prozent)
3.200
3.200
0
0,00
3.100
3.200
100
3,23
6.300
6.400
100
1,59
Hinweis: Im Analyse-Mit-Fall sind geringe Verlagerungseffekte zu verzeichnen
VU BP 177 Frenzenstraße
Prüfung Linksabbiegerspur
16
Es soll geprüft werden, ob für das in Zukunft prognostizierte Verkehrsaufkommen eine Linksabbiegerspur
(Strom 7) auf der L 162 Frenzenstraße notwendig ist. Dadurch sollen Rückstausituationen auf der
klassifizierten Frenzenstraße vermieden werden.
Methodik
Die im Verkehrsmodell ausgewiesenen
Knotenstrombelastungen für den Analyse-Mit-Fall 2015
(hier: Spitzenstunde 17-18 Uhr, Anteil am DTV = 8,6 %)
werden in das Programm KNOSIMO übertragen.
KNOSIMO ermittelt die Kapazität und die Verkehrsqualität von vorfahrtsgeregelten Knotenpunkten mit
Hilfe digitaler, stochastischen Simulation.
Es wird in einer Worst-Case-Betrachtung angenommen,
dass das gesamte durch das Vorhaben erzeugte
Verkehrsaufkommen über die Zufahrt Tiefgarage
abgewickelt wird.
Als Ergebnis wird neben der Verkehrsqualität (QSV A“
sehr gut“ bis F „ungenügend“) die Rückstaulänge (in
Pkw-Einheiten mit je 5,50m Aufstelllänge) für die
Linksabbiegerspur ausgewiesen.
Zufahrt A: L 162 Frenzenstraße aus Richtung Erftstadt-Lechenich
Zufahrt B: L 162 Frenzenstraße aus Richtung Dimerzheim/Gymnich
Zufahrt C: Grundstück Frenzenstraße 24-30
VU BP 177 Frenzenstraße
Prüfung Linksabbiegerspur
17
Ergebnis in Knosimo
VU BP 177 Frenzenstraße
Prüfung Linksabbiegerspur
18
Ergebnis
Die Verkehrsqualität weist für alle Verkehrsströme (2,3,7 und 8) auf der der L 162 Frenzenstraße sowie den
Rechtsabbiegerstrom 6 (Ausfahrt Tiefgarage Frenzenstraße 30) die Qualitätsstufe A („sehr gut“) aus.
Der Linksabbiegerstrom 4 (Ausfahrt Tiefgarage Frenzenstraße 30) weist die Qualitätsstufe B („gut“) aus.
Folglich ist die Gesamtverkehrsqualität mit Qualitätsstufe B („gut“) zu bewerten.
Für den Linksabbiegerstrom 7 auf der L 162 Frenzenstraße aus Richtung Dimerzheim / Gymnich wird eine
Rückstaulänge von 0 (Null) Pkw-Einheiten ausgewiesen. Eine gesonderte Aufstellfläche ist demnach nicht notwendig.
Ein Linksabbiegen in die geplante Zufahrt Tiefgarage ist selbst in der Spitzenstunde und somit jederzeit ungehindert
möglich. Ein Rückstau und damit eine Behinderung der folgenden Fahrzeuge ist nicht zu erwarten.
Das Rechtsabbiegen in die Tiefgarage ist jederzeit ungehindert möglich.
Fazit
Eine Linksabbiegerspur ist nicht erforderlich, ein Linksabbiegen in die geplante Zufahrt Tiefgarage ist jederzeit
ungehindert möglich.
VU BP 177 Frenzenstraße
Zweispurige Ein- und Ausfahrt Tiefgarage (Rampe)
19
Für eine Bewertung der Verkehrsqualität in der Zufahrt zur Tiefgarage wird das Ergebnis der
Berechnungen im Programm KNOSIMO herangezogen (Seiten 16 und 17).
Für die zweispurige Rampe weist das Programm KNOSIMO für den Rechtsabbiegerstrom 6 (Ausfahrt Tiefgarage
Frenzenstraße 30) Richtung Dimerzheim / Gymnich die Qualitätsstufe A („sehr gut“) aus.
Der Linksabbiegerstrom 4 (Ausfahrt Tiefgarage Frenzenstraße 30) in Richtung Lechenich weist die Qualitätsstufe B
(„gut“) aus.
Durch die nun zweispurig geplante Rampe ist ein Begegnen auf der Rampe ausgeschlossen, eine Einfahrt in die
Tiefgarage ist jederzeit möglich. Punktuell auftretende Wartezeiten bis zur Räumung der ursprünglich geplanten
einspurigen Rampe entfallen.
Für die Ausfahrt aus der Tiefgarage weist das Programm KNOSIMO eine Rückstaulänge (=benötigte Aufstellfläche)
von 0 (Null) Pkw-Einheiten aus. Eine signifikante Behinderung von zu Fußgehenden und Radfahrenden im Bereich
des Vorhabens durch zurückgestaute Kfz ist demnach nicht zu erwarten.
VU BP 177 Frenzenstraße
Prüfung Querungshilfe
20
Es soll geprüft werden, ob für die in Zukunft auftretenden Fuß- und Radverkehrsströme eine zusätzliche
Querungshilfe im Bereich des Vorhabens BP 177, L 162 Frenzenstraße 24-30 notwendig ist.
Ergebnis
Eine zusätzliche Querungshilfe im Bereich des Vorhabens ist nicht notwendig.
Begründung
Im direkten Einzugsbereich des Vorhabens befinden sich auf Höhe Richardstraße sich eine Querungshilfe
(Bedarfsampel) und eine gesicherte Querungshilfe (Zebrastreifen, VZ 350) in Höhe An der Schleifmühle/ westlicher
Eingang zum Schlosspark.
Beide Querungshilfen werden vor allem durch Anwohner aus dem Wohngebiet im Nordwesten von ErftstadtLechenich genutzt, mit dem Ziel Kernbereich Erftstadt-Lechenich.
Zwischen den beiden Querungsmöglichkeiten besteht auch zukünftig kein Querungsbedarf, außer für unmittelbare
Anlieger der L 162 Frenzenstraße.
Die Hauptströme im Fuß- und Radverkehr sind aus dem Bereich Schlosspark und entlang der L 162 Frenzenstraße
aus Richtung Erftstadt-Lechenich zu erwarten.
VU BP 177 Frenzenstraße
Blendwirkung
21
Blendwirkungen durch die Scheinwerfer von aus der Tiefgarage (TG) ausfahrenden Fahrzeugen auf die
dem Objekt gegenüberliegende Straßenseite sind nicht gänzlich zu vermeiden und in gewissem Umfang
und bei entsprechender Entfernung (ca. 25,00m) auch hinzunehmen (s.a. VG Köln, Beschluss v.
14.08.2012 – 2 L 964/12).
In vorliegenden Fall scheiden bauliche Maßnahmen im Zufahrtsbereich der TG aus, da der Landesbetrieb
Straßen.NRW diesen aus Sicherheitsgründen nicht zustimmen wird (Einschränkung des Sichtbereichs).
Mögliche Maßnahme u.a.:
Fahrzeuge schalten das Fahrlicht erst bei Ausfahrt ein (Hinweis: Pkw verfügen zunehmend über eine Lichtautomatik)
Horizontale Blendwirkungen sind auch bei einem ebenerdigen Parkplatz bei Ausfahrt auf die Straße nicht
zu vermeiden. Zudem treten Blendwirkungen auch durch Fahrzeuge auf, die die klassifizierte
Landesstraße befahren.
Insgesamt ist bei einem Abstand von TG- Ausfahrt zur gegenüberliegenden Hausfront von ca. 25m von
einer geringen Beeinträchtigung auszugehen.
Die Investorengemeinschaft ist jedoch um eine gute Nachbarschaft bemüht und schlägt vor, dass sie
freiwillig die Kosten für einen ggf. nötigen Blendschutz an den gegenüberliegenden Häusern übernimmt.
VU BP 177 Frenzenstraße
Sichtfeldprüfung
22
Definition Sichtfelder
An Knotenpunkten, Rad-/Gehwegüberfahrten und Überquerungsstellen müssen nach FGSV RASt06
Mindestsichtfelder für Wartepflichtige Kfz eingehalten werden.
Die Sichtfelder müssen zwischen 0,80 Meter und 2,50 Meter Höhe von Sichthindernissen (z.B. parkende Kfz, Zäune
oder Bewuchs) freigehalten werden.
Bei diesem Bauvorhaben relevant ist das Anfahrsichtfeld für einen wartenden Kraftfahrer in den drei ausgewiesenen
Ausfahrten. Wartet der Kraftfahrer auf kreuzende Kfz der übergeordneten Frenzenstraße, beträgt der Abstand von
der Fahrerposition aus zur Fahrbahn unter Berücksichtigung des Fuß-/Radwegs 5,00 Meter, bis zur Mitte des
kreuzenden Radverkehrs 3,00 Meter.
Des Weiteren sind die zulässige Geschwindigkeit auf der Frenzenstraße (50 km/h) und die Straßenlängsneigung
(etwa 0 Prozent) zu berücksichtigen.
Sichtfelddimensionierung
Aus den vorangegangenen Eckwerten ergibt sich eine Schenkellänge (Sichtfeldbreite) zum bevorrechtigten
Kfz-Verkehr von l=70,00 Meter. Bei bevorrechtigten Radfahrenden beträgt die Schenkellänge l=30,00 Meter
(richtungsbezogen).
VU BP 177 Frenzenstraße
Sichtfeldprüfung
23
Ausfahrt 1, Hausnummer 30/32
30.05.2017
VU BP 177 Frenzenstraße
Sichtfeldprüfung
24
Ausfahrt 2, Tiefgarage, Hausnummer 24/30
30.05.2017
VU BP 177 Frenzenstraße
Sichtfeldprüfung
25
Ausfahrt 3, Innenhof, Hausnummer 24/30
30.05.2017
VU BP 177 Frenzenstraße
Sichtfeldprüfung
26
Ergebnis Ausfahrt 1, Hausnummer 30/32:
Sowohl das Sichtdreieck zum bevorrechtigten Kfz-Verkehr auf der Frenzenstraße als auch das Sichtdreieck zum
bevorrechtigten Radverkehr schneiden die 4 Stellplätze in Längsaufstellung vor dem Gebäude Hausnummer 30 nicht.
Ergebnis Ausfahrt 2, Tiefgarage, Hausnummer 24/30:
Sowohl das Sichtdreieck zum bevorrechtigten Kfz-Verkehr auf der Frenzenstraße als auch das Sichtdreieck zum
bevorrechtigten Radverkehr schneiden die 4 Stellplätze in Längsaufstellung vor dem Gebäude Hausnummer 30 nicht.
Jedoch schneiden sie den Eckbereich des Grundstücks Frenzenstraße 24. Eine Bepflanzung/Umzäunung ist hier nur bis
zu einer Höhe von 80cm zulässig.
Ergebnis Ausfahrt 3, Innenhof, Hausnummer 24/30:
Sowohl das Sichtdreieck zum bevorrechtigten Kfz-Verkehr auf der Frenzenstraße als auch das Sichtdreieck zum
bevorrechtigten Radverkehr schneiden die 4 Stellplätze in Längsaufstellung vor dem Gebäude Hausnummer 30 nicht.
Jedoch schneiden sie den Eckbereich des Grundstücks Frenzenstraße 24 und den dort geplanten Stellplatz.
Gesamtergebnis für das Bauvorhaben:
Für die Einhaltung der erforderlichen Sichtfelder müssen Restriktionen im Eckbereich des Grundstücks Frenzenstraße 24
eingehalten werden. Eine Bepflanzung/Umzäunung ist hier nur bis zu einer Höhe von 80cm zulässig. Eine Realisierung
des dort geplante Stellplatz ist nur zulässig, wenn dieser um mindestens 40 cm von der Frenzenstraße weg nach hinten
versetzt oder die Breite der Stellfläche entsprechend reduziert wird. Die 4 ebenerdigen Stellplätze in Längsaufstellung vor
dem Gebäude Hausnummer 30 können wie geplant umgesetzt werden. Der Seitenabstand der Stellplätze in
Längsaufstellung zum Radweg soll mind. 1,50m betragen, um Konflikte mit dem Ruhenden Verkehr zu vermeiden.
VU BP 177 Frenzenstraße
Bemessung Stellplatzbedarf
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Methodik
In Abhängigkeit der Nutzungsart und dem hierfür berechneten Verkehrsaufkommen ergibt sich unter
Berücksichtigung von unterschiedlichen Umschlagszahlen (nach Ver_Bau) die Anzahl der erforderlichen Stellplätze.
Nutzungart
generiertes
Verkehrsaufkommen
Umschläge pro
Werktag
Anzahl erforderlicher
Parkplätze
Einzelhandel
23
12
2
Wohnen
34
4
9
Gastronomie
140
10
14
Arzt
82
12
7
Beschäftigte
10
2
5
Anlieferung
3
3
1
Summe
292
Ø7
38
Ergebnis
Insgesamt stehen unter Voraussetzung einer entsprechenden Verlagerung des geplanten Stellplatzes vor
Hausnummer 24 maximal 56 Parkplätze zur Verfügung (47 Tiefgarage und 9 ebenerdig). Nach Berechnung des
Stellplatzbedarfes müssen mindestens 38 Parkplätze vorhanden sein.
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Fazit und Handlungsempfehlung
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Das geplante Bauvorhaben verursacht insgesamt rund 440 (220 Kfz je Richtung, s. S. 14) zusätzliche
Fahrzeugbewegungen pro Tag auf der Frenzenstraße im Vergleich zum Status Quo.
Diese Mehrbelastung ist mit dem vorhandenen Straßenquerschnitt auf der der L 162 Frenzenstraße konfliktfrei zu
bewältigen. Auf die benachbarten Knoten sind keine negativen Einflüsse zu erwarten.
Eine Linksabbiegerspur ist nicht erforderlich, da ein Linksabbiegen in die geplante Zufahrt Tiefgarage jederzeit
ungehindert möglich ist. Nach Umsetzung des Vorhabens kann ordnungsrechtlich geprüft werden, ob eine
Ausweitung des Halteverbotes auf den Bereich Hausnummer 61-67 unerwartet notwendig ist.
Eine weitere Querungshilfe im Bereich des Vorhabens ist nicht notwendig. Die bereits vorhandenen Querungshilfen
im nahen Umfeld sind ausreichend, um durch das Vorhaben generierte Fußgängerströme umwegefrei vom/zum
Zielort L 162 Frenzenstraße 24-30 zu führen.
Für die Einhaltung der erforderlichen Sichtfelder ist im Eckbereich des Grundstücks Frenzenstraße 24 eine
Bepflanzung/Umzäunung nur bis zu einer Höhe von 80cm zulässig. Der dort geplante Stellplatz kann nur bei einer
entsprechenden Verlagerung weg von der Frenzenstraße realisiert werden. Die 4 ebenerdigen Stellplätze in
Längsaufstellung vor dem Gebäude Hausnummer 24-30 können wie geplant realisiert werden.
Für das im Zielverkehr zu erwartende Verkehrsaufkommen von 292 Kfz am Tag stehen in der Tiefgarage und
ebenerdig unter Voraussetzung einer entsprechenden Verlagerung des geplanten Stellplatzes vor Hausnummer 24
insgesamt 56 Parkplätze zur Verfügung.
Nach der Berechnung des Parkraumbedarfes müssen mindestens 38 Parkplätze vorhanden sein, so dass
ausreichend Stellplatzreserven vorhanden sind.
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Kontakt
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Fon: +49(241) 9 46 91-22
Fax: +49(241) 53 16 22
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52066 Aachen
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Dipl.-Geogr. Sylke Schwarz
M.A. Geogr. Alexander Lumpe