Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
14.06.17, 15:02
Aktualisiert
14.06.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 244/2017
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 05.05.2017
gez. Knips
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
27.06.2017
Bemerkungen
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp zur Einstellung einer Küchenkraft für die Kindertagesstätte Lechenich-Nord
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
5.500
Folgekosten in €:
35.600 jährlich
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für die unbefristete Besetzung der Stelle einer Küchenkraft für die städtische Kindertagesstätte
Erftstadt-Lechenich-Nord „Starke Pänz“, wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
Begründung:
Die ursprüngliche Stelleninhaberin hat mitgeteilt, dass sie ab 01.11.2017 Altersrente in Anspruch
nimmt. Derzeit erhalten in der städtischen Kindertagesstätte Erftstadt-Lechenich-Nord ca. 80 Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung täglich ein warmes Mittagessen. Den Eltern der Kindergartenkinder ist es ein großes Anliegen, dass in dieser Einrichtung auch weiterhin täglich frisch
gekocht wird. Am 28.06.2016 fand daraufhin eine Kindergartenratssitzung statt. Der Kindergartenrat hat sich bewusst dafür einstimmig ausgesprochen, dass in dieser Einrichtung weiterhin eine
ausgewogene kindgerechte und schmackhafte Mahlzeit täglich frisch durch eine Küchenkraft zubereitet werden soll. Zur Sicherstellung der täglichen Essenszubereitung und zur Einhaltung der damit verbundenen Hygienebestimmungen ist die Nachbesetzung der Stelle der Küchenkraft unabweisbar.
Es handelt sich um eine unbefristete Tätigkeit mit 35 Wochenstunden. Die Vergütung erfolgt nach
Entgeltgruppe 3 TVöD
(Erner)
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