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Beschlussvorlage (Antrag Zeitplan Eingliederung Eigenbetrieb Immobilien)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
14.06.17, 15:02
Aktualisiert
14.06.17, 15:02
Beschlussvorlage (Antrag Zeitplan Eingliederung Eigenbetrieb Immobilien) Beschlussvorlage (Antrag Zeitplan Eingliederung Eigenbetrieb Immobilien)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 275/2017 Az.: Amt: - 2 BeschlAusf.: - -2- Datum: 22.05.2017 gez. Erner, Bürgermeister gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Cöln Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 27.06.2017 Bemerkungen zur Kenntnis Ablauf der Wiedereingliederung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Begründung: StV Bohlen und StV Schmalen haben im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss am 21.03.2017 beantragt, im nächsten Fachausschuss eine Mitteilungsvorlage über den geplanten Ablauf der Wiedereingliederung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft vorzulegen Die Eingliederungen der Eigenbetriebe Straßen und Immobilien sind aufgrund der umfangreichen Vermögenswerte komplexe und aufwendige Prozesse. Im Rahmen dieser Prozesse werden erhebliche personelle Ressourcen neben dem „üblichen Tagesgeschäft“ in Anspruch genommen - oftmals auch über die tägliche Arbeitszeit hinaus. Nach dem Eingliederungsprozess vereinfachen sich die Abläufe innerhalb der Verwaltung jedoch stark und tragen so zu einer zusätzlichen Transparenz und Konsolidierung des Haushaltes bei. Mit der Eingliederung des Eigenbetriebes Straßen wurde bereits im September/Oktober 2016 begonnen. Es mussten eine Vielzahl von Entscheidungen innerhalb der Verwaltung getroffen werden. Oftmals wurden diese auch aufgrund der neuen Situation innerhalb der Fachabteilungen kontrovers diskutiert. So muss das komplette Vermögen des Eigenbetriebes nach den Grundsätzen des NKF neu bewertet werden, das Projekt muss inhaltlich und konzeptionell vorbereitet werden, Mitarbeiter(innen) müssen eingebunden werden, Beschlüsse müssen vorbereitet werden, die Verwaltungsorganisation muss strukturell angepasst werden, usw. All diese Vorgänge konnten wir zu Beginn der Eingliederung zeitlich noch nicht genau einschätzen. Endgültig abschließen können wir die Eingliederung des Eigenbetriebes Straßen jedoch erst zu Beginn des neuen Haushaltsjahres 2018. Erst dann kann festgestellt werden, ob alle Daten richtig ins EDV-System eingespielt wurden und interne Abläufe optimal aufeinander abgestimmt sind. Erfahrungsgemäß wird eine angemessene Zeit noch im neuen Haushaltsjahr für „Feinabstimmungen“ benötigt werden. Daraus folgend wird mit dem vorhandenen Personal mit der Eingliederung des Eigenbetriebes Immobilien erst nach der Eingliederung des Eigenbetriebes Straßen begonnen werden können – gemessen am bisherigen Verlauf der Eingliederung des Eigenbetriebes Straßen also ca. 3-5 Monate später. Daher kann nicht mit Bestimmtheit festgestellt werden, ob eine Eingliederung des Eigenbetriebes Immobilien zum 01.01.2019 anvisiert werden kann. Insbesondere die aktuell anstehenden personalvertretungsrechtlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Wiedereingliederung des Eigenbetriebs Straßen haben einen entscheidenden Einfluss auf die Bearbeitung und Dauer dieses Projekts. Eine endgültige Prognose zum Zeitpunkt der Eingliederung des Eigenbetriebes Immobilien wird demnach erst Anfang 2018 getroffen werden können. In Vertretung (Knips) -2-