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Dringlichkeitsentscheidung (Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine befristete Koordinatorenstelle für Gewaltschutz in Vollzeit zur Umsetzung eines Schutzkonzeptes im Rahmen der Bundesinitiative „Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
118 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
01.06.17, 15:03
Aktualisiert
01.06.17, 15:03
Dringlichkeitsentscheidung (Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine befristete Koordinatorenstelle für Gewaltschutz in Vollzeit zur Umsetzung eines Schutzkonzeptes im Rahmen der Bundesinitiative „Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 236/2017 Amt: 10 Az.: 11 11-41 Datum: 27.04.2017 gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Amtsleiter RPA BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Termin Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Bemerkungen 14.06.2017 vorberatend 27.06.2017 beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine befristete Koordinatorenstelle für Gewaltschutz in Vollzeit zur Umsetzung eines Schutzkonzeptes im Rahmen der Bundesinitiative „Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“ Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 235/2017 wird gem. § 60 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Durch die beantragte Koordinationsstelle kann ein Schutzkonzept für Flüchtlingsunterkünfte (speziell für den Brabanter Weg, aber auch mit der Option der Umsetzung in anderen Gemeinschaftsunterkünften) erarbeitet und implementiert werden. Die Ausnahme vom Einstellungsstopp (vorbehaltlich der Förderzusage) soll zur frühestmöglichen Besetzung der Stelle und mit Blick auf die Befristung der Förderung nur bis 31.12.2017 im Wege der Dringlichkeit beschlossen werden. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 236/2017 wird zugestimmt. Erftstadt, den 27.04.2017 (Erner) Bürgermeister (Zerres) Ausschussvorsitzender / oder Ratsmitglied (wenn der Rat entscheidet