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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Amt für Jugend und Familie; Abteilung Kindertagesbetreuung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
14.06.17, 15:02
Aktualisiert
14.06.17, 15:02
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Amt für Jugend und Familie; Abteilung Kindertagesbetreuung) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Amt für Jugend und Familie; Abteilung Kindertagesbetreuung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 305/2017 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - - 102 - Datum: 07.06.2017 gez. Erner, Bürgermeister gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 27.06.2017 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Amt für Jugend und Familie; Abteilung Kindertagesbetreuung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: 060365010 Tageseinrichtungen Personalkosten für Kinder Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 20.870 jährlich X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur unbefristeten Nachbesetzung einer Teilzeitstelle mit 20 Stunden, in der Abteilung Kindertagesbetreuung/Sachbearbeitung Elternbeiträge, wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen, sofern eine interne Besetzung der Stelle nicht möglich ist. Die Stelle ist bewertet nach A 8. Begründung: Die bisherige Stelleninhaberin ist langzeiterkrankt und es ist eine amtsärztlichen Untersuchung durchgeführt worden. Das aktuell vorliegende Gutachten geht von einer dauernden Dienstunfähigkeit aus. Rund 1500 Kinder aus dem Bereich Kita und Tagespflege sowie rund 800 Kinder aus dem Bereich OGS erhalten Betreuungsangebote, die im Rahmen der jeweiligen Elternbeitragssatzung geprüft und bearbeitet werden müssen. In den Beitragssatzungen besteht eine engmaschige Staffelung der Einkommenszuordnung, die von der GPA in dieser Form begrüßt aber auch aufwendiger in der Bearbeitung ist. Das Rechnungsprüfungsamt hat in einem Bericht vom 29.07.16 auf das Erfordernis hingewiesen, dass im Aufgabenbereich Elternbeiträge eine durchgehende Besetzung gewährleistet sein muss. (Erner) -2-