Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
112 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
14.06.17, 15:02
Aktualisiert
14.06.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 284/2017
Az.: -61-
Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61.1- Datum: 30.05.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
27.06.2017
Bemerkungen
beschließend
Barrierefreier Ausbau der Haltestelle "Maarweg"
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
80.000
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
120 547 000
0511003
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Planungen zum barrierefreien Ausbau der Haltestelle „Maarweg“ wird unter Verzicht der Vorberatungen im Fachausschuss zugestimmt.
Begründung:
Im letzten Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr wurde unter der Vorlage V 131/ 2017
der Beschluss gefasst, mit dem barrierefreien Ausbau der Haltestelle „Maarweg“ noch in diesem
Jahr zu beginnen. Die Verwaltung wurde gebeten, die Pläne vor Ausführungsbeginn den Mitgliedern des Ausschusses vorzulegen. Damit der zeitliche Prozessablauf gewährleistet ist, bedarf es
der politischen Zustimmung für die Entwurfsplanungen unter Verzicht der Vorberatungen im Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr.
Auf Grundlage dieser Entwurfsplanungen wird ein Finanzierungsantrag beim Nahverkehr Rheinland (NVR) gestellt. Ziel ist es, in diesem Jahr noch eine 90%ige Förderung für den barrierefreien
Ausbau oder die Zusage eines frühzeitigen förderunschädlichen Baubeginns zu erhalten.
Sollte von Seiten des NVR für beide Möglichkeiten keine Zusage erfolgen, wird der Ausbau der
Haltestelle nach Beschlusslage aus dem Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr ausschließlich aus eigenen städtischen Haushaltsmitteln finanziert.
Anlage
Entwurfsplanung
(Erner)
-2-