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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungssstopp für eine Stelle im Amt für Jugend und Familie; Abteilung Jugendarbeit/Mobilé)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
22.06.17, 15:01
Aktualisiert
22.06.17, 15:01
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 303/2017 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - - 102 - Datum: 07.06.2017 gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 27.06.2017 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungssstopp für eine Stelle im Amt für Jugend und Familie; Abteilung Jugendarbeit/Mobilé Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: 060366010 Mobile Personalkosten 060362010 Jugendarbeit Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 56.150 X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur unbefristeten Nachbesetzung einer Vollzeitstelle in der Abteilung Jugendarbeit/Mobilé im Amt für Jugend und Familie, wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp zum 01.10.2017 beschlossen. Die Vergütung richtet sich nach dem TVöD SuE S 11 b. Begründung: Die Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendarbeit sind Pflichtaufgaben der Jugendhilfe. Ihre rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus den §§ 11 – 14 Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG) NRW. Die Verwaltung hat in der aktuellen Beratung um den Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 – 2020 (V 214/2017) bereits deutlich gemacht, dass das Budget der Kinder- und Jugendarbeit zur strukturellen Sicherung aufgestockt werden muss. Eine personelle Vakanz sollte bei den ohnehin knappen personellen Ressourcen im Bereich der mobilen Jugendarbeit vermieden werden. Die Kündigung erfolgte nach der letzten Sitzung des Fach- ausschusses. Der bisherige Stelleninhaber hat seinen Arbeitsvertrag, für eine höherbewertete Stelle bei einem anderen Arbeitgeber, gekündigt. (Erner) -2-