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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine Stelle im Amt für Jugend und Famile; Abteilung Soziale Dienste)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
177 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
22.06.17, 15:01
Aktualisiert
22.06.17, 15:01
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 304/2017 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - - 102 - Datum: 07.06.2017 gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 27.06.2017 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für eine Stelle im Amt für Jugend und Famile; Abteilung Soziale Dienste Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: 060363030 Partnerschafts-, Personalkosten Trennungs-, Scheidungs- und Personensorge Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 28.075 X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur unbefristeten Nachbesetzung einer Teilzeitstelle mit 19,5 Stunden im Aufgabengebiet „Första“, wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Die Vergütung richtet sich nach dem TVöD SuE S 11 b. Begründung: Bei „Första“ (FÖRderung von sogenannten „schwierigen“ Schülern in der offenen GanzTAgsschule - Primarbereich -) handelt es sich um ein von den Schulen, den Ganztagsangeboten sowie Eltern und Kindern sehr geschätztes und gut genutztes Angebot des Amtes für Jugend und Familie. Neben der Beratung und Unterstützung von Kindern, Familie und Fachkräften sind die Mitarbeiterinnen von „Första“ sehr intensiv in die Qualitätsoffensive für den offenen Ganztag eingebunden. Die bisherige Stelleninhaberin ist langzeiterkrankt und hat kurzfristig angekündigt, einen Rentenantrag zu stellen. Sobald dieser Antrag bewilligt ist, würde die Grundlage des aktuellen Arbeitsvertrages der derzeitigen Vertretungen nicht mehr bestehen. (Erner) -2-