Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
23.05.2017
Erstellt
11.05.17, 15:02
Aktualisiert
11.05.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 168/2017
Az.: 51 22-60
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 511 Datum: 27.03.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
23.05.2017
Bemerkungen
beschließend
Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V."
hier: Betriebskosten 2016 der Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt
und Erfahrungsbericht 2016
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
2.373,81
Folgekosten in €:
ca. 2.500,00 jährlich
Kostenträger:
Sachkonto:
060 362 010
5318000
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2017
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ erhält einen Zuschuss zu den Betriebskosten der
Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt für das Jahr 2016 in Höhe von 2.373,81 €.
Begründung:
Mit Vertrag vom 10.11.1996 wurden dem Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ (nachfolgend abgekürzt: Szene) ab dem 01.11.1996 die Räumlichkeiten der ehemaligen Feuerwache, Poststraße 4
in Erftstadt-Liblar überlassen.
Nach § 3 Absatz 2 des Vertrages trägt Szene die anfallenden Betriebskosten (Müllabfuhr, Verbrauchsstrom, Heizkosten, Wasserkosten, Kanalgebühren, Straßenreinigung, Gebäudeversicherung und Reinigung der WC-Anlage). Die Nebenkostenabrechnung und die tatsächliche Abwicklung an Dritte erfolgt über die Stadt Erftstadt (Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft). Nach § 3 Abs. 3
des Vertrages gewährt die Stadt Erftstadt (Amt für Jugend und Familie) dem Träger einen jährlich
vom Jugendhilfeausschuss festzulegenden Zuschuss, der auf die anfallenden Betriebskosten gemäß Absatz 2 verrechnet wird.
Es war seinerzeit Wille des Ausschusses, Szene nicht durch die anfallenden Betriebskosten zu
belasten.
Die Nebenkosten für das Jahr 2016 betragen gemäß Abrechnung des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft vom 27.03.2017: 2.673,81 €.
In Anbetracht der Haushaltssituation der Stadt Erftstadt ist Szene nach Rücksprache mit der Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie seit 2012 bereit, jährlich 300,00 € der Betriebskosten
selbst zu tragen.
Somit beträgt der Zuschuss 2.373,81 €.
Gemäß § 1 Abs. 2 des Mietvertrages legt der Verein einen jährlichen Erfahrungsbericht vor.
Dieser ist als Anlage beigefügt.
In Vertretung
(Lüngen)
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