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Beschlussvorlage (Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V." hier: Betriebskosten 2016 der Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt und Erfahrungsbericht 2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
23.05.2017
Erstellt
11.05.17, 15:02
Aktualisiert
11.05.17, 15:02
Beschlussvorlage (Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V."
hier: Betriebskosten 2016 der Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt 
         und Erfahrungsbericht 2016) Beschlussvorlage (Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V."
hier: Betriebskosten 2016 der Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt 
         und Erfahrungsbericht 2016)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 168/2017 Az.: 51 22-60 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 511 Datum: 27.03.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 23.05.2017 Bemerkungen beschließend Zuschuss an den Jugendkulturverein "Szene 1993 e. V." hier: Betriebskosten 2016 der Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt und Erfahrungsbericht 2016 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 2.373,81 Folgekosten in €: ca. 2.500,00 jährlich Kostenträger: Sachkonto: 060 362 010 5318000 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2017 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ erhält einen Zuschuss zu den Betriebskosten der Räumlichkeiten Poststraße 4, 50374 Erftstadt für das Jahr 2016 in Höhe von 2.373,81 €. Begründung: Mit Vertrag vom 10.11.1996 wurden dem Jugendkulturverein „Szene 1993 e. V.“ (nachfolgend abgekürzt: Szene) ab dem 01.11.1996 die Räumlichkeiten der ehemaligen Feuerwache, Poststraße 4 in Erftstadt-Liblar überlassen. Nach § 3 Absatz 2 des Vertrages trägt Szene die anfallenden Betriebskosten (Müllabfuhr, Verbrauchsstrom, Heizkosten, Wasserkosten, Kanalgebühren, Straßenreinigung, Gebäudeversicherung und Reinigung der WC-Anlage). Die Nebenkostenabrechnung und die tatsächliche Abwicklung an Dritte erfolgt über die Stadt Erftstadt (Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft). Nach § 3 Abs. 3 des Vertrages gewährt die Stadt Erftstadt (Amt für Jugend und Familie) dem Träger einen jährlich vom Jugendhilfeausschuss festzulegenden Zuschuss, der auf die anfallenden Betriebskosten gemäß Absatz 2 verrechnet wird. Es war seinerzeit Wille des Ausschusses, Szene nicht durch die anfallenden Betriebskosten zu belasten. Die Nebenkosten für das Jahr 2016 betragen gemäß Abrechnung des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft vom 27.03.2017: 2.673,81 €. In Anbetracht der Haushaltssituation der Stadt Erftstadt ist Szene nach Rücksprache mit der Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie seit 2012 bereit, jährlich 300,00 € der Betriebskosten selbst zu tragen. Somit beträgt der Zuschuss 2.373,81 €. Gemäß § 1 Abs. 2 des Mietvertrages legt der Verein einen jährlichen Erfahrungsbericht vor. Dieser ist als Anlage beigefügt. In Vertretung (Lüngen) -2-