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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp beim Haupt- und Personalamt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
14.06.17, 15:02
Aktualisiert
14.06.17, 15:02
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp beim Haupt- und Personalamt) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp beim Haupt- und Personalamt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 271/2017 Az.: 102 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 22.05.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 27.06.2017 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp beim Haupt- und Personalamt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Personalbudget Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 90.000 Ja Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Leitung des Haupt- und Personalamtes wird beschlossen. Die begefügte Stellenausschreibung wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Der Leiter des Haupt- und Personalamtes wird wegen der anstehenden Freistellungsphase der Altersteilzeit und unter Berücksichtigung seines Erholungsurlaubes mit Ablauf des Jahres 2017 aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Die stellvertretende Amtsleiterin und Abteilungsleiterin der Personalabteilung wird voraussichtlich im Herbst 2018 ausscheiden. Mit den beiden Bediensteten gehen jeweils über 30 Jahre Berufs- und Facherfahrung im Bereich des Haupt- und Personalamtes verloren. Da insbesondere in den Bereichen der Personalverwaltung und dem Bereich Wahlen die rechtlichen Anforderungen immer mehr zugenommen haben, beabsichtige ich, die Leitungsstelle des Haupt- und Personalamtes durch eine Juristin /einen Juristen nachzubesetzen. Die Stelle ist im Stellenplan nach A 14 ausgewiesen, sie kann aber auch alternativ mit einem Beschäftigten nach EG 14 besetzt werden. Aufgrund des ebenfalls anstehenden Ausscheidens der stellvertretenden Amtsleiterin in 2018 ist es mein Ziel, möglichst eine nahtlose Stellennachbesetzung vorzunehmen. Der Ausschreibungstext, der zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage im Beteiligungsverfahren bei der Gleichstellungsbeauftragten und dem Personalrat ist, habe ich zu ihrer Kenntnisnahme als Anlage beigefügt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werde ich entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt das Einvernehmen zwischen mir und dem Hauptausschuss bezüglich der konkreten Einstellung herstellen. (Erner) -2-