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Antrag (Antrag bzgl. Betreuung des Übergangswohnheimes Brabanter Weg aus einer Hand)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
05.07.2017
Erstellt
01.06.17, 15:03
Aktualisiert
28.06.17, 15:03
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 60/2017 Az.: Amt: - 50 BeschlAusf.: - 50 Datum: 26.01.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Schlender Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Termin Bemerkungen 14.06.2017 beschließend Ausschuss für Soziales und Gesundheit 20.06.2017 beschließend Ausschuss für Soziales und Gesundheit 05.07.2017 beschließend Betrifft: Antrag bzgl. Betreuung des Übergangswohnheimes Brabanter Weg aus einer Hand Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: keine Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Auf Grund des einstimmigen Ratsbeschlusses in der Sitzung am 23.06.2015 wurde der Arbeiterwohlfahrt (AWO) mit Vertrag vom 24.07.2015 die soziale Betreuung der Flüchtlinge im Übergangsheim Brabanter Weg 1 in Lechenich ab dem 01.08.2015 übertragen. Darüber hinaus hat der Rat in gleicher Sitzung mit einstimmigem Beschluss entschieden, die Hausmeistertätigkeiten im Brabanter Weg nicht durch eine Dienstleistung der AWO, sondern mit eigenem städtischen Personal durchzuführen. Hintergrund für diese Entscheidung waren, (neben den geringeren Kosten), die flexibleren Einsatzmöglichkeiten der städtischen Hausmeister und eine bessere Vertretungsmöglichkeit. Folgerichtig ist im Vertrag festgehalten, dass die AWO „ausdrücklich keine Leistungen außerhalb der sozialen Betreuung“ erbringt. „Allgemeine Hausmeistertätigkeiten“ werden explizit ausgeschlossen. Mit Wirkung ab dem 01.01.2017 erfolgte eine Vertragsänderung, um der Erweiterung des Übergangsheimes auf bis zu 200 Bewohnern Rechnung zu tragen. Die AWO hat ihren Personaleinsatz für die soziale Betreuung der Bewohner um eine weitere Stelle auf zwei Fachkräfte erhöht (zu Grunde liegt insoweit ein Betreuungsschlüssel von 1 : 100). Damit liegt die vertraglich fixierte Verantwortung für die soziale Betreuung der Bewohner nach wie vor vollumfänglich in Händen der AWO. Gleichwohl besteht für eine bedarfsorientierte und koordinierte Betreuung aller Flüchtlinge in Erftstadt regelmäßiger Abstimmungsbedarf zwischen den Fachkräften der AWO sowie dem städtischen Fachdienst Migration & Integration. Hierzu finden mit den Fachkräften von AWO und dem Fachdienst der Stadt gemeinsame Dienstbesprechungen unter Leitung von Herrn Schlender (Amtsleiter) statt, an denen regelmäßig auch Frau Busch (Geschäftsbereichsleitung Sozial- und Verbandsarbeit und stellvertretende Geschäftsführerin der AWO) sowie bedarfsabhängig weitere Akteure aus der Flüchtlingsarbeit und/oder Mitarbeitern/-innen des Amtes für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren, teilnehmen. Die Schnittstellen zwischen AWO und städtischem Fachdienst sind vielseitig (Beispiele sind die Entscheidungen über die Aufteilung neu zugewiesener Asylbegehrender auf die vorhandenen Unterkünfte, die Einbindung ehrenamtlicher Helfer, die Organisation freiwilliger Sprachkurse, Spielkreise, geförderte Ankommenstreffpunkte, gemeinsame Veranstaltungen, beantragte Förderprojekte, Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen usw.). Hinsichtlich der Präsenz von Betreuungskräften außerhalb der vertraglich festgelegten Arbeitszeiten der AWO-Mitarbeiter/-innen im Brabanter Weg (werktags von montags bis freitags, außer an Feiertagen) verweise ich auf meine Vorlage 195/2017, die im Ausschuss für Soziales und Gesundheit am 27.04.2017 beraten und einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. Der hierin dargestellte künftige Einsatz von Einrichtungsbetreuern/-innen in Zusammenarbeit mit städtischen Hausmeistern findet ausdrücklich auch die Zustimmung der AWO-Fachkräfte. Insgesamt kann festgestellt werden, dass sich zwischen den Fachkräften der AWO und den Mitarbeitern/-innen des städtischen Fachdienstes eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entwickelt hat, orientiert an der gemeinsamen Zielsetzung einer bestmöglichen Integration der zu betreuenden Flüchtlinge in Erftstadt. In Vertretung (Lüngen) -2-