Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bürgerantrag (Anregung des Frauenbeirats bzgl.Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für allein stehende Frauen, allein erziehende Frauen und sozial schwache Familien sowie für geflüchtete Frauen und ihre Familien)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
116 kB
Datum
05.07.2017
Erstellt
01.06.17, 15:03
Aktualisiert
28.06.17, 15:03
Bürgerantrag (Anregung des Frauenbeirats bzgl.Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für allein stehende Frauen, allein erziehende Frauen und sozial schwache Familien sowie für geflüchtete Frauen und ihre Familien) Bürgerantrag (Anregung des Frauenbeirats bzgl.Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für allein stehende Frauen, allein erziehende Frauen und sozial schwache Familien sowie für geflüchtete Frauen und ihre Familien) Bürgerantrag (Anregung des Frauenbeirats bzgl.Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für allein stehende Frauen, allein erziehende Frauen und sozial schwache Familien sowie für geflüchtete Frauen und ihre Familien) Bürgerantrag (Anregung des Frauenbeirats bzgl.Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für allein stehende Frauen, allein erziehende Frauen und sozial schwache Familien sowie für geflüchtete Frauen und ihre Familien)

öffnen download melden Dateigröße: 116 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 142/2017 Az.: Amt: - 50 BeschlAusf.: - 50 Datum: 08.03.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Schlender Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Termin Bemerkungen 14.06.2017 beschließend Ausschuss für Soziales und Gesundheit 20.06.2017 beschließend Ausschuss für Soziales und Gesundheit 05.07.2017 beschließend Betrifft: Anregung des Frauenbeirats bzgl.Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für allein stehende Frauen, allein erziehende Frauen und sozial schwache Familien sowie für geflüchtete Frauen und ihre Familien Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: keine keine Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW schätzt den Wohnungsbedarf im Zeitraum 2016 bis 2020 auf etwa 400.000 neu zu bauende Wohnungen, sowohl im sozialen Wohnungsbau wie auch in der gesamten Breite des Wohnungsmarktes. Ein entsprechend hoher Bedarf, insbesondere auch für die vom Frauenbeirat beschriebene Personengruppe allein stehender Frauen, Alleinerziehender, sozial schwacher Familien und geflüchteter Frauen bzw. Familien ist auch in Erftstadt zu konstatieren. Zunächst verweise ich auf meine Stellungnahme zur Anregung des Seniorenbeirates bzgl. des notwendigen Neubaus sozial geförderter Wohnungen (B 488/2015), die in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.10.2015 beraten und einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. Die Ursachen für das Wohnungsdefizit lagen (und liegen noch) im bestehenden Nachholbedarf im öffentlich geförderten Wohnungsbau und wesentlich auch im hohen Zustrom der Flüchtlinge in den letzten Jahren. Darstellung der aktuellen Situation: Der Bestand an Mietwohnraum im öffentlich geförderten Wohnungsbau in der Stadt Erftstadt ist in den letzten Jahren sukzessive (und im vergangenen Jahr 2016 gravierend) rückläufig und hat sich im Zeitraum von 2012 bis 2016 nahezu halbiert: 2012 2013 2014 2015 2016 500 Wohnungen 483 Wohnungen 444 Wohnungen 424 Wohnungen 253 Wohnungen Dagegen bestand im gleichen Zeitraum eine relativ konstant hohe Nachfrage nach preisgünstigem Mietwohnraum, gemessen an der Anzahl von Haushalten, für die ein Wohnberechtigungsschein (WBS) bewilligt wurde. Die Wohnungssuchenden-Statistik weist für die Stadt Erftstadt insoweit folgende Daten aus: 2012 2013 2014 2015 2016 251 Haushalte 202 Haushalte 247 Haushalte 199 Haushalte 230 Haushalte Von den 230 Haushalten in 2016 mit WBS entfallen 43 auf alleinstehende Frauen sowie 28 auf alleinerziehende Haushalte. Die Schere zwischen Angebot (öffentlich geförderte Mietwohnungen) und Nachfrage (wohnungssuchende Haushalte) wird prognostisch weiter auseinander gehen, insbesondere auf Grund der Auswirkungen der nach dem Aufenthaltsgesetz erlassenen AusländerWohnsitzregelungsverordnung NRW vom 15.11.2016. Asylbegehrenden, denen ein Schutzstatus (Asylberechtigung, Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder Zuerkennung eines subsidiären Schutzes) zuerkannt wird, erhalten in der Regel eine Wohnsitzzuweisung für die Gemeinde, in die sie zugewiesen wurden. Diese Zuweisung gilt für die Dauer des erlaubten Aufenthaltes, längstens für drei Jahre. Per 01.05.2017 sind bereits 97 Personen, denen ein Schutzstatus zuerkannt wurde, noch in städtischen Gemeinschaftsunterkünften für Asylbegehrende wohnhaft, denen sozialhilferechtlich angemessener Wohnraum nicht vermittelt werden kann, darunter auch die vom Frauenbeirat angesprochenen Personen (-gruppen). Weitere 135 anerkannte Flüchtlinge leben derzeit in von der Stadt angemieteten Wohnungen/ Häusern. Hinsichtlich der besonderen Schutzbedürftigkeit alleinstehender und alleinerziehender Frauen verweise ich auf die generellen sowie die besonderen Vorgaben im aktuellen Konzept für die Unterbringung und Betreuung von Asylbegehrenden in der Stadt Erftstadt: -2- generelle Vorgaben: Bei der Belegung sollen Aspekte wie die ethnische Herkunft, besondere Familienkonstellationen, gesundheitliche Probleme, kulturelle Differenzen, geschlechtsspezifische Gründe, individuelle Lebenslagen, evtl. Erkrankungen, Religionszugehörigkeit etc. Berücksichtigung finden. Besonderer Schutzbedürftigkeit bestimmter Personen(-gruppen) soll Rechnung getragen werden (z.B. Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende, Vergewaltigungsopfer, traumatisierte Personen, Opfer von Folter oder sexueller Gewalt). Um den vorgenannten sozialen Faktoren angemessen Rechnung zu tragen, können bei Bedarf von der Gesamtkapazität aller städtischen Übergangsheime für Asylbegehrende 25 % der maximalen Belegungskapazität (Plätze) in Abzug gebracht werden. Alleinstehende, alleinerziehende Frauen: Alleinstehenden und alleinerziehenden Flüchtlingsfrauen sollten separate, von der Unterbringung männlicher Personen abgetrennte Bereiche zugewiesen werden. Rückzugsbereiche für Schwangere sind, soweit möglich, vorzuhalten. Sanitäre Anlagen sollten in ausreichender Zahl, leicht zugänglich und möglichst abschließbar sowie in mehrstöckigen Unterkünften in jeder Etage vorhanden sein. Im Übrigen verweise ich auch auf meine Stellungnahme zur Anregung des Frauenbeirates in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 16.02.2016 zu B 73/2016, in dem ich über die Unterbringung von Flüchtlingsfrauen informiert hatte. Hinsichtlich des vom Frauenbeirat angemahnten Schutzes für Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften weise ich darauf hin, dass beabsichtigt ist, ein Schutzkonzept zu erstellen, gefördert aus Mitteln des Bundesfamilienministeriums. Hierzu werden bundesweit Koordinatorenstellen für Gewaltschutz eingerichtet, die Schutzkonzepte in Einrichtungen für Flüchtlinge implementieren und gleichzeitig Ansprechpartner u.a. für Jugend-, Sozial- und Arbeitsämter sind. An dem hierzu laufenden Interessenbekundungsverfahren „Initiative Schutz für Frauen und Kinder vor Gewalt in Flüchtlingsheimen“ hat sich die Stadt Erftstadt erfolgreich beteiligt. Die verbindliche Förderzusage wird nach Entscheidung über den zwischenzeitlich gestellten vollständigen Antrag erwartet. Die Erarbeitung und Umsetzung des konkreten Schutzkonzeptes kann nach entsprechender positiver Bewertung im zweiten Halbjahr 2017 erfolgen. Zum angesprochenen Zugang geflüchteter Frauen zu Frauenhäusern weist der Fachdienst Migration & Integration darauf hin, dass Beschränkungen, etwa durch die Wohnsitzauflage, einer notwenigen Unterbringung in einem Frauenhaus nicht entgegenstehen. In entsprechenden Fällen erfolgt eine Abstimmung mit der zuständigen Ausländerbehörde. Auf Grund der angespannten Lage hinsichtlich der Versorgung aller zugewiesenen Flüchtlinge mit adäquatem Wohnraum ist es derzeit schwierig, den beschriebenen Vorgaben immer Rechnung tragen zu können. Im Wesentlichen erfolgen die Unterbringungen in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften gemischt (Familien sowie alleinstehende Frauen und Männer). Jedoch besteht weiterer Bedarf für eine separate Unterbringung von alleinstehenden bzw. alleinerziehenden Frauen. Derzeit ist eine Gemeinschaftsunterkunft in der Oststraße in Kierdorf das einzige Wohnhaus für die genannte Zielgruppe, allerdings mit einer Kapazität für lediglich acht Personen (aktuelle Belegung 11 Personen). Weitere Gemeinschaftsunterkünfte und/oder Wohnungen, die als reine Frauenhäuser genutzt werden können, werden benötigt. Letztlich kann eine Entspannung nur erfolgen, wenn der hohen Zahl von anerkannten Flüchtlingen in den Gemeinschaftsunterkünften bezahlbarer (sozialhilferechtlich angemessener) Wohnraum zur -3- Verfügung gestellt werden kann. Dies gilt gleichermaßen für die entsprechenden Wohnraum nachfragende einheimische Bevölkerung. Es bedarf aller Anstrengungen, um den Bestand an sozial gefördertem Wohnungsbau in Erftstadt nennenswert zu erhöhen, damit der hohen Nachfrage geeignete Angebote gegenüber gestellt werden können und der soziale Frieden in der Stadtgesellschaft aufrecht erhalten bleibt. In Vertretung (Lüngen) -4-