Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
116 kB
Datum
05.07.2017
Erstellt
01.06.17, 15:03
Aktualisiert
28.06.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 142/2017
Az.:
Amt: - 50 BeschlAusf.: - 50 Datum: 08.03.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Schlender
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Termin
Bemerkungen
14.06.2017
beschließend
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
20.06.2017
beschließend
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
05.07.2017
beschließend
Betrifft:
Anregung des Frauenbeirats bzgl.Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für allein
stehende Frauen, allein erziehende Frauen und sozial schwache Familien sowie für
geflüchtete Frauen und ihre Familien
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
keine
keine
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW schätzt den
Wohnungsbedarf im Zeitraum 2016 bis 2020 auf etwa 400.000 neu zu bauende Wohnungen, sowohl im sozialen Wohnungsbau wie auch in der gesamten Breite des Wohnungsmarktes.
Ein entsprechend hoher Bedarf, insbesondere auch für die vom Frauenbeirat beschriebene Personengruppe allein stehender Frauen, Alleinerziehender, sozial schwacher Familien und geflüchteter
Frauen bzw. Familien ist auch in Erftstadt zu konstatieren.
Zunächst verweise ich auf meine Stellungnahme zur Anregung des Seniorenbeirates bzgl. des
notwendigen Neubaus sozial geförderter Wohnungen (B 488/2015), die in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 27.10.2015 beraten und einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. Die Ursachen für das Wohnungsdefizit lagen (und liegen noch) im bestehenden
Nachholbedarf im öffentlich geförderten Wohnungsbau und wesentlich auch im hohen Zustrom der
Flüchtlinge in den letzten Jahren.
Darstellung der aktuellen Situation:
Der Bestand an Mietwohnraum im öffentlich geförderten Wohnungsbau in der Stadt Erftstadt ist in
den letzten Jahren sukzessive (und im vergangenen Jahr 2016 gravierend) rückläufig und hat sich
im Zeitraum von 2012 bis 2016 nahezu halbiert:
2012
2013
2014
2015
2016
500 Wohnungen
483 Wohnungen
444 Wohnungen
424 Wohnungen
253 Wohnungen
Dagegen bestand im gleichen Zeitraum eine relativ konstant hohe Nachfrage nach preisgünstigem
Mietwohnraum, gemessen an der Anzahl von Haushalten, für die ein Wohnberechtigungsschein
(WBS) bewilligt wurde. Die Wohnungssuchenden-Statistik weist für die Stadt Erftstadt insoweit
folgende Daten aus:
2012
2013
2014
2015
2016
251 Haushalte
202 Haushalte
247 Haushalte
199 Haushalte
230 Haushalte
Von den 230 Haushalten in 2016 mit WBS entfallen 43 auf alleinstehende Frauen sowie 28 auf
alleinerziehende Haushalte.
Die Schere zwischen Angebot (öffentlich geförderte Mietwohnungen) und Nachfrage (wohnungssuchende Haushalte) wird prognostisch weiter auseinander gehen, insbesondere auf Grund der
Auswirkungen der nach dem Aufenthaltsgesetz erlassenen AusländerWohnsitzregelungsverordnung NRW vom 15.11.2016. Asylbegehrenden, denen ein Schutzstatus
(Asylberechtigung, Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder Zuerkennung eines subsidiären
Schutzes) zuerkannt wird, erhalten in der Regel eine Wohnsitzzuweisung für die Gemeinde, in die
sie zugewiesen wurden. Diese Zuweisung gilt für die Dauer des erlaubten Aufenthaltes, längstens
für drei Jahre. Per 01.05.2017 sind bereits 97 Personen, denen ein Schutzstatus zuerkannt wurde,
noch in städtischen Gemeinschaftsunterkünften für Asylbegehrende wohnhaft, denen sozialhilferechtlich angemessener Wohnraum nicht vermittelt werden kann, darunter auch die vom Frauenbeirat angesprochenen Personen (-gruppen). Weitere 135 anerkannte Flüchtlinge leben derzeit in
von der Stadt angemieteten Wohnungen/ Häusern.
Hinsichtlich der besonderen Schutzbedürftigkeit alleinstehender und alleinerziehender Frauen
verweise ich auf die generellen sowie die besonderen Vorgaben im aktuellen Konzept für die Unterbringung und Betreuung von Asylbegehrenden in der Stadt Erftstadt:
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generelle Vorgaben:
Bei der Belegung sollen Aspekte wie die ethnische Herkunft, besondere Familienkonstellationen,
gesundheitliche Probleme, kulturelle Differenzen, geschlechtsspezifische Gründe, individuelle Lebenslagen, evtl. Erkrankungen, Religionszugehörigkeit etc. Berücksichtigung finden.
Besonderer Schutzbedürftigkeit bestimmter Personen(-gruppen) soll Rechnung getragen werden
(z.B. Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende, Vergewaltigungsopfer, traumatisierte Personen, Opfer von Folter oder sexueller Gewalt).
Um den vorgenannten sozialen Faktoren angemessen Rechnung zu tragen, können bei Bedarf
von der Gesamtkapazität aller städtischen Übergangsheime für Asylbegehrende
25 % der maximalen Belegungskapazität (Plätze) in Abzug gebracht werden.
Alleinstehende, alleinerziehende Frauen:
Alleinstehenden und alleinerziehenden Flüchtlingsfrauen sollten separate, von der Unterbringung
männlicher Personen abgetrennte Bereiche zugewiesen werden. Rückzugsbereiche für Schwangere sind, soweit möglich, vorzuhalten. Sanitäre Anlagen sollten in ausreichender Zahl, leicht zugänglich und möglichst abschließbar sowie in mehrstöckigen Unterkünften in jeder Etage vorhanden sein.
Im Übrigen verweise ich auch auf meine Stellungnahme zur Anregung des Frauenbeirates in der
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 16.02.2016 zu B 73/2016, in dem ich
über die Unterbringung von Flüchtlingsfrauen informiert hatte.
Hinsichtlich des vom Frauenbeirat angemahnten Schutzes für Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften weise ich darauf hin, dass beabsichtigt
ist, ein Schutzkonzept zu erstellen, gefördert aus Mitteln des Bundesfamilienministeriums. Hierzu
werden bundesweit Koordinatorenstellen für Gewaltschutz eingerichtet, die Schutzkonzepte in Einrichtungen für Flüchtlinge implementieren und gleichzeitig Ansprechpartner u.a. für Jugend-, Sozial- und Arbeitsämter sind. An dem hierzu laufenden Interessenbekundungsverfahren „Initiative
Schutz für Frauen und Kinder vor Gewalt in Flüchtlingsheimen“ hat sich die Stadt Erftstadt erfolgreich beteiligt. Die verbindliche Förderzusage wird nach Entscheidung über den zwischenzeitlich
gestellten vollständigen Antrag erwartet. Die Erarbeitung und Umsetzung des konkreten Schutzkonzeptes kann nach entsprechender positiver Bewertung im zweiten Halbjahr 2017 erfolgen.
Zum angesprochenen Zugang geflüchteter Frauen zu Frauenhäusern weist der Fachdienst Migration & Integration darauf hin, dass Beschränkungen, etwa durch die Wohnsitzauflage, einer notwenigen Unterbringung in einem Frauenhaus nicht entgegenstehen. In entsprechenden Fällen erfolgt
eine Abstimmung mit der zuständigen Ausländerbehörde.
Auf Grund der angespannten Lage hinsichtlich der Versorgung aller zugewiesenen Flüchtlinge mit
adäquatem Wohnraum ist es derzeit schwierig, den beschriebenen Vorgaben immer Rechnung
tragen zu können. Im Wesentlichen erfolgen die Unterbringungen in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften gemischt (Familien sowie alleinstehende Frauen und Männer). Jedoch besteht
weiterer Bedarf für eine separate Unterbringung von alleinstehenden bzw. alleinerziehenden Frauen. Derzeit ist eine Gemeinschaftsunterkunft in der Oststraße in Kierdorf das einzige Wohnhaus für
die genannte Zielgruppe, allerdings mit einer Kapazität für lediglich acht Personen (aktuelle Belegung 11 Personen). Weitere Gemeinschaftsunterkünfte und/oder Wohnungen, die als reine Frauenhäuser genutzt werden können, werden benötigt.
Letztlich kann eine Entspannung nur erfolgen, wenn der hohen Zahl von anerkannten Flüchtlingen
in den Gemeinschaftsunterkünften bezahlbarer (sozialhilferechtlich angemessener) Wohnraum zur
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Verfügung gestellt werden kann. Dies gilt gleichermaßen für die entsprechenden Wohnraum nachfragende einheimische Bevölkerung. Es bedarf aller Anstrengungen, um den Bestand an sozial
gefördertem Wohnungsbau in Erftstadt nennenswert zu erhöhen, damit der hohen Nachfrage geeignete Angebote gegenüber gestellt werden können und der soziale Frieden in der Stadtgesellschaft aufrecht erhalten bleibt.
In Vertretung
(Lüngen)
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