Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
88 kB
Datum
05.07.2017
Erstellt
01.06.17, 15:03
Aktualisiert
01.06.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
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Frauenbeirat Erftstadt
Vorsitzende
Gertrud Klinkhammer, Graf-Emundus-Str. 47, 50374 Erftstadt, den 20.02.2017
Der Frauenbeirat der Stadt Erftstadt fordert die Schaffung von bezahlbaren, insbesondere
auch kleineren Wohneinheiten für allein stehende Frauen, allein erziehende Frauen und sozial
schwache Familien sowie für geflüchtete Frauen und ihre Familien. Sozialer Wohnungsbau
und Geschosswohnungsbau muss in neuen und bestehenden Wohngebieten entwickelt
werden.
Zudem ist eine Notunterkunft für schutzbedürftige, von Gewalt betroffene Flüchtlingsfrauen
und ihre Kinder in einer geeigneten kleineren Gemeinschaftsunterkunft vorzuhalten.
Begründung:
Wiederholt hat der Frauenbeirat auf die Notwendigkeit der Schaffung von bezahlbaren,
kleineren Wohneinheiten hingewiesen.
Die betroffenen Wohnungssuchenden sind
• alleinstehende Frauen aller Altersgruppen, insbesondere aber auch ältere Frauen, die ggf.
aus größeren Wohnungen oder Häusern, die sie nicht mehr bewältigen oder bezahlen
können, ausziehen möchten bzw. müssen.
• Geflüchtete Frauen als alleinstehende, als alleinerziehende mit Kindern oder Frauen mit
Ehemann/Partner suchen für sich und /oder ihre Familien Wohnungen. Sie verbleiben
unnötig lange in Gemeinschaftsunterkünften in Erftstadt, weil kein geeigneter und
bezahlbarer Wohnraum in Erftstadt für sie vorhanden ist. In dieser Zeit muss der Schutz
und die Hilfe für Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt in
Gemeinschaftsunterkünften durch entsprechende räumliche und sanitäre Gegebenheiten
gewährleistet sein.
• Frauen, die — auch mit ihren Kindern — vor häuslicher Gewalt in ein Frauenhaus fliehen
mussten, können nach der ersten Stabilisierung im Frauenhaus oftmals nicht mehr in ihre
alte Wohnung zurück. Für sie fehlen geeignete bezahlbare Wohnungen in Erftstadt und
Umgebung.
• Für geflüchtete Frauen und Asylbewerberinnen ist der Zugang zu Frauenhäusern
erschwert, da die Residenzpflicht und Wohnsitzauflagen die Bewegungsfreiheit
beschränken. Für diese Frauen muss es separate Wohneinheiten im Rhein-Erft-Kreis
geben, wo sie untergebracht und in besonderem Maß geschützt sind.
Mehr bezahlbare Wohnungen, insbesondere auch sozialer Wohnungsbau entschärfen
familiäre Konfliktsituationen und entlasten die Familien finanziell. Denn wegen des
angespannten Wohnungsmarktes in Erftstadt und anderen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises
verweilen Frauen oft länger als erforderlich in den Unterstützungseinrichtungen. Wenn im
Laufe dieses Jahres mehr Wohnungen für von Gewalt betroffene Frauen zur Verfügung
stehen, werden gleichzeitig neue Plätze in Frauenhäusern frei für akute Notfälle.
Viele Frauen in Gewaltsituationen möchten zudem die Flucht in ein Frauenhaus vel neiden
und würden gerne in eine eigene, bezahlbare Wohnung - häufig mit ihren Kindern — ziehen.
Die 10-tägige Wegweisung des gewalttätigen Partners führt zwar zu einer kurzfristigen
Entlastung in einer bedrohlichen Gewaltsituation, reicht aber nicht aus, den betroffenen
Frauen mit ihren Kindern neue Wohn- und Lebensperspektiven zu öffnen, wenn bezahlbarer
geeigneter Wohnraum fehlt.
Wenn keine privaten Investorinnen oder Investoren gefunden werden, müssen bezahlbare
Wohneinheiten in kommunaler Regie gebaut werden.
Gertrud Klinkhammer