Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Bürgerantrag (Anregung 142/2017)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
88 kB
Datum
05.07.2017
Erstellt
01.06.17, 15:03
Aktualisiert
01.06.17, 15:03
Bürgerantrag (Anregung 142/2017) Bürgerantrag (Anregung 142/2017)

öffnen download melden Dateigröße: 88 kB

Inhalt der Datei

t Frauenbeirat Erftstadt Vorsitzende Gertrud Klinkhammer, Graf-Emundus-Str. 47, 50374 Erftstadt, den 20.02.2017 Der Frauenbeirat der Stadt Erftstadt fordert die Schaffung von bezahlbaren, insbesondere auch kleineren Wohneinheiten für allein stehende Frauen, allein erziehende Frauen und sozial schwache Familien sowie für geflüchtete Frauen und ihre Familien. Sozialer Wohnungsbau und Geschosswohnungsbau muss in neuen und bestehenden Wohngebieten entwickelt werden. Zudem ist eine Notunterkunft für schutzbedürftige, von Gewalt betroffene Flüchtlingsfrauen und ihre Kinder in einer geeigneten kleineren Gemeinschaftsunterkunft vorzuhalten. Begründung: Wiederholt hat der Frauenbeirat auf die Notwendigkeit der Schaffung von bezahlbaren, kleineren Wohneinheiten hingewiesen. Die betroffenen Wohnungssuchenden sind • alleinstehende Frauen aller Altersgruppen, insbesondere aber auch ältere Frauen, die ggf. aus größeren Wohnungen oder Häusern, die sie nicht mehr bewältigen oder bezahlen können, ausziehen möchten bzw. müssen. • Geflüchtete Frauen als alleinstehende, als alleinerziehende mit Kindern oder Frauen mit Ehemann/Partner suchen für sich und /oder ihre Familien Wohnungen. Sie verbleiben unnötig lange in Gemeinschaftsunterkünften in Erftstadt, weil kein geeigneter und bezahlbarer Wohnraum in Erftstadt für sie vorhanden ist. In dieser Zeit muss der Schutz und die Hilfe für Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften durch entsprechende räumliche und sanitäre Gegebenheiten gewährleistet sein. • Frauen, die — auch mit ihren Kindern — vor häuslicher Gewalt in ein Frauenhaus fliehen mussten, können nach der ersten Stabilisierung im Frauenhaus oftmals nicht mehr in ihre alte Wohnung zurück. Für sie fehlen geeignete bezahlbare Wohnungen in Erftstadt und Umgebung. • Für geflüchtete Frauen und Asylbewerberinnen ist der Zugang zu Frauenhäusern erschwert, da die Residenzpflicht und Wohnsitzauflagen die Bewegungsfreiheit beschränken. Für diese Frauen muss es separate Wohneinheiten im Rhein-Erft-Kreis geben, wo sie untergebracht und in besonderem Maß geschützt sind. Mehr bezahlbare Wohnungen, insbesondere auch sozialer Wohnungsbau entschärfen familiäre Konfliktsituationen und entlasten die Familien finanziell. Denn wegen des angespannten Wohnungsmarktes in Erftstadt und anderen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises verweilen Frauen oft länger als erforderlich in den Unterstützungseinrichtungen. Wenn im Laufe dieses Jahres mehr Wohnungen für von Gewalt betroffene Frauen zur Verfügung stehen, werden gleichzeitig neue Plätze in Frauenhäusern frei für akute Notfälle. Viele Frauen in Gewaltsituationen möchten zudem die Flucht in ein Frauenhaus vel neiden und würden gerne in eine eigene, bezahlbare Wohnung - häufig mit ihren Kindern — ziehen. Die 10-tägige Wegweisung des gewalttätigen Partners führt zwar zu einer kurzfristigen Entlastung in einer bedrohlichen Gewaltsituation, reicht aber nicht aus, den betroffenen Frauen mit ihren Kindern neue Wohn- und Lebensperspektiven zu öffnen, wenn bezahlbarer geeigneter Wohnraum fehlt. Wenn keine privaten Investorinnen oder Investoren gefunden werden, müssen bezahlbare Wohneinheiten in kommunaler Regie gebaut werden. Gertrud Klinkhammer