Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
13.04.17, 13:39
Aktualisiert
08.06.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 613/2016 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 370 BeschlAusf.: - 370 Datum: 11.04.2017
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betrifft:
Dezernat 6
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
BM
Termin
Bemerkungen
Satzung über die Aufwandsentschädigung und den Auslagenersatz
für die ehrenamtlichen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
73.300€
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
020126010
5421000
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2017 ff
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die ergänzende Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Durch die anstehende Veränderung in der Leitung der Feuerwehr ist es denkbar, dass es
zu Veränderungen in der Organisationsstruktur kommen kann. Dies ist die mehrheitliche
Meinung alle Führungskräfte der Feuerwehr Erftstadt als Ergebnis der durch die Politik
angeregten Diskussion.
Eine Anhörung zur Leitung der Feuerwehr mit noch offenem Ergebnis findet am
06.06.2017 statt. Vorschläge zur Ernennung werden in der Ratssitzung am 04.07.2017 zur
Beschlussfassung vorliegen.
Daher wird es als sinnvoll erachtet, die Beschlussvorlage V613/2016 erst in der nächsten
Sitzung des AföOuV abschließend zu beraten und hier dann mögliche Änderungen einfließen zu lassen. Mehrfach kam aus den div. Dienstbesprechungen die Anmerkung, dass
man die Aufwandsentschädigung nicht als Bezahlung sehen will, sondern lediglich als Anerkennung für die ehrenamtliche Tätigkeit.
Hierzu wurden aus der Feuerwehr mehrere Anregungen und Änderungsvorschläge vorgebracht. Ebenso haben die Jugendwarte mit dem Stadtjugendwart Vorschläge für eine angemessene Aufwandsentschädigung erarbeitet und vorgelegt.
Es war einvernehmlicher Beschluss bei der Dienstbesprechung der Führungskräfte der
Feuerwehr Erftstadt am 21.03.2017, die Satzung erst nach Indienststellung einer neuen
Leitung der Feuerwehr im Juli zu verabschieden. Begründung hierfür ist die Möglichkeit
dass es Veränderungen in der Organisationsstruktur geben kann, die sich dann auch auf
die Satzung auswirken würde.
Alle diese Änderungsvorschläge werden nach der Entscheidung über die zukünftige Führungsstruktur erfolgen. Eine Anpassung der Satzung über die Aufwandsentschädigung /
Auslagenersatz, wird mit den schriftlichen Stellungnahmen aus den Löschgruppen, dem
Ausschuss vorgelegt.
(Erner)
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