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Beschlussvorlage (Satzung über die Aufwandsentschädigung und den Auslagenersatz für die ehrenamtlichen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
13.04.17, 13:39
Aktualisiert
08.06.17, 15:04
Beschlussvorlage (Satzung über die Aufwandsentschädigung und den Auslagenersatz
für die ehrenamtlichen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Satzung über die Aufwandsentschädigung und den Auslagenersatz
für die ehrenamtlichen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 613/2016 1. Ergänzung Az.: Amt: - 370 BeschlAusf.: - 370 Datum: 11.04.2017 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betrifft: Dezernat 6 Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. BM Termin Bemerkungen Satzung über die Aufwandsentschädigung und den Auslagenersatz für die ehrenamtlichen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 73.300€ Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: 020126010 5421000 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2017 ff Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die ergänzende Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Durch die anstehende Veränderung in der Leitung der Feuerwehr ist es denkbar, dass es zu Veränderungen in der Organisationsstruktur kommen kann. Dies ist die mehrheitliche Meinung alle Führungskräfte der Feuerwehr Erftstadt als Ergebnis der durch die Politik angeregten Diskussion. Eine Anhörung zur Leitung der Feuerwehr mit noch offenem Ergebnis findet am 06.06.2017 statt. Vorschläge zur Ernennung werden in der Ratssitzung am 04.07.2017 zur Beschlussfassung vorliegen. Daher wird es als sinnvoll erachtet, die Beschlussvorlage V613/2016 erst in der nächsten Sitzung des AföOuV abschließend zu beraten und hier dann mögliche Änderungen einfließen zu lassen. Mehrfach kam aus den div. Dienstbesprechungen die Anmerkung, dass man die Aufwandsentschädigung nicht als Bezahlung sehen will, sondern lediglich als Anerkennung für die ehrenamtliche Tätigkeit. Hierzu wurden aus der Feuerwehr mehrere Anregungen und Änderungsvorschläge vorgebracht. Ebenso haben die Jugendwarte mit dem Stadtjugendwart Vorschläge für eine angemessene Aufwandsentschädigung erarbeitet und vorgelegt. Es war einvernehmlicher Beschluss bei der Dienstbesprechung der Führungskräfte der Feuerwehr Erftstadt am 21.03.2017, die Satzung erst nach Indienststellung einer neuen Leitung der Feuerwehr im Juli zu verabschieden. Begründung hierfür ist die Möglichkeit dass es Veränderungen in der Organisationsstruktur geben kann, die sich dann auch auf die Satzung auswirken würde. Alle diese Änderungsvorschläge werden nach der Entscheidung über die zukünftige Führungsstruktur erfolgen. Eine Anpassung der Satzung über die Aufwandsentschädigung / Auslagenersatz, wird mit den schriftlichen Stellungnahmen aus den Löschgruppen, dem Ausschuss vorgelegt. (Erner) -2-