Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
353 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
11.05.17, 15:02
Aktualisiert
05.07.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 214/2017
Az.: 51
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 13.04.2017
gez. Knips
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Termin
18.05.2017
vorberatend
Jugendhilfeausschuss
23.05.2017
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
27.06.2017
vorberatend
Rat
04.07.2017
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 – 2020 wird wie vorgelegt beschlossen.
2. Der vorgeschlagenen Maßnahmenplanung wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, wie und in welcher Form das Budget
für die Kinder- und Jugendarbeit, auch ggf. über den Zeitraum 2020 hinaus, schrittweise aufgestockt werden kann.
Begründung:
Laut § 15 Abs. 4 des 3. Ausführungsgesetzes zum SGB VIII ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung, einen Förderplan zu erstellen, der für jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird.
Der vorliegende Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) gibt Einblicke in die einzelnen Bereiche und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit als Pflichtaufgaben der Jugendhilfe.
Die gesellschaftliche Bedeutung der Jugendarbeit soll im Kontext jugendhilferechtlicher
Planung deutlich gemacht werden und muss durch einen erhöhten Anteil am Haushaltsbudget der Jugendhilfe gesichert werden.
Ziel des Kinder- und Jugendförderplanes ist neben der Erfüllung des gesetzlichen Auftrages die Schaffung von Planungssicherheit für die laufende Legislaturperiode.
97% des Jugendhilfe-Budgets der Stadt Erftstadt werden für die Aufgabenbereiche Kinderbetreuung, Beratung sowie Familienhilfen/Hilfen zur Erziehung ausgegeben und nur
3% für die Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit.
Aus Sicht der Verwaltung muss der Kinder- und Jugendförderplan in der Stadt Erftstadt für
die kommenden Jahre zur strukturellen Sicherung weiter aufgestockt werden, um allein die
Kostensteigerungen der vergangenen Jahre auszugleichen, aber auch um (neue) Aufgaben, wie im KJFP beschrieben, bewältigen zu können sowie um als wichtiges Glied im
Rahmen einer funktionierenden Präventionskette Bestand zu haben.
Der öffentliche Träger hat die (jugendhilferechtliche) Garantenstellung dafür, dass im Bereich seiner sachlichen und örtlichen Zuständigkeit jede der in § 2 SGB VIII genannten
Aufgaben im Einzelfall gesetzmäßig erfüllt wird (§§ 3, 76 SGB VIII).
Eine sukzessive Anhebung des Anteils der Jugendarbeit am Jugendhilfe-Budget im Rahmen dieses Kinder- und Jugendförderplanes könnte z.B. über eine pauschale Erhöhung
auf zukünftig 5% - als Definierung eines „angemessenen Anteils“ – erfolgen. Ein solcher Anteil liegt dann noch unter dem bundesweiten Durchschnitt (s. S. 88: 2000 = 7,6%/
2010 = 5,5%/ 2012 = 8,1%).
Produktbereich 060
362 010 Jugendarbeit
Einrichtungen der Ju366 010
gendarbeit - Mobilé
362, 366 Jugendarbeit - Gesamt
Aufwendungen
Ergebnis 2015
Anteil an
Jugendhilfe
149.206 €
0,65%
573.597 €
2,49%
722.803 €
3,14%
Zielquote
Aufwendungen
gem. 2015
+ 2%
5%
+ ca. 460.000
1.180.000 €
Alternativ könnte eine Erhöhung des Budgets konkret auf Maßnahmen bezogen erfolgen.
Erforderlichen Mehraufwendungen werden in den Jahren 2017 und 2018 für die Inbetriebnahme und die damit verbundenen Sach- und Personalausstattung des neuen sozio-2-
interkulturellen Jugendtreffs „SiJu“ in Liblar verwendet werden und sind über das Förderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“, nach Abzug des städtischen Eigenanteils, mit 240.000 € bereits vorhanden.
In Vertretung
(Lüngen)
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