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Beschlussvorlage (Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
353 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
11.05.17, 15:02
Aktualisiert
05.07.17, 15:04
Beschlussvorlage (Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020) Beschlussvorlage (Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020) Beschlussvorlage (Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 214/2017 Az.: 51 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 13.04.2017 gez. Knips Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Unterausschuss Jugendhilfeplanung Termin 18.05.2017 vorberatend Jugendhilfeausschuss 23.05.2017 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 27.06.2017 vorberatend Rat 04.07.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 – 2020 wird wie vorgelegt beschlossen. 2. Der vorgeschlagenen Maßnahmenplanung wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, wie und in welcher Form das Budget für die Kinder- und Jugendarbeit, auch ggf. über den Zeitraum 2020 hinaus, schrittweise aufgestockt werden kann. Begründung: Laut § 15 Abs. 4 des 3. Ausführungsgesetzes zum SGB VIII ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung, einen Förderplan zu erstellen, der für jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird. Der vorliegende Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) gibt Einblicke in die einzelnen Bereiche und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit als Pflichtaufgaben der Jugendhilfe. Die gesellschaftliche Bedeutung der Jugendarbeit soll im Kontext jugendhilferechtlicher Planung deutlich gemacht werden und muss durch einen erhöhten Anteil am Haushaltsbudget der Jugendhilfe gesichert werden. Ziel des Kinder- und Jugendförderplanes ist neben der Erfüllung des gesetzlichen Auftrages die Schaffung von Planungssicherheit für die laufende Legislaturperiode. 97% des Jugendhilfe-Budgets der Stadt Erftstadt werden für die Aufgabenbereiche Kinderbetreuung, Beratung sowie Familienhilfen/Hilfen zur Erziehung ausgegeben und nur 3% für die Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit. Aus Sicht der Verwaltung muss der Kinder- und Jugendförderplan in der Stadt Erftstadt für die kommenden Jahre zur strukturellen Sicherung weiter aufgestockt werden, um allein die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre auszugleichen, aber auch um (neue) Aufgaben, wie im KJFP beschrieben, bewältigen zu können sowie um als wichtiges Glied im Rahmen einer funktionierenden Präventionskette Bestand zu haben. Der öffentliche Träger hat die (jugendhilferechtliche) Garantenstellung dafür, dass im Bereich seiner sachlichen und örtlichen Zuständigkeit jede der in § 2 SGB VIII genannten Aufgaben im Einzelfall gesetzmäßig erfüllt wird (§§ 3, 76 SGB VIII). Eine sukzessive Anhebung des Anteils der Jugendarbeit am Jugendhilfe-Budget im Rahmen dieses Kinder- und Jugendförderplanes könnte z.B. über eine pauschale Erhöhung auf zukünftig 5% - als Definierung eines „angemessenen Anteils“ – erfolgen. Ein solcher Anteil liegt dann noch unter dem bundesweiten Durchschnitt (s. S. 88: 2000 = 7,6%/ 2010 = 5,5%/ 2012 = 8,1%). Produktbereich 060 362 010 Jugendarbeit Einrichtungen der Ju366 010 gendarbeit - Mobilé 362, 366 Jugendarbeit - Gesamt Aufwendungen Ergebnis 2015 Anteil an Jugendhilfe 149.206 € 0,65% 573.597 € 2,49% 722.803 € 3,14% Zielquote Aufwendungen gem. 2015 + 2% 5% + ca. 460.000 1.180.000 € Alternativ könnte eine Erhöhung des Budgets konkret auf Maßnahmen bezogen erfolgen. Erforderlichen Mehraufwendungen werden in den Jahren 2017 und 2018 für die Inbetriebnahme und die damit verbundenen Sach- und Personalausstattung des neuen sozio-2- interkulturellen Jugendtreffs „SiJu“ in Liblar verwendet werden und sind über das Förderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“, nach Abzug des städtischen Eigenanteils, mit 240.000 € bereits vorhanden. In Vertretung (Lüngen) -3-