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Beschlussvorlage (Kinder- und Jugendförderplan Erftstadt 2016-2020)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
7,3 MB
Datum
10.07.2017
Erstellt
11.05.17, 15:02
Aktualisiert
11.05.17, 15:02

Inhalt der Datei

2016 2020 Kinder- und Jugendförderplan JugendHilfePlanung & Jugendarbeit 2016 - 2020 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Impressum Stadt Erftstadt – Der Bürgermeister Amt für Jugend und Familie JugendHilfePlanung und Abteilung Jugendarbeit Holzdamm 10, 50374 Erftstadt Stand: Mai 2017 Redaktioneller Hinweis: Aus Gründen der Gender-Gerechtigkeit und der Wertschätzung gegenüber allen Geschlechtsidentitäten wird in diesem Kinder- und Jugendförderplan die Schreibweise mit * (Bsp.: Schüler*innen) verwendet, auch wenn die Lesbarkeit zunächst schwieriger erscheint oder zumindest ungewohnt ist (vgl. a. 5.1.1). 2 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Inhalt 1 Einleitung..................................................................................................... 5 2 Allgemeiner Teil .......................................................................................... 7 3 4 2.1 Gesetzliche Grundlagen ............................................................................................7 2.2 Zielsetzung des Förderplans .....................................................................................9 Kommunale Jugendhilfeplanung ............................................................... 10 3.1 Planungsbeteiligungen und Planungsverständnis ...................................................10 3.2 Planungsgrundlagen ...............................................................................................12 3.3 Beteiligungsverfahren und Bedarfsermittlung ........................................................14 3.3.1 Jugend-Ideenwettbewerb „Erftstadt wird jung – Denk dir deine Stadt“ ...........15 3.3.2 Jugendbefragung .............................................................................................17 3.3.3 Expertengespräche: Fachkräfte-Workshops....................................................19 Stadtteilbezogene Zielgruppen- und Sozialraumbeschreibungen ............ 21 4.1 Gesamtstadt und Sozialräume – Kommunale Strukturdaten...................................21 4.2 Bezirk „Nord-West“: Dirmerzheim, Gymnich .........................................................29 4.3 Bezirk „Nord-Ost“: Kierdorf, Köttingen ..................................................................33 4.4 Bezirk „West“: Ahrem, Herrig, Lechenich ..............................................................37 4.5 Bezirk „Ost“: Blessem, Bliesheim, Liblar ................................................................42 4.6 Bezirk „Süd“: Borr, Erp, Friesheim, Niederberg .....................................................48 4.7 Flüchtlingssituation in Erftstadt ..............................................................................53 5. Schwerpunkte/Querschnittsaufgaben der Kinder- und Jugendarbeit ...... 61 5.1 KJFöG §§ 10 – 14: Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit..............................61 5.1.1 5.2 Kooperation mit Jugendhilfe im Strafverfahren („Jugendgerichtshilfe“) .................68 5.3 Qualitätsentwicklung nach § 79a SGB VIII ...............................................................70 5.3.1 6 7 Querschnittsaufgabe: Geschlechterdifferenzierte Jugendarbeit ......................65 Entwicklung von Leit- und Orientierungszielen in den Handlungsfeldern .........70 Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit ....................................... 72 6.1 § 11 KJFöG – Jugendverbandsarbeit .......................................................................72 6.2 § 12 KJFöG – Offene Jugendarbeit ..........................................................................75 6.3 § 13 KJFöG – Jugendsozialarbeit .............................................................................77 6.4 § 14 KJFöG – Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ...........................................81 Finanzierung und Maßnahmenplanung 2016 – 2020 ................................ 85 7.1 Verteilung der Haushaltsmittel im Kontext der Jugendhilfeausgaben .....................86 7.2 Empfehlungen und Maßnahmenplanung bis 2020 ..................................................90 3 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 8 Verzeichnisse ............................................................................................. 98 Abbildungen und Tabellen ................................................................................................98 Quellen und Literaturangaben ........................................................................................ 100 9 Anhang .................................................................................................... 101 9.1 Gesetzestext: 3. AG KJHG NRW – KJFöG ............................................................... 101 9.2 Fördergrundlagen: Kommunale Richtlinien........................................................... 108 9.3 Beteiligungsverfahren Jugendbefragung: Fragebogen und Auswertung................ 132 Bezüge:1 Teilfachpläne II - Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendschutz Jugendverbandsarbeit 26.03.1998 - Entwurf II.1 14.11.2002 - 2. Fortschreibung 20.01.1988 - Entwurf II.2 Kommunale Jugendarbeit 19.11.2003 - 5. Fortschreibung Jugendfreizeitstätten 19.11.1998 - Entwurf II.3 14.11.2002 - 2. Fortschreibung Spielplätze 04.09.1997 - Entwurf II.4 06.09.2006 - 3. Fortschreibung Erzieherischer KinderII.5 26.10.2000 - Entwurf und Jugendschutz Geschlechtsspezifische II.6 11.02.2004 - Entwurf Jugendarbeit Jugendsozialarbeit/ II.7 15.06.2011 - Entwurf Jugendberufshilfe 05.04.2000 - Entwurf VI.2 Jugendgerichtshilfe 19.11.2014 - 2. Fortschreibung Tabelle 1: Teilfachpläne im Rahmen der Jugendarbeit Konzeptionen und Leitlinien    1 Konzeption Jugendberatung Mobilé (JHA 23.12.2012: V 176/2012) Leitlinien zur Förderung von Mädchenarbeit in Erftstadt (JHA 20.02.2008: V 58/2008) Konzeption Kinder-Jugend-Bürgerzentrum Köttingen Nutzungskonzept Jugendraum Bliesheim Nutzungskonzept Internetcafé Kierdorf (JHA 07.09.2005: A8/0631) Ausschuss-Vorlagen sind nicht beigefügt 4 V 6/2392 V 7/2169 V 4/1425 V 7/2800 V 6/2813 V 7/2169 V 6/1769 V 534/2006 V 7/0717 V 7/3161 V 164/2011 V 7/0389 V 1/2014 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 1 Einleitung Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG) NRW als drittes Ausführungsgesetz (3. AG-KJHG NRW) zum Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII), dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), ist zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Es ist die Grundlage für den hier vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan. Laut § 15 Abs. 4 des 3. Ausführungsgesetzes zum SGB VIII2 ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung, einen Förderplan zu erstellen, der für jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird. Hier sind in Absatz 1 die Pflichtaufgaben und damit die Planungsbereiche benannt, die Gegenstand dieses Förderplanes sind. Die örtliche Planungsverantwortung für die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit sowie den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz wird in § 80 geregelt. Sie obliegt der Jugendhilfeplanung als ständige Aufgabe des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe. Jugendhilfeplanung ist ein Instrument, mit dem unter Beteiligung der unterschiedlichen Planungsbereiche des Jugendamtes, der Träger und unter Berücksichtigung der Interessen, Bedürfnisse und Wünsche der Betroffenen der (sozialräumliche) Bedarf festgestellt und die erforderlichen Maßnahmen geplant werden. Jugendhilfeplanung ist zudem Aufgabe des Jugendhilfeausschusses. Insofern ist der Kinder- und Jugendförderplan fest in das Gefüge der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe und der Planung eingefügt und ein wichtiges Steuerungselement. Bestandteile des vorliegenden Förderplanes sind die Ergebnisse aus drei Beteiligungsverfahren mit Jugendlichen, freien Trägern und Fachkräften der Kinder- und Jugendarbeit als Beteiligte: 2 §15 KJFöG NRW (1) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach Maßgabe dieses Gesetzes verpflichtet. Gemäß § 79 SGB VIII haben sie im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zu gewährleisten, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste, Veranstaltungen und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zur Verfügung stehen. [...] (3) Im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit haben die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den für die Jugendhilfe insgesamt bereitgestellten Mittel stehen. (4) Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstellt auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan, der für jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird. 5 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020  Jugend-Ideenwettbewerb „Erftstadt wird jung – Denk dir deine Stadt“  Jugendbefragung  Experten-Workshops zur Entwicklung von Schwerpunkten und Perspektiven für die Kinder- und Jugendarbeit in Erftstadt für die nächsten Jahre. Die Erkenntnisse aus den Beteiligungsverfahren und gemeinsam entwickelten Arbeitsschwerpunkten fließen in diesen Kinder- und Jugendförderplan ein. Der Kinder- und Jugendförderplan soll den Bestand an Einrichtungen und Diensten in den Sozialräumen im Bereich der Jugendarbeit beschreiben, den Bedarf für die Weiterentwicklung und Absicherung aufzeigen und entsprechend der Planung Förderverfahren und die finanzielle Ausstattung regeln. Die Kinder- und Jugendförderung in der Stadt Erftstadt soll bedarfsorientiert und bedarfsdeckend gestaltet sein. Der vorliegende Kinder- und Jugendförderplan schafft die nötige Transparenz und gibt Einblicke in die einzelnen Bereiche und Angebote. Die gesellschaftliche Bedeutung der Jugendarbeit soll im Kontext jugendhilferechtlicher Planung deutlich gemacht werden und muss durch einen angemessenen Anteil am Haushaltsbudget der Jugendhilfe (s. Kapitel 7) gesichert werden. Ziel des Kinder- und Jugendförderplanes ist neben der Erfüllung des gesetzlichen Auftrages die Schaffung von Planungssicherheit für die laufende Legislaturperiode. Intention dieses 3. KJFP ist es, Beteiligte, Träger, Fachkräfte, Verantwortliche der Kinder- und Jugendhilfe zu ermuntern, sich partnerschaftlich mit den strategischen Zielen, den Schwerpunktsetzungen und daraus resultierenden Maßnahmen in den dafür zur Verfügung stehenden Gremien und Netzwerken auseinanderzusetzen. Dieser Plan soll insofern als Entwicklungsgrundlage verstanden werden. Er soll Spielraum bieten, auf unvorhergesehene Bedarfe reagieren zu können. Alle Impulse, Ideen, Anregungen, Vorschläge und Empfehlungen, die erarbeitet worden sind, sind in ihrer Ausrichtung im Geltungsbereich des KJFP als grundsätzlich verpflichtend aber nicht als abschließend anzusehen. Mit diesem Kinder- und Jugendförderplan soll eine Grundlage geschaffen werden zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung von Einrichtungen, Angeboten und Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit. 6 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 2 Allgemeiner Teil Der Kinder- und Jugendförderplan und die damit verbundenen Steuerungsaufgaben basieren auf mehreren gesetzlichen Grundlagen  dem Grundgesetz der BRD als oberste gesetzliche Grundlage,  dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII), auch Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) genannt, auf Bundesebene und  auf Landesebene dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG) als drittem Ausführungsgesetz NRW zum KJHG (3. AG-KJHG NRW). 2.1 Gesetzliche Grundlagen Die Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendarbeit sind Pflichtaufgaben der Jugendhilfe. Ihre rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus den §§ 11 – 14 Kinderund Jugendförderungsgesetz (KJFöG) NRW. Das KJFöG ist die landesrechtliche Ausgestaltung gemäß § 15 SGB VIII, das die einzelnen Bundesländer ermächtigt, das Nähere über Inhalt und Umfang der Jugendarbeit (§ 11), Förderung der Jugendverbände (§ 12), der Jugendsozialarbeit (§ 13) und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 14) über ein Landesgesetz zu regeln. Das KJFöG enthält auch Regelungen, die Anforderungen an die Planung der örtlichen Träger der Jugendhilfe stellen. In den allgemeinen Vorschriften (§§ 1 bis 7) werden der Regelungsbereich des Gesetzes (§ 1), Grundsätze der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 2), die Zielgruppen und die Berücksichtigung besonderer Lebenslagen (§ 3) für die Planung und Gestaltung der Jugendförderung in NRW konkretisiert. In den §§ 4 bis 7 legt das Gesetz vier Querschnittsaufgaben fest, die für das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie alle Leistungsanbieter in der Jugendförderung die Eckpunkte einer Konzeptentwicklung darstellen:     Förderung von Mädchen und Jungen / Geschlechterdifferenzierte Kinder- und Jugendarbeit (§ 4), Interkulturelle Bildung (§ 5), Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 6), Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule (§ 7). Neben den Themenfeldern des § 10 KJFöG, werden die vier Förderbereiche und Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit beschrieben:  § 11 Jugendverbandsarbeit  § 12 Offene Kinder- und Jugendarbeit  § 13 Jugendsozialarbeit  § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 7 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 In § 15 KJFöG Abs. 1 wird die Gewährleistungsverpflichtung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt. Die Absätze 2 und 3 des § 15 KJFöG NRW regeln die Förderverpflichtung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe. In § 15 Abs. 4 KJFöG NRW findet sich die Rechtsgrundlage für die Planungsverpflichtung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe, die mit dem Instrument der Jugendhilfeplanung umgesetzt wird. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden durch das o. a. Gesetz dazu verpflichtet, die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz angemessen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten zu fördern. Das Gesetz macht keine Angaben zur Höhe der zu tätigen Ausgaben, sie müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis zu den für die Jugendhilfe insgesamt bereitgestellten Mitteln stehen. Die strukturelle Einbindung des kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes und die Ableitung von rechtlichen Rahmenbedingungen werden im nachfolgenden Schaubild dargestellt: Bund SGB VIII = KJHG Land 3. AG - KJHG = KJFöG Kinder- und Jugendförderplan NRW Richtlinien Kommune Kinder- und Jugendförderplan Teilfachpläne §§ 11 - 14 Förderrichtlinien Konzeptionen JHP-Erftstadt, A. Siegel Abbildung 1: Rechtlicher und struktureller Rahmen des KJFP Der gesamte Gesetzestext des KJFöG ist in der Anlage beigefügt. 8 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 2.2 Zielsetzung des Förderplans Mit dem 3. AG-KJHG – KJFöG wird die Verpflichtung zur Bereitstellung einer der örtlichen Jugendhilfeplanung entsprechenden Angebotspalette außerschulischer Kinder- und Jugendarbeit gesetzlich abgesichert und die genannten Bereiche der Kinder- und Jugendarbeit werden einer mittelfristigen Budgetbindung empfohlen. Sofern Kommunen Landesmittel für die das Gesetz betreffenden Arbeitsbereiche erhalten, haben sie dem Gesetz nach sicherzustellen, dass  sie im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit dafür Sorge tragen, dass die von ihnen bereitgestellten Haushaltsmittel für die im Gesetz beschriebenen Bereiche der Jugendarbeit einen „angemessenen“ Anteil am Gesamtbudget der kommunalen Jugendhilfe darstellen  ihr Finanzanteil im angemessenen Verhältnis zu den Landesmitteln steht  Landesmittel nicht zur Haushaltskonsolidierung verwendet werden und  die Maßnahmen Bestandteil der örtlichen Jugendhilfeplanung sind. Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe basiert der Förderplan auf den Ergebnissen der örtlichen Jugendhilfeplanung. Inhaltlich werden hier folglich die zentralen Ergebnisse der Jugendhilfeplanung abgebildet. Neben der Erfüllung des gesetzlichen Auftrages intendiert dieser KinderJugendförderplan  die Ermittlung von Bedarfen in den einzelnen Handlungsfeldern Sozialräumen  die Festlegung von Schwerpunktsetzungen in der örtlichen KinderJugendarbeit sowie  eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung von Einrichtungen, Angeboten Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit. und und und und Der Förderplan soll verbindlich  die entsprechenden Maßnahmen und Konzepte darstellen und  deren finanzielle Absicherung für den Zeitraum einer kommunalen Legislaturperiode gewährleisten. Dadurch bietet er sowohl für die kommunalen Angebote als auch für die Angebote der freien Träger eine mittelfristige Finanzierungs- und damit Planungssicherheit. 9 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 3 Kommunale Jugendhilfeplanung 3.1 Planungsbeteiligungen und Planungsverständnis Eine Planungsstruktur ist auf der Grundlage der bestehenden politischen Entscheidungsebene, der verwaltungsinternen Arbeits- und Aufgabenorganisation (strategische Ebene) und der Akteure sowie der Betroffenen auf der Handlungsebene zu entwickeln. Diese inhaltliche Ausgestaltung ist konkret in die strukturellen Gegebenheiten der Kommune einzupassen. „Die Jugendhilfeplanung richtet ihren ersten Fokus auf die Interessen und Bedürfnisse von jungen Menschen und ihren Familien. Daneben bestimmen die jugendpolitischen Ziele und Interessen hinsichtlich der Standorte von Diensten und Einrichtungen den Mitteleinsatz. Im Rahmen dieses Aushandlungsprozesses ist die bedarfsgerechte Gesamtversorgung mit Jugendhilfemaßnahmen sicher zu stellen.“ „Ziel von Beteiligung aus der Sicht der Jugendhilfeplanung ist es, Bedürfnisse, Wünsche und Interessen von Kindern und Jugendlichen zu erfahren, um sie in aggregierter Form als Bedarfe von Beständen an Einrichtungen, Diensten oder Veranstaltungen gegenüberzustellen, ob die erforderlichen und geeigneten Angebote ausreichend und rechtzeitig verfügbar sind bzw. gemacht werden können. Bei der Maßnahmenplanung ist zu prüfen, inwieweit Kinder und Jugendliche an der Realisierung der von ihnen mit geplanten Maßnahmen einbezogen werden können, um nach Möglichkeit den Grad der Identifizierung mit dem Produkt noch zu erhöhen.“ Quelle: EMPFEHLUNGEN DER LANDESJUGENDÄMTER RHEINLAND UND WESTFALEN-LIPPE ZUR KOMMUNALEN JUGENDHILFEPLANUNG (LVR/ LWL, 2010, S. 11f) Der vorliegende „Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 – 2020“ wurde gemäß § 8 des 3. AG-KJHG – KJFöG mit Beteiligung der in Erftstadt ansässigen Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe sowie mit Jugendlichen als Akteuren entwickelt (s. 3.3). „Die Beteiligung von Trägern und Kooperationsbereichen sichert ein wirksames, vielfältiges und abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen. Darüber hinaus gewährleistet die Beteiligung der Leistungserbringer im Jugendamtsbezirk die Bündelung von Feldkenntnis (Zielgruppen, regionale Besonderheiten, Kooperationsoptionen etc.) und Fachwissen aus unterschiedlichen Perspektiven. Damit stellt diese Beteiligung eine fachliche Qualifizierung der Jugendhilfeplanung dar. Auch der Transfer der Planungsergebnisse in die Praxis der Jugendhilfe findet in weiten Teilen durch die Akteure aus dem Planungsprozess statt, was die Wichtigkeit ihrer Einbindung und Beteiligung verdeutlicht.“ (LVR/ LWL, 2010, S. 14) 10 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Abbildung 2: Planungsprozess JHP Quelle: EMPFEHLUNGEN DER LANDESJUGENDÄMTER… (LVR/ LWL, 2010, S. 13) Im Sinne des 3. AG-KJHG – KJFöG stellt der vorliegende Kommunale Kinder- und Jugendförderplan die Planungsgrundlage für alle Maßnahmen des Arbeitsbereiches bis zum Ende des Jahres 2020 dar. Falls sich jedoch Bedarfe während der Laufzeit des Förderplanes entscheidend ändern sollten, ist die Fortschreibung einzelner Teilfachpläne (Auflistung s. S. 4) im Sinne der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Stadt Erftstadt in Abstimmung mit der kommunalen Jugendhilfeplanung und unter Beteiligung der relevanten Gremien entsprechend zu aktualisieren. Im Falle der Beibehaltung der gesetzlichen Grundlagen erfolgt eine Fortschreibung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes zum Haushaltsjahr 2020. 11 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 3.2 Planungsgrundlagen Planungsgrundlage für den vorliegenden Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan stellt die folgende Planungsschiene – inklusive der hierin enthaltenen Planungsbeteiligungen und Datengrundlagen – dar: Planungsgrundlagen und –zeitrahmen Arbeitsbereich Planungsschritte Planungsbeteiligte Zeitraum §§ 79, 80 KJHG - Jugendhilfeplanung Mobilé 1. Jugend-Ideenwettbewerb „Erftstadt wird jung – Denk dir deine Stadt“ Fragebogen JHP/ Freie Träger  GrafstatAuswertung: JHP 2. Befragung der Jugendlichen im Stadtgebiet zu Kultur-/Sport-/ Freizeitangeboten bzw. -interessen für/von Kinder und Jugendliche JHP JHP/ Mobilé 3. Erfassung von Sozialraumdaten - Bevölkerungs-/Sozialraumdaten - Statistik Jugendarbeit - Schulentwicklungsplan 4. Bedarfe zu den §§ 11-14 KJHG: Förderbereiche Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz - Jugendliche, Politik, Schulen, Verwaltung, 4. Quartal 15 Mobilé - freie Träger, Jugendring, Vereine, Verbände 4. Quartal 15 - Schulen (9. Klassen) bis - Schulsozial3. Quartal 16 arbeiterinnen - Jugendliche - JHP - Abt. Verwaltung 1. – 2. Quartal - Mobilé, Juze 16 - Schulverwaltung - Stadtjugendring - AK Jugendschutz 2. – 4. Quartal - Expert*innen/ 16 Fachkräfte Jugendarbeit JHP/ Mobilé 5. Neustruktur/ Gliederung KJFP 2016-2020 - Jugendamt JHP/ Mobilé 6. Qualitätsentwicklung gemäß § 79a - Expert*innen/Fachkräfte Jugendarbeit 1. Quartal 16 2015 - 2020 § 10 KJFöG – Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit (§ 11 - 14 KJHG) 1. Abstimmung der Ergebnisse der Bestands-/Bedarfserhebung JHP/ Mobilé  Fragebogen-Ergebnisse/ Bedarf  Struktur KJFP  Leit-/Orientierungs-/Handlungsziele  Ausblick auf Maßnahmen  Finanzplanung/ angemessener Anteil JH-Etat 2. Entwurf sowie Vorschlag Maßnahmenplanung „Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 20162020“ 12  Steuerungsgruppe (Amtsleitung, JHP, Mobilé) +  Expertengruppe (Fachkräfte OJA) =  Planungsgruppe „Kinder- und Jugendarbeit“ 1. Quartal 16 bis 1. Quartal 17 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Planungsgrundlagen und –zeitrahmen Arbeitsbereich Planungsschritte JHP/ Mobilé Planungsbeteiligte 3. Vorschlag Maßnahmenplanung/ Finanzierung für den „Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan 20162020“ - UA-JHP - JHA - Rat Zeitraum 2. – 3. Quartal 17 § 11 KJFöG – Jugendverbandsarbeit (§ 12 KJHG) s. §§ 79, 80 1. Jugendbefragung zu den Lebenslagen/ Bedarfen/ Entwicklungen/ Zielgruppen in der Jugend(verbands)arbeit JHP/ Mobilé 2. Bedarfs-/Maßnahmenplanung im Arbeitsbereich Mobilé 3. Bei Bedarf: Aktualisierung der Jugendförderrichtlinien Stadtjugendring, freie Träger, Verbände entfällt § 12 KJFöG – Offene Kinder- und Jugendarbeit (§ 11 KJHG) 1. Qualitätsdialog in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit - Fachkräfte der JHP/ Mobilé - 3 Expert*innen-Workshops Offenen Kinder- und - Strukturdaten Jugendarbeit - § 79a – Qualitätsentwicklung 2. Bedarfs-/Maßnahmenplanung im Arbeitsbereich OJA JHP/ Mobilé 4. Quartal 15 bis Ende 3. Quartal 16 2. Quartal 2017 3. Quartal 16 bis 1. Quartal 17 3. Quartal 16 bis 1. Quartal 17 bzw.  Aktualisierung der Konzeptionen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit 2016 - 2020  AG § 79a "Qualitätsentwicklung" § 13 KJFöG – Jugendsozialarbeit (§ 13 KJHG) JHP/ Mobilé Bedarfs-/Maßnahmenplanung im Arbeitsbereich Jugendsozialarbeit/ Jugendberufshilfe Fachgespräch 3. Quartal 2016 § 14 KJFöG – Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 KJHG) JHP/ Mobilé Bedarfs-/Maßnahmenplanung im Arbeitsbereich Erzieherischer Kinderund Jugendschutz AK „Jugendschutz“ 4. Quartal 2016 Tabelle 2: Planungsgrundlagen, -schritte, -beteiligte und -zeitrahmen Die Beteiligung der politischen Entscheidungsebene mit entsprechenden Beratungen in den Ausschüssen sind die finalen Meilensteine in der Terminierung des 13 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Planungsprozesses zur Erstellung des Kinder- und Jugendförderplanes und wurden folgendermaßen eingeplant: Beteiligung der politischen Gremien Beratung/Verabschiedung Entwurf KJFP Beratung/Verabschiedung KJFP Beratung/Verabschiedung KJFP Beratung/Verabschiedung KJFP Einbringung Finanzierungsplan KJFP in die Haushaltsberatungen UA-JHPl JHA HFP Rat JHA/HFP/Rat 18.05.2017 23.05.2017 27.06.2017 04.07.2017 Viertes Quartal 2017 Tabelle 3: Zeitplan zur Beteiligung der politischen Gremien 3.3 Beteiligungsverfahren und Bedarfsermittlung Es gibt direkte und indirekte Beteiligungsverfahren. Neben diesen Verfahren spielt die Anwaltsplanung eine große Rolle bei der Entwicklung von Angeboten in der Jugendarbeit. Die wichtigsten Gruppen bei der Beteiligung sind die Kinder und Jugendlichen und die freien Träger der Jugendhilfe ebenso wie die Fachkräfte der entsprechenden Arbeitsbereiche. Wesentliche Elemente zur Bedarfsermittlung im Rahmen des vorliegenden Förderplanes sind die Ergebnisse von drei Beteiligungsverfahren, bei denen Jugendliche, freie Träger und Fachkräfte der öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendarbeit mitgewirkt haben. Diese wurden im Zeitraum 2015 – 2016 als unterschiedliche Praxisformen durchgeführt und sind Basis für die Entwicklung von Perspektiven und Zielen für die Kinder- und Jugendarbeit in Erftstadt für die nächsten vier Jahre: 1. Praxisorientierte direkte Beteiligung: Jugend-Ideenwettbewerb „Erftstadt wird jung – Denk dir deine Stadt“ 2. Mittelbare Beteiligung: Jugendbefragung Für diese Praxisformen gilt der Grundsatz, dass die Umsetzung den Zeithorizont von Kindern und Jugendlichen berücksichtigen sollte. 3. Anwaltsplanung: Experten-Workshops Aufbau, Inhalte und Ergebnisse dieser Beteiligungsformen werden im Folgenden kurz dargestellt bzw. können den Anlagen entnommen werden. 14 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 3.3.1 Jugend-Ideenwettbewerb „Erftstadt wird jung – Denk dir deine Stadt“ Das Amt für Jugend und Familie hat nach den Sommerferien 2015 Erftstädter Jugendliche zu einem Ideenwettbewerb mit dem Titel „Erftstadt wird jung – Denk dir deine Stadt!“ aufgerufen. Insgesamt sind zehn sehr vielfältige und interessante Vorschläge von ca. 80 beteiligten Jugendlichen eingegangen. Am Freitag, 13.11.2015 fand die erste öffentliche Präsentation der Ideen sowie die Preisverleihung im großen Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Erftstadt statt. Abbildung 3: Plakat zum Jugend-Ideenwettbewerb Eingereichte Beiträge zum Jugend-Ideenwettbewerb 2015 1) „Erft Club“ (liegt der JHA-Anlage nicht bei) o Filmbeitrag vom SoWi – Kurs der 9. Klasse der Realschule Lechenich 2) „Im Fluss der Zeit“ o Text von Katharina Grätsch, Lisa Grott, Gazel Secmec, Julia Tokgötzoglu, Anne Leser 3) „Für den Erhalt der Schulsysteme“ o Zeichnung von Tabea Jung, Lea Krohne, Leni Neugaertner 4) „Es wird Winter in Gymnich“ (liegt der JHA-Anlage nicht bei) o Filmbeitrag vom Jugendausschuss Gut Klang e.V. 5) „Grillhütte Dirmerzheim“ o Anschauungsobjekt von der Freiwilligen Jugendfeuerwehr Dirmerzheim 6) „Grillhütte Gymnich“ o Anschauungsobjekt, Gedicht und Fotobeitrag von Lea Hannappel, Marc Hannappel, Jonas Hofmeister, Franz Schroeder und Freunde 7) „Wünsche für uns“ o Gedicht von Nico und Michelle Thöni 8) „Die Liste“ (liegt der JHA-Anlage nicht bei) o Filmbeitrag von der Jahrgangsstufe Q1 Gymnasium Lechenich 9) „Ein Tag im Freien“ (Fotos liegen der JHA-Anlage nicht bei) o Fotos und Text von William Davids, Naomi Rothkamp, Karolina Han, Christiane Müller, Petra Metzger 10) „Erftstadt – App“ (liegt der Anlage nicht bei) o Filmbeitrag von Stephanie Seupke, Jana Barth, Anna Edenhofer, Niklas Trué Die (Film-)Beiträge, die der JHA-Anlage nicht beiliegen, wurden in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.01.2016 (V 4/2016) vorgestellt. 15 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Prämiert wurden insgesamt sechs der zehn Beiträge: 1. Preis (500 €): 2. Preis (300 €): 3. Preis (200 €): Beiträge 8) und 10) = Filme „Die Liste“, „Erftstadt-App“ Beiträge 5) und 6) = Objekte „Grillhütte Dirmerzheim“ Beiträge 2) und 7) = Texte „Im Fluss der Zeit“, „Wünsche für uns“ In der Maßnahmenplanung befinden sich bereits mehrere Projekte, die sich aus diesen prämierten Beiträgen ergeben und Bedarfe der Jugendlichen aufgezeigt haben. Diese werden bei der Umsetzung von Politik und Verwaltung unterstützt: Abbildung 4: Grillhütte Gymnich  Bau einer Grillhütte in Dirmerzheim/Gymnich  Entwicklung einer Handy-App zur Präsentation von Angeboten für Jugendliche in Erftstadt Abbildung 5: Grillhütte Dirmerzheim  Einzelne Punkte der „Liste“, z. B. das fehlende Kino: Angebot von Filmen für Jugendliche in Kooperation mit VHS und Musikschule  Vorstellung der Methoden „Lernen lernen“ in der Schulleiterkonferenz Um im Sinne von Partizipation ein Mitbestimmmungsverfahren für Jugendliche in Erftstadt zu implementieren, ist eine Fortsetzung des Ideenwettbewerbs, zunächst in 2018, und dann regelmäßig alle 3 Jahre angedacht. Abbildung 6: Gedicht "Wünsche für uns" 16 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 3.3.2 Jugendbefragung Diese von freien Trägern angeregte Jugendbefragung wurde von Seiten der Jugendhilfeplanung und der Abteilung Jugendarbeit des Amtes für Jugend und Familie von der ersten Entwurfsphase bis zum Abschluss begleitet. Insbesondere dem Wunsch der Träger, mit den Ergebnissen dieser Befragung eigene, zielgerichtete Angebote und Einrichtungen zu entwickeln und zu verbessern, wird von Seiten der Verwaltung ausdrücklich begrüßt und durch das Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt unterstützt. Die Befragung wurde nach Beratung in JHA am 25.11.2015 (B 540/2015) im Januar 2016 in der Stadtschulleiterkonferenz vorgestellt um dort gemeinsam zu überlegen, wie eine möglichst hohe Beteiligung, im schulischen Rahmen der Jahrgangsstufe 9, erreicht werden kann. Nicht in Erftstadt zur Schule gehenden Jugendlichen wurde die Möglichkeit gegeben, sich über die Angebote von Mobilé und Jugendzentrum an der Befragung zu beteiligen. Um einen jugendgerechten Zugang zu finden, wurde die Befragung webbasiert über die Software GrafStat angelegt und durchgeführt. Als Hilfe zur Ausfüllung des OnlineFragebogens – der am PC, Tablet oder Smartphone bearbeitet werden konnte – wurde eine Begleitung durch zwei Schulsozialarbeiterinnen in den Schulen nach Absprache und vorheriger Terminvereinbarung angeboten. Der Durchführungszeitraum für die Fragebogenaktion wurde festgelegt auf 04. – 30. April 2016. Am Montag, 04.04.2016 begann die – mit TANs gesicherte – Befragung mit der Freischaltung des Fragebogens im Internet. Der Fragebogen (s. Anhang) umfasst inklusive personenbezogener Angaben rund 30 Fragen zu den Themenbereichen - Leben in Erftstadt - Freundeskreis - Schule und Vereinszugehörigkeit - Freizeit Ziele der Befragung waren:  Betroffenenbeteiligung zu gewährleisten,  Informationen über die Lebenswelt der Jugendlichen zu erhalten,  Vorhandene Angebote im Freizeitbereich auf ihre Wirkung hin zu untersuchen und mit den Interessen der Jugendlichen abzugleichen,  Bedarfslagen und mögliche Versorgungslücken aus Sicht der Jugendlichen benennen zu können,  zielgerichtete Angebote und Einrichtungen zu entwickeln, zu verbessern und eine bedarfsgerechte Planung vorzunehmen. Insofern sind die Erkenntnisse dieser Befragung für diesen Kinder- und Jugendförderplan relevant und werden hier kurz dargestellt. Eine Grundauswertung der Jugendbefragung, an der sich 385 Schüler*innen beteiligten, wurde im JHA (08.09.2016) und im Schulausschuss (17.11.2016) vorgelegt und präsentiert. Die Zusammenfassung der Auswertung ist dem Anhang zu entnehmen, ebenso wie die in den Ausschüssen gezeigte Präsentation mit den folgenden zehn Kernaussagen. 17 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Auswertungsergebnisse in Kernaussagen Die Befragungsergebnisse können aus Sicht der Jugendlichen formuliert in 10 prägnanten und sozusagen „kernigen“ Aussagen wie folgt auf den Punkt gebracht werden 1. „…ich lebe gerne in Erftstadt, aber für junge Menschen ist es allgemein etwas weniger angenehm…“ 2. „…ich brauche gute (Bus-)Verbindungen…“ 3. „…meine Freunde sind mir wichtig…“ 4. „…ich kenne keinen, der mir hilft…“ 5. „…Schule + 2 Std. täglich: Was bleibt da noch für Freunde, Hobbys, freie Zeit?…“ 6. „…ich mache gerne Sport mit anderen…“ 7. „…zuhause oder draußen, Hauptsache mit Freunden und jugendgerecht!…“ 8. „…ich will mehr!…“ Angebote, Treffpunkte, Party, Busse: für wenig Geld 9. „…meine Freunde sind mir die Liebsten, auch mit Smartphone und im Internet…“ 10. „…Musik (hören) ist mir wichtig…“ Dieser Einblick in die Lebenswelt der Jugendlichen zeigt, dass einerseits eine hohe persönliche Zufriedenheit besteht, aber andererseits auch Optimierungs- und Ausbaubedarf. Jugendliche wollen eine ortsnahe gute Versorgungsstruktur mit für sie attraktiven Angeboten und Treffpunkten. D. h. gut erreichbare, preiswerte Angebote und (öffentliche) Treffpunkte vor Ort mit Sport, Party und Fast-Food… Wenn Jugendliche mit ihren Bedarfslagen ernst genommen werden sollen, dann fängt die Arbeit als Verantwortliche in Jugendarbeit und Politik hier an. Aus der Jugendbefragung abzuleitende Aufgaben für Jugendarbeit und Politik sind: » Jugendgerechte Strukturen schaffen, verstärken, vernetzen (öffentlicher Raum, Treffpunkte, Wege)… » Angebote schaffen bzw. jugendgerecht „vermarkten“, bekanntmachen (Infos, Werbung, Internet, App)… » Bedarfsgerechte Planung von Inhalten und Maßnahmen der Jugendarbeit (Kinderund Jugendförderplan) mit » entsprechender Ausstattung der Ressourcen (Finanzen, Personal) zur Umsetzung… Im § 6 (2) KJFöG steht zur Beteiligung: „Kinder und Jugendliche sollen an allen ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Wohnumfeld- und Verkehrsplanung, der bedarfsgerechten Anlage und Unterhaltung von Spielflächen sowie der baulichen Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen in angemessener Weise beteiligt werden.“ Dabei reicht aber natürlich nicht aus, den Jugendlichen nur Fragen zu stellen, es müssen auch Antworten und vor allem Taten folgen. Diese sollten möglichst zeitnah erfolgen, um den Zeithorizont von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen (s. 3.3), um ihnen ein attraktives Wohn- und Lebensumfeld in Erftstadt bieten zu können. Die Erkenntnisse aus der Jugendbefragung und dem Ideenwettbewerb fanden und finden Eingang in die Diskussionen mit Experten, Fachkräften und politischen Gremien mit dem Ziel der Feststellung der aktuellen pädagogischen Bedarfslagen und der Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen. 18 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 3.3.3 Expertengespräche: Fachkräfte-Workshops Diese Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplanes nimmt die grundlegende Ausrichtung der (künftigen) Kinder- und Jugendarbeit in Erftstadt in den Fokus, weshalb die Beteiligung Betroffener (= Jugendliche, Träger, Fachkräfte) sowie die Berücksichtigung gemeinsam entwickelter Schwerpunkte und Inhalte in allen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit von besonderer Bedeutung ist und eine Planungsgrundlage darstellt. Fachkräfte-Workshops Um zukünftige Aufgaben, Inhalte und Ausrichtung der Jugendarbeit in Erftstadt gemeinsam zu entwickeln, wurden in drei Workshops mit den Fachkräften der Jugendarbeit im Zeitraum August 2016 bis Januar 2017 insbesondere zwei Fragestellungen bearbeitet:  Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit bis 2020 Was sind die wichtigsten Arbeitsschwerpunkte in den nächsten 5 Jahren? (Handlungsfelder §§ 11 – 14 KJFöG/ Querschnittsaufgaben §§ 3 – 7 KJFöG)  Strukturqualität  Ausstattung zur Aufgabenerfüllung Was wird gebraucht, um die Aufgaben erfüllen zu können? (Ressourcen/Rahmenbedingungen, Bedarfs-/Leistungsgerechte Ausstattung, Personal-/Sachmittel) Als pädagogische Schwerpunktsetzung der Jugendarbeit in Erftstadt werden für die nächsten Jahre zusammengefasst (Näheres s. 5.1) als besonders wichtig angesehen:  Pädagogische Schwerpunkte der Jugendarbeit in Erftstadt:  Offene und Mobile Jugendarbeit  Projekt-, Kultur- und Medienarbeit  Prävention/ Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz  Geschlechterdifferenzierte Jugendarbeit  Beratung für junge Menschen  Partizipation/ Beteiligung von Kindern und Jugendlichen  Inklusion und Integration: Berücksichtigung bes. Lebenslagen/Interkulturelle Bildung  Kooperation mit sonstigen Arbeitsfeldern: Jugendverbandsarbeit/ Jugendsozialarbeit/ Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule (§ 12 KJFöG) (§ 10 KJFöG) (§ 14 KJFöG) (§ 4 KJFöG) (§ 3 KJFöG) (§ 6 KJFöG) (§§ 3, 5 KJFöG) (§§ 7, 11, 14 KJFöG)  Diese Arbeitsschwerpunkte wurden im Sinne einer institutionellen Planung auf ihre Strukturqualität hin überprüft, im Hinblick darauf, was für die Arbeit benötigt wird. 19 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 JHP-Erftstadt, A. Siegel Abbildung 7: Arbeitsschwerpunkte der Jugendarbeit – Strukturqualität Die Ergebnisse aus dem intensiv und fachlich geführten diskursiven Prozess zu dieser Qualitätsanalyse werden in die Maßnahmenplanung einfließen. Kurz festgehalten werden kann an dieser Stelle, dass u.a. folgende Bedarfe bzw. Voraussetzungen häufiger bei den verschiedenen Arbeitsschwerpunkten genannt wurden:  Personal, Zeit, Fortbildung, Projekte, Budget, Räume, Vernetzung, moderne Technik und Ausstattung (PC/Smartphone), etc. Auf der Basis dieser Bestands- und Bedarfsfeststellung erfolgt die Maßnahmen- und Finanzplanung (Kapitel 7) bis einschließlich 2020. Im Folgenden wird zunächst eine stadtteilbezogene Bestandsfeststellung in Bezug auf die Jugendeinwohnerwerte, auf bereits vorhandene Einrichtungen und Angebote der vom Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan betroffenen Arbeitsbereiche der §§ 11 – 14 KJFöG sowie sonstige für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Stadtteil vorhandene Angebote vorgenommen. 20 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 4 Stadtteilbezogene Zielgruppen- und Sozialraumbeschreibungen 4.1 Gesamtstadt und Sozialräume – Kommunale Strukturdaten Die Bezeichnung der 17 Stadtteile basiert auf dem im folgenden Stadtplan dargestellten Zuschnitt der Gesamtstadt, entsprechend der ANLAGE I zur Hauptsatzung der Stadt Erftstadt: 1 = Gymnich 2 = Kierdorf 3 = Köttingen 4 = Mellerhöfe 5 = Dirmerzheim 6 = Herrig 7 = Lechenich 8 = Konradsheim 9 = Blessem 10 = Frauenthal 11 = Liblar 12 = Ahrem 13 = Bliesheim 14 = Erp 15 = Friesheim 16 = Borr/Scheuren 17 = Niederberg Abbildung 8: Stadtteile gemäß ANLAGE I zur Hauptsatzung der Stadt Erftstadt Für die Darstellungen des Kinder- und Jugendförderplanes wird das Stadtgebiet Erftstadt anhand der geografischen Lage in fünf Bezirke als Sozialräume gegliedert: Bezirk „Nord-West“: Bezirk „Nord-Ost“: Bezirk „“West“: Bezirk „Ost“: Bezirk „Süd“: Dirmerzheim, Gymnich/Mellerhöfe Kierdorf, Köttingen Ahrem, Herrig, Lechenich/Konradsheim Blessem/Frauenthal, Bliesheim, Liblar Borr/Scheuren, Erp, Friesheim, Niederberg 21 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Bundes- und Landesgesetzgeber legen fest, dass die Angebote und Maßnahmen sich vor allem an alle jungen Menschen im Alter vom 6. bis zum 21. Lebensjahr richten. Darüber hinaus sollen bei besonderen Angeboten und Maßnahmen auch junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr einbezogen werden. Die folgende Aufstellung stellt die Jugendbevölkerung nach Altersgruppen in den Stadtteilen dar. Tabelle 4: Jugendbevölkerung in Erftstadt nach Altersgruppen in den Stadtteilen Stadtteil 0<3 3<6 6<10 10<14 14<18 18<21 21<27 insgesamt dt. ausl. Ahrem dt. ausl. Blessem/Frauenthal dt. ausl. Bliesheim dt. ausl. Borr/Scheuren dt. ausl. Dirmerzheim dt. ausl. Erp dt. ausl. Friesheim dt. ausl. Gymnich/Mellerhöfe dt. ausl. Herrig dt. ausl. Kierdorf dt. ausl. Köttingen 45 2 47 39 7 47 71 7 78 6 0 6 51 2 53 57 2 59 55 5 60 136 11 147 14 1 15 68 8 76 74 3 77 35 2 37 50 11 66 66 5 71 10 0 10 52 1 53 58 8 66 62 2 64 132 2 134 12 1 13 63 5 68 76 8 84 282 28 310 394 91 485 748 78 826 86 3 89 463 28 491 567 44 611 687 46 733 1146 73 1219 122 13 135 678 72 750 844 59 903 34 3 37 53 9 66 100 11 111 6 0 6 64 3 67 69 9 78 93 4 97 189 8 197 12 0 12 115 9 124 116 6 122 33 2 35 61 4 70 116 13 129 8 0 8 70 3 73 78 8 86 127 6 133 178 8 186 16 1 17 94 9 103 142 6 148 22 40 4 44 61 9 78 108 9 117 17 1 18 67 5 72 99 6 105 130 4 134 159 10 169 24 1 25 111 8 119 139 7 146 34 2 36 46 14 63 86 7 93 11 0 11 51 2 53 85 5 90 88 7 95 126 5 131 22 1 23 95 9 104 119 12 131 61 13 74 84 37 125 201 26 227 28 2 30 108 12 120 121 6 127 132 18 150 226 29 255 22 8 30 132 24 156 178 17 195 %-Anteil bis Gesamt- der u. 18unter bevölke- J. an d. 18 Gesamtrung Jahre bevölk. 187 13 200 264 40 304 461 45 506 47 1 48 304 14 318 361 33 394 467 21 488 794 39 833 78 4 82 451 39 490 547 30 577 1.060 61 1121 1.673 223 1.896 3.047 241 3288 357 18 375 1.983 132 2115 2.319 152 2471 2.635 247 2882 4.343 301 4644 480 44 524 2.851 239 3090 3.339 250 3589 18% 21% 18% 16% 18% 16% 15% 19% 15% 13% 6% 13% 15% 11% 15% 16% 22% 16% 18% 9% 17% 18% 13% 18% 16% 9% 16% 16% 16% 16% 16% 12% 16% Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Stadtteil 0<3 3<6 6<10 10<14 14<18 18<21 21<27 dt. ausl. Lechenich/Konradsheim dt. ausl. Liblar dt. ausl. Niederberg dt. ausl. Erftstadt 224 14 247 287 44 331 13 0 13 1140 106 1246 242 13 270 259 36 295 11 0 11 1128 94 1222 327 374 25 23 362 406 370 387 48 48 418 435 19 13 0 1 19 14 1567 1697 135 132 1702 1829 490 20 529 463 37 500 15 1 16 1923 122 2045 303 23 338 374 43 417 25 3 28 1465 133 1598 insgesamt %-Anteil bis Gesamt- der u. 18unter bevölke- J. an d. 18 Gesamtrung Jahre bevölk. 470 2430 1657 98 216 95 595 2646 1752 667 2807 1766 131 387 213 798 3194 1979 37 133 71 6 11 2 43 144 73 2467 11387 7455 429 1151 589 2896 12538 8044 10.356 737 11.093 11.407 1.315 12722 529 35 564 46.379 3.995 50374 Quelle: KDVZ; Stichtag: 31.12.2016, Datenstand 31.01.2017/ Berechnungen: Stadt Erftstadt, 51-JHP Die für den Kinder- und Jugendförderplan relevante Zielgruppe umfasst die jungen Menschen von 0 bis 27 Jahren, die einen Anteil von 25 % an der gesamten Bevölkerung in Erftstadt ausmachen. Schwerpunktmäßig richten sich die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit an die Altersgruppe der 6- bis 21-Jährigen mit insgesamt 14 %. Jedoch befasst sich insbesondere die Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe vorrangig mit den älteren Jugendlichen, jungen Heranwachsenden sowie jungen Erwachsenen, nimmt also auch die 18 bis 27-Jährigen in den Blick, die einen 9 %-Anteil ausmachen. Altersgruppen Erftstadt 3<6 2% 0<3 3% 6<10 3% 10<14 4% 14<18 4% 18<21 3% 21<27 6% >27 75% Abbildung 9: Anteile der Altersgruppen in Erftstadt 23 16% 13% 16% 15% 16% 16% 13% 6% 13% 16% 15% 16% Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Bevölkerungsentwicklung: 31.12.2015 - 31.12.2016 Gesamt- %-Anteil der bis unter u. 18-J. an d. bevölkeGesamt18 Jahre rung bevölk. Stadt – Gesamt 0<3 3<6 6<10 10<14 14<18 18<21 21<27 dt. ausl. Erftstadt 1113 99 1212 1104 100 1204 1619 133 1752 1708 135 1843 2010 136 2146 1428 179 1607 2576 11558 460 1242 3036 12800 7554 603 8157 46.448 3.939 50387 16% 15% 16% dt. ausl. Erftstadt 1140 106 1246 1128 94 1222 1567 135 1702 1697 132 1829 1923 122 2045 1465 133 1598 2467 11387 429 1151 2896 12538 7455 589 8044 46379 3995 50374 16% 15% 16% -87 -14 -101 37 -46 -9 insgesamt Quellen: KDVZ; Stichtage: 31.12.2015 und 31.12.2016 Tabelle 5: Bevölkerungsdaten 2015 und 2016 Differenz und Steigerungsraten: dt. ausl. Erftstadt 27 7 34 24 -6 18 -52 2 -50 dt. ausl. Erftstadt 2,4% 2,2% -3,2% -0,6% -4,3% 7,1% -6,0% 2,8% 1,5% -2,9% -0,8% -4,7% -0,6% -4,6% -2,0% 1,5% -11 -3 -14 -109 -31 -140 -171 -91 -262 2,6% -4,2% -1,5% -2,2% -10,3% -25,7% -6,7% -7,3% -99 -14 -113 -69 56 -13 -1,3% -0,1% -2,3% 1,4% -1,4% 0,0% Berechnungen: Stadt Erftstadt, 51-JHP Tabelle 6: Steigerungsraten der Altersgruppen von 2015 auf 2016 Bei den Kindern von 0 – 6 Jahren ist eine Zuwachsrate im einjährigen Vergleich festzustellen, während bei den älteren Kindern und den Jugendlichen die Zahlen etwas rückläufig sind. Geburten in 2015 und 2016 Geburten: 2015 2016 Neugeborene in Erftstadt männl. weibl. insges. 210 175 385 216 180 396 Quellen: KDVZ; Stand: 31.12.2015 und 31.12.2016 Tabelle 7: Geburten in 2015 und 2016 Geschlechterverteilung Neugeborener in Erftstadt in 2016 weibl. 45% Die Geburtenrate ist von 2015 auf 2016 um 2,86 % gestiegen, wobei die Geschlechterverteilung gleich geblieben ist. männl. 55% Abbildung 10: Geschlechteranteile bei Neugeborenen 24 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Haushalte: Familien mit Kindern/ Alleinerziehende Familien mit Kindern unter 18 Jahren – Haushalte Alleinerziehender Familien mit davon %-Anteil Alleinerziehender Haushalte Kindern u18 Alleinerziehende an Familienhaushalten Erftstadt gesamt Haushalte mit Familien 5143 1226 23,8% mit 1 Kind 2806 847 30,2% mit 2 Kindern 1844 289 15,7% mit 3 Kindern 388 68 17,5% mit 4 Kindern 85 14 16,5% mit 5 u. mehr Kindern 20 8 40,0% Quelle: KDVZ; Stand: 31.12.2015/ Berechnungen und Grafiken: Stadt Erftstadt, -04.1- und 51-JHP Tabelle 8: Familien- und Alleinerziehende-Haushalte Die meisten der Familienhaushalte mit unter 18-Jährigen in Erftstadt haben ein Kind (55 %), nur 9 % haben mehr als zwei Kinder. Der Anteil der Haushalte Alleinerziehender liegt durchschnittlich bei fast 24 %, wobei diese mit überdurchschnittlichen Anteilen bei einem Kind (30 %) und fünf und mehr Kindern (40 %) vertreten sind. Anteile/Kinderanzahl in Familienhaushalten in 2015 mit 3 Kindern 7% mit 4 Kindern 2% mit 2 Kindern 36% mit 5 und mehr Kindern 0% mit 1 Kind 55% Abbildung 11: Verteilung der Kinderanzahl in Familienhaushalten Die Verteilung der Haushalte Alleinerziehender auf die Stadtteile bildet sich analog der Wohnortverteilung aller Haushalte ab, wie die nachfolgenden Grafiken zeigen. 25 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Personen in Bedarfsgemeinschaften Im Dezember 2015 gab es rund 3.000 Personen in Bedarfsgemeinschaften mit Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Dies entspricht einem Anteil von 5,9 % an der Gesamtbevölkerung (50.387). 42% der in diesen Bedarfsgemeinschaften Lebenden sind junge Menschen von 0 – 27 Jahren. Die Altersgruppe der 0 – 27-Jährigen (12.800) in Bedarfsgemeinschaften (1.258) beträgt 9,8 % der altersentsprechenden Bevölkerung, bei den 0 – 18-Jährigen liegt der Anteil bei 11,4 % (926 von 8.157). Die Aufteilung der Altersgruppen sieht grafisch wie folgt aus. Personen in Bedarfsgemeinschaften mit Grundsicherung für Arbeitssuchende nach Altersgruppen (SGB II-Bezug/ Dez. 2015 = gesamt 2.968) < 3 J. 4% 3 bis < 6 J. 5% 6 bis < 10 J. 8% 10 bis < 14 J. 7% 14 bis < 18 J. 7% > 27 Jahre; 1.710; 58% 18 bis < 21 J. 4% 21 bis < 27 J. 7% Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service West/ Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), Personen in Bedarfsgemeinschaften/ Erstellungsdatum: 11.04.2016 für Stadt Erftstadt (Gebietsstand Dezember 2015); Grafik: Stadt Erftstadt, 51-JHP Abbildung 12: Personen in Bedarfsgemeinschaften 2015 Die SGB II-Quote (2.864 Leistungsberechtigte) lag in Erftstadt im Dezember 2015 bei 5,68 %. Bei den unter 15-Jährigen lag die Quote bei 11,02%. Die Gesamtzahl der SGB II Leistungsempfänger wird bei dieser Quote in Relation gesetzt zur Gesamtbevölkerung bzw. der Bevölkerung im Alter von 0-15 Jahren am 31.12.2015. Die beiden Quoten gelten als Indikatoren für Armut bzw. Kinderarmut und sind in der Regel gekoppelt mit sozialen Problemlagen und mangelnden Entwicklungs- und Zukunftschancen für die betroffenen Kinder bzw. Jugendlichen. 26 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Ausländer*innen3: junge Menschen mit Migrationshintergrund4 (MH) In der Schulentwicklungsplanung der Stadt Erftstadt (Schuljahr 2015/16) wird zu den Sozialdaten bezüglich des Migrationshintergrundes ausgeführt: „Unter dem Aspekt des sozial-kulturellen Hintergrundes der Schüler spielt die Zuwanderungsgeschichte eine zunehmend größere Rolle, wobei der Ausländer-Status gemessen an der Staatsbürgerschaft – allgemein und auch in der Stadt Erftstadt kaum noch als Merkmal zählt: noch nicht einmal jeder zwanzigste Schüler (5%) ist ein ausländischer Schüler, aber mittlerweile hat schon mehr als jeder fünfte Schüler (22%) einen Migrationshintergrund.“ Quelle: Schulentwicklungsplanung Stadt Erftstadt (biregio, Projektgruppe - Bildung und Region, Januar 2016, S. 76) Da alle Ausländer*innen einen Migrationshintergrund aufweisen und dies in der Jugendarbeit für ein interkulturelles Verständnis von Bedeutung ist, werden im Folgenden die von der KDVZ angegebenen Ausländer*innen als (junge) Menschen mit Migrationshintergrund aufgeführt und verstanden. Gesamtbevölkerung Deutsche männl. weibl. 22572 49% 23741 51% Erftstadt insgesamt 31.12.2016 Deutsche insges. 46313 92% Ausländer*innen mit MH männl. weibl. insges. 2203 1865 4068 54% 46% 8% Insgesamt 0 < 27 Jahre Deutsche insges. 11387 91% Ausländer*innen mit MH männl. weibl. insges. 645 504 1149 56% 44% 9% männl. weibl. insges. 24.752 49% 25.622 51% 50.374 Jugendbevölkerung Deutsche männl. weibl. 5907 52% 5480 48% männl. weibl. insges. 6552 52% 5984 48% 12536 24,9% Quelle: KDVZ; Stand: 31.12.2016/ Berechnungen und Grafiken: Stadt Erftstadt, 51-JHP Tabelle 9: Gesamt- und Jugendbevölkerung mit Migrationshintergrund 3 Erklärung zum Begriff Ausländer*innen „Personen oder Personengruppen die nicht die gleiche Staatsangehörigkeit aufweisen wie das Land, in dem sie sich gerade aufhalten, werden als Ausländer bezeichnet. … Eine Person ist vom Gesetz her Ausländer, wenn sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzt. Nach diesem Verständnis ist eine Person (aus Sicht des Inlandes) genau dann kein Ausländer, wenn sie keine Staatsbürgerschaft eines anderen Staates besitzt. … Eine Person, die sowohl die Staatsangehörigkeit des Inlandes, als auch die mindestens eines weiteren Staates besitzt, kann, muss aber nicht, für statistische Zwecke als Ausländer gezählt werden.“ (Juraform, 30.03.2017) http://www.juraforum.de/lexikon/auslaender 4 Das BAMF führt folgende Definition auf seiner Internetseite an: Migrationshintergrund (Definition) "Eine Person hat dann einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedler sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen." (BAMF, 30.03.2017) https://www.bamf.de/DE/Service/Left/Glossary/_function/glossar.html?lv3=3198544 27 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Jugendbevölkerung 0 - 27 Jahre (12.536) mit Migrationshintergrund in Erftstadt mit MH insges.; 1149; 9% Deutsche insges.; 11387; 91% Abbildung 13: Anteile Jugendbevölkerung mit Migrationshintergrund Migrationshintergrund in den Altersgruppen (Gesamt: 1.149) 2467 1923 1567 1140 1697 1465 1128 427 106 0<3 94 3<6 Deutsche 135 6<10 132 10<14 122 14<18 133 18<21 21<27 Jugendeinwohner*innen mit Migrationshintergrund Abbildung 14: Migrationshintergrund in den Altersgruppen der Jugendbevölkerung 28 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 4.2 Bezirk „Nord-West“: Dirmerzheim, Gymnich Tabelle 10: Jugendbevölkerung in Erftstadt nach Altersgruppen im Bezirk "Nord-West" bis unter 18 Jahre Stadtteile/ Bezirk 0<3 3<6 6<10 10<14 14<18 18<21 21<27 insgesamt dt. ausl. Dirmerzheim dt. ausl. Gymnich/ Mellerh. dt. ausl. Nord-West 51 2 53 136 11 147 187 13 200 52 1 53 132 2 134 184 3 187 463 304 28 14 491 318 1146 794 73 39 1219 833 1609 1098 101 53 1710 1151 64 3 67 189 8 197 253 11 264 70 3 73 178 8 186 248 11 259 67 5 72 159 10 169 226 15 241 51 2 53 126 5 131 177 7 184 108 12 120 226 29 255 334 41 375 %-Anteil Gesamt- der u. 18-J. an d. bevölkeGesamtrung bevölk. 1.983 132 2115 4.343 301 4644 6.326 433 6759 Quelle: KDVZ; Stand: 31.12.2016/ Berechnungen und Grafiken: Stadt Erftstadt, 51-JHP 0<3 3% Altersgruppen Erftstadt "Nord-West" 3<6 3% 6<10 4% 10<14 4% 14<18 3% 18<21 3% 21<27 5% >27 75% Abbildung 15: Anteile der Altersgruppen im Bezirk "Nord-West" 29 15% 11% 15% 18% 13% 18% 17% 12% 17% Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Bezirk „Nord-West“: Dirmerzheim, Gymnich Tabelle 11: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Nord-West" Deutsche männl. weibl. 830 52% 779 48% Deutsche insges. 1609 94% Ausländer*innen mit MH männl. weibl. insges. 55 46 101 54% 46% 6% Insgesamt 0<27 Jahre männl. weibl. insges. 885 52% 825 48% 1710 25,3%5 Quelle: KDVZ; Stand: 31.12.2016/ Berechnungen und Grafiken: Stadt Erftstadt, 51-JHP Jugendbevölkerung 0 - 27 Jahre (1.710) im Bezirk "Nord-West" mit Migrationshintergrund mit MH insges. 101 6% Deutsche insges. 1609 94% Abbildung 16: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Nord-West" Bezirk "NW": Migrationshintergrund in den Altersgruppen (gesamt: 101) 11 13 11 41 15 3 7 334 253 187 0<3 248 184 3<6 6<10 Deutsche 10<14 226 14<18 18<21 JB* mit Migrationshintergrund *JB = Jugendbevölkerung 5 177 Anteil an der Bevölkerung im Bezirk 30 21<27 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Einrichtungen und Freizeitmöglichkeiten im Sozialraum „Nord-West“ Träger und Einrichtungen der Jugendhilfe Offene Kinder- und Jugendarbeit/-einrichtungen Jugendverbandsarbeit (Träger der freien Jugendhilfe/ Vereine, Verbände, etc.) Jugendsozialarbeit Stadt Erftstadt, Jugendberatung Mobilé (Gesamtstädtisch) Dirmerzheim: - Kath. Kirchengemeinde St. Remigius - Sportclub Dirmerzheim 1928 e. V. - Funkencorps Rot-Weiß - St. Hubertus Schützenbruderschaft - Jugendfeuerwehr (LG Dirmerzheim) Gymnich/Mellerhöfe: - Kath. Kirchengemeinde St. Kunibertus - Evang. Gemeindezentrum Moselstraße - Akkordeonclub Erftlandspatzen - Sportverein Erfa 09 Gymnich e. V. - Jugendfeuerwehr (LG Gymnich) - Spielmannszug `Gut Klang´ - St. Kunibertus-Schützengesellschaft - St. Sebastianus-Schützenbruderschaft 1977 e. V. - Tambourcorps Freischütz - Tennis-Club Erftstadt-Gymnich e. V - Arbeiterwohlfahrt - Reitverein St. Georg Gymnich e. V. - Reit- u. FV. der Pferdefreunde Gymnich e. V. Stadt Erftstadt, Jugendberatung Mobilé (Gesamtstädtisch) - Helios - Gymnicher Mühle Erz. Kinder- und Jugendschutz/ Sonstige Jugendhilfeträger Freizeitstätten Spiel- und Sportstätten/ Bolzplätze - Sonstige Spielflächen Dirmerzheim: 1. Baumstr. 2. Remigiusstr. Gymnich/Mellerhöfe: 1. Pfr.-Weißenfeld-Str. 2. Bolzplatz Erftstraße (Grundschule) 3. Hunsrückstraße - Sportanlage, Moselstr. - Tennisplätze, Erftstr. - Schulhof Jugendheime/-räume: Dirmerzheim: Freizeit-, Kultur-, Brauchtums-, 1. Sportheim SC Dirmerzheim, Brückenstr. 17 Musik- und Sportvereine 2. Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr, Brückenstr. 3. Pfarrzentrum Kath. Kirchengemeinde St. Remigius, Jugendcafé Underground, Lourdesweg 4. Unterkunft Malteser Hilfsdienst, Kiesstr. 5. Funkencorps „Rot-Weiß“ 31 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Gymnich/Mellerhöfe: 1. Schützenhaus St. Kunibertus Schützengesellschaft, Schützenstr. 30 2. Kath. Pfarrheim St. Kunibert, Pfr.-Weißenfeld-Str. 3. Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr, Erftstr. 4. Clubhaus TC Gymnich, Erftstr. 5. Sportheim Erfa 09, Moselstr. 27 6. Ev. Gemeindezentrum, Moselstr. 7. Schützenhaus St. Sebastianus Schützenbruderschaft, Brüggener Str. 113 8. Proberaum TC „Freischütz“, Schützenstr. 30 (siehe St. Kunibertus Schützengesellschaft) 9. Priv. Proberaum Akkordeongruppe Erftlandspatzen, Kehler Weg 7 10. Proberaum Spielmannszug „Gut Klang“, Schulstr. (Grundschule) 11. AWO Bildungs-/ Betreuungsstätten Schulen Gymnich/Mellerhöfe: - Grundschule Gymnich, Schulstr. 2 Schülerbetreuungen etc. Familienzentren Sonstige Soziale Einrichtungen, Vereine, Verbände Kirchengemeinden Sonstige Einrichtungen Sonstige und kommerzielle Freizeitanbieter/einrichtungen Dirmerzheim: - Golfanlage - Bürgerhalle Sonstige Aneignungsmöglichkeiten im Sozialraum Outdoor-Treffpunkte Geplant gemäß Jugend-Ideenwettbewerb [JHA 03.02.2016] Informelle Jugendtreffs Datenquelle: Allgemeine Rahmenbedingungen – Sozialraumbeschreibung; Stand 12.2013 (Stadt Erftstadt – Amt für Jugend, Familie und Soziales, Jugendhilfeplanung, 2013, S. 11f, 16f) 32 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 4.3 Bezirk „Nord-Ost“: Kierdorf, Köttingen Tabelle 12: Jugendbevölkerung in Erftstadt nach Altersgruppen im Bezirk "Nord-Ost" Stadtteile/ Bezirk dt. ausl. Kierdorf dt. ausl. Köttingen dt. ausl. Nord-Ost 0<3 68 8 76 74 3 77 142 11 153 3<6 6<10 10<14 14<18 18<21 21<27 63 5 68 76 8 84 139 13 152 115 9 124 116 6 122 231 15 246 94 9 103 142 6 148 236 15 251 111 8 119 139 7 146 250 15 265 95 9 104 119 12 131 214 21 235 132 24 156 178 17 195 310 41 351 insgesamt bis unter 18 Jahre 678 451 72 39 750 490 844 547 59 30 903 577 1522 998 131 69 1653 1067 %-Anteil Gesamt- der u. 18-J. an d. bevölkeGesamtrung bevölk. 2.851 239 3090 3.339 250 3589 6.190 489 6679 Quelle: KDVZ; Stand: 31.12.2016/ Berechnungen und Grafiken: Stadt Erftstadt, 51-JHP Altersgruppen Erftstadt "Nord-Ost" 0<3 3<6 2% 2% 6<10 4% 10<14 4% 14<18 4% 18<21 4% 21<27 5% >27 75% Abbildung 17: Anteile der Altersgruppen im Bezirk "Nord-Ost" 33 16% 16% 16% 16% 12% 16% 16% 14% 16% Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Bezirk „Nord-Ost“: Kierdorf, Köttingen Tabelle 13: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Nord-Ost" Deutsche männl. weibl. 765 50% 757 50% Deutsche insges. 1522 92% Ausländer*innen mit MH männl. weibl. insges. 80 51 131 61% 39% 8% Insgesamt 0<27 Jahre männl. weibl. insges. 845 51% 808 49% 1653 24,7% Quelle: KDVZ; Stand: 31.12.2016/ Berechnungen und Grafiken: Stadt Erftstadt, 51-JHP Jugendbevölkerung 0 - 27 Jahre (1.653) im Bezirk "Nord-Ost" mit Migrationshintergrund mit MH insges.; 131; 8% Deutsche insges.; 1522; 92% Abbildung 18: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Nord-Ost" Bezirk "NO": Migrationshintergrund in den Altersgruppen (gesamt: 131) 11 142 0<3 15 15 15 231 236 250 6<10 10<14 14<18 41 21 13 310 214 139 3<6 Deutsche 18<21 JB* mit Migrationshintergrund 34 21<27 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Einrichtungen und Freizeitmöglichkeiten im Sozialraum „Nord-Ost“ Träger und Einrichtungen der Jugendhilfe Offene Kinder- und Jugendarbeit/-einrichtungen Jugendverbandsarbeit (Träger der freien Jugendhilfe/ Vereine, Verbände, etc.) Jugendsozialarbeit Stadt Erftstadt, Jugendberatung Mobilé (Gesamtstädtisch) - Stadt Erftstadt: Kinder-, Jugend- und Bürgerzentrum Köttingen Kierdorf: - Kath. Kirchengemeinde St. Martinus - Evang. Kirchengemeinde Brüggen - Fanfarencorps „Brave Jonge“ - Jugendfeuerwehr (LG Kierdorf) - SC Kierdorf 1935 e. V. - Turnverein Kierdorf 1962 e. V. - St. Hubertus-Schützenbruderschaft Köttingen: - Kath. Kirchengemeinde St. Josef - Evang. Kirchengemeinde Liblar - Angler IG. Ville Köttingen e. V. - Fanfarencorps Theaterverein Rose - Tambourcorps Rheingold - Tanzgruppe Rheinflotte - Jugendfeuerwehr (LG Köttingen) - Spiel- u. Sportverein Köttingen 1923 e. V. - St. Hubertus-Schützenbruderschaft 1977 e. V. Stadt Erftstadt, Jugendberatung Mobilé (Gesamtstädtisch) Erz. Kinder- und Jugendschutz/ Sonstige Jugendhilfeträger Freizeitstätten Spiel- und Sportstätten/ Bolzplätze - Sonstige Spielflächen Kierdorf: 1. Schildgensweg (Schulhof) 2. Schildgesweg / Concordiastr. 3. Gratessengarten 4. In den Barbenden - Sportplatz, Matthias-Grell-Str. - Schulhof Köttingen: 1. Franz-Lehnen-Str. 2. Südstr. 3. Im Längsbusch - Sportplatz, Hermann-Köster-Str. Jugendheime/-räume: Kierdorf: Freizeit-, Kultur-, Brauchtums-, 1. Jugendraum SC Kierdorf, Matthias-Grell-Str. Musik- und Sportvereine 2. Schützenhaus St. Hubertus Schützenbruderschaft, Matthias-Grell-Str. 3. Jugendheim Kath. Kirchengemeinde St. Martinus, Friedrich-Ebert-Str. 86 4. Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr, Wiesenstr. 35 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 5. Jugendtreff (Stadt) 6. TV Kierdorf 7. Fanfarencorps Köttingen: 1. Vereinsheim Theaterverein Rose, Rheinflottenplatz 2. Jugendheim Kath. Kirchengemeinde St. Joseph, Herrmann-Köster-Str. 3. Städt. Kinder- und Jugendzentrum, Kirchplatz 3 4. Vereinsheim TC Rheingold, Kirchplatz 4 5. Schützenhaus Sportschützen Falkenauge, Im Längsbusch 6. Anglerheim Angler-Interessengemeinschaft, Rheinflottenplatz und Kreuzritterweg 7. Vereinsheim Tanzgruppe Blaue Jungs, Rheinflottenplatz 8. Sportheim SSV Köttingen, Herrmann-Köster-Str. 9. Ev. Gemeindezentrum, Im Längsbusch 10. Schützenhaus St. Hubertus Schützenbruderschaft, Fuchsweg 11. Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr, Triftweg 3 Bildungs-/ Betreuungsstätten Schulen Kierdorf: - Grundschule: St. Barbara-Concordia-Schule Kierdorf, Martinusplatz 1 Schülerbetreuungen etc. Familienzentren Sonstige Soziale Einrichtungen, Vereine, Verbände Kirchengemeinden Sonstige Einrichtungen Sonstige und kommerzielle Freizeitanbieter/einrichtungen Kierdorf: - Turnhalle - Schwimmbad - VHS Köttingen: - Turnhalle - Peter-May-Halle Sonstige Aneignungsmöglichkeiten im Sozialraum Outdoor-Treffpunkte Informelle Jugendtreffs Datenquelle: Allgemeine Rahmenbedingungen – Sozialraumbeschreibung; Stand 12.2013 (Stadt Erftstadt – Amt für Jugend, Familie und Soziales, Jugendhilfeplanung, 2013, S. 11f, 16f) 36 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 4.4 Bezirk „West“: Ahrem, Herrig, Lechenich Tabelle 14: Jugendbevölkerung in Erftstadt nach Altersgruppen im Bezirk "West" Stadtteile/ Bezirk 0<3 3<6 6<10 10<14 14<18 18<21 21<27 dt. ausl. Ahrem dt. ausl. Herrig dt. ausl. Konradsheim dt. ausl. Lechenich dt. ausl. West 45 2 47 14 1 15 9 0 9 215 14 229 283 17 300 35 2 37 12 1 13 15 0 15 227 13 240 289 16 305 34 3 37 12 0 12 10 0 10 317 25 342 373 28 401 33 2 35 16 1 17 9 0 9 365 23 388 423 26 449 40 4 44 24 1 25 17 2 19 473 18 491 554 25 579 34 2 36 22 1 23 12 0 12 291 23 314 359 26 385 61 13 74 22 8 30 25 2 27 445 96 541 553 119 672 insgesamt 282 28 310 122 13 135 97 4 101 2333 212 2545 2834 257 3091 %-Anteil bis Gesamt- der u. 18-J. unter 18 bevölkean d. Jahre rung Gesamtbevölk. 187 13 200 78 4 82 60 2 62 1597 93 1690 1922 112 2034 Quelle: KDVZ; Stand: 31.12.2016/ Berechnungen 51-JHP Altersgruppen Erftstadt "West" 0<3 2% 3<6 2% 6<10 3% 10<14 4% 14<18 5% 18<21 3% 21<27 5% >27 76% Abbildung 19: Anteile der Altersgruppen im Bezirk "West" 37 1.060 61 1121 480 44 524 334 23 357 10.022 714 10736 11.896 737 12633 18% 21% 18% 16% 9% 16% 18% 9% 17% 16% 13% 16% 16% 15% 16% Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Bezirk "West": Ahrem, Herrig, Lechenich/Konradsheim Tabelle 15: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "West" Deutsche männl. weibl. 1455 51% 1379 49% Deutsche insges. 2834 92% Ausländer*innen mit MH männl. weibl. insges. 161 96 257 63% 37% 8% Insgesamt 0<27 Jahre männl. weibl. insges. 1616 52% 1475 48% 3091 24,5% Quelle: KDVZ; Stand: 31.12.2016/ Berechnungen und Grafiken: Stadt Erftstadt, 51-JHP Jugendbevölkerung 0 - 27 Jahre (3.091) im Bezirk "West" mit Migrationshintergrund mit MH insges.; 257; 8% Deutsche insges.; 2834; 92% Abbildung 20: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "West" Bezirk "West": Migrationshintergrund in den Altersgruppen (gesamt: 257) 119 25 28 17 26 26 16 554 283 289 0<3 3<6 373 423 6<10 10<14 Deutsche 553 359 14<18 18<21 JB* mit Migrationshintergrund 38 21<27 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Einrichtungen und Freizeitmöglichkeiten im Sozialraum „West“ Träger und Einrichtungen der Jugendhilfe Offene Kinder- und Jugendarbeit/-einrichtungen Stadt Erftstadt, Jugendberatung Mobilé (Gesamtstädtisch) - Jugendberatung Mobilé, Herriger Str. 20 Jugendverbandsarbeit (Träger der freien Jugendhilfe/ Vereine, Verbände, etc.) Ahrem: - Kath. Kirchengemeinde St. Johann Baptist - St. Johannes SBR Ahrem 1925 e. V. - SSV Rot-Weiß Ahrem e. V. - Jugendfeuerwehr (LG Ahrem) - Reiterverein Erftstadt-Ahrem e. V. Herrig: - Kath. Kirchengemeinde St. Clemens - St. Sebastianus-Schützenbruderschaft Lechenich/Konradsheim: - Kath. Kirchengemeinde St. Kilian - Evang. Kirchengemeinde - VfB Erftstadt 1919 e.V. - Kath. Junge Gemeinde - Deutscher Pfadfinderbund Mosaik - Jugendfeuerwehr (LG Lechenich) - Keglerverein Erftstadt - Lechenicher KG Blau Weiß - Lechenicher Narrenzunft - Squash Verein Erftstadt 1982 e. V. - DLRG OG Erftstadt e. V. - Bogensportclub Erftstadt - St. Sebastianus-Schützenbruderschaft (Sportschützen) - Tambourcorps Gloria - Tennisclub Blau-Weiß Lechenich 1963 e. V. - Tennis-Sport Erftstadt e.V - Tisch-Tennis-Club 1949 Blau-Weiß Lechenich e. V. - VC Erftstadt - SC Germania 1978 e.V. - Handballverein Erftstadt 1989 e. V. - Schachverein Erftstadt e.V. - Tanzsportclub Grün-Gelb Erftstadt e. V. - Golf Burgkonradsheim GmbH & Co. KG Jugendsozialarbeit Stadt Erftstadt, Jugendberatung Mobilé (Gesamtstädtisch) Erz. Kinder- und Jugendschutz/ Stadt Erftstadt, Amt für Jugend und Familie Sonstige Jugendhilfeträger – Abteilung Jugendarbeit/ Jugendberatung Mobilé und Jugendhilfe im Strafverfahren (Gesamtstädtisch) - Pädagogischer Familiendienst 39 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Freizeitstätten Spiel- und Sportstätten/ Bolzplätze - Sonstige Spielflächen Ahrem: 1. Am Hermeshof 2. Sportanlage, Am Laacher Hof Herrig: 1. Lechenicher Str. (Ortsmittelpunkt) - Sportplatz, Am Marienkreuz Lechenich/Konradsheim: 1. Am Burgfeld (groß) 2. Am Burgfeld (klein) 3. Otterdriesch 4. Nachtigallenweg 5. An der Baumschule 6. Drosselweg 7. Elsa-Brändström-Str. 8. Wallanlagen I 9. Wallanlagen II 10. Pestalozzistr. 11. Alfred-Delp-Str. 12. Nikolaus-Ehlen-Str. 13. Am Lindenfeld 14. Weltersmühle 15. Bolzplatz N.-W. mit Grillhütte und Freizeitwiese, Blessemer Lichweg 16. Eisbahn 17. BP 92 18. Skateranlage, Erper Landstr. 19. Crossbahn und Grillhütte (K 44) - Sportanlage, Schloßpark - Schulhöfe: Grundschule Süd, Grundschule Nord, Schulzentrum Jugendheime/-räume: Ahrem: Freizeit-, Kultur-, Brauchtums-, 1. Sportheim des SSV Ahrem, Am Laacher Hof Musik- und Sportvereine 2. Schützenhaus St. Joh. Schützenbruderschaft, Am Laacher Hof 3. Kath. Kirchengemeinde, Gennerstr. 4. Reitverein 5. Jugendfeuerwehr Herrig: 1. Schützenhaus St. Seb.Schützenbruderschaft, Wissersheimer Weg 2. Sportheim SV Herrig, Am Marienkreuz 3. Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr, Rektor-MellerStr. 4. Kath. Kirchengemeinde St. Clemens Lechenich/Konradsheim: 1. Clubhaus TC Lechenich, Kölner Ring 40 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 2. Vereinshaus VfB Erftstadt, Hennes-Weisweiler-Weg 2 3. Haus Lebenshilfe, Hennes-Weisweiler-Weg 4. Ev. Gemeindezentrum, An der Vogelrute 8 5. Vereinsraum TC Gloria, Pestalozzistr. 29 (Südschule) 6. Kath. Pfarrzentrum St. Kilian (KJG), Franz-Busbach-Str. 9 7. Jugendberatung Mobilé, Herriger Str. 20 8. DLRG, Herriger Str. 24 9. Schützenhaus St. Sebastianus Schützenbruderschaft, H.Zimmermann-Weg 10. DRK-Heim, An der Patria 17 11. Jugendräume Deutscher Pfadfinderbund Mosaik, Pestalozzistr. (Südschule) 12. Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr, Dieselstr. Bildungs-/ Betreuungsstätten Schulen Lechenich/Konradsheim: Grundschulen: - Nordschule Lechenich, Kölner Ring 159 - Südschule Lechenich, Pestalozzistraße 29 Schulzentrum, Dr.-Josef-Fieger-Str. 1: - Theodor-Heuss-Schule Lechenich (Hauptschule) - Realschule Lechenich - Gymnasium Lechenich Schülerbetreuungen etc. Familienzentren Sonstige Soziale Einrichtungen, Vereine, Verbände Kirchengemeinden Sonstige Einrichtungen Sonstige und kommerzielle Freizeitanbieter/einrichtungen Lechenich/Konradsheim: - Jugendamt - Erziehungsberatungsstelle Schloßstraße - Lebenshilfe Erftstadt e.V. - Stadtbücherei - VHS - Minigolfanlage, Freibad, Schwimmhalle, Sporthalle, 2 Turnhallen, Dreifachhalle, Zweifachhalle, Kraftraum, Tennishalle Sonstige Aneignungsmöglichkeiten im Sozialraum Outdoor-Treffpunkte Informelle Jugendtreffs Lechenich/Konradsheim: 1. Grillhütte und Freizeitwiese, Blessemer Lichweg 2. Grillhütte und Crossbahn (K 44) Wokinghamplatz, Markt, Schulberg (Süd) Datenquelle: Allgemeine Rahmenbedingungen – Sozialraumbeschreibung; Stand 12.2013 (Stadt Erftstadt – Amt für Jugend, Familie und Soziales, Jugendhilfeplanung, 2013, S. 6, 18, 23ff) 41 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 4.5 Bezirk „Ost“: Blessem, Bliesheim, Liblar Tabelle 16: Jugendbevölkerung in Erftstadt nach Altersgruppen im Bezirk "Ost" Stadtteile/ Bezirke 0<3 3<6 6<10 10<14 14<18 18<21 21<27 insgesamt dt. ausl. Blessem dt. ausl. Bliesheim dt. ausl. Frauenthal dt. ausl. Liblar dt. ausl. Ost 38 7 45 71 7 78 1 0 1 287 44 331 397 58 455 45 11 56 66 5 71 5 0 5 259 36 295 375 52 427 49 9 58 100 11 111 4 0 4 370 48 418 523 68 591 365 90 455 748 78 826 29 1 30 2807 387 3194 3949 556 4505 56 4 60 116 13 129 5 0 5 387 48 435 564 65 629 54 8 62 108 9 117 7 1 8 463 37 500 632 55 687 43 14 57 86 7 93 3 0 3 374 43 417 506 64 570 80 37 117 201 26 227 4 0 4 667 131 798 952 194 1146 Gesamt- %-Anteil der bis unter u. 18-J. an d. bevölkeGesamt18 Jahre rung bevölk. 242 39 281 461 45 506 22 1 23 1766 213 1979 2491 298 2789 Quelle: KDVZ; Stand: 31.12.2016/ Berechnungen und Grafiken: Stadt Erftstadt, 51-JHP Altersgruppen Erftstadt "Ost" 0<3 3<6 3% 2% 6<10 3% 10<14 4% 14<18 4% 18<21 3% 21<27 7% >27 74% Abbildung 21: Anteile der Altersgruppen im Bezirk "Ost" 42 1.496 203 1699 3.047 241 3288 177 20 197 11.407 1.315 12722 16.127 1.335 17462 16% 19% 17% 15% 19% 15% 12% 5% 12% 15% 16% 16% 15% 22% 16% Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Bezirk „Ost“: Blessem/Frauenthal, Bliesheim, Liblar Tabelle 17: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Ost" Deutsche männl. weibl. 2083 53% 1866 47% Deutsche insges. 3949 88% Ausländer*innen mit MH männl. weibl. insges. 300 256 556 54% 46% 12% Insgesamt 0<27 Jahre männl. weibl. insges. 2383 53% 2122 47% 4505 25,8% Quelle: KDVZ; Stand: 31.12.2016/ Berechnungen und Grafiken: Stadt Erftstadt, 51-JHP Jugendbevölkerung 0 - 27 Jahre (2.122) im Bezirk "Ost" mit Migrationshintergrund mit MH insges.; 556; 12% Deutsche insges.; 3949; 88% Abbildung 22: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Ost" Bezirk "West": Migrationshintergrund in den Altersgruppen (gesamt: 556) 68 58 397 0<3 65 55 64 52 375 3<6 194 952 523 564 632 6<10 10<14 14<18 Deutsche 506 18<21 JB* mit Migrationshintergrund 43 21<27 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Einrichtungen und Freizeitmöglichkeiten im Sozialraum „Ost“ Träger und Einrichtungen der Jugendhilfe Offene Kinder- und Jugendarbeit/-einrichtungen Jugendverbandsarbeit (Träger der freien Jugendhilfe/ Vereine, Verbände, etc.) Jugendsozialarbeit Stadt Erftstadt, Jugendberatung Mobilé (Gesamtstädtisch)  Jugendtreff „SZENE 93“, Poststr. 4 (Liblar) Blessem/Frauenthal: - VfB Blessem 1924 e. V - Reitclub Erftstadt e.V - Reit- und Turniergemeinschaft Burg Blessem e.V. - Jugendfeuerwehr (LG Blessem) Bliesheim: - Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus - Evang. Kirchengemeinde - Ballspielclub Bliesheim 1927 e. V - Fanfaren-Trompeter Erftstadt - Jugendfeuerwehr (LG Bliesheim) - 1. KG Bliesheim - Reit- und Fahrverein Erftstadt-Bliesheim e.V. - Tennisclub Rot-Weiß Bliesheim e.V. - St. Sebastianus-Schützenbruderschaft - DLRG Liblar: - Kath. Kirchengemeinde St. Alban - Kath. Kirchengemeinde St. Barbara - Evang. Kirchengemeinde - Evang. Stadtmission Erftstadt - KG Fidele Narrenzunft - Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg, Las Casas - Angelverein Liblar e.V. - Behinderten-SG Erftstadt 1964 e.V. - Tennis-Sport Erftstadt - SC Fortuna Liblar 1910 e.V. - Segel-Club Ville - Sportgemeinschaft Erftstadt 1970 e.V. - DLRG - St. Sebastianus Schützenbruderschaft - Tennisclub Liblar e.V. - Wassersportfreunde Liblar 1960 e.V. - NABU Naturschutzbund - KG Klüttefunke - SZENE: offener Jugendtreff, Theater, IB - Jugendfeuerwehr (LG Liblar) - Jugendwerk der AWO - Musikverein Alt-Liblar - Aktiv Club Erftstadt e. V. Stadt Erftstadt, Jugendberatung Mobilé (Gesamtstädtisch) 44 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Erz. Kinder- und Jugendschutz/ Sonstige Jugendhilfeträger Freizeitstätten Spiel- und Sportstätten/ Bolzplätze - Sonstige Spielflächen Blessem/Frauenthal: 1. Am Sportplatz, Merowingerstr. - Sportanlage, Merowingerstr. - Tennisanlage, Merowingerstr. - Schulhof Grundschule, Lambertusstr. mit Basketballkörben Bliesheim: 1. Pfr.-Weißenfeld-Str. 2. Bolzplatz Erftstraße (Grundschule) 3. Hunsrückstraße  Sportanlage, Moselstr.  Tennisplätze, Erftstr.  Schulhof Liblar: 1. Peter-Lauscher-Platz 2. Heidebroichstr. 3. Kantstr. 4. Bolzplatz BP 103 5. Am Anger 6. Willy-Brandt-Str. 7. Schleidener Str. 8. Liblarer Mühlengraben 9. Gemünderstr. 10. Schloßpark 11. Half-Pipe 12. Bolzplatz mit Jugendtreffplatz, Willy-Brandt-Str. - Zwei Sportanlagen, Schlosspark, SZENE-Jugendtreff - Schulhöfe: Grundschule und Schulzentrum Jugendheime/-räume: Blessem/Frauenthal: Freizeit-, Kultur-, Brauchtums-, 1. Sportheim VfB Blessem, Elisabethenweg Musik- und Sportvereine 2. Reitclub 3. Reit- und Turniergemeinschaft 4. Jugendfeuerwehr Bliesheim: 1. Gemeindehaus Ev. Kirchengemeinde, Karolingerstr. 2. Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr, Merowingerstr. 33 3. Schützenhaus St. Sebastianus Schützenbruderschaft, Merowingerstr. 52 4. Clubhaus Fanfaren Trompeter Erftstadt, Merowingerstr. 54a 5. Clubhaus TC Rot-Weiß Bliesheim, Merowingerstr. 56 6. Jugendheim Katholische Kirchengemeinde St. Lambertus, Marienstr. 7 45 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 7. Städt. Jugendtreff, Merowingerstr. 54 b 8. BC Bliesheim, Merowingerstr. 9. KG Bliesheim 10. Reit- und Fahrverein 11. DLRG Liblar: 1. Schützenhaus St. Sebastianus Schützenbruderschaft, Spickweg 5a 2. Stadtsportverband, Carl-Schurz-Str. 23 3. Jugendtreff SZENE 93, Poststr. 4 4. SGE-Heim, Bahnhofstr. 14 5. Jugendheim Kath. Kirchengemeinde, St. Alban, CarlSchurz-Str. 134 6. Anglerheim AV Liblar, Liblarer See 7. Clubhaus Wassersportfreunde, Liblarer See 8. Clubhaus Segel-Club Ville, Liblarer See 9. Sportheim SC Fortuna Liblar 10. Gemeindehaus Ev. Kirchengemeinde Liblar, Schunkweg 52 11. Jugendheim Kath. Kirchengemeinde, St. Barbara, Bergstr. 7 (DPSG) 12. Heim der Jagdhornbläser, am Bahnhof 13. Feuerwache, Gustav-Heinemann-Str. 1 14. Tennis-Sport Erftstadt, An der Schwarzau 7 (siehe Blessem) 15. Tennis Club Liblar, An der Schwarzau 7 (siehe Blessem) 16. AWO, Alte Hauptschule Liblar (Jugendwerk) 17. Stadtmission Erftstadt, Klosengartenstr. Bildungs-/ Betreuungsstätten Schulen Bliesheim - Grundschule: Erich-Kästner-Schule Bliesheim, Lambertusstraße 75-77 Liblar: - Grundschulen: Donatus-Schule Liblar , Theodor-Heuss-Straße 24 Südschule Lechenich, Pestalozzistraße 29 - Realschule: Gottfried-Kinkel-Schule Liblar, Jahnstraße 1 - Gymnasium: Ville-Gymnasium Liblar, Schwalbenstraße 1 - Freie Waldorfschule: Freie Waldorfschule Erftstadt-Liblar, An der Waldorfschule 1 Schülerbetreuungen etc. Familienzentren 46 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Sonstige Soziale Einrichtungen, Vereine, Verbände Kirchengemeinden Sonstige Einrichtungen Sonstige und kommerzielle Freizeitanbieter/einrichtungen Blessem/Frauenthal: - Maria-Juchacz-Bildungswerk - 4 Reitanlagen/-hallen Bliesheim - Turnhalle - Sporthalle - Lernschwimmbecken - Reithalle - VHS - Jugendberatung Mobilé (Garage) Liblar: - Arbeiterwohlfahrt - Rathaus/Jugendamt - Mobilé - Musikschule - Stadtbücherei - VHS - Strandbad am Liblarer See, Schwimmhalle, Dreifachhalle, Gymnastikhalle, 2 Turnhallen, Gymnastikraum, Kraftraum, Sporthalle, Gesundheitsgarten, 2 Tennishallen/-anlagen, Campingplatz Sonstige Aneignungsmöglichkeiten im Sozialraum Outdoor-Treffpunkte Informelle Jugendtreffs Liblar - geplant: am Bolzplatz, Willy-Brandt-Str. Bliesheim: Frankenstraße (Skater) Liblar: Bürgerplatz, Schlosspark, EKZ Hallenbad Schulzentrum Datenquelle: Allgemeine Rahmenbedingungen – Sozialraumbeschreibung; Stand 12.2013 (Stadt Erftstadt – Amt für Jugend, Familie und Soziales, Jugendhilfeplanung, 2013, S. 7ff, 23ff) 47 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 4.6 Bezirk „Süd“: Borr, Erp, Friesheim, Niederberg Tabelle 18: Jugendbevölkerung in Erftstadt nach Altersgruppen im Bezirk "Süd" Stadtteile/ Bezirk dt. ausl. Borr/ Scheuren dt. ausl. Erp dt. ausl. Friesheim dt. ausl. Niederberg dt. ausl. Süd 6<10 10<14 14<18 18<21 21<27 insgesamt bis Gesamtunter bevölke18 Jahre rung %-Anteil der u. 18-J. an d. Gesamtbevölk. 0<3 3<6 6 0 10 0 6 0 8 0 17 1 11 0 28 2 86 3 47 1 357 18 13% 6% 6 10 6 8 18 11 30 89 48 375 13% 57 2 59 55 5 60 13 0 13 131 7 138 58 8 66 62 2 64 11 0 11 141 10 151 69 9 78 93 4 97 19 0 19 187 13 200 78 8 86 127 6 133 13 1 14 226 15 241 99 6 105 130 4 134 15 1 16 261 12 273 85 5 90 88 7 95 25 3 28 209 15 224 121 6 127 132 18 150 37 6 43 318 32 350 567 44 611 687 46 733 133 11 144 1473 104 1577 361 33 394 467 21 488 71 2 73 946 57 1003 2.319 152 2471 2.635 247 2882 529 35 564 5.840 282 6122 16% 22% 16% 18% 9% 17% 13% 6% 13% 16% 20% 16% Quelle: KDVZ; Stand: 31.12.2016/ Berechnungen und Grafiken: Stadt Erftstadt, 51-JHP Altersgruppen Erftstadt "Süd" 0<3 2% 3<6 3% 6<10 3% 10<14 4% 14<18 4% 18<21 4% 21<27 6% >27 74% Abbildung 23: Anteile der Altersgruppen im Bezirk "Süd" 48 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Bezirk „Süd": Borr, Erp, Friesheim, Niederberg Tabelle 19: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Süd" Deutsche männl. weibl. 774 53% 699 47% Deutsche insges. 1473 93% Ausländer*innen mit MH männl. weibl. insges. 49 55 104 47% 53% 7% Insgesamt 0<27 Jahre männl. weibl. insges. 823 52% 754 48% 1577 25,8% Quelle: KDVZ; Stand: 31.12.2016/ Berechnungen und Grafiken: Stadt Erftstadt, 51-JHP Jugendbevölkerung 0 - 27 Jahre (1.577) im Bezirk "Süd" mit Migrationshintergrund mit MH insges.; 104; 7% Deutsche insges.; 1473; 93% Abbildung 24: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Süd" Bezirk "Süd": Migrationshintergrund in den Altersgruppen (gesamt: 104) 32 12 15 15 13 7 131 0<3 10 141 3<6 187 6<10 Deutsche 226 10<14 261 14<18 318 209 18<21 JB* mit Migrationshintergrund 49 21<27 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Einrichtungen und Freizeitmöglichkeiten im Sozialraum „Süd“ Träger und Einrichtungen der Jugendhilfe Offene Kinder- und Jugendarbeit/-einrichtungen Jugendverbandsarbeit (Träger der freien Jugendhilfe/ Vereine, Verbände, etc.) Stadt Erftstadt, Jugendberatung Mobilé (Gesamtstädtisch) Borr/Scheuren: - Kath. Kirchengemeinde St. Martinus - Sport-Club Erftstadt-Borr 1985 e. V. Erp: Jugendsozialarbeit - Kath. Kirchengemeinde St. Pantaleon - Jugendfeuerwehr (LG Erp) - KG 111 e.V. - St. Sebastianus-Schützenbruderschaft - VfL Erp 1927/32 e.V. - DLRG Friesheim: - Kath. Kirchengemeinde St. Martinus - Evang. Gemeindezentrum, Bolzengasse - KG 1911 E.-Friesheim - Musikverein E.-Friesheim - SC Schwarz-Weis Friesheim e.V. - St. Hubertus Schützenbruderschaft - Tambourcorps Rheintreu - Jugendfeuerwehr (LG Friesheim) - Naturschutzbund (Jugendgruppen) - Umweltnetzwerk Erftstadt Niederberg: - Kath. Kirchengemeinde St. Johann Baptist - Reit- und Fahrverein Gertrudenhof e.V. - Karnevalsverein Niederberg e.V. - Jugendfeuerwehr (LG Niederberg) Stadt Erftstadt, Jugendberatung Mobilé (Gesamtstädtisch) Erz. Kinder- und Jugendschutz/ Sonstige Jugendhilfeträger Freizeitstätten Spiel- und Sportstätten/ Bolzplätze - Sonstige Spielflächen Borr/Scheuren: 1. Vonnesstraße, mit überdachter Bank und Fußballtoren Erp: 1. An der Kirche, Luxemburger Str. 2. Am Lindengarten  Sportanlage, Kreuzwegstr.  Schulhof Grundschule mit Spielgeräten Friesheim: 1. Birkenstr. 2. Hans-Kadner-Platz 3. Bolzengasse 50 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 4. Gippenzaun - Sportanlage/ Tennisanlage, Christian-Dahmen-Str. Schulhof Sonderschule Niederberg: 1. Büchelstr. 2. Büchelstr. (Verlängerung) Jugendheime/-räume: Borr/Scheuren: Freizeit-, Kultur-, Brauchtums-, 1. Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr, Lichtstr. Musik- und Sportvereine 3. Pfarrzentrum Kath. Kirchengemeinde St. Remigius, Jugendcafé Underground, Lourdesweg 4. Unterkunft Malteser Hilfsdienst, Kiesstr. 5. Funkencorps „Rot-Weiß“ Erp: 1. Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr, Rathausstr. 2. Jugendheim Kath. Kirchengem. St. Pantaleon, Luxemburger Str. 29 3. Sportheim VfL Erp, Kreuzwegstr. 4 4. Schützenhaus der St. Sebastianus Schützenbruderschaft, Rosellastr. 5. KG 111 6. DLRG Friesheim: 1. Sportheim SC Friesheim, Chr.-Dahmen-Str. 2. Vereinsheim TC Rheintreu, Chr.-Dahmen-Str. 3. Schützenhaus St. Hub. Schützenbruderschaft, Chr.Dahmen-Str. 4. Begegnungsstätte der AWO, Hubert-Vils-Platz 5. Ev. Gemeindezentrum, Bolzengasse 23 6. Jugendheim Kath. Kirchengemeinde (KJG), Hubert-VilsPlatz 7. Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr, Niederweg 8. KG 1911 9. Musikverein 10. Naturschutzbund Niederberg: 1. Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr, Büchelstr. Bildungs-/ Betreuungsstätten Schulen Erp: - Grundschule: Janusz-Korczak-Schule Erp, Flußstraße 19 Friesheim: - Förderschule: Martinusschule Kerpen, Franz-Stryck-Str. 1-3 Teilstandort Erftstadt-Friesheim, Förderschwerpunkt Lernen Schülerbetreuungen etc. 51 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Familienzentren Sonstige Soziale Einrichtungen, Vereine, Verbände Kirchengemeinden Sonstige Einrichtungen Sonstige und kommerzielle Freizeitanbieter/einrichtungen Erp: - Turnhalle - Lehrschwimmbecken - VHS - Bürgerhalle Friesheim:  Umweltzentrum Friesheimer Busch  VHS Niederberg: - Dorfgemeinschaftshaus - Treffpunkt-Kino Sonstige Aneignungsmöglichkeiten im Sozialraum Outdoor-Treffpunkte Erp: Schulhof der Janusz-Korczak-Grundschule Friesheim: Grillhütte Informelle Jugendtreffs Borr/Scheuren: Vonnesstraße, mit überdachter Bank und Fußballtoren Friesheim: Hans-Kadner-Platz Schulhof, Martinusschule Datenquelle: Allgemeine Rahmenbedingungen – Sozialraumbeschreibung; Stand 12.2013 (Stadt Erftstadt – Amt für Jugend, Familie und Soziales, Jugendhilfeplanung, 2013, S. 10, 12ff, 29) 52 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 4.7 Flüchtlingssituation in Erftstadt Ein Flüchtling ist eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.“ (Genfer Flüchtlingskonvention von 1951) (Stadt Gelsenkirchen - Der Oberbürgermeister, Vorstandsbereich Arbeit, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz - Stabsstelle Flüchtlinge, 25.09.2015, S. 4) Der Zuzug einer großen Anzahl von Flüchtlingen stellt die Kinder- und Jugendhilfe in allen Arbeitsfeldern vor neue Herausforderungen. Der thematische Zuwachs muss überall mitgedacht und geplant werden. Flüchtlinge sind damit ein Erweiterungsthema in den bestehenden Strukturen. Innerhalb der vorhandenen Angebotslandschaft müssen Maßnahmen ausgebaut und neu aufgestellt werden, um dem neu entstandenen Bedarf gerecht zu werden. Zusammengefasst eine kurze Übersicht zur Flüchtlingssituation in Erftstadt: Aufenthaltsstatus der Flüchtlinge  anerkannt/Aufenthaltserlaubnis:  mit Aufenthaltsgestattung:  mit Duldung:  gesamt: 139 418 63 620 Unterbringung der Flüchtlinge (Plätze/Belegung) Notaufnahme des Landes/ Erp: 280/ 33 16 städt. Übergangsheime: 425/326 65 angemietete Wohnungen: -----/294 Minderjährige Flüchtlinge  Unbegleitete minderj. Ausl. (UmA):  Zugewiesene Minderjährige:  Alleinstehende Frauen mit Kindern:  Schulpflichtige Kinder (6 - 18 J.): 32 200 15 115 (Daten vom 28.10.2016/-502-) Entwicklung der Flüchtlingszahlen in Erftstadt 2015 - 2016 Daten -502- Stand: 04.12.2015 647 50.527 1,3% Flüchtlinge in städt. Unterkünften Gesamtbevölkerung (KDVZ-Daten zu Stichtagen) Anteil Flüchtlinge (Berechnungen: 51-JHP) Tabelle 20: Entwicklung der Flüchtlingszahlen in Erftstadt 2015 - 2016 53 Stand: 09.03.2016 725 50.538 1,4% Stand: 28.10.2016 620 50.398 1,2% Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Hinsichtlich der Altersverteilung und der Jugendbevölkerung der Flüchtlinge in Erftstadt, lässt sich die Situation wie folgt darstellen (Datenbasis Amt -502-/Stand 09.03.2016): Altersverteilung bei Flüchtlingen (Vergleich Dez. 2015 zu April 2016) 0-1 1-2 2-3 3-4 4-5 5-6 6<10 10<14 14<18 18<21 21<27 >27 04.12.2015 22 20 12 13 12 9 43 38 26 75 138 239 09.03.2016 21 17 17 14 12 11 33 42 42 47 155 314 +78 -1 -3 +5 +1 0 +2 -10 +4 +16 -28 +17 +75 Daten: -502- / Berechnungen: 51-JHP Altersgruppen 09.03.2016 Durchschnitt/Jahrgang: anteilige Altersgruppen: 0<3 3<6 55 37 18 12 7,6% 5,1% 6<10 33 8 4,6% 10<14 14<18 18<21 21<27 >27 42 42 47 155 314 11 11 16 26 5,8% 5,8% 6,5% 21,4% 43,3% Tabelle 21: Altersverteilung und Altersgruppen bei Flüchtlingen  57% der 725 Flüchtlinge sind unter 27 Jahre.  Jeder dritte Flüchtling ist unter 18 Jahre (209 = 30%) Altersgruppen bei Flüchtlingen 18<21 6% 14<18 6% 21<27 21% 10<14 6% 6<10 5% 3<6 5% Andere 70% >27 43% 0<3 8% Abbildung 25: Altersgruppen bei Flüchtlingen in Erftstadt „Bis August 2015 sind nach Angaben des Bundesinnenministeriums 413.000 Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Hauptherkunftsland ist Syrien mit rund 112.000 Flüchtlingen. Zu den weiteren Herkunftsländern gehören die Westbalkanstaaten, der Irak, Afghanistan, Pakistan sowie Eritrea und Nigeria.“ (Stadt Gelsenkirchen - Der Oberbürgermeister, Vorstandsbereich Arbeit, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz - Stabsstelle Flüchtlinge, 25.09.2015, S. 4) 54 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Dies trifft auch im Oktober 2016 auf die Herkunft der meisten Flüchtlinge in Erftstadt zu. Die 725 Flüchtlinge kommen insgesamt aus 36 Nationen und stammen hauptsächlich aus Syrien, Irak, Afghanistan, Albanien, und Mazedonien. Bei den jungen Flüchtlingen bis 21 Jahren sind die Herkunftsländer insbesondere auch Serbien und Kosovo, wie die beiden folgenden Grafiken aufzeigen. Abbildung 26: Herkunftsländer der Flüchtlinge in Erftstadt 55 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Die 29 Herkunftsländer der 0 bis 21-jährigen Flüchtlinge mit Altersgruppen sind: Herkunft Flüchtlinge 0 bis 21 Jahre 60 50 40 30 20 10 Syrien Afghanistan Irak Serbien Albanien Kosovo Mazedonien Armenien Libanon Ghana Nigeria Georgien Marokko Guinea Bangladesch Ägypten Russische Föd. Aserbaidschan Eritrea Bosnien/Herzegowina Iran Mongolei Algerien Pakistan Somalia Sri Lanka Äthiopien Mauretanien keine Angabe 0 0<3 3<6 6<10 10<14 14<18 18<21 Abbildung 27: Herkunft der 0 bis 21-jährigen Flüchtlinge mit Altersgruppen 56 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Die Verteilung der Flüchtlinge in den einzelnen Altersgruppen auf die Stadtteile und Bezirke in Erftstadt lässt sich folgendermaßen veranschaulichen: Flüchtlinge/ Asylbewerber*innen in städtischen Übergangswohnheimen/-wohnungen Bezirke/ Stadtteile Anzahl der Kinder und Jugendlichen in städt. Übergangsheimen/-wohnungen unter 3Jährige 4 2 2 2 2 Bezirk „Nord-West“ Dirmerzheim Gymnich Bezirk „Nord-Ost“ Kierdorf Köttingen Bezirk „West“ Ahrem Herrig Lechenich Bezirk „Ost“ Blessem Bliesheim Liblar Bezirk „Süd“ Borr Erp Friesheim Niederberg Gesamt Stand: 09.03.2016 Gesamt 3 bis <6- 6 bis <10- 10 bis <14- 14 bis <18- 18 bis <21- 21 bis <27- >=27Jährige Jährige Jährige Jährige Jährige Jährige Jährige 4 4 4 5 4 1 7 9 34 10 7 17 4 1 2 1 55 11 2 Junge Erwachsene Erwachsene 4 4 2 2 13 4 4 1 3 5 2 3 11 4 4 1 3 5 5 2 1 1 3 3 9 1 15 7 13 5 4 4 8 9 9 4 3 2 3 7 15 5 4 6 7 8 21 7 6 8 3 3 1 4 37 2 3 1 3 42 3 1 33 42 4 1 3 12 10 2 62 1 33 11 22 31 22 9 89 2 15 24 8 5 11 3 61 67 26 8 33 10 87 129 58 16 55 32 2 1 47 3 5 2 155 13 10 9 314 59 17 42 67 50 17 217 14 0 203 312 123 53 136 70 0 28 21 21 725 Gesamtanzahl in Altersgruppen 0 bis <6- 6 bis <18- 0 bis <27Jährige Jährige Jährige 8 12 26 2 2 6 6 10 20 7 14 36 6 9 28 1 5 8 18 33 128 2 9 12 0 0 0 16 24 116 47 45 183 15 16 65 11 13 37 21 16 81 12 13 38 0 0 0 4 8 15 3 1 11 5 4 12 92 117 411 Daten -502-/ Berechnungen 51-JHP Tabelle 22: Flüchtlinge nach Altersgruppen in den Stadtteilen Verteilung der Flüchtlinge auf städt. Unterkünfte/Stadtteile Niederberg Friesheim 3% Dirmerzheim Erp 2% Borr 3% 4% 0% Liblar 19% Gymnich Köttingen 6% Kierdorf 2% Ahrem 7% 2% Herrig 0% Bliesheim 7% Lechenich 28% Blessem 17% Abbildung 28: Flüchtlinge in den Stadtteilen 57 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Verteilung der insgesamt 725 Flüchtlinge auf die Bezirke Flüchtlingsverteilung auf Bezirke Bezirk „NordWest“ 8% Bezirk „Süd“ 10% Bezirk „NordOst“ 9% Bezirk „West“ 30% Bezirk „Ost“ 43% Abbildung 29: Flüchtlingsverteilung auf Bezirke Verteilung der 209 minderjährigen Flüchtlinge auf die Bezirke 0 - 18-jährige Flüchtlinge in Bezirken Bezirk „NordWest“ 10% Bezirk „Süd“ 12% Bezirk „NordOst“ 10% Bezirk „West“ 24% Bezirk „Ost“ 44% Abbildung 30: Minderjährige Flüchtlinge in den Bezirken 58 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Die Zusammenarbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen erwachsenen Flüchtlingen stellt eine (neue) Herausforderung für die Jugendarbeit dar. Da ggf. mit einer größeren Anzahl von Flüchtlingsfamilien, die nicht nur in den Flüchtlingsunterkünften leben, zu rechnen ist, sind Maßnahmen zur Integration zielgerichtet und bedarfsorientiert zu entwickeln und ggf. mit freien Trägern (Jugendverbandsarbeit) abzustimmen. Ein differenzierter Blick auf die besonderen Lebenslagen von Flüchtlingskindern zeigt die Anforderungen an die Entwicklung passgenauer Angebote. Geflohene Kinder und Jugendliche:  bringen vielfache Kriegs- und Gewalterfahrungen mit,  fliehen in der Regel ohne eigene Willensentscheidung,  haben ihr Zuhause verloren,  leben zum Teil in Gemeinschaftsunterkünften, ohne Privatsphäre und familiärem Schutzraum,  erleben ihre Eltern vielfach als ohnmächtig,  sind zum Teil unbegleitet und gänzlich auf sich alleine gestellt. Auf diese Bedarfe gilt es, schnell und flexibel zu reagieren und entsprechende zielgerichtete, bedarfsorientierte Angebote und Maßnahmen im engen Dialog mit den freien Trägern und lokalen Akteuren zu entwickeln. Am 31.12.2016 waren insgesamt 1.149 junge Menschen von 0 – 27 Jahren als Ausländer*innen registriert (KDVZ/ Erläuterungen s. 4.1). Diese verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Jahrgänge: Migrationshintergund bei Altersjahrgängen in Erftstadt 600 500 41 34 400 31 34 28 32 41 23 33 47 24 38 27 34 30 29 26 37 45 40 48 74 58 77 51 95 72 300 200 100 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 Deutsche Ausländer*innen Abbildung 31: Migrationshintergrund in den Jahrgängen der Jugendbevölkerung (Dez. 2016) 59 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Sprachliche und kulturelle Vielfalt als positive Herausforderung und gesellschaftliches Potential zu begreifen und interkulturelles Miteinander als Chance für die Entwicklung aller Kinder und Jugendlichen im öffentlichen Bewusstsein zu verankern, gehört zu einer der wesentlichen Leitlinien kommunalen Präventionshandelns. In dem Bewusstsein, dass die Zukunftsfähigkeit der Kommune wesentlich davon abhängen wird, wie gut es gelingt, die Potenziale dieser Kinder und Jugendlichen wahrzunehmen, zu entwickeln und zu stärken, werden die Vielzahl an Betreuungsund Förderangeboten der Präventionskette sukzessive so zu erweitern sein, dass sie auch neu zugewanderte Kinder und Familien in dieser Stadt erreichen. Angebote wie die Mobile Jugendarbeit, Jugendberufshilfe, Betreuungs-, Spiel-, Bewegungs-, Sprach- und Lernangebote vor Ort in (Gemeinschafts-) Unterkünften und in nahe gelegene Räume in Familienzentren, Jugendtreffs, Spielplätzen, konfessionellen Gemeindehäusern, Sporthallen… gilt es entsprechend einzurichten und auszustatten. Ziel ist es, Flüchtlingskindern und –jugendlichen einen geschützten Spiel-, Lern- und Erholungsort und eine sichere Perspektive zu bieten. 60 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 5. Schwerpunkte/Querschnittsaufgaben der Kinder- und Jugendarbeit Das 3. AG-KJHG schreibt in den §§ 3 bis 7 Leitprinzipien fest, die in der Ausgestaltung aller durch den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan beschriebenen Angebote zu beachten sind. Diese Leitprinzipien fließen auch in den vorliegenden Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan im Sinne von Querschnittsaufgaben für alle Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Erftstadt ein. Der § 10, Abs. 1 KJFöG formuliert die Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit, sie sollten sich möglichst in allen Förderbereichen wieder finden. Die nachfolgenden Ausführungen informieren allgemein über die Inhalte und Bedeutung der einzelnen Abschnitte des § 10 KJFöG. Sie heben die Bedeutung der einzelnen Schwerpunkte hervor und finden sich in Erftstadt mit unterschiedlicher Gewichtung in den einzelnen Förderbereichen wieder. Die Aufzählung stellt somit keine Rangfolge dar.          5.1 Politische und soziale Bildung Die schulbezogene Jugendarbeit Die kulturelle Jugendarbeit Die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit Die Kinder- und Jugenderholung Medienbezogene Jugendarbeit Die interkulturelle Jugendarbeit Die geschlechterdifferenzierte Mädchen- und Jungenarbeit - Gender Mainstreaming Die internationale Jugendarbeit KJFöG §§ 10 – 14: Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit Schwerpunkte In § 10 Abs. 1 KJFöG werden die o.g. Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit – beispielhaft, aber nicht abschließend – aufgelistet. Sie sind nicht als isolierte Bereiche zu verstehen, sondern stellen übergreifende Inhalte der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit dar. Sie geben die Zielrichtung der Jugendarbeit vor und formulieren die Anforderungen an die Maßnahmen, die Einrichtungen und die handelnden Personen in den Bereichen. Den zuvor genannten Grundsätzen entsprechend werden folgende pädagogische Schwerpunktsetzungen in der Kinder- und Jugendarbeit in Erftstadt vorgenommen, die in den Workshops mit den Fachkräften der Jugendarbeit erarbeitet wurden (s. 3.3.3) und je nach Arbeitsbereich einer entsprechend unterschiedlichen Ausgestaltung bedürfen. Die folgende Auflistung stellt deshalb keine Rangfolge dar. 61 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020  Offene und Mobile Jugendarbeit Offene Kinder- und Jugendarbeit in und außerhalb von Einrichtungen ist für alle jungen Menschen da und begleitet sie beim Erwachsenwerden. Die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bieten ebenso freie Zeiten und Räume wie Orientierungshilfen und Unterstützung an, in denen sich junge Menschen zu eigenständigen Persönlichkeiten entwickeln. An erster Stelle stehen die Kinder und Jugendlichen und ihr Weg, miteinander erwachsen zu werden – jede*r ist willkommen. Über Medienprojekte, Beratungsangebote, gemeinsame Kochaktionen, Spiel und Sport u.v.m. gestaltet Offene Jugendarbeit das Leben vor Ort entscheidend mit. Es geht dabei um viele wichtige Dinge im Leben: Leute kennenlernen, Freundschaften knüpfen, einen Streit schlichten, Neues ausprobieren, gemeinsam lachen … Hierzu gehört auch das Aufgreifen komplexer Themen, welche dann zielgruppenspezifisch und gemäß dem gesetzlichen Auftrag der Jugendarbeit gemeinschaftlich mit Kindern und Jugendlichen behandelt werden. Mobile Jugendarbeit hat mit ihrer konzeptionellen Ausrichtung Gemeinwesenbezug und arbeitet in sozialräumlich orientierten Projekten. (LAG Streetwork / Mobile Jugendarbeit NRW e.V., November 2012, S. 5) Die Offene Kinder- und Jugendarbeit gehört zur Infrastruktur jeder Stadt und jedes lebenswerten Stadtteils, in Abgrenzung zu kommerziellen Angeboten. Das Jugendzentrum und die Mobile Jugendarbeit sind sowohl ein Ort als auch eine Grundhaltung des Netzwerkens und des Miteinanders. Auch andere Gruppen haben die Möglichkeit, hier Angebote durchzuführen und Unterstützung zu finden. Kinder- und Jugendarbeit ist somit ein aufwertender Standortfaktor für jede Kommune. (Arbeitsgemeinschaft Offene Türen Nordrhein-Westfalen e.V. - AGOT-NRW e.V., 2017)  Projekt-, Kultur- und Medienarbeit Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist ein Bildungsort und bietet vielfältige Bildungsgelegenheiten. Mit ihren kreativen Selbstlernmöglichkeiten, Peer-to-Peer-Prozessen und ihrer erlebbaren Selbstwirksamkeit fördert sie das Einüben von sozialen Kompetenzen. Junge Menschen werden in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrer Leistungsfähigkeit als Gestalter*innen ihres Bildungsprozesses wahrgenommen, anders als es viele Kinder und Jugendliche in der Schule erleben. Methodenvielfalt, Beziehungsarbeit und Angebotskontinuität sind dabei das Fundament der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in non-formalen Bildungsprozessen. Mit dieser Expertise und den Arbeitsprinzipien, wie z. B. Offenheit, Freiwilligkeit und Partizipation, werden wesentliche Rahmenbedingungen geschaffen, in denen informelles Lernen möglich ist. Im Hinblick hierauf kommt der Projektarbeit, insbesondere in den Themenbereichen Kultur und Medien eine besondere Funktion zu.  Kooperation mit sonstigen Arbeitsfeldern Insbesondere sind hier neben der Schule die Arbeitsfelder der Jugendsozialarbeit, der ehrenamtlichen Jugendverbandsarbeit und der Jugendgerichtshilfe gemeint. Kooperation wird dabei im Sinne einer sozialraumorientierten Netzwerkarbeit verstanden und erweitert 62 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 die (geforderte) Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule: nicht nur die Zusammenarbeit mit Schule, sondern vielmehr mit allen im Sozialraum ansässigen Institutionen der Bildung, Betreuung, Förderung und Erziehung trägt – auch im Sinne sinnvoller Synergieeffekte – zu einer ganzheitlichen Betrachtung kindlicher und jugendlicher Lebenswelt bei und bietet Hilfestellung im Rahmen der Schaffung kinder- und jugendgerechter Angebote und Umwelten.  Prävention / Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz umfasst den vorbeugenden Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen. Dies beinhaltet auch das Bemühen um Handlungsfelder übergreifende Strukturen für eine möglichst gefahren- und risikolose Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Neben den Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere in Kooperation mit Schulen, sind dies auch die Zusammenarbeit mit der gesamten Jugendhilfe im Rahmen von Präventionsketten und Belange der Stadt- und Spielraumplanung. Darüber hinaus ist insbesondere der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz dem Aufgreifen aktueller Entwicklungen in der Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verpflichtet. Dies beinhaltet themenbezogene Projektarbeit (Gewalt, Sucht, Medien…).  Geschlechterdifferenzierte Kinder- und Jugendarbeit / Förderung von Mädchen und Jungen Die Gleichstellung von Mädchen und Jungen ist von vorneherein bei jeglicher Angebotsgestaltung im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit als durchgängiges Leitprinzip zu beachten (Gender Mainstreaming), um die gleichberechtigte Teilhabe(möglichkeit) von Mädchen und Jungen an allen die Kinder- und Jugendarbeit betreffenden Abläufen zu sichern. Dies geschieht unter Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Belange von Mädchen und Jungen. Ziele sind der Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen und Rollenzuschreibungen, die Befähigung von Mädchen und Jungen zur konstruktiven Konfliktbearbeitung und die gleichberechtigte Anerkennung unterschiedlicher Lebensentwürfe und sexueller Identitäten. Dies bedeutet in der Konsequenz auch, dass bei der Erftstädter Kinderund Jugendarbeit auf eine geschlechtergerechte Ressourcenverteilung (Finanzmittel, Personaleinsatz) geachtet wird. Bezüglich der „Förderung von Mädchenarbeit in Erftstadt“ wurden in 2008 im JHA Leitlinien (V 58/2008) beschlossen.  Beratung für junge Menschen Hauptamtliche pädagogische Fachkräfte sind Dreh- und Angelpunkt einer starken Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Sie kennen die Themen und Sorgen der jungen Menschen vor Ort. Mit ihrem Wissen über die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen sind sie gefragte Ansprechpartner*innen und Motor von Netzwerken. In der Offenen und Mobilen Jugendarbeit erfahren junge Menschen über niederschwellige Angebote hinaus Beratung für krisenhafte Situationen. Oft profitieren davon auch die Familien der Besucher*innen. Damit wirkt Offene Kinder- und Jugendarbeit präventiv, bevor die Jugendhilfe etwas „reparieren“ muss. 63 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020  Partizipation / Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden ihrem Entwicklungsstand entsprechend bei den ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen beteiligt. Dies geschieht sowohl in arbeitsbereichspezifischen Angebots- und Ausgestaltungsformen als auch handlungsfeldübergreifend im Rahmen von Jugendhilfe- und Stadtplanung.  Inklusion und Integration – Berücksichtigung besonderer Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen / Interkulturelle Bildung, Erziehung und Betreuung Alle Angebote der Kinder- und Jugendarbeit berücksichtigen in besonderer Weise die Belange von Kindern und Jugendlichen in besonderen Lebenslagen respektive benachteiligten Lebenswelten. Hierzu zählt auch, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund sowie Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderungen den Zugang zu Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit zu ermöglichen. Zudem tragen die Maßnahmen dazu bei, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vor Vernachlässigung, Gewalt und sexualisierter Gewalt zu schützen. Alle Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit verstehen sich - unter Beachtung der arbeitsbereichspezifischen Möglichkeiten - als wertvolle Ressourcen außerschulischer, informeller Bildung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Durch entsprechende Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsinhalte werden die Zielsetzungen Toleranz, Demokratie und Gewaltfreiheit vermittelt und Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zur Akzeptanz anderer Kulturen und gegenseitiger Achtung angehalten. Angebotsformen der Kinder- und Jugendarbeit beinhalten neben klassischen Formen wie Gruppenarbeit, Jugendfreizeiten und Bildungsangeboten genauso Projekte, Workshops, Events und offene Angebote. Wesentliche Kennzeichen der Jugendarbeit sind die Freiwilligkeit der Teilnahme und Orientierung an den Bedürfnissen der jungen Menschen, die die Angebote mitbestimmen und mitgestalten sollen. Die Zielgruppe liegt nach dem KJFöG in der Regel in der Alterspanne zwischen 6 und 21 Jahren, kann aber bei spezifischen Bedarfssituationen, Angeboten und Maßnahmen auch ab dem 1. und bis zum 27. Lebensjahr angeboten werden. Ziele sind insbesondere:  die Förderung der Entwicklung und Selbstorganisation junger Menschen,  Vermeidung und Abbau von Benachteiligungen ebenso wie  der Erhalt oder die Schaffung positiver Lebensbedingungen. Hieraus ergibt sich, dass sich kommunale Kinder- und Jugendarbeit global an alle richtet und nicht grundsätzlich nur auf Randgruppen und Benachteiligte ausgerichtet ist, auch wenn hier ein besonderes Augenmerk liegt und die Einbeziehung beabsichtigt ist. 64 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 5.1.1 Querschnittsaufgabe: Geschlechterdifferenzierte Jugendarbeit Die Gleichstellung von Mädchen und Jungen ist im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit als durchgängiges Leitprinzip zu beachten (Gender Mainstreaming), um die gleichberechtigte Teilhabe von Mädchen und Jungen zu ermöglichen. Dies bedeutet in der Konsequenz auch, dass bei der Kinder- und Jugendarbeit in Erftstadt auf struktureller Ebene auf eine geschlechtergerechte Ressourcenverteilung (Finanzmittel, Personaleinsatz) geachtet wird. Jugendhilfeplanung: Teilfachplan II.6 Geschlechtsspezifische Jugendarbeit 11.02.2004 - Entwurf V 7/3161 Geschlechtsspezifische Arbeit ist ein wesentlicher Bestandteil des Konzeptes der Jugendberatung Mobilé. Schon bei der Gründung 1992 wurde darauf Wert gelegt, dass eine qualifizierte Fachkraft für die Mädchenförderung verantwortlich ist. Die Vorgaben des § 9 Abs. 3 SGB VIII, wonach die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen und Benachteiligungen abzubauen sind sowie die Gleichberechtigung zu fördern ist, finden sich auf konzeptioneller und praktischer Ebene wieder. Mädchenarbeit wird bei der Jugendberatung Mobilé nach dem parteilichen Ansatz praktiziert. Parteilichkeit bedeutet, dass Mädchen mit ihren Interessen und Bedürfnisse im Mittelpunkt der Arbeit stehen. Die Mädchen werden ernst genommen, ihnen wird Schutz und Unterstützung zuteil. Eigene Lebensentwürfe werden ebenso akzeptiert wie neue Wege aufgezeigt. Der Ansatz parteilicher Mädchenarbeit findet überall dort statt, wo Mädchen und junge Frauen anzutreffen sind. Das kann bei einem Gespräch auf der Straße, dem Schulhof oder in der Jugendeinrichtung, aber auch in Form gezielter geschlechtsspezifischer Angebote sein. Parteilichkeit beinhaltet eine Haltung, die allen Mädchen in jedem Alter und zu jeder Zeit an jedem Ort zukommen soll. Realisiert werden diese Grundsätze durch geschlechtshomogene offene oder geschlossene Angebote für Mädchen, in denen sie in geschützten Räumen eigene Erfahrungen machen und sich mit anderen auseinandersetzen können. Ziel ist, dass sie – losgelöst von tradierten Rollenklischees – entsprechend ihrer Kompetenzen, Fähigkeiten und Interessen die eigene Persönlichkeit entwickeln und leben können. Ihren praktischen Niederschlag finden diese Prinzipien in zahlreichen Maßnahmen wie: Mädchentage im Jugendzentrum, Projekte für Mädchen, Kooperationsangebote mit weiterführenden Schulen, spezifische Informations- und Beratungsangebote zu mädchenspezifischen Themen. 65 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Zur „Förderung von Mädchenarbeit in Erftstadt“ wurden vom „Arbeitskreis Mädchenarbeit in Erftstadt" Leitlinien erstellt und in 2008 im JHA (V 58/2008) beschlossen. In den letzten Jahren hat sich in Bezug auf geschlechtsspezifische Arbeit der Blick verstärkt auf die Jungen fokussiert. Ziel der daraus erwachsenen Jungenarbeit ist, die Jungen in ihrer Entwicklung zu einer emotional lebendigen, sozialverantwortlichen und selbstreflexiven Persönlichkeit zu fördern und zu unterstützen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, hat sich ein Kollege 2005 diesbezüglich spezialisiert und weitergebildet. Bei Bedarf und dem entsprechenden Wunsch der Jungen werden reine Jungengruppen installiert. Hier können gemeinsam jungenrelevante sowie vermeintlich jungen-untypische Themen besprochen werden. Hierbei ist von wesentlicher Bedeutung, dass den Jungen ein geschützter Raum zur Verfügung gestellt wird, in dem sie sich frei von tradierten Rollenvorstellungen bewegen und agieren können. Des Weiteren bietet Mobilé in Kooperation mit Erftstädter Schulen das Projekt „Jungenarbeit trifft Baseball – ein Sozialkompetenztraining" an. Hierbei haben Jungen zwischen 14 und 16 Jahren die Möglichkeit, verschiedene jungenspezifische Themen aufzuarbeiten. Mit Hilfe des Mediums Baseball kommen Themen wie Kraft und Gewalt, Teamfähigkeit, Umgang mit Beleidigungen, Aggressionen, Respekt etc. zur Sprache. 350 300 250 200 216 211 237 210 196 218 210 220 233 190 251 240 248 229 237 257 285 302 303 269 248 244 261 241 266 251 279 Geschlechterverteilung je Jahrgang in Erftstadt männl. 150 weibl. 50 180 194 208 197 188 213 198 216 229 206 225 194 217 225 243 257 213 251 260 279 239 233 215 244 223 203 234 100 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 101112131415161718192021222324252627 Abbildung 32: Geschlechterverteilung junger Menschen von 0-27 Jahren je Jahrgang 66 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Unabhängig von speziellen Angeboten für Mädchen und Jungen möchten Jugendliche ihre Freizeit natürlich auch gemeinsam verbringen. Um bei den Angeboten von Mobilé, die für alle Jugendlichen gleichermaßen gelten, dennoch geschlechtsspezifische Aspekte zu berücksichtigen, wird sich der Prinzipien des gender-mainstream bedient. Hierbei geht es darum, bei jedem Angebot zu überprüfen, ob die Belange und Interessen von Mädchen und Jungen gleichermaßen Berücksichtigung finden und damit Geschlechtergerechtigkeit hergestellt wird. Diese Überprüfung bezieht sich auf die Repräsentation (wie viele Jungen bzw. Mädchen sind betroffen, wirken oder entscheiden mit), die Ressourcen (Budget, Raum, Zeit, Personaleinsatz) und die Realisierung (Durchführung, Öffentlichkeitsarbeit). Dadurch entspricht Mobilé zielgenau dem § 4 des Kinder- und Jugendfördergesetzes, der ausdrücklich die Gleichstellung von Mädchen und Jungen als durchgängiges Leitprinzip für die Jugendhilfe verlangt. Innerhalb dieses Paragraphen wird erwähnt, dass die gleichberechtigte Anerkennung von unterschiedlichen Lebensentwürfen, sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten bei der Ausgestaltung der Angebote beachtet werden soll. Jugendliche wollen und müssen sich unabhängig ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität erproben und verwirklichen können. Besonders lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intersexuelle (LSBTTi*)6 Jugendliche benötigen diskriminierungsfreie Räume, damit sie Vertrauen zu ihren Gefühlen entwickeln und ihre Persönlichkeit frei entfalten können. Es ist bekannt, dass sie ein erhöhtes Suizidrisiko vorweisen. Durch ein Inhouse-Seminar mit dem Inhalt „geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“ wurde den Fachkräften diese Thematik bewusst gemacht. Auf Grund der entstandenen Sensibilisierung konnte sich mit der Gestaltung der Arbeit auf diesem Hintergrund auseinandergesetzt werden. Um die Integration zu fördern, sind die vielfältigen Lebensweisen der Jugendlichen zu berücksichtigen, z.B. wird auf eine offene Sprache geachtet, die nicht ausgrenzt. Dass es bei den Angeboten keine Diskriminierung geben darf, gehört innerhalb des gesamten Teams zum selbstverständlichen Grundkonsens. Bestenfalls schaffen die Fachkräfte es durch Interventionen bei Antidiskriminierung sowie ihrer spürbaren Akzeptanz von Diversität gesellschaftliche Veränderungsprozesse anzustoßen und zu fördern. Darüber hinaus wird seit letztem Jahr bei der Jugendleiter*innen-Fortbildung7 das Thema mit eingebunden, um auch hier die angehenden Gruppenleiter*innen zu sensibilisieren. 6 7 LSBTTi steht für: Lesben, Schwule, Bisexualität, Transgender, Transsexualität, Intersexualität Durch die *-Schreibweise werden neben der weiblichen und männlichen Form auch Menschen, die sich nicht klar einem Geschlecht zuordnen, angesprochen. Die Nennung aller Geschlechter drückt die Gleichbehandlung von Mädchen/Frauen und Jungen/Männern als demokratisches Prinzip aus. Gendergerechte Sprache zeigt Wertschätzung gegenüber allen Menschen, unabhängig ihres Geschlechts. Um diesen Grundsatz zum Ausdruck zu bringen wird diese *-Schreibweise im gesamten Kinderund Jugendförderplan durchgängig angewendet. 67 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 5.2 Kooperation mit Jugendhilfe im Strafverfahren („Jugendgerichtshilfe“) Bestandsbeschreibung Obwohl die Jugendgerichtshilfe nicht zu den im Kinder- und Jugendförderplan zu beschreibenden Förderbereichen gehört, sei an dieser Stelle darauf verwiesen, dass sie in 2009 aus dem ASD des Jugendamtes organisatorisch in das Aufgabengebiet der Jugendberatung Mobilé eingegliedert wurde. Neben den Schnittstellen zum und der Kooperation mit dem ASD gibt es inhaltliche Verbindungen insbesondere zu den Bereichen Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz. Häufig sind straffällig gewordene Jugendliche auch den Mitarbeiter*innen der Jugendarbeit bekannt. Bei vielen dieser Jugendlichen ist auch ein Bedarf im Rahmen der Jugendberufshilfe erkennbar. Somit bildet diese Zielgruppe eine Schnittmenge mit dem Handlungsfeld der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe. Die Einbindung der Jugendgerichtshilfe in den Aufgabenbereich der Jugendarbeit erlaubt es zielgenauer und ganzheitlicher als zuvor, geeignete Maßnahmen für die betroffenen Jugendlichen zu entwickeln und durchzuführen. Ziel ist dabei immer, individuelle, pädagogische Angebote bereitzustellen, die es den Jugendlichen zukünftig ermöglichen, ihr weiteres Leben straffrei zu führen. Jugendhilfeplanung: Teilfachplan VI.2 Jugendgerichtshilfe 05.04.2000 - Entwurf 19.11.2014 - 2. Fortschreibung V 7/0389 V 1/2014 Statistische Daten: Jugendhilfe im Strafverfahren/ Jugendgerichtshilfe (§ 52 SGB VIII/ § 38 JGG) in 2015 Gesamtzahl Mehrfachder AnklageAnzahl Ersttäter* täter* schriften/ Täter*innen innen innen Verfahren Borr/Scheuren Ahrem Friesheim Liblar/Frauenthal Köttingen Blessem Erp Kierdorf Niederberg Gymnich/Mellerhöfe Lechenich/Konradsh. Herrig Bliesheim Dirmerzheim außerhalb Erftstadt Stadt Erftstadt 3 5 22 55 12 4 7 9 1 8 27 1 2 1 1 158 3 5 13 42 10 4 7 6 1 7 19 1 2 1 1 122 2 3 6 32 7 3 5 4 0 3 12 1 2 1 0 81 1 2 7 14 3 1 2 2 1 4 8 0 0 0 1 46 m w 1 2 12 28 7 4 5 5 1 5 13 1 2 1 1 88 2 3 1 14 3 0 2 1 0 2 6 0 0 0 0 34 HeranJugendliche wachsende (14 - <18 J.) (18 - <21 J.) 2 3 7 23 5 1 5 3 1 5 9 0 1 1 0 66 1 2 6 22 5 3 2 3 0 2 11 1 1 0 1 60 Bevölkerung Anteil JGHder Fälle (b) an 14 bis <21- der JugendJährigen bevölkerung 33 81 213 948 296 123 225 235 43 304 849 46 225 132 9,1% 6,2% 6,1% 4,4% 3,4% 3,3% 3,1% 2,6% 2,3% 2,3% 2,2% 2,2% 0,9% 0,8% 3753 3,3% (Daten: -514- AFsA-Statistik- Jugendhilfe im Strafverfahren, Stand 31.12.2015/ Berechnungen: JHP) Tabelle 23: Jugendhilfe im Strafverfahren in 2015 *5 Jugendliche wurden von Erst- zu Mehrfachtäter*innen * 4 Mehrfachtäter*innen wurden in 2015 Heranwachsende 68 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020  3,3% der altersgleichen Bevölkerung (14 – 21 Jahre) traten in 2015 bei der Jugendhilfe im Strafverfahren in Erscheinung  62% traten als Ersttäter*innen in Erscheinung  72% der Täter*innen waren männlich, 28% weiblich  die Verteilung auf Jugend- und Heranwachsenden-Alter ist nahezu hälftig Hinsichtlich der Deliktarten lässt sich folgende Zusammenfassung darstellen: Abbildung 33: Deliktarten in 2015 Ressourcen: Personal- und Finanzausstattung Die Jugendgerichtshilfe ist personell mit 1,26 Stellen (VÄ8) ausgestattet, besetzt mit zwei weiblichen pädagogischen Fachkräften in Voll- und Teilzeit (39 Std. und 10 Std.). Die Teilzeitkraft ist mit weiteren Stundenanteilen in der Jugendsozialarbeit (10 Std.), der „Mädchenförderung“ (4,5 Std.) und der Gesundheitsförderung (10 Std.) tätig. Die finanziellen Aufwendungen für die Jugendgerichtshilfe (Produktgruppe 363) sind nicht Bestandteil des Kinder- und Jugendförderplans, haben aber einen Anteil in Höhe von 0,5% am Budget des Jugendamtes und lassen sich zusammengefasst für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt abbilden. Produktbereich 060 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Ergebnis 2015 Jugendgerichtshilfe 363 010 Erträge - 5.050 € Sach-Aufwendungen 15.400 € Personalkosten 101.676 € Summe Aufwendungen 117.076 € Anteil am Jugendhilfe-Budget 2015 (Summe der Aufwendungen): 0,51 % 8 VÄ = Vollzeit-Äquivalent 69 Gesamt Saldo 112.026 € Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 5.3 Qualitätsentwicklung nach § 79a SGB VIII Der Verwaltung des Jugendamtes und der Jugendhilfeplanung ist es ein Anliegen, dass die Kinder- und Jugendarbeit  aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen aufgreift und hierfür bedarfsgerechte Angebote entwickelt,  die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit im umfassenden Sinne inklusiv ausgestaltet werden, indem sie die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und mit Migrationshintergrund berücksichtigen sowie  Kinder und Jugendliche bei der Planung von Angeboten und Maßnahmen beteiligt werden. Leitlinie: Dies soll insbesondere dazu dienen, allen Kindern und Jugendlichen eine Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Diese Grundsätze stehen über allen arbeitsfeldbezogenen Leitzielen und sollen neben den Leitzielen bei der Erarbeitung der Orientierungsziele ebenfalls Berücksichtigung finden. Insofern stellen sie auch eine Grundlage und Leitlinie für eine Qualitätsentwicklung in den Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendarbeit dar. 5.3.1 Entwicklung von Leit- und Orientierungszielen in den Handlungsfeldern Aufgrund bereits vorliegender Teilfachpläne in den Bereichen der offenen Kinderund Jugendarbeit (§ 11), der Förderung der Jugendverbände (§ 12), der Jugendsozialarbeit (§ 13) und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 14) wird an dieser Stelle auf eine detailliertere Darstellung verzichtet. Vielmehr sind strategische Ziele der Planung festzulegen und Orientierungsziele zu deren Umsetzung in einem späteren Schritt auf die Handlungsebene (operative Ebene) herunterzubrechen. Die verschiedenen Zielebenen und die handelnden Akteure werden mit der folgenden Darstellung verdeutlicht: Abbildung 34: Zielebenen; Quelle: Landesjugendamt Rheinland In: (Rhein-Sieg-Kreis, Kreisjugendamt, Jugendhilfeplanung, S. 3) 70 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Auf der ersten Zielebene – strategische Ziele (Leitziele) werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, der Bedarfsermittlung und der politischen Schwerpunktsetzungen strategische Ziele festgelegt. Auf der zweiten Zielebene - Orientierungsziele werden aus den strategischen Zielen (Leitzielen) im Austausch mit den freien und kommunalen Trägern Orientierungsziele entwickelt, die für die im operativen Bereich zu entwickelnden Handlungsziele und Maßnahmenplanungen als Leitlinie dienen. Auf der dritten Zielebene – Handlungsziele, der Handlungsebene, erfolgt dann mit den Einrichtungen und Diensten die Festlegung der Handlungsziele und die konkrete Umsetzung im Rahmen der Maßnahmenplanungen. In die Planungen auf der Handlungsebene werden dann auch Kinder und Jugendliche mit ihren Ideen, Vorstellungen und Wünschen einbezogen. Eine entsprechende Zielsetzung wurde und wird in den Konzeptionen und Angebotsplanungen vorgenommen. Leitziele für die Handlungsfelder §§ 11 - 14 SGB VIII Basierend auf den gesetzlichen Grundlagen und der Ermittlung von Bedarfs- und Problemlagen in den Bereichen §§ 11 - 14 SGB VIII werden folgende Leitziele (strategische Ziele) für den Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 formuliert: Leitziel zu §§ 11 SGB VIII - Jugendarbeit Offene und Mobile Kinder- und Jugendarbeit werden als wichtige Sozialisationsfelder für alle Kinder und Jugendlichen gestärkt. Leitziel zu § 12 SGB VIII - Förderung der Jugendverbände Die eigenverantwortliche Arbeit der Jugendverbände und Jugendgruppen wird als wichtiges Sozialisationsfeld für Kinder und Jugendliche unterstützt. Leitziel zu § 13 SGB VIII - Jugendsozialarbeit Die Unterstützung der gesellschaftlichen Teilhabe von jungen Menschen mit sozialen Benachteiligungen oder individuellen Beeinträchtigungen wird gewährleistet. Leitziel zu § 14 SGB VIII - Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Kinder, Jugendliche und deren Eltern werden unterstützt, mit Herausforderungen und Risiken des Aufwachsens umzugehen. Als priorisierte Querschnittsthemen für alle Bereiche werden die bedarfsgerechte Anpassung der Angebote entsprechend der unter 5.1 ausgeführten Schwerpunkte von den Fachkräften und der Jugendhilfeplanung festgelegt. 71 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 6 Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit Die Kinder- und Jugendarbeit soll wesentlich durch geeignete Angebote die individuelle, soziale und kulturelle Entwicklung junger Menschen unter Berücksichtigung ihrer Interessen und Bedürfnisse fördern. Selbstbestimmtheit, Eigenverantwortung, Toleranz, Demokratieverständnis und solidarisches Miteinander sind weitere wesentliche Zielperspektiven von Jugendarbeit. In diesem Kapitel erfolgt die Darstellung der Rahmenbedingungen bezüglich der finanziellen Förderung, vorhandener Gremien, Teilfachpläne und des Bestandes. 6.1 § 11 KJFöG – Jugendverbandsarbeit Kommunale Fördergrundlage: "Richtlinien über die Förderung der freien Jugendhilfe in Erftstadt" Vernetzungs- und Partizipationsgremium: Stadtjugendring Als zentrale Interessenvertretung der Jugendverbände fungiert der Stadtjugendring als ein freiwilliger Zusammenschluss in Erftstadt ansässiger Jugendverbände. Aufgaben und Ziele des Stadtjugendringes sind der Satzung des Stadtjugendringes zu entnehmen. Jugendhilfeplanung: Teilfachplan II.1 Jugendverbandsarbeit 26.03.1998 - Entwurf 14.11.2002 - 2. Fortschreibung V 6/2392 V 7/2169 Bestandsbeschreibung Eine zentrale Bedeutung im Bereich der Jugendarbeit kommt neben der Offenen Kinder- und Jugendarbeit der Jugendverbandsarbeit zu. Hier findet Jugendarbeit "in auf Dauer angelegten von Jugendlichen selbstorganisierten Verbänden statt. Sie trägt zur Identitätsbildung von Kindern und Jugendlichen bei.“ (§ 11 KJFöG). Dadurch leistet die Jugendverbandsarbeit einen wichtigen Beitrag zur Sozialisation und Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen und bietet vielfältige Chancen und Möglichkeiten der Selbstorganisation, Interessenvertretung, Freizeitgestaltung, Erholung etc. Schwerpunkte und Ziele der Jugendverbandsarbeit sind: - politische und soziale Bildung, - Kinder- und Jugendfreizeitangebote, - Förderung des ehrenamtlichen Engagements, - kulturelle Bildung und - Wertevermittlung. 72 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Die Förderung der Jugendverbandsarbeit in Erftstadt erfolgt im Wesentlichen über die "Richtlinien über die Förderung der freien Jugendhilfe in Erftstadt". Zu folgenden inhaltlichen Themenschwerpunkten können anerkannte Träger der freien Jugendhilfe finanzielle Unterstützung für ihre Maßnahmen beantragen: - Freizeitaktivitäten, - Ferienspiele, - Schulung und Bildung, - Förderung von Gruppen, - Förderung von Einrichtungen, - Jugendkulturarbeit, - sonstige Jugendarbeit und - Betriebskostenzuschüsse. Die Statistik über die im Jahr 2015 nach den Richtlinien über die Förderung der freien Jugendhilfe in Erftstadt bezuschussten Maßnahmen [JHA 01.06.2016; V166/2016] im Rahmen der Jugendverbandsarbeit weist folgende Kennzahlen und Hinweise aus:  In 2015 wurden insgesamt 38 Freizeitmaßnahmen von 20 Trägern durchgeführt (14 Jugendverbände, 3 Kirchen, 3 auswärtige Träger). 7 der 38 Ferienmaßnahmen fanden im Ausland statt. Es wurden 879 Kinder und Jugendliche an insgesamt 7.106 Verpflegungstagen betreut.  Ein Drittel dieser Maßnahmen (13) fand in den Sommerferien mit insgesamt 4.956 Verpflegungstagen statt, wo 337 Kinder betreut wurden.  Es fanden 10 Betreuer*innen-Schulungen für 46 Teilnehmende statt. Diese wurden von 6 Trägern angeboten, 2 davon aus Erftstadt, 2 aus dem Rhein-ErftKreis und 2 überregional.  Die Ferienspiele wurden von 4 Trägern durchgeführt, woran 338 Kinder teilnahmen und 4.006 Tage gefördert wurden.  Die Jugendverbände sind mit 70% die größte Trägergruppe als Veranstalter. Sie führen mit 74% (28) die meisten Freizeitmaßnahmen durch und bieten hiermit 61% der Verpflegungstage.  Kirchen und auswärtige Träger sind gleichermaßen (je 15%) Veranstalter von Freizeitmaßnahmen. Die Kirchen kommen dabei mit nur 16% (6) der Maßnahmen auf insgesamt 33% der Verpflegungstage. Die auswärtigen Träger bieten bei 10% (4) der Maßnahmen nur 6% der Verpflegungstage. Entsprechend verteilen sich die Zuschussmittel.  Insgesamt ist eine rückläufige Tendenz durchführender Träger im Vergleich von 2010 zu 2015 von -26% feststellbar, insbesondere bei Kirchen (-50%) und auswärtigen Trägern (-75%). Somit werden auch weniger Freizeitmaßnahmen (-23%) und Verpflegungstage (-28%) angeboten. 73 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020  Das Angebot der Jugendverbände erschien bis 2015 relativ stabil (mehr Träger, mehr Maßnahmen aber weniger Veranstaltungstage durch weniger Teilnehmende im Vergleich von 2014 auf 2015). In 2016 hat jedoch bei ihnen die Anzahl der Träger (-5), Maßnahmen (-11) sowie der Verpflegungstage (-709) um ein Drittel abgenommen. Die Bezuschussung erfolgt nach den in den oben angeführten Richtlinien ausgewiesenen Förderbeträgen. Die dort angegebenen Fördersätze werden für die Geltungsdauer des Kinder- und Jugendförderplans als Mindestbeträge festgeschrieben. Zusätzlich bietet das Jugendamt einmal jährlich eine mehrtägige Schulung für Jugendgruppenleiter*innen und Ferienhelfer*innen für die Jugendverbände an. Ziel dieser Maßnahme ist es, die ehrenamtlichen Jugendleiter*innen so zu qualifizieren, dass sie in die Lage versetzt werden, eine den Erfordernissen der heutigen Gesellschaft gemäße Jugendarbeit zu betreiben. Ressourcen: Personal- und Finanzausstattung Die Jugendverbandsarbeit ist innerhalb der Verwaltung des Jugendamtes personell mit einer Verwaltungskraft mit Stundenanteilen (7,5 Std.) zur Bearbeitung der Zuschüsse nach den Richtlinien über die Förderung der freien Jugendhilfe in Erftstadt ausgestattet. Die finanziellen Aufwendungen für die Jugendarbeit in freier Trägerschaft (Produkt 362 010) haben einen Anteil von 0,7% am Budget des Jugendamtes und lassen sich zusammengefasst für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt abbilden. Produktbereich 060 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Ergebnis 2015 Jugendarbeit 362 010 Erträge - 11.056 € Sach-Aufwendungen 51.120 € Personalkosten 98.086 € Summe Aufwendungen 149.206 € Anteil am Jugendhilfe-Budget 2015 (Summe der Aufwendungen): 0,65 % 74 Gesamt Saldo 138.150 € Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 6.2 § 12 KJFöG – Offene Jugendarbeit Im gesamten Stadtgebiet befinden sich vier Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, die in kommunaler Trägerschaft betrieben werden. Die Profile der einzelnen Einrichtungen sind den jeweiligen Einrichtungskonzeptionen/ Nutzungskonzepten zu entnehmen, welche im Rahmen des vorliegenden Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes einbezogen werden. Kommunale Fördergrundlage: Kommunale Haushaltssatzung und "Richtlinien über die Förderung der freien Jugendhilfe in Erftstadt". Vernetzungs- und Partizipationsgremium: Mobilé Als zentrale Interessenvertretung der Jugendarbeit in Erftstadt fungiert die Jugendberatungsstelle Mobilé als professionell pädagogische Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche. Aufgaben und Ziele von Mobilé sind der Konzeption zu entnehmen. Jugendhilfeplanung: Teilfachpläne II.2 II.3 II.4 Kommunale Jugendarbeit Jugendfreizeitstätten Spielplätze 20.01.1988 - Entwurf 19.11.2003 - 5. Fortschreibung 19.11.1998 - Entwurf 14.11.2002 - 2. Fortschreibung 04.09.1997 - Entwurf 06.09.2006 - 3. Fortschreibung V 4/1425 V 7/2800 V 6/2813 V 7/2169 V 6/1769 V 534/2006 Bestandsbeschreibung a) Kommunale Offene Kinder- und Jugendarbeit Das Ziel der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Erftstadt ist, den Kindern und Jugendlichen Anlaufstellen zu bieten, ihnen Kontaktmöglichkeiten untereinander zu ermöglichen und sie bei der Umsetzung ihrer Freizeitinteressen zu unterstützen. Insbesondere ist die Offene Kinder- und Jugendarbeit den Jugendlichen Partner und Fürsprecher in aktuellen Krisensituationen. Gleichzeitig wird eine stärkere Partnerschaft mit den Schulen in den Bereichen Gewalt- und Suchtprävention sowie bei der Berufswahlorientierung angestrebt. Offene kommunale Kinder- und Jugendarbeit wird in Erftstadt sowohl nach den Prinzipien der mobilen, aufsuchenden Arbeit („Geh-Struktur“/ s. Konzeption Jugendberatung Mobilé: JHA 23.12.2012: V 176/2012) als auch stationär („Komm-Struktur“) in Jugendeinrichtungen (Köttingen, Kierdorf, Lechenich, Bliesheim und zukünftig Liblar) praktiziert. Die entsprechenden Konzeptionen wurden als Anlage zum Antrag A8/0631 vorgelegt und vom JHA am 07.09.2005 einstimmig zur Kenntnis genommen. Ein wesentlicher Bestandteil der Offenen Jugendarbeit von Mobilé ist die Zusammenarbeit mit Institutionen, Vereinen und Verbänden. Mobilé versteht sich als 75 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Mittler zwischen Jugendlichen und Verbänden, als Teil einer gesamtstädtischen Jugendarbeit. b) Offene Kinder- und Jugendarbeit freier Träger Neben den kommunalen Angeboten im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bieten auch Kirchengemeinden und Vereine den Erftstädter Jugendlichen die Möglichkeit, sich in offenen Treffs begegnen zu können. Dieses Engagement wird ausdrücklich begrüßt und von Seiten der Kommune auch finanziell gefördert: maximal können Anbieter solcher Treffs 824 € im Jahr an Zuschuss erhalten, wenn der Treff mindestens sechs Stunden in der Woche geöffnet ist. Bei geringerer Öffnungszeit verringert sich der Zuschuss entsprechend. Ein solches offenes Angebot hält momentan „Szene 93“ mit der „Szene-Bar“ vor. Ressourcen: Personal- und Finanzausstattung Die Offene und Mobile Jugendarbeit ist personell mit 6,12 Stellen (VÄ 9) ausgestattet, paritätisch besetzt mit drei männlichen pädagogischen Fachkräften in Vollzeit, drei weiblichen pädagogischen Fachkräften in Vollzeit und einer Pädagogin in Teilzeit (Schwerpunkt „Mädchenarbeit“ mit 4,5 Std.) Hierbei ist die Teilzeitkraft mit weiteren zusätzlichen Stundenanteilen in der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe (10 Std.), der Jugendgerichtshilfe (10 Std.) sowie als Gesundheitsbeauftragte (10 Std.) für die Stadt Erftstadt tätig. Die finanziellen Aufwendungen für die Offene Jugendarbeit (Produkt 366 010) haben einen Anteil von 2,5% am Budget des Jugendamtes und lassen sich zusammengefasst für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt abbilden. Produktbereich 060 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Ergebnis 2015 Erträge Offene Jugendarbeit 366 010 - 56.215 € Sach-Aufwendungen 176.343 € Personalkosten 397.254 € Summe Aufwendungen 573.597 € Gesamt Saldo 517.382 € Anteil am Jugendhilfe-Budget 2015 (Summe der Aufwendungen): 2,49 % Hierin enthalten sind auch die Anteile für Aufwendungen im Rahmen der nachfolgenden Handlungsfelder Jugendsozialarbeit und Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz nach den §§ 13 – 14 SGB VIII. 9 VÄ = Vollzeit-Äquivalent 76 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 6.3 § 13 KJFöG – Jugendsozialarbeit Kommunale Fördergrundlage: "Richtlinien über die Förderung der freien Jugendhilfe in Erftstadt" bzw. die Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für kommunale Angebote. Vernetzungs- und Partizipationsgremium: Mobilé Als zentrale Interessenvertretung der Jugendarbeit in Erftstadt fungiert die Jugendberatung Mobilé als professionell pädagogisch betriebene Anlaufstelle für Jugendliche und junge Erwachsene. Es werden 10 Stunden pro Woche für das Arbeitsfeld Jugendsozialarbeit, mit Schwerpunkt in der Jugendberufshilfe, zur Verfügung gestellt. Jugendhilfeplanung: Teilfachplan II.7 Jugendsozialarbeit/ Jugendberufshilfe 15.06.2011 - Entwurf V 164/2011 Bestandsbeschreibung Die Jugendsozialarbeit zielt als Teilbereich der Jugendhilfe (§13 SGB VIII) darauf ab, jungen Menschen, die aufgrund sozialer Benachteiligungen oder individueller Beeinträchtigungen Hilfe benötigen, bei der schulischen und beruflichen Ausbildung sowie bei der Integration in die Arbeitswelt die notwendige Förderung und Unterstützung anzubieten und so zu einer chancengleichen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verhelfen. Von sozial benachteiligt wird z.B. bei Haupt- und Förderschüler*innen ohne Schulabschluss, Absolvent*innen eines Berufsvorbereitungsjahres, Langzeitarbeitslosen, jungen Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten oder ausländischen jungen Menschen gesprochen. Als individuell beeinträchtigt gelten hingegen u.a. junge Menschen, die eine Abhängigkeit, Delinquenz, Behinderung oder aber auch eine wirtschaftliche Benachteiligung aufweisen. Arbeitsfelder der Jugendsozialarbeit sind neben der Jugendberufshilfe, Jugendwohnen, aufsuchende Jugendsozialarbeit, schulbezogene Sozialarbeit (Schulsozialarbeit), Mädchensozialarbeit sowie Integrations- und Migrationshilfe. Jugendberufshilfe als Teil der Jugendsozialarbeit setzt sich mit der Übergangsproblematik von jungen Menschen in den ersten Arbeits- und Ausbildungsmarkt auseinander. Jugendberufshilfe agiert dabei im Schnittstellenbereich von Jugend-, Bildungs- und Arbeitspolitik. Es geht insbesondere darum  Voraussetzungen zu schaffen, die es ermöglichen, jungen Menschen, die mit anderen Maßnahmen den Einstieg in die Berufswelt nicht schaffen, ein breit gefächertes Angebot an Einstiegsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. 77 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020  junge Menschen über Angebote der Arbeitsvermittlung und Angebote der Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe zu informieren und zur Teilnahme an deren Maßnahmen zu motivieren.  junge Menschen durch entsprechende Angebote mit Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auszurüsten, um ihre Persönlichkeit zu entwickeln, damit sie ein eigenständiges Leben führen können und ihnen der Einstieg in die Arbeitswelt erleichtert wird. Ziel ist es, jungen Menschen, die aufgrund sozialer Benachteiligung oder individueller Beeinträchtigung in erhöhtem Maße Unterstützung beim Übergang Schule – Beruf benötigen, im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen anzubieten. Es sollen Voraussetzungen geschaffen werden, die es der Zielgruppe ermöglichen, den Einstieg ins Erwerbsleben zu meistern. Abbildung 35: Angebote der Jugendberufshilfe Berufsvorbereitung (BV) Berufsausbildung (BA) Förderung schulischer Abschlüsse Beratung Berufsorientierung Jugendberufshilfe Vernetzung (51-JHP, Erftstadt) Die Angebote der Jugendberufshilfe in Erftstadt werden im Folgenden skizziert. Sie richten sich an junge Menschen auf dem Weg in das Ausbildungs- und Berufsleben, die zwischen 14 und 25 Jahre alt sind und in Erftstadt wohnen oder zur Schule gehen. 1. Berufsorientierung Die Berufsorientierung will Jugendliche frühzeitig mit den Möglichkeiten einer aktiven Berufswahl vertraut machen. Dadurch soll erreicht werden, dass die berufliche und damit gesellschaftliche Teilhabe bestmöglich erfolgen kann. Die Jugendberatung Mobilé führt Berufsorientierung durch, die der Vorbereitung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf die Berufswahl sowie der Unterrichtung von Ausbildungsund Arbeitssuchenden dienen soll. Es wird zu Fragen der Berufswahl, über Berufsbilder sowie deren Anforderungen und Perspektiven, über Wege und Förderung der beruflichen Bildung sowie über beruflich bedeutsame Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt informiert. 78 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 2. Beratung Das Beratungsangebot ist für junge Leute, die …     einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz suchen. keinen Schulabschluss haben und nicht wissen, wie es für sie weitergehen soll. auf der Suche nach einem passenden Beruf sind. eine Ausbildung oder Maßnahme abgebrochen haben und sich neu orientieren wollen. Die Jugendberufshilfe nimmt sich Zeit, um …       individuelle Beratung zu Ausbildungs- und Berufswegen mit Jugendlichen und ggf. deren Eltern und/oder Betreuenden anzubieten. schulische, berufliche und persönliche Neuorientierung zu begleiten. Bewerbungen zu erstellen und zu optimieren. bei Vorbereitung auf Einstellungstests und Vorstellungsgespräche zu coachen. bei der Bewältigung in schwierigen Lebenssituationen zu begleiten. bei Bedarf Hilfs- und Unterstützungsangebote zu vermitteln. 3. Berufsvorbereitung (BV) Eine Übersicht von Angeboten der BV im REK wurde von der Landesinitiative KAoA 10 Übergang Schule – Beruf und G.I.B. NRW11 erfasst und zur Verfügung gestellt (Stand: August 2015). Folgende Maßnahmen werden angeboten: Einstiegsqualifizierung (EQ) betriebliches Langzeitpraktikum von 6 - 12 Monaten. Eine Übernahme in Ausbildung sollte vom Unternehmen angestrebt werden. Zielgruppe: junge Menschen ohne Lehrstelle (ausbildungsfähig o. lernbeeinträchtigt /benachteiligt) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) Zielgruppe: junge Menschen, die ihre allg. Schulpflicht erfüllt haben und unter 25 Jahren sind. Sie verfügen noch nicht über die erford. Ausbildungsreife oder Berufseignung. Aktivierungshilfen niederschwellige Unterstützung, für Jugendliche und junge Erwachsene im Bereich Motivation, soziale Kompetenzen, Schlüsselqualifikationen, um sich für eine BvB zu qualifizieren. Produktionsschule NRW Landesprogramm (MAIS-Förderung): Zuweisung über Jobcenter oder BA, bei Kostenübernahme auch von Jugendhilfe. Produktionsorientierte Maßnahme für Menschen unter 25 Jahre. Jugendwerkstatt Standort im REK: Bergheim (Finanzierung über einige REK-Kommunen mit dort beschäftigten Teilnehr*innen.) Für Erftstadt: zu schlechte Erreichbarkeit, um genutzt zu werden. (51-JHP, Erftstadt) Abbildung 36: Maßnahmen der Berufsvorbereitung Insgesamt ist für Erftstadt charakteristisch, dass sich diese Angebote nur in den angrenzenden Kommunen des Kreises befinden und die Teilnahme somit eine erhöhte Mobilitätsbereitschaft sowie die erforderliche Infrastruktur des ÖPNV voraussetzen. 10 11 KAoA = „Kein Abschluss ohne Anschluss“ G.I.B. = Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH 79 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 4. Berufsausbildung (BA) Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) erfolgt eine BA über einen Zeitraum von 2 bis zu 3,5 Jahren. Die Berufe werden durch die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer, Berufskollegs bzw. Bildungsträger begleitet und durchgeführt. Folgende Möglichkeiten eine Ausbildung zu absolvieren gibt es: Duale Ausbildung Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) Schulische Berufsausbildung (Berufskolleg) Berufsausbildung im Ausbildungsbetrieb Voraussetzung: BvB von mindestens 6 Monaten Dauer Bewerbung bis Ende Februar für im September beginnende Berufsausbildung in Verbindung mit Lernort Berufsschule keine Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Ausbildung aufgrund Unterricht in Vollzeitform sozialer Benachteiligung oder Lernbeeinträchtigung Teilnehmer*innen haben Schüler*innen-Status beinhaltet sozialpädagogische Betreuung Teilnahme an Berufsschul- und Stützunterricht (51-JHP, Erftstadt) Abbildung 37: Möglichkeiten einer Berufsausbildung 5. Förderung schulischer Abschlüsse Das Nachholen von Schulabschlüssen ist eine Möglichkeit für Jugendliche ohne oder mit niedrigem Schulabschluss, die diesen für ihre weitere berufliche und persönliche Entwicklung benötigen. Die VHS bietet in Erftstadt eine ausführliche Beratung an, um eine passende Schule zu finden. Anbieter hierfür sind:  VHS Rhein-Erft in Brühl,  Abendschule Bergheim, Außenstelle des Abendgymnasiums/ Weiterbildungskollegs Köln,  Berufskollegs des REK,  Weiterbildungskolleg Bonn und  Schulen in Köln, wie TAS oder Köln-Kolleg. 6. Vernetzung In der Landesinitiative KAoA ist Mobilé in der Facharbeitsgruppe „Übergang Schule – Beruf“ vertreten, neben der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter Rhein-Erft, der IHK, dem DGB, den BKs, den weiterführenden Schulen, den anderen Kommunen des REK sowie der KommKo12. Ziel ist es gemeinsam auf Kreisebene notwendige Planungen und deren Umsetzung auf den Weg zu bringen. Außerdem ist eine Vernetzung mit den weiterführenden Schulen in Erftstadt und hier besonders mit den dort aktiven Schulsozialarbeiter*innen geplant. 12 KommKo = Kommunale Koordinierungsstelle Übergang Schule - Beruf 80 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Ressourcen: Personal- und Finanzausstattung Die Kommunale Jugendarbeit ist inklusive der Jugendsozialarbeit personell mit 6,37 Stellen (VÄ13) ausgestattet, was insgesamt 248,5 Wochenstunden entspricht. Eine Pädagogin in Teilzeit ist für den Arbeitsbereich der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe mit 10 Stunden in der Woche zuständig. Dies entspricht einem personellen Anteil von 4,02 % am Arbeitsfeld „Jugendarbeit“ nach §§ 11 – 14 KJFöG. Die finanziellen Aufwendungen für die Kommunale Jugendarbeit (Produkt 366 010) haben einen Anteil von 2,5% am Budget des Jugendamtes und lassen sich zusammengefasst für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt abbilden. Produktbereich 060 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Ergebnis 2015 Erträge Komm. Jugendarbeit 366 010 - 56.215 € Sach-Aufwendungen 176.343 € Personalkosten 397.254 € Summe Aufwendungen 573.597 € Gesamt Saldo 517.382 € Hierin enthalten sind auch die Anteile für Aufwendungen im Rahmen des hier beschriebenen Handlungsfeldes Jugendsozialarbeit und des folgenden Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz nach den §§ 13 – 14 SGB VIII, die sich nicht „betragsscharf“ trennen und benennen lassen. Will man die Kostenanteile der Jugendsozialarbeit analog des personellen Anteils von 4,02 % an der Jugendarbeit bemessen, so könnten diese wie folgt beziffert werden (wobei dies eine Annäherung darstellt und keine reale Ergebnisrechnung): Anteil Jugendsozialarbeit 366 010 – Anteil 4,02 % Erträge - 2.260 € Personalkosten Sachmittel 7.090 € 15.970 € Summe Aufwendungen 23.060 € Gesamt Saldo 20.800 € Bedarf Angesichts der nach wie vor bestehenden gesellschaftlichen Problemlagen, wie Lehrstellenmangel (gerade im ländlichen Raum) und Jugendarbeitslosigkeit oder Kinderarmut, dem Fortbestehen gefährdender individueller Lebenslagen (psychische Erkrankungen, Suchtgefährdung, Patchwork- oder Multiproblemfamilien) oder kulturellen Anpassungsschwierigkeiten von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, insbesondere von Flüchtlingen, ist zu erwarten, dass die Bedeutung und der Bedarf an Angeboten der Jugendsozialarbeit auch weiterhin bestehen bleibt. Auch wenn Erftstadt als Jugendamtstyp mit einer sehr geringen Belastung der sozioökonomischen Lebenslagen klassifiziert wird, so ist die grundsätzliche Problematik an dieser Stelle, dass die Mobilität der Jugendlichen eingeschränkt ist und es kaum Angebote/Einrichtungen der Jugendberufshilfe in Erftstadt selbst gibt. Dies hat zur 13 VÄ = Vollzeit-Äquivalent 81 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Folge, dass die Maßnahmen außerhalb von Erftstadt von den Jugendlichen nicht in dem Maße an- und wahrgenommen werden (können), wie es sinnvoll wäre. Insofern besteht konkret der Bedarf nach Maßnahmen bzw. Einrichtungen die vor Ort von Jugendlichen und Heranwachsenden in Anspruch genommen werden können. 6.4 § 14 KJFöG – Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Kommunale Fördergrundlage: "Richtlinien über die Förderung der freien Jugendhilfe in Erftstadt" bzw. die Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für kommunale Angebote. Vernetzungs- und Partizipationsgremium: Mobilé Als zentrale Interessenvertretung der Jugendarbeit in Erftstadt fungiert die Jugendberatungsstelle Mobilé als professionell pädagogisch betriebene Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche. Aufgaben und Ziele von Mobilé sind der Konzeption zu entnehmen. Jugendhilfeplanung: Teilfachplan II.5 Erzieherischer Kinderund Jugendschutz 26.10.2000 - Entwurf V 7/0717 Bestandsbeschreibung „Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz umfasst den vorbeugenden Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen.“ (§ 14 KJFöG). „Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ist eine eigenständige Aufgabe der Kinder-und Jugendförderung. Gleichzeitig ist erzieherischer Kinder- und Jugendschutz auch eine Querschnittsleistung, das heißt: Bestandteil der Arbeit aller Träger von Ange-boten der Jugendförderung. … Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz will Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene begleiten, stärken, unterstützen und informieren. Die Fachkräfte im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz wollen den jungen Leuten ermöglichen, ihr Leben und ihre Zukunft eigenständig zu gestalten und zu bewältigen. Sie handeln dabei nicht bewertend, sondern stellen stets den Schutzgedanken in den Vordergrund. … Eine Vernetzung der verschiedenen Akteurinnen und Akteure vor Ort ist unabdingbar, bestehende Ressourcen in der Kommune müssen sinnvoll genutzt werden. So können Synergien geschaffen und ein umfangreiches Präventionsangebot aufgebaut werden. … Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ist Primärprävention. Es geht darum, Angebote für ALLE Kinder und Jugendlichen zu entwickeln, also für einen unbestimmten Kreis. Angebote, mit denen junge Menschen gestärkt, informiert und befähigt werden und somit Handlungskompetenzen erlangen – damit sie sich selbst vor Gefährdungen schützen können. Oft genug wird der erzieherische Kinder- und Jugendschutz aber fälschlicherweise der Intervention zugeordnet.“ (LVR-Landesjugendamt Rheinland, November 2015, S. 3ff) 82 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz findet nicht auf der Ebene von Verbotsregelungen statt. Vielmehr stellt sich hier die Aufgabe, junge Menschen zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen. Diese Art des Kinder- und Jugendschutzes ist also in erster Linie auf pädagogisches Wirken hin ausgerichtet. Im Rahmen der kommunalen Jugendhilfe werden die Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in Erftstadt von der Jugendberatung Mobilé wahrgenommen. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen im Bereich der Gewalt- und Suchtprävention. Um möglichst viele Jugendliche zu erreichen, werden folgende Projekte in Kooperation mit den weiterführenden Schulen in Erftstadt angeboten: 1) „Starke Schüler schlagen nicht“ Dieses Gewaltpräventionsprojekt richtet sich an die Jahrgänge sechs bis sieben der weiterführenden Schulen und wird an zwei aufeinander folgenden Tagen jeweils vormittags im Jugendzentrum in Köttingen durchgeführt. Zentrale Themen der Veranstaltung sind Vertrauen, Kooperation und Kommunikation als auch Sensibilisierung für unterschiedliche Formen und Wahrnehmungen von Gewalt. Mit Hilfe gezielter Methoden werden Strukturen und Prozesse innerhalb der Klasse transparent gemacht. Es werden soziale Fähigkeiten vermittelt, welche dazu beitragen, Konflikte konstruktiv und ohne Gewalt austragen zu können. Das Projekt soll helfen, die Persönlichkeit der einzelnen Schüler*innen zu stärken und das Klassenklima positiv zu beeinflussen. 2) „Jungenarbeit trifft Baseball“ – ein Sozialkompetenztraining Hierbei handelt es sich um ein Projekt in Kooperation mit Schulen, bei dem Jungen zwischen 14 und 16 Jahren die Möglichkeit haben, verschiedene jungenspezifische Themen aufzuarbeiten. Als Medium für dieses Projekt dient der Baseballsport. Innerhalb von sechs Einheiten à 120 Minuten werden neben den Grundtechniken des Baseballspiels verschiedene Jungen relevante Themen (Kraft und Gewalt; Team; Umgang mit Beleidigungen; Umgang mit Aggressionen; Respekt etc.) gemeinsam mit den teilnehmenden Jungen bearbeitet. 3) Infoveranstaltungen zum Thema „Sucht und Drogen“ In zwei aufeinander folgenden Schulstunden werden Schüler*innen der Klassen 8 und 9 mittels unterschiedlicher Methoden über die rechtlichen und gesundheitlichen Konsequenzen sowie über die Gefahren drohender Abhängigkeit durch legale wie illegale Drogen aufgeklärt und ihnen Hilfsmöglichkeiten bei möglicher Abhängigkeit aufgezeigt. 4) Selbstbehauptung für Mädchen Mobilé bietet Kurse zur Selbstbehauptung und Selbstverteidigung speziell für Mädchen im Alter von 10 – 13 Jahren an. Hier lernen sie in jeweils 8 Stunden mit viel Spaß und Bewegung, sich Respekt zu verschaffen, ihre Meinung zu vertreten oder 83 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 einfach mal energisch aufzutreten, sich zur Wehr zu setzen und „nein“ zu sagen bei Dingen, die ihnen unangenehm sind oder für sie bedrohlich erscheinen. Darüber hinaus ist die Sucht-, Gewalt- und Gesundheitsprävention beständiges Thema der täglichen Arbeit mit Jugendlichen vor Ort in den Jugendeinrichtungen und auf der Straße. Zusätzlich tagt mindestens zweimal jährlich der Arbeitskreis Jugendschutz. Die Federführung des Arbeitskreises obliegt der Jugendberatung Mobilé. Teilnehmer*innen sind Vertreter*innen des Jugendamtes, des Ordnungsamtes, der Polizei, der Erziehungsberatungsstelle, der Schulen, des Gesundheitsamtes, der Fachstelle für Suchtprävention und der Kirchen. Beratungsgegenstände sind:  Austausch von aktuellen Erkenntnissen im Jugendschutz,  Informationen zu aktuellen jugendschutzrelevanten Themen,  Mitarbeit bei der Jugendhilfeplanung im Bereich Jugendschutz. Ressourcen: Personal- und Finanzausstattung Die Offene und Mobile Jugendarbeit ist personell mit 6,12 Stellen (VÄ 14) ausgestattet, paritätisch besetzt mit drei männlichen pädagogischen Fachkräften in Vollzeit, drei weiblichen pädagogischen Fachkräften in Vollzeit und einer Pädagogin in Teilzeit (Schwerpunkt „Mädchenarbeit“ mit 4,5 Std.). Hierbei ist die Teilzeitkraft mit weiteren Stundenanteilen in der Jugendsozialarbeit (10 Std.), der Jugendgerichtshilfe (10 Std.) sowie als Gesundheitsbeauftragte (10 Std.) für die Stadt Erftstadt tätig. Eine nähere Bezifferung eines konkreten Stundenanteils für den Arbeitsbereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes kann nicht vorgenommen werden, da die Aufgaben als Querschnitt in dem gesamten Handlungsfeld Jugendarbeit wahrgenommen werden und eine Abgrenzung nicht eindeutig erfolgen kann. Die finanziellen Aufwendungen für die Offene Jugendarbeit (Produkt 366 010) haben einen Anteil von 2,5% am Budget des Jugendamtes und lassen sich zusammengefasst für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt abbilden. Produktbereich 060 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Ergebnis 2015 Erträge Offene Jugendarbeit 366 010 - 56.215 € Sach-Aufwendungen 176.343 € Personalkosten 397.254 € Summe Aufwendungen 573.597 € Gesamt Saldo 517.382 € Anteil am Jugendhilfe-Budget 2015 (Summe der Aufwendungen): 2,49 % Hierin enthalten sind auch die Anteile für Aufwendungen im Rahmen der folgenden Handlungsfelder Jugendsozialarbeit und Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz nach den §§ 13 – 14 SGB VIII, die nicht näher beziffert werden können. 14 VÄ = Vollzeit-Äquivalent 84 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 7 Finanzierung und Maßnahmenplanung 2016 – 2020 Die Stadt Erftstadt fördert, vorbehaltlich der Haushaltsbeschlüsse des Rates, die Offene und Mobile Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendverbandsarbeit, die Jugendsozialarbeit und den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. In 2015 betrugen die gesamten Aufwendungen 722.803 €, abzüglich der eingenommenen Erträge in Höhe von 67.271 € verblieben 655.532 € als kommunaler Mitteleinsatz für das Arbeitsfeld „Jugendarbeit“. Dies umfasst die Zuschüsse an die freien Träger sowie Personal- und Sachkosten beim öffentlichen Träger. Hinzukommen die zur Verfügung gestellten Gebäude sowie deren Unterhaltung. Ebenfalls darin enthalten sind Zuwendungen, die z. B. durch Landeszuschüsse refinanziert sind. Die Finanzierung (Bezuschussung) der Jugendarbeit umfasst drei Arten:  Investitions- und  Betriebskostenförderung sowie die  Finanzierung von Projekten und Aktivitäten. Die „Richtlinien über die Förderung der freien Jugendhilfe in Erftstadt“ sehen alle diese Förderarten vor. Seit Bestehen des Jugendamtes sind jedoch kaum Anträge auf Investitionsförderung für Jugendeinrichtungen gestellt worden. Verschiedene Renovierungsmaßnahmen wurden gefördert. Sie sollen gemäß Jugendförderrichtlinien die Neugründung von Jugendgruppen in bestehenden Räumlichkeiten unterstützen. Aktivitäten und Aktionen sind ebenfalls nach Antrag über diese Richtlinien förderfähig. Die Jugendförderrichtlinien, welche in Einzelrichtlinien u. a. Ferienfahrten und Lager, Internationale Jugendbegegnungs- und Bildungsmaßnahmen unterstützen, haben sich in seiner Grundsubstanz bewährt. Die Antragsteller*innen können sich auf verlässliche Größen einstellen. Änderungen im verwaltungstechnischen Ablauf haben in der verbandlichen Jugendarbeit zu zusätzlichen Vereinfachungen geführt. Aktuelle Anpassungen der Richtlinien können aufgrund von Neuregelungen immer wieder erforderlich sein und werden dann veranlasst. 85 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 7.1 Verteilung der Haushaltsmittel im Kontext der Jugendhilfeausgaben Dem Auftrag des KJFöG (§ 15) entsprechend wird der Prozentanteil der effektiven Ausgaben im Bereich des Kinder- und Jugendförderplanes dargestellt. Dabei ist zu beachten, dass der Gesetzgeber grundsätzlich den öffentlichen Träger zur Förderung von Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischem Kinder- und Jugendschutz verpflichtet, die Ausgaben der Höhe nach jedoch unbestimmt lässt. Vielmehr besteht aufgrund der zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe kommunaler Gestaltungsspielraum, in dem eine politische Bewertung und Entscheidung unter Abwägung jugend-, sozial- und finanzpolitischer Aspekte stattfindet. Diese Einschätzungen betreffen die Bestimmungen des KJFöG hinsichtlich:     des Bedarfs und der notwendigen Maßnahmen (§ 8 Abs. 2), der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune und der notwendigen Angebotsstruktur (§ 15 Abs. 1 Satz 2), des angemessenen Anteils der Mittel für die Jugendförderung an den für die Jugendhilfe insgesamt bereitgestellten Mitteln (§ 15 Abs. 3) und des angemessenen Eigenanteils der Kommune bei Förderung aus dem Kinderund Jugendförderplan des Landes (§ 16 Abs. 3). Das bedeutet auch, dass es keine einheitlichen und vergleichbaren Quoten für alle Jugendämter gibt und jede Kommune für sich definieren muss, wie hoch der angemessene Anteil des kommunalen Mitteleinsatzes für die Jugendarbeit nach §§ 11 – 14 KJFöG am Jugendhilfe-Etat sein soll. Mitteleinsatz in den Handlungsfeldern der Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2015: Produktbereich 060 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Ergebnis 2015 Produkte Jugendarbeit 362 010 Jugendarbeit15 366 010 Mobilé16 362, 366 Jugendarbeit - Gesamt Erträge Sach-Aufwendungen Personalkosten Summe Aufwendungen Gesamt Saldo - 11.056 € 51.120 € 98.086 € 149.206 € 138.150 € - 56.215 € 176.343 € 397.254 € 573.597 € 517.382 € - 67.271 € 227.463 € 495.340 € 722.803 € 655.532 € Tabelle 24: Mitteleinsatz in den Handlungsfeldern der Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2015 15 Jugendarbeit = Förderung der Jugendarbeit in freier Trägerschaft (Jugendverbandsarbeit) gemäß Richtlinien Mobilé = Einrichtungen der Jugendarbeit inklusive der Handlungsfelder Offene Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 16 86 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Zusammenfassend stellt sich die Mittelverteilung in den Arbeitsfeldern der Jugendhilfe im Haushaltsjahr 2015 in Erftstadt wie folgt dar: Produktbereich 060 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Erträge KiTa-Betreuung Beratung, Hilfen Jugendarbeit - 8.191.188 € - 803.370 € - 67.271 € - 9.061.829 € Sach-Aufwendungen Personalkosten 2.167.129 € 4.932.423 € 227.463 € 7.327.015 € 13.944.450 € 1.223.604 € 495.340 € 15.663.393 € Summe Aufwendungen 16.111.579 € 6.156.027 € 722.803 € 22.990.409 € Gesamt Saldo 7.920.392 € 5.352.657 € 655.532 € 13.928.580 € Tabelle 25: Mittelverteilung in den Arbeitsfeldern der Jugendhilfe im Haushaltsjahr 2015 in Erftstadt Abbildung 38: Prozentuale Anteile der Arbeitsbereiche der Jugendhilfe an den Aufwendungen Struktur der Aufwendungen (2015: 23 Mio.) für Aufgabenfelder der Kinder- und Jugendhilfe Beratung, Hilfen 27% KiTaBetreuung 70% Jugendarbeit 3% Abbildung 39: Prozentuale Anteile kommunaler Mittel in den Arbeitsbereichen der Jugendhilfe nach Abzug der Erträge Anteile kommunaler Ausgaben (2015: 14 Mio.) für Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe in Erftstadt KiTaBetreuung 57% Beratung, Hilfen 38% Jugendarbeit 5% 87 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Ausgehend von einem Gesamtvolumen von 655.532 € in 2015 im Bereich der für den Kinder- und Jugendplan relevanten Ausgaben, entspricht dies einem kommunalen Mitteleinsatz von 89 € jährlich pro Jugendeinwohner*in (6 bis 21 Jahre: 7.348). Anteil des kommunalen Mitteleinsatzes für die Jugendarbeit nach §§ 11 – 14 KJFöG am Jugendhilfe-Budgets in 2015: Anteil, bemessen an Gesamtaufwendungen in der Jugendhilfe: 3,14 % Anteil, bemessen an kommunalen Ausgaben in der Jugendhilfe: 4,71 % Hinsichtlich der Beurteilung und Festsetzung eines angemessenen Anteils am Jugendhilfe-Etat für Erftstadt sei an dieser Stelle aus dem Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland – 14. Kinder- und Jugendbericht – (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Januar 2013, S. 318) zitiert: „Angesichts der finanziellen Situation der Kommunen droht die Kinder- und Jugendarbeit, weil sie vielfach – zu Unrecht – als freiwillige Aufgabe angesehen wird, zunehmend in die Rolle eines „Sandwichs“ zu geraten. Auf der einen Seite wird sie von den Ausgaben für den Ausbau der Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung unter Druck gesetzt, insbesondere in Anbetracht des … Rechtsanspruchs für unter dreijährige Kinder, auf der anderen Seite entsteht der gleiche Druck durch die deutlich steigenden Ausgaben für die Hilfen zur Erziehung (vgl. Schilling 2011d).“ „So hat sich der Anteil der Ausgaben für die Kinder- und Jugendarbeit an den gesamten Aufwendungen für die Kinder- und Jugendhilfe zwischen 2000 und 2010 von 7,6 auf 5,5 Prozent reduziert (vgl. Pothmann 2012b).“ In „Das SGB VIII – Eine Broschüre zu den Rechtsgrundlagen der Kinder- und Jugendhilfe für engagierte Menschen“ (BMFSFJ, August 2014, S. 19) sind die in 2012 bundesweit getätigten Ausgaben und deren Verteilung auf die Leistungsbereiche der Jugendhilfe dargestellt. Hier umfasst der Anteil der Jugendarbeit 8,1%. Abbildung 40: Verteilung der bundesweiten Ausgaben auf Jugendhilfebereiche; Quelle: 14. Kinder- und Jugendbericht 88 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Basierend auf den zur Verfügung stehenden Gesamtvolumen wurde in 2006/2007 und 2011 folgende Aufteilung auf die im Kinder- u. Jugendförderplan beschriebenen Aufgaben der einzelnen vier Förderbereiche vorgenommen: 2006/2007 Jugendverbands167.047 € arbeit (freie Träger) Kom. Offene Kinder361.296 € u. Jugendarbeit Jugendsozial19.656 € arbeit Erz. Kinder- u. 22.994 € Jugendschutz Personal- u. 570.993 € Sachkosten 2011 2015 149.206 € 29,3 % 113.666 € 18,1 % 138.150 € 573.597 €17 63,3 % 464.948 € 74,2 % 517.382 €18 20,6 % 21,1 % 79,4 % 78,9 % 3,4 % 24.477 € 3,9 % 20.800 €* 4,0 % 4,0 % 23.470 € 3,7 % 20.800 €* 4,0 % 626.561 € 722.803 € 655.532 € Tabelle 26: Aufteilung der Ausgaben auf die Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit von 2006 - 2015 Bei diesen Gesamtbeträgen handelt es sich um eine Zusammenfassung, wie sie als Produktgruppen im Haushalt vorgenommen werden. Insofern – und da zum anderen die inhaltlichen Übergange oft fließend sind – kann eine Aufteilung auf die einzelnen Leistungsbereich/Handlungsfelder der Jugendarbeit nicht „betragsscharf“ vorgenommen werden, sondern sie stellt (so wie für 2006/2007 und 2011 angegeben) eher eine „grobe“ Übersicht und Annäherung dar. *Für die Berechnung der Anteile der Jugendsozialarbeit und des Erzieherischen Jugendschutzes wird ein Anteil von jeweils 4,0 % an den Aufwendungen für die Kommunale Jugendarbeit angenommen, die ebenda in Abzug zu bringen sind. Auf den gesamten Jugendhilfe-Etat bezogen entspricht dies einem Anteil von jeweils 0,09%. Im Bundesdurchschnitt lag im Jahr 2015 der Anteil für die Jugendsozialarbeit an den Aufwendungen für die gesamte Kinder- und Jugendhilfe bei 1,3%. (KomDAT, Kommentierte Daten der Kinder- & Jugendhilfe, März 2017, S. 4) 17 Produktgruppe 366010 Mobilé = Einrichtungen der Jugendarbeit, inklusive der Handlungsfelder Offene Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz: Summe der Aufwendungen (Personal- und Sachkosten) 18 Produktgruppe 366010 Mobilé = Einrichtungen der Jugendarbeit, inklusive der Handlungsfelder Offene Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz: Saldo = Summe der Aufwendungen (Personal- und Sachkosten) abzüglich der Erträge 89 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 7.2 Empfehlungen und Maßnahmenplanung bis 2020 Die Ergebnisse aus den Beteiligungsverfahren (s. 3.3), die sich in vielen Punkten mit den Entwicklungen und Ergebnissen in anderen Städten decken (vgl.: (ISPE - Prof. Dr. Ulrich Deinet, 2016), fließen in die nachfolgenden Empfehlungen zur Maßnahmenplanung ein. Sie beschreiben Handlungsbedarfe zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit um sie zukunftsorientiert auszurichten und sich veränderten Bedingungen, Bedarfen und Lebenswelten anzupassen und Kindern und Jugendlichen in Erftstadt gerecht zu werden. Aufsuchende, mobile Jugendarbeit an den Orten der Jugendlichen Die nicht nur in Erftstadt zu beobachtende starke Orientierung von Jugendlichen an kommerziell strukturierten Räumen (EKZs, Fast-Food-Restaurants, Schwimmbädern, Kinos, etc.) sowie virtuellen Räumen (WhatsApp, Facebook, Twitter/ freies W-LAN…) macht es erforderlich, dass die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) wie bisher auch an den Orten der Jugendlichen präsent ist. Dies bezieht sich zum einen auf die Internetpräsenz und speziell eine zu entwickelnde Präsenz der Jugendarbeit in sozialen Netzwerken (s. u.). Auch ist eine stärkere Verbindung vorhandener aufsuchender mobiler Angebote mit neuen Orten anzustreben: Im Bereich der aufsuchenden, mobilen Kinder- und Jugendarbeit sind Angebote sinnvoll, die auch an Schulen stattfinden bzw. im öffentlichen Raum (Plätzen, Straßen, Freizeitanlagen/ Half-Pipe) sowie in Abendbereichen und in den entsprechenden Lebensräumen/ Locations der Jugendlichen, wo sich ein Großteil der Jugendlichen aufhält. Eine aufsuchende, mobile Jugendarbeit hat auch das Ziel, Jugendliche bei ihrem Auftreten im öffentlichen Raum durch geeignete Maßnahmen, Projekte etc. zu unterstützen. Der immer wieder beklagten Verdrängung Jugendlicher aus dem öffentlichen Raum muss eine Revitalisierung des öffentlichen Raums entgegengesetzt werden. Dazu gehört sicher auch eine Klärung und Sichtbarmachung der Grenzen der Tolerierung von Verhaltensweisen von Jugendlichen im öffentlichen Raum. Schulen gehören auch zum öffentlichen Raum (insbesondere Schulhöfe) und können deshalb Anlaufpunkt für mobile Angebote sein, sowohl im Vormittags- als auch im Nachmittags- und Abendbereich. In einer immer älter werdenden Gesellschaft wird es zukünftig verstärkt Aufgabe von Mobilé sein, die Jugendlichen bei der Suche nach ihrem Lebensraum in dieser Stadt zu unterstützen und sie zu ermutigen, für ihre Interessen einzutreten. Kooperation mit Schule und Schulsozialarbeit Schule ist heute – besonders durch den Ausbau der Ganztagsschule – zu einem wichtigen Lebensort für Kinder- und Jugendliche geworden. Eine lebensweltorientierte Kinder- und Jugendarbeit muss sich diesem Lebensort zuwenden und die Kooperation mit Schule muss weiter betrieben werden, insbesondere mit den offenen Ganztagsschulen (als Orte der „zukünftigen“ Jugendlichen), aber auch in den 90 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Bereichen von Sek I und Sek II. Dabei kann/darf es nicht darum gehen, dass die OKJA zum Dienstleister der Schule wird (im Sinne der Erfüllung schulischer Aufgaben), sondern die Schule als Ort (Lebenswelt), an dem sich Kinder und Jugendliche außerhalb der Familie tagsüber am meisten aufhalten, zu öffnen, Angebote von Jugendarbeit an Schule zu bringen und Jugendarbeit als außerschulischen Lernort zu etablieren. Außerschulische Bildungsangebote (mit ihren Prinzipien von Freiwilligkeit, Offenheit etc.) können durchaus auch am Ort der Schule sinnvoll sein, etwa im Bereich von Pausen, Übermittag-Betreuung, im Nachmittagsbereich, bei Projekten etc. Die Übergänge zur Schulsozialarbeit müssen an dieser Stelle ebenfalls definiert werden. Die starke Beanspruchung von Kindern und Jugendlichen mit schulischen Belangen und Zeiten macht deutlich, dass die Kinder- und Jugendarbeit für Kinder und Jugendliche Freiraum aber auch Rückzugsraum, „Chillraum“ ist. Ebenso ist die Kooperation mit der Schulsozialarbeit zu intensivieren: Sowohl für Schulsozialarbeit als auch Kinder- und Jugendarbeit ist es im Sinne präventiver Arbeit sehr positiv, wenn Schulsozialarbeiter*innen an Teams von Kinder- und Jugendarbeit bzw. -einrichtungen angedockt sind, bzw. mit diesen intensiv zusammenarbeiten. Neue Medien und virtuelle Räume Sowohl seitens der Jugendlichen als auch der Fachkräfte gibt es den Wunsch, die Stadt und die Jugendeinrichtungen einerseits besser auszustatten (W-LAN etc.), andererseits auch die Medienarbeit zu verstärken und Jugendliche auch zu beraten. Die Ergebnisse der Befragung zeigen, wie überaus stark die neuen Medien die Lebenswelten von Jugendlichen dominieren (zu ähnlichen Ergebnissen kommen auch viele andere Studien, etwa die SHELL Studie/JIM Studie/Bitcom). Dies bedeutet eine große Herausforderung für die Jugendarbeit. Mit dem durch die Ergebnisse der Befragung von Kinder und Jugendlichen vorliegenden Wissen können die Fachkräfte nicht nur zu Experten der „digitalen“ Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen werden, sondern auch als Vermittler dieses Wissen in andere Institutionen tragen bzw. zur Verfügung stellen. Dazu kann auch die Arbeit mit Eltern gehören. In der Arbeit mit den Zielgruppen selbst muss das Thema intensiver als bisher aufgegriffen werden, z.B. durch:  Die Präsenz Jugendarbeit und der Einrichtungen im Internet und in sozialen Netzwerken (aktive und passive Nutzung) sowohl zur eigenen Darstellung und Bekanntmachung der Angebote als auch zum Kontakt mit Jugendlichen.  Moderne Formen der Medienarbeit mit den Neuen Medien in virtuellen Räumen etc. (YouTube-Chanel, „Stadtfernsehen“, virtuelle Stadtpläne, Umgang mit Online-Spielen etc.).  Ein moderner Jugendmedienschutz, z.B. Formen der persönlichen Präsentation von Jugendlichen in sozialen Netzwerken usw.  Alternative „Real-life“ Erfahrungs- und Erlebnismöglichkeiten sind parallel zu der Arbeit mit den neuen Medien weiter zu entwickeln. 91 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Neben den pädagogischen Aspekten bietet die stärkere Fokussierung auf neue Medien, besonders bei sozialen Netzwerken, die Chance Kinder und Jugendlichen besser zu erreichen bzw. Angebote bei neuen Zielgruppen bekannt zu machen. Partizipation und Beteiligung Partizipation und Beteiligung ist für die Jugendarbeit elementar. Fachkonzepte und ermittelte Bedarfe sollten mit den Interessen und Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen abgeglichen werden. Partizipations- und Beteiligungsmöglichkeiten haben nicht nur in Einrichtungen einen hohen Wert, sondern sprechen auch Kinder und Jugendliche an, die sich eher im öffentlichen Raum aufhalten. Die Beteiligungsmöglichkeiten sind weiter auszubauen, Jugendliche im öffentlichen Raum zu beteiligen und Verbindungen zwischen unterschiedlichen Beteiligungsformen (von projektorientierten bis zu dauerhaften) zu entwickeln. Ein besonderes Element bieten selbstorganisierte und selbstbestimmte Outdoor- und Jugendtreffs, Cliquenräume, die zur Verfügung stehen sollten, um – ggf. pädagogisch begleitet – von Gruppen genutzt werden zu können, die in der Lage sind wichtige Erfahrungen der Selbstbestimmung zu machen. „Wenn Jugendliche ihre Lebenswelt als Gestaltungsort erleben, begünstigt dies eine starke Bindung an ihre Heimat. Jugendliche werden so frühzeitig zu aktiven Demokratinnen und Demokraten und sichern damit die Zukunft des Gemeinwesens.“ (Jugendförderung, Juli 2016, S. 4) Prävention – Umgang mit prekären Lebensverhältnissen, Unterversorgung und Kinderarmut Auf der Grundlage eines sozialräumlichen, von den Bedarfen der Kinder und Jugendlichen ausgehenden Ansatzes, muss es Aufgabe der OKJA sein, sich (neben anderen Institutionen) mit verschiedenen Angeboten, Jugendlichen aus prekären Lebensverhältnissen zu widmen. Die Jugendarbeit ist nicht in der Lage die Ursachen zu beheben, kann aber pragmatische Hilfestellungen zur Bewältigung der schwierigen Lebenssituationen von betroffenen Kindern und Jugendlichen anbieten. Dazu zählen besonders niedrigschwellige Angebote im Bereich Beratung, Aufklärung, Bewegung etc. Eine Professionalisierung und Profilierung auf dem Gebiet kann Fachkräfte und Institutionen der Jugendarbeit auch interessant für Kooperationspartner (z.B. Schulen) machen. In diesem Zusammenhang spielt auch der Ausbau von Angeboten im Rahmen von Präventionsketten, Übergangsmanagement in den Lebensphasen, Kooperation mit anderen Jugendhilfebereichen (ASD, JGH) und in der Jugendsozialarbeit das Thema „Übergang Schule und Beruf“ für ältere Jugendliche aus prekären Verhältnissen eine Rolle. „Beziehungsarbeit“ mit Zielgruppen, die intensive Unterstützung benötigen „Beziehungsarbeit“ kennzeichnet die (Offene) Jugendarbeit weiterhin als ein entscheidender Baustein. Sie zielt auf „klassische“ Zielgruppen der Jugendarbeit ab: auf Kinder und Jugendliche aus überwiegend sozial belasteten und bildungsfernen 92 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Schichten. Unterstützende Angebote werden auch jetzt schon von Mobilé in Kooperation mit anderen Trägern (z. B. „Kurve kriegen“) angeboten. In einem Konzept der Jugendarbeit müssen solche Angebote weiter ihren Platz finden, denn die OKJA hat für diese Zielgruppen eine bedeutende integrative und kompensatorische Funktion. Dazu gehört auch eine wenig „sichtbare“ aber weit verbreitete Leistung der OKJA im Bereich niedrigschwelliger psychosozialer Beratung. Insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund haben die Angebote und Einrichtungen der OKJA nicht selten die Funktion eines „Freiraums“. Kontinuität und personale Konstanz sind erforderlich, um die notwendige Integration leisten zu können; diese braucht gute Rahmenbedingungen und ausreichende Zeitressourcen bei den Fachkräften. Lebensweltorientierte Kinder und Jugendarbeit Die Angebote und Aktivitäten der Jugendarbeit knüpfen an den Interessen und Bedürfnissen von Jugendlichen in ihrer Lebenswelt und ihrem Alltag an. Aus der Analyse der Jugendbefragung ergeben sich für die Angebotsstruktur Schwerpunktthemen wie Sport und Medien. Insbesondere Sportangebote sind ein zentrales Anliegen der befragten Jugendlichen in Erftstadt. Um ein differenziertes Angebot anbieten zu können, könnten Kooperationen mit den ortsansässigen Sportvereinen verstärkt werden bzw. der Bekanntheitsgrad der vorhandenen Angebote gesteigert werden. Hinsichtlich des Themenfeldes Medien ergeben sich ebenfalls neue Anforderungen an das Personal der Jugendarbeit: Hieraus resultiert neue Qualifikationsanforderung an die Fachkräfte, die sich vor allem auch auf die Arbeit mit neuen Medien und den Jugendschutz bezieht (siehe oben). Profilentwicklung und Schwerpunkte für Jugendeinrichtungen und Mobilé „Es gibt wohl kaum ein Handlungsfeld in der Kinder- und Jugendhilfe, das so vielfältig und facettenreich ist wie die Kinder- und Jugendarbeit. Die Vielfalt der Kinder- und Jugendarbeit ist ihre besondere Stärke.“ Dennoch „muss die Kinder- und Jugendarbeit um ihren Stellenwert im System der Angebote für junge Menschen außerhalb von Familie und Schule ringen und sich neu „beweisen“.“ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Januar 2013, S. 407) Jugendarbeit befindet sich insbesondere im finanziellen und zeitlichen Spannungsfeld zwischen (kostenintensiveren) Jugendhilfebereichen (Kita, Hilfen zur Erziehung) und Schule, bietet aber für Jugendliche große Entwicklungschancen mit ihren niederschwelligen Zugangsmöglichkeiten und besonderen Prinzipien (Freiwilligkeit, Offenheit, informelle Bildung...). In Anbetracht der Bedeutungszunahme außerschulischer Lernorte (vgl. ebd.) und des eigenständigen Profils der Kinder- und Jugendarbeit, kann Jugendarbeit jungen Menschen Anregung und Orientierung geben und sie haben die Möglichkeit ihre Freizeit in selbstgestalteten, weniger reglementierten „Räumen“ – innerhalb und außerhalb von Einrichtungen – verbringen zu können und Erfahrungen zu sammeln. 93 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Dafür ist es nötig, dass die Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit Alleinstellungsmerkmale besitzen, eigenständige Profile, die sie attraktiv machen. Jede Einrichtung der Offenen Arbeit mit Jugendlichen sollte ein solches Profil haben und weiterentwickeln, das auch den Jugendlichen in ganz Erftstadt entsprechend bekannt ist. Die Auswahl bzw. Entwicklung dieser Profile kann nicht von oben geschehen, sondern muss in Kooperation mit den Fachkräften gemeinsam gesucht werden, ausgehend von den Bedarfen der Jugendlichen insgesamt (Jugendhilfeplanung einbeziehen), den Fähigkeiten und Interessen der Fachkräfte (die z. B. durch Zusatzqualifikationen entsprechend weiter entwickelt werden könnten) und einer sozialraumorientierten fachlich und planerisch begründeten Auswahl stadtweiter Schwerpunkte. Bei Einrichtungen, die groß und räumlich gut ausgestattet sind, sollte man über eine effektive Nutzung der Ressourcen auch durch andere Arbeitsbereiche denken (wie z.B. „Stadtfernsehen“, Bandproberaum mit Aufnahmemöglichkeit, WaldorfSpielgruppe, Betreutes Wohnen bzw. Appartments für umA‘s im Kinder-, Jugend- und Bürgerzentrum Köttingen), ohne dass ihr Charakter als Offene Kinder– und Jugendeinrichtung verloren gehen darf. Für die anstehende Umnutzung der ehemaligen Hauptschule Liblar zum Soziointerkulturellen Jugendtreff „SiJu“ [JHA 03.11.2016, V 493/2016] wird eine entsprechend sozialraumorientierte Profilentwicklung mit integrativem Schwerpunkt, wie in der folgenden Grafik skizziert, vorgenommen werden müssen. Abbildung 41: Profilentwicklung Sozio-interkultureller Jugendtreff „SiJu“ 94 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Team Jugendberatung/Jugendarbeit in den einzelnen Sozialräumen und neue Formen der Organisationsentwicklung („Quartiersmanagement“) Auch wenn in Erftstadt die „Komm-Struktur“ schon seit längerem zur „Geh-Struktur“ entwickelt wurde und praktiziert wird, sind auch hier immer wieder aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen zu berücksichtigen und adäquate Angebotsformen sowohl im öffentlichen Raum als auch in Einrichtungen zu finden und ein sozialräumlicher Bezug herzustellen. Die damit verbundenen Anstrengungen sind nicht nur auf der Ebene der Konzepterstellung zu beantworten, sondern dazu gehört auch Struktur- und Personalentwicklung. Die Grundidee des Teams „Jugendberatung Mobilé“ auf organisatorischer Ebene besteht darin, dass Fachkräfte nicht mehr mit einem Immobilienbezug für nur eine Jugendeinrichtung eingestellt werden, sondern in einem Sozialraum tätig sind. Dieser Ansatz wird mit der Jugendeinrichtung „SiJu“ weitergedacht werden müssen, wenn es umso mehr um ein „Quartiersmanagement“ geht. Die Fachkräfte in einem Sozialraumteam arbeiten einerseits in ihrer Jugendeinrichtung, selbstverständlich aber auch mobil aufsuchend, flexibel im Sozialraum. Sie können aber auch in anderen Einrichtungen themen- und projektorientiert tätig sein oder (stadtweite) gemeinsame Projekte in Kooperation mit anderen Trägern und Institutionen durchführen. Die konzeptionelle Entwicklung sollte unter Beteiligung der Fachkräfte erfolgen. Eine intensive Kooperation mit freien Trägern und Jugendverbänden (wie Szene 93, Gut Klang, Stadtjugendring, KJG etc.) in den Sozialräumen ist angeraten, zum einen zur Nachwuchsgewinnung und Qualifizierung ehrenamtlicher Jugendarbeit, insbesondere durch Schulung der Jugendgruppenleiter*innnen, aber auch zur besseren Vernetzung und Ressourcenbündelung. Integration von Flüchtlingen Die Lebensbereiche Kultur, Sport und Freizeit sind ideal geeignete Plattformen zum aktiven Einbezug und zur Integration von Flüchtlingen in die Stadtgesellschaft. Hier begegnen sich die Menschen unterschiedlichster Herkunft und lernen sich über gemeinsamen Sport, künstlerischen Ausdruck oder aktive Freizeitgestaltung kennen, entwickeln ein Verständnis füreinander. Hier sind geeignete Maßnahmen zu entwickeln. Im Rahmen der Jugendberufshilfe ist die Arbeitsmarktintegration ein wichtiges Thema, inklusive der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen. Um der heterogenen Gruppe der Flüchtlinge gerecht zu werden und zielorientierte Lösungsansätze anbieten zu können, ist zunächst die Feststellung der vorhandenen Kompetenzen ein wichtiger Schritt, um dann bedarfsorientiert (nach-) zu qualifizieren, betriebsnahe und niederschwellige Maßnahmen und Maßnahmen führen. Vordringliches Ziel bei der Bewältigung der zugereisten Flüchtlinge ist jedoch die Sicherstellung einer menschenwürdigen Unterkunft und Integration der jungen Menschen, die eine Bleibeperspektive in unserer Stadt sehen. Hier ist die weitere Kooperation zwischen Jugend- und Sozialhilfe, insbesondere eine Abstimmung mit dem Fachdienst für Migration und Integration, erforderlich und empfehlenswert. 95 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Die Stärken der Offenen Kinder- und Jugendarbeit müssen für die Zukunft erhalten werden. Aus Sicht der AGOT-NRW sind dabei folgende Themen von zentraler Bedeutung: (Arbeitsgemeinschaft Offene Türen Nordrhein-Westfalen e.V. - AGOT-NRW e.V., 2017) Verlässliche Strukturen für eine verlässliche Jugendarbeit Die Hauptverantwortung für die Bereitstellung von Strukturen für Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Sozialraum liegt bei der Kommune. Kommunalpolitiker*innen und Verwaltung sind gut beraten, die Kinder- und Jugendarbeit nach dem Motto „so gut man kann“ auszustatten – und eben nicht „so wenig, wie nötig“! Im Sinne des § 11 SGB VIII gehört die Offene Kinder- und Jugendarbeit zu den pflichtigen Angeboten der Jugendhilfe. Dem Ausführungsgesetz NRWs entsprechend haben die Kommunen die Aufgabe, die Angebote der Jugendarbeit innerhalb ihrer Jugendhilfeplanung in einem (auch finanziell) angemessenen Rahmen zu fördern. Gute Ausstattung der Mobilen Jugendarbeit und in den Einrichtungen Junge Menschen brauchen attraktive Räume, die sie nach ihren Vorstellungen mit Leben füllen. Kinder und Jugendliche bestimmen das Programm und die Projekte in Offenen Einrichtungen maßgeblich mit. Sie bestimmen auch, welche Funktion ihr Raum haben soll und wie er eingerichtet wird. Die Einrichtungen vor Ort brauchen deshalb ein angemessenes Freizeitinventar, um attraktiv und jugendgerecht zu bleiben. Offene Kinder- und Jugendarbeit als wichtige Bildungsakteurin sehen, einbinden und ausstatten Die Offene Kinder- und Jugendarbeit findet im Bildungsdiskurs zu wenig Berücksichtigung. In der aktuellen Bildungsdebatte dominiert das Thema Kooperation von Schule und Jugendhilfe, selbst wenn es um ein ganzheitliches Bildungsverständnis gehen sollte. Daher braucht es ein klares politisches Signal zur Anerkennung und Beteiligung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit als unverzichtbare Partnerin in Bildungsfragen in allen Politikfeldern, die Kinder und Jugendliche im Rahmen von Bildungsprozessen betreffen. Zeitliche und personelle Ressourcen Um Gestaltungsspielräume von Jugendzentren, Abenteuerspielplätzen und Spielmobilen zu erhalten, bedarf es eines Ausbaus qualifizierter Vollzeitstellen, genügend zeitlicher Ressourcen für die Entwicklung von qualitativ hochwertigen Angeboten und einer verlässlichen finanziellen Ausstattung. Die Fachkräfte brauchen Planungssicherheit, um Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen im Sozialraum zu stärken und einmal begonnene Aktivitäten fortzusetzen sowie neue Angebote durchzuführen. 96 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Mehr Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten Der allgemeine Fachkräftemangel hat vielerorts auch die Kinder- und Jugendarbeit erreicht. (Fach-) Hochschulabsolvent*innen, aber auch Erzieher*innen, müssen ausund fortgebildet werden, um die vielfältigen Aufgaben der Offenen Kinder- und Jugendarbeit adäquat umzusetzen. Das Studien- und Ausbildungsangebot, das für Kinder- und Jugendarbeit qualifiziert, muss daher ausgebaut werden. Den Mitarbeiter*innen müssen zudem Kapazitäten für eine kontinuierliche Weiterbildung zur Verfügung gestellt werden. Strukturelle Sicherung Es ist an der Zeit, den Fokus stärker auf die strukturelle Förderung der Offenen Kinder-und Jugendarbeit richten. Der Kinder- und Jugendförderplan NRW (2013–2017) beträgt rund 100 Mio. Euro. Für 2017 wurde eine Aufstockung auf rund 109 Mio. Euro beschlossen, dies ist ein wichtiges und richtiges Zeichen. FAZIT 97% des Jugendhilfe-Budgets der Stadt Erftstadt werden für die Aufgabenbereiche Kinderbetreuung, Beratung sowie Familienhilfen/Hilfen zur Erziehung ausgegeben und nur 3% für die Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit. Aus Sicht der Jugendhilfeplanung muss der Kinder- und Jugendförderplan in der Stadt Erftstadt für die kommenden Jahre zur strukturellen Sicherung weiter aufgestockt werden, um allein die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre auszugleichen, aber auch um (neue) Aufgaben wie oben beschrieben bewältigen zu können. Bei einer Stagnation der Ansätze würde die Jugendarbeit in ihrer momentanen „Sandwich“-Position (s. 7.1) bei weiterem Ausbau im Kita-Bereich und zunehmenden Hilfen zur Erziehung stark unter Druck geraten und in ihrer – für das gesamte Jugendhilfesystem wichtigen – präventiven Funktion geschwächt. Eine sukzessive Anhebung des Anteils der Jugendarbeit am Jugendhilfe-Budgets im Rahmen dieses Kinder- und Jugendförderplanes bis 2020 von momentan 3,14% auf zukünftig 5% - als Definierung eines „angemessenen Anteils“ – würde dies ermöglichen, auch wenn dieser Anteil dann noch unter dem bundesweiten Durchschnitt (s. S. 94: 2000 = 7,6%/ 2010 = 5,5%/ 2012 = 8,1%) liegt. 97 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 8 Verzeichnisse Abbildungen und Tabellen Abbildung 1: Rechtlicher und struktureller Rahmen des KJFP .................................................8 Abbildung 2: Planungsprozess JHP ........................................................................................11 Abbildung 3: Plakat zum Jugend-Ideenwettbewerb ..............................................................15 Abbildung 4: Grillhütte Gymnich ...........................................................................................16 Abbildung 5: Grillhütte Dirmerzheim ....................................................................................16 Abbildung 6: Gedicht "Wünsche für uns" ..............................................................................16 Abbildung 7: Arbeitsschwerpunkte der Jugendarbeit – Strukturqualität ...............................20 Abbildung 8: Stadtteile gemäß ANLAGE I zur Hauptsatzung der Stadt Erftstadt ....................21 Abbildung 9: Anteile der Altersgruppen in Erftstadt..............................................................23 Abbildung 10: Geschlechteranteile bei Neugeborenen .........................................................24 Abbildung 11: Verteilung der Kinderanzahl in Familienhaushalten .......................................25 Abbildung 12: Personen in Bedarfsgemeinschaften 2015 .....................................................26 Abbildung 13: Anteile Jugendbevölkerung mit Migrationshintergrund .................................28 Abbildung 14: Migrationshintergrund in den Altersgruppen der Jugendbevölkerung............28 Abbildung 15: Anteile der Altersgruppen im Bezirk "Nord-West" .........................................29 Abbildung 16: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Nord-West" ........30 Abbildung 17: Anteile der Altersgruppen im Bezirk "Nord-Ost" ............................................33 Abbildung 18: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Nord-Ost" ...........34 Abbildung 19: Anteile der Altersgruppen im Bezirk "West"...................................................37 Abbildung 20: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "West" .................38 Abbildung 21: Anteile der Altersgruppen im Bezirk "Ost" .....................................................42 Abbildung 22: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Ost" ....................43 Abbildung 23: Anteile der Altersgruppen im Bezirk "Süd" .....................................................48 Abbildung 24: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Süd" ...................49 Abbildung 25: Altersgruppen bei Flüchtlingen in Erftstadt ....................................................54 Abbildung 26: Herkunftsländer der Flüchtlinge in Erftstadt ..................................................55 Abbildung 27: Herkunft der 0 bis 21-jährigen Flüchtlinge mit Altersgruppen ........................56 Abbildung 28: Flüchtlinge in den Stadtteilen .........................................................................57 Abbildung 29: Flüchtlingsverteilung auf Bezirke ....................................................................58 Abbildung 30: Minderjährige Flüchtlinge in den Bezirken .....................................................58 Abbildung 31: Migrationshintergrund in den Jahrgängen der Jugendbevölkerung (Dez. 2016) .............................................................................................................................................59 Abbildung 32: Geschlechterverteilung junger Menschen von 0-27 Jahren je Jahrgang ..........66 Abbildung 33: Deliktarten in 2015 ........................................................................................69 Abbildung 34: Zielebenen; Quelle: Landesjugendamt Rheinland ..........................................70 Abbildung 35: Angebote der Jugendberufshilfe ....................................................................78 Abbildung 36: Maßnahmen der Berufsvorbereitung (51-JHP, Erftstadt) .........................79 Abbildung 37: Möglichkeiten einer Berufsausbildung (51-JHP, Erftstadt)........................80 Abbildung 38: Prozentuale Anteile der Arbeitsbereiche der Jugendhilfe an den Aufwendungen .............................................................................................................................................87 Abbildung 39: Prozentuale Anteile kommunaler Mittel in den Arbeitsbereichen der Jugendhilfe nach Abzug der Erträge ......................................................................................87 98 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Abbildung 40: Verteilung der bundesweiten Ausgaben auf Jugendhilfebereiche; Quelle: 14. Kinder- und Jugendbericht ....................................................................................................88 Abbildung 41: Profilentwicklung Sozio-interkultureller Jugendtreff „SiJu“ ............................94 Abbildung 42: PowerPoint-Präsentation "Jugendbefragung: Erftstadt 2016" ...................... 144 Abbildung 43: Jugendbefragung "Themen & Inhalte" ......................................................... 144 Abbildung 44: Jugendbefragung "10-Punkte-Plan" ............................................................. 145 Abbildung 45: Jugendbefragung "Lebensgefühl".................................................................145 Abbildung 46: Jugendbefragung "Mobilität" ....................................................................... 145 Abbildung 47: Jugendbefragung "Cliquen & Freunde" ........................................................ 146 Abbildung 48: Jugendbefragung "Ansprechperson" ............................................................ 146 Abbildung 49: Jugendbefragung "Lebenszeit" ..................................................................... 146 Abbildung 50: Jugendbefragung "Verein & Ehrenamt" ....................................................... 147 Abbildung 51: Jugendbefragung "Treffpunkte" ...................................................................147 Abbildung 52: Jugendbefragung "Freizeit & Angebote" ...................................................... 147 Abbildung 53: Jugendbefragung "Lieblingsbeschäftigung" .................................................. 148 Abbildung 54: Jugendbefragung "Leben mit Musik" ........................................................... 148 Abbildung 55: Jugendbefragung "Fazit" .............................................................................. 148 Tabelle 1: Teilfachpläne im Rahmen der Jugendarbeit ............................................................4 Tabelle 2: Planungsgrundlagen, -schritte, -beteiligte und -zeitrahmen ..................................13 Tabelle 3: Zeitplan zur Beteiligung der politischen Gremien..................................................14 Tabelle 4: Jugendbevölkerung in Erftstadt nach Altersgruppen in den Stadtteilen ................22 Tabelle 5: Bevölkerungsdaten 2015 und 2016 ......................................................................24 Tabelle 6: Steigerungsraten der Altersgruppen von 2015 auf 2016 .......................................24 Tabelle 7: Geburten in 2015 und 2016 ..................................................................................24 Tabelle 8: Familien- und Alleinerziehende-Haushalte ...........................................................25 Tabelle 9: Gesamt- und Jugendbevölkerung mit Migrationshintergrund ...............................27 Tabelle 10: Jugendbevölkerung in Erftstadt nach Altersgruppen im Bezirk "Nord-West" ......29 Tabelle 11: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Nord-West" .............30 Tabelle 12: Jugendbevölkerung in Erftstadt nach Altersgruppen im Bezirk "Nord-Ost" .........33 Tabelle 13: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Nord-Ost" ...............34 Tabelle 14: Jugendbevölkerung in Erftstadt nach Altersgruppen im Bezirk "West" ...............37 Tabelle 15: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "West" ......................38 Tabelle 16: Jugendbevölkerung in Erftstadt nach Altersgruppen im Bezirk "Ost" ..................42 Tabelle 17: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Ost".........................43 Tabelle 18: Jugendbevölkerung in Erftstadt nach Altersgruppen im Bezirk "Süd" ..................48 Tabelle 19: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Süd" ........................49 Tabelle 20: Entwicklung der Flüchtlingszahlen in Erftstadt 2015 - 2016 ................................53 Tabelle 21: Altersverteilung und Altersgruppen bei Flüchtlingen ..........................................54 Tabelle 22: Flüchtlinge nach Altersgruppen in den Stadtteilen ..............................................57 Tabelle 23: Jugendhilfe im Strafverfahren in 2015 ................................................................68 Tabelle 24: Mitteleinsatz in den Handlungsfeldern der Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2015 86 Tabelle 25: Mittelverteilung in den Arbeitsfeldern der Jugendhilfe im Haushaltsjahr 2015 in Erftstadt ...............................................................................................................................87 Tabelle 26: Aufteilung der Ausgaben auf die Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit von 2006 - 2015 ....................................................................................................................89 99 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Quellen und Literaturangaben Arbeitsgemeinschaft Offene Türen Nordrhein-Westfalen e.V. - AGOT-NRW e.V. (2017). Verlässlich offen bleiben! Für eine starke Offene Kinder- und Jugendarbeit in NRW BAMF. (30.03.2017). https://www.bamf.de/DE/Service/Left/Glossary/_function/glossar.html?lv3=3198544 biregio, Projektgruppe - Bildung und Region. (Januar 2016). Schulentwicklungsplanung Stadt Erftsstadt, Schulentwicklungsplan (Stand Schuljahr 2015/16) BMFSFJ. (August 2014). Kinder- und Jugendhilfe - Achtes Buch Sozialgesetzbuch; Das SGB VIII - Eine Broschüre zu den Rechtsgrundlagen der Kinder- und Jugendhilfe für engagierte Menschen. Referat Öffentlichkeitsarbeit Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. (Januar 2013). Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland - 14. Kinder- und Jugendbericht -. Referat Öffentlichkeitsarbeit, Berlin ISPE - Prof. Dr. Ulrich Deinet. (2016). Abschlussbericht zur Fortschreibung der Offenen Kinderund Jugendarbeit in Mönchengladbach. Haan: ISPE - Institut für sozialraumorientierte Praxisforschung und Entwicklung e.V. Jugendförderung, A. E. (Juli 2016). Eigenständige Jugendpolitik aus Sicht der kommunalen Jugendförderung. LVR/LWL Juraform. (30.03.2017). http://www.juraforum.de/lexikon/auslaender KomDAT, Kommentierte Daten der Kinder- & Jugendhilfe. (März 2017). Heft Nr. 1/17. www.akjstat.tu-dortmund.de LAG Streetwork / Mobile Jugendarbeit NRW e.V. (November 2012). Fachliche Leitlinien für Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW. Düsseldorf LVR/ LWL. (April 2010). EMPFEHLUNGEN DER LANDESJUGENDÄMTER RHEINLAND UND WESTFALEN-LIPPE ZUR KOMMUNALEN JUGENDHILFEPLANUNG, April 2010 LVR-Landesjugendamt Rheinland. (November 2015). Fachliche Leitlinien des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes Rhein-Sieg-Kreis, Kreisjugendamt, Jugendhilfeplanung. (kein Datum). Kinder- und Jugendförderplan 2014 - 2020 für das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises Stadt Erftstadt – Amt für Jugend, Familie und Soziales, Jugendhilfeplanung. (2013). Allgemeine Rahmenbedingungen – Sozialraumbeschreibung Stadt Erftstadt. (30.03.2017). http://www.jugendberatungmobile.de/Richtlinien%202013.pdf Stadt Gelsenkirchen - Der Oberbürgermeister, Vorstandsbereich Arbeit, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz - Stabsstelle Flüchtlinge. (25.09.2015). Handlungskonzept zur Aufnahme von Flüchtlingen in der Stadt Gelsenkirchen. Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit 100 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 9 Anhang 9.1 Gesetzestext: 3. AG KJHG NRW – KJFöG IV. Gewährleistungsverpflichtung, Grundsätze der Förderung § 15 Förderung durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe § 16 Landesförderung § 17 Förderung der Träger der freien Jugendhilfe § 18 Förderung des ehrenamtlichen Engagements § 19 Qualitätsentwicklung, Modellförderung Drittes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz (3. AG-KJHG - KJFöG) Vom 12. Oktober 2004 V. Schlussvorschriften; In-Kraft-Treten § 20 Durchführungsvorschriften § 21 Übergangsvorschriften § 22 In-Kraft-Treten Inhaltsübersicht I. Allgemeine Vorschriften § 1 Regelungsbereich § 2 Grundsätze § 3 Zielgruppen, Berücksichtigung besonderer Lebenslagen § 4 Förderung von Mädchen und Jungen/ Geschlechterdifferenzierte Kinder- und Jugendarbeit § 5 Interkulturelle Bildung § 6 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen § 7 Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule I. Allgemeine Vorschriften § 1 Regelungsbereich Mit diesem Gesetz werden die Grundlagen für die Ausführung der in den §§ 11 - 14 SGB VIII beschriebenen Handlungsfelder der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes geschaffen. Es regelt insbesondere die erforderlichen Rahmenbedingungen für die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung dieser Bereiche sowie die Eigenständigkeit dieser Handlungsfelder im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe. II. Planungsverantwortung § 8 Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie erzieherischer Kinder- und Jugendschutz in der Jugendhilfeplanung § 9 Kinder- und Jugendförderplan des Landes § 2 Grundsätze (1) Die Kinder- und Jugendarbeit soll durch geeignete Angebote die individuelle, soziale und kulturelle Entwicklung junger Menschen unter Berücksichtigung ihrer Interessen und Bedürfnisse fördern. Sie soll dazu beitragen, Kindern und Jugendlichen die Fähigkeit zu solidarischem Miteinander, zu selbst bestimmter Lebensführung, zu ökologischem Bewusstsein und zu nachhaltigem umwelt- III. Förderbereiche § 10 Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit § 11 Jugendverbandsarbeit § 12 Offene Jugendarbeit § 13 Jugendsozialarbeit § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 101 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 bewusstem Handeln zu vermitteln. Darüber hinaus soll sie zu eigenverantwortlichem Handeln, zu gesellschaftlicher Mitwirkung, zu demokratischer Teilhabe, zur Auseinandersetzung mit friedlichen Mitteln und zu Toleranz gegenüber verschiedenen Weltanschauungen, Kulturen und Lebensformen befähigen. (2) Jugendsozialarbeit soll insbesondere dazu beitragen, individuelle und gesellschaftliche Benachteiligungen durch besondere sozialpädagogische Maßnahmen auszugleichen. Sie bietet jungen Menschen vor allem durch Hilfen in der Schule und in der Übergangsphase von der Schule zum Beruf spezifische Förderangebote sowie präventive Angebote zur Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung und zur Berufsfähigkeit. (3) Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz soll junge Menschen und ihre Familien über Risikound Gefährdungssituationen informieren und aufklären, zur Auseinandersetzung mit ihren Ursachen beitragen und die Fähigkeit zu selbstverantworteten Konfliktlösungen stärken. Dabei sollen auch die Ziele und Aufgaben des Kinder- und Jugendmedienschutzes einbezogen werden. §4 Förderung von Mädchen und Jungen / Geschlechterdifferenzierte Kinderund Jugendarbeit Bei der Ausgestaltung der Angebote haben die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe die Gleichstellung von Mädchen und Jungen als durchgängiges Leitprinzip zu beachten (Gender Mainstreaming). Dabei sollen sie - die geschlechtsspezifischen Belange von Mädchen und Jungen berücksichtigen, - zur Verbesserung ihrer Lebenslagen und zum Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen und Rollenzuschreibungen beitragen, - die gleichberechtigte Teilhabe und Ansprache von Mädchen und Jungen ermöglichen und sie zu einer konstruktiven Konfliktbearbeitung befähigen, - unterschiedliche Lebensentwürfe und sexuelle Identitäten als gleichberechtigt anerkennen. §5 Interkulturelle Bildung Die Kinderund Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und der erzieherische Kinder- und Jugendschutz sollen in ihrer inhaltlichen Ausrichtung den fachlichen und gesellschaftlichen Ansprüchen einer auf Toleranz, gegenseitiger Achtung, Demokratie und Gewaltfreiheit orientierten Erziehung und Bildung entsprechen. Sie sollen die Fähigkeit junger Menschen zur Akzeptanz anderer Kulturen und zu gegenseitiger Achtung fördern. §3 Zielgruppen, Berücksichtigung besonderer Lebenslagen (1) Angebote und Maßnahmen in den Handlungsfeldern dieses Gesetzes richten sich vor allem an alle jungen Menschen im Alter vom 6. bis zum 21. Lebensjahr. Darüber hinaus sollen bei besonderen Angeboten und Maßnahmen auch junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr einbezogen werden. (2) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen darauf hinwirken, dass sie die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen in benachteiligten Lebenswelten und von jungen Menschen mit Migrationshintergrund berücksichtigen. Darüber hinaus sollen die Angebote und Maßnahmen dazu beitragen, Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung, Gewalt und sexuellem Missbrauch zu schützen und jungen Menschen mit Behinderungen den Zugang zur Jugendarbeit zu ermöglichen. §6 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben dafür Sorge zu tragen, dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand in den sie betreffenden Angelegenheiten rechtzeitig, in geeigneter Form und möglichst umfassend unterrichtet sowie auf ihre Rechte hingewiesen werden. Zur Förderung der Wahrnehmung ihrer Rechte sollen bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe geeignete Ansprechpartner zur Verfügung stehen. 102 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 (2) Kinder und Jugendliche sollen an allen ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Wohnumfeld- und Verkehrsplanung, der bedarfsgerechten Anlage und Unterhaltung von Spielflächen sowie der baulichen Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen in angemessener Weise beteiligt werden. (3) Das Land soll im Rahmen seiner Planungen, soweit Belange von Kindern und Jugendlichen berührt sind, insbesondere aber bei der Gestaltung des Kinder- und Jugendförderplans, Kinder und Jugendliche im Rahmen seiner Möglichkeiten hören. (4) Bei der Gestaltung der Angebote nach § 10 Abs. 1 Nrn. 1 bis 9 sollen die öffentlichen und freien Träger und andere nach diesem Gesetz geförderte Einrichtungen und Angebote die besonderen Belange der Kinder und Jugendlichen berücksichtigen. Hierzu soll diesen ein Mitspracherecht eingeräumt werden. II. Planungsverantwortung §8 Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie erzieherischer Kinderund Jugendschutz in der Jugendhilfeplanung (1) Jugendhilfeplanung im Sinne des § 80 SGB VIII ist eine ständige Aufgabe des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Sie stützt sich auf die Erfassung der Wünsche, Interessen und Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien und soll so gestaltet werden, dass sie flexibel auf neue Entwicklungen in deren Lebenslagen reagieren und die Arbeitsansätze sowie die finanzielle Ausgestaltung auf diese Entwicklungen abstellen kann. (2) Vor der Entscheidung über Ausstattung und Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes haben die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungs- und Gewährleistungsverpflichtung nach den §§ 79, 80 SGB VIII jeweils den Bestand und den Bedarf an Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen sowie Fachkräften in den in diesem Gesetz beschriebenen Förderbereichen zu ermitteln und die für die Umsetzung notwendigen Maßnahmen festzulegen. (3) Die Jugendhilfeplanung soll mit den Zielen anderer Planungsbereiche der Kommunen abgestimmt werden, soweit diese sich auf die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen beziehen. Hierbei haben die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe darauf hinzuwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in die Planungen einfließen. (4) An der Jugendhilfeplanung sind die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von Anfang an zu beteiligen. Sie sind über Inhalt, Ziele und Verfahren umfassend zu unterrichten. Auf der Grundlage partnerschaftlichen Zusammenwirkens sollen geeignete Beteiligungsformen entwickelt werden. §7 Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule (1) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Träger der freien Jugendhilfe sollen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammenwirken. Sie sollen sich insbesondere bei schulbezogenen Angeboten der Jugendhilfe abstimmen. (2) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe fördern das Zusammenwirken durch die Einrichtung der erforderlichen Strukturen. Dabei sollen sie diese so gestalten, dass eine sozialräumliche pädagogische Arbeit gefördert wird und die Beteiligung der in diesem Sozialraum bestehenden Schulen und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe gesichert ist. (3) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wirken darauf hin, dass im Rahmen einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ein zwischen allen Beteiligten abgestimmtes Konzept über Schwerpunkte und Bereiche des Zusammenwirkens und über Umsetzungsschritte entwickelt wird. 103 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 §9 Kinder- und Jugendförderplan des Landes (1) Das Ministerium erstellt für jede Legislaturperiode einen Kinderund Jugendförderplan. Dieser soll die Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung auf Landesebene beschreiben und Näheres über die Förderung der in diesem Gesetz genannten Handlungsfelder durch das Land enthalten. Die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe sollen bei den Planungen einbezogen werden. (2) Bei der Aufstellung des Kinder- und Jugendförderplans hat das Ministerium die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie Kinder und Jugendliche zu beteiligen. Insbesondere soll es sicherstellen, dass die Belange der jungen Menschen bei der inhaltlichen Ausgestaltung berücksichtigt werden. (3) Der Kinder- und Jugendförderplan stützt sich auf die Erfassung der Wünsche, Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. Er soll so gestaltet werden, dass er neue Entwicklungen in deren Lebenslagen flexibel einbeziehen kann. Dabei sind die Ergebnisse des einmal in jeder Legislaturperiode durch die Landesregierung zu erstellenden Kinder- und Jugendberichtes einzubeziehen. (4) Bei der Erstellung des Kinder- und Jugendförderplans ist der zuständige Ausschuss des Landtages zu beteiligen. pädagogische Angebote der Bildung, Erziehung und Förderung in und außerhalb von Schulen bereitstellen. 3. die kulturelle Jugendarbeit. Sie soll Angebote zur Förderung der Kreativität und Ästhetik im Rahmen kultureller Formen umfassen, zur Entwicklung der Persönlichkeit beitragen und jungen Menschen die Teilnahme am kulturellen Leben der Gesellschaft erschließen. Hierzu gehören auch Jugendkunst- und Kreativitätsschulen. 4. die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit. Sie soll durch ihre gesundheitlichen, erzieherischen und sozialen Funktionen mit Sport, Spiel und Bewegung zur Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen beitragen. 5. die Kinder- und Jugenderholung. Ferienund Freizeitmaßnahmen mit jungen Menschen sollen der Erholung und Entspannung, der Selbstverwirklichung und der Selbstfindung dienen. Die Maßnahmen sollen die seelische, geistige und körperliche Entwicklung fördern, die Erfahrung sozialer Beziehungen untereinander vermitteln und soziale Benachteiligungen ausgleichen. 6. die medienbezogene Jugendarbeit. Sie fördert die Aneignung von Medienkompetenz, insbesondere die kritische Auseinandersetzung der Nutzung von neuen Medien. 7. die interkulturelle Kinderund Jugendarbeit. Sie soll die interkulturelle Kompetenz der Kinder und Jugendlichen und die Selbstvergewisserung über die eigene kulturelle Identität fördern. 8. die geschlechterdifferenzierte Mädchenund Jungenarbeit. Sie soll so gestaltet werden, dass sie insbesondere der Förderung der Chancengerechtigkeit dient und zur Überwindung von Geschlechterstereotypen beiträgt. 9. die internationale Jugendarbeit. Sie dient der internationalen Verständigung und dem Verständnis anderer Kulturen sowie der Friedenssicherung, trägt zu grenzüberschreitenden, gemeinsamen Problemlösungen bei und soll das europäische Identitätsbewusstsein stärken. III. Förderbereiche § 10 Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit (1) Zu den Schwerpunkten der Kinder- und Jugendarbeit gehört insbesondere 1. die politische und soziale Bildung. Sie soll das Interesse an politischer Beteiligung frühzeitig herausbilden, die Fähigkeit zu kritischer Beurteilung politischer Vorgänge und Konflikte entwickeln und durch aktive Mitgestaltung politischer Vorgänge zur Persönlichkeitsentwicklung beitragen. 2. die schulbezogene Jugendarbeit. Sie soll in Abstimmung mit der Schule geeignete (2) Die Träger der freien Jugendhilfe nehmen ihre Aufgaben im Rahmen dieser 104 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Schwerpunkte in eigener Verantwortung wahr. Zentrale Grundprinzipien ihrer Arbeit sind dabei ihre Pluralität und Autonomie, die Wertorientierung, die Methodenvielfalt und offenheit sowie die Freiwilligkeit der Teilnahme. Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe insbesondere mit den Schulen, der Polizei sowie den Ordnungsbehörden eng zusammenwirken. Sie sollen pädagogische Angebote entwickeln und notwendige Maßnahmen treffen, um Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte über Gefahren und damit verbundene Folgen rechtzeitig und in geeigneter Weise zu informieren und zu beraten. Hierzu gehört auch die Fort- und Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. § 11 Jugendverbandsarbeit Jugendverbandsarbeit findet in auf Dauer angelegten von Jugendlichen selbstorganisierten Verbänden statt. Sie trägt zur Identitätsbildung von Kindern und Jugendlichen bei. Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse haben aufgrund der eigenverantwortlichen Tätigkeit und des ehrenamtlichen Engagements junger Menschen einen besonderen Stellenwert in der Kinder- und Jugendarbeit. IV. Gewährleistungsverpflichtung, der Förderung Grundsätze § 15 Förderung durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (1) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind zu Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach Maßgabe dieses Gesetzes verpflichtet. Gemäß § 79 SGB VIII haben sie im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zu gewährleisten, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste, Veranstaltungen und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zur Verfügung stehen. (2) Träger der freien Jugendhilfe und Initiativen, soweit sie in den Bereichen dieses Gesetzes tätig sind, sollen nach Maßgabe des § 74 SGB VIII und den Inhalten und Vorgaben der örtlichen Jugendhilfeplanung gefördert werden. Die Förderung soll sich insbesondere auf die entstehenden Personal- und Sachkosten beziehen. (3) Im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit haben die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den für § 12 Offene Jugendarbeit Offene Jugendarbeit findet insbesondere in Einrichtungen, Maßnahmen und Projekten, Initiativgruppen, als mobiles Angebot, als Abenteuer- und Spielplatzarbeit sowie in kooperativen und übergreifenden Formen und Ansätzen statt. Sie richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen und hält für besondere Zielgruppen spezifische Angebote der Förderung und Prävention bereit. § 13 Jugendsozialarbeit Aufgaben der Jugendsozialarbeit sind insbesondere die sozialpädagogische Beratung, Begleitung und Förderung schulischer und beruflicher Bildung sowie die Unterstützung junger Menschen bei der sozialen Integration und der Eingliederung in Ausbildung und Arbeit. Dazu zählen auch schulbezogene Angebote mit dem Ziel, die Prävention in Zusammenarbeit mit der Schule zu verstärken. § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz umfasst den vorbeugenden Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen. Hierbei sollen die 105 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 die Jugendhilfe insgesamt bereitgestellten Mittel stehen. (4) Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstellt auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan, der für jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird. § 17 Förderung der Träger der freien Jugendhilfe (1) Die Förderung der Träger der freien Jugendhilfe umfasst insbesondere Zuwendungen zu den Personal- und Sachkosten der in der kommunalen Jugendhilfeplanung oder im Kinder- und Jugendförderplan des Landes aufgenommenen Einrichtungen, Angebote und Projekte. Die Förderung soll 85 % der Gesamtaufwendungen nicht überschreiten. (2) Soweit landeszentrale Träger der freien Jugendhilfe gefördert werden, erhalten diese Zuwendungen zu den Personal- und Sachkosten, die durch landeszentrale Steuerungsaufgaben entstehen. (3) Zusammenschlüsse von Trägern der freien Jugendhilfe auf Landesebene sind, soweit sie im Einvernehmen mit dem Ministerium erfolgt sind, gesondert zu fördern. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. (4) Zur Entwicklung von Handlungskonzepten zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz wird eine Landesstelle gefördert, die insbesondere den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz auf Landesebene koordiniert und Anregungen für den Umgang mit Risiken und Gefährdungen entwickelt. Dabei soll sie insbesondere mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe, den Schulen, den Polizei- und Ordnungsbehörden sowie mit anderen auf dem Gebiet des Kinder- und Jugendschutzes tätigen Trägern zusammenwirken. (5) Das Nähere über Inhalt und Umfang der Förderung regelt das Ministerium durch Verwaltungsvorschriften. § 16 Landesförderung (1) Das Ministerium fördert die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz auf der Grundlage des Kinder- und Jugendförderplans nach Maßgabe des Haushalts. Jährlich sind hierfür Mittel in Höhe von 96 Mio. Euro, zunächst befristet bis zum 31.12.2010, bereit zu stellen. (2) Der Kinder- und Jugendförderplan soll die Förderung der in den Bereichen dieses Gesetzes auf Landesebene tätigen Träger der freien Jugendhilfe, die bestehenden landeszentralen Zusammenschlüsse der freien Jugendhilfe sowie der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe umfassen. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen, Einrichtungen sowie projektbezogene pädagogische Ansätze. (3) Soweit die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Zuwendungen für Maßnahmen auf kommunaler Ebene oder in eigener Trägerschaft erhalten, haben sie sicher zu stellen, dass ihr Finanzanteil in einem angemessenen Verhältnis zu den Landesmitteln steht, die Landesmittel nicht zur Haushaltskonsolidierung verwendet werden und die Maßnahmen Bestandteil der örtlichen Jugendhilfeplanung sind. Soweit dies nicht sichergestellt ist, entfällt der Anspruch auf Förderung. (4) Die Förderung projektbezogener Maßnahmen kann das Ministerium im Einzelfall an den Abschluss von Zielvereinbarungen binden. Die Förderung setzt die Bereitschaft des Trägers zur Mitwirkung an einer Qualitätsentwicklung im Rahmen des Wirksamkeitsdialogs voraus. (5) Das Nähere regelt das Ministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium durch Verwaltungsvorschriften. § 18 Förderung des ehrenamtlichen Engagements Das ehrenamtliche Engagement ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Kinder- und Jugendarbeit. Dieses Engagement soll von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und vom Ministerium unterstützt und gefördert werden. Das Ministerium gewährt Zuwendungen für 1. die Aus- und Fortbildung der ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und 106 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 2. ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit nach Maßgabe des Gesetzes zur Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendhilfe (Sonderurlaubsgesetz) vom 31. Juli 1974 (GV. NRW. S. 768), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. September 2001 (GV. NRW. S. 708). § 21 Übergangsvorschriften Zur Sicherung der kinderund jugendpolitischen Infrastruktur soll für das Jahr 2005 der Kinder- und Jugendförderplan so gestaltet werden, dass die in diesem Gesetz normierten Fördergrundsätze Berücksichtigung finden und die Träger in ihrer Arbeit nicht weiter eingeschränkt werden. § 19 Qualitätsentwicklung, Modellförderung Zur Reflexion und Fortentwicklung der Angebote und Strukturen in der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes fördert das Ministerium insbesondere 1. auf Landesebene jugendpolitisch bedeutsame Veranstaltungen, Veröffentlichungen und Untersuchungen, 2. Maßnahmen zur Erprobung zukunftsweisender Initiativen, die nach ihrer Zielvorstellung, nach Inhalt und Methode der Durchführung geeignet sind, Anregungen und Anstöße zu geben sowie 3. neue Projekte an der Schnittstelle von Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zu anderen Politikfeldern und Modelle zur Schaffung von Ganztagsangeboten für Kinder im schulpflichtigen Alter, insbesondere in der Altersgruppe der 10 - 14-Jährigen. § 22 In-Kraft-Treten Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten §§ 15, 16 und 17 am 1. Januar 2006 in Kraft. Düsseldorf, den 12. Oktober 2004 Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Peer S t e i n b r ü c k (L. S.) Der Innenminister zugleich für den Finanzminister Dr. Fritz B e h r e n s Die Ministerin für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie Birgit F i s c h e r Die Ministerin für Schule, Jugend und Kinder zugleich für den Minister für Wirtschaft und Arbeit Ute S c h ä f e r V. Schlussvorschriften; In-Kraft-Treten GV. NRW. 2004 S. 572 § 20 Durchführungsvorschriften (1) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gelten für seine Durchführung die Vorschriften des Sozialgesetzbuches Verwaltungsverfahren - (SGB X) entsprechend. (2) Das Ministerium erlässt die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften. (3) Ministerium im Sinne dieses Gesetzes ist das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen. 107 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 9.2 Fördergrundlagen: Kommunale Richtlinien Richtlinien über die Förderung der freien Jugendhilfe in Erftstadt 0. Inhaltsverzeichnis Präambel 1. 1.1 1.2 Allgemeiner Teil Begriffserläuterungen Allgemeine Förderungsrichtlinien 2. 2.11 2.12 2.13 2.2 2.3 Freizeitaktivitäten Eintägige Freizeitmaßnahmen Mehrtägige Freizeit- und Ferienmaßnahmen Mehrtägige Freizeit- und Ferienmaßnahmen für behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige Internationale Jugendbegegnungen Stadtranderholungsmaßnahmen 3. 3.11 3.12 3.21 3.22 Schulung und Bildung Eintägige Schulungen für Mitarbeiter/innen und Betreuer/innen Mehrtägige Schulungen für Mitarbeiter/innen und Betreuer/innen Eintägige allgemeine Jugendbildungsmaßnahmen Mehrtägige allgemeine Jugendbildungsmaßnahmen 4. 4.1 4.2 4.3 Förderung von Gruppen Jugendpflegematerial Globalzuschuss/einmalige Starthilfe Stadtjugendringunterstützung 5. 5.1 5.2 Förderung von Einrichtungen Nutzbarmachung von Jugendgruppenräumen Investitionsbeihilfe 6. Jugendkulturarbeit 7. Sonstige Jugendarbeit 8. Betriebskostenzuschuss 9. Anhang 108 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Präambel Die Stadt Erftstadt sieht es als wichtige Aufgabe an, die Träger der freien Jugendhilfe in ihrer Arbeit zu fördern und zu unterstützen. Sie leisten im Rahmen ihrer in der Regel ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag bei der Betreuung, Förderung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in unserem Gemeinwesen. 1. Allgemeiner Teil 1.1 Begriffserläuterungen Zum besseren Verständnis sind nachfolgend die in diesen Förderungsrichtlinien relevanten Begriffe erläutert. Erklärungen zu den einzelnen förderungswürdigen Maßnahmen und Förderungsarten sind unter diesen jeweils unter Punkt a) bzw. teilweise auch b) zu finden. Teilnehmer/innen sind diejenigen Personen, die an einer Maßnahme teilnehmen und nicht als Leiter/in oder Betreuer/in fungieren. Als Teilnehmer/innen werden nach diesen Richtlinien, soweit nichts anderes gesagt wird, nur Erftstädter Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis einschl. 17 Jahren und junge Volljährige bis einschl. 26 Jahre gefördert, wenn sie noch in der Schul- bzw. Berufsausbildung stehen, ohne eigenes Einkommen oder zum Wehr- bzw. Zivildienst eingezogen sind, und dies vom Träger bestätigt wird. Leiter/in einer Maßnahme ist die den kombinierten Antrag und Verwendungsnachweis unterzeichnende Person. Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass die Leitung von Maßnahmen in Händen geeigneter Personen liegt. Bezüglich der Bezuschussung gilt der/die Leiter/in als Betreuer/in. Betreuer/innen sind alle Personen, die neben dem/der oder als Leiter/in eine Maßnahme verantwortlich durchführen, unabhängig von ihrer Funktion im Verband und ihrem Wohnsitz. Für Betreuer/innen gilt die Altersobergrenze nicht. In der Regel wird je 8 Teilnehmer/innen ein/eine Betreuer/in gefördert. Bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen mit weniger als 8 Teilnehmer/innen werden ein Betreuer und eine Betreuerin gefördert. Über Ausnahmen entscheidet das Amt für Jugend und Familie im Einzelfall. Das Amt für Jugend und Familie ist das Amt auf Stadtebene, das für Jugendbelange zuständig ist. Es besteht zum einen aus der Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie (Stadtverwaltung Erftstadt, Amt 51) und zum anderen aus dem Jugendhilfeausschuss. Der Jugendhilfeausschuss (JHA) ist das für Jugendangelegenheiten zuständige Fachgremium. Er ist besetzt mit Vertretern/innen der im Stadtrat vertretenen Parteien, der Wohlfahrtsverbände, der Jugendverbände und anderen sachkundigen Bürgern/innen. 109 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Das Sozialgesetzbuch, Teil VIII „Kinder- und Jugendhilfe“ (SGB VIII) regelt die außerschulische Förderung der Jugendarbeit und ist die Grundlage für die Arbeit des Amtes für Jugend und Familie. Die Anerkennung des Trägers nach § 75 SGB VIII ist die Voraussetzung einer langfristigen Förderungsfähigkeit von Gruppen, Verbänden und Vereinigungen, die Jugendarbeit leisten bzw. jugendpflegerisch tätig sind. Der Stadtjugendring (StJR) ist die freiwillige Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII der Jugendgruppen, Verbände und Einrichtungen im Stadtgebiet. 1.2 Allgemeine Förderungsrichtlinien Die Zuschüsse werden in der Erwartung gezahlt, dass die Träger der freien Jugendhilfe auch die nicht verbandsgebundene Jugend an ihrer Jugendarbeit beteiligen und die geförderten Maßnahmen nach Möglichkeit allen Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in der Stadt Erftstadt zugänglich machen. 1.21 Antragsberechtigt sind grundsätzlich nur Träger der freien Jugendhilfe, die örtlich oder überörtlich öffentlich nach § 75 SGB VIII anerkannt sind und eine Vereinbarung entsprechend der Vorgaben des § 72a SGB VIII mit dem zuständigen Jugendamt abgeschlossen haben. 1.22 Gefördert werden nur Personen, die in Erftstadt wohnen, oder nachweislich als Leiter/in oder Betreuer/in für örtliche Jugendhilfeträger tätig sind. 1.23 Veranstaltungen oder Maßnahmen, die überwiegend - dem eigentlichen Vereinszweck dienen, Trainings- oder Wettkampfcharakter haben und offensichtlich nicht der Jugendarbeit nach SGB VIII zuzuordnen sind (z.B. bei Sportvereinen Trainingslager und Turniere, bei Musikvereinen Musikwettbewerbe) - religiöser, gewerkschaftlicher, parteipolitischer Art sind werden nicht gefördert. 1.24 Die Zuschüsse werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und bei Anerkennung der Förderungswürdigkeit der beantragten Maßnahmen gewährt. 1.25 Für alle Anträge / Verwendungsnachweise und Teilnehmerlisten sind die Formblätter des Amtes für Jugend und Familie zu verwenden. 1.26 Alle Anträge / Verwendungsnachweise müssen seitens des/der Antragstellers/in von zwei Zeichnungsberechtigten unterzeichnet werden. 1.27 Sind Programme als Antragsunterlagen erforderlich, sollen sie inhaltlich den Charakter der Veranstaltung, die Zielsetzung und den Zeitablauf so darstellen, dass sie prüffähig sind. 110 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 1.28 Alle Anträge / Verwendungsnachweise sind grundsätzlich unmittelbar nach Durchführung der Maßnahme, jedoch spätestens nach 2 Monaten einzureichen. In begründeten Ausnahmefällen kann vor Durchführung der Maßnahme ein Abschlag gezahlt werden. Dieser ist mindestens 4 Wochen vor Durchführung zu beantragen. 1.29 Bei der Beantragung städtischer Zuschüsse muss der Träger seine Eigenmittel und evtl. sonstige Zuschüsse Dritter einsetzen. Gesamtkosten im Sinne dieser Richtlinien sind alle mit der jeweiligen Maßnahme zusammenhängenden und vertretbaren Kosten nach Abzug aller Preis- und Zahlungsvergünstigungen. Verwaltungs- und Sachkosten der Verbände für eigene Maßnahmen sind nicht zuschussfähig. 1.210 Falls das Land, der Bund oder sonstige Stellen für Maßnahmen im Rahmen dieser Richtlinien ebenfalls Zuschüsse zahlen, sind diese in jedem Fall in Anspruch zu nehmen. Eine evtl. Überfinanzierung hat der Antragsteller der Stadt Erftstadt mitzuteilen, so dass sie vom Zuschuss der Stadt Erftstadt in Abzug gebracht oder nach Auszahlung zurückgefordert werden kann. Der Antragsteller ist verpflichtet, auf Anfrage einen Finanzierungsplan vorzulegen. 1.211 Über den Zuschussantrag entscheidet, soweit nichts anderes gesagt wird, im Rahmen dieser Richtlinien die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie. 1.212 Die Stadt ist berechtigt, den Verwendungsnachweis zu prüfen. 1.213 Die Auszahlung der Bewilligungssummen kann auf begründeten Antrag in 2 Raten (70 % vor; 30 % nach der Maßnahme) erfolgen. Voraussetzung für die Ratenzahlung ist eine Mindestzuschusshöhe von 100,00 EURO. 1.214 Über Anträge zur Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen, die nicht durch diese Richtlinien gedeckt sind, entscheidet grundsätzlich der JHA. 1.215 Die Stadt Erftstadt behält sich den Widerruf der Bewilligung und die Rückforderung der Zuschüsse einschließlich der landesüblichen Zinsen für den Fall vor, dass - gegen diese Richtlinien verstoßen wurde, - der Zuschuss entgegen dem angegebenen Zweck verwendet wurde, - der Verwendungsnachweis nicht rechtzeitig, unvollständig oder unrichtig vorgelegt wird. 111 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 2. Freizeitaktivitäten 2.11 Eintägige Freizeitmaßnahmen a) Die Maßnahmen, die hier gefördert werden, sind eintägige Freizeitmaßnahmen von mindestens sechsstündiger Dauer, an denen mindestens fünf Kinder/Jugendliche und ein/e Leiter/in teilnehmen. Bei diesen Maßnahmen müssen die pädagogischen, bildungsmäßigen, führungstechnischen, hygienischen und wirtschaftlichen Forderungen erfüllt sein. b) Der Personenkreis, der gefördert wird, sind Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis einschl. 17 Jahren und junge Volljährige bis einschl. 26 Jahre, wenn sie noch in der Schulbzw. Berufsausbildung stehen, ohne Beschäftigung bzw. eigenes Einkommen oder zum Wehr- bzw. Zivildienst eingezogen sind und dies vom Träger bestätigt wird. c) Die Förderungsbeträge werden wie folgt festgesetzt: 2,08 EURO je Teilnehmer/in 4,16 EURO je Leiter/in/Betreuer/in 7,84 EURO je behinderte/r Teilnehmer/in bzw. Betreuer/in, sofern es sich um eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes handelt und im Einzelfall der notwendige Betreuungsaufwand durch die Art der Behinderung nachweisbar gerechtfertigt ist. Pro angefangene 8 Teilnehmer/innen wird in der Regel ein/e Leiter/in bzw. Betreuer/in bezuschusst. d) Der/die Antragsteller/in muss bei einer auf Dauer angelegten Förderung grundsätzlich ein Träger der freien Jugendhilfe sein, der örtlich oder überörtlich nach § 75 SGB VIII anerkannt ist. e) Die Beantragung erfolgt kombiniert mit dem Verwendungsnachweis (Formblätter A / V und T) schriftlich unmittelbar nach Durchführung der Maßnahme, jedoch spätestens nach zwei Monaten an die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie. f) Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie. g) Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach den Allgemeinen Förderungsrichtlinien. h) Nicht gefördert im Rahmen dieser Richtlinien werden: - Maßnahmen im Rahmen der Partnerschaften mit Wokingham, Viry-Chatillon und Jelenia Góra - Maßnahmen geschlossener Schulklassen - Maßnahmen, die in Verbindung mit Reisegesellschaften oder Reisebüros erfolgen, die nicht auf gemeinnütziger Basis arbeiten, Ausnahme: eine eigene jugendpflegerische Programmgestaltung und Betreuung erfolgt durch den Träger - Maßnahmen, die sich zu mehr als 1/3 ihrer Dauer auf Eisenbahn- bzw. Omnibusfahrten erstrecken (Besichtigungsfahrten). 112 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 2.12 Mehrtägige Freizeit- und Ferienmaßnahmen a) Die Maßnahmen, die hier gefördert werden, sind Freizeit- und Ferienmaßnahmen (z.B. Wanderungen, Fahrten und Lager) mit mindestens einer Übernachtung bis zu 28 Tagen, an denen mindestens 5 Kinder/Jugendliche und ein/e Leiter/in teilnehmen. Bei diesen Maßnahmen müssen die pädagogischen, bildungsmäßigen, führungstechnischen, hygienischen und wirtschaftlichen Forderungen erfüllt sein. b) Der Personenkreis, der gefördert wird, sind Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis einschl. 17 Jahren und junge Volljährige bis einschl. 26 Jahre, wenn sie noch in der Schul- bzw. Berufsausbildung stehen, ohne Beschäftigung bzw. eigenes Einkommen oder zum Wehr- bzw. Zivildienst eingezogen sind und dies vom Träger bestätigt wird. c) Die Förderungsbeträge werden wie folgt festgesetzt: 2,48 EURO je Tag und Teilnehmer/in, 4,72 EURO je Tag und Leiter/in / Betreuer/in. 7,84 EURO je behinderte/r Teilnehmer/in bzw. Betreuer/in, sofern es sich um eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes handelt und im Einzelfall der notwendige Betreuungsaufwand durch die Art der Behinderung nachweisbar gerechtfertigt ist. Pro angefangene 8 Teilnehmer/innen wird in der Regel ein/e Leiter/in bzw. Betreuer/in bezuschusst. d) Der/die Antragsteller/in muss bei einer auf Dauer angelegten Förderung grundsätzlich ein Träger der freien Jugendhilfe sein, der örtlich oder überörtlich nach § 75 SGB VIII anerkannt ist. e) Die Beantragung erfolgt kombiniert mit dem Verwendungsnachweis (Formblätter A / V und T) schriftlich unmittelbar nach Durchführung der Maßnahme, jedoch spätestens nach 2 Monaten an die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie. f) Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie. g) Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach den Allgemeinen Förderungsrichtlinien. h) Nicht gefördert im Rahmen dieser Richtlinien werden: - Fahrten im Rahmen der Partnerschaften mit Wokingham, Viry-Chatillon und Jelenia Gora, - Fahrten und Lager geschlossener Schulklassen, - Fahrten, die in Verbindung mit Reisegesellschaften oder Reisebüros erfolgen, die nicht auf gemeinnütziger Basis arbeiten, Ausnahme: eine eigene jugendpflegerische Programmgestaltung und Betreuung erfolgt durch den Träger - Veranstaltungen, die sich zu mehr als ein Drittel ihrer Dauer auf Eisenbahn- bzw. Omnibusfahrten erstrecken (Besichtigungsfahrten). 113 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 2.13 Mehrtägige Freizeit- und Ferienmaßnahmen für behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige a) Die Maßnahmen, die hier gefördert werden, sind Freizeitmaßnahmen mit mindestens einer Übernachtung und mehrtägige Ferienmaßnahmen (auch ohne Übernachtung) für / mit behinderten Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen. b) Der Personenkreis, der gefördert wird, sind behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis einschließlich 26 Jahre, die unter das Schwerbehindertengesetz fallen. c) Der Förderungsbetrag wird wie folgt festgesetzt: 7,84 EURO je Tag und Teilnehmer(in) Leiter und Betreuer werden nicht im Rahmen dieser Richtlinien gefördert. d) Antragsberechtigt sind alle Träger, die Freizeit- und Ferienmaßnahmen für behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige durchführen. e) Die Beantragung erfolgt kombiniert mit dem Verwendungsnachweis (Formblätter A / V und T) schriftlich unmittelbar nach Durchführung der Maßnahme, jedoch spätestens nach 2 Monaten an die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie. f) Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie. g) Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach den Allgemeinen Förderungsrichtlinien. 114 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 2.2 Internationale Jugendbegegnungen a) Die Maßnahmen, die hier gefördert werden, sind internationale Jugendbegegnungen (Maßnahmen, die geeignet sind, zur besseren Verständigung und zur freundschaftlichen Beziehung unter der Jugend Europas und des außereuropäischen Auslandes beizutragen), an denen mindestens 5 Jugendliche und ein/e Leiter/in und in der Regel höchstens 40 Personen teilnehmen. Das Programm muss Möglichkeiten zum Kennen lernen des/der Partners/in und seiner Umwelt, zu gemeinsamen Veranstaltungen, zu Festen und Freizeit, zum Anknüpfen persönlicher Beziehungen zu Gastgebern/innen und Gastfamilien bieten. Es muss sich um eine qualifizierte Internationale Jugendbegegnungsmaßnahme handeln, die den Richtlinien des Landesjugendplanes entspricht. Die Maßnahmen sollen bei Durchführung in außereuropäischen Ländern mindestens 14 Tage und in europäischen Ländern mindestens 7 Tage dauern. Der Zuschuss wird für höchstens 21 Tage, ausnahmsweise bis 28 Tage gewährt. Diese jugendpolitischen Maßnahmen setzen unter einer verantwortungsbewussten Leitung sorgfältige Auswahl der Teilnehmer/innen, eingehende Vorbereitung und sinnvolle Planung voraus, um eine verständnisvolle Begegnung mit jungen Menschen anderer Länder zu gewährleisten. b) Der Personenkreis, der gefördert wird, sind Jugendliche im Alter von 14 bis einschl. 17 Jahren und junge Volljährige bis einschl. 26 Jahre, wenn sie noch in der Schulbzw. Berufsausbildung stehen, ohne Beschäftigung bzw. ohne eigenes Einkommen sind oder zur Ableistung der Wehrpflicht bzw. des Ersatzdienstes eingezogen sind und dies vom Träger bestätigt wird. c) Die Förderungsbeträge werden wie folgt festgesetzt: 3,52 EURO je Tag und Person. 7,84 EURO je behinderte/r Teilnehmer/in bzw. Betreuer/in, sofern es sich um eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes handelt und im Einzelfall der notwendige Betreuungsaufwand durch die Art der Behinderung nachweisbar gerechtfertigt ist. Pro angefangene 8 Teilnehmer/innen wird in der Regel ein/e Leiter/in bzw. Betreuer/in bezuschusst, der/die volljährig sein muss. Die Förderung bezieht sich auch auf ausländische Teilnehmer/innen, wenn die Maßnahme in Erftstadt stattfindet, auf ausländische und deutsche Teilnehmer/innen, wenn die Teilnehmer/innen gemeinsam an einem dritten Ort untergebracht sind. d) Der/die Antragsteller/in muss grundsätzlich ein Träger der freien Jugendhilfe sein, der örtlich oder überörtlich nach § 75 SGB VIII anerkannt ist. 115 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 e) Die Beantragung erfolgt kombiniert mit dem Verwendungsnachweis (Formblätter A / V und T) schriftlich unmittelbar nach Durchführung der Maßnahme, jedoch spätestens nach 2 Monaten an die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie. Dem Antrag ist ein detailliertes Programm beizufügen. f) Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie. g) Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach den Allgemeinen Förderungsrichtlinien. h) Nicht gefördert im Rahmen dieser Richtlinien werden: - Maßnahmen im Rahmen der Partnerschaften mit Wokingham, Viry-Chatillon und Jelenia Gora, - Maßnahmen von Schulen. 116 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 2.3 Stadtranderholungsmaßnahmen (Feriennaherholung) a) Die Maßnahmen, die hier gefördert werden, sind Maßnahmen der Feriennaherholung, die vor allem den Kindern, die nicht in Ferien fahren, die Möglichkeit geben sollen, die nähere Umgebung ihres Heimatortes kennen zu lernen, Erfahrungen in der Gruppe zu sammeln und sich zu erholen. Es werden Tagesveranstaltungen sowie Maßnahmen bis höchstens 14 Tage während der Oster- und Herbstferien, bis höchstens 21 Tage während der Sommerferien bezuschusst, wenn mindestens 20 Kinder teilnehmen. b) Der Personenkreis, der gefördert wird, sind Kinder im Alter von 6 bis einschl. 12 Jahren. c) Die Förderungsbeträge werden wie folgt festgesetzt: - Tagesveranstaltungen (über 5 Stunden, mit Mittagessen): 2,32 EURO pro Tag und Teilnehmer/in, 4,56 EURO pro Tag und Leiter/in / Betreuer/in / Hilfsperson, - Halbtagsveranstaltungen (bis zu 5 Stunden): 1,68 EURO pro Tag und Teilnehmer/in, 3,28 EURO pro Tag und Leiter/in / Betreuer/in / Hilfsperson. 7,84 EURO je behinderte/r Teilnehmer/in bzw. Betreuer/in, sofern es sich um eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes handelt und im Einzelfall der notwendige Betreuungsaufwand durch die Art der Behinderung nachweisbar gerechtfertigt ist. Pro angefangene 8 Teilnehmer/innen wird in der Regel ein/e Leiter/in bzw. Betreuer/in bezuschusst. Pro angefangene 25 Teilnehmer/innen wird ein Koch/eine Köchin bzw. eine Hilfsperson bezuschusst. d) Der/die Antragsteller/in muss grundsätzlich ein Träger der freien Jugendhilfe sein, der örtlich oder überörtlich nach § 75 SGB VIII anerkannt ist. e) Die Beantragung erfolgt kombiniert mit dem Verwendungsnachweis (Formblätter A / V und T) schriftlich unmittelbar nach Durchführung der Maßnahme, jedoch spätestens nach 2 Monaten an die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie. Ein Erfahrungsbericht ist ebenfalls beizufügen. f) Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie. g) Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach den Allgemeinen Förderungsrichtlinien. h) Bei Tagen mit Übernachtung finden die Förderungssätze von Freizeitund Ferienmaßnahmen (2.1) analoge Anwendung. 117 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 3. Schulung und Bildung 3.11 Eintägige Schulungen für Mitarbeiter/innen und Betreuer/innen a) Die Maßnahmen, die hier gefördert werden, sind eintägige Schulungen mit der Zielsetzung, ehrenamtliche Jugendleiter/innen und andere erzieherische Hilfskräfte in der Jugendverbandsarbeit so zu qualifizieren, dass sie in die Lage versetzt werden, eine den Erfordernissen der heutigen Gesellschaft gemäße Jugendarbeit zu betreiben. An diesen Schulungen, die mindestens 4 Stunden Bildungsarbeit beinhalten, müssen mindestens 8 Personen ausschließlich der Betreuer/innen teilnehmen. Aus dem Programm muss eindeutig der Schulungscharakter erkennbar sein. b) Der Personenkreis, der gefördert wird, sind Personen ab 15 Jahren. Schulungsbetreuer/innen müssen volljährig sein. c) Die Förderungsbeträge werden wie folgt festgesetzt: 3,68 EURO je Teilnehmer/in, 3,68 EURO je Leiter/in / Betreuer/in. 7,84 EURO je behinderte/r Teilnehmer/in bzw. Betreuer/in, sofern es sich um eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes handelt und im Einzelfall der notwendige Betreuungsaufwand durch die Art der Behinderung nachweisbar gerechtfertigt ist. Pro angefangene 8 Teilnehmer/innen wird ein/e Leiter/in bzw. Betreuer/in bezuschusst. d) Der/die Antragsteller/in muss bei einer auf Dauer angelegten Förderung grundsätzlich ein Träger der freien Jugendhilfe sein, der örtlich oder überörtlich nach § 75 SGB VIII anerkannt ist. e) Die Beantragung erfolgt kombiniert mit dem Verwendungsnachweis (Formblätter A / V und T) schriftlich unmittelbar nach Durchführung der Maßnahme, jedoch spätestens nach 2 Monaten an die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie. Dem Antrag ist ein detailliertes Schulungsprogramm beizufügen. f) Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie. g) Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach den Allgemeinen Förderungsrichtlinien. 118 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 3.12 Mehrtägige Schulungen für Mitarbeiter/innen und Betreuer/innen a) Die Maßnahmen, die hier gefördert werden, sind mehrtägige Schulungen mit der Zielsetzung, ehrenamtliche Jugendleiter/innen und andere erzieherische Hilfskräfte in der Jugendverbandsarbeit so zu qualifizieren, dass sie in die Lage versetzt werden, eine den Erfordernissen der heutigen Gesellschaft gemäße Jugendarbeit zu betreiben. An diesen Schulungen, die mindestens 5 Stunden Bildungsarbeit pro Tag beinhalten (Zeiten nach 22.00 Uhr werden nicht berücksichtigt), müssen mindestens 8 Personen ausschließlich der Betreuer/innen teilnehmen. Aus dem Programm muss eindeutig der Schulungscharakter erkennbar sein. b) Der Personenkreis, der gefördert wird, sind Personen ab 15 Jahren. Schulungsbetreuer/innen müssen volljährig sein. c) Die Förderungsbeträge werden wie folgt festgesetzt: 6,40 EURO je Teilnehmer/in, 6,40 EURO je Leiter/in / Betreuer/in. 7,84 EURO je behinderte/r Teilnehmer/in bzw. Betreuer/in, sofern es sich um eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes handelt und im Einzelfall der notwendige Betreuungsaufwand durch die Art der Behinderung nachweisbar gerechtfertigt ist. Pro angefangene 8 Teilnehmer/innen wird ein/e Leiter/in bzw. Betreuer/in bezuschusst. d) Der/die Antragsteller/in muss bei einer auf Dauer angelegten Förderung grundsätzlich ein Träger der freien Jugendhilfe sein, der örtlich oder überörtlich nach § 75 SGB VIII anerkannt ist. e) Die Beantragung erfolgt kombiniert mit dem Verwendungsnachweis (Formblätter A / V und T) schriftlich unmittelbar nach Durchführung der Maßnahme, jedoch spätestens nach 2 Monaten an die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie. Dem Antrag ist ein detailliertes Schulungsprogramm beizufügen. f) Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie. g) Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach den Allgemeinen Förderungsrichtlinien. h) Information: Die Förderungssätze von Freizeit- und Ferienmaßnahmen (2.1) finden analoge Anwendung - bei Tagen, an denen keine 5 Stunden Bildungsarbeit im Programm enthalten sind, - für Teilnehmer/innen, die das Mindestalter von 15 Jahren noch nicht erreicht haben. 119 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 3.21 Eintägige allgemeine Jugendbildungsmaßnahmen a) Die Maßnahmen, die hier gefördert werden, sind eintägige Veranstaltungen von mindestens 4stündiger Dauer und einer Teilnehmerzahl von mindestens 8 Personen ausschließlich der Betreuer/innen mit folgenden Inhalten: - Staatsbürgerliche Bildung (z.B. Hinführung zum demokratischen Verhalten), - Arbeit, Arbeitswelt, Maßnahmen für arbeitslose Jugendliche (Einzelvorträge, Vortragsreihen, Kurse, Seminare einschl. Besichtigungen, die der Erziehungshilfe während der Berufsvorbereitung, Berufsausübung, Berufstätigkeit und Arbeitslosigkeit dienen, insbesondere berufserzieherische und berufsbegleitende Hilfen. Dabei sollen u.a. Themen behandelt werden, die sich auf Rechte und Pflichten der jungen Menschen in Arbeit und Arbeitswelt, insbesondere hinsichtlich des Jugendarbeitsschutzes und der Jugendvertretung beziehen), - Hinführung zum sozialen Verständnis (Maßnahmen und Veranstaltungen, die theoretisch und praktisch junge Menschen zum sozialen Verständnis und zum sozialen Dienst führen sollen). Dies sind insbesondere: - Einführung in die sozialen Probleme der Gegenwart durch Begegnungen mit Praktikern der freien und behördlichen Sozialarbeit sowie durch Besichtigung geeigneter und sozialer Einrichtungen und Maßnahmen, Hinweis auf die Bedeutung der freiwilligen ehrenamtlichen Arbeit in der Gesellschaft, - Begegnung mit dem elternlosen, dem körperlich- oder geistig behinderten Kind, mit Kindern und Jugendlichen in Erziehungsheimen oder Strafanstalten, mit alten und kranken Menschen, - Nachbarschaftshilfen, insbesondere zur Entlastung kinderreicher Familien und gebrechlicher oder alter Menschen), - Maßnahmen im Natur- und Umweltschutz (Maßnahmen und Veranstaltungen, die dazu beitragen, das Verständnis der Jugend für den Schutz der Natur und der Umwelt sowie die Umsetzung der gewonnenen Erkenntnis in die Praxis zu fördern), - Maßnahmen des erzieherischen Jugendschutzes (Einzelvorträge, Vortragsreihen und Seminare, die geeignet sind, suchtvorbeugend zu wirken, wie z.B. Themen über legale und illegale Drogen, Alkohol- und Medikamentenmissbrauch, destruktive Kulte und Umgang mit Medien). - Maßnahmen, die dazu dienen, das kulturelle Verständnis der Jugendlichen zu fördern bzw. zu entwickeln (z. B. in den Bereichen Theater, Musik, Literatur und bildende Kunst). b) Der Personenkreis, der gefördert wird, sind junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren. Veranstaltungsbetreuer/innen müssen volljährig sein. 120 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 c) Die Förderungsbeträge werden wie folgt festgesetzt: 3,28 EURO je Teilnehmer/in, 3,28 EURO je Leiter/in / Betreuer/in. 7,84 EURO je behinderte/r Teilnehmer/in bzw. Betreuer/in, sofern es sich um eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes handelt und im Einzelfall der notwendige Betreuungsaufwand durch die Art der Behinderung nachweisbar gerechtfertigt ist. Pro angefangene 8 Teilnehmer/innen wird ein/e Leiter/in bzw. Betreuer/in bezuschusst. d) Der/die Antragsteller/in muss bei einer auf Dauer angelegten Förderung grundsätzlich ein Träger der freien Jugendhilfe sein, der örtlich oder überörtlich nach § 75 SGB VIII anerkannt ist. e) Die Beantragung erfolgt kombiniert mit dem Verwendungsnachweis (Formblätter A / V und T) schriftlich unmittelbar nach Durchführung der Maßnahme, jedoch spätestens nach 2 Monaten an die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie. Dem Antrag ist ein detailliertes Programm der Bildungsmaßnahme beizufügen. f) Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie. g) Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach den Allgemeinen Förderungsrichtlinien. 121 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 3.22 Mehrtägige allgemeine Jugendbildungsmaßnahmen a) Die Maßnahmen, die hier gefördert werden, sind mehrtägige Schulungen (mindestens 5 Stunden Bildungsarbeit pro Tag; Zeiten nach 22.00 Uhr werden nicht berücksichtigt), mit einer Teilnehmerzahl von mindestens 8 Personen ausschließlich der Betreuer/innen und den Inhalten der eintägigen allgemeinen Jugendbildungsmaßnahmen. b) Der Personenkreis, der gefördert wird, sind junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren. Veranstaltungsbetreuer/innen müssen volljährig sein. c) Die Förderungsbeträge werden wie folgt festgesetzt: 5,12 EURO je Teilnehmer/in, 5,12 EURO je Leiter/in / Betreuer/in. 7,84 EURO je behinderte/r Teilnehmer/in bzw. Betreuer/in, sofern es sich um eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes handelt und im Einzelfall der notwendige Betreuungsaufwand durch die Art der Behinderung nachweisbar gerechtfertigt ist. Pro angefangene 8 Teilnehmer/innen wird ein/e Leiter/in bzw. Betreuer/in bezuschusst. d) Der/die Antragsteller/in muss bei einer auf Dauer angelegten Förderung grundsätzlich ein Träger der freien Jugendhilfe sein, der örtlich oder überörtlich nach § 75 SGB VIII anerkannt ist. e) Die Beantragung erfolgt kombiniert mit dem Verwendungsnachweis (Formblätter A / V und T) schriftlich unmittelbar nach Durchführung der Maßnahme, jedoch spätestens nach 2 Monaten an die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie. Dem Antrag ist ein detailliertes Programm der Bildungsmaßnahme beizufügen. f) Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie. g) Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach den Allgemeinen Förderungsrichtlinien. h) Information: Die Förderungssätze von Freizeit- und Ferienmaßnahmen (2.1) finden analoge Anwendung - bei Tagen, an denen keine 5 Stunden Bildungsarbeit im Programm enthalten sind, - für Teilnehmer/innen, die das Mindestalter von 14 Jahren noch nicht erreicht haben. 122 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 4. Förderung von Gruppen 4.1 Jugendpflegematerial a) Die Gruppierungen, die hier gefördert werden sollen, sind Träger der freien Jugendhilfe mit Sitz in Erftstadt, die örtlich oder überörtlich nach § 75 SGB VIII anerkannt sind. b) Das Förderungsziel ist die Bezuschussung bei der Anschaffung von Jugendpflegematerialien, die für die Jugendarbeit mit 6- bis 26jährigen Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen von Bedarf sind. Besonderes Förderungsziel ist die selbstorganisierte und -verantwortete Jugendarbeit. Eine hinreichende jugendpflegerische Nutzung der angeschafften Materialien muss gewährleistet sein. Gefördert wird zum Beispiel die Anschaffung von c) Zeltmaterialien Spiel- und Sportgeräten Musikinstrumenten Liederbüchern und Notenmaterialien Film- und Diaserien Instandsetzung von Zelten u.a. Elektronische Spiele (z. B. Dart, Schach u. ä.) Der Förderungsbetrag richtet sich nach dem Wert der Anschaffung. Die Beschaffung der Jugendpflegematerialien wird mit in der Regel 50 % der nachweisbaren Beschaffungskosten bezuschusst. Im Rahmen der maximal 50 %igen Förderung sollen nachweislich finanzschwache Träger besondere Berücksichtigung finden. d) Der/die Antragsteller/in muss grundsätzlich ein Träger der freien Jugendhilfe sein, der örtlich oder überörtlich nach 75 SGB VIII anerkannt ist. Der Fördergeld empfangende Träger muss jederzeit in der Lage sein nachzuweisen, dass die geförderten Materialien im Rahmen von Jugendarbeit zu mindestens 80 % von Kindern und Jugendlichen genutzt werden und jederzeit für diese zugänglich sind. Es sollte eine Selbstverwaltung der Materialien durch die Jugendlichen angestrebt werden. Ein entsprechender Passus ist auf dem Förderantrag der Verbände zu vermerken und vom Antragsteller rechtsverbindlich zu unterschreiben. Fehlt die Erklärung, ist der Antrag nicht förderungswürdig im Sinne dieser Zuschussrichtlinie. Stellt sich im Nachhinein eine über 20 %ige „Fehlnutzung“, d.h. eine Nutzung nicht im Sinne dieser Förderrichtlinie heraus, kann der Förderbetrag von der Stadt Erftstadt in voller Höhe zurückgefordert werden. e) Die Beantragung erfolgt schriftlich (Formblatt J mit Kostenvoranschlägen) bis zum 28.02. des laufenden Jahres an die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie. Die Anträge werden dem Stadtjugendring vorgelegt, der einen entsprechenden Vorschlag zur Verteilung der Zuschussmittel macht. 123 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 f) Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt unter Berücksichtigung des Verteilervorschlages des Stadtjugendringes durch die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie. g) . / . h) Der Verwendungsnachweis ist der Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie bis zu dem im Bewilligungsbescheid festgelegten Termin in Form von Kaufbelegen (Quittungen, Rechnungen) vorzulegen. Die aus Haushaltsmitteln der Stadt Erftstadt geförderten Gegenstände und Materialien bleiben Eigentum des jeweiligen Trägers. Sie sind von diesem zu inventarisieren und nachzuweisen. i) Nicht gefördert im Rahmen dieser Richtlinien werden z.B.: - Ausrüstungsgegenstände des persönlichen Bedarfs, Verbrauchsmaterial, Kosten für Wartung und Lagerung, Grundsportgerät, Grundausstattung für Musikvereine, Transportkosten, Einrichtungsgegenstände wie z.B. Möbel jeder Art u. große Spielgeräte (Billardtische, Kicker, Tischtennisplatten), - elektronische Geräte wie z.B. Fernseher, Videobeamer, Videokameras und recorder, Computer o.ä., - Materialien für die Kleinkindbetreuung (z.B. Krabbelgruppen), - Materialien für die Erwachsenenbildung. Für diese Gegenstände wird auf Ziffer 7 verwiesen. 124 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 4.2 Globalzuschuss / einmalige Starthilfe a) Die Gruppierungen, die hier gefördert werden sollen, sind nach § 75 SGB VIII anerkannte Erftstädter Jugendverbände, die im Vorjahr gem. den Punkten 2 und 3 dieser Richtlinien von der Stadt Erftstadt Zuschüsse erhalten haben. b) Das Förderungsziel ist eine Pauschalbezuschussung der Erftstädter Jugendverbände für die Geschäftsführung einschließlich Schreib- und Bürokräfte und ehrenamtliche Helfer/innen entsprechend ihrer Aktivitäten und für Verbrauchsmaterial. c) Der Förderungsbetrag wird ermittelt aus den im vergangenen Jahr gezahlten Zuschüssen nach den Punkten 2 und 3 der Richtlinien. Er beträgt 10 % davon. d) Der/die Antragsteller/in .... entfällt, da kein Antrag erforderlich ist. e) Eine Beantragung .... ist nicht erforderlich. f) Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für das laufende Jahr durch die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie. g) Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Durchführung und Abrechnung der ersten Maßnahme im laufenden Jahr. h) Ein Verwendungsnachweis .... ist nicht erforderlich. i) Zusatzinformation: Bei Neugründung eines Jugendverbandes wird einmalig eine Starthilfe von 84,00 EURO gewährt. Ein Verwendungsnachweis ist nicht erforderlich. 125 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 4.3 Stadtjugendringunterstützung a) Die Gruppierung, die hier gefördert werden soll, ist der Stadtjugendring Erftstadt. b) Das Förderungsziel ist die Unterstützung des Stadtjugendringes Erftstadt bei seiner Geschäftsführung. c) Die Förderungsart ist eine finanzielle Zuwendung (jährlicher Pauschalbetrag), die vom JHA festgesetzt wird. Darüber hinaus besteht für den Stadtjugendring die Möglichkeit, die Förderungsmöglichkeiten dieser Richtlinien in Anspruch zu nehmen. d) Der Antragsteller kann nur der Stadtjugendring Erftstadt sein. e) Die Beantragung erfolgt schriftlich (formlos) an die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie. f) Die Bewilligung erfolgt durch die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie für das jeweilige Haushaltsjahr. g) Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie. h) Der Verwendungsnachweis ist der Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie bis zu dem im Bewilligungsbescheid bestimmten Termin schriftlich in Form eines Kostenplanes mit den dazugehörigen Belegen (Rechnungen/Quittungen) einzureichen. 126 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 5. Förderung von Einrichtungen 5.1 Nutzbarmachung von Jugendgruppenräumen und deren Ersteinrichtung a) Die Gruppierungen, die hier gefördert werden sollen, sind Träger der freien Jugendhilfe mit Sitz in Erftstadt, die örtlich oder überörtlich nach § 75 SGB VIII anerkannt sind. b) Das Förderungsziel ist die Bezuschussung von Renovierungsmaßnahmen und Ersteinrichtungen von Jugendfreizeitheimen und -räumen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. c) Der Förderungsbetrag richtet sich nach dem anerkannten Herstellungsaufwand bzw. nach dem Wert der Anschaffung. In der Regel werden derartige Maßnahmen mit 50 v.H. des anerkannten Herstellungsaufwandes bzw. der nachweisbaren Beschaffungskosten bezuschusst, höchstens jedoch 616,00 EURO. Die Auszahlung dieses Zuschusses wird nicht von einer evtl. Drittförderung abhängig gemacht. d) Der/die Antragsteller/in muss bei einer auf Dauer angelegten Förderung grundsätzlich ein Träger der freien Jugendhilfe sein, der örtlich oder überörtlich nach 75 SGB VIII anerkannt ist. e) Die Beantragung erfolgt schriftlich (formlos) mit einem entsprechenden Kostenplan vor der geplanten Maßnahme an die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie. f) Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie. g) Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt laut Bewilligungsbescheid. h) Der Verwendungsnachweis ist der Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie entsprechend den Bestimmungen des Bewilligungsbescheides vorzulegen. 127 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 5.2 Investitionsbeihilfe a) Die Gruppierungen, die hier gefördert werden sollen, sind Träger der freien Jugendhilfe mit Sitz in Erftstadt, die örtlich oder überörtlich nach § 75 SGB VIII anerkannt sind. b) Das Förderungsziel ist die Bezuschussung von Neu-, Umbau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen. Eine ausreichende jugendpflegerische Nutzung muss gewährleistet sein, d.h. die Räume müssen zu 100 % der Jugendarbeit zur Verfügung stehen und mindestens 10 Stunden pro Woche für Jugendarbeit genutzt werden. Stehen die Räume weniger als 100 % der Jugendarbeit zur Verfügung oder werden weniger als 10 Stunden pro Woche genutzt, vermindert sich der Förderbetrag entsprechend. Geförderte Investitionen sind mindestens 20 Jahre für den im Antrag angegebenen Zweck zu erhalten. Bei vorzeitiger Zweckentfremdung ist der Zuschuss zurückzuzahlen, jedoch für jedes Jahr des Bestehens der Einrichtung um 1/20 verringert. c) Der Förderungsbetrag beträgt 25 % des anerkannten Herstellungsaufwandes, höchstens jedoch 24.000,00 EURO. Eigenleistungen werden nicht bezuschusst. d) Der/die Antragsteller/in muss grundsätzlich ein Träger der freien Jugendhilfe sein, der örtlich oder überörtlich nach § 75 SGB VIII anerkannt ist. e) Die Beantragung erfolgt schriftlich (formlos) vor Beginn einer Maßnahme an die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie. Ein Beginn der Maßnahme vor Bewilligung ist förderschädlich. Die Anträge sind wegen des langfristigen Verfahrens frühzeitig einzureichen, in der Regel bis zum 30.06. eines Jahres für das kommende Haushaltsjahr. f) Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch den JHA. g) Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt laut Bewilligungsbescheid. h) Der Verwendungsnachweis erfolgt gemäß den Bestimmungen im Bewilligungsbescheid. 128 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 6. Jugendkulturarbeit (Kino, Disco, Theater, Konzert u.a.) a) Die Veranstaltungen, die hier gefördert werden sollen, sind Veranstaltungen im Rahmen der offenen Jugendarbeit und -kulturarbeit, die in Erftstadt stattfinden. b) Das Ziel ist die Förderung der Bereitschaft von Trägern der Jugendarbeit, offene Jugendarbeit und -kulturarbeit zu leisten und dadurch die Freizeitgestaltung der Jugendlichen in den einzelnen Stadtteilen attraktiver zu machen. Gefördert werden zum Beispiel: - Gagen für Künstler/Musikgruppen, - Mieten für Musikanlagen oder derartige Einrichtungen, - Werbekosten, - Filmausleihkosten, - durch Veranstaltungen bedingte Versicherungen, u.a. Voraussetzung ist, dass die Träger für ihre Veranstaltungen entweder ein angemessenes Eintrittsgeld oder angemessene Preise für den Verkauf von Getränken, Speisen o.A. verlangen. c) Der Förderungsbetrag richtet sich nach den Kosten der Veranstaltung. Bezuschusst werden nicht gedeckte Kosten in Höhe von 80 %, jedoch höchstens 412,00 EURO pro Veranstaltung. d) Der/die Antragsteller/in muss bei einer auf Dauer angelegten Förderung grundsätzlich ein Träger der freien Jugendhilfe sein, der örtlich oder überörtlich nach § 75 SGB VIII anerkannt ist. e) Die Beantragung erfolgt schriftlich (formlos) mit voraussichtlicher Kostenaufstellung vor Beginn der Veranstaltung an die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie. f) Die Bewilligung erfolgt durch die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie. g) Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach den Allgemeinen Förderungsrichtlinien. h) Der Verwendungsnachweis ist der Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie spätestens 2 Monate nach Durchführung der Veranstaltung in Form eines Kostenund Finanzierungsplanes zusammen mit den entsprechenden Belegen vorzulegen. i) Nicht gefördert im Rahmen dieser Richtlinien werden: z.B. - Mieten für eigene Räume oder Träger, - Kosten für Mitarbeiter des eigenen Verbandes, - Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstanden sind. 129 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 7. Sonstige Jugendarbeit Für Maßnahmen, die der örtlichen Jugendarbeit besondere Impulse geben können, die neue Wege der Jugendarbeit aufzeigen oder von besonderer Bedeutung sind sowie für Maßnahmen und Ausstattungsgegenstände im Rahmen offener Jugendarbeit (Teestuben, Jugendcafés, offene Treffs o.ä.) können Zuschüsse gezahlt werden. Über diese Anträge entscheidet der Jugendhilfeausschuss gegen Ende eines Haushaltsjahres im Rahmen eventuell noch verfügbarer Restmittel. 8. Betriebskostenzuschuss a) Die Gruppierungen, die hier gefördert werden sollen, sind die örtlich oder überörtlich nach § 75 SGB VIII anerkannten Jugendverbände. b) Das Förderungsziel ist die Bezuschussung von Betriebskosten der Jugendfreizeitheime und -räume im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. - Als Betriebskosten gelten bei von der Stadt unentgeltlich überlassenen Räumen und Gebäuden die Aufwendungen für - Heizung - Strom - Wasser - Reinigung. - Sofern eigene Räume oder Gebäude zur Verfügung stehen oder angemietet werden, die nachgewiesenen Kosten für - die tatsächlich gezahlte Miete - Haus- und Haftpflichtversicherung zusätzlich als zuschussfähige Betriebskosten. c) Der Förderungsbetrag wird auf 16 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten des Vorjahres festgesetzt. d) Die Beantragung erfolgt schriftlich bis zum 01.08. eines Jahres unter Vorlage einer spezifizierten, mit Belegen versehenen Betriebskostenaufstellung des Vorjahres. e) Die Bewilligung erfolgt durch die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie. f) Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt laut Bewilligungsbescheid. 130 9. Anhang Als Anlage sind kopierfähige Vordrucke für die Beantragung von Zuschüssen beigefügt: Vordruck A / V Kombinierter Antrag / Verwendungsnachweis auf Förderung von: - Freizeitmaßnahmen (2.11 und 2.12) - Internationalen Begegnungen (2.2) - Stadtranderholungsmaßnahmen (2.3) - Schulungsmaßnahmen (3.11 und 3.12) - Bildungsmaßnahmen (3.21 und 3.22) Vordruck T Teilnehmerliste (Anlage zu A / V) Vordruck J Antrag auf Förderung von: - Jugendpflegematerial (4.1) Vordruck B Kombinierter Antrag / Verwendungsnachweis auf Förderung von Freizeitmaßnahmen für behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige (2.13) Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 9.3 Beteiligungsverfahren Jugendbefragung: Fragebogen und Auswertung Jugendbefragung: Erftstadt 2016 Liebe Schülerinnen und Schüler, wir, die Stadt Erftstadt und die freien Träger von Jugendangeboten, möchten gerne wissen, wie ihr, junge Leute von heute, so „ticken“. Wir möchten versuchen, euch besser zu verstehen, um die Jugendangebote in Erftstadt euren Wünschen und Vorstellungen (besser) anpassen zu können. Dazu möchten wir wissen, was euch interessiert und wie zufrieden ihr im Augenblick mit eurer Freizeitgestaltung seid. Besonders wichtig ist uns daher eure ganz persönliche Meinung. Bitte fülle diesen Fragebogen bis zum aus und gebe ihn bei der unten angegebenen Adresse oder bei einem/r Lehrer*in ab. Wer diesen Fragebogen online ausfüllen möchte kann dies gerne mit folgendem Link tun: . „Wer erfährt von Deinen Antworten?“ Wir führen diese Befragung anonym durch, das heißt, ohne dass du deinen Namen angeben musst. Daher kann später niemand herausfinden, welcher der vielen Fragebögen von dir ausgefüllt hat. „Was und wie soll ich antworten?“ und „Was ist, wenn ich etwas nicht weiß oder eine Frage nicht verstehe?“ Uns interessiert DEINE ganz persönliche Meinung! Daher bitten wir dich, diesen Fragebogen alleine auszufüllen und dich nicht mit deiner/n Freund*inn*en oder Sitznachbar*inne*n abzusprechen. Wenn dir zu einer Frage nichts einfällt oder du die Frage nicht verstehst, kannst du sie ohne Probleme einfach auslassen. Nachdem Ihr den Fragebogen abgegeben habt, könnt ihr euch gerne über eure Antworten austauschen und vielleicht fallen euch dabei weitere gute Sachen ein, die ihr in Erftstadt vermisst und die wir vielleicht für euch umsetzen sollten. Zögert nicht, uns jederzeit eure Vorschläge mitzuteilen! Herzlichen Dank für deine Mitarbeit! Rücksendung bitte bis zum an: Stadt Erftstadt – Der Bürgermeister Amt für Jugend und Familie Jugendhilfeplanung Holzdamm 10 50374 Erftstadt Ansprechpartner/in bei Fragen: Stadt Erftstadt Freie Träger im JHA Andrea Siegel Tel.: 0 22 35/ 409-236 E-Mail:andrea.siegel@erftstadt.de Fax: 0 22 35/ 409-500 c/o Szene 93, Philipp Wasmund Tel.: 0 22 35/ 92 28 34 E-Mail:verein@szene93.de 132 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Persönliche Daten 1) Wie alt bist Du? ______ Jahre 2) Geschlecht 3) Wohnort 4) Welche Schulform besuchst Du? 5) Anzahl der Geschwister  männlich  weiblich  Ahrem  Bliesheim  Dirmerzheim  Friesheim  Herrig  Köttingen  Liblar  außerhalb Erftstadt  Blessem / Frauenthal  Borr / Scheuren  Erp  Gymnich / Mellerhöfe  Kierdorf  Lechenich / Konradsheim  Niederberg  Förderschule  Hauptschule  Realschule  Gesamtschule  Gymnasium  Fachoberschule  Berufsschule  Kolleg  Sonstige Schulform, und zwar _____________________________________ _____ Anzahl der Geschwister 6) Ich wohne zusammen ….  mit meinen beiden Eltern  mit Elternteil und Partner/in  allein mit Mutter bzw. Vater  ich bin schon von zuhause ausgezogen  Sonstiges (z.B. Wohngruppe, andere Verwandte): 133 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020    Sehr angenehm angenehm weder noch Thema: Leben in Erftstadt   unangenehm sehr unangenehm Wie ist das Leben für Dich persönlich in Erftstadt? Wie ist das Leben für junge Menschen in Erftstadt allgemein? Zutreffendes bitte ankreuzen 7) Möchtest Du später einmal in Erftstadt leben?  ja  vielleicht  nein  weiß nicht 8) Ist Erftstadt eine gegenüber allen Kulturen offene Stadt?  ja  weder noch  nein  weiß nicht 9) Wie kommst du meistens von Deinem Wohnort in andere Ortsteile? - Mehrfachantworten möglich –  zu Fuß  mit dem Skateboard o. ä.  mit dem Fahrrad  mit Motorroller/Moped/Motorrad  mit dem Auto (mit Freunden, Eltern)  mit dem Bus 10) Sind die Busverbindungen für dich ausreichend?  ja  weder noch  nein  weiß nicht Thema: Freundeskreis 11) Bist du in einer Freundesgruppe, die sich kennt und wo man sich mehrmals die Woche nach der Schule trifft?  ja  nein 12) Wie oft triffst du dich mit deinen Freunden?  mehr als fünfmal in der Woche  zwei bis viermal in der Woche  einmal in der Woche  seltener 13) Weißt du, wo du außerhalb der Familie und Freunde hingehen kannst, wenn du Probleme hast?  nein  ja, und zwar zu _____________________________ 134 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Thema: Schwerpunkt Schule und Vereinszugehörigkeit 14) Wie viel Zeit benötigst du für die Schulaufgaben nach der Unterrichtszeit? (Hausaufgaben, Referate und Lernen)? _ ___ Stunden täglich 15) Wo trifft man sich nach der Schule? - Mehrfachantworten möglich –  kenne keinen Ort  Verein  Jugendtreff  Spielplatz  Straße/Platz  zu Hause  Restaurant, Imbiss, Café  Sonstiges, und zwar ____________________________________ 16) In welcher Art Jugendgruppe/Verein bist du Mitglied? - Mehrfachantworten möglich -  in keiner Jugendgruppe / in keinem Verein  Sport  Kirchliche Gruppe  Musik  Theater/Kultur/Bühne  Karneval/Schützen/Brauchtum  Pfadfinder  Rettungswesen  Umwelt  Sonstiges, und zwar_____________________________________ 17) Wie viel Zeit verbringst du wöchentlich im Verein / in der Jugendgruppe? _ ___ Stunden in der Woche 18) Bist du ehrenamtlich (also ohne Bezahlung) aktiv? 19) Wenn nein, würdest du dich gerne ehrenamtlich engagieren?  ja, oft  ja, manchmal  nein  ja  ja, weiß aber nicht wo und wie  ja, aber keine Zeit  nein 20) In welcher Gruppe/welchem Verein könntest du dir vorstellen mitzumachen? 135 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 - Mehrfachantworten möglich -  Sport  Kirchliche Gruppe  Musik  Theater/Kultur/Bühne  Karneval/Schützen/Brauchtum  Pfadfinder  Rettungswesen  Politik  Soziales  Umwelt  Sonstiges, und zwar_____________________________________ Thema: Freizeit 21) Wieviel Geld gibst du für die Freizeitbeschäftigungen in der Woche aus? 22) Hättest du gerne mehr "Angebote" und Treffpunkte für Jugendliche in Erftstadt? 23) Welche Angebote fehlen in Erftstadt? 24) Was ist deine Lieblingsbeschäftigung? - Mehrfachantworten möglich – weniger als 10 €  weniger als 20 €  mehr als 20 €  ja  nein, sie sind ausreichend  Party  Sportliche  Kreative  Angebote (nur) für Mädchen  Angebote (nur) für Jungen  Angebote für Menschen mit Handicap/Behinderung  Sonstige, und zwar  TV/DVD/YouTube etc. schauen  Chatten, twittern/Facebook/Instagram  bloggen/ Videos ins Netz stellen (z.B. über YouTube oder YouNow)  PC/Konsole spielen  PC basteln, Webseiten & Apps programmieren  Freunde treffen  Discobesuch/Feiern  Jugendtreff besuchen 136 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020  rumhängen  etwas Kreatives tun  lesen (Zeitung, Bücher, E-Book)  Shoppen  Konzerte besuchen  Kino  Theater  Sport  Sonstiges, und zwar ________________________________________ 25) Verbringst du deine Freizeit lieber für dich, in kleineren oder Gruppen? 26) Interessierst du dich für Politik? 27) Spielst du ein Instrument oder singst du? 28) Würdest du gerne mit anderen Musikmachen oder Theaterspielen? 29) Welche Musik gefällt dir am meisten? 30) Hier kannst du noch Hinweise, Wünsche und Anregungen geben:  eher für mich alleine  eher in kleineren Gruppen (2-5 Personen)  eher in größeren Gruppen (mehr als 5 Personen)  alles gleich gerne  ja  ja  ja  manchmal  nie  nein  nein  weiß nicht  HeavyMetal/Hard Rock/Punk u.ä.  Rock/Alternative/Indie  Popmusik/Charts  Soul/RnB  HipHop/Rap  Schlager Vielen herzlichen 137 Dank! Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Jugendbefragung 2016 – Zusammenfassung der Auswertungsergebnisse Allgemeines zur Befragung/Beteiligung: Die Befragung wurde während der Unterrichtszeit eingebunden. Die Fragebögen wurden anonym als TAN-gesichertes Onlineverfahren ausgefüllt.  Beteiligte weiterführende Schulen: 1 Förderschule, 1 Hauptschule, 2 Realschulen, 2 Gymnasien  Beteiligte Schüler*innen: Ausgefüllte Fragebögen 385 (= 100% Berechnungsgrundlage) Entsprechend der Prognose des Schulentwicklungsplanes (Mai 2015) wurde vorab mit 470 Schüler*innen in der Jahrgangsstufe 9 kalkuliert. Dies würde eine Rücklaufquote von 81,9 % bedeuten. Personenbezogenen Angaben Alter: 97,9 % der Befragten sind zwischen 14 und 16 Jahren alt, davon mehr als die Hälfte 15 Jahre (58,8 %). Geschlecht: 53,4 % der befragten Jugendlichen sind männlich und 46,6 % weiblich. Dies entspricht dem Bevölkerungsdurchschnitt. Wohnort: Die Verteilung auf die Stadtteile entspricht proportional in etwa der Bevölkerungsstruktur der unter 18-Jährigen. 27 (7 %) von 384 Nennungen wohnen außerhalb Erftstadts. Schulform: Gymnasien = 44,4 %, Realschulen = 39,6 %, Hauptschule = 13,1 %, Förderschule = 1,8 %, Sonstige = 0,8 %. Dies entspricht mit einer maximalen Abweichung von 2 % der prozentualen Verteilung der Schüler*innen auf die Schulformen. Geschwister: Nur 18 % der befragten Jugendlichen sind Einzelkinder. 82 % haben Geschwister, davon haben die meisten (71 %) ein (46 %) oder zwei (25 %) Geschwister. Wohnform: 73 % der Schüler*innen leben bei beiden Elternteilen. 16 % leben bei einem alleinerziehenden Elternteil und 11 % in anderen Wohnformen (Patchwork, Großeltern, Pflegefamilie, Wohngruppe). Das bedeutet, dass über ein Viertel der Jugendlichen die Trennung von Eltern bzw. einem Elternteil erfahren hat. 138 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Thema: Leben in Erftstadt Persönliches Lebensgefühl: Für insgesamt 80 % ist das Leben in Erftstadt angenehm bis sehr angenehm und nur 3 % als (sehr) unangenehm. Lebensgefühl allgemein: Das Leben für junge Menschen in Erftstadt wird jedoch differenzierter bewertet. So empfinden nur noch 58 % das Leben als (sehr) angenehm und sogar 12 % als (sehr) unangenehm. Ein Drittel (30 %) finden es weder angenehm noch unangenehm für junge Menschen in Erftstadt zu leben. Leben in Erftstadt: Nur 9 % würden zukünftig in Erftstadt leben wollen, jedoch über ein Drittel (35 %) nicht. Über die Hälfte (56 %) ist noch unentschlossen, wovon aber 34 % „vielleicht“ später einmal in Erftstadt leben würden. Kulturelle Offenheit: Immerhin 45 % der Schüler*innen beurteilen Erftstadt als eine gegenüber allen Kulturen offene Stadt. Jedoch wissen 37 % dies nicht einzuschätzen. 10 % bewerten die kulturelle Offenheit negativ. Mobilität: Der Bus ist mit 67 % das am häufigsten genutzte Verkehrsmittel, mit 61 % gefolgt vom Auto (mit Eltern, Freunden) und dem Fahrrad mit 57 %. Ein Viertel (26 %) der Jugendlichen ist zu Fuß unterwegs und jeweils ca. 7 % mit dem Skateboard o.ä. bzw. motorisiert mit Roller o.ä. [Hier waren Mehrfachnennungen möglich = 860] Busverbindungen: Für 44 % der Schüler*innen sind die Busverbindungen ausreichend, jedoch reichen sie 37 % der Jugendlichen nicht aus. [Dies kommt auch bei den Anmerkungen in der letzten Rubrik zum Ausdruck.] Thema: Freundeskreis Zugehörigkeit Clique: Zwar sind 71 % der Jugendlichen in einer Freundesgruppe, die sich mehrmals in der Woche trifft, allerdings auch knapp ein Drittel (29 %), die sich keiner solchen Clique zugehörig fühlen. Freunde treffen: Über die Hälfte (53 %) trifft sich zwei bis viermal in der Woche mit Freunden, 12 % sogar noch häufiger. Allerdings treffen sich Jugendliche zu einem Drittel (34 %) nur einmal in der Woche (20%) oder seltener (14 %) mit Freunden. Ansprechperson bei Problemen: 74 % der Jugendlichen wissen nicht, wen sie außerhalb der Familie und Freundeskreis ansprechen können, wenn sie Probleme haben. 19 %, also ein Fünftel, können Ansprechpersonen benennen, wie zum Beispiel Jugendamt/Jugendzentrum/Mobilé (17), Lehrer*innen (16), Bekannte (11), Beratungsstellen (6) und Kirchen (6), Tiere (5), Polizei (3) oder Verein (2). 7 % machen entweder keine Angaben (20), geben an keine Probleme zu haben (6) oder sind allein (2). [inklusive Nennungen bei „…und zwar“] 139 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Thema: Schwerpunkt Schule und Vereinszugehörigkeit Zeit für Schulaufgaben: Durchschnittlich werden 1,5 Stunden täglich für die Schulaufgaben (Hausaufgaben, Referate, Lernen) nach der Unterrichtszeit benötigt: 23 % sind bis 1 Stunde, 44 % sind 1 bis 2 Stunden, 21 % sind 2 bis 3 Stunden und 10 % sind immerhin drei bis fünf Stunden täglich mit Schulaufgaben beschäftigt. Freizeit-Treffpunkte: Die große Mehrheit (78 %) trifft sich nach der Schule zu Hause bzw. bei Freunden. Ebenso bedeutsam, mit zusammen genommen 78 %, ist es für die Jugendlichen sich draußen zu treffen („Outdoor-Treffpunkte“: auf der Straße = 45 %, auf Spiel-/Sport-/Fußballplätzen = 26 %, sowie in Parks, an der Erft, der Schule, Grillhütte, Bunker, Brunnen). 31 % treffen sich in ihrer Freizeit im Verein, 23 % in einem Restaurant/Imbiss/Café und 5 % in einem Jugendtreff. Immerhin 4 % haben als „Sonstigen Treffpunkt“ das Internet angegeben. Als weitere Freizeit-Treffpunkte wurden benannt: Reitstall, See bzw. Frei/Schwimmbad, Kino, EKZ und Köln. [Mehrfachnennungen = 894/ %-Angaben inkl. Nennungen bei „…und zwar“] Vereinsmitglied: Zwei Drittel (71 %) der Jugendlichen sind Mitglied in einer Jugendgruppe oder einem Verein. Die meisten der Jugendlichen (60 %) betreiben Sport im Verein oder einer Jugendgruppe. 12 % gehören einer musikalischen Vereinigung an, 10 % sind im Bereich Karneval/Schützen/Brauchtum organisiert und ebenso 10 % sind in einer kirchlichen Gruppe. 6 % betätigen sich in Gruppierungen der Bereiche Kunst/ Kultur/Theater/ Bühne und jeweils 3 % sind bei den Pfadfindern bzw. der Feuerwehr/Rettungswesen. Ein Drittel (29 %) der Jugendlichen sind kein Mitglied in Jugendgruppe/Verein. [Mehrfachnennungen = 511/ %-Angaben inkl. Nennungen bei „…und zwar“] Zeitaufwand im Verein: Durchschnittlich verbringen Schüler*innen 4 ¾ Stunden in der Woche im Verein bzw. in der Jugendgruppe: Die meisten verwenden 0 bis 2 Stunden (34 %) bzw. 2 bis 5 Stunden (29 %) wöchentlich auf ihre Vereinstätigkeit. 27 % sind noch mit 5 bis 10 Stunden zeitlich in Vereinen gebunden. Ehrenamtlich aktiv: 80 % der Jugendlichen sind nicht ehrenamtlich (also ohne Bezahlung) aktiv. Nur 6 % der Befragten sind oft und 14 % manchmal ehrenamtlich aktiv. Ehrenamtliches Engagement: Von den 80 %, die nicht ehrenamtlich aktiv sind, würden sich auch über die Hälfte (62 %) nicht ehrenamtlich engagieren wollen, dies sind knapp die Hälfte (48 %) aller befragten Schüler*innen. 33 % würden sich gerne ehrenamtlich engagieren, 21 % davon haben aber keine Zeit dafür, 12 %, wissen nicht wo und wie. Vereinsmitglied: Die meisten der Jugendlichen (68 %) könnten sich vorstellen Sport im Verein oder einer Jugendgruppe zu betreiben. 140 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Die weitere Rangfolge der Bereiche, in der sich die Jugendlichen vorstellen könnten in einem Verein/einer Gruppe mitzumachen sind: Soziales (18 %), Musik (17 %), Karneval/Schützen/Brauchtum (13 %), Kultur/Theater/Bühne/ Kreatives (13 %), Umwelt/Tierschutz und Feuerwehr/Rettungswesen (jeweils 10 %) sowie Pfadfinder und Politik (je 6 %). [Mehrfachnennungen = 591/ %-Angaben inkl. Nennungen bei „…und zwar“] Thema: Freizeit Kosten für Freizeit: 74 % der Schüler*innen geben maximal bis zu 20 € in der Woche für ihre Freizeitbeschäftigungen aus, davon haben 38 % weniger als 10 € zur Verfügung. 26 % geben mehr als 20 € wöchentlich für ihre Freizeit aus. Bedarf nach mehr Angeboten: Der überwiegende Teil der Befragten, nämlich 69 % hätten gerne mehr „Angebote“ und Treffpunkte für Jugendliche in Erftstadt. Nur knapp ein Drittel (31 %) halten die Angebote für ausreichend. Bedarf nach Angebotsarten: 63 % der befragten Schüler*innen gaben an, dass ihnen PartyAngebote in Erftstadt fehlen. Mit 29 % und 26 % relativ gleichauf folgt der Bedarf nach zusätzlichen sportlichen und kreativen Angeboten. Mit 19 % rangiert der Bedarf nach Angeboten (nur) für Mädchen, knapp vor den Angeboten für Menschen mit Handicap/Behinderung (16 %) und dem Bedarf nach Angeboten (nur) für Jungen (12 %). 26 % führten den Bedarf nach sonstigen Angeboten weiter aus: Dies sind insbesondere Kino und Kultur, besseres EKZ/Geschäfte, Jugendtreff/Grillhütte, Fast-Food, Jugendcafé/-restaurant, Internet-Angebote, Outdoor-Aktionen. [Mehrfachnennungen = 673/ %-Angaben inkl. Nennungen bei „Sonstige…“] Lieblingsbeschäftigung: Sich mit Freunden treffen steht mit 75 % an der Spitze der Lieblingsbeschäftigungen der Jugendlichen. Es folgen mit mehr als der Hälfte der Nennungen TV/DVD/YouTube etc. schauen (67 %), Sport (58 %), rumhängen (56 %) und Kino (51 %). Knapp die Hälfte gibt als Lieblingsbeschäftigung chatten/twittern/Facebook/ Instagram (48 %), PC/Konsole spielen (47 %) oder shoppen (43 %) an. Noch ca. ein Viertel bzw. ein Fünftel zählt Discobesuch/Feiern (24 %), oder etwas Kreatives tun (20 %) zur Lieblingsbeschäftigung. Es folgen lesen (17 %), Konzerte besuchen (12%), programmieren (8 %), bloggen (7 %), Jugendtreff besuchen (4 %) und Theater (2 %). Deutlich wird die Bedeutung der Neuen Medien (Internet, Smartphone) und dass diese Einzug in den Alltag der Jugendlichen als Lieblingsbeschäftigung gefunden haben anhand der Vielzahl der Nennungen (677 von 2110) in diesem Bereich. [Mehrfachnennungen = 2110] Gruppengröße: 44 % der Schüler*innen verbringen ihre Freizeit am liebsten in einer kleineren Gruppe von 2 bis 5 Personen, 13 % bevorzugen es ihre Zeit in größeren Gruppen mit mehr als 5 Personen zu verbringen. 7 % sind am 141 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 liebsten für sich alleine. 36 % verbringen ihre Freizeit gleich gerne in kleineren oder größeren Gruppen sowie alleine. Politikinteresse: Insgesamt 68 % der Befragten interessieren sich für Politik, wobei dies über die Hälfte (55 %) manchmal tut. Ein Drittel (32 %) interessiert sich nie für Politik. Musikinstrument: 30 % der Schüler*innen spielen ein Instrument oder singen, 70 % nicht. Musik und Theater mit anderen: 61 % würden nicht gerne mit anderen Musik machen oder Theaterspielen, 23 % sind unentschlossen und 16 % würden gemeinsames Musizieren oder Theaterspielen begrüßen. Musikrichtung: Die Rangfolge der Musikgenres, die den Jugendlichen am meisten gefällt, ist: Pop/Charts (49 %), HipHop/Rap (35 %), Rock/Alternative/Indie (7 %), Soul/RnB (4 %), HeavyMetal/HardRock/Punk (3 %) und Schlager (2 %). [Ergänzend sei hier angemerkt, dass bei der letzten Rubrik „Hinweise“ mehrfach (14 mal) der Wunsch nach der Möglichkeit der Mehrfachnennung bei dieser Frage geäußert wurde, mit der Anmerkung dass Musikrichtungen fehlen würden, wie Elektro, House, Techno, Dupstep, Klassik, Filmmusik.] Hinweise, Wünsche und Anregungen: In dieser Rubrik hatten die Schüler*innen die Möglichkeit in offener Textform zusätzliche Bemerkungen einzutragen. Dies haben 193 Jugendliche (50 %) genutzt. Um die Antworten auswerten zu können, wurden die einzelnen Einträge, die verschiedene Themenbereiche beinhalteten, ggf. aufgeteilt und inhaltlich sortiert. Die so entstandenen 280 Einträge konnten in 13 thematischen Kategorien gebildet werden, wo zusammengefasst nachstehende Wünsche/ Bedarfe besonders häufig genannt wurden:  Jugendkultur: Musik, Konzerte, Disco, Party, Feiern, Kino, Club, Kreatives  Kino, Party-/Disco- und Feiermöglichkeiten  ÖPNV: Busverbindungen  Bessere Busverbindungen/Anbindung der Stadtteile untereinander und in andere Städte  Sport: Angebote, Plätze und Ausstattung  Verbesserung der Sportangebote, insbesondere Plätze, verschiedene Outdoor-Möglichkeiten  Einkaufsmöglichkeiten: Geschäfte, EKZ  Mehr Shopping-Möglichkeiten, Geschäfte/EKZ  Gastronomie: Cafés, Restaurants  Mehr Gastronomie für Jugendliche, Restaurants 142 insbesondere Fast-Food- Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020  Allgemein: Jugendsituation und Angebote  Mehr Angebote für Jugendliche, wie Treffs/Parks in den Stadtteilen, mehr Lobby/Verständnis für Jugendliche  Jugendtreffs: Grillhütten etc.  Öffentliche Treffpunkte für Jugendliche, wie Jugendtreffs, Jugendzentren, Jugendclubs, Grillhütten, Plätze, Parks, Überdachungen  Internet: W-LAN, Games  Besseres Internet, freies W-LAN (in Erftstadt, Bussen, Schulen)  Besondere Angebote: Aktionen, Aktivitäten  Angebote für Behinderte, Asylanten, Mädchen und ehrenamtliche Möglichkeiten, Aktionen für eine saubere Stadt  Schule: Schulsystem, -regeln  Besseres Schulsystem, andere Schulregelungen (Karneval, Gelände)  Wege: Straßen und Verkehrsordnung  Ausbesserung von Straßen, StVO-Beschilderung, Reitwege  Befragung: Wünsche, Anregungen, Ergänzungen, Kritik  Mehrfachnennungen, Frage 31: fehlende Musikrichtungen, Frage 29: Definition, schulspezifische Fragen, Kritik an Umfrage/Grafik  XY: keine Kritik, Hinweise, Wünsche, Anregungen, nicht zuzuordnendes 143 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Präsentation der Auswertungsergebnisse Kernaussagen im JHA und SchulA: mit zehn Abbildung 42: PowerPoint-Präsentation "Jugendbefragung: Erftstadt 2016" Auswertungsergebnisse in Kernaussagen Im Fokus der Befragung standen „Jugendliche im besten Alter“, also um die 15 Jahre alt… [97,9 % der Befragten sind zwischen 14 und 16 Jahren alt, davon mehr als die Hälfte 15 Jahre (58,8 %)]. Die beteiligten 385 Jugendlichen haben sich mit ca. 30 Fragen zu 4 Themenbereichen auseinandergesetzt, und zwar: „Leben in Erftstadt“, „Freundeskreis“, „Schule und Vereinszugehörigkeit“ und „Freizeit“. Neben dem jugendgerechten Zugang der webbasierten Befragung über die Software GrafStat stellte dies auch eine Arbeitserleichterung dar, da Daten aus ca. 12.000 Antworten auszuwerten waren. Abbildung 43: Jugendbefragung "Themen & Inhalte" Die offene Rubrik für „Hinweise, Wünsche und Anregungen“ war aufschlussreich, da sich hier Bedarfe und Trends verdeutlichten, Befragungsergebnisse bestätigt wurden und persönliche Äußerungen möglich waren, wie z.B. [Zitat: „Allgemein fände ich es gut, wenn sich Erftstadt mehr nach der Jugend richten würde, da es viele Jugendliche in Erftstadt gibt.“ ] Immerhin ist 1/5 der Bevölkerung zu berücksichtigen, wenn von „vielen Jugendlichen“ die Rede ist (0 – 21 J. = rd. 9.880). Deshalb wird bei der Darstellung der Ergebnisse bewusst ein 144 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Perspektivwechsel vorgenommen. Es war den beteiligten Jugendverbänden wichtig, den Fokus auf eine positive Deutung zu legen, um Potentiale zu erkennen und daraus Ideen für die weitere Arbeit ableiten zu können. Die einzelnen Zahlen werden an dieser Stelle vernachlässigt, können jedoch im Anhang nachgelesen werden. Das, was bei der Auswertung der Befragungsergebnisse aufgefallen ist, soll aus Sicht der Jugendlichen in prägnanten und sozusagen „kernigen“ Aussagen formuliert und auf den Punkt gebracht werden, weshalb also die Befragung in 10 Punkten mit Kernaussagen zusammenfasst wird. Abbildung 44: Jugendbefragung "10-Punkte-Plan" » 1. „…ich lebe gerne in Erftstadt, aber für junge Menschen ist es allgemein etwas weniger angenehm…“ Bei den Fragen nach dem persönlichen bzw. allgemeinen Lebensgefühl eröffnete sich eine Abweichung: Auf persönlicher Ebene wird das Leben in Erftstadt positiv wahrgenommen. Auf einer allgemeinen Ebene (also losgelöst von eigenen Emotionen) wird scheinbar eher abstrahiert, strukturelle Gegebenheiten werden zugrunde gelegt und differenzierter als „weniger angenehm“ eingeschätzt. Abbildung 45: Jugendbefragung "Lebensgefühl" » 2. „…ich brauche gute (Bus-)Verbindungen…“ Bei der Frage nach der Mobilität wurde deutlich, dass Erftstadt als Flächengemeinde für Jugendliche eine Herausforderung darstellt. Um zur Schule zu kommen, Freunde zu treffen, in Kontakt zu bleiben oder einer Lieblingsbeschäftigung nachzugehen sind Jugendliche auf gute Verbindungen angewiesen: a) Eine gute ÖPNV-Anbindung, also gute Busverbindungen (das am häufigsten genutzte Verkehrsmittel), b) „verfügbare“ Eltern mit Auto, c) ein gut ausgebautes Wegenetz für Fahrräder, d) aber auch eine gute, schnelle, kostenlose und überall verfügbare InternetVerbindung (W-LAN). Abbildung 46: Jugendbefragung "Mobilität" 145 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 » 3. „…meine Freunde sind mir wichtig…“ An mehreren Stellen der Befragung wurde deutlich, dass „Freunde haben“ und „Freunde treffen“ eine sehr große Bedeutung in der Lebenswelt der Jugendlichen hat. 2/3 der Jugendlichen gehören einer Clique an, die sich mehrmals in der Woche trifft. Anmerkung: Bedenklich ist an dieser Stelle aber doch, dass sich 1/3 der Jugendlichen keiner Clique zugehörig fühlen. Insbesondere im Hinblick auf den hohen Stellenwert, den Freundschaft bei Jugendlichen hat. Abbildung 47: Jugendbefragung "Cliquen & Freunde" » 4. „…ich kenne keinen, der mir hilft…“ 1/3 der Jugendlichen wissen, wen sie bei Problemen (außerhalb von Familie und Freunden) ansprechen können (die hierbei jedoch aktiv selbst zu benennen war), wie z.B. Jugendamt, Jugendzentrum, Mobilé, Lehrer oder Beratungsstellen und Kirchen. Allerdings ist auch hier auffällig, dass 2/3 keine Ansprechperson bei Problemen kennen. Hier stellt sich die Frage, ob geeignete Angebote geschaffen oder vorhandene (Beratungs-)Angebote jugendgerecht bekannter gemacht werden müssten. Abbildung 48: Jugendbefragung "Ansprechperson" » 5. „…Schule + 2 Std. täglich: Was bleibt da noch für Freunde, Hobbys, freie Zeit?…“ Im Durchschnitt werden ca. 2 Stunden täglich mit Schulaufgaben und Zeiten im Verein oder einer Jugendgruppe verbracht. 1/3 der Jugendlichen wenden sogar mehr als täglich 2 Stunden auf. Das spricht dafür, dass die Jugendlichen neben der Schule strukturell eingebunden sind, Verpflichtungen nachgehen und darüber hinaus wenig frei verfügbare Zeit übrig bleibt. Abbildung 49: Jugendbefragung "Lebenszeit" 146 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 » 6. „…ich mache gerne Sport mit anderen…“ 2/3 der Jugendlichen verbringen ihre Zeit im Verein und zwar hauptsächlich mit Sport. 20% der Jugendlichen sind bereits ehrenamtlich aktiv. 40% aller Befragten, würden sich gerne ehrenamtlich engagieren, wovon die Hälfte aber angibt keine Zeit dafür zu haben. Die meisten der Jugendlichen (68%) können sich vorstellen Sport im Verein oder einer Jugendgruppe zu betreiben, gefolgt von Vereinen in den Bereichen Soziales (18%) und Musik (17%). Auch hier liegt die Vermutung nahe, dass die Motivation in einer Vereinsmitgliedschaft oder ehrenamtlichen Tätigkeit darin liegt, etwas mit Freunden zusammen zu machen. Abbildung 50: Jugendbefragung "Verein & Ehrenamt" » 7. „…zuhause oder draußen, Hauptsache mit Freunden und jugendgerecht!…“ Sich zuhause bzw. bei Freund*innen treffen ist für ¾ der Jugendlichen wichtig. Ebenso bedeutsam sind aber auch Plätze im öffentlichen Raum als Jugend-Treffpunkte. Das muss bei der Stadtplanung berücksichtigt werden: Jugendliche wollen sich draußen aufhalten, sie suchen sich ihre „Räume“ und eignen sich diese an! Treffpunkte jugendgerecht zu gestalten heißt, zu ermöglichen sich mit Freund*innen zu treffen, dort gemeinsam etwas machen zu können (wie Sport und Musik) und am besten noch etwas zu Essen und Trinken bekommen zu können. Abbildung 51: Jugendbefragung "Treffpunkte" » 8. „…ich will mehr!…“ Angebote, Treffpunkte, Party, Busse: für wenig Geld 1/3 der Jugendlichen halten die Angebote in Erftstadt für ausreichend, 2/3 hätten gerne mehr „Angebote“ und Treffpunkte für Jugendliche in Erftstadt. Insbesondere besteht der Wunsch nach mehr Party- und Feiermöglichkeiten, aber auch nach sportlichen und kreativen Angeboten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sie aufgrund der Altersgruppe ortsnah liegen bzw. gute Busverbindungen dorthin gegeben sein müssten. Zudem spielt der Kostenfaktor eine Rolle, da die meisten weniger als 10 € pro Woche für ihre Freizeit ausgeben können. Abbildung 52: Jugendbefragung "Freizeit & Angebote" 147 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 » 9. „…meine Freunde sind mir die Liebsten, auch mit Smartphone und im Internet…“ Im Schnitt wurden hier 5,5 Tätigkeiten als Lieblingsbeschäftigung angegeben. Sich mit Freunden treffen steht jedoch mit 75 % an der Spitze der Lieblingsbeschäftigungen der Jugendlichen. Deutlich wird auch die jugendkulturelle Bedeutung der Neuen Medien (Internet, Smartphone), und dass diese Einzug in den Alltag der Jugendlichen als Lieblingsbeschäftigung gefunden haben, anhand der Vielzahl der Nennungen in diesem Bereich. Über die Hälfte der Jugendlichen zählen auch Sport, rumhängen und Kino zu ihren Lieblingsbeschäftigungen. Shoppen gehört für 43% dazu. Etwas abgeschlagen folgen: Disco/Feiern, etwas Kreatives tun, sowie lesen und Konzerte besuchen. Abbildung 53: Jugendbefragung "Lieblingsbeschäftigung" » 10. „…Musik (hören) ist mir wichtig…“ 1/3 der Jugendlichen machen selbst Musik. Das Potential derjenigen, die ggf. mit anderen Musikmachen oder Theaterspielen würden, kann mit rd. 40 % beziffert werden. Der Musikgeschmack liegt bei den Jugendlichen vorrangig bei Pop/Charts (49 %) und HipHop/Rap (35 %). Allerdings wurde auch in den frei formulierten Anmerkungen deutlich, dass unterschiedliche Musikrichtungen gehört werden und scheinbar das Hören von Musik grundsätzlich wichtig ist. Abbildung 54: Jugendbefragung "Leben mit Musik" » „Potentiale: Was Jugendliche wollen…“ Das Fazit aus diesen 10 Punkten zum Einblick in die Lebenswelt der Jugendlichen zeigt, dass einerseits eine hohe persönliche Zufriedenheit besteht, aber andererseits auch Optimierungsund Ausbaubedarf – wobei die Vorstellungen und Wünsche der Jugendlichen im Großen und Ganzen weder abwegig, noch utopisch erscheinen. Jugendliche wollen eine ortsnahe gute Versorgungsstruktur mit für sie attraktiven Angeboten und Treffpunkten. D. h. gut erreichbare, preiswerte Angebote und (öffentliche) Treffpunkte vor Ort mit Sport, Party und Fast-Food… Abbildung 55: Jugendbefragung "Fazit" 148 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020 Herzlichen Dank an alle, die durch ihre Beteiligung zum Gelingen der Jugendbefragung und des Kinderund Jugendförderplanes beigetragen haben, insbesondere - allen Schüler*innen der 9. Klassen in den weiterführenden Schulen in Erftstadt, den Lehrer*innen, die dies in ihrer Unterrichtszeit durchgeführt haben, den Schulleitungen, die dies ermöglicht haben, den Freien Trägern, die die Initiative ergriffen haben, am Ball geblieben sind und engagiert für die Interessen der Jugendlichen eintreten, den Schulsozialarbeiterinnen des Jugendamtes für ihre Begleitung, den Fachkräften von Mobilé und Jugendzentrum der Abteilung Jugendarbeit, die von Anfang bis Ende beraten, geholfen und fachlich diskutiert haben, den Politiker*innen des JHA für ihre Unterstützung und Interesse, und allen anderen, die tatkräftig und unterstützend mitgewirkt haben! 149