Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
7,3 MB
Datum
10.07.2017
Erstellt
11.05.17, 15:02
Aktualisiert
11.05.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
2016 2020
Kinder- und Jugendförderplan
JugendHilfePlanung
& Jugendarbeit
2016 - 2020
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Impressum
Stadt Erftstadt – Der Bürgermeister
Amt für Jugend und Familie
JugendHilfePlanung und Abteilung Jugendarbeit
Holzdamm 10, 50374 Erftstadt
Stand: Mai 2017
Redaktioneller Hinweis:
Aus Gründen der Gender-Gerechtigkeit und der Wertschätzung gegenüber allen
Geschlechtsidentitäten wird in diesem Kinder- und Jugendförderplan die
Schreibweise mit * (Bsp.: Schüler*innen) verwendet, auch wenn die Lesbarkeit
zunächst schwieriger erscheint oder zumindest ungewohnt ist (vgl. a. 5.1.1).
2
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Inhalt
1
Einleitung..................................................................................................... 5
2
Allgemeiner Teil .......................................................................................... 7
3
4
2.1
Gesetzliche Grundlagen ............................................................................................7
2.2
Zielsetzung des Förderplans .....................................................................................9
Kommunale Jugendhilfeplanung ............................................................... 10
3.1
Planungsbeteiligungen und Planungsverständnis ...................................................10
3.2
Planungsgrundlagen ...............................................................................................12
3.3
Beteiligungsverfahren und Bedarfsermittlung ........................................................14
3.3.1
Jugend-Ideenwettbewerb „Erftstadt wird jung – Denk dir deine Stadt“ ...........15
3.3.2
Jugendbefragung .............................................................................................17
3.3.3
Expertengespräche: Fachkräfte-Workshops....................................................19
Stadtteilbezogene Zielgruppen- und Sozialraumbeschreibungen ............ 21
4.1
Gesamtstadt und Sozialräume – Kommunale Strukturdaten...................................21
4.2
Bezirk „Nord-West“: Dirmerzheim, Gymnich .........................................................29
4.3
Bezirk „Nord-Ost“: Kierdorf, Köttingen ..................................................................33
4.4
Bezirk „West“: Ahrem, Herrig, Lechenich ..............................................................37
4.5
Bezirk „Ost“: Blessem, Bliesheim, Liblar ................................................................42
4.6
Bezirk „Süd“: Borr, Erp, Friesheim, Niederberg .....................................................48
4.7
Flüchtlingssituation in Erftstadt ..............................................................................53
5. Schwerpunkte/Querschnittsaufgaben der Kinder- und Jugendarbeit ...... 61
5.1
KJFöG §§ 10 – 14: Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit..............................61
5.1.1
5.2
Kooperation mit Jugendhilfe im Strafverfahren („Jugendgerichtshilfe“) .................68
5.3
Qualitätsentwicklung nach § 79a SGB VIII ...............................................................70
5.3.1
6
7
Querschnittsaufgabe: Geschlechterdifferenzierte Jugendarbeit ......................65
Entwicklung von Leit- und Orientierungszielen in den Handlungsfeldern .........70
Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit ....................................... 72
6.1
§ 11 KJFöG – Jugendverbandsarbeit .......................................................................72
6.2
§ 12 KJFöG – Offene Jugendarbeit ..........................................................................75
6.3
§ 13 KJFöG – Jugendsozialarbeit .............................................................................77
6.4
§ 14 KJFöG – Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ...........................................81
Finanzierung und Maßnahmenplanung 2016 – 2020 ................................ 85
7.1
Verteilung der Haushaltsmittel im Kontext der Jugendhilfeausgaben .....................86
7.2
Empfehlungen und Maßnahmenplanung bis 2020 ..................................................90
3
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
8
Verzeichnisse ............................................................................................. 98
Abbildungen und Tabellen ................................................................................................98
Quellen und Literaturangaben ........................................................................................ 100
9
Anhang .................................................................................................... 101
9.1
Gesetzestext: 3. AG KJHG NRW – KJFöG ............................................................... 101
9.2
Fördergrundlagen: Kommunale Richtlinien........................................................... 108
9.3
Beteiligungsverfahren Jugendbefragung: Fragebogen und Auswertung................ 132
Bezüge:1
Teilfachpläne
II - Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendschutz
Jugendverbandsarbeit
26.03.1998 - Entwurf
II.1
14.11.2002 - 2. Fortschreibung
20.01.1988 - Entwurf
II.2
Kommunale Jugendarbeit
19.11.2003 - 5. Fortschreibung
Jugendfreizeitstätten
19.11.1998 - Entwurf
II.3
14.11.2002 - 2. Fortschreibung
Spielplätze
04.09.1997 - Entwurf
II.4
06.09.2006 - 3. Fortschreibung
Erzieherischer KinderII.5
26.10.2000 - Entwurf
und Jugendschutz
Geschlechtsspezifische
II.6
11.02.2004 - Entwurf
Jugendarbeit
Jugendsozialarbeit/
II.7
15.06.2011 - Entwurf
Jugendberufshilfe
05.04.2000 - Entwurf
VI.2 Jugendgerichtshilfe
19.11.2014 - 2. Fortschreibung
Tabelle 1: Teilfachpläne im Rahmen der Jugendarbeit
Konzeptionen und Leitlinien
1
Konzeption Jugendberatung Mobilé
(JHA 23.12.2012: V 176/2012)
Leitlinien zur Förderung von Mädchenarbeit in Erftstadt
(JHA 20.02.2008: V 58/2008)
Konzeption Kinder-Jugend-Bürgerzentrum Köttingen
Nutzungskonzept Jugendraum Bliesheim
Nutzungskonzept Internetcafé Kierdorf
(JHA 07.09.2005: A8/0631)
Ausschuss-Vorlagen sind nicht beigefügt
4
V 6/2392
V 7/2169
V 4/1425
V 7/2800
V 6/2813
V 7/2169
V 6/1769
V 534/2006
V 7/0717
V 7/3161
V 164/2011
V 7/0389
V 1/2014
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
1
Einleitung
Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG) NRW als drittes Ausführungsgesetz
(3. AG-KJHG NRW) zum Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII), dem Kinder- und
Jugendhilfegesetz (KJHG), ist zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Es ist die
Grundlage für den hier vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan. Laut § 15 Abs. 4
des 3. Ausführungsgesetzes zum SGB VIII2 ist der örtliche Träger der öffentlichen
Jugendhilfe verpflichtet, auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung,
einen Förderplan zu erstellen, der für jeweils eine Wahlperiode der
Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird. Hier sind in Absatz 1 die
Pflichtaufgaben und damit die Planungsbereiche benannt, die Gegenstand dieses
Förderplanes sind.
Die örtliche Planungsverantwortung für die Kinder- und Jugendarbeit, die
Jugendsozialarbeit sowie den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz wird in § 80
geregelt. Sie obliegt der Jugendhilfeplanung als ständige Aufgabe des öffentlichen
Trägers der Jugendhilfe.
Jugendhilfeplanung ist ein Instrument, mit dem unter Beteiligung der
unterschiedlichen Planungsbereiche des Jugendamtes, der Träger und unter
Berücksichtigung der Interessen, Bedürfnisse und Wünsche der Betroffenen der
(sozialräumliche) Bedarf festgestellt und die erforderlichen Maßnahmen geplant
werden. Jugendhilfeplanung ist zudem Aufgabe des Jugendhilfeausschusses. Insofern
ist der Kinder- und Jugendförderplan fest in das Gefüge der örtlichen Kinder- und
Jugendhilfe und der Planung eingefügt und ein wichtiges Steuerungselement.
Bestandteile des vorliegenden Förderplanes sind die Ergebnisse aus drei Beteiligungsverfahren mit Jugendlichen, freien Trägern und Fachkräften der Kinder- und
Jugendarbeit als Beteiligte:
2
§15 KJFöG NRW
(1) Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der
Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach Maßgabe dieses Gesetzes
verpflichtet. Gemäß § 79 SGB VIII haben sie im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zu gewährleisten,
dass in ihrem Zuständigkeitsbereich die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste, Veranstaltungen
und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und
Jugendschutzes zur Verfügung stehen.
[...]
(3) Im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit haben die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Sie müssen in einem
angemessenen Verhältnis zu den für die Jugendhilfe insgesamt bereitgestellten Mittel stehen.
(4) Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstellt auf der Grundlage der kommunalen
Jugendhilfeplanung einen Förderplan, der für jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft
festgeschrieben wird.
5
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Jugend-Ideenwettbewerb „Erftstadt wird jung – Denk dir deine Stadt“
Jugendbefragung
Experten-Workshops zur Entwicklung von Schwerpunkten und Perspektiven für
die Kinder- und Jugendarbeit in Erftstadt für die nächsten Jahre.
Die Erkenntnisse aus den Beteiligungsverfahren und gemeinsam entwickelten
Arbeitsschwerpunkten fließen in diesen Kinder- und Jugendförderplan ein.
Der Kinder- und Jugendförderplan soll den Bestand an Einrichtungen und Diensten in
den Sozialräumen im Bereich der Jugendarbeit beschreiben, den Bedarf für die
Weiterentwicklung und Absicherung aufzeigen und entsprechend der Planung
Förderverfahren und die finanzielle Ausstattung regeln.
Die Kinder- und Jugendförderung in der Stadt Erftstadt soll bedarfsorientiert und
bedarfsdeckend gestaltet sein. Der vorliegende Kinder- und Jugendförderplan schafft
die nötige Transparenz und gibt Einblicke in die einzelnen Bereiche und Angebote.
Die gesellschaftliche Bedeutung der Jugendarbeit soll im Kontext jugendhilferechtlicher Planung deutlich gemacht werden und muss durch einen angemessenen Anteil
am Haushaltsbudget der Jugendhilfe (s. Kapitel 7) gesichert werden.
Ziel des Kinder- und Jugendförderplanes ist neben der Erfüllung des gesetzlichen
Auftrages die Schaffung von Planungssicherheit für die laufende Legislaturperiode.
Intention dieses 3. KJFP ist es, Beteiligte, Träger, Fachkräfte, Verantwortliche der
Kinder- und Jugendhilfe zu ermuntern, sich partnerschaftlich mit den strategischen
Zielen, den Schwerpunktsetzungen und daraus resultierenden Maßnahmen in den
dafür zur Verfügung stehenden Gremien und Netzwerken auseinanderzusetzen.
Dieser Plan soll insofern als Entwicklungsgrundlage verstanden werden. Er soll
Spielraum bieten, auf unvorhergesehene Bedarfe reagieren zu können. Alle Impulse,
Ideen, Anregungen, Vorschläge und Empfehlungen, die erarbeitet worden sind, sind
in ihrer Ausrichtung im Geltungsbereich des KJFP als grundsätzlich verpflichtend aber
nicht als abschließend anzusehen.
Mit diesem Kinder- und Jugendförderplan soll eine Grundlage geschaffen werden zur
bedarfsgerechten Weiterentwicklung von Einrichtungen, Angeboten und
Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit.
6
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
2
Allgemeiner Teil
Der Kinder- und Jugendförderplan und die damit verbundenen Steuerungsaufgaben
basieren auf mehreren gesetzlichen Grundlagen
dem Grundgesetz der BRD als oberste gesetzliche Grundlage,
dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII), auch Kinder- und Jugendhilfegesetz
(KJHG) genannt, auf Bundesebene und
auf Landesebene dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG) als drittem
Ausführungsgesetz NRW zum KJHG (3. AG-KJHG NRW).
2.1
Gesetzliche Grundlagen
Die Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendarbeit sind Pflichtaufgaben der Jugendhilfe.
Ihre rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus den §§ 11 – 14 Kinderund Jugendförderungsgesetz (KJFöG) NRW. Das KJFöG ist die landesrechtliche
Ausgestaltung gemäß § 15 SGB VIII, das die einzelnen Bundesländer ermächtigt, das
Nähere über Inhalt und Umfang der Jugendarbeit (§ 11), Förderung der Jugendverbände (§ 12), der Jugendsozialarbeit (§ 13) und des erzieherischen Kinder- und
Jugendschutzes (§ 14) über ein Landesgesetz zu regeln.
Das KJFöG enthält auch Regelungen, die Anforderungen an die Planung der örtlichen
Träger der Jugendhilfe stellen. In den allgemeinen Vorschriften (§§ 1 bis 7) werden
der Regelungsbereich des Gesetzes (§ 1), Grundsätze der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 2), die Zielgruppen
und die Berücksichtigung besonderer Lebenslagen (§ 3) für die Planung und
Gestaltung der Jugendförderung in NRW konkretisiert.
In den §§ 4 bis 7 legt das Gesetz vier Querschnittsaufgaben fest, die für das Land, die
örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie alle Leistungsanbieter in der
Jugendförderung die Eckpunkte einer Konzeptentwicklung darstellen:
Förderung von Mädchen und Jungen / Geschlechterdifferenzierte Kinder- und
Jugendarbeit (§ 4),
Interkulturelle Bildung (§ 5),
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 6),
Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule (§ 7).
Neben den Themenfeldern des § 10 KJFöG, werden die vier Förderbereiche und
Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit beschrieben:
§ 11 Jugendverbandsarbeit
§ 12 Offene Kinder- und Jugendarbeit
§ 13 Jugendsozialarbeit
§ 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
7
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
In § 15 KJFöG Abs. 1 wird die Gewährleistungsverpflichtung des örtlichen Trägers der
öffentlichen Jugendhilfe festgelegt. Die Absätze 2 und 3 des § 15 KJFöG NRW regeln
die Förderverpflichtung des örtlichen Trägers der Jugendhilfe. In § 15 Abs. 4 KJFöG
NRW findet sich die Rechtsgrundlage für die Planungsverpflichtung des örtlichen
Trägers der Jugendhilfe, die mit dem Instrument der Jugendhilfeplanung umgesetzt
wird.
Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden durch das o. a. Gesetz dazu
verpflichtet, die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und den
erzieherischen Kinder- und Jugendschutz angemessen im Rahmen ihrer finanziellen
Möglichkeiten zu fördern. Das Gesetz macht keine Angaben zur Höhe der zu tätigen
Ausgaben, sie müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis zu den für die
Jugendhilfe insgesamt bereitgestellten Mitteln stehen.
Die strukturelle Einbindung des kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes und die
Ableitung von rechtlichen Rahmenbedingungen werden im nachfolgenden Schaubild
dargestellt:
Bund
SGB VIII = KJHG
Land
3. AG - KJHG = KJFöG
Kinder- und Jugendförderplan
NRW
Richtlinien
Kommune
Kinder- und
Jugendförderplan
Teilfachpläne
§§ 11 - 14
Förderrichtlinien
Konzeptionen
JHP-Erftstadt, A. Siegel
Abbildung 1: Rechtlicher und struktureller Rahmen des KJFP
Der gesamte Gesetzestext des KJFöG ist in der Anlage beigefügt.
8
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
2.2
Zielsetzung des Förderplans
Mit dem 3. AG-KJHG – KJFöG wird die Verpflichtung zur Bereitstellung einer der
örtlichen Jugendhilfeplanung entsprechenden Angebotspalette außerschulischer
Kinder- und Jugendarbeit gesetzlich abgesichert und die genannten Bereiche der
Kinder- und Jugendarbeit werden einer mittelfristigen Budgetbindung empfohlen.
Sofern Kommunen Landesmittel für die das Gesetz betreffenden Arbeitsbereiche
erhalten, haben sie dem Gesetz nach sicherzustellen, dass
sie im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit dafür Sorge tragen, dass
die von ihnen bereitgestellten Haushaltsmittel für die im Gesetz
beschriebenen Bereiche der Jugendarbeit einen „angemessenen“ Anteil am
Gesamtbudget der kommunalen Jugendhilfe darstellen
ihr Finanzanteil im angemessenen Verhältnis zu den Landesmitteln steht
Landesmittel nicht zur Haushaltskonsolidierung verwendet werden und
die Maßnahmen Bestandteil der örtlichen Jugendhilfeplanung sind.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe basiert der Förderplan auf den Ergebnissen
der örtlichen Jugendhilfeplanung. Inhaltlich werden hier folglich die zentralen
Ergebnisse der Jugendhilfeplanung abgebildet.
Neben der Erfüllung des gesetzlichen Auftrages intendiert dieser KinderJugendförderplan
die Ermittlung von Bedarfen in den einzelnen Handlungsfeldern
Sozialräumen
die Festlegung von Schwerpunktsetzungen in der örtlichen KinderJugendarbeit sowie
eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung von Einrichtungen, Angeboten
Maßnahmen in der Kinder- und Jugendarbeit.
und
und
und
und
Der Förderplan soll verbindlich
die entsprechenden Maßnahmen und Konzepte darstellen und
deren finanzielle Absicherung für den Zeitraum einer kommunalen
Legislaturperiode gewährleisten.
Dadurch bietet er sowohl für die kommunalen Angebote als auch für die Angebote
der freien Träger eine mittelfristige Finanzierungs- und damit Planungssicherheit.
9
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
3
Kommunale Jugendhilfeplanung
3.1
Planungsbeteiligungen und Planungsverständnis
Eine Planungsstruktur ist auf der Grundlage der bestehenden politischen
Entscheidungsebene, der verwaltungsinternen Arbeits- und Aufgabenorganisation
(strategische Ebene) und der Akteure sowie der Betroffenen auf der Handlungsebene
zu entwickeln. Diese inhaltliche Ausgestaltung ist konkret in die strukturellen
Gegebenheiten der Kommune einzupassen.
„Die Jugendhilfeplanung richtet ihren ersten Fokus auf die Interessen und Bedürfnisse von
jungen Menschen und ihren Familien. Daneben bestimmen die jugendpolitischen Ziele und
Interessen hinsichtlich der Standorte von Diensten und Einrichtungen den Mitteleinsatz. Im
Rahmen dieses Aushandlungsprozesses ist die bedarfsgerechte Gesamtversorgung mit
Jugendhilfemaßnahmen sicher zu stellen.“
„Ziel von Beteiligung aus der Sicht der Jugendhilfeplanung ist es, Bedürfnisse, Wünsche und
Interessen von Kindern und Jugendlichen zu erfahren, um sie in aggregierter Form als Bedarfe
von Beständen an Einrichtungen, Diensten oder Veranstaltungen gegenüberzustellen, ob die
erforderlichen und geeigneten Angebote ausreichend und rechtzeitig verfügbar sind bzw.
gemacht werden können.
Bei der Maßnahmenplanung ist zu prüfen, inwieweit Kinder und Jugendliche an der
Realisierung der von ihnen mit geplanten Maßnahmen einbezogen werden können, um nach
Möglichkeit den Grad der Identifizierung mit dem Produkt noch zu erhöhen.“
Quelle: EMPFEHLUNGEN DER LANDESJUGENDÄMTER RHEINLAND UND WESTFALEN-LIPPE ZUR
KOMMUNALEN JUGENDHILFEPLANUNG (LVR/ LWL, 2010, S. 11f)
Der vorliegende „Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 – 2020“
wurde gemäß § 8 des 3. AG-KJHG – KJFöG mit Beteiligung der in Erftstadt ansässigen
Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe sowie mit Jugendlichen als Akteuren
entwickelt (s. 3.3).
„Die Beteiligung von Trägern und Kooperationsbereichen sichert ein wirksames, vielfältiges
und abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen. Darüber hinaus gewährleistet die
Beteiligung der Leistungserbringer im Jugendamtsbezirk die Bündelung von Feldkenntnis
(Zielgruppen, regionale Besonderheiten, Kooperationsoptionen etc.) und Fachwissen aus
unterschiedlichen Perspektiven. Damit stellt diese Beteiligung eine fachliche Qualifizierung
der Jugendhilfeplanung dar. Auch der Transfer der Planungsergebnisse in die Praxis der
Jugendhilfe findet in weiten Teilen durch die Akteure aus dem Planungsprozess statt, was die
Wichtigkeit ihrer Einbindung und Beteiligung verdeutlicht.“
(LVR/ LWL, 2010, S. 14)
10
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Abbildung 2: Planungsprozess JHP
Quelle: EMPFEHLUNGEN DER LANDESJUGENDÄMTER… (LVR/ LWL, 2010, S. 13)
Im Sinne des 3. AG-KJHG – KJFöG stellt der vorliegende Kommunale Kinder- und
Jugendförderplan die Planungsgrundlage für alle Maßnahmen des Arbeitsbereiches
bis zum Ende des Jahres 2020 dar. Falls sich jedoch Bedarfe während der Laufzeit des
Förderplanes entscheidend ändern sollten, ist die Fortschreibung einzelner Teilfachpläne (Auflistung s. S. 4) im Sinne der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
in der Stadt Erftstadt in Abstimmung mit der kommunalen Jugendhilfeplanung und
unter Beteiligung der relevanten Gremien entsprechend zu aktualisieren.
Im Falle der Beibehaltung der gesetzlichen Grundlagen erfolgt eine Fortschreibung
des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes zum Haushaltsjahr 2020.
11
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
3.2
Planungsgrundlagen
Planungsgrundlage für den vorliegenden Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan
stellt die folgende Planungsschiene – inklusive der hierin enthaltenen Planungsbeteiligungen und Datengrundlagen – dar:
Planungsgrundlagen und –zeitrahmen
Arbeitsbereich Planungsschritte
Planungsbeteiligte
Zeitraum
§§ 79, 80 KJHG - Jugendhilfeplanung
Mobilé
1. Jugend-Ideenwettbewerb „Erftstadt
wird jung – Denk dir deine Stadt“
Fragebogen
JHP/ Freie
Träger
GrafstatAuswertung:
JHP
2. Befragung der Jugendlichen im
Stadtgebiet zu Kultur-/Sport-/
Freizeitangeboten bzw. -interessen
für/von Kinder und Jugendliche
JHP
JHP/ Mobilé
3. Erfassung von Sozialraumdaten
- Bevölkerungs-/Sozialraumdaten
- Statistik Jugendarbeit
- Schulentwicklungsplan
4. Bedarfe zu den §§ 11-14 KJHG:
Förderbereiche Jugendarbeit,
Jugendsozialarbeit, Erzieherischer
Kinder- und Jugendschutz
- Jugendliche, Politik,
Schulen, Verwaltung,
4. Quartal 15
Mobilé
- freie Träger, Jugendring, Vereine, Verbände
4. Quartal 15
- Schulen (9. Klassen)
bis
- Schulsozial3. Quartal 16
arbeiterinnen
- Jugendliche
- JHP
- Abt. Verwaltung
1. – 2. Quartal
- Mobilé, Juze
16
- Schulverwaltung
- Stadtjugendring
- AK Jugendschutz
2. – 4. Quartal
- Expert*innen/
16
Fachkräfte Jugendarbeit
JHP/ Mobilé
5. Neustruktur/ Gliederung KJFP 2016-2020 - Jugendamt
JHP/ Mobilé
6. Qualitätsentwicklung gemäß § 79a
- Expert*innen/Fachkräfte Jugendarbeit
1. Quartal 16
2015 - 2020
§ 10 KJFöG – Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit (§ 11 - 14 KJHG)
1. Abstimmung der Ergebnisse der
Bestands-/Bedarfserhebung
JHP/ Mobilé
Fragebogen-Ergebnisse/ Bedarf
Struktur KJFP
Leit-/Orientierungs-/Handlungsziele
Ausblick auf Maßnahmen
Finanzplanung/ angemessener
Anteil JH-Etat
2. Entwurf sowie Vorschlag
Maßnahmenplanung „Kommunaler
Kinder- und Jugendförderplan 20162020“
12
Steuerungsgruppe
(Amtsleitung, JHP,
Mobilé) +
Expertengruppe
(Fachkräfte OJA) =
Planungsgruppe
„Kinder- und
Jugendarbeit“
1. Quartal 16
bis
1. Quartal 17
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Planungsgrundlagen und –zeitrahmen
Arbeitsbereich Planungsschritte
JHP/ Mobilé
Planungsbeteiligte
3. Vorschlag Maßnahmenplanung/
Finanzierung für den „Kommunalen
Kinder- und Jugendförderplan 20162020“
- UA-JHP
- JHA
- Rat
Zeitraum
2. – 3.
Quartal 17
§ 11 KJFöG – Jugendverbandsarbeit (§ 12 KJHG)
s. §§ 79, 80
1. Jugendbefragung zu den Lebenslagen/
Bedarfen/ Entwicklungen/ Zielgruppen
in der Jugend(verbands)arbeit
JHP/ Mobilé
2. Bedarfs-/Maßnahmenplanung im
Arbeitsbereich
Mobilé
3. Bei Bedarf: Aktualisierung der
Jugendförderrichtlinien
Stadtjugendring, freie
Träger, Verbände
entfällt
§ 12 KJFöG – Offene Kinder- und Jugendarbeit (§ 11 KJHG)
1. Qualitätsdialog in der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit
- Fachkräfte der
JHP/ Mobilé
- 3 Expert*innen-Workshops
Offenen Kinder- und
- Strukturdaten
Jugendarbeit
- § 79a – Qualitätsentwicklung
2. Bedarfs-/Maßnahmenplanung im
Arbeitsbereich OJA
JHP/ Mobilé
4. Quartal 15
bis Ende
3. Quartal 16
2. Quartal
2017
3. Quartal 16
bis
1. Quartal 17
3. Quartal 16
bis
1. Quartal 17
bzw.
Aktualisierung der Konzeptionen
der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit
2016 - 2020
AG § 79a "Qualitätsentwicklung"
§ 13 KJFöG – Jugendsozialarbeit (§ 13 KJHG)
JHP/ Mobilé
Bedarfs-/Maßnahmenplanung im
Arbeitsbereich Jugendsozialarbeit/
Jugendberufshilfe
Fachgespräch
3. Quartal
2016
§ 14 KJFöG – Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 KJHG)
JHP/ Mobilé
Bedarfs-/Maßnahmenplanung im
Arbeitsbereich Erzieherischer Kinderund Jugendschutz
AK „Jugendschutz“
4. Quartal
2016
Tabelle 2: Planungsgrundlagen, -schritte, -beteiligte und -zeitrahmen
Die Beteiligung der politischen Entscheidungsebene mit entsprechenden Beratungen
in den Ausschüssen sind die finalen Meilensteine in der Terminierung des
13
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Planungsprozesses zur Erstellung des Kinder- und Jugendförderplanes und wurden
folgendermaßen eingeplant:
Beteiligung der politischen Gremien
Beratung/Verabschiedung Entwurf KJFP
Beratung/Verabschiedung KJFP
Beratung/Verabschiedung KJFP
Beratung/Verabschiedung KJFP
Einbringung Finanzierungsplan KJFP
in die Haushaltsberatungen
UA-JHPl
JHA
HFP
Rat
JHA/HFP/Rat
18.05.2017
23.05.2017
27.06.2017
04.07.2017
Viertes
Quartal 2017
Tabelle 3: Zeitplan zur Beteiligung der politischen Gremien
3.3
Beteiligungsverfahren und Bedarfsermittlung
Es gibt direkte und indirekte Beteiligungsverfahren. Neben diesen Verfahren spielt
die Anwaltsplanung eine große Rolle bei der Entwicklung von Angeboten in der
Jugendarbeit. Die wichtigsten Gruppen bei der Beteiligung sind die Kinder und
Jugendlichen und die freien Träger der Jugendhilfe ebenso wie die Fachkräfte der
entsprechenden Arbeitsbereiche.
Wesentliche Elemente zur Bedarfsermittlung im Rahmen des vorliegenden
Förderplanes sind die Ergebnisse von drei Beteiligungsverfahren, bei denen
Jugendliche, freie Träger und Fachkräfte der öffentlichen Träger der Kinder- und
Jugendarbeit mitgewirkt haben. Diese wurden im Zeitraum 2015 – 2016 als
unterschiedliche Praxisformen durchgeführt und sind Basis für die Entwicklung von
Perspektiven und Zielen für die Kinder- und Jugendarbeit in Erftstadt für die nächsten
vier Jahre:
1. Praxisorientierte direkte Beteiligung:
Jugend-Ideenwettbewerb „Erftstadt wird jung – Denk dir deine Stadt“
2. Mittelbare Beteiligung:
Jugendbefragung
Für diese Praxisformen gilt der Grundsatz, dass die Umsetzung den Zeithorizont von
Kindern und Jugendlichen berücksichtigen sollte.
3. Anwaltsplanung:
Experten-Workshops
Aufbau, Inhalte und Ergebnisse dieser Beteiligungsformen werden im Folgenden kurz
dargestellt bzw. können den Anlagen entnommen werden.
14
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
3.3.1 Jugend-Ideenwettbewerb „Erftstadt wird jung – Denk dir deine Stadt“
Das Amt für Jugend und Familie hat nach den Sommerferien 2015
Erftstädter Jugendliche zu einem Ideenwettbewerb mit dem Titel
„Erftstadt wird jung – Denk dir deine Stadt!“ aufgerufen.
Insgesamt sind zehn sehr vielfältige und interessante Vorschläge
von ca. 80 beteiligten Jugendlichen eingegangen. Am Freitag,
13.11.2015 fand die erste öffentliche Präsentation der Ideen
sowie die Preisverleihung im großen Sitzungssaal des Rathauses
der Stadt Erftstadt statt.
Abbildung 3: Plakat zum Jugend-Ideenwettbewerb
Eingereichte Beiträge zum Jugend-Ideenwettbewerb 2015
1) „Erft Club“ (liegt der JHA-Anlage nicht bei)
o Filmbeitrag vom SoWi – Kurs der 9. Klasse der Realschule Lechenich
2) „Im Fluss der Zeit“
o Text von Katharina Grätsch, Lisa Grott, Gazel Secmec, Julia Tokgötzoglu, Anne
Leser
3) „Für den Erhalt der Schulsysteme“
o Zeichnung von Tabea Jung, Lea Krohne, Leni Neugaertner
4) „Es wird Winter in Gymnich“ (liegt der JHA-Anlage nicht bei)
o Filmbeitrag vom Jugendausschuss Gut Klang e.V.
5) „Grillhütte Dirmerzheim“
o Anschauungsobjekt von der Freiwilligen Jugendfeuerwehr Dirmerzheim
6) „Grillhütte Gymnich“
o Anschauungsobjekt, Gedicht und Fotobeitrag von Lea Hannappel, Marc
Hannappel, Jonas Hofmeister, Franz Schroeder und Freunde
7) „Wünsche für uns“
o Gedicht von Nico und Michelle Thöni
8) „Die Liste“ (liegt der JHA-Anlage nicht bei)
o Filmbeitrag von der Jahrgangsstufe Q1 Gymnasium Lechenich
9) „Ein Tag im Freien“ (Fotos liegen der JHA-Anlage nicht bei)
o Fotos und Text von William Davids, Naomi Rothkamp, Karolina Han, Christiane
Müller, Petra Metzger
10) „Erftstadt – App“ (liegt der Anlage nicht bei)
o Filmbeitrag von Stephanie Seupke, Jana Barth, Anna Edenhofer, Niklas Trué
Die (Film-)Beiträge, die der JHA-Anlage nicht beiliegen, wurden in der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 04.01.2016 (V 4/2016) vorgestellt.
15
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Prämiert wurden insgesamt sechs der zehn Beiträge:
1. Preis (500 €):
2. Preis (300 €):
3. Preis (200 €):
Beiträge 8) und 10) = Filme „Die Liste“, „Erftstadt-App“
Beiträge 5) und 6) = Objekte „Grillhütte Dirmerzheim“
Beiträge 2) und 7) = Texte „Im Fluss der Zeit“, „Wünsche
für uns“
In der Maßnahmenplanung befinden sich bereits
mehrere Projekte, die sich aus diesen prämierten
Beiträgen ergeben und Bedarfe der Jugendlichen
aufgezeigt haben. Diese werden bei der Umsetzung
von Politik und Verwaltung unterstützt:
Abbildung 4: Grillhütte Gymnich
Bau einer Grillhütte in Dirmerzheim/Gymnich
Entwicklung einer Handy-App zur Präsentation von
Angeboten für Jugendliche in Erftstadt
Abbildung 5: Grillhütte Dirmerzheim
Einzelne Punkte der „Liste“, z. B.
das fehlende Kino: Angebot von Filmen
für Jugendliche in Kooperation mit VHS
und Musikschule
Vorstellung der Methoden
„Lernen lernen“ in der Schulleiterkonferenz
Um im Sinne von Partizipation ein Mitbestimmmungsverfahren für Jugendliche in Erftstadt zu implementieren, ist
eine Fortsetzung des Ideenwettbewerbs, zunächst in 2018, und dann
regelmäßig alle 3 Jahre angedacht.
Abbildung 6: Gedicht "Wünsche für uns"
16
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
3.3.2 Jugendbefragung
Diese von freien Trägern angeregte Jugendbefragung wurde von Seiten der
Jugendhilfeplanung und der Abteilung Jugendarbeit des Amtes für Jugend und Familie von
der ersten Entwurfsphase bis zum Abschluss begleitet. Insbesondere dem Wunsch der
Träger, mit den Ergebnissen dieser Befragung eigene, zielgerichtete Angebote und
Einrichtungen zu entwickeln und zu verbessern, wird von Seiten der Verwaltung ausdrücklich
begrüßt und durch das Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt unterstützt.
Die Befragung wurde nach Beratung in JHA am 25.11.2015 (B 540/2015) im Januar 2016 in
der Stadtschulleiterkonferenz vorgestellt um dort gemeinsam zu überlegen, wie eine
möglichst hohe Beteiligung, im schulischen Rahmen der Jahrgangsstufe 9, erreicht werden
kann. Nicht in Erftstadt zur Schule gehenden Jugendlichen wurde die Möglichkeit gegeben,
sich über die Angebote von Mobilé und Jugendzentrum an der Befragung zu beteiligen.
Um einen jugendgerechten Zugang zu finden, wurde die Befragung webbasiert über die
Software GrafStat angelegt und durchgeführt. Als Hilfe zur Ausfüllung des OnlineFragebogens – der am PC, Tablet oder Smartphone bearbeitet werden konnte – wurde eine
Begleitung durch zwei Schulsozialarbeiterinnen in den Schulen nach Absprache und
vorheriger Terminvereinbarung angeboten.
Der Durchführungszeitraum für die Fragebogenaktion wurde festgelegt auf 04. – 30. April
2016. Am Montag, 04.04.2016 begann die – mit TANs gesicherte – Befragung mit der
Freischaltung des Fragebogens im Internet. Der Fragebogen (s. Anhang) umfasst inklusive
personenbezogener Angaben rund 30 Fragen zu den Themenbereichen
- Leben in Erftstadt
- Freundeskreis
- Schule und Vereinszugehörigkeit
- Freizeit
Ziele der Befragung waren:
Betroffenenbeteiligung zu gewährleisten,
Informationen über die Lebenswelt der Jugendlichen zu erhalten,
Vorhandene Angebote im Freizeitbereich auf ihre Wirkung hin zu untersuchen und
mit den Interessen der Jugendlichen abzugleichen,
Bedarfslagen und mögliche Versorgungslücken aus Sicht der Jugendlichen benennen
zu können,
zielgerichtete Angebote und Einrichtungen zu entwickeln, zu verbessern und eine
bedarfsgerechte Planung vorzunehmen.
Insofern sind die Erkenntnisse dieser Befragung für diesen Kinder- und Jugendförderplan
relevant und werden hier kurz dargestellt.
Eine Grundauswertung der Jugendbefragung, an der sich 385 Schüler*innen beteiligten,
wurde im JHA (08.09.2016) und im Schulausschuss (17.11.2016) vorgelegt und präsentiert.
Die Zusammenfassung der Auswertung ist dem Anhang zu entnehmen, ebenso wie die in
den Ausschüssen gezeigte Präsentation mit den folgenden zehn Kernaussagen.
17
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Auswertungsergebnisse in Kernaussagen
Die Befragungsergebnisse können aus Sicht der Jugendlichen formuliert in 10 prägnanten
und sozusagen „kernigen“ Aussagen wie folgt auf den Punkt gebracht werden
1. „…ich lebe gerne in Erftstadt, aber für junge Menschen ist es allgemein etwas
weniger angenehm…“
2. „…ich brauche gute (Bus-)Verbindungen…“
3. „…meine Freunde sind mir wichtig…“
4. „…ich kenne keinen, der mir hilft…“
5. „…Schule + 2 Std. täglich: Was bleibt da noch für Freunde, Hobbys, freie Zeit?…“
6. „…ich mache gerne Sport mit anderen…“
7. „…zuhause oder draußen, Hauptsache mit Freunden und jugendgerecht!…“
8. „…ich will mehr!…“ Angebote, Treffpunkte, Party, Busse: für wenig Geld
9. „…meine Freunde sind mir die Liebsten, auch mit Smartphone und im Internet…“
10. „…Musik (hören) ist mir wichtig…“
Dieser Einblick in die Lebenswelt der Jugendlichen zeigt, dass einerseits eine hohe
persönliche Zufriedenheit besteht, aber andererseits auch Optimierungs- und
Ausbaubedarf. Jugendliche wollen eine ortsnahe gute Versorgungsstruktur mit für sie
attraktiven Angeboten und Treffpunkten. D. h. gut erreichbare, preiswerte Angebote und
(öffentliche) Treffpunkte vor Ort mit Sport, Party und Fast-Food…
Wenn Jugendliche mit ihren Bedarfslagen ernst genommen werden sollen, dann fängt die
Arbeit als Verantwortliche in Jugendarbeit und Politik hier an.
Aus der Jugendbefragung abzuleitende Aufgaben für Jugendarbeit und Politik sind:
» Jugendgerechte Strukturen schaffen, verstärken, vernetzen (öffentlicher Raum,
Treffpunkte, Wege)…
» Angebote schaffen bzw. jugendgerecht „vermarkten“, bekanntmachen (Infos,
Werbung, Internet, App)…
» Bedarfsgerechte Planung von Inhalten und Maßnahmen der Jugendarbeit (Kinderund Jugendförderplan) mit
» entsprechender Ausstattung der Ressourcen (Finanzen, Personal) zur Umsetzung…
Im § 6 (2) KJFöG steht zur Beteiligung: „Kinder und Jugendliche sollen an allen ihre
Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, insbesondere bei der
Wohnumfeld- und Verkehrsplanung, der bedarfsgerechten Anlage und Unterhaltung von
Spielflächen sowie der baulichen Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen in
angemessener Weise beteiligt werden.“
Dabei reicht aber natürlich nicht aus, den Jugendlichen nur Fragen zu stellen, es müssen
auch Antworten und vor allem Taten folgen. Diese sollten möglichst zeitnah erfolgen, um
den Zeithorizont von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen (s. 3.3), um ihnen ein
attraktives Wohn- und Lebensumfeld in Erftstadt bieten zu können.
Die Erkenntnisse aus der Jugendbefragung und dem Ideenwettbewerb fanden und finden
Eingang in die Diskussionen mit Experten, Fachkräften und politischen Gremien mit dem Ziel
der Feststellung der aktuellen pädagogischen Bedarfslagen und der Erarbeitung von
Maßnahmenvorschlägen.
18
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
3.3.3
Expertengespräche: Fachkräfte-Workshops
Diese Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplanes nimmt die grundlegende
Ausrichtung der (künftigen) Kinder- und Jugendarbeit in Erftstadt in den Fokus,
weshalb die Beteiligung Betroffener (= Jugendliche, Träger, Fachkräfte) sowie die
Berücksichtigung gemeinsam entwickelter Schwerpunkte und Inhalte in allen
Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit von besonderer Bedeutung ist und eine
Planungsgrundlage darstellt.
Fachkräfte-Workshops
Um zukünftige Aufgaben, Inhalte und Ausrichtung der Jugendarbeit in Erftstadt
gemeinsam zu entwickeln, wurden in drei Workshops mit den Fachkräften der
Jugendarbeit im Zeitraum August 2016 bis Januar 2017 insbesondere zwei
Fragestellungen bearbeitet:
Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit bis 2020
Was sind die wichtigsten Arbeitsschwerpunkte in den nächsten 5 Jahren?
(Handlungsfelder §§ 11 – 14 KJFöG/ Querschnittsaufgaben §§ 3 – 7 KJFöG)
Strukturqualität Ausstattung zur Aufgabenerfüllung
Was wird gebraucht, um die Aufgaben erfüllen zu können?
(Ressourcen/Rahmenbedingungen, Bedarfs-/Leistungsgerechte Ausstattung,
Personal-/Sachmittel)
Als pädagogische Schwerpunktsetzung der Jugendarbeit in Erftstadt werden für die
nächsten Jahre zusammengefasst (Näheres s. 5.1) als besonders wichtig angesehen:
Pädagogische Schwerpunkte der Jugendarbeit in Erftstadt:
Offene und Mobile Jugendarbeit
Projekt-, Kultur- und Medienarbeit
Prävention/ Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Geschlechterdifferenzierte Jugendarbeit
Beratung für junge Menschen
Partizipation/ Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Inklusion und Integration:
Berücksichtigung bes. Lebenslagen/Interkulturelle Bildung
Kooperation mit sonstigen Arbeitsfeldern:
Jugendverbandsarbeit/ Jugendsozialarbeit/
Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule
(§ 12 KJFöG)
(§ 10 KJFöG)
(§ 14 KJFöG)
(§ 4 KJFöG)
(§ 3 KJFöG)
(§ 6 KJFöG)
(§§ 3, 5 KJFöG)
(§§ 7, 11, 14 KJFöG)
Diese Arbeitsschwerpunkte wurden im Sinne einer institutionellen Planung auf
ihre Strukturqualität hin überprüft, im Hinblick darauf, was für die Arbeit benötigt
wird.
19
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
JHP-Erftstadt, A. Siegel
Abbildung 7: Arbeitsschwerpunkte der Jugendarbeit – Strukturqualität
Die Ergebnisse aus dem intensiv und fachlich geführten diskursiven Prozess zu dieser
Qualitätsanalyse werden in die Maßnahmenplanung einfließen. Kurz festgehalten
werden kann an dieser Stelle, dass u.a. folgende Bedarfe bzw. Voraussetzungen
häufiger bei den verschiedenen Arbeitsschwerpunkten genannt wurden:
Personal, Zeit, Fortbildung, Projekte, Budget, Räume, Vernetzung,
moderne Technik und Ausstattung (PC/Smartphone), etc.
Auf der Basis dieser Bestands- und Bedarfsfeststellung erfolgt die Maßnahmen- und
Finanzplanung (Kapitel 7) bis einschließlich 2020.
Im Folgenden wird zunächst eine stadtteilbezogene Bestandsfeststellung in Bezug auf
die Jugendeinwohnerwerte, auf bereits vorhandene Einrichtungen und Angebote der
vom Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan betroffenen Arbeitsbereiche der §§
11 – 14 KJFöG sowie sonstige für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im
Stadtteil vorhandene Angebote vorgenommen.
20
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
4
Stadtteilbezogene Zielgruppen- und Sozialraumbeschreibungen
4.1
Gesamtstadt und Sozialräume – Kommunale Strukturdaten
Die Bezeichnung der 17 Stadtteile basiert auf dem im folgenden Stadtplan
dargestellten Zuschnitt der Gesamtstadt, entsprechend der ANLAGE I zur
Hauptsatzung der Stadt Erftstadt:
1 = Gymnich
2 = Kierdorf
3 = Köttingen
4 = Mellerhöfe
5 = Dirmerzheim
6 = Herrig
7 = Lechenich
8 = Konradsheim
9 = Blessem
10 = Frauenthal
11 = Liblar
12 = Ahrem
13 = Bliesheim
14 = Erp
15 = Friesheim
16 = Borr/Scheuren
17 = Niederberg
Abbildung 8: Stadtteile gemäß
ANLAGE I zur Hauptsatzung der
Stadt Erftstadt
Für die Darstellungen des Kinder- und Jugendförderplanes wird das Stadtgebiet
Erftstadt anhand der geografischen Lage in fünf Bezirke als Sozialräume gegliedert:
Bezirk „Nord-West“:
Bezirk „Nord-Ost“:
Bezirk „“West“:
Bezirk „Ost“:
Bezirk „Süd“:
Dirmerzheim, Gymnich/Mellerhöfe
Kierdorf, Köttingen
Ahrem, Herrig, Lechenich/Konradsheim
Blessem/Frauenthal, Bliesheim, Liblar
Borr/Scheuren, Erp, Friesheim, Niederberg
21
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Bundes- und Landesgesetzgeber legen fest, dass die Angebote und Maßnahmen sich
vor allem an alle jungen Menschen im Alter vom 6. bis zum 21. Lebensjahr richten.
Darüber hinaus sollen bei besonderen Angeboten und Maßnahmen auch junge
Menschen bis zum 27. Lebensjahr einbezogen werden.
Die folgende Aufstellung stellt die Jugendbevölkerung nach Altersgruppen in den
Stadtteilen dar.
Tabelle 4: Jugendbevölkerung in Erftstadt nach Altersgruppen in den Stadtteilen
Stadtteil
0<3
3<6 6<10 10<14 14<18 18<21 21<27
insgesamt
dt.
ausl.
Ahrem
dt.
ausl.
Blessem/Frauenthal
dt.
ausl.
Bliesheim
dt.
ausl.
Borr/Scheuren
dt.
ausl.
Dirmerzheim
dt.
ausl.
Erp
dt.
ausl.
Friesheim
dt.
ausl.
Gymnich/Mellerhöfe
dt.
ausl.
Herrig
dt.
ausl.
Kierdorf
dt.
ausl.
Köttingen
45
2
47
39
7
47
71
7
78
6
0
6
51
2
53
57
2
59
55
5
60
136
11
147
14
1
15
68
8
76
74
3
77
35
2
37
50
11
66
66
5
71
10
0
10
52
1
53
58
8
66
62
2
64
132
2
134
12
1
13
63
5
68
76
8
84
282
28
310
394
91
485
748
78
826
86
3
89
463
28
491
567
44
611
687
46
733
1146
73
1219
122
13
135
678
72
750
844
59
903
34
3
37
53
9
66
100
11
111
6
0
6
64
3
67
69
9
78
93
4
97
189
8
197
12
0
12
115
9
124
116
6
122
33
2
35
61
4
70
116
13
129
8
0
8
70
3
73
78
8
86
127
6
133
178
8
186
16
1
17
94
9
103
142
6
148
22
40
4
44
61
9
78
108
9
117
17
1
18
67
5
72
99
6
105
130
4
134
159
10
169
24
1
25
111
8
119
139
7
146
34
2
36
46
14
63
86
7
93
11
0
11
51
2
53
85
5
90
88
7
95
126
5
131
22
1
23
95
9
104
119
12
131
61
13
74
84
37
125
201
26
227
28
2
30
108
12
120
121
6
127
132
18
150
226
29
255
22
8
30
132
24
156
178
17
195
%-Anteil
bis
Gesamt- der u. 18unter
bevölke- J. an d.
18
Gesamtrung
Jahre
bevölk.
187
13
200
264
40
304
461
45
506
47
1
48
304
14
318
361
33
394
467
21
488
794
39
833
78
4
82
451
39
490
547
30
577
1.060
61
1121
1.673
223
1.896
3.047
241
3288
357
18
375
1.983
132
2115
2.319
152
2471
2.635
247
2882
4.343
301
4644
480
44
524
2.851
239
3090
3.339
250
3589
18%
21%
18%
16%
18%
16%
15%
19%
15%
13%
6%
13%
15%
11%
15%
16%
22%
16%
18%
9%
17%
18%
13%
18%
16%
9%
16%
16%
16%
16%
16%
12%
16%
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Stadtteil
0<3
3<6 6<10 10<14 14<18 18<21 21<27
dt.
ausl.
Lechenich/Konradsheim
dt.
ausl.
Liblar
dt.
ausl.
Niederberg
dt.
ausl.
Erftstadt
224
14
247
287
44
331
13
0
13
1140
106
1246
242
13
270
259
36
295
11
0
11
1128
94
1222
327 374
25
23
362 406
370 387
48
48
418 435
19
13
0
1
19
14
1567 1697
135 132
1702 1829
490
20
529
463
37
500
15
1
16
1923
122
2045
303
23
338
374
43
417
25
3
28
1465
133
1598
insgesamt
%-Anteil
bis
Gesamt- der u. 18unter
bevölke- J. an d.
18
Gesamtrung
Jahre
bevölk.
470 2430 1657
98
216
95
595 2646 1752
667 2807 1766
131
387 213
798 3194 1979
37
133
71
6
11
2
43
144
73
2467 11387 7455
429 1151 589
2896 12538 8044
10.356
737
11.093
11.407
1.315
12722
529
35
564
46.379
3.995
50374
Quelle: KDVZ; Stichtag: 31.12.2016, Datenstand 31.01.2017/ Berechnungen: Stadt Erftstadt, 51-JHP
Die für den Kinder- und Jugendförderplan relevante Zielgruppe umfasst die jungen
Menschen von 0 bis 27 Jahren, die einen Anteil von 25 % an der gesamten
Bevölkerung in Erftstadt ausmachen.
Schwerpunktmäßig richten sich die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit an die
Altersgruppe der 6- bis 21-Jährigen mit insgesamt 14 %. Jedoch befasst sich
insbesondere die Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe vorrangig mit den älteren
Jugendlichen, jungen Heranwachsenden sowie jungen Erwachsenen, nimmt also auch
die 18 bis 27-Jährigen in den Blick, die einen 9 %-Anteil ausmachen.
Altersgruppen Erftstadt
3<6
2%
0<3
3%
6<10
3%
10<14
4%
14<18
4%
18<21
3%
21<27
6%
>27
75%
Abbildung 9: Anteile der Altersgruppen in Erftstadt
23
16%
13%
16%
15%
16%
16%
13%
6%
13%
16%
15%
16%
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Bevölkerungsentwicklung: 31.12.2015 - 31.12.2016
Gesamt- %-Anteil der
bis unter
u. 18-J. an d.
bevölkeGesamt18 Jahre
rung
bevölk.
Stadt –
Gesamt
0<3
3<6
6<10 10<14 14<18 18<21 21<27
dt.
ausl.
Erftstadt
1113
99
1212
1104
100
1204
1619
133
1752
1708
135
1843
2010
136
2146
1428
179
1607
2576 11558
460 1242
3036 12800
7554
603
8157
46.448
3.939
50387
16%
15%
16%
dt.
ausl.
Erftstadt
1140
106
1246
1128
94
1222
1567
135
1702
1697
132
1829
1923
122
2045
1465
133
1598
2467 11387
429 1151
2896 12538
7455
589
8044
46379
3995
50374
16%
15%
16%
-87
-14
-101
37
-46
-9
insgesamt
Quellen: KDVZ; Stichtage: 31.12.2015 und 31.12.2016
Tabelle 5: Bevölkerungsdaten 2015 und 2016
Differenz und Steigerungsraten:
dt.
ausl.
Erftstadt
27
7
34
24
-6
18
-52
2
-50
dt.
ausl.
Erftstadt
2,4%
2,2% -3,2% -0,6% -4,3%
7,1%
-6,0%
2,8%
1,5% -2,9% -0,8% -4,7% -0,6% -4,6% -2,0%
1,5%
-11
-3
-14
-109
-31
-140
-171
-91
-262
2,6% -4,2% -1,5%
-2,2% -10,3% -25,7%
-6,7%
-7,3%
-99
-14
-113
-69
56
-13
-1,3% -0,1%
-2,3% 1,4%
-1,4% 0,0%
Berechnungen: Stadt Erftstadt, 51-JHP
Tabelle 6: Steigerungsraten der Altersgruppen von 2015 auf 2016
Bei den Kindern von 0 – 6 Jahren ist eine Zuwachsrate im einjährigen Vergleich
festzustellen, während bei den älteren Kindern und den Jugendlichen die Zahlen
etwas rückläufig sind.
Geburten in 2015 und 2016
Geburten:
2015
2016
Neugeborene in Erftstadt
männl.
weibl.
insges.
210
175
385
216
180
396
Quellen: KDVZ; Stand: 31.12.2015 und 31.12.2016
Tabelle 7: Geburten in 2015 und 2016
Geschlechterverteilung
Neugeborener in Erftstadt in 2016
weibl.
45%
Die Geburtenrate ist von 2015
auf 2016 um 2,86 % gestiegen,
wobei
die
Geschlechterverteilung gleich geblieben ist.
männl.
55%
Abbildung 10: Geschlechteranteile bei
Neugeborenen
24
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Haushalte: Familien mit Kindern/ Alleinerziehende
Familien mit Kindern unter 18 Jahren – Haushalte Alleinerziehender
Familien mit
davon
%-Anteil Alleinerziehender
Haushalte
Kindern u18
Alleinerziehende
an Familienhaushalten
Erftstadt gesamt
Haushalte mit Familien
5143
1226
23,8%
mit 1 Kind
2806
847
30,2%
mit 2 Kindern
1844
289
15,7%
mit 3 Kindern
388
68
17,5%
mit 4 Kindern
85
14
16,5%
mit 5 u. mehr Kindern
20
8
40,0%
Quelle: KDVZ; Stand: 31.12.2015/ Berechnungen und Grafiken: Stadt Erftstadt, -04.1- und 51-JHP
Tabelle 8: Familien- und Alleinerziehende-Haushalte
Die meisten der Familienhaushalte mit unter 18-Jährigen in Erftstadt haben ein Kind
(55 %), nur 9 % haben mehr als zwei Kinder.
Der Anteil der Haushalte Alleinerziehender liegt durchschnittlich bei fast 24 %, wobei
diese mit überdurchschnittlichen Anteilen bei einem Kind (30 %) und fünf und mehr
Kindern (40 %) vertreten sind.
Anteile/Kinderanzahl in Familienhaushalten in 2015
mit 3 Kindern
7%
mit 4 Kindern
2%
mit 2 Kindern
36%
mit 5 und mehr
Kindern
0%
mit 1 Kind
55%
Abbildung 11: Verteilung der Kinderanzahl in Familienhaushalten
Die Verteilung der Haushalte Alleinerziehender auf die Stadtteile bildet sich analog
der Wohnortverteilung aller Haushalte ab, wie die nachfolgenden Grafiken zeigen.
25
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Personen in Bedarfsgemeinschaften
Im Dezember 2015 gab es rund 3.000 Personen in Bedarfsgemeinschaften mit
Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Dies entspricht
einem Anteil von 5,9 % an der Gesamtbevölkerung (50.387).
42% der in diesen Bedarfsgemeinschaften Lebenden sind junge Menschen von 0 – 27
Jahren. Die Altersgruppe der 0 – 27-Jährigen (12.800) in Bedarfsgemeinschaften
(1.258) beträgt 9,8 % der altersentsprechenden Bevölkerung, bei den 0 – 18-Jährigen
liegt der Anteil bei 11,4 % (926 von 8.157). Die Aufteilung der Altersgruppen sieht
grafisch wie folgt aus.
Personen in Bedarfsgemeinschaften
mit Grundsicherung für Arbeitssuchende nach Altersgruppen
(SGB II-Bezug/ Dez. 2015 = gesamt 2.968)
< 3 J.
4%
3 bis < 6 J.
5%
6 bis < 10 J.
8%
10 bis < 14 J.
7%
14 bis < 18 J.
7%
> 27 Jahre; 1.710;
58%
18 bis < 21 J.
4%
21 bis < 27 J.
7%
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Statistik-Service West/ Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), Personen in
Bedarfsgemeinschaften/ Erstellungsdatum: 11.04.2016 für Stadt Erftstadt (Gebietsstand Dezember 2015); Grafik: Stadt Erftstadt, 51-JHP
Abbildung 12: Personen in Bedarfsgemeinschaften 2015
Die SGB II-Quote (2.864 Leistungsberechtigte) lag in Erftstadt im Dezember 2015 bei
5,68 %. Bei den unter 15-Jährigen lag die Quote bei 11,02%.
Die Gesamtzahl der SGB II Leistungsempfänger wird bei dieser Quote in Relation
gesetzt zur Gesamtbevölkerung bzw. der Bevölkerung im Alter von 0-15 Jahren am
31.12.2015. Die beiden Quoten gelten als Indikatoren für Armut bzw. Kinderarmut
und sind in der Regel gekoppelt mit sozialen Problemlagen und mangelnden
Entwicklungs- und Zukunftschancen für die betroffenen Kinder bzw. Jugendlichen.
26
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Ausländer*innen3: junge Menschen mit Migrationshintergrund4 (MH)
In der Schulentwicklungsplanung der Stadt Erftstadt (Schuljahr 2015/16) wird zu den
Sozialdaten bezüglich des Migrationshintergrundes ausgeführt:
„Unter dem Aspekt des sozial-kulturellen Hintergrundes der Schüler spielt die
Zuwanderungsgeschichte eine zunehmend größere Rolle, wobei der Ausländer-Status gemessen an der Staatsbürgerschaft – allgemein und auch in der Stadt Erftstadt kaum noch
als Merkmal zählt: noch nicht einmal jeder zwanzigste Schüler (5%) ist ein ausländischer
Schüler, aber mittlerweile hat schon mehr als jeder fünfte Schüler (22%) einen
Migrationshintergrund.“
Quelle: Schulentwicklungsplanung Stadt Erftstadt
(biregio, Projektgruppe - Bildung und Region, Januar 2016, S. 76)
Da alle Ausländer*innen einen Migrationshintergrund aufweisen und dies in der
Jugendarbeit für ein interkulturelles Verständnis von Bedeutung ist, werden im
Folgenden die von der KDVZ angegebenen Ausländer*innen als (junge) Menschen mit
Migrationshintergrund aufgeführt und verstanden.
Gesamtbevölkerung
Deutsche
männl.
weibl.
22572
49%
23741
51%
Erftstadt insgesamt 31.12.2016
Deutsche
insges.
46313
92%
Ausländer*innen
mit MH
männl.
weibl.
insges.
2203
1865
4068
54%
46%
8%
Insgesamt 0 < 27 Jahre
Deutsche
insges.
11387
91%
Ausländer*innen
mit MH
männl.
weibl.
insges.
645
504
1149
56%
44%
9%
männl.
weibl.
insges.
24.752
49%
25.622
51%
50.374
Jugendbevölkerung
Deutsche
männl.
weibl.
5907
52%
5480
48%
männl.
weibl.
insges.
6552
52%
5984
48%
12536
24,9%
Quelle: KDVZ; Stand: 31.12.2016/ Berechnungen und Grafiken: Stadt Erftstadt, 51-JHP
Tabelle 9: Gesamt- und Jugendbevölkerung mit Migrationshintergrund
3
Erklärung zum Begriff Ausländer*innen
„Personen oder Personengruppen die nicht die gleiche Staatsangehörigkeit aufweisen wie das Land, in dem sie
sich gerade aufhalten, werden als Ausländer bezeichnet. … Eine Person ist vom Gesetz her Ausländer, wenn sie
die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzt. Nach diesem Verständnis ist eine Person (aus Sicht des
Inlandes) genau dann kein Ausländer, wenn sie keine Staatsbürgerschaft eines anderen Staates besitzt. … Eine
Person, die sowohl die Staatsangehörigkeit des Inlandes, als auch die mindestens eines weiteren Staates
besitzt, kann, muss aber nicht, für statistische Zwecke als Ausländer gezählt werden.“
(Juraform, 30.03.2017) http://www.juraforum.de/lexikon/auslaender
4
Das BAMF führt folgende Definition auf seiner Internetseite an: Migrationshintergrund (Definition)
"Eine Person hat dann einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit
deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht
zugewanderte Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedler sowie die als
Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen."
(BAMF, 30.03.2017) https://www.bamf.de/DE/Service/Left/Glossary/_function/glossar.html?lv3=3198544
27
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Jugendbevölkerung 0 - 27 Jahre (12.536) mit
Migrationshintergrund in Erftstadt
mit MH
insges.;
1149; 9%
Deutsche
insges.;
11387; 91%
Abbildung 13: Anteile Jugendbevölkerung mit Migrationshintergrund
Migrationshintergrund in den Altersgruppen
(Gesamt: 1.149)
2467
1923
1567
1140
1697
1465
1128
427
106
0<3
94
3<6
Deutsche
135
6<10
132
10<14
122
14<18
133
18<21
21<27
Jugendeinwohner*innen mit Migrationshintergrund
Abbildung 14: Migrationshintergrund in den Altersgruppen der Jugendbevölkerung
28
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
4.2
Bezirk „Nord-West“:
Dirmerzheim, Gymnich
Tabelle 10: Jugendbevölkerung in Erftstadt nach Altersgruppen im Bezirk "Nord-West"
bis
unter
18
Jahre
Stadtteile/ Bezirk
0<3
3<6 6<10 10<14 14<18 18<21 21<27
insgesamt
dt.
ausl.
Dirmerzheim
dt.
ausl.
Gymnich/ Mellerh.
dt.
ausl.
Nord-West
51
2
53
136
11
147
187
13
200
52
1
53
132
2
134
184
3
187
463 304
28
14
491 318
1146 794
73
39
1219 833
1609 1098
101
53
1710 1151
64
3
67
189
8
197
253
11
264
70
3
73
178
8
186
248
11
259
67
5
72
159
10
169
226
15
241
51
2
53
126
5
131
177
7
184
108
12
120
226
29
255
334
41
375
%-Anteil
Gesamt- der u. 18-J.
an d.
bevölkeGesamtrung
bevölk.
1.983
132
2115
4.343
301
4644
6.326
433
6759
Quelle: KDVZ; Stand: 31.12.2016/ Berechnungen und Grafiken: Stadt Erftstadt, 51-JHP
0<3
3%
Altersgruppen Erftstadt "Nord-West"
3<6
3%
6<10
4%
10<14
4%
14<18
3%
18<21
3%
21<27
5%
>27
75%
Abbildung 15: Anteile der Altersgruppen im Bezirk "Nord-West"
29
15%
11%
15%
18%
13%
18%
17%
12%
17%
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Bezirk „Nord-West“: Dirmerzheim, Gymnich
Tabelle 11: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Nord-West"
Deutsche
männl.
weibl.
830
52%
779
48%
Deutsche
insges.
1609
94%
Ausländer*innen
mit MH
männl.
weibl.
insges.
55
46
101
54%
46%
6%
Insgesamt 0<27 Jahre
männl.
weibl.
insges.
885
52%
825
48%
1710
25,3%5
Quelle: KDVZ; Stand: 31.12.2016/ Berechnungen und Grafiken: Stadt Erftstadt, 51-JHP
Jugendbevölkerung 0 - 27 Jahre (1.710)
im Bezirk "Nord-West" mit Migrationshintergrund
mit MH insges.
101
6%
Deutsche
insges.
1609
94%
Abbildung 16: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Nord-West"
Bezirk "NW": Migrationshintergrund in den
Altersgruppen (gesamt: 101)
11
13
11
41
15
3
7
334
253
187
0<3
248
184
3<6
6<10
Deutsche
10<14
226
14<18
18<21
JB* mit Migrationshintergrund
*JB = Jugendbevölkerung
5
177
Anteil an der Bevölkerung im Bezirk
30
21<27
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Einrichtungen und Freizeitmöglichkeiten im Sozialraum „Nord-West“
Träger und Einrichtungen der Jugendhilfe
Offene Kinder- und Jugendarbeit/-einrichtungen
Jugendverbandsarbeit
(Träger der freien Jugendhilfe/
Vereine, Verbände, etc.)
Jugendsozialarbeit
Stadt Erftstadt, Jugendberatung Mobilé (Gesamtstädtisch)
Dirmerzheim:
- Kath. Kirchengemeinde St. Remigius
- Sportclub Dirmerzheim 1928 e. V.
- Funkencorps Rot-Weiß
- St. Hubertus Schützenbruderschaft
- Jugendfeuerwehr (LG Dirmerzheim)
Gymnich/Mellerhöfe:
- Kath. Kirchengemeinde St. Kunibertus
- Evang. Gemeindezentrum Moselstraße
- Akkordeonclub Erftlandspatzen
- Sportverein Erfa 09 Gymnich e. V.
- Jugendfeuerwehr (LG Gymnich)
- Spielmannszug `Gut Klang´
- St. Kunibertus-Schützengesellschaft
- St. Sebastianus-Schützenbruderschaft 1977 e. V.
- Tambourcorps Freischütz
- Tennis-Club Erftstadt-Gymnich e. V
- Arbeiterwohlfahrt
- Reitverein St. Georg Gymnich e. V.
- Reit- u. FV. der Pferdefreunde Gymnich e. V.
Stadt Erftstadt, Jugendberatung Mobilé (Gesamtstädtisch)
- Helios
- Gymnicher Mühle
Erz. Kinder- und Jugendschutz/
Sonstige Jugendhilfeträger
Freizeitstätten
Spiel- und Sportstätten/
Bolzplätze
- Sonstige Spielflächen
Dirmerzheim:
1. Baumstr.
2. Remigiusstr.
Gymnich/Mellerhöfe:
1. Pfr.-Weißenfeld-Str.
2. Bolzplatz Erftstraße (Grundschule)
3. Hunsrückstraße
- Sportanlage, Moselstr.
- Tennisplätze, Erftstr.
- Schulhof
Jugendheime/-räume:
Dirmerzheim:
Freizeit-, Kultur-, Brauchtums-, 1. Sportheim SC Dirmerzheim, Brückenstr. 17
Musik- und Sportvereine
2. Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr, Brückenstr.
3. Pfarrzentrum Kath. Kirchengemeinde St. Remigius,
Jugendcafé Underground, Lourdesweg
4. Unterkunft Malteser Hilfsdienst, Kiesstr.
5. Funkencorps „Rot-Weiß“
31
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Gymnich/Mellerhöfe:
1. Schützenhaus St. Kunibertus Schützengesellschaft,
Schützenstr. 30
2. Kath. Pfarrheim St. Kunibert, Pfr.-Weißenfeld-Str.
3. Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr, Erftstr.
4. Clubhaus TC Gymnich, Erftstr.
5. Sportheim Erfa 09, Moselstr. 27
6. Ev. Gemeindezentrum, Moselstr.
7. Schützenhaus St. Sebastianus Schützenbruderschaft,
Brüggener Str. 113
8. Proberaum TC „Freischütz“, Schützenstr. 30 (siehe St.
Kunibertus Schützengesellschaft)
9. Priv. Proberaum Akkordeongruppe Erftlandspatzen,
Kehler Weg 7
10. Proberaum Spielmannszug „Gut Klang“, Schulstr.
(Grundschule)
11. AWO
Bildungs-/ Betreuungsstätten
Schulen
Gymnich/Mellerhöfe:
- Grundschule Gymnich, Schulstr. 2
Schülerbetreuungen etc.
Familienzentren
Sonstige Soziale Einrichtungen, Vereine, Verbände
Kirchengemeinden
Sonstige Einrichtungen
Sonstige und kommerzielle
Freizeitanbieter/einrichtungen
Dirmerzheim:
- Golfanlage
- Bürgerhalle
Sonstige Aneignungsmöglichkeiten im Sozialraum
Outdoor-Treffpunkte
Geplant gemäß Jugend-Ideenwettbewerb [JHA
03.02.2016]
Informelle Jugendtreffs
Datenquelle: Allgemeine Rahmenbedingungen – Sozialraumbeschreibung; Stand 12.2013 (Stadt Erftstadt – Amt für Jugend,
Familie und Soziales, Jugendhilfeplanung, 2013, S. 11f, 16f)
32
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
4.3
Bezirk „Nord-Ost“:
Kierdorf, Köttingen
Tabelle 12: Jugendbevölkerung in Erftstadt nach Altersgruppen im Bezirk "Nord-Ost"
Stadtteile/ Bezirk
dt.
ausl.
Kierdorf
dt.
ausl.
Köttingen
dt.
ausl.
Nord-Ost
0<3
68
8
76
74
3
77
142
11
153
3<6 6<10 10<14 14<18 18<21 21<27
63
5
68
76
8
84
139
13
152
115
9
124
116
6
122
231
15
246
94
9
103
142
6
148
236
15
251
111
8
119
139
7
146
250
15
265
95
9
104
119
12
131
214
21
235
132
24
156
178
17
195
310
41
351
insgesamt
bis
unter
18
Jahre
678 451
72
39
750 490
844 547
59
30
903 577
1522 998
131
69
1653 1067
%-Anteil
Gesamt- der u. 18-J.
an d.
bevölkeGesamtrung
bevölk.
2.851
239
3090
3.339
250
3589
6.190
489
6679
Quelle: KDVZ; Stand: 31.12.2016/ Berechnungen und Grafiken: Stadt Erftstadt, 51-JHP
Altersgruppen Erftstadt "Nord-Ost"
0<3 3<6
2% 2%
6<10
4%
10<14
4%
14<18
4%
18<21
4%
21<27
5%
>27
75%
Abbildung 17: Anteile der Altersgruppen im Bezirk "Nord-Ost"
33
16%
16%
16%
16%
12%
16%
16%
14%
16%
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Bezirk „Nord-Ost“: Kierdorf, Köttingen
Tabelle 13: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Nord-Ost"
Deutsche
männl.
weibl.
765
50%
757
50%
Deutsche
insges.
1522
92%
Ausländer*innen
mit MH
männl.
weibl.
insges.
80
51
131
61%
39%
8%
Insgesamt 0<27 Jahre
männl.
weibl.
insges.
845
51%
808
49%
1653
24,7%
Quelle: KDVZ; Stand: 31.12.2016/ Berechnungen und Grafiken: Stadt Erftstadt, 51-JHP
Jugendbevölkerung 0 - 27 Jahre (1.653)
im Bezirk "Nord-Ost" mit Migrationshintergrund
mit MH insges.;
131; 8%
Deutsche
insges.; 1522;
92%
Abbildung 18: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Nord-Ost"
Bezirk "NO": Migrationshintergrund in den
Altersgruppen (gesamt: 131)
11
142
0<3
15
15
15
231
236
250
6<10
10<14
14<18
41
21
13
310
214
139
3<6
Deutsche
18<21
JB* mit Migrationshintergrund
34
21<27
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Einrichtungen und Freizeitmöglichkeiten im Sozialraum „Nord-Ost“
Träger und Einrichtungen der Jugendhilfe
Offene Kinder- und Jugendarbeit/-einrichtungen
Jugendverbandsarbeit
(Träger der freien Jugendhilfe/
Vereine, Verbände, etc.)
Jugendsozialarbeit
Stadt Erftstadt, Jugendberatung Mobilé (Gesamtstädtisch)
- Stadt Erftstadt: Kinder-, Jugend- und Bürgerzentrum
Köttingen
Kierdorf:
- Kath. Kirchengemeinde St. Martinus
- Evang. Kirchengemeinde Brüggen
- Fanfarencorps „Brave Jonge“
- Jugendfeuerwehr (LG Kierdorf)
- SC Kierdorf 1935 e. V.
- Turnverein Kierdorf 1962 e. V.
- St. Hubertus-Schützenbruderschaft
Köttingen:
- Kath. Kirchengemeinde St. Josef
- Evang. Kirchengemeinde Liblar
- Angler IG. Ville Köttingen e. V.
- Fanfarencorps Theaterverein Rose
- Tambourcorps Rheingold
- Tanzgruppe Rheinflotte
- Jugendfeuerwehr (LG Köttingen)
- Spiel- u. Sportverein Köttingen 1923 e. V.
- St. Hubertus-Schützenbruderschaft 1977 e. V.
Stadt Erftstadt, Jugendberatung Mobilé (Gesamtstädtisch)
Erz. Kinder- und Jugendschutz/
Sonstige Jugendhilfeträger
Freizeitstätten
Spiel- und Sportstätten/
Bolzplätze
- Sonstige Spielflächen
Kierdorf:
1. Schildgensweg (Schulhof)
2. Schildgesweg / Concordiastr.
3. Gratessengarten
4. In den Barbenden
- Sportplatz, Matthias-Grell-Str.
- Schulhof
Köttingen:
1. Franz-Lehnen-Str.
2. Südstr.
3. Im Längsbusch
- Sportplatz, Hermann-Köster-Str.
Jugendheime/-räume:
Kierdorf:
Freizeit-, Kultur-, Brauchtums-, 1. Jugendraum SC Kierdorf, Matthias-Grell-Str.
Musik- und Sportvereine
2. Schützenhaus St. Hubertus Schützenbruderschaft,
Matthias-Grell-Str.
3. Jugendheim Kath. Kirchengemeinde St. Martinus,
Friedrich-Ebert-Str. 86
4. Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr, Wiesenstr.
35
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
5. Jugendtreff (Stadt)
6. TV Kierdorf
7. Fanfarencorps
Köttingen:
1. Vereinsheim Theaterverein Rose, Rheinflottenplatz
2. Jugendheim Kath. Kirchengemeinde St. Joseph,
Herrmann-Köster-Str.
3. Städt. Kinder- und Jugendzentrum, Kirchplatz 3
4. Vereinsheim TC Rheingold, Kirchplatz 4
5. Schützenhaus Sportschützen Falkenauge, Im
Längsbusch
6. Anglerheim Angler-Interessengemeinschaft,
Rheinflottenplatz und Kreuzritterweg
7. Vereinsheim Tanzgruppe Blaue Jungs, Rheinflottenplatz
8. Sportheim SSV Köttingen, Herrmann-Köster-Str.
9. Ev. Gemeindezentrum, Im Längsbusch
10. Schützenhaus St. Hubertus Schützenbruderschaft,
Fuchsweg
11. Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr, Triftweg 3
Bildungs-/ Betreuungsstätten
Schulen
Kierdorf:
- Grundschule: St. Barbara-Concordia-Schule Kierdorf,
Martinusplatz 1
Schülerbetreuungen etc.
Familienzentren
Sonstige Soziale Einrichtungen, Vereine, Verbände
Kirchengemeinden
Sonstige Einrichtungen
Sonstige und kommerzielle
Freizeitanbieter/einrichtungen
Kierdorf:
- Turnhalle
- Schwimmbad
- VHS
Köttingen:
- Turnhalle
- Peter-May-Halle
Sonstige Aneignungsmöglichkeiten im Sozialraum
Outdoor-Treffpunkte
Informelle Jugendtreffs
Datenquelle: Allgemeine Rahmenbedingungen – Sozialraumbeschreibung; Stand 12.2013 (Stadt Erftstadt – Amt für Jugend,
Familie und Soziales, Jugendhilfeplanung, 2013, S. 11f, 16f)
36
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
4.4
Bezirk „West“:
Ahrem, Herrig, Lechenich
Tabelle 14: Jugendbevölkerung in Erftstadt nach Altersgruppen im Bezirk "West"
Stadtteile/
Bezirk
0<3
3<6
6<10 10<14 14<18 18<21 21<27
dt.
ausl.
Ahrem
dt.
ausl.
Herrig
dt.
ausl.
Konradsheim
dt.
ausl.
Lechenich
dt.
ausl.
West
45
2
47
14
1
15
9
0
9
215
14
229
283
17
300
35
2
37
12
1
13
15
0
15
227
13
240
289
16
305
34
3
37
12
0
12
10
0
10
317
25
342
373
28
401
33
2
35
16
1
17
9
0
9
365
23
388
423
26
449
40
4
44
24
1
25
17
2
19
473
18
491
554
25
579
34
2
36
22
1
23
12
0
12
291
23
314
359
26
385
61
13
74
22
8
30
25
2
27
445
96
541
553
119
672
insgesamt
282
28
310
122
13
135
97
4
101
2333
212
2545
2834
257
3091
%-Anteil
bis
Gesamt- der u. 18-J.
unter 18 bevölkean d.
Jahre
rung
Gesamtbevölk.
187
13
200
78
4
82
60
2
62
1597
93
1690
1922
112
2034
Quelle: KDVZ; Stand: 31.12.2016/ Berechnungen 51-JHP
Altersgruppen Erftstadt "West"
0<3
2%
3<6
2% 6<10
3%
10<14
4%
14<18
5%
18<21
3%
21<27
5%
>27
76%
Abbildung 19: Anteile der Altersgruppen im Bezirk "West"
37
1.060
61
1121
480
44
524
334
23
357
10.022
714
10736
11.896
737
12633
18%
21%
18%
16%
9%
16%
18%
9%
17%
16%
13%
16%
16%
15%
16%
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Bezirk "West": Ahrem, Herrig, Lechenich/Konradsheim
Tabelle 15: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "West"
Deutsche
männl.
weibl.
1455
51%
1379
49%
Deutsche
insges.
2834
92%
Ausländer*innen
mit MH
männl.
weibl.
insges.
161
96
257
63%
37%
8%
Insgesamt 0<27 Jahre
männl.
weibl.
insges.
1616
52%
1475
48%
3091
24,5%
Quelle: KDVZ; Stand: 31.12.2016/ Berechnungen und Grafiken: Stadt Erftstadt, 51-JHP
Jugendbevölkerung 0 - 27 Jahre (3.091)
im Bezirk "West" mit Migrationshintergrund
mit MH
insges.; 257;
8%
Deutsche
insges.; 2834;
92%
Abbildung 20: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "West"
Bezirk "West": Migrationshintergrund in den
Altersgruppen (gesamt: 257)
119
25
28
17
26
26
16
554
283
289
0<3
3<6
373
423
6<10
10<14
Deutsche
553
359
14<18
18<21
JB* mit Migrationshintergrund
38
21<27
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Einrichtungen und Freizeitmöglichkeiten im Sozialraum „West“
Träger und Einrichtungen der Jugendhilfe
Offene Kinder- und Jugendarbeit/-einrichtungen
Stadt Erftstadt, Jugendberatung Mobilé (Gesamtstädtisch)
- Jugendberatung Mobilé, Herriger Str. 20
Jugendverbandsarbeit
(Träger der freien Jugendhilfe/
Vereine, Verbände, etc.)
Ahrem:
- Kath. Kirchengemeinde St. Johann Baptist
- St. Johannes SBR Ahrem 1925 e. V.
- SSV Rot-Weiß Ahrem e. V.
- Jugendfeuerwehr (LG Ahrem)
- Reiterverein Erftstadt-Ahrem e. V.
Herrig:
- Kath. Kirchengemeinde St. Clemens
- St. Sebastianus-Schützenbruderschaft
Lechenich/Konradsheim:
- Kath. Kirchengemeinde St. Kilian
- Evang. Kirchengemeinde
- VfB Erftstadt 1919 e.V.
- Kath. Junge Gemeinde
- Deutscher Pfadfinderbund Mosaik
- Jugendfeuerwehr (LG Lechenich)
- Keglerverein Erftstadt
- Lechenicher KG Blau Weiß
- Lechenicher Narrenzunft
- Squash Verein Erftstadt 1982 e. V.
- DLRG OG Erftstadt e. V.
- Bogensportclub Erftstadt
- St. Sebastianus-Schützenbruderschaft (Sportschützen)
- Tambourcorps Gloria
- Tennisclub Blau-Weiß Lechenich 1963 e. V.
- Tennis-Sport Erftstadt e.V
- Tisch-Tennis-Club 1949 Blau-Weiß Lechenich e. V.
- VC Erftstadt
- SC Germania 1978 e.V.
- Handballverein Erftstadt 1989 e. V.
- Schachverein Erftstadt e.V.
- Tanzsportclub Grün-Gelb Erftstadt e. V.
- Golf Burgkonradsheim GmbH & Co. KG
Jugendsozialarbeit
Stadt Erftstadt, Jugendberatung Mobilé (Gesamtstädtisch)
Erz. Kinder- und Jugendschutz/ Stadt Erftstadt, Amt für Jugend und Familie
Sonstige Jugendhilfeträger
– Abteilung Jugendarbeit/ Jugendberatung Mobilé und
Jugendhilfe im Strafverfahren (Gesamtstädtisch)
- Pädagogischer Familiendienst
39
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Freizeitstätten
Spiel- und Sportstätten/
Bolzplätze
- Sonstige Spielflächen
Ahrem:
1. Am Hermeshof
2. Sportanlage, Am Laacher Hof
Herrig:
1. Lechenicher Str. (Ortsmittelpunkt)
- Sportplatz, Am Marienkreuz
Lechenich/Konradsheim:
1. Am Burgfeld (groß)
2. Am Burgfeld (klein)
3. Otterdriesch
4. Nachtigallenweg
5. An der Baumschule
6. Drosselweg
7. Elsa-Brändström-Str.
8. Wallanlagen I
9. Wallanlagen II
10. Pestalozzistr.
11. Alfred-Delp-Str.
12. Nikolaus-Ehlen-Str.
13. Am Lindenfeld
14. Weltersmühle
15. Bolzplatz N.-W. mit Grillhütte und Freizeitwiese,
Blessemer Lichweg
16. Eisbahn
17. BP 92
18. Skateranlage, Erper Landstr.
19. Crossbahn und Grillhütte (K 44)
- Sportanlage, Schloßpark
- Schulhöfe: Grundschule Süd, Grundschule Nord,
Schulzentrum
Jugendheime/-räume:
Ahrem:
Freizeit-, Kultur-, Brauchtums-, 1. Sportheim des SSV Ahrem, Am Laacher Hof
Musik- und Sportvereine
2. Schützenhaus St. Joh. Schützenbruderschaft, Am
Laacher Hof
3. Kath. Kirchengemeinde, Gennerstr.
4. Reitverein
5. Jugendfeuerwehr
Herrig:
1. Schützenhaus St. Seb.Schützenbruderschaft,
Wissersheimer Weg
2. Sportheim SV Herrig, Am Marienkreuz
3. Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr, Rektor-MellerStr.
4. Kath. Kirchengemeinde St. Clemens
Lechenich/Konradsheim:
1. Clubhaus TC Lechenich, Kölner Ring
40
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
2. Vereinshaus VfB Erftstadt, Hennes-Weisweiler-Weg 2
3. Haus Lebenshilfe, Hennes-Weisweiler-Weg
4. Ev. Gemeindezentrum, An der Vogelrute 8
5. Vereinsraum TC Gloria, Pestalozzistr. 29 (Südschule)
6. Kath. Pfarrzentrum St. Kilian (KJG), Franz-Busbach-Str. 9
7. Jugendberatung Mobilé, Herriger Str. 20
8. DLRG, Herriger Str. 24
9. Schützenhaus St. Sebastianus Schützenbruderschaft, H.Zimmermann-Weg
10. DRK-Heim, An der Patria 17
11. Jugendräume Deutscher Pfadfinderbund Mosaik,
Pestalozzistr. (Südschule)
12. Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr, Dieselstr.
Bildungs-/ Betreuungsstätten
Schulen
Lechenich/Konradsheim:
Grundschulen:
- Nordschule Lechenich, Kölner Ring 159
- Südschule Lechenich, Pestalozzistraße 29
Schulzentrum, Dr.-Josef-Fieger-Str. 1:
- Theodor-Heuss-Schule Lechenich (Hauptschule)
- Realschule Lechenich
- Gymnasium Lechenich
Schülerbetreuungen etc.
Familienzentren
Sonstige Soziale Einrichtungen, Vereine, Verbände
Kirchengemeinden
Sonstige Einrichtungen
Sonstige und kommerzielle
Freizeitanbieter/einrichtungen
Lechenich/Konradsheim:
- Jugendamt
- Erziehungsberatungsstelle Schloßstraße
- Lebenshilfe Erftstadt e.V.
- Stadtbücherei
- VHS
- Minigolfanlage, Freibad, Schwimmhalle, Sporthalle, 2
Turnhallen, Dreifachhalle, Zweifachhalle, Kraftraum,
Tennishalle
Sonstige Aneignungsmöglichkeiten im Sozialraum
Outdoor-Treffpunkte
Informelle Jugendtreffs
Lechenich/Konradsheim:
1. Grillhütte und Freizeitwiese, Blessemer Lichweg
2. Grillhütte und Crossbahn (K 44)
Wokinghamplatz, Markt, Schulberg (Süd)
Datenquelle: Allgemeine Rahmenbedingungen – Sozialraumbeschreibung; Stand 12.2013 (Stadt Erftstadt – Amt für Jugend,
Familie und Soziales, Jugendhilfeplanung, 2013, S. 6, 18, 23ff)
41
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
4.5
Bezirk „Ost“:
Blessem, Bliesheim, Liblar
Tabelle 16: Jugendbevölkerung in Erftstadt nach Altersgruppen im Bezirk "Ost"
Stadtteile/
Bezirke
0<3
3<6
6<10 10<14 14<18 18<21 21<27
insgesamt
dt.
ausl.
Blessem
dt.
ausl.
Bliesheim
dt.
ausl.
Frauenthal
dt.
ausl.
Liblar
dt.
ausl.
Ost
38
7
45
71
7
78
1
0
1
287
44
331
397
58
455
45
11
56
66
5
71
5
0
5
259
36
295
375
52
427
49
9
58
100
11
111
4
0
4
370
48
418
523
68
591
365
90
455
748
78
826
29
1
30
2807
387
3194
3949
556
4505
56
4
60
116
13
129
5
0
5
387
48
435
564
65
629
54
8
62
108
9
117
7
1
8
463
37
500
632
55
687
43
14
57
86
7
93
3
0
3
374
43
417
506
64
570
80
37
117
201
26
227
4
0
4
667
131
798
952
194
1146
Gesamt- %-Anteil der
bis unter
u. 18-J. an d.
bevölkeGesamt18 Jahre
rung
bevölk.
242
39
281
461
45
506
22
1
23
1766
213
1979
2491
298
2789
Quelle: KDVZ; Stand: 31.12.2016/ Berechnungen und Grafiken: Stadt Erftstadt, 51-JHP
Altersgruppen Erftstadt "Ost"
0<3 3<6
3% 2%
6<10
3%
10<14
4%
14<18
4%
18<21
3%
21<27
7%
>27
74%
Abbildung 21: Anteile der Altersgruppen im Bezirk "Ost"
42
1.496
203
1699
3.047
241
3288
177
20
197
11.407
1.315
12722
16.127
1.335
17462
16%
19%
17%
15%
19%
15%
12%
5%
12%
15%
16%
16%
15%
22%
16%
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Bezirk „Ost“: Blessem/Frauenthal, Bliesheim, Liblar
Tabelle 17: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Ost"
Deutsche
männl.
weibl.
2083
53%
1866
47%
Deutsche
insges.
3949
88%
Ausländer*innen
mit MH
männl.
weibl.
insges.
300
256
556
54%
46%
12%
Insgesamt 0<27 Jahre
männl.
weibl.
insges.
2383
53%
2122
47%
4505
25,8%
Quelle: KDVZ; Stand: 31.12.2016/ Berechnungen und Grafiken: Stadt Erftstadt, 51-JHP
Jugendbevölkerung 0 - 27 Jahre (2.122)
im Bezirk "Ost" mit Migrationshintergrund
mit MH
insges.; 556;
12%
Deutsche
insges.; 3949;
88%
Abbildung 22: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Ost"
Bezirk "West": Migrationshintergrund in den
Altersgruppen (gesamt: 556)
68
58
397
0<3
65
55
64
52
375
3<6
194
952
523
564
632
6<10
10<14
14<18
Deutsche
506
18<21
JB* mit Migrationshintergrund
43
21<27
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Einrichtungen und Freizeitmöglichkeiten im Sozialraum „Ost“
Träger und Einrichtungen der Jugendhilfe
Offene Kinder- und Jugendarbeit/-einrichtungen
Jugendverbandsarbeit
(Träger der freien Jugendhilfe/
Vereine, Verbände, etc.)
Jugendsozialarbeit
Stadt Erftstadt, Jugendberatung Mobilé (Gesamtstädtisch)
Jugendtreff „SZENE 93“, Poststr. 4 (Liblar)
Blessem/Frauenthal:
- VfB Blessem 1924 e. V
- Reitclub Erftstadt e.V
- Reit- und Turniergemeinschaft Burg Blessem e.V.
- Jugendfeuerwehr (LG Blessem)
Bliesheim:
- Kath. Kirchengemeinde St. Lambertus
- Evang. Kirchengemeinde
- Ballspielclub Bliesheim 1927 e. V
- Fanfaren-Trompeter Erftstadt
- Jugendfeuerwehr (LG Bliesheim)
- 1. KG Bliesheim
- Reit- und Fahrverein Erftstadt-Bliesheim e.V.
- Tennisclub Rot-Weiß Bliesheim e.V.
- St. Sebastianus-Schützenbruderschaft
- DLRG
Liblar:
- Kath. Kirchengemeinde St. Alban
- Kath. Kirchengemeinde St. Barbara
- Evang. Kirchengemeinde
- Evang. Stadtmission Erftstadt
- KG Fidele Narrenzunft
- Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg, Las Casas
- Angelverein Liblar e.V.
- Behinderten-SG Erftstadt 1964 e.V.
- Tennis-Sport Erftstadt
- SC Fortuna Liblar 1910 e.V.
- Segel-Club Ville
- Sportgemeinschaft Erftstadt 1970 e.V.
- DLRG
- St. Sebastianus Schützenbruderschaft
- Tennisclub Liblar e.V.
- Wassersportfreunde Liblar 1960 e.V.
- NABU Naturschutzbund
- KG Klüttefunke
- SZENE: offener Jugendtreff, Theater, IB
- Jugendfeuerwehr (LG Liblar)
- Jugendwerk der AWO
- Musikverein Alt-Liblar
- Aktiv Club Erftstadt e. V.
Stadt Erftstadt, Jugendberatung Mobilé (Gesamtstädtisch)
44
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Erz. Kinder- und Jugendschutz/
Sonstige Jugendhilfeträger
Freizeitstätten
Spiel- und Sportstätten/
Bolzplätze
- Sonstige Spielflächen
Blessem/Frauenthal:
1. Am Sportplatz, Merowingerstr.
- Sportanlage, Merowingerstr.
- Tennisanlage, Merowingerstr.
- Schulhof Grundschule, Lambertusstr. mit
Basketballkörben
Bliesheim:
1. Pfr.-Weißenfeld-Str.
2. Bolzplatz Erftstraße (Grundschule)
3. Hunsrückstraße
Sportanlage, Moselstr.
Tennisplätze, Erftstr.
Schulhof
Liblar:
1. Peter-Lauscher-Platz
2. Heidebroichstr.
3. Kantstr.
4. Bolzplatz BP 103
5. Am Anger
6. Willy-Brandt-Str.
7. Schleidener Str.
8. Liblarer Mühlengraben
9. Gemünderstr.
10. Schloßpark
11. Half-Pipe
12. Bolzplatz mit Jugendtreffplatz, Willy-Brandt-Str.
- Zwei Sportanlagen, Schlosspark, SZENE-Jugendtreff
- Schulhöfe: Grundschule und Schulzentrum
Jugendheime/-räume:
Blessem/Frauenthal:
Freizeit-, Kultur-, Brauchtums-, 1. Sportheim VfB Blessem, Elisabethenweg
Musik- und Sportvereine
2. Reitclub
3. Reit- und Turniergemeinschaft
4. Jugendfeuerwehr
Bliesheim:
1. Gemeindehaus Ev. Kirchengemeinde, Karolingerstr.
2. Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr, Merowingerstr. 33
3. Schützenhaus St. Sebastianus Schützenbruderschaft,
Merowingerstr. 52
4. Clubhaus Fanfaren Trompeter Erftstadt, Merowingerstr.
54a
5. Clubhaus TC Rot-Weiß Bliesheim, Merowingerstr. 56
6. Jugendheim Katholische Kirchengemeinde St.
Lambertus, Marienstr. 7
45
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
7. Städt. Jugendtreff, Merowingerstr. 54 b
8. BC Bliesheim, Merowingerstr.
9. KG Bliesheim
10. Reit- und Fahrverein
11. DLRG
Liblar:
1. Schützenhaus St. Sebastianus Schützenbruderschaft,
Spickweg 5a
2. Stadtsportverband, Carl-Schurz-Str. 23
3. Jugendtreff SZENE 93, Poststr. 4
4. SGE-Heim, Bahnhofstr. 14
5. Jugendheim Kath. Kirchengemeinde, St. Alban, CarlSchurz-Str. 134
6. Anglerheim AV Liblar, Liblarer See
7. Clubhaus Wassersportfreunde, Liblarer See
8. Clubhaus Segel-Club Ville, Liblarer See
9. Sportheim SC Fortuna Liblar
10. Gemeindehaus Ev. Kirchengemeinde Liblar, Schunkweg
52
11. Jugendheim Kath. Kirchengemeinde, St. Barbara,
Bergstr. 7 (DPSG)
12. Heim der Jagdhornbläser, am Bahnhof
13. Feuerwache, Gustav-Heinemann-Str. 1
14. Tennis-Sport Erftstadt, An der Schwarzau 7 (siehe
Blessem)
15. Tennis Club Liblar, An der Schwarzau 7 (siehe Blessem)
16. AWO, Alte Hauptschule Liblar (Jugendwerk)
17. Stadtmission Erftstadt, Klosengartenstr.
Bildungs-/ Betreuungsstätten
Schulen
Bliesheim
- Grundschule:
Erich-Kästner-Schule Bliesheim, Lambertusstraße 75-77
Liblar:
- Grundschulen:
Donatus-Schule Liblar , Theodor-Heuss-Straße 24
Südschule Lechenich, Pestalozzistraße 29
- Realschule:
Gottfried-Kinkel-Schule Liblar, Jahnstraße 1
- Gymnasium:
Ville-Gymnasium Liblar, Schwalbenstraße 1
- Freie Waldorfschule:
Freie Waldorfschule Erftstadt-Liblar, An der Waldorfschule
1
Schülerbetreuungen etc.
Familienzentren
46
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Sonstige Soziale Einrichtungen, Vereine, Verbände
Kirchengemeinden
Sonstige Einrichtungen
Sonstige und kommerzielle
Freizeitanbieter/einrichtungen
Blessem/Frauenthal:
- Maria-Juchacz-Bildungswerk
- 4 Reitanlagen/-hallen
Bliesheim
- Turnhalle
- Sporthalle
- Lernschwimmbecken
- Reithalle
- VHS
- Jugendberatung Mobilé (Garage)
Liblar:
- Arbeiterwohlfahrt
- Rathaus/Jugendamt
- Mobilé
- Musikschule
- Stadtbücherei
- VHS
- Strandbad am Liblarer See, Schwimmhalle, Dreifachhalle,
Gymnastikhalle, 2 Turnhallen, Gymnastikraum, Kraftraum,
Sporthalle, Gesundheitsgarten, 2 Tennishallen/-anlagen,
Campingplatz
Sonstige Aneignungsmöglichkeiten im Sozialraum
Outdoor-Treffpunkte
Informelle Jugendtreffs
Liblar - geplant:
am Bolzplatz, Willy-Brandt-Str.
Bliesheim:
Frankenstraße (Skater)
Liblar:
Bürgerplatz, Schlosspark, EKZ Hallenbad
Schulzentrum
Datenquelle: Allgemeine Rahmenbedingungen – Sozialraumbeschreibung; Stand 12.2013 (Stadt Erftstadt – Amt für Jugend,
Familie und Soziales, Jugendhilfeplanung, 2013, S. 7ff, 23ff)
47
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
4.6
Bezirk „Süd“:
Borr, Erp, Friesheim, Niederberg
Tabelle 18: Jugendbevölkerung in Erftstadt nach Altersgruppen im Bezirk "Süd"
Stadtteile/
Bezirk
dt.
ausl.
Borr/
Scheuren
dt.
ausl.
Erp
dt.
ausl.
Friesheim
dt.
ausl.
Niederberg
dt.
ausl.
Süd
6<10 10<14 14<18 18<21 21<27
insgesamt
bis
Gesamtunter bevölke18 Jahre
rung
%-Anteil
der u. 18-J.
an d.
Gesamtbevölk.
0<3
3<6
6
0
10
0
6
0
8
0
17
1
11
0
28
2
86
3
47
1
357
18
13%
6%
6
10
6
8
18
11
30
89
48
375
13%
57
2
59
55
5
60
13
0
13
131
7
138
58
8
66
62
2
64
11
0
11
141
10
151
69
9
78
93
4
97
19
0
19
187
13
200
78
8
86
127
6
133
13
1
14
226
15
241
99
6
105
130
4
134
15
1
16
261
12
273
85
5
90
88
7
95
25
3
28
209
15
224
121
6
127
132
18
150
37
6
43
318
32
350
567
44
611
687
46
733
133
11
144
1473
104
1577
361
33
394
467
21
488
71
2
73
946
57
1003
2.319
152
2471
2.635
247
2882
529
35
564
5.840
282
6122
16%
22%
16%
18%
9%
17%
13%
6%
13%
16%
20%
16%
Quelle: KDVZ; Stand: 31.12.2016/ Berechnungen und Grafiken: Stadt Erftstadt, 51-JHP
Altersgruppen Erftstadt "Süd"
0<3
2%
3<6
3%
6<10
3%
10<14
4%
14<18
4%
18<21
4%
21<27
6%
>27
74%
Abbildung 23: Anteile der Altersgruppen im Bezirk "Süd"
48
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Bezirk „Süd": Borr, Erp, Friesheim, Niederberg
Tabelle 19: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Süd"
Deutsche
männl.
weibl.
774
53%
699
47%
Deutsche
insges.
1473
93%
Ausländer*innen
mit MH
männl.
weibl.
insges.
49
55
104
47%
53%
7%
Insgesamt 0<27 Jahre
männl.
weibl.
insges.
823
52%
754
48%
1577
25,8%
Quelle: KDVZ; Stand: 31.12.2016/ Berechnungen und Grafiken: Stadt Erftstadt, 51-JHP
Jugendbevölkerung 0 - 27 Jahre (1.577)
im Bezirk "Süd" mit Migrationshintergrund
mit MH
insges.; 104;
7%
Deutsche
insges.; 1473;
93%
Abbildung 24: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Süd"
Bezirk "Süd": Migrationshintergrund in den
Altersgruppen (gesamt: 104)
32
12
15
15
13
7
131
0<3
10
141
3<6
187
6<10
Deutsche
226
10<14
261
14<18
318
209
18<21
JB* mit Migrationshintergrund
49
21<27
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Einrichtungen und Freizeitmöglichkeiten im Sozialraum „Süd“
Träger und Einrichtungen der Jugendhilfe
Offene Kinder- und Jugendarbeit/-einrichtungen
Jugendverbandsarbeit
(Träger der freien Jugendhilfe/
Vereine, Verbände, etc.)
Stadt Erftstadt, Jugendberatung Mobilé (Gesamtstädtisch)
Borr/Scheuren:
- Kath. Kirchengemeinde St. Martinus
- Sport-Club Erftstadt-Borr 1985 e. V.
Erp:
Jugendsozialarbeit
- Kath. Kirchengemeinde St. Pantaleon
- Jugendfeuerwehr (LG Erp)
- KG 111 e.V.
- St. Sebastianus-Schützenbruderschaft
- VfL Erp 1927/32 e.V.
- DLRG
Friesheim:
- Kath. Kirchengemeinde St. Martinus
- Evang. Gemeindezentrum, Bolzengasse
- KG 1911 E.-Friesheim
- Musikverein E.-Friesheim
- SC Schwarz-Weis Friesheim e.V.
- St. Hubertus Schützenbruderschaft
- Tambourcorps Rheintreu
- Jugendfeuerwehr (LG Friesheim)
- Naturschutzbund (Jugendgruppen)
- Umweltnetzwerk Erftstadt
Niederberg:
- Kath. Kirchengemeinde St. Johann Baptist
- Reit- und Fahrverein Gertrudenhof e.V.
- Karnevalsverein Niederberg e.V.
- Jugendfeuerwehr (LG Niederberg)
Stadt Erftstadt, Jugendberatung Mobilé (Gesamtstädtisch)
Erz. Kinder- und Jugendschutz/
Sonstige Jugendhilfeträger
Freizeitstätten
Spiel- und Sportstätten/
Bolzplätze
- Sonstige Spielflächen
Borr/Scheuren:
1. Vonnesstraße, mit überdachter Bank und Fußballtoren
Erp:
1. An der Kirche, Luxemburger Str.
2. Am Lindengarten
Sportanlage, Kreuzwegstr.
Schulhof Grundschule mit Spielgeräten
Friesheim:
1. Birkenstr.
2. Hans-Kadner-Platz
3. Bolzengasse
50
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
4. Gippenzaun
- Sportanlage/ Tennisanlage, Christian-Dahmen-Str.
Schulhof Sonderschule
Niederberg:
1. Büchelstr.
2. Büchelstr. (Verlängerung)
Jugendheime/-räume:
Borr/Scheuren:
Freizeit-, Kultur-, Brauchtums-, 1. Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr, Lichtstr.
Musik- und Sportvereine
3. Pfarrzentrum Kath. Kirchengemeinde St. Remigius,
Jugendcafé Underground, Lourdesweg
4. Unterkunft Malteser Hilfsdienst, Kiesstr.
5. Funkencorps „Rot-Weiß“
Erp:
1. Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr, Rathausstr.
2. Jugendheim Kath. Kirchengem. St. Pantaleon,
Luxemburger Str. 29
3. Sportheim VfL Erp, Kreuzwegstr. 4
4. Schützenhaus der St. Sebastianus Schützenbruderschaft,
Rosellastr.
5. KG 111
6. DLRG
Friesheim:
1. Sportheim SC Friesheim, Chr.-Dahmen-Str.
2. Vereinsheim TC Rheintreu, Chr.-Dahmen-Str.
3. Schützenhaus St. Hub. Schützenbruderschaft, Chr.Dahmen-Str.
4. Begegnungsstätte der AWO, Hubert-Vils-Platz
5. Ev. Gemeindezentrum, Bolzengasse 23
6. Jugendheim Kath. Kirchengemeinde (KJG), Hubert-VilsPlatz
7. Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr, Niederweg
8. KG 1911
9. Musikverein
10. Naturschutzbund
Niederberg:
1. Gerätehaus Freiwillige Feuerwehr, Büchelstr.
Bildungs-/ Betreuungsstätten
Schulen
Erp:
- Grundschule:
Janusz-Korczak-Schule Erp, Flußstraße 19
Friesheim:
- Förderschule:
Martinusschule Kerpen, Franz-Stryck-Str. 1-3
Teilstandort Erftstadt-Friesheim, Förderschwerpunkt
Lernen
Schülerbetreuungen etc.
51
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Familienzentren
Sonstige Soziale Einrichtungen, Vereine, Verbände
Kirchengemeinden
Sonstige Einrichtungen
Sonstige und kommerzielle
Freizeitanbieter/einrichtungen
Erp:
- Turnhalle
- Lehrschwimmbecken
- VHS
- Bürgerhalle
Friesheim:
Umweltzentrum Friesheimer Busch
VHS
Niederberg:
- Dorfgemeinschaftshaus
- Treffpunkt-Kino
Sonstige Aneignungsmöglichkeiten im Sozialraum
Outdoor-Treffpunkte
Erp:
Schulhof der Janusz-Korczak-Grundschule
Friesheim:
Grillhütte
Informelle Jugendtreffs
Borr/Scheuren:
Vonnesstraße, mit überdachter Bank und Fußballtoren
Friesheim:
Hans-Kadner-Platz
Schulhof, Martinusschule
Datenquelle: Allgemeine Rahmenbedingungen – Sozialraumbeschreibung; Stand 12.2013 (Stadt Erftstadt – Amt für Jugend,
Familie und Soziales, Jugendhilfeplanung, 2013, S. 10, 12ff, 29)
52
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
4.7
Flüchtlingssituation in Erftstadt
Ein Flüchtling ist eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse,
Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer
politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt,
und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht
in Anspruch nehmen will.“ (Genfer Flüchtlingskonvention von 1951)
(Stadt Gelsenkirchen - Der Oberbürgermeister, Vorstandsbereich Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Verbraucherschutz - Stabsstelle Flüchtlinge, 25.09.2015, S. 4)
Der Zuzug einer großen Anzahl von Flüchtlingen stellt die Kinder- und Jugendhilfe in
allen Arbeitsfeldern vor neue Herausforderungen. Der thematische Zuwachs muss
überall mitgedacht und geplant werden. Flüchtlinge sind damit ein Erweiterungsthema in den bestehenden Strukturen. Innerhalb der vorhandenen Angebotslandschaft müssen Maßnahmen ausgebaut und neu aufgestellt werden, um dem neu
entstandenen Bedarf gerecht zu werden.
Zusammengefasst eine kurze Übersicht zur Flüchtlingssituation in Erftstadt:
Aufenthaltsstatus der Flüchtlinge
anerkannt/Aufenthaltserlaubnis:
mit Aufenthaltsgestattung:
mit Duldung:
gesamt:
139
418
63
620
Unterbringung der Flüchtlinge (Plätze/Belegung)
Notaufnahme des Landes/ Erp: 280/ 33
16 städt. Übergangsheime:
425/326
65 angemietete Wohnungen:
-----/294
Minderjährige Flüchtlinge
Unbegleitete minderj. Ausl. (UmA):
Zugewiesene Minderjährige:
Alleinstehende Frauen mit Kindern:
Schulpflichtige Kinder (6 - 18 J.):
32
200
15
115
(Daten vom 28.10.2016/-502-)
Entwicklung der Flüchtlingszahlen in Erftstadt 2015 - 2016
Daten -502-
Stand:
04.12.2015
647
50.527
1,3%
Flüchtlinge in städt. Unterkünften
Gesamtbevölkerung (KDVZ-Daten zu Stichtagen)
Anteil Flüchtlinge (Berechnungen: 51-JHP)
Tabelle 20: Entwicklung der Flüchtlingszahlen in Erftstadt 2015 - 2016
53
Stand:
09.03.2016
725
50.538
1,4%
Stand:
28.10.2016
620
50.398
1,2%
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Hinsichtlich der Altersverteilung und der Jugendbevölkerung der Flüchtlinge in
Erftstadt, lässt sich die Situation wie folgt darstellen (Datenbasis Amt -502-/Stand
09.03.2016):
Altersverteilung bei Flüchtlingen (Vergleich Dez. 2015 zu April 2016)
0-1 1-2 2-3 3-4 4-5 5-6 6<10 10<14 14<18 18<21 21<27 >27
04.12.2015 22 20 12 13 12
9
43
38
26
75
138 239
09.03.2016 21 17 17 14 12 11
33
42
42
47
155 314
+78
-1
-3
+5 +1
0
+2 -10
+4
+16
-28
+17 +75
Daten: -502- / Berechnungen: 51-JHP
Altersgruppen
09.03.2016
Durchschnitt/Jahrgang:
anteilige Altersgruppen:
0<3 3<6
55
37
18
12
7,6% 5,1%
6<10
33
8
4,6%
10<14 14<18 18<21 21<27 >27
42
42
47
155
314
11
11
16
26
5,8% 5,8% 6,5% 21,4% 43,3%
Tabelle 21: Altersverteilung und Altersgruppen bei Flüchtlingen
57% der 725 Flüchtlinge sind unter 27 Jahre.
Jeder dritte Flüchtling ist unter 18 Jahre (209 = 30%)
Altersgruppen bei Flüchtlingen
18<21
6%
14<18
6%
21<27
21%
10<14
6%
6<10
5%
3<6
5%
Andere
70%
>27
43%
0<3
8%
Abbildung 25: Altersgruppen bei Flüchtlingen in Erftstadt
„Bis August 2015 sind nach Angaben des Bundesinnenministeriums 413.000
Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Hauptherkunftsland ist Syrien mit rund
112.000 Flüchtlingen. Zu den weiteren Herkunftsländern gehören die
Westbalkanstaaten, der Irak, Afghanistan, Pakistan sowie Eritrea und Nigeria.“
(Stadt Gelsenkirchen - Der Oberbürgermeister, Vorstandsbereich Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Verbraucherschutz - Stabsstelle Flüchtlinge, 25.09.2015, S. 4)
54
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Dies trifft auch im Oktober 2016 auf die Herkunft der meisten Flüchtlinge in Erftstadt
zu. Die 725 Flüchtlinge kommen insgesamt aus 36 Nationen und stammen
hauptsächlich aus Syrien, Irak, Afghanistan, Albanien, und Mazedonien. Bei den
jungen Flüchtlingen bis 21 Jahren sind die Herkunftsländer insbesondere auch
Serbien und Kosovo, wie die beiden folgenden Grafiken aufzeigen.
Abbildung 26: Herkunftsländer der Flüchtlinge in Erftstadt
55
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Die 29 Herkunftsländer der 0 bis 21-jährigen Flüchtlinge mit Altersgruppen sind:
Herkunft Flüchtlinge 0 bis 21 Jahre
60
50
40
30
20
10
Syrien
Afghanistan
Irak
Serbien
Albanien
Kosovo
Mazedonien
Armenien
Libanon
Ghana
Nigeria
Georgien
Marokko
Guinea
Bangladesch
Ägypten
Russische Föd.
Aserbaidschan
Eritrea
Bosnien/Herzegowina
Iran
Mongolei
Algerien
Pakistan
Somalia
Sri Lanka
Äthiopien
Mauretanien
keine Angabe
0
0<3
3<6
6<10
10<14
14<18
18<21
Abbildung 27: Herkunft der 0 bis 21-jährigen Flüchtlinge mit Altersgruppen
56
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Die Verteilung der Flüchtlinge in den einzelnen Altersgruppen auf die Stadtteile und
Bezirke in Erftstadt lässt sich folgendermaßen veranschaulichen:
Flüchtlinge/ Asylbewerber*innen in städtischen Übergangswohnheimen/-wohnungen
Bezirke/ Stadtteile
Anzahl der Kinder und Jugendlichen
in städt. Übergangsheimen/-wohnungen
unter 3Jährige
4
2
2
2
2
Bezirk „Nord-West“
Dirmerzheim
Gymnich
Bezirk „Nord-Ost“
Kierdorf
Köttingen
Bezirk „West“
Ahrem
Herrig
Lechenich
Bezirk „Ost“
Blessem
Bliesheim
Liblar
Bezirk „Süd“
Borr
Erp
Friesheim
Niederberg
Gesamt
Stand: 09.03.2016
Gesamt
3 bis <6- 6 bis <10- 10 bis <14- 14 bis <18- 18 bis <21- 21 bis <27- >=27Jährige
Jährige
Jährige
Jährige
Jährige
Jährige
Jährige
4
4
4
5
4
1
7
9
34
10
7
17
4
1
2
1
55
11
2
Junge
Erwachsene
Erwachsene
4
4
2
2
13
4
4
1
3
5
2
3
11
4
4
1
3
5
5
2
1
1
3
3
9
1
15
7
13
5
4
4
8
9
9
4
3
2
3
7
15
5
4
6
7
8
21
7
6
8
3
3
1
4
37
2
3
1
3
42
3
1
33
42
4
1
3
12
10
2
62
1
33
11
22
31
22
9
89
2
15
24
8
5
11
3
61
67
26
8
33
10
87
129
58
16
55
32
2
1
47
3
5
2
155
13
10
9
314
59
17
42
67
50
17
217
14
0
203
312
123
53
136
70
0
28
21
21
725
Gesamtanzahl in
Altersgruppen
0 bis <6- 6 bis <18- 0 bis <27Jährige Jährige Jährige
8
12
26
2
2
6
6
10
20
7
14
36
6
9
28
1
5
8
18
33
128
2
9
12
0
0
0
16
24
116
47
45
183
15
16
65
11
13
37
21
16
81
12
13
38
0
0
0
4
8
15
3
1
11
5
4
12
92
117
411
Daten -502-/ Berechnungen 51-JHP
Tabelle 22: Flüchtlinge nach Altersgruppen in den Stadtteilen
Verteilung der Flüchtlinge auf städt.
Unterkünfte/Stadtteile
Niederberg
Friesheim 3% Dirmerzheim
Erp
2%
Borr
3%
4%
0%
Liblar
19%
Gymnich
Köttingen
6%
Kierdorf 2%
Ahrem
7%
2%
Herrig
0%
Bliesheim
7%
Lechenich
28%
Blessem
17%
Abbildung 28: Flüchtlinge in den Stadtteilen
57
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Verteilung der insgesamt 725 Flüchtlinge auf die Bezirke
Flüchtlingsverteilung auf Bezirke
Bezirk „NordWest“
8%
Bezirk „Süd“
10%
Bezirk „NordOst“
9%
Bezirk „West“
30%
Bezirk „Ost“
43%
Abbildung 29: Flüchtlingsverteilung auf Bezirke
Verteilung der 209 minderjährigen Flüchtlinge auf die Bezirke
0 - 18-jährige Flüchtlinge in Bezirken
Bezirk „NordWest“
10%
Bezirk „Süd“
12%
Bezirk „NordOst“
10%
Bezirk „West“
24%
Bezirk „Ost“
44%
Abbildung 30: Minderjährige Flüchtlinge in den Bezirken
58
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Die Zusammenarbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen erwachsenen
Flüchtlingen stellt eine (neue) Herausforderung für die Jugendarbeit dar. Da ggf. mit
einer größeren Anzahl von Flüchtlingsfamilien, die nicht nur in den
Flüchtlingsunterkünften leben, zu rechnen ist, sind Maßnahmen zur Integration
zielgerichtet und bedarfsorientiert zu entwickeln und ggf. mit freien Trägern
(Jugendverbandsarbeit) abzustimmen.
Ein differenzierter Blick auf die besonderen Lebenslagen von Flüchtlingskindern zeigt
die Anforderungen an die Entwicklung passgenauer Angebote.
Geflohene Kinder und Jugendliche:
bringen vielfache Kriegs- und Gewalterfahrungen mit,
fliehen in der Regel ohne eigene Willensentscheidung,
haben ihr Zuhause verloren,
leben zum Teil in Gemeinschaftsunterkünften, ohne Privatsphäre und
familiärem Schutzraum,
erleben ihre Eltern vielfach als ohnmächtig,
sind zum Teil unbegleitet und gänzlich auf sich alleine gestellt.
Auf diese Bedarfe gilt es, schnell und flexibel zu reagieren und entsprechende
zielgerichtete, bedarfsorientierte Angebote und Maßnahmen im engen Dialog mit
den freien Trägern und lokalen Akteuren zu entwickeln.
Am 31.12.2016 waren insgesamt 1.149 junge Menschen von 0 – 27 Jahren als
Ausländer*innen registriert (KDVZ/ Erläuterungen s. 4.1). Diese verteilen sich wie
folgt auf die einzelnen Jahrgänge:
Migrationshintergund bei Altersjahrgängen in Erftstadt
600
500
41 34
400
31
34
28
32 41 23
33
47
24
38
27 34
30
29 26
37 45 40
48 74 58 77
51
95
72
300
200
100
0
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27
Deutsche
Ausländer*innen
Abbildung 31: Migrationshintergrund in den Jahrgängen der Jugendbevölkerung (Dez. 2016)
59
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Sprachliche und kulturelle Vielfalt als positive Herausforderung und gesellschaftliches
Potential zu begreifen und interkulturelles Miteinander als Chance für die
Entwicklung aller Kinder und Jugendlichen im öffentlichen Bewusstsein zu verankern,
gehört zu einer der wesentlichen Leitlinien kommunalen Präventionshandelns.
In dem Bewusstsein, dass die Zukunftsfähigkeit der Kommune wesentlich davon
abhängen wird, wie gut es gelingt, die Potenziale dieser Kinder und Jugendlichen
wahrzunehmen, zu entwickeln und zu stärken, werden die Vielzahl an Betreuungsund Förderangeboten der Präventionskette sukzessive so zu erweitern sein, dass sie
auch neu zugewanderte Kinder und Familien in dieser Stadt erreichen.
Angebote wie die Mobile Jugendarbeit, Jugendberufshilfe, Betreuungs-, Spiel-,
Bewegungs-, Sprach- und Lernangebote vor Ort in (Gemeinschafts-) Unterkünften
und in nahe gelegene Räume in Familienzentren, Jugendtreffs, Spielplätzen,
konfessionellen Gemeindehäusern, Sporthallen… gilt es entsprechend einzurichten
und auszustatten.
Ziel ist es, Flüchtlingskindern und –jugendlichen einen geschützten Spiel-, Lern- und
Erholungsort und eine sichere Perspektive zu bieten.
60
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
5.
Schwerpunkte/Querschnittsaufgaben der Kinder- und Jugendarbeit
Das 3. AG-KJHG schreibt in den §§ 3 bis 7 Leitprinzipien fest, die in der Ausgestaltung
aller durch den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan beschriebenen Angebote
zu beachten sind. Diese Leitprinzipien fließen auch in den vorliegenden Kommunalen
Kinder- und Jugendförderplan im Sinne von Querschnittsaufgaben für alle Angebote
der Kinder- und Jugendarbeit in Erftstadt ein.
Der § 10, Abs. 1 KJFöG formuliert die Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit, sie
sollten sich möglichst in allen Förderbereichen wieder finden. Die nachfolgenden
Ausführungen informieren allgemein über die Inhalte und Bedeutung der einzelnen
Abschnitte des § 10 KJFöG. Sie heben die Bedeutung der einzelnen Schwerpunkte
hervor und finden sich in Erftstadt mit unterschiedlicher Gewichtung in den
einzelnen Förderbereichen wieder. Die Aufzählung stellt somit keine Rangfolge dar.
5.1
Politische und soziale Bildung
Die schulbezogene Jugendarbeit
Die kulturelle Jugendarbeit
Die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit
Die Kinder- und Jugenderholung
Medienbezogene Jugendarbeit
Die interkulturelle Jugendarbeit
Die geschlechterdifferenzierte Mädchen- und Jungenarbeit - Gender
Mainstreaming
Die internationale Jugendarbeit
KJFöG §§ 10 – 14: Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit
Schwerpunkte
In § 10 Abs. 1 KJFöG werden die o.g. Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit –
beispielhaft, aber nicht abschließend – aufgelistet. Sie sind nicht als isolierte Bereiche
zu verstehen, sondern stellen übergreifende Inhalte der kommunalen Kinder- und
Jugendarbeit dar. Sie geben die Zielrichtung der Jugendarbeit vor und formulieren die
Anforderungen an die Maßnahmen, die Einrichtungen und die handelnden Personen
in den Bereichen.
Den zuvor genannten Grundsätzen entsprechend werden folgende pädagogische
Schwerpunktsetzungen in der Kinder- und Jugendarbeit in Erftstadt vorgenommen,
die in den Workshops mit den Fachkräften der Jugendarbeit erarbeitet wurden (s.
3.3.3) und je nach Arbeitsbereich einer entsprechend unterschiedlichen
Ausgestaltung bedürfen. Die folgende Auflistung stellt deshalb keine Rangfolge dar.
61
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Offene und Mobile Jugendarbeit
Offene Kinder- und Jugendarbeit in und außerhalb von Einrichtungen ist für alle jungen
Menschen da und begleitet sie beim Erwachsenwerden. Die Einrichtungen der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit bieten ebenso freie Zeiten und Räume wie Orientierungshilfen und
Unterstützung an, in denen sich junge Menschen zu eigenständigen Persönlichkeiten
entwickeln. An erster Stelle stehen die Kinder und Jugendlichen und ihr Weg, miteinander
erwachsen zu werden – jede*r ist willkommen.
Über Medienprojekte, Beratungsangebote, gemeinsame Kochaktionen, Spiel und Sport
u.v.m. gestaltet Offene Jugendarbeit das Leben vor Ort entscheidend mit. Es geht dabei um
viele wichtige Dinge im Leben: Leute kennenlernen, Freundschaften knüpfen, einen Streit
schlichten, Neues ausprobieren, gemeinsam lachen … Hierzu gehört auch das Aufgreifen
komplexer Themen, welche dann zielgruppenspezifisch und gemäß dem gesetzlichen Auftrag
der Jugendarbeit gemeinschaftlich mit Kindern und Jugendlichen behandelt werden.
Mobile Jugendarbeit hat mit ihrer konzeptionellen Ausrichtung Gemeinwesenbezug und
arbeitet in sozialräumlich orientierten Projekten. (LAG Streetwork / Mobile Jugendarbeit
NRW e.V., November 2012, S. 5)
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit gehört zur Infrastruktur jeder Stadt und jedes
lebenswerten Stadtteils, in Abgrenzung zu kommerziellen Angeboten. Das Jugendzentrum
und die Mobile Jugendarbeit sind sowohl ein Ort als auch eine Grundhaltung des
Netzwerkens und des Miteinanders. Auch andere Gruppen haben die Möglichkeit, hier
Angebote durchzuführen und Unterstützung zu finden. Kinder- und Jugendarbeit ist somit
ein aufwertender Standortfaktor für jede Kommune. (Arbeitsgemeinschaft Offene Türen
Nordrhein-Westfalen e.V. - AGOT-NRW e.V., 2017)
Projekt-, Kultur- und Medienarbeit
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist ein Bildungsort und bietet vielfältige
Bildungsgelegenheiten. Mit ihren kreativen Selbstlernmöglichkeiten, Peer-to-Peer-Prozessen
und ihrer erlebbaren Selbstwirksamkeit fördert sie das Einüben von sozialen Kompetenzen.
Junge Menschen werden in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit unabhängig von ihrer
Herkunft oder ihrer Leistungsfähigkeit als Gestalter*innen ihres Bildungsprozesses
wahrgenommen, anders als es viele Kinder und Jugendliche in der Schule erleben.
Methodenvielfalt, Beziehungsarbeit und Angebotskontinuität sind dabei das Fundament der
Offenen Kinder- und Jugendarbeit in non-formalen Bildungsprozessen. Mit dieser Expertise
und den Arbeitsprinzipien, wie z. B. Offenheit, Freiwilligkeit und Partizipation, werden
wesentliche Rahmenbedingungen geschaffen, in denen informelles Lernen möglich ist. Im
Hinblick hierauf kommt der Projektarbeit, insbesondere in den Themenbereichen Kultur und
Medien eine besondere Funktion zu.
Kooperation mit sonstigen Arbeitsfeldern
Insbesondere sind hier neben der Schule die Arbeitsfelder der Jugendsozialarbeit, der
ehrenamtlichen Jugendverbandsarbeit und der Jugendgerichtshilfe gemeint. Kooperation
wird dabei im Sinne einer sozialraumorientierten Netzwerkarbeit verstanden und erweitert
62
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
die (geforderte) Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule: nicht nur die Zusammenarbeit
mit Schule, sondern vielmehr mit allen im Sozialraum ansässigen Institutionen der Bildung,
Betreuung, Förderung und Erziehung trägt – auch im Sinne sinnvoller Synergieeffekte – zu
einer ganzheitlichen Betrachtung kindlicher und jugendlicher Lebenswelt bei und bietet
Hilfestellung im Rahmen der Schaffung kinder- und jugendgerechter Angebote und
Umwelten.
Prävention / Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz umfasst den vorbeugenden Schutz junger
Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen. Dies beinhaltet auch das
Bemühen um Handlungsfelder übergreifende Strukturen für eine möglichst gefahren- und
risikolose Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Neben den
Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere in Kooperation mit Schulen, sind
dies auch die Zusammenarbeit mit der gesamten Jugendhilfe im Rahmen von
Präventionsketten und Belange der Stadt- und Spielraumplanung. Darüber hinaus ist
insbesondere der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz dem Aufgreifen aktueller
Entwicklungen in der Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
verpflichtet. Dies beinhaltet themenbezogene Projektarbeit (Gewalt, Sucht, Medien…).
Geschlechterdifferenzierte Kinder- und Jugendarbeit / Förderung von
Mädchen und Jungen
Die Gleichstellung von Mädchen und Jungen ist von vorneherein bei jeglicher Angebotsgestaltung im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit als durchgängiges Leitprinzip zu
beachten (Gender Mainstreaming), um die gleichberechtigte Teilhabe(möglichkeit) von
Mädchen und Jungen an allen die Kinder- und Jugendarbeit betreffenden Abläufen zu
sichern. Dies geschieht unter Berücksichtigung der geschlechtsspezifischen Belange von
Mädchen und Jungen. Ziele sind der Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen und
Rollenzuschreibungen, die Befähigung von Mädchen und Jungen zur konstruktiven Konfliktbearbeitung und die gleichberechtigte Anerkennung unterschiedlicher Lebensentwürfe und
sexueller Identitäten. Dies bedeutet in der Konsequenz auch, dass bei der Erftstädter Kinderund Jugendarbeit auf eine geschlechtergerechte Ressourcenverteilung (Finanzmittel,
Personaleinsatz) geachtet wird. Bezüglich der „Förderung von Mädchenarbeit in Erftstadt“
wurden in 2008 im JHA Leitlinien (V 58/2008) beschlossen.
Beratung für junge Menschen
Hauptamtliche pädagogische Fachkräfte sind Dreh- und Angelpunkt einer starken Offenen
Kinder- und Jugendarbeit. Sie kennen die Themen und Sorgen der jungen Menschen vor Ort.
Mit ihrem Wissen über die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen sind sie gefragte
Ansprechpartner*innen und Motor von Netzwerken. In der Offenen und Mobilen
Jugendarbeit erfahren junge Menschen über niederschwellige Angebote hinaus Beratung für
krisenhafte Situationen. Oft profitieren davon auch die Familien der Besucher*innen. Damit
wirkt Offene Kinder- und Jugendarbeit präventiv, bevor die Jugendhilfe etwas „reparieren“
muss.
63
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Partizipation / Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden ihrem Entwicklungsstand entsprechend
bei den ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen beteiligt.
Dies geschieht sowohl in arbeitsbereichspezifischen Angebots- und Ausgestaltungsformen
als auch handlungsfeldübergreifend im Rahmen von Jugendhilfe- und Stadtplanung.
Inklusion und Integration – Berücksichtigung besonderer Lebenslagen von
Kindern und Jugendlichen / Interkulturelle Bildung, Erziehung und Betreuung
Alle Angebote der Kinder- und Jugendarbeit berücksichtigen in besonderer Weise die
Belange von Kindern und Jugendlichen in besonderen Lebenslagen respektive
benachteiligten Lebenswelten. Hierzu zählt auch, Kindern, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen mit Migrationshintergrund sowie Kindern, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen mit Behinderungen den Zugang zu Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit zu
ermöglichen. Zudem tragen die Maßnahmen dazu bei, Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene vor Vernachlässigung, Gewalt und sexualisierter Gewalt zu schützen.
Alle Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit verstehen sich - unter Beachtung der
arbeitsbereichspezifischen Möglichkeiten - als wertvolle Ressourcen außerschulischer,
informeller Bildung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Durch entsprechende
Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsinhalte werden die Zielsetzungen Toleranz,
Demokratie und Gewaltfreiheit vermittelt und Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zur
Akzeptanz anderer Kulturen und gegenseitiger Achtung angehalten.
Angebotsformen der Kinder- und Jugendarbeit beinhalten neben klassischen Formen
wie Gruppenarbeit, Jugendfreizeiten und Bildungsangeboten genauso Projekte,
Workshops, Events und offene Angebote. Wesentliche Kennzeichen der Jugendarbeit
sind die Freiwilligkeit der Teilnahme und Orientierung an den Bedürfnissen der
jungen Menschen, die die Angebote mitbestimmen und mitgestalten sollen.
Die Zielgruppe liegt nach dem KJFöG in der Regel in der Alterspanne zwischen 6 und
21 Jahren, kann aber bei spezifischen Bedarfssituationen, Angeboten und
Maßnahmen auch ab dem 1. und bis zum 27. Lebensjahr angeboten werden.
Ziele sind insbesondere:
die Förderung der Entwicklung und Selbstorganisation junger Menschen,
Vermeidung und Abbau von Benachteiligungen ebenso wie
der Erhalt oder die Schaffung positiver Lebensbedingungen.
Hieraus ergibt sich, dass sich kommunale Kinder- und Jugendarbeit global an alle
richtet und nicht grundsätzlich nur auf Randgruppen und Benachteiligte ausgerichtet
ist, auch wenn hier ein besonderes Augenmerk liegt und die Einbeziehung
beabsichtigt ist.
64
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
5.1.1 Querschnittsaufgabe: Geschlechterdifferenzierte Jugendarbeit
Die Gleichstellung von Mädchen und Jungen ist im Rahmen der Kinder- und
Jugendarbeit als durchgängiges Leitprinzip zu beachten (Gender Mainstreaming), um
die gleichberechtigte Teilhabe von Mädchen und Jungen zu ermöglichen. Dies
bedeutet in der Konsequenz auch, dass bei der Kinder- und Jugendarbeit in Erftstadt
auf struktureller Ebene auf eine geschlechtergerechte Ressourcenverteilung
(Finanzmittel, Personaleinsatz) geachtet wird.
Jugendhilfeplanung: Teilfachplan
II.6
Geschlechtsspezifische
Jugendarbeit
11.02.2004 - Entwurf
V 7/3161
Geschlechtsspezifische Arbeit ist ein wesentlicher Bestandteil des Konzeptes der
Jugendberatung Mobilé. Schon bei der Gründung 1992 wurde darauf Wert gelegt,
dass eine qualifizierte Fachkraft für die Mädchenförderung verantwortlich ist. Die
Vorgaben des § 9 Abs. 3 SGB VIII, wonach die unterschiedlichen Lebenslagen von
Mädchen und Jungen zu berücksichtigen und Benachteiligungen abzubauen sind
sowie die Gleichberechtigung zu fördern ist, finden sich auf konzeptioneller und
praktischer Ebene wieder.
Mädchenarbeit wird bei der Jugendberatung Mobilé nach dem parteilichen Ansatz
praktiziert. Parteilichkeit bedeutet, dass Mädchen mit ihren Interessen und
Bedürfnisse im Mittelpunkt der Arbeit stehen. Die Mädchen werden ernst
genommen, ihnen wird Schutz und Unterstützung zuteil. Eigene Lebensentwürfe
werden ebenso akzeptiert wie neue Wege aufgezeigt.
Der Ansatz parteilicher Mädchenarbeit findet überall dort statt, wo Mädchen und
junge Frauen anzutreffen sind. Das kann bei einem Gespräch auf der Straße, dem
Schulhof oder in der Jugendeinrichtung, aber auch in Form gezielter
geschlechtsspezifischer Angebote sein. Parteilichkeit beinhaltet eine Haltung, die
allen Mädchen in jedem Alter und zu jeder Zeit an jedem Ort zukommen soll.
Realisiert werden diese Grundsätze durch geschlechtshomogene offene oder
geschlossene Angebote für Mädchen, in denen sie in geschützten Räumen eigene
Erfahrungen machen und sich mit anderen auseinandersetzen können. Ziel ist, dass
sie – losgelöst von tradierten Rollenklischees – entsprechend ihrer Kompetenzen,
Fähigkeiten und Interessen die eigene Persönlichkeit entwickeln und leben können.
Ihren praktischen Niederschlag finden diese Prinzipien in zahlreichen Maßnahmen
wie: Mädchentage im Jugendzentrum, Projekte für Mädchen, Kooperationsangebote
mit weiterführenden Schulen, spezifische Informations- und Beratungsangebote zu
mädchenspezifischen Themen.
65
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Zur „Förderung von Mädchenarbeit in Erftstadt“ wurden vom „Arbeitskreis
Mädchenarbeit in Erftstadt" Leitlinien erstellt und in 2008 im JHA (V 58/2008)
beschlossen.
In den letzten Jahren hat sich in Bezug auf geschlechtsspezifische Arbeit der Blick
verstärkt auf die Jungen fokussiert. Ziel der daraus erwachsenen Jungenarbeit ist, die
Jungen in ihrer Entwicklung zu einer emotional lebendigen, sozialverantwortlichen
und selbstreflexiven Persönlichkeit zu fördern und zu unterstützen. Um diesem
Anspruch gerecht zu werden, hat sich ein Kollege 2005 diesbezüglich spezialisiert und
weitergebildet.
Bei Bedarf und dem entsprechenden Wunsch der Jungen werden reine
Jungengruppen installiert. Hier können gemeinsam jungenrelevante sowie
vermeintlich jungen-untypische Themen besprochen werden. Hierbei ist von
wesentlicher Bedeutung, dass den Jungen ein geschützter Raum zur Verfügung
gestellt wird, in dem sie sich frei von tradierten Rollenvorstellungen bewegen und
agieren können.
Des Weiteren bietet Mobilé in Kooperation mit Erftstädter Schulen das Projekt
„Jungenarbeit trifft Baseball – ein Sozialkompetenztraining" an. Hierbei haben Jungen
zwischen 14 und 16 Jahren die Möglichkeit, verschiedene jungenspezifische Themen
aufzuarbeiten. Mit Hilfe des Mediums Baseball kommen Themen wie Kraft und
Gewalt, Teamfähigkeit, Umgang mit Beleidigungen, Aggressionen, Respekt etc. zur
Sprache.
350
300
250
200
216
211
237
210
196
218
210
220
233
190
251
240
248
229
237
257
285
302
303
269
248
244
261
241
266
251
279
Geschlechterverteilung je Jahrgang in Erftstadt
männl.
150
weibl.
50
180
194
208
197
188
213
198
216
229
206
225
194
217
225
243
257
213
251
260
279
239
233
215
244
223
203
234
100
0
1 2 3 4 5 6 7 8 9 101112131415161718192021222324252627
Abbildung 32: Geschlechterverteilung junger Menschen von 0-27 Jahren je Jahrgang
66
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Unabhängig von speziellen Angeboten für Mädchen und Jungen möchten
Jugendliche ihre Freizeit natürlich auch gemeinsam verbringen. Um bei den
Angeboten von Mobilé, die für alle Jugendlichen gleichermaßen gelten, dennoch
geschlechtsspezifische Aspekte zu berücksichtigen, wird sich der Prinzipien des
gender-mainstream bedient. Hierbei geht es darum, bei jedem Angebot zu
überprüfen, ob die Belange und Interessen von Mädchen und Jungen gleichermaßen
Berücksichtigung finden und damit Geschlechtergerechtigkeit hergestellt wird. Diese
Überprüfung bezieht sich auf die Repräsentation (wie viele Jungen bzw. Mädchen
sind betroffen, wirken oder entscheiden mit), die Ressourcen (Budget, Raum, Zeit,
Personaleinsatz) und die Realisierung (Durchführung, Öffentlichkeitsarbeit).
Dadurch entspricht Mobilé zielgenau dem § 4 des Kinder- und Jugendfördergesetzes,
der ausdrücklich die Gleichstellung von Mädchen und Jungen als durchgängiges
Leitprinzip für die Jugendhilfe verlangt.
Innerhalb dieses Paragraphen wird erwähnt, dass die gleichberechtigte Anerkennung
von unterschiedlichen Lebensentwürfen, sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten bei der Ausgestaltung der Angebote beachtet werden soll.
Jugendliche wollen und müssen sich unabhängig ihrer sexuellen Orientierung und
geschlechtlichen Identität erproben und verwirklichen können. Besonders lesbische,
schwule, bisexuelle, trans- und intersexuelle (LSBTTi*)6 Jugendliche benötigen
diskriminierungsfreie Räume, damit sie Vertrauen zu ihren Gefühlen entwickeln und
ihre Persönlichkeit frei entfalten können. Es ist bekannt, dass sie ein erhöhtes
Suizidrisiko vorweisen.
Durch ein Inhouse-Seminar mit dem Inhalt „geschlechtliche und sexuelle Vielfalt“
wurde den Fachkräften diese Thematik bewusst gemacht. Auf Grund der
entstandenen Sensibilisierung konnte sich mit der Gestaltung der Arbeit auf diesem
Hintergrund auseinandergesetzt werden. Um die Integration zu fördern, sind die
vielfältigen Lebensweisen der Jugendlichen zu berücksichtigen, z.B. wird auf eine
offene Sprache geachtet, die nicht ausgrenzt. Dass es bei den Angeboten keine
Diskriminierung geben darf, gehört innerhalb des gesamten Teams zum
selbstverständlichen Grundkonsens. Bestenfalls schaffen die Fachkräfte es durch
Interventionen bei Antidiskriminierung sowie ihrer spürbaren Akzeptanz von
Diversität gesellschaftliche Veränderungsprozesse anzustoßen und zu fördern.
Darüber hinaus wird seit letztem Jahr bei der Jugendleiter*innen-Fortbildung7 das
Thema mit eingebunden, um auch hier die angehenden Gruppenleiter*innen zu
sensibilisieren.
6
7
LSBTTi steht für: Lesben, Schwule, Bisexualität, Transgender, Transsexualität, Intersexualität
Durch die *-Schreibweise werden neben der weiblichen und männlichen Form auch Menschen, die sich nicht klar einem
Geschlecht zuordnen, angesprochen. Die Nennung aller Geschlechter drückt die Gleichbehandlung von Mädchen/Frauen und
Jungen/Männern als demokratisches Prinzip aus. Gendergerechte Sprache zeigt Wertschätzung gegenüber allen Menschen,
unabhängig ihres Geschlechts. Um diesen Grundsatz zum Ausdruck zu bringen wird diese *-Schreibweise im gesamten Kinderund Jugendförderplan durchgängig angewendet.
67
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
5.2
Kooperation mit Jugendhilfe im Strafverfahren („Jugendgerichtshilfe“)
Bestandsbeschreibung
Obwohl die Jugendgerichtshilfe nicht zu den im Kinder- und Jugendförderplan zu
beschreibenden Förderbereichen gehört, sei an dieser Stelle darauf verwiesen, dass
sie in 2009 aus dem ASD des Jugendamtes organisatorisch in das Aufgabengebiet der
Jugendberatung Mobilé eingegliedert wurde. Neben den Schnittstellen zum und der
Kooperation mit dem ASD gibt es inhaltliche Verbindungen insbesondere zu den
Bereichen Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer
Kinder- und Jugendschutz. Häufig sind straffällig gewordene Jugendliche auch den
Mitarbeiter*innen der Jugendarbeit bekannt. Bei vielen dieser Jugendlichen ist auch
ein Bedarf im Rahmen der Jugendberufshilfe erkennbar. Somit bildet diese Zielgruppe
eine Schnittmenge mit dem Handlungsfeld der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe.
Die Einbindung der Jugendgerichtshilfe in den Aufgabenbereich der Jugendarbeit
erlaubt es zielgenauer und ganzheitlicher als zuvor, geeignete Maßnahmen für die
betroffenen Jugendlichen zu entwickeln und durchzuführen. Ziel ist dabei immer,
individuelle, pädagogische Angebote bereitzustellen, die es den Jugendlichen
zukünftig ermöglichen, ihr weiteres Leben straffrei zu führen.
Jugendhilfeplanung: Teilfachplan
VI.2
Jugendgerichtshilfe
05.04.2000 - Entwurf
19.11.2014 - 2. Fortschreibung
V 7/0389
V 1/2014
Statistische Daten:
Jugendhilfe im Strafverfahren/ Jugendgerichtshilfe (§ 52 SGB VIII/ § 38 JGG) in 2015
Gesamtzahl
Mehrfachder AnklageAnzahl
Ersttäter*
täter*
schriften/ Täter*innen innen
innen
Verfahren
Borr/Scheuren
Ahrem
Friesheim
Liblar/Frauenthal
Köttingen
Blessem
Erp
Kierdorf
Niederberg
Gymnich/Mellerhöfe
Lechenich/Konradsh.
Herrig
Bliesheim
Dirmerzheim
außerhalb Erftstadt
Stadt Erftstadt
3
5
22
55
12
4
7
9
1
8
27
1
2
1
1
158
3
5
13
42
10
4
7
6
1
7
19
1
2
1
1
122
2
3
6
32
7
3
5
4
0
3
12
1
2
1
0
81
1
2
7
14
3
1
2
2
1
4
8
0
0
0
1
46
m
w
1
2
12
28
7
4
5
5
1
5
13
1
2
1
1
88
2
3
1
14
3
0
2
1
0
2
6
0
0
0
0
34
HeranJugendliche
wachsende
(14 - <18 J.)
(18 - <21 J.)
2
3
7
23
5
1
5
3
1
5
9
0
1
1
0
66
1
2
6
22
5
3
2
3
0
2
11
1
1
0
1
60
Bevölkerung Anteil JGHder
Fälle (b) an
14 bis <21- der JugendJährigen
bevölkerung
33
81
213
948
296
123
225
235
43
304
849
46
225
132
9,1%
6,2%
6,1%
4,4%
3,4%
3,3%
3,1%
2,6%
2,3%
2,3%
2,2%
2,2%
0,9%
0,8%
3753
3,3%
(Daten: -514- AFsA-Statistik- Jugendhilfe im Strafverfahren, Stand 31.12.2015/ Berechnungen: JHP)
Tabelle 23: Jugendhilfe im Strafverfahren in 2015
*5 Jugendliche wurden von Erst- zu Mehrfachtäter*innen
* 4 Mehrfachtäter*innen wurden in 2015 Heranwachsende
68
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
3,3% der altersgleichen Bevölkerung (14 – 21 Jahre) traten in 2015 bei der
Jugendhilfe im Strafverfahren in Erscheinung
62% traten als Ersttäter*innen in Erscheinung
72% der Täter*innen waren männlich, 28% weiblich
die Verteilung auf Jugend- und Heranwachsenden-Alter ist nahezu hälftig
Hinsichtlich der Deliktarten lässt sich folgende Zusammenfassung darstellen:
Abbildung 33: Deliktarten in 2015
Ressourcen: Personal- und Finanzausstattung
Die Jugendgerichtshilfe ist personell mit 1,26 Stellen (VÄ8) ausgestattet, besetzt mit
zwei weiblichen pädagogischen Fachkräften in Voll- und Teilzeit (39 Std. und 10 Std.).
Die Teilzeitkraft ist mit weiteren Stundenanteilen in der Jugendsozialarbeit (10 Std.),
der „Mädchenförderung“ (4,5 Std.) und der Gesundheitsförderung (10 Std.) tätig.
Die finanziellen Aufwendungen für die Jugendgerichtshilfe (Produktgruppe 363) sind
nicht Bestandteil des Kinder- und Jugendförderplans, haben aber einen Anteil in Höhe
von 0,5% am Budget des Jugendamtes und lassen sich zusammengefasst für das
Haushaltsjahr 2015 wie folgt abbilden.
Produktbereich 060 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Ergebnis 2015
Jugendgerichtshilfe
363 010
Erträge
-
5.050 €
Sach-Aufwendungen
15.400 €
Personalkosten
101.676 €
Summe
Aufwendungen
117.076 €
Anteil am Jugendhilfe-Budget 2015 (Summe der Aufwendungen): 0,51 %
8
VÄ = Vollzeit-Äquivalent
69
Gesamt
Saldo
112.026 €
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
5.3
Qualitätsentwicklung nach § 79a SGB VIII
Der Verwaltung des Jugendamtes und der Jugendhilfeplanung ist es ein Anliegen,
dass die Kinder- und Jugendarbeit
aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen aufgreift und hierfür bedarfsgerechte
Angebote entwickelt,
die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit im umfassenden Sinne inklusiv
ausgestaltet werden, indem sie die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit
Behinderung und mit Migrationshintergrund berücksichtigen sowie
Kinder und Jugendliche bei der Planung von Angeboten und Maßnahmen
beteiligt werden.
Leitlinie: Dies soll insbesondere dazu dienen, allen Kindern und Jugendlichen eine
Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen.
Diese Grundsätze stehen über allen arbeitsfeldbezogenen Leitzielen und sollen neben
den Leitzielen bei der Erarbeitung der Orientierungsziele ebenfalls Berücksichtigung
finden. Insofern stellen sie auch eine Grundlage und Leitlinie für eine
Qualitätsentwicklung in den Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendarbeit dar.
5.3.1 Entwicklung von Leit- und Orientierungszielen in den Handlungsfeldern
Aufgrund bereits vorliegender Teilfachpläne in den Bereichen der offenen Kinderund Jugendarbeit (§ 11), der Förderung der Jugendverbände (§ 12), der Jugendsozialarbeit (§ 13) und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 14) wird an dieser
Stelle auf eine detailliertere Darstellung verzichtet. Vielmehr sind strategische Ziele
der Planung festzulegen und Orientierungsziele zu deren Umsetzung in einem
späteren Schritt auf die Handlungsebene (operative Ebene) herunterzubrechen. Die
verschiedenen Zielebenen und die handelnden Akteure werden mit der folgenden
Darstellung verdeutlicht:
Abbildung 34: Zielebenen; Quelle: Landesjugendamt Rheinland
In: (Rhein-Sieg-Kreis, Kreisjugendamt, Jugendhilfeplanung, S. 3)
70
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Auf der ersten Zielebene – strategische Ziele (Leitziele) werden unter
Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, der Bedarfsermittlung und der
politischen Schwerpunktsetzungen strategische Ziele festgelegt.
Auf der zweiten Zielebene - Orientierungsziele werden aus den strategischen Zielen
(Leitzielen) im Austausch mit den freien und kommunalen Trägern Orientierungsziele
entwickelt, die für die im operativen Bereich zu entwickelnden Handlungsziele und
Maßnahmenplanungen als Leitlinie dienen.
Auf der dritten Zielebene – Handlungsziele, der Handlungsebene, erfolgt dann mit
den Einrichtungen und Diensten die Festlegung der Handlungsziele und die konkrete
Umsetzung im Rahmen der Maßnahmenplanungen. In die Planungen auf der
Handlungsebene werden dann auch Kinder und Jugendliche mit ihren Ideen,
Vorstellungen und Wünschen einbezogen. Eine entsprechende Zielsetzung wurde
und wird in den Konzeptionen und Angebotsplanungen vorgenommen.
Leitziele für die Handlungsfelder §§ 11 - 14 SGB VIII
Basierend auf den gesetzlichen Grundlagen und der Ermittlung von Bedarfs- und
Problemlagen in den Bereichen §§ 11 - 14 SGB VIII werden folgende Leitziele
(strategische Ziele) für den Kinder- und Jugendförderplan 2016-2020 formuliert:
Leitziel zu §§ 11 SGB VIII - Jugendarbeit Offene und Mobile Kinder- und Jugendarbeit werden als wichtige Sozialisationsfelder
für alle Kinder und Jugendlichen gestärkt.
Leitziel zu § 12 SGB VIII - Förderung der Jugendverbände Die eigenverantwortliche Arbeit der Jugendverbände und Jugendgruppen wird als
wichtiges Sozialisationsfeld für Kinder und Jugendliche unterstützt.
Leitziel zu § 13 SGB VIII - Jugendsozialarbeit Die Unterstützung der gesellschaftlichen Teilhabe von jungen Menschen mit sozialen
Benachteiligungen oder individuellen Beeinträchtigungen wird gewährleistet.
Leitziel zu § 14 SGB VIII - Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Kinder, Jugendliche und deren Eltern werden unterstützt, mit Herausforderungen
und Risiken des Aufwachsens umzugehen.
Als priorisierte Querschnittsthemen für alle Bereiche werden die bedarfsgerechte
Anpassung der Angebote entsprechend der unter 5.1 ausgeführten Schwerpunkte
von den Fachkräften und der Jugendhilfeplanung festgelegt.
71
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
6
Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit
Die Kinder- und Jugendarbeit soll wesentlich durch geeignete Angebote die
individuelle, soziale und kulturelle Entwicklung junger Menschen unter
Berücksichtigung ihrer Interessen und Bedürfnisse fördern. Selbstbestimmtheit,
Eigenverantwortung, Toleranz, Demokratieverständnis und solidarisches Miteinander
sind weitere wesentliche Zielperspektiven von Jugendarbeit.
In diesem Kapitel erfolgt die Darstellung der Rahmenbedingungen bezüglich der
finanziellen Förderung, vorhandener Gremien, Teilfachpläne und des Bestandes.
6.1
§ 11 KJFöG – Jugendverbandsarbeit
Kommunale Fördergrundlage:
"Richtlinien über die Förderung der freien Jugendhilfe in Erftstadt"
Vernetzungs- und Partizipationsgremium: Stadtjugendring
Als zentrale Interessenvertretung der Jugendverbände fungiert der Stadtjugendring
als ein freiwilliger Zusammenschluss in Erftstadt ansässiger Jugendverbände.
Aufgaben und Ziele des Stadtjugendringes sind der Satzung des Stadtjugendringes zu
entnehmen.
Jugendhilfeplanung: Teilfachplan
II.1
Jugendverbandsarbeit
26.03.1998 - Entwurf
14.11.2002 - 2. Fortschreibung
V 6/2392
V 7/2169
Bestandsbeschreibung
Eine zentrale Bedeutung im Bereich der Jugendarbeit kommt neben der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit der Jugendverbandsarbeit zu. Hier findet Jugendarbeit "in
auf Dauer angelegten von Jugendlichen selbstorganisierten Verbänden statt. Sie trägt
zur Identitätsbildung von Kindern und Jugendlichen bei.“ (§ 11 KJFöG). Dadurch
leistet die Jugendverbandsarbeit einen wichtigen Beitrag zur Sozialisation und
Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen und bietet vielfältige Chancen und
Möglichkeiten der Selbstorganisation, Interessenvertretung, Freizeitgestaltung,
Erholung etc. Schwerpunkte und Ziele der Jugendverbandsarbeit sind:
- politische und soziale Bildung,
- Kinder- und Jugendfreizeitangebote,
- Förderung des ehrenamtlichen Engagements,
- kulturelle Bildung und
- Wertevermittlung.
72
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Die Förderung der Jugendverbandsarbeit in Erftstadt erfolgt im Wesentlichen über
die "Richtlinien über die Förderung der freien Jugendhilfe in Erftstadt". Zu folgenden
inhaltlichen Themenschwerpunkten können anerkannte Träger der freien Jugendhilfe
finanzielle Unterstützung für ihre Maßnahmen beantragen:
- Freizeitaktivitäten,
- Ferienspiele,
- Schulung und Bildung,
- Förderung von Gruppen,
- Förderung von Einrichtungen,
- Jugendkulturarbeit,
- sonstige Jugendarbeit und
- Betriebskostenzuschüsse.
Die Statistik über die im Jahr 2015 nach den Richtlinien über die Förderung der freien
Jugendhilfe in Erftstadt bezuschussten Maßnahmen [JHA 01.06.2016; V166/2016] im
Rahmen der Jugendverbandsarbeit weist folgende Kennzahlen und Hinweise aus:
In 2015 wurden insgesamt 38 Freizeitmaßnahmen von 20 Trägern
durchgeführt (14 Jugendverbände, 3 Kirchen, 3 auswärtige Träger). 7 der 38
Ferienmaßnahmen fanden im Ausland statt. Es wurden 879 Kinder und
Jugendliche an insgesamt 7.106 Verpflegungstagen betreut.
Ein Drittel dieser Maßnahmen (13) fand in den Sommerferien mit insgesamt
4.956 Verpflegungstagen statt, wo 337 Kinder betreut wurden.
Es fanden 10 Betreuer*innen-Schulungen für 46 Teilnehmende statt. Diese
wurden von 6 Trägern angeboten, 2 davon aus Erftstadt, 2 aus dem Rhein-ErftKreis und 2 überregional.
Die Ferienspiele wurden von 4 Trägern durchgeführt, woran 338 Kinder
teilnahmen und 4.006 Tage gefördert wurden.
Die Jugendverbände sind mit 70% die größte Trägergruppe als Veranstalter.
Sie führen mit 74% (28) die meisten Freizeitmaßnahmen durch und bieten
hiermit 61% der Verpflegungstage.
Kirchen und auswärtige Träger sind gleichermaßen (je 15%) Veranstalter von
Freizeitmaßnahmen. Die Kirchen kommen dabei mit nur 16% (6) der
Maßnahmen auf insgesamt 33% der Verpflegungstage. Die auswärtigen Träger
bieten bei 10% (4) der Maßnahmen nur 6% der Verpflegungstage.
Entsprechend verteilen sich die Zuschussmittel.
Insgesamt ist eine rückläufige Tendenz durchführender Träger im Vergleich
von 2010 zu 2015 von -26% feststellbar, insbesondere bei Kirchen (-50%) und
auswärtigen Trägern (-75%). Somit werden auch weniger Freizeitmaßnahmen
(-23%) und Verpflegungstage (-28%) angeboten.
73
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Das Angebot der Jugendverbände erschien bis 2015 relativ stabil (mehr Träger,
mehr Maßnahmen aber weniger Veranstaltungstage durch weniger
Teilnehmende im Vergleich von 2014 auf 2015).
In 2016 hat jedoch bei ihnen die Anzahl der Träger (-5), Maßnahmen (-11)
sowie der Verpflegungstage (-709) um ein Drittel abgenommen.
Die Bezuschussung erfolgt nach den in den oben angeführten Richtlinien
ausgewiesenen Förderbeträgen. Die dort angegebenen Fördersätze werden für die
Geltungsdauer des Kinder- und Jugendförderplans als Mindestbeträge festgeschrieben.
Zusätzlich bietet das Jugendamt einmal jährlich eine mehrtägige Schulung für
Jugendgruppenleiter*innen und Ferienhelfer*innen für die Jugendverbände an. Ziel
dieser Maßnahme ist es, die ehrenamtlichen Jugendleiter*innen so zu qualifizieren,
dass sie in die Lage versetzt werden, eine den Erfordernissen der heutigen Gesellschaft gemäße Jugendarbeit zu betreiben.
Ressourcen: Personal- und Finanzausstattung
Die Jugendverbandsarbeit ist innerhalb der Verwaltung des Jugendamtes personell
mit einer Verwaltungskraft mit Stundenanteilen (7,5 Std.) zur Bearbeitung der
Zuschüsse nach den Richtlinien über die Förderung der freien Jugendhilfe in Erftstadt
ausgestattet.
Die finanziellen Aufwendungen für die Jugendarbeit in freier Trägerschaft (Produkt
362 010) haben einen Anteil von 0,7% am Budget des Jugendamtes und lassen sich
zusammengefasst für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt abbilden.
Produktbereich 060 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Ergebnis 2015
Jugendarbeit
362 010
Erträge
-
11.056 €
Sach-Aufwendungen
51.120 €
Personalkosten
98.086 €
Summe
Aufwendungen
149.206 €
Anteil am Jugendhilfe-Budget 2015 (Summe der Aufwendungen): 0,65 %
74
Gesamt
Saldo
138.150 €
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
6.2
§ 12 KJFöG – Offene Jugendarbeit
Im gesamten Stadtgebiet befinden sich vier Einrichtungen der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit, die in kommunaler Trägerschaft betrieben werden. Die Profile der
einzelnen Einrichtungen sind den jeweiligen Einrichtungskonzeptionen/
Nutzungskonzepten zu entnehmen, welche im Rahmen des vorliegenden
Kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes einbezogen werden.
Kommunale Fördergrundlage:
Kommunale Haushaltssatzung und "Richtlinien über die Förderung der freien
Jugendhilfe in Erftstadt".
Vernetzungs- und Partizipationsgremium: Mobilé
Als zentrale Interessenvertretung der Jugendarbeit in Erftstadt fungiert die
Jugendberatungsstelle Mobilé als professionell pädagogische Anlaufstelle für Kinder
und Jugendliche. Aufgaben und Ziele von Mobilé sind der Konzeption zu entnehmen.
Jugendhilfeplanung: Teilfachpläne
II.2
II.3
II.4
Kommunale Jugendarbeit
Jugendfreizeitstätten
Spielplätze
20.01.1988 - Entwurf
19.11.2003 - 5. Fortschreibung
19.11.1998 - Entwurf
14.11.2002 - 2. Fortschreibung
04.09.1997 - Entwurf
06.09.2006 - 3. Fortschreibung
V 4/1425
V 7/2800
V 6/2813
V 7/2169
V 6/1769
V 534/2006
Bestandsbeschreibung
a) Kommunale Offene Kinder- und Jugendarbeit
Das Ziel der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Erftstadt ist, den Kindern und
Jugendlichen Anlaufstellen zu bieten, ihnen Kontaktmöglichkeiten untereinander zu
ermöglichen und sie bei der Umsetzung ihrer Freizeitinteressen zu unterstützen.
Insbesondere ist die Offene Kinder- und Jugendarbeit den Jugendlichen Partner und
Fürsprecher in aktuellen Krisensituationen. Gleichzeitig wird eine stärkere
Partnerschaft mit den Schulen in den Bereichen Gewalt- und Suchtprävention sowie
bei der Berufswahlorientierung angestrebt.
Offene kommunale Kinder- und Jugendarbeit wird in Erftstadt sowohl nach den
Prinzipien der mobilen, aufsuchenden Arbeit („Geh-Struktur“/ s. Konzeption Jugendberatung Mobilé: JHA 23.12.2012: V 176/2012) als auch stationär („Komm-Struktur“)
in Jugendeinrichtungen (Köttingen, Kierdorf, Lechenich, Bliesheim und zukünftig
Liblar) praktiziert. Die entsprechenden Konzeptionen wurden als Anlage zum Antrag
A8/0631 vorgelegt und vom JHA am 07.09.2005 einstimmig zur Kenntnis genommen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Offenen Jugendarbeit von Mobilé ist die
Zusammenarbeit mit Institutionen, Vereinen und Verbänden. Mobilé versteht sich als
75
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Mittler zwischen Jugendlichen und Verbänden, als Teil einer gesamtstädtischen
Jugendarbeit.
b) Offene Kinder- und Jugendarbeit freier Träger
Neben den kommunalen Angeboten im Bereich der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit bieten auch Kirchengemeinden und Vereine den Erftstädter
Jugendlichen die Möglichkeit, sich in offenen Treffs begegnen zu können. Dieses
Engagement wird ausdrücklich begrüßt und von Seiten der Kommune auch finanziell
gefördert: maximal können Anbieter solcher Treffs 824 € im Jahr an Zuschuss
erhalten, wenn der Treff mindestens sechs Stunden in der Woche geöffnet ist. Bei
geringerer Öffnungszeit verringert sich der Zuschuss entsprechend.
Ein solches offenes Angebot hält momentan „Szene 93“ mit der „Szene-Bar“ vor.
Ressourcen: Personal- und Finanzausstattung
Die Offene und Mobile Jugendarbeit ist personell mit 6,12 Stellen (VÄ 9) ausgestattet,
paritätisch besetzt mit drei männlichen pädagogischen Fachkräften in Vollzeit, drei
weiblichen pädagogischen Fachkräften in Vollzeit und einer Pädagogin in Teilzeit
(Schwerpunkt „Mädchenarbeit“ mit 4,5 Std.) Hierbei ist die Teilzeitkraft mit weiteren
zusätzlichen Stundenanteilen in der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe (10 Std.),
der Jugendgerichtshilfe (10 Std.) sowie als Gesundheitsbeauftragte (10 Std.) für die
Stadt Erftstadt tätig.
Die finanziellen Aufwendungen für die Offene Jugendarbeit (Produkt 366 010) haben
einen Anteil von 2,5% am Budget des Jugendamtes und lassen sich zusammengefasst
für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt abbilden.
Produktbereich 060 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Ergebnis 2015
Erträge
Offene Jugendarbeit
366 010
-
56.215 €
Sach-Aufwendungen
176.343 €
Personalkosten
397.254 €
Summe
Aufwendungen
573.597 €
Gesamt
Saldo
517.382 €
Anteil am Jugendhilfe-Budget 2015 (Summe der Aufwendungen): 2,49 %
Hierin enthalten sind auch die Anteile für Aufwendungen im Rahmen der
nachfolgenden Handlungsfelder Jugendsozialarbeit und Erzieherischer Kinder- und
Jugendschutz nach den §§ 13 – 14 SGB VIII.
9
VÄ = Vollzeit-Äquivalent
76
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
6.3
§ 13 KJFöG – Jugendsozialarbeit
Kommunale Fördergrundlage:
"Richtlinien über die Förderung der freien Jugendhilfe in Erftstadt" bzw. die
Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für kommunale Angebote.
Vernetzungs- und Partizipationsgremium: Mobilé
Als zentrale Interessenvertretung der Jugendarbeit in Erftstadt fungiert die Jugendberatung Mobilé als professionell pädagogisch betriebene Anlaufstelle für Jugendliche und junge Erwachsene. Es werden 10 Stunden pro Woche für das Arbeitsfeld
Jugendsozialarbeit, mit Schwerpunkt in der Jugendberufshilfe, zur Verfügung gestellt.
Jugendhilfeplanung: Teilfachplan
II.7
Jugendsozialarbeit/
Jugendberufshilfe
15.06.2011 - Entwurf
V 164/2011
Bestandsbeschreibung
Die Jugendsozialarbeit zielt als Teilbereich der Jugendhilfe (§13 SGB VIII) darauf ab,
jungen Menschen, die aufgrund sozialer Benachteiligungen oder individueller
Beeinträchtigungen Hilfe benötigen, bei der schulischen und beruflichen Ausbildung
sowie bei der Integration in die Arbeitswelt die notwendige Förderung und Unterstützung anzubieten und so zu einer chancengleichen Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben zu verhelfen.
Von sozial benachteiligt wird z.B. bei Haupt- und Förderschüler*innen ohne
Schulabschluss, Absolvent*innen eines Berufsvorbereitungsjahres, Langzeitarbeitslosen, jungen Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten oder ausländischen
jungen Menschen gesprochen. Als individuell beeinträchtigt gelten hingegen u.a.
junge Menschen, die eine Abhängigkeit, Delinquenz, Behinderung oder aber auch
eine wirtschaftliche Benachteiligung aufweisen.
Arbeitsfelder der Jugendsozialarbeit sind neben der Jugendberufshilfe,
Jugendwohnen, aufsuchende Jugendsozialarbeit, schulbezogene Sozialarbeit (Schulsozialarbeit), Mädchensozialarbeit sowie Integrations- und Migrationshilfe.
Jugendberufshilfe als Teil der Jugendsozialarbeit setzt sich mit der Übergangsproblematik von jungen Menschen in den ersten Arbeits- und Ausbildungsmarkt
auseinander. Jugendberufshilfe agiert dabei im Schnittstellenbereich von Jugend-,
Bildungs- und Arbeitspolitik. Es geht insbesondere darum
Voraussetzungen zu schaffen, die es ermöglichen, jungen Menschen, die mit
anderen Maßnahmen den Einstieg in die Berufswelt nicht schaffen, ein breit
gefächertes Angebot an Einstiegsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
77
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
junge Menschen über Angebote der Arbeitsvermittlung und Angebote der
Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe zu informieren und zur
Teilnahme an deren Maßnahmen zu motivieren.
junge Menschen durch entsprechende Angebote mit Kenntnissen, Fähigkeiten
und Fertigkeiten auszurüsten, um ihre Persönlichkeit zu entwickeln, damit sie
ein eigenständiges Leben führen können und ihnen der Einstieg in die
Arbeitswelt erleichtert wird.
Ziel ist es, jungen Menschen, die aufgrund sozialer Benachteiligung oder individueller
Beeinträchtigung in erhöhtem Maße Unterstützung beim Übergang Schule – Beruf
benötigen, im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen anzubieten. Es
sollen Voraussetzungen geschaffen werden, die es der Zielgruppe ermöglichen, den
Einstieg ins Erwerbsleben zu meistern.
Abbildung 35: Angebote der Jugendberufshilfe
Berufsvorbereitung
(BV)
Berufsausbildung
(BA)
Förderung
schulischer
Abschlüsse
Beratung
Berufsorientierung
Jugendberufshilfe
Vernetzung
(51-JHP, Erftstadt)
Die Angebote der Jugendberufshilfe in Erftstadt werden im Folgenden skizziert. Sie
richten sich an junge Menschen auf dem Weg in das Ausbildungs- und Berufsleben,
die zwischen 14 und 25 Jahre alt sind und in Erftstadt wohnen oder zur Schule gehen.
1. Berufsorientierung
Die Berufsorientierung will Jugendliche frühzeitig mit den Möglichkeiten einer aktiven
Berufswahl vertraut machen. Dadurch soll erreicht werden, dass die berufliche und
damit gesellschaftliche Teilhabe bestmöglich erfolgen kann. Die Jugendberatung
Mobilé führt Berufsorientierung durch, die der Vorbereitung von Jugendlichen und
jungen Erwachsenen auf die Berufswahl sowie der Unterrichtung von Ausbildungsund Arbeitssuchenden dienen soll. Es wird zu Fragen der Berufswahl, über
Berufsbilder sowie deren Anforderungen und Perspektiven, über Wege und
Förderung der beruflichen Bildung sowie über beruflich bedeutsame Entwicklungen
auf dem Arbeitsmarkt informiert.
78
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
2. Beratung
Das Beratungsangebot ist für junge Leute, die …
einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz suchen.
keinen Schulabschluss haben und nicht wissen, wie es für sie weitergehen soll.
auf der Suche nach einem passenden Beruf sind.
eine Ausbildung oder Maßnahme abgebrochen haben und sich neu orientieren
wollen.
Die Jugendberufshilfe nimmt sich Zeit, um …
individuelle Beratung zu Ausbildungs- und Berufswegen mit Jugendlichen und ggf.
deren Eltern und/oder Betreuenden anzubieten.
schulische, berufliche und persönliche Neuorientierung zu begleiten.
Bewerbungen zu erstellen und zu optimieren.
bei Vorbereitung auf Einstellungstests und Vorstellungsgespräche zu coachen.
bei der Bewältigung in schwierigen Lebenssituationen zu begleiten.
bei Bedarf Hilfs- und Unterstützungsangebote zu vermitteln.
3. Berufsvorbereitung (BV)
Eine Übersicht von Angeboten der BV im REK wurde von der Landesinitiative KAoA 10
Übergang Schule – Beruf und G.I.B. NRW11 erfasst und zur Verfügung gestellt (Stand:
August 2015). Folgende Maßnahmen werden angeboten:
Einstiegsqualifizierung (EQ)
betriebliches Langzeitpraktikum von 6 - 12
Monaten. Eine Übernahme in Ausbildung
sollte vom Unternehmen angestrebt
werden.
Zielgruppe: junge
Menschen ohne Lehrstelle (ausbildungsfähig o. lernbeeinträchtigt /benachteiligt)
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)
Zielgruppe: junge
Menschen, die ihre
allg. Schulpflicht
erfüllt haben und
unter 25 Jahren sind.
Sie verfügen noch
nicht über die erford.
Ausbildungsreife oder
Berufseignung.
Aktivierungshilfen
niederschwellige
Unterstützung, für
Jugendliche und junge
Erwachsene im
Bereich Motivation,
soziale Kompetenzen,
Schlüsselqualifikationen, um sich für
eine BvB zu
qualifizieren.
Produktionsschule NRW
Landesprogramm
(MAIS-Förderung):
Zuweisung über
Jobcenter oder BA,
bei Kostenübernahme
auch von Jugendhilfe.
Produktionsorientierte Maßnahme für
Menschen unter 25
Jahre.
Jugendwerkstatt
Standort im REK:
Bergheim
(Finanzierung über
einige REK-Kommunen
mit dort beschäftigten
Teilnehr*innen.)
Für Erftstadt: zu
schlechte
Erreichbarkeit, um
genutzt zu werden.
(51-JHP, Erftstadt)
Abbildung 36: Maßnahmen der Berufsvorbereitung
Insgesamt ist für Erftstadt charakteristisch, dass sich diese Angebote nur in den
angrenzenden Kommunen des Kreises befinden und die Teilnahme somit eine erhöhte
Mobilitätsbereitschaft sowie die erforderliche Infrastruktur des ÖPNV voraussetzen.
10
11
KAoA = „Kein Abschluss ohne Anschluss“
G.I.B. = Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH
79
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
4. Berufsausbildung (BA)
Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) erfolgt eine BA über einen Zeitraum von 2 bis
zu 3,5 Jahren. Die Berufe werden durch die Handwerkskammer, die Industrie- und
Handelskammer, Berufskollegs bzw. Bildungsträger begleitet und durchgeführt.
Folgende Möglichkeiten eine Ausbildung zu absolvieren gibt es:
Duale Ausbildung
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
Schulische Berufsausbildung
(Berufskolleg)
Berufsausbildung im
Ausbildungsbetrieb
Voraussetzung: BvB von mindestens
6 Monaten Dauer
Bewerbung bis Ende Februar für im
September beginnende
Berufsausbildung
in Verbindung mit Lernort
Berufsschule
keine Möglichkeit zur Teilnahme an
betrieblicher Ausbildung aufgrund
Unterricht in Vollzeitform
sozialer Benachteiligung oder
Lernbeeinträchtigung
Teilnehmer*innen haben
Schüler*innen-Status
beinhaltet sozialpädagogische
Betreuung
Teilnahme an Berufsschul- und
Stützunterricht
(51-JHP, Erftstadt)
Abbildung 37: Möglichkeiten einer Berufsausbildung
5. Förderung schulischer Abschlüsse
Das Nachholen von Schulabschlüssen ist eine Möglichkeit für Jugendliche ohne oder
mit niedrigem Schulabschluss, die diesen für ihre weitere berufliche und persönliche
Entwicklung benötigen. Die VHS bietet in Erftstadt eine ausführliche Beratung an, um
eine passende Schule zu finden. Anbieter hierfür sind:
VHS Rhein-Erft in Brühl,
Abendschule Bergheim, Außenstelle des Abendgymnasiums/ Weiterbildungskollegs Köln,
Berufskollegs des REK,
Weiterbildungskolleg Bonn und
Schulen in Köln, wie TAS oder Köln-Kolleg.
6. Vernetzung
In der Landesinitiative KAoA ist Mobilé in der Facharbeitsgruppe „Übergang Schule –
Beruf“ vertreten, neben der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter Rhein-Erft, der IHK,
dem DGB, den BKs, den weiterführenden Schulen, den anderen Kommunen des REK
sowie der KommKo12. Ziel ist es gemeinsam auf Kreisebene notwendige Planungen
und deren Umsetzung auf den Weg zu bringen.
Außerdem ist eine Vernetzung mit den weiterführenden Schulen in Erftstadt und hier
besonders mit den dort aktiven Schulsozialarbeiter*innen geplant.
12
KommKo = Kommunale Koordinierungsstelle Übergang Schule - Beruf
80
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Ressourcen: Personal- und Finanzausstattung
Die Kommunale Jugendarbeit ist inklusive der Jugendsozialarbeit personell mit 6,37
Stellen (VÄ13) ausgestattet, was insgesamt 248,5 Wochenstunden entspricht. Eine
Pädagogin in Teilzeit ist für den Arbeitsbereich der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe mit 10 Stunden in der Woche zuständig. Dies entspricht einem personellen
Anteil von 4,02 % am Arbeitsfeld „Jugendarbeit“ nach §§ 11 – 14 KJFöG.
Die finanziellen Aufwendungen für die Kommunale Jugendarbeit (Produkt 366 010)
haben einen Anteil von 2,5% am Budget des Jugendamtes und lassen sich
zusammengefasst für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt abbilden.
Produktbereich 060 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Ergebnis 2015
Erträge
Komm. Jugendarbeit
366 010
-
56.215 €
Sach-Aufwendungen
176.343 €
Personalkosten
397.254 €
Summe
Aufwendungen
573.597 €
Gesamt
Saldo
517.382 €
Hierin enthalten sind auch die Anteile für Aufwendungen im Rahmen des hier
beschriebenen Handlungsfeldes Jugendsozialarbeit und des folgenden Erzieherischen
Kinder- und Jugendschutz nach den §§ 13 – 14 SGB VIII, die sich nicht „betragsscharf“
trennen und benennen lassen.
Will man die Kostenanteile der Jugendsozialarbeit analog des personellen Anteils von
4,02 % an der Jugendarbeit bemessen, so könnten diese wie folgt beziffert werden
(wobei dies eine Annäherung darstellt und keine reale Ergebnisrechnung):
Anteil
Jugendsozialarbeit
366 010 –
Anteil 4,02 %
Erträge
-
2.260 €
Personalkosten
Sachmittel
7.090 €
15.970 €
Summe
Aufwendungen
23.060 €
Gesamt
Saldo
20.800 €
Bedarf
Angesichts der nach wie vor bestehenden gesellschaftlichen Problemlagen, wie
Lehrstellenmangel (gerade im ländlichen Raum) und Jugendarbeitslosigkeit oder
Kinderarmut, dem Fortbestehen gefährdender individueller Lebenslagen (psychische
Erkrankungen, Suchtgefährdung, Patchwork- oder Multiproblemfamilien) oder
kulturellen Anpassungsschwierigkeiten von Jugendlichen mit Migrationshintergrund,
insbesondere von Flüchtlingen, ist zu erwarten, dass die Bedeutung und der Bedarf
an Angeboten der Jugendsozialarbeit auch weiterhin bestehen bleibt. Auch wenn
Erftstadt als Jugendamtstyp mit einer sehr geringen Belastung der sozioökonomischen Lebenslagen klassifiziert wird, so ist die grundsätzliche Problematik an
dieser Stelle, dass die Mobilität der Jugendlichen eingeschränkt ist und es kaum
Angebote/Einrichtungen der Jugendberufshilfe in Erftstadt selbst gibt. Dies hat zur
13
VÄ = Vollzeit-Äquivalent
81
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Folge, dass die Maßnahmen außerhalb von Erftstadt von den Jugendlichen nicht in
dem Maße an- und wahrgenommen werden (können), wie es sinnvoll wäre. Insofern
besteht konkret der Bedarf nach Maßnahmen bzw. Einrichtungen die vor Ort von
Jugendlichen und Heranwachsenden in Anspruch genommen werden können.
6.4
§ 14 KJFöG – Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Kommunale Fördergrundlage:
"Richtlinien über die Förderung der freien Jugendhilfe in Erftstadt" bzw. die Haushaltssatzung der Stadt Erftstadt für kommunale Angebote.
Vernetzungs- und Partizipationsgremium: Mobilé
Als zentrale Interessenvertretung der Jugendarbeit in Erftstadt fungiert die
Jugendberatungsstelle Mobilé als professionell pädagogisch betriebene Anlaufstelle
für Kinder und Jugendliche. Aufgaben und Ziele von Mobilé sind der Konzeption zu
entnehmen.
Jugendhilfeplanung: Teilfachplan
II.5
Erzieherischer Kinderund Jugendschutz
26.10.2000 - Entwurf
V 7/0717
Bestandsbeschreibung
„Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz umfasst den vorbeugenden Schutz
junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen.“
(§ 14 KJFöG).
„Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ist eine eigenständige Aufgabe der Kinder-und
Jugendförderung. Gleichzeitig ist erzieherischer Kinder- und Jugendschutz auch eine
Querschnittsleistung, das heißt: Bestandteil der Arbeit aller Träger von Ange-boten der
Jugendförderung. … Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz will Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene begleiten, stärken, unterstützen und informieren. Die Fachkräfte im
erzieherischen Kinder- und Jugendschutz wollen den jungen Leuten ermöglichen, ihr Leben
und ihre Zukunft eigenständig zu gestalten und zu bewältigen. Sie handeln dabei nicht
bewertend, sondern stellen stets den Schutzgedanken in den Vordergrund. … Eine Vernetzung
der verschiedenen Akteurinnen und Akteure vor Ort ist unabdingbar, bestehende Ressourcen
in der Kommune müssen sinnvoll genutzt werden. So können Synergien geschaffen und ein
umfangreiches Präventionsangebot aufgebaut werden. … Erzieherischer Kinder- und
Jugendschutz ist Primärprävention. Es geht darum, Angebote für ALLE Kinder und
Jugendlichen zu entwickeln, also für einen unbestimmten Kreis. Angebote, mit denen junge
Menschen gestärkt, informiert und befähigt werden und somit Handlungskompetenzen
erlangen – damit sie sich selbst vor Gefährdungen schützen können. Oft genug wird der
erzieherische Kinder- und Jugendschutz aber fälschlicherweise der Intervention zugeordnet.“
(LVR-Landesjugendamt Rheinland, November 2015, S. 3ff)
82
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz findet nicht auf der Ebene von
Verbotsregelungen statt. Vielmehr stellt sich hier die Aufgabe, junge Menschen zu
befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit,
Entscheidungsfähigkeit, Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber
ihren Mitmenschen zu führen. Diese Art des Kinder- und Jugendschutzes ist also in
erster Linie auf pädagogisches Wirken hin ausgerichtet.
Im Rahmen der kommunalen Jugendhilfe werden die Aufgaben des erzieherischen
Kinder- und Jugendschutzes in Erftstadt von der Jugendberatung Mobilé wahrgenommen. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen im Bereich der Gewalt- und
Suchtprävention. Um möglichst viele Jugendliche zu erreichen, werden folgende
Projekte in Kooperation mit den weiterführenden Schulen in Erftstadt angeboten:
1)
„Starke Schüler schlagen nicht“
Dieses Gewaltpräventionsprojekt richtet sich an die Jahrgänge sechs bis sieben der
weiterführenden Schulen und wird an zwei aufeinander folgenden Tagen jeweils
vormittags im Jugendzentrum in Köttingen durchgeführt. Zentrale Themen der
Veranstaltung sind Vertrauen, Kooperation und Kommunikation als auch
Sensibilisierung für unterschiedliche Formen und Wahrnehmungen von Gewalt. Mit
Hilfe gezielter Methoden werden Strukturen und Prozesse innerhalb der Klasse
transparent gemacht. Es werden soziale Fähigkeiten vermittelt, welche dazu
beitragen, Konflikte konstruktiv und ohne Gewalt austragen zu können. Das Projekt
soll helfen, die Persönlichkeit der einzelnen Schüler*innen zu stärken und das
Klassenklima positiv zu beeinflussen.
2)
„Jungenarbeit trifft Baseball“ – ein Sozialkompetenztraining
Hierbei handelt es sich um ein Projekt in Kooperation mit Schulen, bei dem Jungen
zwischen 14 und 16 Jahren die Möglichkeit haben, verschiedene jungenspezifische
Themen aufzuarbeiten. Als Medium für dieses Projekt dient der Baseballsport.
Innerhalb von sechs Einheiten à 120 Minuten werden neben den Grundtechniken des
Baseballspiels verschiedene Jungen relevante Themen (Kraft und Gewalt; Team;
Umgang mit Beleidigungen; Umgang mit Aggressionen; Respekt etc.) gemeinsam mit
den teilnehmenden Jungen bearbeitet.
3)
Infoveranstaltungen zum Thema „Sucht und Drogen“
In zwei aufeinander folgenden Schulstunden werden Schüler*innen der Klassen 8 und
9 mittels unterschiedlicher Methoden über die rechtlichen und gesundheitlichen
Konsequenzen sowie über die Gefahren drohender Abhängigkeit durch legale wie
illegale Drogen aufgeklärt und ihnen Hilfsmöglichkeiten bei möglicher Abhängigkeit
aufgezeigt.
4)
Selbstbehauptung für Mädchen
Mobilé bietet Kurse zur Selbstbehauptung und Selbstverteidigung speziell für
Mädchen im Alter von 10 – 13 Jahren an. Hier lernen sie in jeweils 8 Stunden mit viel
Spaß und Bewegung, sich Respekt zu verschaffen, ihre Meinung zu vertreten oder
83
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
einfach mal energisch aufzutreten, sich zur Wehr zu setzen und „nein“ zu sagen bei
Dingen, die ihnen unangenehm sind oder für sie bedrohlich erscheinen.
Darüber hinaus ist die Sucht-, Gewalt- und Gesundheitsprävention beständiges
Thema der täglichen Arbeit mit Jugendlichen vor Ort in den Jugendeinrichtungen und
auf der Straße.
Zusätzlich tagt mindestens zweimal jährlich der Arbeitskreis Jugendschutz. Die Federführung des Arbeitskreises obliegt der Jugendberatung Mobilé. Teilnehmer*innen
sind Vertreter*innen des Jugendamtes, des Ordnungsamtes, der Polizei, der
Erziehungsberatungsstelle, der Schulen, des Gesundheitsamtes, der Fachstelle für
Suchtprävention und der Kirchen. Beratungsgegenstände sind:
Austausch von aktuellen Erkenntnissen im Jugendschutz,
Informationen zu aktuellen jugendschutzrelevanten Themen,
Mitarbeit bei der Jugendhilfeplanung im Bereich Jugendschutz.
Ressourcen: Personal- und Finanzausstattung
Die Offene und Mobile Jugendarbeit ist personell mit 6,12 Stellen (VÄ 14) ausgestattet,
paritätisch besetzt mit drei männlichen pädagogischen Fachkräften in Vollzeit, drei
weiblichen pädagogischen Fachkräften in Vollzeit und einer Pädagogin in Teilzeit
(Schwerpunkt „Mädchenarbeit“ mit 4,5 Std.). Hierbei ist die Teilzeitkraft mit weiteren
Stundenanteilen in der Jugendsozialarbeit (10 Std.), der Jugendgerichtshilfe (10 Std.)
sowie als Gesundheitsbeauftragte (10 Std.) für die Stadt Erftstadt tätig.
Eine nähere Bezifferung eines konkreten Stundenanteils für den Arbeitsbereich des
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes kann nicht vorgenommen werden, da die
Aufgaben als Querschnitt in dem gesamten Handlungsfeld Jugendarbeit
wahrgenommen werden und eine Abgrenzung nicht eindeutig erfolgen kann.
Die finanziellen Aufwendungen für die Offene Jugendarbeit (Produkt 366 010) haben
einen Anteil von 2,5% am Budget des Jugendamtes und lassen sich zusammengefasst
für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt abbilden.
Produktbereich 060 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Ergebnis 2015
Erträge
Offene Jugendarbeit
366 010
-
56.215 €
Sach-Aufwendungen
176.343 €
Personalkosten
397.254 €
Summe
Aufwendungen
573.597 €
Gesamt
Saldo
517.382 €
Anteil am Jugendhilfe-Budget 2015 (Summe der Aufwendungen): 2,49 %
Hierin enthalten sind auch die Anteile für Aufwendungen im Rahmen der folgenden
Handlungsfelder Jugendsozialarbeit und Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
nach den §§ 13 – 14 SGB VIII, die nicht näher beziffert werden können.
14
VÄ = Vollzeit-Äquivalent
84
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
7
Finanzierung und Maßnahmenplanung 2016 – 2020
Die Stadt Erftstadt fördert, vorbehaltlich der Haushaltsbeschlüsse des Rates, die
Offene und Mobile Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendverbandsarbeit, die
Jugendsozialarbeit und den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz.
In 2015 betrugen die gesamten Aufwendungen 722.803 €, abzüglich der
eingenommenen Erträge in Höhe von 67.271 € verblieben 655.532 € als kommunaler
Mitteleinsatz für das Arbeitsfeld „Jugendarbeit“. Dies umfasst die Zuschüsse an die
freien Träger sowie Personal- und Sachkosten beim öffentlichen Träger. Hinzukommen die zur Verfügung gestellten Gebäude sowie deren Unterhaltung. Ebenfalls
darin enthalten sind Zuwendungen, die z. B. durch Landeszuschüsse refinanziert sind.
Die Finanzierung (Bezuschussung) der Jugendarbeit umfasst drei Arten:
Investitions- und
Betriebskostenförderung sowie die
Finanzierung von Projekten und Aktivitäten.
Die „Richtlinien über die Förderung der freien Jugendhilfe in Erftstadt“ sehen alle
diese Förderarten vor. Seit Bestehen des Jugendamtes sind jedoch kaum Anträge auf
Investitionsförderung für Jugendeinrichtungen gestellt worden. Verschiedene
Renovierungsmaßnahmen wurden gefördert. Sie sollen gemäß Jugendförderrichtlinien die Neugründung von Jugendgruppen in bestehenden Räumlichkeiten
unterstützen.
Aktivitäten und Aktionen sind ebenfalls nach Antrag über diese Richtlinien
förderfähig.
Die Jugendförderrichtlinien, welche in Einzelrichtlinien u. a. Ferienfahrten und Lager,
Internationale Jugendbegegnungs- und Bildungsmaßnahmen unterstützen, haben
sich in seiner Grundsubstanz bewährt. Die Antragsteller*innen können sich auf
verlässliche Größen einstellen. Änderungen im verwaltungstechnischen Ablauf haben
in der verbandlichen Jugendarbeit zu zusätzlichen Vereinfachungen geführt.
Aktuelle Anpassungen der Richtlinien können aufgrund von Neuregelungen immer
wieder erforderlich sein und werden dann veranlasst.
85
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
7.1
Verteilung der Haushaltsmittel im Kontext der Jugendhilfeausgaben
Dem Auftrag des KJFöG (§ 15) entsprechend wird der Prozentanteil der effektiven
Ausgaben im Bereich des Kinder- und Jugendförderplanes dargestellt. Dabei ist zu
beachten, dass der Gesetzgeber grundsätzlich den öffentlichen Träger zur Förderung
von Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischem Kinder- und Jugendschutz
verpflichtet, die Ausgaben der Höhe nach jedoch unbestimmt lässt.
Vielmehr besteht aufgrund der zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe
kommunaler Gestaltungsspielraum, in dem eine politische Bewertung und
Entscheidung unter Abwägung jugend-, sozial- und finanzpolitischer Aspekte
stattfindet. Diese Einschätzungen betreffen die Bestimmungen des KJFöG hinsichtlich:
des Bedarfs und der notwendigen Maßnahmen (§ 8 Abs. 2),
der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune und der notwendigen
Angebotsstruktur (§ 15 Abs. 1 Satz 2),
des angemessenen Anteils der Mittel für die Jugendförderung an den für die
Jugendhilfe insgesamt bereitgestellten Mitteln (§ 15 Abs. 3) und
des angemessenen Eigenanteils der Kommune bei Förderung aus dem Kinderund Jugendförderplan des Landes (§ 16 Abs. 3).
Das bedeutet auch, dass es keine einheitlichen und vergleichbaren Quoten für alle
Jugendämter gibt und jede Kommune für sich definieren muss, wie hoch der
angemessene Anteil des kommunalen Mitteleinsatzes für die Jugendarbeit nach §§
11 – 14 KJFöG am Jugendhilfe-Etat sein soll.
Mitteleinsatz in den Handlungsfeldern der Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2015:
Produktbereich 060 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Ergebnis 2015
Produkte Jugendarbeit
362 010
Jugendarbeit15
366 010
Mobilé16
362, 366
Jugendarbeit - Gesamt
Erträge
Sach-Aufwendungen
Personalkosten
Summe
Aufwendungen
Gesamt
Saldo
-
11.056 €
51.120 €
98.086 €
149.206 €
138.150 €
-
56.215 €
176.343 €
397.254 €
573.597 €
517.382 €
-
67.271 €
227.463 €
495.340 €
722.803 €
655.532 €
Tabelle 24: Mitteleinsatz in den Handlungsfeldern der Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2015
15
Jugendarbeit = Förderung der Jugendarbeit in freier Trägerschaft (Jugendverbandsarbeit) gemäß Richtlinien
Mobilé = Einrichtungen der Jugendarbeit inklusive der Handlungsfelder Offene Jugendarbeit,
Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
16
86
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Zusammenfassend stellt sich die Mittelverteilung in den Arbeitsfeldern der Jugendhilfe
im Haushaltsjahr 2015 in Erftstadt wie folgt dar:
Produktbereich 060 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Erträge
KiTa-Betreuung
Beratung, Hilfen
Jugendarbeit
- 8.191.188 €
- 803.370 €
- 67.271 €
- 9.061.829 €
Sach-Aufwendungen
Personalkosten
2.167.129 €
4.932.423 €
227.463 €
7.327.015 €
13.944.450 €
1.223.604 €
495.340 €
15.663.393 €
Summe
Aufwendungen
16.111.579 €
6.156.027 €
722.803 €
22.990.409 €
Gesamt Saldo
7.920.392 €
5.352.657 €
655.532 €
13.928.580 €
Tabelle 25: Mittelverteilung in den Arbeitsfeldern der Jugendhilfe im Haushaltsjahr 2015 in Erftstadt
Abbildung 38: Prozentuale Anteile der Arbeitsbereiche der Jugendhilfe an den
Aufwendungen
Struktur der Aufwendungen (2015: 23 Mio.) für
Aufgabenfelder der Kinder- und Jugendhilfe
Beratung,
Hilfen
27%
KiTaBetreuung
70%
Jugendarbeit
3%
Abbildung 39: Prozentuale Anteile kommunaler Mittel in den Arbeitsbereichen der
Jugendhilfe nach Abzug der Erträge
Anteile kommunaler Ausgaben (2015: 14 Mio.)
für Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe
in Erftstadt
KiTaBetreuung
57%
Beratung,
Hilfen
38%
Jugendarbeit
5%
87
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Ausgehend von einem Gesamtvolumen von 655.532 € in 2015 im Bereich der für den
Kinder- und Jugendplan relevanten Ausgaben, entspricht dies einem kommunalen
Mitteleinsatz von 89 € jährlich pro Jugendeinwohner*in (6 bis 21 Jahre: 7.348).
Anteil des kommunalen Mitteleinsatzes für die Jugendarbeit nach §§ 11 – 14 KJFöG
am Jugendhilfe-Budgets in 2015:
Anteil, bemessen an Gesamtaufwendungen in der Jugendhilfe:
3,14 %
Anteil, bemessen an kommunalen Ausgaben in der Jugendhilfe:
4,71 %
Hinsichtlich der Beurteilung und Festsetzung eines angemessenen Anteils am
Jugendhilfe-Etat für Erftstadt sei an dieser Stelle aus dem Bericht über die
Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in
Deutschland – 14. Kinder- und Jugendbericht – (Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, Januar 2013, S. 318) zitiert:
„Angesichts der finanziellen Situation der Kommunen droht die Kinder- und Jugendarbeit,
weil sie vielfach – zu Unrecht – als freiwillige Aufgabe angesehen wird, zunehmend in die
Rolle eines „Sandwichs“ zu geraten. Auf der einen Seite wird sie von den Ausgaben für den
Ausbau der Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung unter Druck gesetzt, insbesondere in
Anbetracht des … Rechtsanspruchs für unter dreijährige Kinder, auf der anderen Seite
entsteht der gleiche Druck durch die deutlich steigenden Ausgaben für die Hilfen zur
Erziehung (vgl. Schilling 2011d).“
„So hat sich der Anteil der Ausgaben für die Kinder- und Jugendarbeit an den gesamten
Aufwendungen für die Kinder- und Jugendhilfe zwischen 2000 und 2010 von 7,6 auf 5,5
Prozent reduziert (vgl. Pothmann 2012b).“
In „Das SGB VIII – Eine
Broschüre zu den Rechtsgrundlagen der Kinder- und
Jugendhilfe für engagierte
Menschen“ (BMFSFJ, August
2014, S. 19) sind die in 2012
bundesweit getätigten Ausgaben und deren Verteilung
auf die Leistungsbereiche der
Jugendhilfe dargestellt.
Hier umfasst der Anteil der
Jugendarbeit 8,1%.
Abbildung 40: Verteilung der bundesweiten Ausgaben auf Jugendhilfebereiche; Quelle: 14. Kinder- und Jugendbericht
88
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Basierend auf den zur Verfügung stehenden Gesamtvolumen wurde in 2006/2007
und 2011 folgende Aufteilung auf die im Kinder- u. Jugendförderplan beschriebenen
Aufgaben der einzelnen vier Förderbereiche vorgenommen:
2006/2007
Jugendverbands167.047 €
arbeit (freie Träger)
Kom. Offene Kinder361.296 €
u. Jugendarbeit
Jugendsozial19.656 €
arbeit
Erz. Kinder- u.
22.994 €
Jugendschutz
Personal- u.
570.993 €
Sachkosten
2011
2015
149.206 €
29,3 % 113.666 € 18,1 %
138.150 €
573.597 €17
63,3 % 464.948 € 74,2 %
517.382 €18
20,6 %
21,1 %
79,4 %
78,9 %
3,4 %
24.477 €
3,9 %
20.800 €*
4,0 %
4,0 %
23.470 €
3,7 %
20.800 €*
4,0 %
626.561 €
722.803 €
655.532 €
Tabelle 26: Aufteilung der Ausgaben auf die Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit von 2006 - 2015
Bei diesen Gesamtbeträgen handelt es sich um eine Zusammenfassung, wie sie als
Produktgruppen im Haushalt vorgenommen werden. Insofern – und da zum anderen
die inhaltlichen Übergange oft fließend sind – kann eine Aufteilung auf die einzelnen
Leistungsbereich/Handlungsfelder der
Jugendarbeit
nicht „betragsscharf“
vorgenommen werden, sondern sie stellt (so wie für 2006/2007 und 2011
angegeben) eher eine „grobe“ Übersicht und Annäherung dar.
*Für die Berechnung der Anteile der Jugendsozialarbeit und des Erzieherischen
Jugendschutzes wird ein Anteil von jeweils 4,0 % an den Aufwendungen für die
Kommunale Jugendarbeit angenommen, die ebenda in Abzug zu bringen sind.
Auf den gesamten Jugendhilfe-Etat bezogen entspricht dies einem Anteil von
jeweils 0,09%.
Im Bundesdurchschnitt lag im Jahr 2015 der Anteil für die Jugendsozialarbeit
an den Aufwendungen für die gesamte Kinder- und Jugendhilfe bei 1,3%.
(KomDAT, Kommentierte Daten der Kinder- & Jugendhilfe, März 2017, S. 4)
17
Produktgruppe 366010 Mobilé = Einrichtungen der Jugendarbeit, inklusive der Handlungsfelder Offene
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz: Summe der Aufwendungen
(Personal- und Sachkosten)
18
Produktgruppe 366010 Mobilé = Einrichtungen der Jugendarbeit, inklusive der Handlungsfelder Offene
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz: Saldo = Summe der Aufwendungen
(Personal- und Sachkosten) abzüglich der Erträge
89
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
7.2
Empfehlungen und Maßnahmenplanung bis 2020
Die Ergebnisse aus den Beteiligungsverfahren (s. 3.3), die sich in vielen Punkten mit
den Entwicklungen und Ergebnissen in anderen Städten decken (vgl.: (ISPE - Prof. Dr.
Ulrich Deinet, 2016), fließen in die nachfolgenden Empfehlungen zur
Maßnahmenplanung ein. Sie beschreiben Handlungsbedarfe zur Weiterentwicklung
der Kinder- und Jugendarbeit um sie zukunftsorientiert auszurichten und sich
veränderten Bedingungen, Bedarfen und Lebenswelten anzupassen und Kindern und
Jugendlichen in Erftstadt gerecht zu werden.
Aufsuchende, mobile Jugendarbeit an den Orten der Jugendlichen
Die nicht nur in Erftstadt zu beobachtende starke Orientierung von Jugendlichen an
kommerziell strukturierten Räumen (EKZs, Fast-Food-Restaurants, Schwimmbädern,
Kinos, etc.) sowie virtuellen Räumen (WhatsApp, Facebook, Twitter/ freies W-LAN…)
macht es erforderlich, dass die Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) wie bisher
auch an den Orten der Jugendlichen präsent ist. Dies bezieht sich zum einen auf die
Internetpräsenz und speziell eine zu entwickelnde Präsenz der Jugendarbeit in
sozialen Netzwerken (s. u.). Auch ist eine stärkere Verbindung vorhandener
aufsuchender mobiler Angebote mit neuen Orten anzustreben: Im Bereich der
aufsuchenden, mobilen Kinder- und Jugendarbeit sind Angebote sinnvoll, die auch an
Schulen stattfinden bzw. im öffentlichen Raum (Plätzen, Straßen, Freizeitanlagen/
Half-Pipe) sowie in Abendbereichen und in den entsprechenden Lebensräumen/
Locations der Jugendlichen, wo sich ein Großteil der Jugendlichen aufhält.
Eine aufsuchende, mobile Jugendarbeit hat auch das Ziel, Jugendliche bei ihrem
Auftreten im öffentlichen Raum durch geeignete Maßnahmen, Projekte etc. zu
unterstützen. Der immer wieder beklagten Verdrängung Jugendlicher aus dem
öffentlichen Raum muss eine Revitalisierung des öffentlichen Raums entgegengesetzt
werden. Dazu gehört sicher auch eine Klärung und Sichtbarmachung der Grenzen der
Tolerierung von Verhaltensweisen von Jugendlichen im öffentlichen Raum. Schulen
gehören auch zum öffentlichen Raum (insbesondere Schulhöfe) und können deshalb
Anlaufpunkt für mobile Angebote sein, sowohl im Vormittags- als auch im
Nachmittags- und Abendbereich.
In einer immer älter werdenden Gesellschaft wird es zukünftig verstärkt Aufgabe von
Mobilé sein, die Jugendlichen bei der Suche nach ihrem Lebensraum in dieser Stadt
zu unterstützen und sie zu ermutigen, für ihre Interessen einzutreten.
Kooperation mit Schule und Schulsozialarbeit
Schule ist heute – besonders durch den Ausbau der Ganztagsschule – zu einem
wichtigen Lebensort für Kinder- und Jugendliche geworden. Eine lebensweltorientierte Kinder- und Jugendarbeit muss sich diesem Lebensort zuwenden und die
Kooperation mit Schule muss weiter betrieben werden, insbesondere mit den
offenen Ganztagsschulen (als Orte der „zukünftigen“ Jugendlichen), aber auch in den
90
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Bereichen von Sek I und Sek II. Dabei kann/darf es nicht darum gehen, dass die OKJA
zum Dienstleister der Schule wird (im Sinne der Erfüllung schulischer Aufgaben),
sondern die Schule als Ort (Lebenswelt), an dem sich Kinder und Jugendliche
außerhalb der Familie tagsüber am meisten aufhalten, zu öffnen, Angebote von
Jugendarbeit an Schule zu bringen und Jugendarbeit als außerschulischen Lernort zu
etablieren.
Außerschulische Bildungsangebote (mit ihren Prinzipien von Freiwilligkeit, Offenheit
etc.) können durchaus auch am Ort der Schule sinnvoll sein, etwa im Bereich von
Pausen, Übermittag-Betreuung, im Nachmittagsbereich, bei Projekten etc. Die
Übergänge zur Schulsozialarbeit müssen an dieser Stelle ebenfalls definiert werden.
Die starke Beanspruchung von Kindern und Jugendlichen mit schulischen Belangen
und Zeiten macht deutlich, dass die Kinder- und Jugendarbeit für Kinder und
Jugendliche Freiraum aber auch Rückzugsraum, „Chillraum“ ist.
Ebenso ist die Kooperation mit der Schulsozialarbeit zu intensivieren: Sowohl für
Schulsozialarbeit als auch Kinder- und Jugendarbeit ist es im Sinne präventiver Arbeit
sehr positiv, wenn Schulsozialarbeiter*innen an Teams von Kinder- und Jugendarbeit
bzw. -einrichtungen angedockt sind, bzw. mit diesen intensiv zusammenarbeiten.
Neue Medien und virtuelle Räume
Sowohl seitens der Jugendlichen als auch der Fachkräfte gibt es den Wunsch, die
Stadt und die Jugendeinrichtungen einerseits besser auszustatten (W-LAN etc.),
andererseits auch die Medienarbeit zu verstärken und Jugendliche auch zu beraten.
Die Ergebnisse der Befragung zeigen, wie überaus stark die neuen Medien die
Lebenswelten von Jugendlichen dominieren (zu ähnlichen Ergebnissen kommen auch
viele andere Studien, etwa die SHELL Studie/JIM Studie/Bitcom). Dies bedeutet eine
große Herausforderung für die Jugendarbeit. Mit dem durch die Ergebnisse der
Befragung von Kinder und Jugendlichen vorliegenden Wissen können die Fachkräfte
nicht nur zu Experten der „digitalen“ Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen
werden, sondern auch als Vermittler dieses Wissen in andere Institutionen tragen
bzw. zur Verfügung stellen. Dazu kann auch die Arbeit mit Eltern gehören. In der
Arbeit mit den Zielgruppen selbst muss das Thema intensiver als bisher aufgegriffen
werden, z.B. durch:
Die Präsenz Jugendarbeit und der Einrichtungen im Internet und in sozialen
Netzwerken (aktive und passive Nutzung) sowohl zur eigenen Darstellung und
Bekanntmachung der Angebote als auch zum Kontakt mit Jugendlichen.
Moderne Formen der Medienarbeit mit den Neuen Medien in virtuellen
Räumen etc. (YouTube-Chanel, „Stadtfernsehen“, virtuelle Stadtpläne,
Umgang mit Online-Spielen etc.).
Ein moderner Jugendmedienschutz, z.B. Formen der persönlichen Präsentation
von Jugendlichen in sozialen Netzwerken usw.
Alternative „Real-life“ Erfahrungs- und Erlebnismöglichkeiten sind parallel zu
der Arbeit mit den neuen Medien weiter zu entwickeln.
91
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Neben den pädagogischen Aspekten bietet die stärkere Fokussierung auf neue
Medien, besonders bei sozialen Netzwerken, die Chance Kinder und Jugendlichen
besser zu erreichen bzw. Angebote bei neuen Zielgruppen bekannt zu machen.
Partizipation und Beteiligung
Partizipation und Beteiligung ist für die Jugendarbeit elementar. Fachkonzepte und
ermittelte Bedarfe sollten mit den Interessen und Lebenslagen von Kindern und
Jugendlichen abgeglichen werden. Partizipations- und Beteiligungsmöglichkeiten
haben nicht nur in Einrichtungen einen hohen Wert, sondern sprechen auch Kinder
und Jugendliche an, die sich eher im öffentlichen Raum aufhalten. Die Beteiligungsmöglichkeiten sind weiter auszubauen, Jugendliche im öffentlichen Raum zu
beteiligen und Verbindungen zwischen unterschiedlichen Beteiligungsformen (von
projektorientierten bis zu dauerhaften) zu entwickeln.
Ein besonderes Element bieten selbstorganisierte und selbstbestimmte Outdoor- und
Jugendtreffs, Cliquenräume, die zur Verfügung stehen sollten, um – ggf. pädagogisch
begleitet – von Gruppen genutzt werden zu können, die in der Lage sind wichtige
Erfahrungen der Selbstbestimmung zu machen. „Wenn Jugendliche ihre Lebenswelt
als Gestaltungsort erleben, begünstigt dies eine starke Bindung an ihre Heimat.
Jugendliche werden so frühzeitig zu aktiven Demokratinnen und Demokraten und
sichern damit die Zukunft des Gemeinwesens.“ (Jugendförderung, Juli 2016, S. 4)
Prävention – Umgang mit prekären Lebensverhältnissen, Unterversorgung und
Kinderarmut
Auf der Grundlage eines sozialräumlichen, von den Bedarfen der Kinder und
Jugendlichen ausgehenden Ansatzes, muss es Aufgabe der OKJA sein, sich (neben
anderen Institutionen) mit verschiedenen Angeboten, Jugendlichen aus prekären
Lebensverhältnissen zu widmen. Die Jugendarbeit ist nicht in der Lage die Ursachen
zu beheben, kann aber pragmatische Hilfestellungen zur Bewältigung der schwierigen
Lebenssituationen von betroffenen Kindern und Jugendlichen anbieten. Dazu zählen
besonders niedrigschwellige Angebote im Bereich Beratung, Aufklärung, Bewegung
etc. Eine Professionalisierung und Profilierung auf dem Gebiet kann Fachkräfte und
Institutionen der Jugendarbeit auch interessant für Kooperationspartner (z.B.
Schulen) machen.
In diesem Zusammenhang spielt auch der Ausbau von Angeboten im Rahmen von
Präventionsketten, Übergangsmanagement in den Lebensphasen, Kooperation mit
anderen Jugendhilfebereichen (ASD, JGH) und in der Jugendsozialarbeit das Thema
„Übergang Schule und Beruf“ für ältere Jugendliche aus prekären Verhältnissen eine
Rolle.
„Beziehungsarbeit“ mit Zielgruppen, die intensive Unterstützung benötigen
„Beziehungsarbeit“ kennzeichnet die (Offene) Jugendarbeit weiterhin als ein
entscheidender Baustein. Sie zielt auf „klassische“ Zielgruppen der Jugendarbeit ab:
auf Kinder und Jugendliche aus überwiegend sozial belasteten und bildungsfernen
92
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Schichten. Unterstützende Angebote werden auch jetzt schon von Mobilé in
Kooperation mit anderen Trägern (z. B. „Kurve kriegen“) angeboten. In einem
Konzept der Jugendarbeit müssen solche Angebote weiter ihren Platz finden, denn
die OKJA hat für diese Zielgruppen eine bedeutende integrative und
kompensatorische Funktion. Dazu gehört auch eine wenig „sichtbare“ aber weit
verbreitete Leistung der OKJA im Bereich niedrigschwelliger psychosozialer Beratung.
Insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund haben die
Angebote und Einrichtungen der OKJA nicht selten die Funktion eines „Freiraums“.
Kontinuität und personale Konstanz sind erforderlich, um die notwendige Integration
leisten zu können; diese braucht gute Rahmenbedingungen und ausreichende
Zeitressourcen bei den Fachkräften.
Lebensweltorientierte Kinder und Jugendarbeit
Die Angebote und Aktivitäten der Jugendarbeit knüpfen an den Interessen und
Bedürfnissen von Jugendlichen in ihrer Lebenswelt und ihrem Alltag an. Aus der
Analyse der Jugendbefragung ergeben sich für die Angebotsstruktur
Schwerpunktthemen wie Sport und Medien. Insbesondere Sportangebote sind ein
zentrales Anliegen der befragten Jugendlichen in Erftstadt. Um ein differenziertes
Angebot anbieten zu können, könnten Kooperationen mit den ortsansässigen
Sportvereinen verstärkt werden bzw. der Bekanntheitsgrad der vorhandenen
Angebote gesteigert werden.
Hinsichtlich des Themenfeldes Medien ergeben sich ebenfalls neue Anforderungen
an das Personal der Jugendarbeit: Hieraus resultiert neue Qualifikationsanforderung
an die Fachkräfte, die sich vor allem auch auf die Arbeit mit neuen Medien und den
Jugendschutz bezieht (siehe oben).
Profilentwicklung und Schwerpunkte für Jugendeinrichtungen und Mobilé
„Es gibt wohl kaum ein Handlungsfeld in der Kinder- und Jugendhilfe, das so vielfältig
und facettenreich ist wie die Kinder- und Jugendarbeit. Die Vielfalt der Kinder- und
Jugendarbeit ist ihre besondere Stärke.“ Dennoch „muss die Kinder- und
Jugendarbeit um ihren Stellenwert im System der Angebote für junge Menschen
außerhalb von Familie und Schule ringen und sich neu „beweisen“.“
(Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Januar 2013, S. 407)
Jugendarbeit befindet sich insbesondere im finanziellen und zeitlichen Spannungsfeld
zwischen (kostenintensiveren) Jugendhilfebereichen (Kita, Hilfen zur Erziehung) und
Schule, bietet aber für Jugendliche große Entwicklungschancen mit ihren
niederschwelligen Zugangsmöglichkeiten und besonderen Prinzipien (Freiwilligkeit,
Offenheit, informelle Bildung...). In Anbetracht der Bedeutungszunahme außerschulischer Lernorte (vgl. ebd.) und des eigenständigen Profils der Kinder- und
Jugendarbeit, kann Jugendarbeit jungen Menschen Anregung und Orientierung geben
und sie haben die Möglichkeit ihre Freizeit in selbstgestalteten, weniger
reglementierten „Räumen“ – innerhalb und außerhalb von Einrichtungen –
verbringen zu können und Erfahrungen zu sammeln.
93
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Dafür ist es nötig, dass die Einrichtungen und Dienste der Jugendarbeit
Alleinstellungsmerkmale besitzen, eigenständige Profile, die sie attraktiv machen.
Jede Einrichtung der Offenen Arbeit mit Jugendlichen sollte ein solches Profil haben
und weiterentwickeln, das auch den Jugendlichen in ganz Erftstadt entsprechend
bekannt ist. Die Auswahl bzw. Entwicklung dieser Profile kann nicht von oben
geschehen, sondern muss in Kooperation mit den Fachkräften gemeinsam gesucht
werden, ausgehend von den Bedarfen der Jugendlichen insgesamt (Jugendhilfeplanung einbeziehen), den Fähigkeiten und Interessen der Fachkräfte (die z. B. durch
Zusatzqualifikationen entsprechend weiter entwickelt werden könnten) und einer
sozialraumorientierten fachlich und planerisch begründeten Auswahl stadtweiter
Schwerpunkte.
Bei Einrichtungen, die groß und räumlich gut ausgestattet sind, sollte man über eine
effektive Nutzung der Ressourcen auch durch andere Arbeitsbereiche denken (wie
z.B. „Stadtfernsehen“, Bandproberaum mit Aufnahmemöglichkeit, WaldorfSpielgruppe, Betreutes Wohnen bzw. Appartments für umA‘s im Kinder-, Jugend- und
Bürgerzentrum Köttingen), ohne dass ihr Charakter als Offene Kinder– und
Jugendeinrichtung verloren gehen darf.
Für die anstehende Umnutzung der ehemaligen Hauptschule Liblar zum Soziointerkulturellen Jugendtreff „SiJu“ [JHA 03.11.2016, V 493/2016] wird eine
entsprechend sozialraumorientierte Profilentwicklung mit integrativem Schwerpunkt,
wie in der folgenden Grafik skizziert, vorgenommen werden müssen.
Abbildung 41: Profilentwicklung Sozio-interkultureller Jugendtreff „SiJu“
94
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Team Jugendberatung/Jugendarbeit in den einzelnen Sozialräumen und neue
Formen der Organisationsentwicklung („Quartiersmanagement“)
Auch wenn in Erftstadt die „Komm-Struktur“ schon seit längerem zur „Geh-Struktur“
entwickelt wurde und praktiziert wird, sind auch hier immer wieder aktuelle
Entwicklungen und Herausforderungen zu berücksichtigen und adäquate
Angebotsformen sowohl im öffentlichen Raum als auch in Einrichtungen zu finden
und ein sozialräumlicher Bezug herzustellen. Die damit verbundenen Anstrengungen
sind nicht nur auf der Ebene der Konzepterstellung zu beantworten, sondern dazu
gehört auch Struktur- und Personalentwicklung.
Die Grundidee des Teams „Jugendberatung Mobilé“ auf organisatorischer Ebene
besteht darin, dass Fachkräfte nicht mehr mit einem Immobilienbezug für nur eine
Jugendeinrichtung eingestellt werden, sondern in einem Sozialraum tätig sind. Dieser
Ansatz wird mit der Jugendeinrichtung „SiJu“ weitergedacht werden müssen, wenn
es umso mehr um ein „Quartiersmanagement“ geht. Die Fachkräfte in einem
Sozialraumteam arbeiten einerseits in ihrer Jugendeinrichtung, selbstverständlich
aber auch mobil aufsuchend, flexibel im Sozialraum. Sie können aber auch in anderen
Einrichtungen themen- und projektorientiert tätig sein oder (stadtweite) gemeinsame
Projekte in Kooperation mit anderen Trägern und Institutionen durchführen. Die
konzeptionelle Entwicklung sollte unter Beteiligung der Fachkräfte erfolgen.
Eine intensive Kooperation mit freien Trägern und Jugendverbänden (wie Szene 93,
Gut Klang, Stadtjugendring, KJG etc.) in den Sozialräumen ist angeraten, zum einen
zur Nachwuchsgewinnung und Qualifizierung ehrenamtlicher Jugendarbeit,
insbesondere durch Schulung der Jugendgruppenleiter*innnen, aber auch zur
besseren Vernetzung und Ressourcenbündelung.
Integration von Flüchtlingen
Die Lebensbereiche Kultur, Sport und Freizeit sind ideal geeignete Plattformen zum
aktiven Einbezug und zur Integration von Flüchtlingen in die Stadtgesellschaft. Hier
begegnen sich die Menschen unterschiedlichster Herkunft und lernen sich über
gemeinsamen Sport, künstlerischen Ausdruck oder aktive Freizeitgestaltung kennen,
entwickeln ein Verständnis füreinander. Hier sind geeignete Maßnahmen zu
entwickeln. Im Rahmen der Jugendberufshilfe ist die Arbeitsmarktintegration ein
wichtiges Thema, inklusive der Anerkennung von im Ausland erworbenen
Berufsabschlüssen. Um der heterogenen Gruppe der Flüchtlinge gerecht zu werden
und zielorientierte Lösungsansätze anbieten zu können, ist zunächst die Feststellung
der vorhandenen Kompetenzen ein wichtiger Schritt, um dann bedarfsorientiert
(nach-) zu qualifizieren, betriebsnahe und niederschwellige Maßnahmen und
Maßnahmen führen.
Vordringliches Ziel bei der Bewältigung der zugereisten Flüchtlinge ist jedoch die
Sicherstellung einer menschenwürdigen Unterkunft und Integration der jungen
Menschen, die eine Bleibeperspektive in unserer Stadt sehen. Hier ist die weitere
Kooperation zwischen Jugend- und Sozialhilfe, insbesondere eine Abstimmung mit
dem Fachdienst für Migration und Integration, erforderlich und empfehlenswert.
95
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Die Stärken der Offenen Kinder- und Jugendarbeit müssen für die Zukunft erhalten
werden.
Aus Sicht der AGOT-NRW sind dabei folgende Themen von zentraler Bedeutung:
(Arbeitsgemeinschaft Offene Türen Nordrhein-Westfalen e.V. - AGOT-NRW e.V., 2017)
Verlässliche Strukturen für eine verlässliche Jugendarbeit
Die Hauptverantwortung für die Bereitstellung von Strukturen für Angebote der
Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Sozialraum liegt bei der Kommune.
Kommunalpolitiker*innen und Verwaltung sind gut beraten, die Kinder- und
Jugendarbeit nach dem Motto „so gut man kann“ auszustatten – und eben nicht „so
wenig, wie nötig“!
Im Sinne des § 11 SGB VIII gehört die Offene Kinder- und Jugendarbeit zu den
pflichtigen Angeboten der Jugendhilfe. Dem Ausführungsgesetz NRWs entsprechend
haben die Kommunen die Aufgabe, die Angebote der Jugendarbeit innerhalb ihrer
Jugendhilfeplanung in einem (auch finanziell) angemessenen Rahmen zu fördern.
Gute Ausstattung der Mobilen Jugendarbeit und in den Einrichtungen
Junge Menschen brauchen attraktive Räume, die sie nach ihren Vorstellungen mit
Leben füllen. Kinder und Jugendliche bestimmen das Programm und die Projekte in
Offenen Einrichtungen maßgeblich mit. Sie bestimmen auch, welche Funktion ihr
Raum haben soll und wie er eingerichtet wird. Die Einrichtungen vor Ort brauchen
deshalb ein angemessenes Freizeitinventar, um attraktiv und jugendgerecht zu
bleiben.
Offene Kinder- und Jugendarbeit als wichtige Bildungsakteurin sehen, einbinden
und ausstatten
Die Offene Kinder- und Jugendarbeit findet im Bildungsdiskurs zu wenig
Berücksichtigung. In der aktuellen Bildungsdebatte dominiert das Thema Kooperation
von Schule und Jugendhilfe, selbst wenn es um ein ganzheitliches
Bildungsverständnis gehen sollte. Daher braucht es ein klares politisches Signal zur
Anerkennung und Beteiligung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit als
unverzichtbare Partnerin in Bildungsfragen in allen Politikfeldern, die Kinder und
Jugendliche im Rahmen von Bildungsprozessen betreffen.
Zeitliche und personelle Ressourcen
Um Gestaltungsspielräume von Jugendzentren, Abenteuerspielplätzen und
Spielmobilen zu erhalten, bedarf es eines Ausbaus qualifizierter Vollzeitstellen,
genügend zeitlicher Ressourcen für die Entwicklung von qualitativ hochwertigen
Angeboten und einer verlässlichen finanziellen Ausstattung. Die Fachkräfte brauchen
Planungssicherheit, um Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen im Sozialraum zu
stärken und einmal begonnene Aktivitäten fortzusetzen sowie neue Angebote
durchzuführen.
96
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Mehr Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten
Der allgemeine Fachkräftemangel hat vielerorts auch die Kinder- und Jugendarbeit
erreicht. (Fach-) Hochschulabsolvent*innen, aber auch Erzieher*innen, müssen ausund fortgebildet werden, um die vielfältigen Aufgaben der Offenen Kinder- und
Jugendarbeit adäquat umzusetzen. Das Studien- und Ausbildungsangebot, das für
Kinder- und Jugendarbeit qualifiziert, muss daher ausgebaut werden. Den
Mitarbeiter*innen müssen zudem Kapazitäten für eine kontinuierliche Weiterbildung
zur Verfügung gestellt werden.
Strukturelle Sicherung
Es ist an der Zeit, den Fokus stärker auf die strukturelle Förderung der Offenen
Kinder-und Jugendarbeit richten.
Der Kinder- und Jugendförderplan NRW (2013–2017) beträgt rund 100 Mio. Euro. Für
2017 wurde eine Aufstockung auf rund 109 Mio. Euro beschlossen, dies ist ein
wichtiges und richtiges Zeichen.
FAZIT
97% des Jugendhilfe-Budgets der Stadt Erftstadt werden für die Aufgabenbereiche
Kinderbetreuung, Beratung sowie Familienhilfen/Hilfen zur Erziehung ausgegeben
und nur 3% für die Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit.
Aus Sicht der Jugendhilfeplanung muss der Kinder- und Jugendförderplan in der Stadt
Erftstadt für die kommenden Jahre zur strukturellen Sicherung weiter aufgestockt
werden, um allein die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre auszugleichen,
aber auch um (neue) Aufgaben wie oben beschrieben bewältigen zu können.
Bei einer Stagnation der Ansätze würde die Jugendarbeit in ihrer momentanen
„Sandwich“-Position (s. 7.1) bei weiterem Ausbau im Kita-Bereich und zunehmenden
Hilfen zur Erziehung stark unter Druck geraten und in ihrer – für das gesamte
Jugendhilfesystem wichtigen – präventiven Funktion geschwächt.
Eine sukzessive Anhebung des Anteils der Jugendarbeit am Jugendhilfe-Budgets im
Rahmen dieses Kinder- und Jugendförderplanes bis 2020 von momentan 3,14% auf
zukünftig 5% - als Definierung eines „angemessenen Anteils“ – würde dies ermöglichen, auch wenn dieser Anteil dann noch unter dem bundesweiten Durchschnitt (s.
S. 94: 2000 = 7,6%/ 2010 = 5,5%/ 2012 = 8,1%) liegt.
97
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
8
Verzeichnisse
Abbildungen und Tabellen
Abbildung 1: Rechtlicher und struktureller Rahmen des KJFP .................................................8
Abbildung 2: Planungsprozess JHP ........................................................................................11
Abbildung 3: Plakat zum Jugend-Ideenwettbewerb ..............................................................15
Abbildung 4: Grillhütte Gymnich ...........................................................................................16
Abbildung 5: Grillhütte Dirmerzheim ....................................................................................16
Abbildung 6: Gedicht "Wünsche für uns" ..............................................................................16
Abbildung 7: Arbeitsschwerpunkte der Jugendarbeit – Strukturqualität ...............................20
Abbildung 8: Stadtteile gemäß ANLAGE I zur Hauptsatzung der Stadt Erftstadt ....................21
Abbildung 9: Anteile der Altersgruppen in Erftstadt..............................................................23
Abbildung 10: Geschlechteranteile bei Neugeborenen .........................................................24
Abbildung 11: Verteilung der Kinderanzahl in Familienhaushalten .......................................25
Abbildung 12: Personen in Bedarfsgemeinschaften 2015 .....................................................26
Abbildung 13: Anteile Jugendbevölkerung mit Migrationshintergrund .................................28
Abbildung 14: Migrationshintergrund in den Altersgruppen der Jugendbevölkerung............28
Abbildung 15: Anteile der Altersgruppen im Bezirk "Nord-West" .........................................29
Abbildung 16: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Nord-West" ........30
Abbildung 17: Anteile der Altersgruppen im Bezirk "Nord-Ost" ............................................33
Abbildung 18: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Nord-Ost" ...........34
Abbildung 19: Anteile der Altersgruppen im Bezirk "West"...................................................37
Abbildung 20: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "West" .................38
Abbildung 21: Anteile der Altersgruppen im Bezirk "Ost" .....................................................42
Abbildung 22: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Ost" ....................43
Abbildung 23: Anteile der Altersgruppen im Bezirk "Süd" .....................................................48
Abbildung 24: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Süd" ...................49
Abbildung 25: Altersgruppen bei Flüchtlingen in Erftstadt ....................................................54
Abbildung 26: Herkunftsländer der Flüchtlinge in Erftstadt ..................................................55
Abbildung 27: Herkunft der 0 bis 21-jährigen Flüchtlinge mit Altersgruppen ........................56
Abbildung 28: Flüchtlinge in den Stadtteilen .........................................................................57
Abbildung 29: Flüchtlingsverteilung auf Bezirke ....................................................................58
Abbildung 30: Minderjährige Flüchtlinge in den Bezirken .....................................................58
Abbildung 31: Migrationshintergrund in den Jahrgängen der Jugendbevölkerung (Dez. 2016)
.............................................................................................................................................59
Abbildung 32: Geschlechterverteilung junger Menschen von 0-27 Jahren je Jahrgang ..........66
Abbildung 33: Deliktarten in 2015 ........................................................................................69
Abbildung 34: Zielebenen; Quelle: Landesjugendamt Rheinland ..........................................70
Abbildung 35: Angebote der Jugendberufshilfe ....................................................................78
Abbildung 36: Maßnahmen der Berufsvorbereitung
(51-JHP, Erftstadt) .........................79
Abbildung 37: Möglichkeiten einer Berufsausbildung
(51-JHP, Erftstadt)........................80
Abbildung 38: Prozentuale Anteile der Arbeitsbereiche der Jugendhilfe an den Aufwendungen
.............................................................................................................................................87
Abbildung 39: Prozentuale Anteile kommunaler Mittel in den Arbeitsbereichen der
Jugendhilfe nach Abzug der Erträge ......................................................................................87
98
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Abbildung 40: Verteilung der bundesweiten Ausgaben auf Jugendhilfebereiche; Quelle: 14.
Kinder- und Jugendbericht ....................................................................................................88
Abbildung 41: Profilentwicklung Sozio-interkultureller Jugendtreff „SiJu“ ............................94
Abbildung 42: PowerPoint-Präsentation "Jugendbefragung: Erftstadt 2016" ...................... 144
Abbildung 43: Jugendbefragung "Themen & Inhalte" ......................................................... 144
Abbildung 44: Jugendbefragung "10-Punkte-Plan" ............................................................. 145
Abbildung 45: Jugendbefragung "Lebensgefühl".................................................................145
Abbildung 46: Jugendbefragung "Mobilität" ....................................................................... 145
Abbildung 47: Jugendbefragung "Cliquen & Freunde" ........................................................ 146
Abbildung 48: Jugendbefragung "Ansprechperson" ............................................................ 146
Abbildung 49: Jugendbefragung "Lebenszeit" ..................................................................... 146
Abbildung 50: Jugendbefragung "Verein & Ehrenamt" ....................................................... 147
Abbildung 51: Jugendbefragung "Treffpunkte" ...................................................................147
Abbildung 52: Jugendbefragung "Freizeit & Angebote" ...................................................... 147
Abbildung 53: Jugendbefragung "Lieblingsbeschäftigung" .................................................. 148
Abbildung 54: Jugendbefragung "Leben mit Musik" ........................................................... 148
Abbildung 55: Jugendbefragung "Fazit" .............................................................................. 148
Tabelle 1: Teilfachpläne im Rahmen der Jugendarbeit ............................................................4
Tabelle 2: Planungsgrundlagen, -schritte, -beteiligte und -zeitrahmen ..................................13
Tabelle 3: Zeitplan zur Beteiligung der politischen Gremien..................................................14
Tabelle 4: Jugendbevölkerung in Erftstadt nach Altersgruppen in den Stadtteilen ................22
Tabelle 5: Bevölkerungsdaten 2015 und 2016 ......................................................................24
Tabelle 6: Steigerungsraten der Altersgruppen von 2015 auf 2016 .......................................24
Tabelle 7: Geburten in 2015 und 2016 ..................................................................................24
Tabelle 8: Familien- und Alleinerziehende-Haushalte ...........................................................25
Tabelle 9: Gesamt- und Jugendbevölkerung mit Migrationshintergrund ...............................27
Tabelle 10: Jugendbevölkerung in Erftstadt nach Altersgruppen im Bezirk "Nord-West" ......29
Tabelle 11: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Nord-West" .............30
Tabelle 12: Jugendbevölkerung in Erftstadt nach Altersgruppen im Bezirk "Nord-Ost" .........33
Tabelle 13: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Nord-Ost" ...............34
Tabelle 14: Jugendbevölkerung in Erftstadt nach Altersgruppen im Bezirk "West" ...............37
Tabelle 15: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "West" ......................38
Tabelle 16: Jugendbevölkerung in Erftstadt nach Altersgruppen im Bezirk "Ost" ..................42
Tabelle 17: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Ost".........................43
Tabelle 18: Jugendbevölkerung in Erftstadt nach Altersgruppen im Bezirk "Süd" ..................48
Tabelle 19: Deutsche und ausländische Jugendbevölkerung im Bezirk "Süd" ........................49
Tabelle 20: Entwicklung der Flüchtlingszahlen in Erftstadt 2015 - 2016 ................................53
Tabelle 21: Altersverteilung und Altersgruppen bei Flüchtlingen ..........................................54
Tabelle 22: Flüchtlinge nach Altersgruppen in den Stadtteilen ..............................................57
Tabelle 23: Jugendhilfe im Strafverfahren in 2015 ................................................................68
Tabelle 24: Mitteleinsatz in den Handlungsfeldern der Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2015 86
Tabelle 25: Mittelverteilung in den Arbeitsfeldern der Jugendhilfe im Haushaltsjahr 2015 in
Erftstadt ...............................................................................................................................87
Tabelle 26: Aufteilung der Ausgaben auf die Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit
von 2006 - 2015 ....................................................................................................................89
99
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Quellen und Literaturangaben
Arbeitsgemeinschaft Offene Türen Nordrhein-Westfalen e.V. - AGOT-NRW e.V. (2017).
Verlässlich offen bleiben! Für eine starke Offene Kinder- und Jugendarbeit in NRW
BAMF. (30.03.2017).
https://www.bamf.de/DE/Service/Left/Glossary/_function/glossar.html?lv3=3198544
biregio, Projektgruppe - Bildung und Region. (Januar 2016). Schulentwicklungsplanung Stadt
Erftsstadt, Schulentwicklungsplan (Stand Schuljahr 2015/16)
BMFSFJ. (August 2014). Kinder- und Jugendhilfe - Achtes Buch Sozialgesetzbuch; Das SGB VIII
- Eine Broschüre zu den Rechtsgrundlagen der Kinder- und Jugendhilfe für engagierte
Menschen. Referat Öffentlichkeitsarbeit
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. (Januar 2013). Bericht über die
Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in
Deutschland - 14. Kinder- und Jugendbericht -. Referat Öffentlichkeitsarbeit, Berlin
ISPE - Prof. Dr. Ulrich Deinet. (2016). Abschlussbericht zur Fortschreibung der Offenen Kinderund Jugendarbeit in Mönchengladbach. Haan: ISPE - Institut für sozialraumorientierte
Praxisforschung und Entwicklung e.V.
Jugendförderung, A. E. (Juli 2016). Eigenständige Jugendpolitik aus Sicht der kommunalen
Jugendförderung. LVR/LWL
Juraform. (30.03.2017). http://www.juraforum.de/lexikon/auslaender
KomDAT, Kommentierte Daten der Kinder- & Jugendhilfe. (März 2017). Heft Nr. 1/17.
www.akjstat.tu-dortmund.de
LAG Streetwork / Mobile Jugendarbeit NRW e.V. (November 2012). Fachliche Leitlinien für
Streetwork/Mobile Jugendarbeit NRW. Düsseldorf
LVR/ LWL. (April 2010). EMPFEHLUNGEN DER LANDESJUGENDÄMTER RHEINLAND UND
WESTFALEN-LIPPE ZUR KOMMUNALEN JUGENDHILFEPLANUNG, April 2010
LVR-Landesjugendamt Rheinland. (November 2015). Fachliche Leitlinien des Erzieherischen
Kinder- und Jugendschutzes
Rhein-Sieg-Kreis, Kreisjugendamt, Jugendhilfeplanung. (kein Datum). Kinder- und
Jugendförderplan 2014 - 2020 für das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises
Stadt Erftstadt – Amt für Jugend, Familie und Soziales, Jugendhilfeplanung. (2013).
Allgemeine Rahmenbedingungen – Sozialraumbeschreibung
Stadt Erftstadt. (30.03.2017). http://www.jugendberatungmobile.de/Richtlinien%202013.pdf
Stadt Gelsenkirchen - Der Oberbürgermeister, Vorstandsbereich Arbeit, Soziales, Gesundheit
und Verbraucherschutz - Stabsstelle Flüchtlinge. (25.09.2015). Handlungskonzept zur
Aufnahme von Flüchtlingen in der Stadt Gelsenkirchen. Stabsstelle
Öffentlichkeitsarbeit
100
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
9
Anhang
9.1
Gesetzestext: 3. AG KJHG NRW – KJFöG
IV. Gewährleistungsverpflichtung,
Grundsätze der Förderung
§ 15 Förderung durch die örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe
§ 16 Landesförderung
§ 17 Förderung der Träger der freien
Jugendhilfe
§ 18 Förderung des ehrenamtlichen
Engagements
§ 19 Qualitätsentwicklung, Modellförderung
Drittes Gesetz
zur Ausführung des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes;
Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der
Jugendsozialarbeit und des erzieherischen
Kinder- und Jugendschutzes
- Kinder- und Jugendförderungsgesetz (3. AG-KJHG - KJFöG)
Vom 12. Oktober 2004
V. Schlussvorschriften; In-Kraft-Treten
§ 20 Durchführungsvorschriften
§ 21 Übergangsvorschriften
§ 22 In-Kraft-Treten
Inhaltsübersicht
I. Allgemeine Vorschriften
§ 1 Regelungsbereich
§ 2 Grundsätze
§ 3 Zielgruppen, Berücksichtigung besonderer
Lebenslagen
§ 4 Förderung von Mädchen und Jungen/
Geschlechterdifferenzierte Kinder- und
Jugendarbeit
§ 5 Interkulturelle Bildung
§ 6 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
§ 7 Zusammenarbeit von Jugendhilfe und
Schule
I.
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Regelungsbereich
Mit diesem Gesetz werden die Grundlagen für
die Ausführung der in den §§ 11 - 14 SGB VIII
beschriebenen Handlungsfelder der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
geschaffen. Es regelt insbesondere die
erforderlichen Rahmenbedingungen für die
inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung
dieser Bereiche sowie die Eigenständigkeit
dieser Handlungsfelder im Rahmen der
Kinder- und Jugendhilfe.
II. Planungsverantwortung
§ 8 Kinder- und Jugendarbeit,
Jugendsozialarbeit sowie erzieherischer
Kinder- und
Jugendschutz in der Jugendhilfeplanung
§ 9 Kinder- und Jugendförderplan des Landes
§ 2 Grundsätze
(1) Die Kinder- und Jugendarbeit soll durch
geeignete Angebote die individuelle, soziale
und kulturelle Entwicklung junger Menschen
unter Berücksichtigung ihrer Interessen und
Bedürfnisse fördern. Sie soll dazu beitragen,
Kindern und Jugendlichen die Fähigkeit zu
solidarischem
Miteinander,
zu
selbst
bestimmter Lebensführung, zu ökologischem
Bewusstsein und zu nachhaltigem umwelt-
III. Förderbereiche
§ 10 Schwerpunkte der Kinder- und
Jugendarbeit
§ 11 Jugendverbandsarbeit
§ 12 Offene Jugendarbeit
§ 13 Jugendsozialarbeit
§ 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
101
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
bewusstem Handeln zu vermitteln. Darüber
hinaus soll sie zu eigenverantwortlichem
Handeln, zu gesellschaftlicher Mitwirkung, zu
demokratischer Teilhabe, zur Auseinandersetzung mit friedlichen Mitteln und zu
Toleranz gegenüber verschiedenen Weltanschauungen, Kulturen und Lebensformen
befähigen.
(2) Jugendsozialarbeit soll insbesondere dazu
beitragen, individuelle und gesellschaftliche
Benachteiligungen durch besondere sozialpädagogische Maßnahmen auszugleichen. Sie
bietet jungen Menschen vor allem durch
Hilfen in der Schule und in der Übergangsphase von der Schule zum Beruf spezifische
Förderangebote sowie präventive Angebote
zur Stärkung der Persönlichkeitsentwicklung
und zur Berufsfähigkeit.
(3) Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
soll junge Menschen und ihre Familien über
Risikound
Gefährdungssituationen
informieren und aufklären, zur Auseinandersetzung mit ihren Ursachen beitragen und die
Fähigkeit zu selbstverantworteten Konfliktlösungen stärken. Dabei sollen auch die Ziele
und Aufgaben des Kinder- und Jugendmedienschutzes einbezogen werden.
§4
Förderung von Mädchen und Jungen /
Geschlechterdifferenzierte
Kinderund
Jugendarbeit
Bei der Ausgestaltung der Angebote haben die
Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe
die Gleichstellung von Mädchen und Jungen
als durchgängiges Leitprinzip zu beachten
(Gender Mainstreaming). Dabei sollen sie
- die geschlechtsspezifischen Belange von
Mädchen und Jungen berücksichtigen,
- zur Verbesserung ihrer Lebenslagen und zum
Abbau
geschlechtsspezifischer
Benachteiligungen
und Rollenzuschreibungen beitragen,
- die gleichberechtigte Teilhabe und
Ansprache von Mädchen und Jungen
ermöglichen und sie zu einer konstruktiven
Konfliktbearbeitung befähigen,
- unterschiedliche Lebensentwürfe und
sexuelle Identitäten als gleichberechtigt
anerkennen.
§5
Interkulturelle Bildung
Die
Kinderund
Jugendarbeit,
die
Jugendsozialarbeit und der erzieherische
Kinder- und Jugendschutz sollen in ihrer
inhaltlichen Ausrichtung den fachlichen und
gesellschaftlichen Ansprüchen einer auf
Toleranz, gegenseitiger Achtung, Demokratie
und Gewaltfreiheit orientierten Erziehung und
Bildung entsprechen. Sie sollen die Fähigkeit
junger Menschen zur Akzeptanz anderer
Kulturen und zu gegenseitiger Achtung
fördern.
§3
Zielgruppen, Berücksichtigung besonderer
Lebenslagen
(1) Angebote und Maßnahmen in den
Handlungsfeldern dieses Gesetzes richten sich
vor allem an alle jungen Menschen im Alter
vom 6. bis zum 21. Lebensjahr. Darüber hinaus
sollen bei besonderen Angeboten und
Maßnahmen auch junge Menschen bis zum
27. Lebensjahr einbezogen werden.
(2) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
sollen darauf hinwirken, dass sie die
besonderen Belange von Kindern und
Jugendlichen in benachteiligten Lebenswelten
und von jungen Menschen mit Migrationshintergrund berücksichtigen. Darüber hinaus
sollen die Angebote und Maßnahmen dazu
beitragen, Kinder und Jugendliche vor
Vernachlässigung, Gewalt und sexuellem
Missbrauch zu schützen und jungen Menschen
mit Behinderungen den Zugang zur
Jugendarbeit zu ermöglichen.
§6
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
haben dafür Sorge zu tragen, dass Kinder und
Jugendliche
entsprechend
ihrem
Entwicklungsstand in den sie betreffenden
Angelegenheiten rechtzeitig, in geeigneter
Form und möglichst umfassend unterrichtet
sowie auf ihre Rechte hingewiesen werden.
Zur Förderung der Wahrnehmung ihrer Rechte
sollen bei den Trägern der öffentlichen
Jugendhilfe geeignete Ansprechpartner zur
Verfügung stehen.
102
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
(2) Kinder und Jugendliche sollen an allen ihre
Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, insbesondere bei
der Wohnumfeld- und Verkehrsplanung, der
bedarfsgerechten Anlage und Unterhaltung
von Spielflächen sowie der baulichen
Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen in
angemessener Weise beteiligt werden.
(3) Das Land soll im Rahmen seiner Planungen,
soweit Belange von Kindern und Jugendlichen
berührt sind, insbesondere aber bei der
Gestaltung des Kinder- und Jugendförderplans, Kinder und Jugendliche im Rahmen
seiner Möglichkeiten hören.
(4) Bei der Gestaltung der Angebote nach § 10
Abs. 1 Nrn. 1 bis 9 sollen die öffentlichen und
freien Träger und andere nach diesem Gesetz
geförderte Einrichtungen und Angebote die
besonderen Belange der Kinder und
Jugendlichen berücksichtigen. Hierzu soll
diesen ein Mitspracherecht
eingeräumt werden.
II.
Planungsverantwortung
§8
Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit
sowie
erzieherischer
Kinderund
Jugendschutz in der Jugendhilfeplanung
(1) Jugendhilfeplanung im Sinne des § 80 SGB
VIII ist eine ständige Aufgabe des örtlichen
Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Sie stützt
sich auf die Erfassung der Wünsche,
Interessen und Bedürfnisse von Kindern,
Jugendlichen und ihren Familien und soll so
gestaltet werden, dass sie flexibel auf neue
Entwicklungen in deren Lebenslagen reagieren
und die Arbeitsansätze sowie die finanzielle
Ausgestaltung auf diese Entwicklungen
abstellen kann.
(2) Vor der Entscheidung über Ausstattung
und Förderung der Kinder- und Jugendarbeit,
der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen
Kinder- und Jugendschutzes haben die
örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
im Rahmen ihrer Planungs- und Gewährleistungsverpflichtung nach den §§ 79, 80 SGB
VIII jeweils den Bestand und den Bedarf an
Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen
sowie Fachkräften in den in diesem Gesetz
beschriebenen Förderbereichen zu ermitteln
und die für die Umsetzung notwendigen
Maßnahmen festzulegen.
(3) Die Jugendhilfeplanung soll mit den Zielen
anderer Planungsbereiche der Kommunen
abgestimmt werden, soweit diese sich auf die
Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen
beziehen. Hierbei haben die örtlichen Träger
der
öffentlichen
Jugendhilfe
darauf
hinzuwirken, dass die Interessen und
Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in
die Planungen einfließen.
(4) An der Jugendhilfeplanung sind die
anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von
Anfang an zu beteiligen. Sie sind über Inhalt,
Ziele
und Verfahren umfassend zu
unterrichten.
Auf
der
Grundlage
partnerschaftlichen Zusammenwirkens sollen
geeignete Beteiligungsformen entwickelt
werden.
§7
Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule
(1) Die örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe und die Träger der freien
Jugendhilfe sollen bei der Erfüllung ihrer
Aufgaben mit den Schulen zusammenwirken.
Sie
sollen
sich
insbesondere
bei
schulbezogenen Angeboten der Jugendhilfe
abstimmen.
(2) Die örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe fördern das Zusammenwirken
durch die Einrichtung der erforderlichen
Strukturen. Dabei sollen sie diese so gestalten,
dass eine sozialräumliche pädagogische Arbeit
gefördert wird und die Beteiligung der in
diesem Sozialraum bestehenden Schulen und
anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe
gesichert ist.
(3) Die örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe wirken darauf hin, dass im
Rahmen einer integrierten Jugendhilfe- und
Schulentwicklungsplanung ein zwischen allen
Beteiligten abgestimmtes Konzept über
Schwerpunkte
und
Bereiche
des
Zusammenwirkens und über Umsetzungsschritte entwickelt wird.
103
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
§9
Kinder- und Jugendförderplan des Landes
(1) Das Ministerium erstellt für jede
Legislaturperiode
einen
Kinderund
Jugendförderplan. Dieser soll die Ziele und
Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung
auf Landesebene beschreiben und Näheres
über die Förderung der in diesem Gesetz
genannten Handlungsfelder durch das Land
enthalten. Die Träger der öffentlichen und
freien Jugendhilfe sollen bei den Planungen
einbezogen werden.
(2) Bei der Aufstellung des Kinder- und
Jugendförderplans hat das Ministerium die
Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe
sowie Kinder und Jugendliche zu beteiligen.
Insbesondere soll es sicherstellen, dass die
Belange der jungen Menschen bei der
inhaltlichen Ausgestaltung berücksichtigt
werden.
(3) Der Kinder- und Jugendförderplan stützt
sich auf die Erfassung der Wünsche,
Interessen und Bedürfnisse von Kindern und
Jugendlichen. Er soll so gestaltet werden, dass
er neue Entwicklungen in deren Lebenslagen
flexibel einbeziehen kann. Dabei sind die
Ergebnisse
des
einmal
in
jeder
Legislaturperiode durch die Landesregierung
zu erstellenden Kinder- und Jugendberichtes
einzubeziehen.
(4) Bei der Erstellung des Kinder- und
Jugendförderplans
ist
der
zuständige
Ausschuss des Landtages zu beteiligen.
pädagogische
Angebote
der
Bildung,
Erziehung und Förderung in und außerhalb
von Schulen bereitstellen.
3. die kulturelle Jugendarbeit. Sie soll
Angebote zur Förderung der Kreativität und
Ästhetik im Rahmen kultureller Formen
umfassen, zur Entwicklung der Persönlichkeit
beitragen und jungen Menschen die
Teilnahme am kulturellen Leben der
Gesellschaft erschließen. Hierzu gehören auch
Jugendkunst- und Kreativitätsschulen.
4. die sportliche und freizeitorientierte
Jugendarbeit.
Sie
soll
durch
ihre
gesundheitlichen, erzieherischen und sozialen
Funktionen mit Sport, Spiel und Bewegung zur
Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und
Jugendlichen beitragen.
5. die Kinder- und Jugenderholung. Ferienund
Freizeitmaßnahmen
mit
jungen
Menschen sollen der Erholung und
Entspannung, der Selbstverwirklichung und
der Selbstfindung dienen. Die Maßnahmen
sollen die seelische, geistige und körperliche
Entwicklung fördern, die Erfahrung sozialer
Beziehungen untereinander vermitteln und
soziale Benachteiligungen ausgleichen.
6. die medienbezogene Jugendarbeit. Sie
fördert die Aneignung von Medienkompetenz,
insbesondere die kritische Auseinandersetzung der Nutzung von neuen Medien.
7.
die
interkulturelle
Kinderund
Jugendarbeit. Sie soll die interkulturelle
Kompetenz der Kinder und Jugendlichen und
die Selbstvergewisserung über die eigene
kulturelle Identität fördern.
8. die geschlechterdifferenzierte Mädchenund Jungenarbeit. Sie soll so gestaltet
werden, dass sie insbesondere der Förderung
der Chancengerechtigkeit dient und zur
Überwindung von Geschlechterstereotypen
beiträgt.
9. die internationale Jugendarbeit. Sie dient
der internationalen Verständigung und dem
Verständnis anderer Kulturen sowie der
Friedenssicherung, trägt zu grenzüberschreitenden, gemeinsamen Problemlösungen
bei
und
soll
das
europäische
Identitätsbewusstsein stärken.
III.
Förderbereiche
§ 10
Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit
(1) Zu den Schwerpunkten der Kinder- und
Jugendarbeit gehört insbesondere
1. die politische und soziale Bildung. Sie soll
das Interesse an politischer Beteiligung
frühzeitig herausbilden, die Fähigkeit zu
kritischer Beurteilung politischer Vorgänge
und Konflikte entwickeln und durch aktive
Mitgestaltung politischer Vorgänge zur
Persönlichkeitsentwicklung beitragen.
2. die schulbezogene Jugendarbeit. Sie soll in
Abstimmung mit der Schule geeignete
(2) Die Träger der freien Jugendhilfe nehmen
ihre
Aufgaben
im
Rahmen
dieser
104
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Schwerpunkte in eigener Verantwortung
wahr. Zentrale Grundprinzipien ihrer Arbeit
sind dabei ihre Pluralität und Autonomie, die
Wertorientierung, die Methodenvielfalt und offenheit sowie die Freiwilligkeit der
Teilnahme.
Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe
insbesondere mit den Schulen, der Polizei
sowie
den
Ordnungsbehörden
eng
zusammenwirken. Sie sollen pädagogische
Angebote entwickeln und notwendige
Maßnahmen treffen, um Kinder, Jugendliche
und Erziehungsberechtigte über Gefahren und
damit verbundene Folgen rechtzeitig und in
geeigneter Weise zu informieren und zu
beraten.
Hierzu gehört auch die Fort- und
Weiterbildung von haupt- und ehrenamtlich
tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
§ 11
Jugendverbandsarbeit
Jugendverbandsarbeit findet in auf Dauer
angelegten
von
Jugendlichen
selbstorganisierten Verbänden statt. Sie trägt zur
Identitätsbildung
von
Kindern
und
Jugendlichen bei. Jugendverbände und ihre
Zusammenschlüsse haben aufgrund der
eigenverantwortlichen Tätigkeit und des
ehrenamtlichen
Engagements
junger
Menschen einen besonderen Stellenwert in
der Kinder- und Jugendarbeit.
IV.
Gewährleistungsverpflichtung,
der Förderung
Grundsätze
§ 15
Förderung durch die örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe
(1) Die örtlichen Träger der öffentlichen
Jugendhilfe sind zu Förderung der Kinder- und
Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
nach Maßgabe dieses Gesetzes verpflichtet.
Gemäß § 79 SGB VIII haben sie im Rahmen
ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zu
gewährleisten, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich die erforderlichen und geeigneten
Einrichtungen, Dienste, Veranstaltungen und
Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit, der
Jugendsozialarbeit und des erzieherischen
Kinder- und Jugendschutzes zur Verfügung
stehen.
(2) Träger der freien Jugendhilfe und
Initiativen, soweit sie in den Bereichen dieses
Gesetzes tätig sind, sollen nach Maßgabe des
§ 74 SGB VIII und den Inhalten und Vorgaben
der örtlichen Jugendhilfeplanung gefördert
werden. Die Förderung soll sich insbesondere
auf die entstehenden Personal- und
Sachkosten beziehen.
(3)
Im
Rahmen
ihrer
finanziellen
Leistungsfähigkeit haben die örtlichen Träger
der öffentlichen Jugendhilfe dafür Sorge zu
tragen, dass die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Sie müssen in
einem angemessenen Verhältnis zu den für
§ 12
Offene Jugendarbeit
Offene Jugendarbeit findet insbesondere in
Einrichtungen, Maßnahmen und Projekten,
Initiativgruppen, als mobiles Angebot, als
Abenteuer- und Spielplatzarbeit sowie in
kooperativen und übergreifenden Formen und
Ansätzen statt. Sie richtet sich an alle Kinder
und Jugendlichen und hält für besondere
Zielgruppen spezifische Angebote der
Förderung und Prävention bereit.
§ 13
Jugendsozialarbeit
Aufgaben der
Jugendsozialarbeit sind
insbesondere
die
sozialpädagogische
Beratung,
Begleitung
und
Förderung
schulischer und beruflicher Bildung sowie die
Unterstützung junger Menschen bei der
sozialen Integration und der Eingliederung in
Ausbildung und Arbeit. Dazu zählen auch
schulbezogene Angebote mit dem Ziel, die
Prävention in Zusammenarbeit mit der Schule
zu verstärken.
§ 14
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
umfasst den vorbeugenden Schutz junger
Menschen vor gefährdenden Einflüssen,
Stoffen und Handlungen. Hierbei sollen die
105
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
die Jugendhilfe insgesamt bereitgestellten
Mittel stehen.
(4) Der örtliche Träger der öffentlichen
Jugendhilfe erstellt auf der Grundlage der
kommunalen
Jugendhilfeplanung
einen
Förderplan, der für jeweils eine Wahlperiode
der Vertretungskörperschaft festgeschrieben
wird.
§ 17
Förderung der Träger der freien Jugendhilfe
(1) Die Förderung der Träger der freien
Jugendhilfe umfasst insbesondere Zuwendungen zu den Personal- und Sachkosten der
in der kommunalen Jugendhilfeplanung oder
im Kinder- und Jugendförderplan des Landes
aufgenommenen Einrichtungen, Angebote
und Projekte. Die Förderung soll 85 % der
Gesamtaufwendungen nicht überschreiten.
(2) Soweit landeszentrale Träger der freien
Jugendhilfe gefördert werden, erhalten diese
Zuwendungen zu den Personal- und
Sachkosten,
die
durch
landeszentrale
Steuerungsaufgaben entstehen.
(3) Zusammenschlüsse von Trägern der freien
Jugendhilfe auf Landesebene sind, soweit sie
im Einvernehmen mit dem Ministerium erfolgt
sind, gesondert zu fördern. Absatz 1 Satz 2 gilt
entsprechend.
(4) Zur Entwicklung von Handlungskonzepten
zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz
wird eine Landesstelle gefördert, die
insbesondere den erzieherischen Kinder- und
Jugendschutz auf Landesebene koordiniert
und Anregungen für den Umgang mit Risiken
und Gefährdungen entwickelt. Dabei soll sie
insbesondere mit den Trägern der öffentlichen
und freien Jugendhilfe, den Schulen, den
Polizei- und Ordnungsbehörden sowie mit
anderen auf dem Gebiet des Kinder- und
Jugendschutzes tätigen Trägern zusammenwirken.
(5) Das Nähere über Inhalt und Umfang der
Förderung regelt das Ministerium durch
Verwaltungsvorschriften.
§ 16
Landesförderung
(1) Das Ministerium fördert die Kinder- und
Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und den
erzieherischen Kinder- und Jugendschutz auf
der Grundlage des Kinder- und Jugendförderplans nach Maßgabe des Haushalts.
Jährlich sind hierfür Mittel in Höhe von 96
Mio. Euro, zunächst befristet bis zum
31.12.2010, bereit zu stellen.
(2) Der Kinder- und Jugendförderplan soll die
Förderung der in den Bereichen dieses
Gesetzes auf Landesebene tätigen Träger der
freien Jugendhilfe, die bestehenden landeszentralen Zusammenschlüsse der freien
Jugendhilfe sowie der örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe umfassen. Gefördert
werden
insbesondere
Maßnahmen,
Einrichtungen
sowie
projektbezogene
pädagogische Ansätze.
(3) Soweit die örtlichen Träger der
öffentlichen Jugendhilfe Zuwendungen für
Maßnahmen auf kommunaler Ebene oder in
eigener Trägerschaft erhalten, haben sie
sicher zu stellen, dass ihr Finanzanteil in einem
angemessenen Verhältnis zu den Landesmitteln steht, die Landesmittel nicht zur
Haushaltskonsolidierung verwendet werden
und die Maßnahmen Bestandteil der örtlichen
Jugendhilfeplanung sind. Soweit dies nicht
sichergestellt ist, entfällt der Anspruch auf
Förderung.
(4)
Die
Förderung
projektbezogener
Maßnahmen kann das Ministerium im
Einzelfall
an
den
Abschluss
von
Zielvereinbarungen binden. Die Förderung
setzt die Bereitschaft des Trägers zur
Mitwirkung an einer Qualitätsentwicklung im
Rahmen des Wirksamkeitsdialogs voraus.
(5) Das Nähere regelt das Ministerium im
Einvernehmen mit dem Finanzministerium
durch Verwaltungsvorschriften.
§ 18
Förderung des ehrenamtlichen Engagements
Das ehrenamtliche Engagement ist ein
unverzichtbarer Bestandteil der Kinder- und
Jugendarbeit.
Dieses Engagement soll von den örtlichen
Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und vom
Ministerium unterstützt und gefördert
werden.
Das Ministerium gewährt Zuwendungen für
1. die Aus- und Fortbildung der ehrenamtlich
in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und
106
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
2. ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in der Jugendarbeit nach Maßgabe
des
Gesetzes
zur
Gewährung
von
Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiter in
der Jugendhilfe (Sonderurlaubsgesetz) vom
31. Juli 1974 (GV. NRW. S. 768), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 25. September
2001 (GV. NRW. S. 708).
§ 21
Übergangsvorschriften
Zur
Sicherung
der
kinderund
jugendpolitischen Infrastruktur soll für das
Jahr 2005 der Kinder- und Jugendförderplan
so gestaltet werden, dass die in diesem Gesetz
normierten
Fördergrundsätze
Berücksichtigung finden und die Träger in ihrer Arbeit
nicht weiter eingeschränkt werden.
§ 19
Qualitätsentwicklung, Modellförderung
Zur Reflexion und Fortentwicklung der
Angebote und Strukturen in der Kinder- und
Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes
fördert das Ministerium insbesondere
1.
auf
Landesebene
jugendpolitisch
bedeutsame Veranstaltungen, Veröffentlichungen und Untersuchungen,
2.
Maßnahmen
zur
Erprobung
zukunftsweisender Initiativen, die nach ihrer
Zielvorstellung, nach Inhalt und Methode der
Durchführung geeignet sind, Anregungen und
Anstöße zu geben sowie
3. neue Projekte an der Schnittstelle von
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit zu
anderen Politikfeldern und Modelle zur
Schaffung von Ganztagsangeboten für Kinder
im schulpflichtigen Alter, insbesondere in der
Altersgruppe der 10 - 14-Jährigen.
§ 22
In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
Abweichend von Satz 1 treten §§ 15, 16 und
17 am 1. Januar 2006 in Kraft.
Düsseldorf, den 12. Oktober 2004
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Peer S t e i n b r ü c k
(L. S.)
Der Innenminister
zugleich für den Finanzminister
Dr. Fritz B e h r e n s
Die Ministerin
für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie
Birgit F i s c h e r
Die Ministerin
für Schule, Jugend und Kinder
zugleich für den Minister
für Wirtschaft und Arbeit
Ute S c h ä f e r
V.
Schlussvorschriften; In-Kraft-Treten
GV. NRW. 2004 S. 572
§ 20
Durchführungsvorschriften
(1) Soweit dieses Gesetz nichts anderes
bestimmt, gelten für seine Durchführung die
Vorschriften des Sozialgesetzbuches Verwaltungsverfahren - (SGB X) entsprechend.
(2) Das Ministerium erlässt die zur Ausführung
dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
(3) Ministerium im Sinne dieses Gesetzes ist
das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder
des Landes Nordrhein-Westfalen.
107
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
9.2 Fördergrundlagen: Kommunale Richtlinien
Richtlinien über die Förderung der freien Jugendhilfe in Erftstadt
0.
Inhaltsverzeichnis
Präambel
1.
1.1
1.2
Allgemeiner Teil
Begriffserläuterungen
Allgemeine Förderungsrichtlinien
2.
2.11
2.12
2.13
2.2
2.3
Freizeitaktivitäten
Eintägige Freizeitmaßnahmen
Mehrtägige Freizeit- und Ferienmaßnahmen
Mehrtägige Freizeit- und Ferienmaßnahmen für behinderte Kinder, Jugendliche und
junge Volljährige
Internationale Jugendbegegnungen
Stadtranderholungsmaßnahmen
3.
3.11
3.12
3.21
3.22
Schulung und Bildung
Eintägige Schulungen für Mitarbeiter/innen und Betreuer/innen
Mehrtägige Schulungen für Mitarbeiter/innen und Betreuer/innen
Eintägige allgemeine Jugendbildungsmaßnahmen
Mehrtägige allgemeine Jugendbildungsmaßnahmen
4.
4.1
4.2
4.3
Förderung von Gruppen
Jugendpflegematerial
Globalzuschuss/einmalige Starthilfe
Stadtjugendringunterstützung
5.
5.1
5.2
Förderung von Einrichtungen
Nutzbarmachung von Jugendgruppenräumen
Investitionsbeihilfe
6.
Jugendkulturarbeit
7.
Sonstige Jugendarbeit
8.
Betriebskostenzuschuss
9.
Anhang
108
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Präambel
Die Stadt Erftstadt sieht es als wichtige Aufgabe an, die Träger der freien Jugendhilfe in ihrer
Arbeit zu fördern und zu unterstützen. Sie leisten im Rahmen ihrer in der Regel ehrenamtlichen
Kinder- und Jugendarbeit einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag bei der Betreuung,
Förderung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen in unserem Gemeinwesen.
1.
Allgemeiner Teil
1.1
Begriffserläuterungen
Zum besseren Verständnis sind nachfolgend die in diesen Förderungsrichtlinien relevanten
Begriffe erläutert.
Erklärungen zu den einzelnen förderungswürdigen Maßnahmen und Förderungsarten sind
unter diesen jeweils unter Punkt a) bzw. teilweise auch b) zu finden.
Teilnehmer/innen sind diejenigen Personen, die an einer Maßnahme teilnehmen und nicht als
Leiter/in oder Betreuer/in fungieren. Als Teilnehmer/innen werden nach diesen Richtlinien,
soweit nichts anderes gesagt wird, nur Erftstädter Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis
einschl. 17 Jahren und junge Volljährige bis einschl. 26 Jahre gefördert, wenn sie noch in der
Schul- bzw. Berufsausbildung stehen, ohne eigenes Einkommen oder zum Wehr- bzw.
Zivildienst eingezogen sind, und dies vom Träger bestätigt wird.
Leiter/in einer Maßnahme ist die den kombinierten Antrag und Verwendungsnachweis
unterzeichnende Person. Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass die Leitung von Maßnahmen
in Händen geeigneter Personen liegt. Bezüglich der Bezuschussung gilt der/die Leiter/in als
Betreuer/in.
Betreuer/innen sind alle Personen, die neben dem/der oder als Leiter/in eine Maßnahme
verantwortlich durchführen, unabhängig von ihrer Funktion im Verband und ihrem Wohnsitz.
Für Betreuer/innen gilt die Altersobergrenze nicht.
In der Regel wird je 8 Teilnehmer/innen ein/eine Betreuer/in gefördert.
Bei gemischtgeschlechtlichen Gruppen mit weniger als 8 Teilnehmer/innen werden ein
Betreuer und eine Betreuerin gefördert.
Über Ausnahmen entscheidet das Amt für Jugend und Familie im Einzelfall.
Das Amt für Jugend und Familie ist das Amt auf Stadtebene, das für Jugendbelange zuständig
ist.
Es besteht zum einen aus der Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie (Stadtverwaltung
Erftstadt, Amt 51) und zum anderen aus dem Jugendhilfeausschuss.
Der Jugendhilfeausschuss (JHA) ist das für Jugendangelegenheiten zuständige Fachgremium. Er
ist besetzt mit Vertretern/innen der im Stadtrat vertretenen Parteien, der Wohlfahrtsverbände,
der Jugendverbände und anderen sachkundigen Bürgern/innen.
109
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Das Sozialgesetzbuch, Teil VIII „Kinder- und Jugendhilfe“ (SGB VIII) regelt die außerschulische
Förderung der Jugendarbeit und ist die Grundlage für die Arbeit des Amtes für Jugend und
Familie.
Die Anerkennung des Trägers nach § 75 SGB VIII ist die Voraussetzung einer langfristigen
Förderungsfähigkeit von Gruppen, Verbänden und Vereinigungen, die Jugendarbeit leisten bzw.
jugendpflegerisch tätig sind.
Der Stadtjugendring (StJR) ist die freiwillige Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII der
Jugendgruppen, Verbände und Einrichtungen im Stadtgebiet.
1.2
Allgemeine Förderungsrichtlinien
Die Zuschüsse werden in der Erwartung gezahlt, dass die Träger der freien Jugendhilfe auch die
nicht verbandsgebundene Jugend an ihrer Jugendarbeit beteiligen und die geförderten
Maßnahmen nach Möglichkeit allen Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in der Stadt
Erftstadt zugänglich machen.
1.21
Antragsberechtigt sind grundsätzlich nur Träger der freien Jugendhilfe, die örtlich oder
überörtlich öffentlich nach § 75 SGB VIII anerkannt sind und eine Vereinbarung
entsprechend der Vorgaben des § 72a SGB VIII mit dem zuständigen Jugendamt
abgeschlossen haben.
1.22
Gefördert werden nur Personen, die in Erftstadt wohnen, oder nachweislich als Leiter/in
oder Betreuer/in für örtliche Jugendhilfeträger tätig sind.
1.23
Veranstaltungen oder Maßnahmen, die überwiegend
- dem eigentlichen Vereinszweck dienen, Trainings- oder Wettkampfcharakter haben
und offensichtlich nicht der Jugendarbeit nach SGB VIII zuzuordnen sind (z.B. bei
Sportvereinen Trainingslager und Turniere, bei Musikvereinen Musikwettbewerbe)
- religiöser, gewerkschaftlicher, parteipolitischer Art sind werden nicht gefördert.
1.24
Die Zuschüsse werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
und bei Anerkennung der Förderungswürdigkeit der beantragten Maßnahmen gewährt.
1.25
Für alle Anträge / Verwendungsnachweise und Teilnehmerlisten sind die Formblätter
des Amtes für Jugend und Familie zu verwenden.
1.26
Alle Anträge / Verwendungsnachweise müssen seitens des/der Antragstellers/in von
zwei Zeichnungsberechtigten unterzeichnet werden.
1.27
Sind Programme als Antragsunterlagen erforderlich, sollen sie inhaltlich den Charakter
der Veranstaltung, die Zielsetzung und den Zeitablauf so darstellen, dass sie prüffähig
sind.
110
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
1.28
Alle Anträge / Verwendungsnachweise sind grundsätzlich unmittelbar nach
Durchführung der Maßnahme, jedoch spätestens nach 2 Monaten einzureichen. In
begründeten Ausnahmefällen kann vor Durchführung der Maßnahme ein Abschlag
gezahlt werden. Dieser ist mindestens 4 Wochen vor Durchführung zu beantragen.
1.29
Bei der Beantragung städtischer Zuschüsse muss der Träger seine Eigenmittel und evtl.
sonstige Zuschüsse Dritter einsetzen. Gesamtkosten im Sinne dieser Richtlinien sind alle
mit der jeweiligen Maßnahme zusammenhängenden und vertretbaren Kosten nach
Abzug aller Preis- und Zahlungsvergünstigungen. Verwaltungs- und Sachkosten der
Verbände für eigene Maßnahmen sind nicht zuschussfähig.
1.210 Falls das Land, der Bund oder sonstige Stellen für Maßnahmen im Rahmen dieser
Richtlinien ebenfalls Zuschüsse zahlen, sind diese in jedem Fall in Anspruch zu nehmen.
Eine evtl. Überfinanzierung hat der Antragsteller der Stadt Erftstadt mitzuteilen, so dass
sie vom Zuschuss der Stadt Erftstadt in Abzug gebracht oder nach Auszahlung zurückgefordert werden kann. Der Antragsteller ist verpflichtet, auf Anfrage
einen Finanzierungsplan vorzulegen.
1.211 Über den Zuschussantrag entscheidet, soweit nichts anderes gesagt wird, im Rahmen
dieser Richtlinien die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie.
1.212 Die Stadt ist berechtigt, den Verwendungsnachweis zu prüfen.
1.213 Die Auszahlung der Bewilligungssummen kann auf begründeten Antrag in 2 Raten (70 %
vor; 30 % nach der Maßnahme) erfolgen.
Voraussetzung für die Ratenzahlung ist eine Mindestzuschusshöhe von 100,00 EURO.
1.214 Über Anträge zur Förderung von Maßnahmen und Einrichtungen, die nicht durch diese
Richtlinien gedeckt sind, entscheidet grundsätzlich der JHA.
1.215 Die Stadt Erftstadt behält sich den Widerruf der Bewilligung und die Rückforderung der
Zuschüsse einschließlich der landesüblichen Zinsen für den Fall vor, dass
- gegen diese Richtlinien verstoßen wurde,
- der Zuschuss entgegen dem angegebenen Zweck verwendet wurde,
- der Verwendungsnachweis nicht rechtzeitig, unvollständig oder unrichtig vorgelegt
wird.
111
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
2.
Freizeitaktivitäten
2.11
Eintägige Freizeitmaßnahmen
a) Die Maßnahmen, die hier gefördert werden, sind eintägige Freizeitmaßnahmen von
mindestens sechsstündiger Dauer, an denen mindestens fünf Kinder/Jugendliche und
ein/e Leiter/in teilnehmen.
Bei diesen Maßnahmen müssen die pädagogischen, bildungsmäßigen, führungstechnischen, hygienischen und wirtschaftlichen Forderungen erfüllt sein.
b) Der Personenkreis, der gefördert wird, sind Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis
einschl. 17 Jahren und junge Volljährige bis einschl. 26 Jahre, wenn sie noch in der Schulbzw. Berufsausbildung stehen, ohne Beschäftigung bzw. eigenes Einkommen oder zum
Wehr- bzw. Zivildienst eingezogen sind und dies vom Träger bestätigt wird.
c) Die Förderungsbeträge werden wie folgt festgesetzt:
2,08 EURO je Teilnehmer/in
4,16 EURO je Leiter/in/Betreuer/in
7,84 EURO je behinderte/r Teilnehmer/in bzw. Betreuer/in, sofern es sich um eine
Behinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes handelt und im Einzelfall der
notwendige Betreuungsaufwand durch die Art der Behinderung nachweisbar
gerechtfertigt ist.
Pro angefangene 8 Teilnehmer/innen wird in der Regel ein/e Leiter/in bzw. Betreuer/in
bezuschusst.
d) Der/die Antragsteller/in muss bei einer auf Dauer angelegten Förderung grundsätzlich
ein Träger der freien Jugendhilfe sein, der örtlich oder überörtlich nach § 75 SGB VIII
anerkannt ist.
e) Die Beantragung erfolgt kombiniert mit dem Verwendungsnachweis (Formblätter A / V
und T) schriftlich unmittelbar nach Durchführung der Maßnahme, jedoch spätestens
nach zwei Monaten an die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie.
f) Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die Verwaltung des Amtes für Jugend und
Familie.
g) Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach den Allgemeinen Förderungsrichtlinien.
h) Nicht gefördert im Rahmen dieser Richtlinien werden:
- Maßnahmen im Rahmen der Partnerschaften mit Wokingham, Viry-Chatillon und
Jelenia Góra
- Maßnahmen geschlossener Schulklassen
- Maßnahmen, die in Verbindung mit Reisegesellschaften oder Reisebüros erfolgen,
die nicht auf gemeinnütziger Basis arbeiten, Ausnahme: eine eigene
jugendpflegerische Programmgestaltung und Betreuung erfolgt durch den Träger
- Maßnahmen, die sich zu mehr als 1/3 ihrer Dauer auf Eisenbahn- bzw.
Omnibusfahrten erstrecken (Besichtigungsfahrten).
112
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
2.12
Mehrtägige Freizeit- und Ferienmaßnahmen
a) Die Maßnahmen, die hier gefördert werden, sind Freizeit- und Ferienmaßnahmen
(z.B. Wanderungen, Fahrten und Lager) mit mindestens einer Übernachtung bis zu 28
Tagen, an denen mindestens 5 Kinder/Jugendliche und ein/e Leiter/in teilnehmen.
Bei diesen Maßnahmen müssen die pädagogischen, bildungsmäßigen, führungstechnischen, hygienischen und wirtschaftlichen Forderungen erfüllt sein.
b) Der Personenkreis, der gefördert wird, sind Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis
einschl. 17 Jahren und junge Volljährige bis einschl. 26 Jahre, wenn sie noch in der
Schul- bzw. Berufsausbildung stehen, ohne Beschäftigung bzw. eigenes Einkommen
oder zum Wehr- bzw. Zivildienst eingezogen sind und dies vom Träger bestätigt wird.
c) Die Förderungsbeträge werden wie folgt festgesetzt:
2,48 EURO je Tag und Teilnehmer/in,
4,72 EURO je Tag und Leiter/in / Betreuer/in.
7,84 EURO je behinderte/r Teilnehmer/in bzw. Betreuer/in, sofern es sich um eine
Behinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes handelt und im Einzelfall der
notwendige Betreuungsaufwand durch die Art der Behinderung nachweisbar
gerechtfertigt ist.
Pro angefangene 8 Teilnehmer/innen wird in der Regel ein/e Leiter/in bzw.
Betreuer/in bezuschusst.
d) Der/die Antragsteller/in muss bei einer auf Dauer angelegten Förderung
grundsätzlich ein Träger der freien Jugendhilfe sein, der örtlich oder überörtlich nach
§ 75 SGB VIII anerkannt ist.
e) Die Beantragung erfolgt kombiniert mit dem Verwendungsnachweis (Formblätter
A / V und T) schriftlich unmittelbar nach Durchführung der Maßnahme, jedoch
spätestens nach 2 Monaten an die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie.
f) Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die Verwaltung des Amtes für Jugend
und Familie.
g) Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach den Allgemeinen Förderungsrichtlinien.
h) Nicht gefördert im Rahmen dieser Richtlinien werden:
- Fahrten im Rahmen der Partnerschaften mit Wokingham, Viry-Chatillon und
Jelenia Gora,
- Fahrten und Lager geschlossener Schulklassen,
- Fahrten, die in Verbindung mit Reisegesellschaften oder Reisebüros erfolgen, die
nicht auf gemeinnütziger Basis arbeiten, Ausnahme: eine eigene
jugendpflegerische Programmgestaltung und Betreuung erfolgt durch den Träger
- Veranstaltungen, die sich zu mehr als ein Drittel ihrer Dauer auf Eisenbahn- bzw.
Omnibusfahrten erstrecken (Besichtigungsfahrten).
113
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
2.13 Mehrtägige Freizeit- und Ferienmaßnahmen für behinderte Kinder,
Jugendliche und junge Volljährige
a)
Die Maßnahmen, die hier gefördert werden, sind Freizeitmaßnahmen mit
mindestens einer Übernachtung und mehrtägige Ferienmaßnahmen (auch ohne
Übernachtung) für / mit behinderten Kindern, Jugendlichen und jungen
Volljährigen.
b)
Der Personenkreis, der gefördert wird, sind behinderte Kinder, Jugendliche und
junge Volljährige bis einschließlich 26 Jahre, die unter das Schwerbehindertengesetz
fallen.
c)
Der Förderungsbetrag wird wie folgt festgesetzt:
7,84 EURO je Tag und Teilnehmer(in)
Leiter und Betreuer werden nicht im Rahmen dieser Richtlinien gefördert.
d)
Antragsberechtigt sind alle Träger, die Freizeit- und Ferienmaßnahmen für
behinderte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige durchführen.
e)
Die Beantragung erfolgt kombiniert mit dem Verwendungsnachweis
(Formblätter A / V und T) schriftlich unmittelbar nach Durchführung der
Maßnahme, jedoch spätestens nach 2 Monaten an die Verwaltung des Amtes für
Jugend und Familie.
f)
Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die Verwaltung des Amtes für Jugend
und Familie.
g)
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach den Allgemeinen Förderungsrichtlinien.
114
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
2.2
Internationale Jugendbegegnungen
a) Die Maßnahmen, die hier gefördert werden, sind internationale Jugendbegegnungen (Maßnahmen, die geeignet sind, zur besseren Verständigung und zur
freundschaftlichen Beziehung unter der Jugend Europas und des
außereuropäischen Auslandes beizutragen), an denen mindestens 5 Jugendliche
und ein/e Leiter/in und in der Regel höchstens 40 Personen teilnehmen.
Das Programm muss Möglichkeiten zum Kennen lernen des/der Partners/in und
seiner Umwelt, zu gemeinsamen Veranstaltungen, zu Festen und Freizeit, zum
Anknüpfen persönlicher Beziehungen zu Gastgebern/innen und Gastfamilien bieten.
Es muss sich um eine qualifizierte Internationale Jugendbegegnungsmaßnahme
handeln, die den Richtlinien des Landesjugendplanes entspricht.
Die Maßnahmen sollen bei Durchführung in außereuropäischen Ländern
mindestens 14 Tage und in europäischen Ländern mindestens 7 Tage dauern. Der
Zuschuss wird für höchstens 21 Tage, ausnahmsweise bis 28 Tage gewährt.
Diese jugendpolitischen Maßnahmen setzen unter einer verantwortungsbewussten
Leitung sorgfältige Auswahl der Teilnehmer/innen, eingehende Vorbereitung und
sinnvolle Planung voraus, um eine verständnisvolle Begegnung mit jungen
Menschen anderer Länder zu gewährleisten.
b) Der Personenkreis, der gefördert wird, sind Jugendliche im Alter von 14 bis einschl.
17 Jahren und junge Volljährige bis einschl. 26 Jahre, wenn sie noch in der Schulbzw. Berufsausbildung stehen, ohne Beschäftigung bzw. ohne eigenes Einkommen
sind oder zur Ableistung der Wehrpflicht bzw. des Ersatzdienstes eingezogen sind
und dies vom Träger bestätigt wird.
c)
Die Förderungsbeträge werden wie folgt festgesetzt:
3,52 EURO je Tag und Person.
7,84 EURO je behinderte/r Teilnehmer/in bzw. Betreuer/in, sofern es sich um eine
Behinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes handelt und im Einzelfall der
notwendige Betreuungsaufwand durch die Art der Behinderung nachweisbar
gerechtfertigt ist.
Pro angefangene 8 Teilnehmer/innen wird in der Regel ein/e Leiter/in bzw.
Betreuer/in bezuschusst, der/die volljährig sein muss.
Die Förderung bezieht sich auch auf ausländische Teilnehmer/innen, wenn die
Maßnahme in Erftstadt stattfindet, auf ausländische und deutsche Teilnehmer/innen, wenn die Teilnehmer/innen gemeinsam an einem dritten Ort
untergebracht sind.
d) Der/die Antragsteller/in muss grundsätzlich ein Träger der freien Jugendhilfe sein,
der örtlich oder überörtlich nach § 75 SGB VIII anerkannt ist.
115
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
e) Die Beantragung erfolgt kombiniert mit dem Verwendungsnachweis (Formblätter
A / V und T) schriftlich unmittelbar nach Durchführung der Maßnahme, jedoch
spätestens nach 2 Monaten an die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie.
Dem Antrag ist ein detailliertes Programm beizufügen.
f)
Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die Verwaltung des Amtes für Jugend
und Familie.
g) Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach den Allgemeinen Förderungsrichtlinien.
h) Nicht gefördert im Rahmen dieser Richtlinien werden:
- Maßnahmen im Rahmen der Partnerschaften mit Wokingham, Viry-Chatillon und
Jelenia Gora,
- Maßnahmen von Schulen.
116
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
2.3
Stadtranderholungsmaßnahmen (Feriennaherholung)
a) Die Maßnahmen, die hier gefördert werden, sind Maßnahmen der Feriennaherholung, die vor allem den Kindern, die nicht in Ferien fahren, die Möglichkeit
geben sollen, die nähere Umgebung ihres Heimatortes kennen zu lernen,
Erfahrungen in der Gruppe zu sammeln und sich zu erholen.
Es werden Tagesveranstaltungen sowie Maßnahmen bis höchstens 14 Tage
während der Oster- und Herbstferien, bis höchstens 21 Tage während der
Sommerferien bezuschusst, wenn mindestens 20 Kinder teilnehmen.
b) Der Personenkreis, der gefördert wird, sind Kinder im Alter von 6 bis einschl. 12
Jahren.
c)
Die Förderungsbeträge werden wie folgt festgesetzt:
- Tagesveranstaltungen (über 5 Stunden, mit Mittagessen):
2,32 EURO pro Tag und Teilnehmer/in,
4,56 EURO pro Tag und Leiter/in / Betreuer/in / Hilfsperson,
- Halbtagsveranstaltungen (bis zu 5 Stunden):
1,68 EURO pro Tag und Teilnehmer/in,
3,28 EURO pro Tag und Leiter/in / Betreuer/in / Hilfsperson.
7,84 EURO je behinderte/r Teilnehmer/in bzw. Betreuer/in, sofern es sich um
eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes handelt und im
Einzelfall der notwendige Betreuungsaufwand durch die Art der Behinderung
nachweisbar gerechtfertigt ist.
Pro angefangene 8 Teilnehmer/innen wird in der Regel ein/e Leiter/in bzw.
Betreuer/in bezuschusst.
Pro angefangene 25 Teilnehmer/innen wird ein Koch/eine Köchin bzw. eine
Hilfsperson bezuschusst.
d) Der/die Antragsteller/in muss grundsätzlich ein Träger der freien Jugendhilfe sein,
der örtlich oder überörtlich nach § 75 SGB VIII anerkannt ist.
e) Die Beantragung erfolgt kombiniert mit dem Verwendungsnachweis (Formblätter
A / V und T) schriftlich unmittelbar nach Durchführung der Maßnahme, jedoch
spätestens nach 2 Monaten an die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie.
Ein Erfahrungsbericht ist ebenfalls beizufügen.
f)
Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die Verwaltung des Amtes für Jugend
und Familie.
g) Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach den Allgemeinen Förderungsrichtlinien.
h) Bei Tagen mit Übernachtung finden die Förderungssätze von Freizeitund Ferienmaßnahmen (2.1) analoge Anwendung.
117
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
3.
Schulung und Bildung
3.11
Eintägige Schulungen für Mitarbeiter/innen und Betreuer/innen
a) Die Maßnahmen, die hier gefördert werden, sind eintägige Schulungen mit der
Zielsetzung, ehrenamtliche Jugendleiter/innen und andere erzieherische Hilfskräfte
in der Jugendverbandsarbeit so zu qualifizieren, dass sie in die Lage versetzt
werden, eine den Erfordernissen der heutigen Gesellschaft gemäße Jugendarbeit zu
betreiben.
An diesen Schulungen, die mindestens 4 Stunden Bildungsarbeit beinhalten, müssen
mindestens 8 Personen ausschließlich der Betreuer/innen teilnehmen. Aus dem
Programm muss eindeutig der Schulungscharakter erkennbar sein.
b) Der Personenkreis, der gefördert wird, sind Personen ab 15 Jahren. Schulungsbetreuer/innen müssen volljährig sein.
c)
Die Förderungsbeträge werden wie folgt festgesetzt:
3,68 EURO je Teilnehmer/in,
3,68 EURO je Leiter/in / Betreuer/in.
7,84 EURO je behinderte/r Teilnehmer/in bzw. Betreuer/in, sofern es sich um eine
Behinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes handelt und im Einzelfall der
notwendige Betreuungsaufwand durch die Art der Behinderung nachweisbar
gerechtfertigt ist.
Pro angefangene 8 Teilnehmer/innen wird ein/e Leiter/in bzw. Betreuer/in
bezuschusst.
d) Der/die Antragsteller/in muss bei einer auf Dauer angelegten Förderung
grundsätzlich ein Träger der freien Jugendhilfe sein, der örtlich oder überörtlich
nach § 75 SGB VIII anerkannt ist.
e) Die Beantragung erfolgt kombiniert mit dem Verwendungsnachweis (Formblätter
A / V und T) schriftlich unmittelbar nach Durchführung der Maßnahme, jedoch
spätestens nach 2 Monaten an die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie.
Dem Antrag ist ein detailliertes Schulungsprogramm beizufügen.
f)
Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die Verwaltung des Amtes für Jugend
und Familie.
g) Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach den Allgemeinen Förderungsrichtlinien.
118
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
3.12
Mehrtägige Schulungen für Mitarbeiter/innen und Betreuer/innen
a) Die Maßnahmen, die hier gefördert werden, sind mehrtägige Schulungen mit der
Zielsetzung, ehrenamtliche Jugendleiter/innen und andere erzieherische Hilfskräfte
in der Jugendverbandsarbeit so zu qualifizieren, dass sie in die Lage versetzt
werden, eine den Erfordernissen der heutigen Gesellschaft gemäße Jugendarbeit zu
betreiben.
An diesen Schulungen, die mindestens 5 Stunden Bildungsarbeit pro Tag beinhalten
(Zeiten nach 22.00 Uhr werden nicht berücksichtigt), müssen mindestens 8
Personen ausschließlich der Betreuer/innen teilnehmen. Aus dem Programm muss
eindeutig der Schulungscharakter erkennbar sein.
b) Der Personenkreis, der gefördert wird, sind Personen ab 15 Jahren. Schulungsbetreuer/innen müssen volljährig sein.
c)
Die Förderungsbeträge werden wie folgt festgesetzt:
6,40 EURO je Teilnehmer/in,
6,40 EURO je Leiter/in / Betreuer/in.
7,84 EURO je behinderte/r Teilnehmer/in bzw. Betreuer/in, sofern es sich um eine
Behinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes handelt und im Einzelfall der
notwendige Betreuungsaufwand durch die Art der Behinderung nachweisbar
gerechtfertigt ist.
Pro angefangene 8 Teilnehmer/innen wird ein/e Leiter/in bzw. Betreuer/in
bezuschusst.
d) Der/die Antragsteller/in muss bei einer auf Dauer angelegten Förderung
grundsätzlich ein Träger der freien Jugendhilfe sein, der örtlich oder überörtlich
nach § 75 SGB VIII anerkannt ist.
e) Die Beantragung erfolgt kombiniert mit dem Verwendungsnachweis (Formblätter
A / V und T) schriftlich unmittelbar nach Durchführung der Maßnahme, jedoch
spätestens nach 2 Monaten an die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie.
Dem Antrag ist ein detailliertes Schulungsprogramm beizufügen.
f)
Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die Verwaltung des Amtes für Jugend
und Familie.
g) Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach den Allgemeinen Förderungsrichtlinien.
h) Information:
Die Förderungssätze von Freizeit- und Ferienmaßnahmen (2.1) finden analoge
Anwendung
- bei Tagen, an denen keine 5 Stunden Bildungsarbeit im Programm enthalten
sind,
- für Teilnehmer/innen, die das Mindestalter von 15 Jahren noch nicht erreicht
haben.
119
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
3.21
Eintägige allgemeine Jugendbildungsmaßnahmen
a) Die Maßnahmen, die hier gefördert werden, sind eintägige Veranstaltungen von
mindestens 4stündiger Dauer und einer Teilnehmerzahl von mindestens 8 Personen
ausschließlich der Betreuer/innen mit folgenden Inhalten:
- Staatsbürgerliche Bildung (z.B. Hinführung zum demokratischen Verhalten),
- Arbeit, Arbeitswelt, Maßnahmen für arbeitslose Jugendliche (Einzelvorträge,
Vortragsreihen, Kurse, Seminare einschl. Besichtigungen, die der Erziehungshilfe
während der Berufsvorbereitung, Berufsausübung, Berufstätigkeit und
Arbeitslosigkeit dienen, insbesondere berufserzieherische und berufsbegleitende
Hilfen. Dabei sollen u.a. Themen behandelt werden, die sich auf Rechte und
Pflichten der jungen Menschen in Arbeit und Arbeitswelt, insbesondere
hinsichtlich des Jugendarbeitsschutzes und der Jugendvertretung beziehen),
- Hinführung zum sozialen Verständnis (Maßnahmen und Veranstaltungen, die
theoretisch und praktisch junge Menschen zum sozialen Verständnis und zum
sozialen Dienst führen sollen).
Dies sind insbesondere:
- Einführung in die sozialen Probleme der Gegenwart durch Begegnungen mit
Praktikern der freien und behördlichen Sozialarbeit sowie durch Besichtigung
geeigneter und sozialer Einrichtungen und Maßnahmen, Hinweis auf die
Bedeutung der freiwilligen ehrenamtlichen Arbeit in der Gesellschaft,
- Begegnung mit dem elternlosen, dem körperlich- oder geistig behinderten
Kind, mit Kindern und Jugendlichen in Erziehungsheimen oder Strafanstalten,
mit alten und kranken Menschen,
- Nachbarschaftshilfen, insbesondere zur Entlastung kinderreicher Familien und
gebrechlicher oder alter Menschen),
- Maßnahmen im Natur- und Umweltschutz (Maßnahmen und Veranstaltungen,
die dazu beitragen, das Verständnis der Jugend für den Schutz der Natur und der
Umwelt sowie die Umsetzung der gewonnenen Erkenntnis in die Praxis zu
fördern),
- Maßnahmen des erzieherischen Jugendschutzes (Einzelvorträge, Vortragsreihen
und Seminare, die geeignet sind, suchtvorbeugend zu wirken, wie z.B. Themen
über legale und illegale Drogen, Alkohol- und Medikamentenmissbrauch,
destruktive Kulte und Umgang mit Medien).
- Maßnahmen, die dazu dienen, das kulturelle Verständnis der Jugendlichen zu
fördern bzw. zu entwickeln (z. B. in den Bereichen Theater, Musik, Literatur und
bildende Kunst).
b) Der Personenkreis, der gefördert wird, sind junge Menschen im Alter von 14 bis
einschließlich 26 Jahren. Veranstaltungsbetreuer/innen müssen volljährig sein.
120
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
c)
Die Förderungsbeträge werden wie folgt festgesetzt:
3,28 EURO je Teilnehmer/in,
3,28 EURO je Leiter/in / Betreuer/in.
7,84 EURO je behinderte/r Teilnehmer/in bzw. Betreuer/in, sofern es sich um eine
Behinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes handelt und im Einzelfall der
notwendige Betreuungsaufwand durch die Art der Behinderung nachweisbar
gerechtfertigt ist.
Pro angefangene 8 Teilnehmer/innen wird ein/e Leiter/in bzw. Betreuer/in
bezuschusst.
d) Der/die Antragsteller/in muss bei einer auf Dauer angelegten Förderung
grundsätzlich ein Träger der freien Jugendhilfe sein, der örtlich oder überörtlich
nach § 75 SGB VIII anerkannt ist.
e) Die Beantragung erfolgt kombiniert mit dem Verwendungsnachweis (Formblätter
A / V und T) schriftlich unmittelbar nach Durchführung der Maßnahme, jedoch
spätestens nach 2 Monaten an die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie.
Dem Antrag ist ein detailliertes Programm der Bildungsmaßnahme beizufügen.
f)
Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die Verwaltung des Amtes für Jugend
und Familie.
g) Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach den Allgemeinen Förderungsrichtlinien.
121
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
3.22
Mehrtägige allgemeine Jugendbildungsmaßnahmen
a) Die Maßnahmen, die hier gefördert werden, sind mehrtägige Schulungen
(mindestens 5 Stunden Bildungsarbeit pro Tag; Zeiten nach 22.00 Uhr werden nicht
berücksichtigt), mit einer Teilnehmerzahl von mindestens 8 Personen ausschließlich
der Betreuer/innen und den Inhalten der eintägigen allgemeinen
Jugendbildungsmaßnahmen.
b) Der Personenkreis, der gefördert wird, sind junge Menschen im Alter von 14 bis
einschließlich 26 Jahren. Veranstaltungsbetreuer/innen müssen volljährig sein.
c)
Die Förderungsbeträge werden wie folgt festgesetzt:
5,12 EURO je Teilnehmer/in,
5,12 EURO je Leiter/in / Betreuer/in.
7,84 EURO je behinderte/r Teilnehmer/in bzw. Betreuer/in, sofern es sich um eine
Behinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes handelt und im Einzelfall der
notwendige Betreuungsaufwand durch die Art der Behinderung nachweisbar
gerechtfertigt ist.
Pro angefangene 8 Teilnehmer/innen wird ein/e Leiter/in bzw. Betreuer/in
bezuschusst.
d) Der/die Antragsteller/in muss bei einer auf Dauer angelegten Förderung
grundsätzlich ein Träger der freien Jugendhilfe sein, der örtlich oder überörtlich
nach § 75 SGB VIII anerkannt ist.
e) Die Beantragung erfolgt kombiniert mit dem Verwendungsnachweis (Formblätter
A / V und T) schriftlich unmittelbar nach Durchführung der Maßnahme, jedoch
spätestens nach 2 Monaten an die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie.
Dem Antrag ist ein detailliertes Programm der Bildungsmaßnahme beizufügen.
f)
Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die Verwaltung des Amtes für Jugend
und Familie.
g) Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach den Allgemeinen Förderungsrichtlinien.
h) Information:
Die Förderungssätze von Freizeit- und Ferienmaßnahmen (2.1) finden analoge
Anwendung
- bei Tagen, an denen keine 5 Stunden Bildungsarbeit im Programm enthalten
sind,
- für Teilnehmer/innen, die das Mindestalter von 14 Jahren noch nicht erreicht
haben.
122
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
4.
Förderung von Gruppen
4.1
Jugendpflegematerial
a) Die Gruppierungen, die hier gefördert werden sollen, sind Träger der freien
Jugendhilfe mit Sitz in Erftstadt, die örtlich oder überörtlich nach § 75 SGB VIII
anerkannt sind.
b) Das Förderungsziel ist die Bezuschussung bei der Anschaffung von Jugendpflegematerialien, die für die Jugendarbeit mit 6- bis 26jährigen Kindern,
Jugendlichen und jungen Volljährigen von Bedarf sind. Besonderes Förderungsziel
ist die selbstorganisierte und -verantwortete Jugendarbeit. Eine hinreichende
jugendpflegerische Nutzung der angeschafften Materialien muss gewährleistet sein.
Gefördert wird zum Beispiel die Anschaffung von
c)
Zeltmaterialien
Spiel- und Sportgeräten
Musikinstrumenten
Liederbüchern und Notenmaterialien
Film- und Diaserien
Instandsetzung von Zelten u.a.
Elektronische Spiele (z. B. Dart, Schach u. ä.)
Der Förderungsbetrag richtet sich nach dem Wert der Anschaffung. Die Beschaffung
der Jugendpflegematerialien wird mit in der Regel 50 % der nachweisbaren
Beschaffungskosten bezuschusst. Im Rahmen der maximal 50 %igen Förderung
sollen nachweislich finanzschwache Träger besondere Berücksichtigung finden.
d) Der/die Antragsteller/in muss grundsätzlich ein Träger der freien Jugendhilfe sein,
der örtlich oder überörtlich nach 75 SGB VIII anerkannt ist.
Der Fördergeld empfangende Träger muss jederzeit in der Lage sein nachzuweisen,
dass die geförderten Materialien im Rahmen von Jugendarbeit zu mindestens 80 %
von Kindern und Jugendlichen genutzt werden und jederzeit für diese zugänglich
sind. Es sollte eine Selbstverwaltung der Materialien durch die Jugendlichen
angestrebt werden.
Ein entsprechender Passus ist auf dem Förderantrag der Verbände zu vermerken
und vom Antragsteller rechtsverbindlich zu unterschreiben. Fehlt die Erklärung, ist
der Antrag nicht förderungswürdig im Sinne dieser Zuschussrichtlinie.
Stellt sich im Nachhinein eine über 20 %ige „Fehlnutzung“, d.h. eine Nutzung nicht
im Sinne dieser Förderrichtlinie heraus, kann der Förderbetrag von der Stadt
Erftstadt in voller Höhe zurückgefordert werden.
e) Die Beantragung erfolgt schriftlich (Formblatt J mit Kostenvoranschlägen) bis zum
28.02. des laufenden Jahres an die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie.
Die Anträge werden dem Stadtjugendring vorgelegt, der einen entsprechenden
Vorschlag zur Verteilung der Zuschussmittel macht.
123
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
f)
Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt unter Berücksichtigung des
Verteilervorschlages des Stadtjugendringes durch die Verwaltung des Amtes für
Jugend und Familie.
g) . / .
h) Der Verwendungsnachweis ist der Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie bis
zu dem im Bewilligungsbescheid festgelegten Termin in Form von Kaufbelegen
(Quittungen, Rechnungen) vorzulegen.
Die aus Haushaltsmitteln der Stadt Erftstadt geförderten Gegenstände und
Materialien bleiben Eigentum des jeweiligen Trägers. Sie sind von diesem zu
inventarisieren und nachzuweisen.
i)
Nicht gefördert im Rahmen dieser Richtlinien werden z.B.:
-
Ausrüstungsgegenstände des persönlichen Bedarfs,
Verbrauchsmaterial,
Kosten für Wartung und Lagerung,
Grundsportgerät,
Grundausstattung für Musikvereine,
Transportkosten,
Einrichtungsgegenstände wie z.B. Möbel jeder Art u. große Spielgeräte
(Billardtische, Kicker, Tischtennisplatten),
- elektronische Geräte wie z.B. Fernseher, Videobeamer, Videokameras und recorder, Computer o.ä.,
- Materialien für die Kleinkindbetreuung (z.B. Krabbelgruppen),
- Materialien für die Erwachsenenbildung.
Für diese Gegenstände wird auf Ziffer 7 verwiesen.
124
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
4.2
Globalzuschuss / einmalige Starthilfe
a) Die Gruppierungen, die hier gefördert werden sollen, sind nach § 75 SGB VIII
anerkannte Erftstädter Jugendverbände, die im Vorjahr gem. den Punkten 2 und 3
dieser Richtlinien von der Stadt Erftstadt Zuschüsse erhalten haben.
b) Das Förderungsziel ist eine Pauschalbezuschussung der Erftstädter Jugendverbände
für die Geschäftsführung einschließlich Schreib- und Bürokräfte und ehrenamtliche
Helfer/innen entsprechend ihrer Aktivitäten und für Verbrauchsmaterial.
c)
Der Förderungsbetrag wird ermittelt aus den im vergangenen Jahr gezahlten
Zuschüssen nach den Punkten 2 und 3 der Richtlinien.
Er beträgt 10 % davon.
d) Der/die Antragsteller/in .... entfällt, da kein Antrag erforderlich ist.
e) Eine Beantragung .... ist nicht erforderlich.
f)
Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung der
Stadt Erftstadt für das laufende Jahr durch die Verwaltung des Amtes für Jugend
und Familie.
g) Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Durchführung und Abrechnung der
ersten Maßnahme im laufenden Jahr.
h) Ein Verwendungsnachweis .... ist nicht erforderlich.
i)
Zusatzinformation:
Bei Neugründung eines Jugendverbandes wird einmalig eine Starthilfe von 84,00
EURO gewährt.
Ein Verwendungsnachweis ist nicht erforderlich.
125
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
4.3
Stadtjugendringunterstützung
a) Die Gruppierung, die hier gefördert werden soll, ist der Stadtjugendring Erftstadt.
b) Das Förderungsziel ist die Unterstützung des Stadtjugendringes Erftstadt bei seiner
Geschäftsführung.
c)
Die Förderungsart ist eine finanzielle Zuwendung (jährlicher Pauschalbetrag), die
vom JHA festgesetzt wird.
Darüber hinaus besteht für den Stadtjugendring die Möglichkeit, die Förderungsmöglichkeiten dieser Richtlinien in Anspruch zu nehmen.
d) Der Antragsteller kann nur der Stadtjugendring Erftstadt sein.
e) Die Beantragung erfolgt schriftlich (formlos) an die Verwaltung des Amtes für
Jugend und Familie.
f)
Die Bewilligung erfolgt durch die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie für
das jeweilige Haushaltsjahr.
g) Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch die Verwaltung des Amtes für Jugend
und Familie.
h) Der Verwendungsnachweis ist der Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie bis
zu dem im Bewilligungsbescheid bestimmten Termin schriftlich in Form eines
Kostenplanes mit den dazugehörigen Belegen (Rechnungen/Quittungen)
einzureichen.
126
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
5.
Förderung von Einrichtungen
5.1
Nutzbarmachung von Jugendgruppenräumen und deren Ersteinrichtung
a) Die Gruppierungen, die hier gefördert werden sollen, sind Träger der freien
Jugendhilfe mit Sitz in Erftstadt, die örtlich oder überörtlich nach § 75 SGB VIII
anerkannt sind.
b) Das Förderungsziel ist die Bezuschussung von Renovierungsmaßnahmen und
Ersteinrichtungen von Jugendfreizeitheimen und -räumen im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
c)
Der Förderungsbetrag richtet sich nach dem anerkannten Herstellungsaufwand
bzw. nach dem Wert der Anschaffung.
In der Regel werden derartige Maßnahmen mit 50 v.H. des anerkannten
Herstellungsaufwandes bzw. der nachweisbaren Beschaffungskosten bezuschusst,
höchstens jedoch 616,00 EURO.
Die Auszahlung dieses Zuschusses wird nicht von einer evtl. Drittförderung abhängig
gemacht.
d) Der/die Antragsteller/in muss bei einer auf Dauer angelegten Förderung
grundsätzlich ein Träger der freien Jugendhilfe sein, der örtlich oder überörtlich
nach 75 SGB VIII anerkannt ist.
e) Die Beantragung erfolgt schriftlich (formlos) mit einem entsprechenden Kostenplan
vor der geplanten Maßnahme an die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie.
f)
Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die Verwaltung des Amtes für Jugend
und Familie.
g) Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt laut Bewilligungsbescheid.
h) Der Verwendungsnachweis ist der Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie
entsprechend den Bestimmungen des Bewilligungsbescheides vorzulegen.
127
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
5.2
Investitionsbeihilfe
a) Die Gruppierungen, die hier gefördert werden sollen, sind Träger der freien
Jugendhilfe mit Sitz in Erftstadt, die örtlich oder überörtlich nach § 75 SGB VIII
anerkannt sind.
b) Das Förderungsziel ist die Bezuschussung von Neu-, Umbau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen.
Eine ausreichende jugendpflegerische Nutzung muss gewährleistet sein,
d.h. die Räume müssen zu 100 % der Jugendarbeit zur Verfügung stehen und
mindestens 10 Stunden pro Woche für Jugendarbeit genutzt werden.
Stehen die Räume weniger als 100 % der Jugendarbeit zur Verfügung oder werden
weniger als 10 Stunden pro Woche genutzt, vermindert sich der Förderbetrag
entsprechend.
Geförderte Investitionen sind mindestens 20 Jahre für den im Antrag angegebenen
Zweck zu erhalten. Bei vorzeitiger Zweckentfremdung ist der Zuschuss
zurückzuzahlen, jedoch für jedes Jahr des Bestehens der Einrichtung um 1/20
verringert.
c) Der Förderungsbetrag beträgt 25 % des anerkannten Herstellungsaufwandes,
höchstens jedoch 24.000,00 EURO. Eigenleistungen werden nicht bezuschusst.
d) Der/die Antragsteller/in muss grundsätzlich ein Träger der freien Jugendhilfe sein,
der örtlich oder überörtlich nach § 75 SGB VIII anerkannt ist.
e) Die Beantragung erfolgt schriftlich (formlos) vor Beginn einer Maßnahme an die
Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie.
Ein Beginn der Maßnahme vor Bewilligung ist förderschädlich.
Die Anträge sind wegen des langfristigen Verfahrens frühzeitig einzureichen, in der
Regel bis zum 30.06. eines Jahres für das kommende Haushaltsjahr.
f)
Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch den JHA.
g) Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt laut Bewilligungsbescheid.
h) Der Verwendungsnachweis erfolgt gemäß den Bestimmungen im Bewilligungsbescheid.
128
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
6.
Jugendkulturarbeit (Kino, Disco, Theater, Konzert u.a.)
a) Die Veranstaltungen, die hier gefördert werden sollen, sind Veranstaltungen im
Rahmen der offenen Jugendarbeit und -kulturarbeit, die in Erftstadt stattfinden.
b) Das Ziel ist die Förderung der Bereitschaft von Trägern der Jugendarbeit, offene
Jugendarbeit und -kulturarbeit zu leisten und dadurch die Freizeitgestaltung der
Jugendlichen in den einzelnen Stadtteilen attraktiver zu machen.
Gefördert werden zum Beispiel:
- Gagen für Künstler/Musikgruppen,
- Mieten für Musikanlagen oder derartige Einrichtungen,
- Werbekosten,
- Filmausleihkosten,
- durch Veranstaltungen bedingte Versicherungen, u.a.
Voraussetzung ist, dass die Träger für ihre Veranstaltungen entweder ein
angemessenes Eintrittsgeld oder angemessene Preise für den Verkauf von
Getränken, Speisen o.A. verlangen.
c)
Der Förderungsbetrag richtet sich nach den Kosten der Veranstaltung. Bezuschusst
werden nicht gedeckte Kosten in Höhe von 80 %, jedoch höchstens 412,00 EURO
pro Veranstaltung.
d) Der/die Antragsteller/in muss bei einer auf Dauer angelegten Förderung
grundsätzlich ein Träger der freien Jugendhilfe sein, der örtlich oder überörtlich
nach § 75 SGB VIII anerkannt ist.
e) Die Beantragung erfolgt schriftlich (formlos) mit voraussichtlicher Kostenaufstellung
vor Beginn der Veranstaltung an die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie.
f)
Die Bewilligung erfolgt durch die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie.
g) Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach den Allgemeinen Förderungsrichtlinien.
h) Der Verwendungsnachweis ist der Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie
spätestens 2 Monate nach Durchführung der Veranstaltung in Form eines Kostenund Finanzierungsplanes zusammen mit den entsprechenden Belegen vorzulegen.
i)
Nicht gefördert im Rahmen dieser Richtlinien werden:
z.B.
- Mieten für eigene Räume oder Träger,
- Kosten für Mitarbeiter des eigenen Verbandes,
- Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstanden sind.
129
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
7.
Sonstige Jugendarbeit
Für Maßnahmen, die der örtlichen Jugendarbeit besondere Impulse geben können, die
neue Wege der Jugendarbeit aufzeigen oder von besonderer Bedeutung sind sowie für
Maßnahmen und Ausstattungsgegenstände im Rahmen offener Jugendarbeit
(Teestuben, Jugendcafés, offene Treffs o.ä.) können Zuschüsse gezahlt werden. Über
diese Anträge entscheidet der Jugendhilfeausschuss gegen Ende eines Haushaltsjahres
im Rahmen eventuell noch verfügbarer Restmittel.
8.
Betriebskostenzuschuss
a) Die Gruppierungen, die hier gefördert werden sollen, sind die örtlich oder
überörtlich nach § 75 SGB VIII anerkannten Jugendverbände.
b) Das Förderungsziel ist die Bezuschussung von Betriebskosten der Jugendfreizeitheime und -räume im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
- Als Betriebskosten gelten bei von der Stadt unentgeltlich überlassenen Räumen
und Gebäuden die Aufwendungen für
- Heizung
- Strom
- Wasser
- Reinigung.
- Sofern eigene Räume oder Gebäude zur Verfügung stehen oder angemietet
werden, die nachgewiesenen Kosten für
- die tatsächlich gezahlte Miete
- Haus- und Haftpflichtversicherung
zusätzlich als zuschussfähige Betriebskosten.
c)
Der Förderungsbetrag wird auf 16 % der anerkennungsfähigen Betriebskosten des
Vorjahres festgesetzt.
d) Die Beantragung erfolgt schriftlich bis zum 01.08. eines Jahres unter Vorlage einer
spezifizierten, mit Belegen versehenen Betriebskostenaufstellung des Vorjahres.
e) Die Bewilligung erfolgt durch die Verwaltung des Amtes für Jugend und Familie.
f)
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt laut Bewilligungsbescheid.
130
9.
Anhang
Als Anlage sind kopierfähige Vordrucke für die Beantragung von Zuschüssen beigefügt:
Vordruck
A / V Kombinierter Antrag / Verwendungsnachweis
auf Förderung von:
- Freizeitmaßnahmen (2.11 und 2.12)
- Internationalen Begegnungen (2.2)
- Stadtranderholungsmaßnahmen (2.3)
- Schulungsmaßnahmen (3.11 und 3.12)
- Bildungsmaßnahmen (3.21 und 3.22)
Vordruck
T
Teilnehmerliste
(Anlage zu A / V)
Vordruck
J
Antrag auf Förderung von:
- Jugendpflegematerial (4.1)
Vordruck
B
Kombinierter Antrag / Verwendungsnachweis auf
Förderung von Freizeitmaßnahmen für behinderte Kinder,
Jugendliche und junge Volljährige (2.13)
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
9.3
Beteiligungsverfahren Jugendbefragung: Fragebogen und Auswertung
Jugendbefragung: Erftstadt 2016
Liebe Schülerinnen und Schüler,
wir, die Stadt Erftstadt und die freien Träger von Jugendangeboten, möchten gerne
wissen, wie ihr, junge Leute von heute, so „ticken“. Wir möchten versuchen, euch besser
zu verstehen, um die Jugendangebote in Erftstadt euren Wünschen und Vorstellungen
(besser) anpassen zu können. Dazu möchten wir wissen, was euch interessiert und wie
zufrieden ihr im Augenblick mit eurer Freizeitgestaltung seid. Besonders wichtig ist uns
daher eure ganz persönliche Meinung.
Bitte fülle diesen Fragebogen bis zum
aus und gebe ihn bei der unten
angegebenen Adresse oder bei einem/r Lehrer*in ab.
Wer diesen Fragebogen online ausfüllen möchte kann dies gerne mit folgendem Link
tun:
.
„Wer erfährt von Deinen Antworten?“
Wir führen diese Befragung anonym durch, das heißt, ohne dass du deinen Namen
angeben musst. Daher kann später niemand herausfinden, welcher der vielen
Fragebögen von dir ausgefüllt hat.
„Was und wie soll ich antworten?“ und „Was ist, wenn ich etwas nicht weiß
oder eine Frage nicht verstehe?“
Uns interessiert DEINE ganz persönliche Meinung! Daher bitten wir dich, diesen
Fragebogen alleine auszufüllen und dich nicht mit deiner/n Freund*inn*en oder
Sitznachbar*inne*n abzusprechen. Wenn dir zu einer Frage nichts einfällt oder du die
Frage nicht verstehst, kannst du sie ohne Probleme einfach auslassen.
Nachdem Ihr den Fragebogen abgegeben habt, könnt ihr euch gerne über eure
Antworten austauschen und vielleicht fallen euch dabei weitere gute Sachen ein, die ihr
in Erftstadt vermisst und die wir vielleicht für euch umsetzen sollten.
Zögert nicht, uns jederzeit eure Vorschläge mitzuteilen!
Herzlichen Dank für deine Mitarbeit!
Rücksendung bitte bis zum
an:
Stadt Erftstadt – Der Bürgermeister
Amt für Jugend und Familie
Jugendhilfeplanung
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Ansprechpartner/in bei Fragen:
Stadt Erftstadt
Freie Träger im JHA
Andrea Siegel
Tel.: 0 22 35/ 409-236
E-Mail:andrea.siegel@erftstadt.de
Fax: 0 22 35/ 409-500
c/o Szene 93, Philipp Wasmund
Tel.: 0 22 35/ 92 28 34
E-Mail:verein@szene93.de
132
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Persönliche Daten
1)
Wie alt bist Du?
______ Jahre
2)
Geschlecht
3)
Wohnort
4)
Welche Schulform besuchst Du?
5)
Anzahl der Geschwister
männlich
weiblich
Ahrem
Bliesheim
Dirmerzheim
Friesheim
Herrig
Köttingen
Liblar
außerhalb Erftstadt
Blessem / Frauenthal
Borr / Scheuren
Erp
Gymnich / Mellerhöfe
Kierdorf
Lechenich / Konradsheim
Niederberg
Förderschule
Hauptschule
Realschule
Gesamtschule
Gymnasium
Fachoberschule
Berufsschule
Kolleg
Sonstige Schulform, und zwar _____________________________________
_____ Anzahl der Geschwister
6)
Ich wohne zusammen ….
mit meinen beiden Eltern
mit Elternteil und Partner/in
allein mit Mutter bzw. Vater
ich bin schon von zuhause ausgezogen
Sonstiges (z.B. Wohngruppe, andere Verwandte):
133
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Sehr
angenehm
angenehm
weder
noch
Thema:
Leben in Erftstadt
unangenehm
sehr
unangenehm
Wie ist das Leben für Dich
persönlich in Erftstadt?
Wie ist das Leben für junge
Menschen in Erftstadt
allgemein?
Zutreffendes bitte ankreuzen
7) Möchtest Du später einmal in Erftstadt leben?
ja
vielleicht
nein
weiß nicht
8) Ist Erftstadt eine gegenüber allen Kulturen offene Stadt?
ja
weder noch
nein
weiß nicht
9) Wie kommst du meistens von Deinem Wohnort in andere Ortsteile?
- Mehrfachantworten möglich –
zu Fuß
mit dem Skateboard o. ä.
mit dem Fahrrad
mit Motorroller/Moped/Motorrad
mit dem Auto (mit Freunden, Eltern)
mit dem Bus
10) Sind die Busverbindungen für dich ausreichend?
ja
weder noch
nein
weiß nicht
Thema: Freundeskreis
11) Bist du in einer Freundesgruppe, die sich kennt und wo man sich mehrmals
die Woche nach der Schule trifft?
ja
nein
12) Wie oft triffst du dich mit deinen Freunden?
mehr als fünfmal in der Woche
zwei bis viermal in der Woche
einmal in der Woche
seltener
13) Weißt du, wo du außerhalb der Familie und Freunde hingehen kannst,
wenn du Probleme hast?
nein
ja, und zwar zu _____________________________
134
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Thema: Schwerpunkt Schule und Vereinszugehörigkeit
14) Wie viel Zeit benötigst du für die Schulaufgaben nach der Unterrichtszeit?
(Hausaufgaben, Referate und Lernen)?
_
___ Stunden täglich
15) Wo trifft man sich nach der Schule?
- Mehrfachantworten möglich –
kenne keinen Ort
Verein
Jugendtreff
Spielplatz
Straße/Platz
zu Hause
Restaurant, Imbiss, Café
Sonstiges, und zwar ____________________________________
16) In welcher Art Jugendgruppe/Verein bist du Mitglied?
- Mehrfachantworten möglich -
in keiner Jugendgruppe / in keinem Verein
Sport
Kirchliche Gruppe
Musik
Theater/Kultur/Bühne
Karneval/Schützen/Brauchtum
Pfadfinder
Rettungswesen
Umwelt
Sonstiges, und zwar_____________________________________
17) Wie viel Zeit verbringst du wöchentlich im Verein / in der Jugendgruppe?
_
___ Stunden in der Woche
18)
Bist du ehrenamtlich (also ohne Bezahlung) aktiv?
19)
Wenn nein, würdest du dich gerne ehrenamtlich engagieren?
ja, oft
ja, manchmal
nein
ja
ja, weiß aber nicht wo und wie
ja, aber keine Zeit nein
20) In welcher Gruppe/welchem Verein könntest du dir vorstellen
mitzumachen?
135
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
- Mehrfachantworten möglich -
Sport
Kirchliche Gruppe
Musik
Theater/Kultur/Bühne
Karneval/Schützen/Brauchtum
Pfadfinder
Rettungswesen
Politik
Soziales
Umwelt
Sonstiges, und zwar_____________________________________
Thema: Freizeit
21)
Wieviel Geld gibst du für die Freizeitbeschäftigungen in der Woche aus?
22)
Hättest du gerne mehr "Angebote" und Treffpunkte für Jugendliche in Erftstadt?
23)
Welche Angebote fehlen in Erftstadt?
24)
Was ist deine Lieblingsbeschäftigung?
- Mehrfachantworten möglich –
weniger als 10 €
weniger als 20 €
mehr als 20 €
ja
nein, sie sind ausreichend
Party
Sportliche
Kreative
Angebote (nur) für Mädchen
Angebote (nur) für Jungen
Angebote für Menschen mit Handicap/Behinderung
Sonstige, und zwar
TV/DVD/YouTube etc. schauen
Chatten, twittern/Facebook/Instagram
bloggen/ Videos ins Netz stellen (z.B. über YouTube oder YouNow)
PC/Konsole spielen
PC basteln, Webseiten & Apps programmieren
Freunde treffen
Discobesuch/Feiern
Jugendtreff besuchen
136
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
rumhängen
etwas Kreatives tun
lesen (Zeitung, Bücher, E-Book)
Shoppen
Konzerte besuchen
Kino
Theater
Sport
Sonstiges, und zwar ________________________________________
25)
Verbringst du deine Freizeit lieber für dich, in kleineren oder Gruppen?
26)
Interessierst du dich für Politik?
27)
Spielst du ein Instrument oder singst du?
28)
Würdest du gerne mit anderen Musikmachen oder Theaterspielen?
29)
Welche Musik gefällt dir am meisten?
30)
Hier kannst du noch Hinweise, Wünsche und Anregungen geben:
eher für mich alleine
eher in kleineren Gruppen (2-5 Personen)
eher in größeren Gruppen (mehr als 5 Personen)
alles gleich gerne
ja
ja
ja
manchmal
nie
nein
nein
weiß nicht
HeavyMetal/Hard Rock/Punk u.ä.
Rock/Alternative/Indie
Popmusik/Charts
Soul/RnB
HipHop/Rap
Schlager
Vielen
herzlichen
137
Dank!
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Jugendbefragung 2016 –
Zusammenfassung der Auswertungsergebnisse
Allgemeines zur Befragung/Beteiligung:
Die Befragung wurde während der Unterrichtszeit eingebunden. Die Fragebögen wurden
anonym als TAN-gesichertes Onlineverfahren ausgefüllt.
Beteiligte weiterführende Schulen:
1 Förderschule, 1 Hauptschule, 2 Realschulen, 2 Gymnasien
Beteiligte Schüler*innen:
Ausgefüllte Fragebögen
385
(= 100% Berechnungsgrundlage)
Entsprechend der Prognose des Schulentwicklungsplanes (Mai 2015) wurde vorab mit 470
Schüler*innen in der Jahrgangsstufe 9 kalkuliert. Dies würde eine Rücklaufquote von 81,9 %
bedeuten.
Personenbezogenen Angaben
Alter:
97,9 % der Befragten sind zwischen 14 und 16 Jahren alt, davon mehr als die
Hälfte 15 Jahre (58,8 %).
Geschlecht:
53,4 % der befragten Jugendlichen sind männlich und 46,6 % weiblich. Dies
entspricht dem Bevölkerungsdurchschnitt.
Wohnort:
Die Verteilung auf die Stadtteile entspricht proportional in etwa der
Bevölkerungsstruktur der unter 18-Jährigen. 27 (7 %) von 384 Nennungen
wohnen außerhalb Erftstadts.
Schulform:
Gymnasien = 44,4 %, Realschulen = 39,6 %, Hauptschule = 13,1 %,
Förderschule = 1,8 %, Sonstige = 0,8 %. Dies entspricht mit einer maximalen
Abweichung von 2 % der prozentualen Verteilung der Schüler*innen auf die
Schulformen.
Geschwister: Nur 18 % der befragten Jugendlichen sind Einzelkinder. 82 % haben
Geschwister, davon haben die meisten (71 %) ein (46 %) oder zwei (25 %)
Geschwister.
Wohnform:
73 % der Schüler*innen leben bei beiden Elternteilen. 16 % leben bei einem
alleinerziehenden Elternteil und 11 % in anderen Wohnformen (Patchwork,
Großeltern, Pflegefamilie, Wohngruppe). Das bedeutet, dass über ein Viertel
der Jugendlichen die Trennung von Eltern bzw. einem Elternteil erfahren hat.
138
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Thema: Leben in Erftstadt
Persönliches Lebensgefühl: Für insgesamt 80 % ist das Leben in Erftstadt angenehm bis
sehr angenehm und nur 3 % als (sehr) unangenehm.
Lebensgefühl allgemein:
Das Leben für junge Menschen in Erftstadt wird jedoch
differenzierter bewertet. So empfinden nur noch 58 % das Leben als (sehr)
angenehm und sogar 12 % als (sehr) unangenehm. Ein Drittel (30 %) finden es
weder angenehm noch unangenehm für junge Menschen in Erftstadt zu
leben.
Leben in Erftstadt: Nur 9 % würden zukünftig in Erftstadt leben wollen, jedoch über ein
Drittel (35 %) nicht. Über die Hälfte (56 %) ist noch unentschlossen, wovon
aber 34 % „vielleicht“ später einmal in Erftstadt leben würden.
Kulturelle Offenheit: Immerhin 45 % der Schüler*innen beurteilen Erftstadt als eine
gegenüber allen Kulturen offene Stadt. Jedoch wissen 37 % dies nicht
einzuschätzen. 10 % bewerten die kulturelle Offenheit negativ.
Mobilität:
Der Bus ist mit 67 % das am häufigsten genutzte Verkehrsmittel, mit 61 %
gefolgt vom Auto (mit Eltern, Freunden) und dem Fahrrad mit 57 %. Ein
Viertel (26 %) der Jugendlichen ist zu Fuß unterwegs und jeweils ca. 7 % mit
dem Skateboard o.ä. bzw. motorisiert mit Roller o.ä.
[Hier waren Mehrfachnennungen möglich = 860]
Busverbindungen: Für 44 % der Schüler*innen sind die Busverbindungen ausreichend,
jedoch reichen sie 37 % der Jugendlichen nicht aus.
[Dies kommt auch bei den Anmerkungen in der letzten Rubrik zum Ausdruck.]
Thema: Freundeskreis
Zugehörigkeit Clique: Zwar sind 71 % der Jugendlichen in einer Freundesgruppe, die sich
mehrmals in der Woche trifft, allerdings auch knapp ein Drittel (29 %), die sich
keiner solchen Clique zugehörig fühlen.
Freunde treffen:
Über die Hälfte (53 %) trifft sich zwei bis viermal in der Woche mit
Freunden, 12 % sogar noch häufiger. Allerdings treffen sich Jugendliche zu
einem Drittel (34 %) nur einmal in der Woche (20%) oder seltener (14 %) mit
Freunden.
Ansprechperson bei Problemen:
74 % der Jugendlichen wissen nicht, wen sie außerhalb
der Familie und Freundeskreis ansprechen können, wenn sie Probleme
haben. 19 %, also ein Fünftel, können Ansprechpersonen benennen, wie zum
Beispiel Jugendamt/Jugendzentrum/Mobilé (17), Lehrer*innen (16), Bekannte
(11), Beratungsstellen (6) und Kirchen (6), Tiere (5), Polizei (3) oder Verein (2).
7 % machen entweder keine Angaben (20), geben an keine Probleme zu
haben (6) oder sind allein (2). [inklusive Nennungen bei „…und zwar“]
139
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Thema: Schwerpunkt Schule und Vereinszugehörigkeit
Zeit für Schulaufgaben:
Durchschnittlich werden 1,5 Stunden täglich für die Schulaufgaben (Hausaufgaben, Referate, Lernen) nach der Unterrichtszeit benötigt:
23 % sind bis 1 Stunde, 44 % sind 1 bis 2 Stunden, 21 % sind 2 bis 3 Stunden
und 10 % sind immerhin drei bis fünf Stunden täglich mit Schulaufgaben
beschäftigt.
Freizeit-Treffpunkte: Die große Mehrheit (78 %) trifft sich nach der Schule zu Hause bzw.
bei Freunden. Ebenso bedeutsam, mit zusammen genommen 78 %, ist es für
die Jugendlichen sich draußen zu treffen („Outdoor-Treffpunkte“: auf der
Straße = 45 %, auf Spiel-/Sport-/Fußballplätzen = 26 %, sowie in Parks, an der
Erft, der Schule, Grillhütte, Bunker, Brunnen).
31 % treffen sich in ihrer Freizeit im Verein, 23 % in einem
Restaurant/Imbiss/Café und 5 % in einem Jugendtreff. Immerhin 4 % haben
als „Sonstigen Treffpunkt“ das Internet angegeben.
Als weitere Freizeit-Treffpunkte wurden benannt: Reitstall, See bzw. Frei/Schwimmbad, Kino, EKZ und Köln.
[Mehrfachnennungen = 894/ %-Angaben inkl. Nennungen bei „…und zwar“]
Vereinsmitglied:
Zwei Drittel (71 %) der Jugendlichen sind Mitglied in einer Jugendgruppe oder einem Verein.
Die meisten der Jugendlichen (60 %) betreiben Sport im Verein oder einer
Jugendgruppe.
12 % gehören einer musikalischen Vereinigung an, 10 % sind im Bereich
Karneval/Schützen/Brauchtum organisiert und ebenso 10 % sind in einer
kirchlichen Gruppe. 6 % betätigen sich in Gruppierungen der Bereiche Kunst/
Kultur/Theater/ Bühne und jeweils 3 % sind bei den Pfadfindern bzw. der
Feuerwehr/Rettungswesen.
Ein Drittel (29 %) der Jugendlichen sind kein Mitglied in Jugendgruppe/Verein.
[Mehrfachnennungen = 511/ %-Angaben inkl. Nennungen bei „…und zwar“]
Zeitaufwand im Verein:
Durchschnittlich verbringen Schüler*innen 4 ¾ Stunden in der
Woche im Verein bzw. in der Jugendgruppe: Die meisten verwenden 0 bis 2
Stunden (34 %) bzw. 2 bis 5 Stunden (29 %) wöchentlich auf ihre Vereinstätigkeit. 27 % sind noch mit 5 bis 10 Stunden zeitlich in Vereinen gebunden.
Ehrenamtlich aktiv: 80 % der Jugendlichen sind nicht ehrenamtlich (also ohne Bezahlung)
aktiv. Nur 6 % der Befragten sind oft und 14 % manchmal ehrenamtlich aktiv.
Ehrenamtliches Engagement:
Von den 80 %, die nicht ehrenamtlich aktiv sind, würden
sich auch über die Hälfte (62 %) nicht ehrenamtlich engagieren wollen, dies
sind knapp die Hälfte (48 %) aller befragten Schüler*innen. 33 % würden sich
gerne ehrenamtlich engagieren, 21 % davon haben aber keine Zeit dafür, 12
%, wissen nicht wo und wie.
Vereinsmitglied:
Die meisten der Jugendlichen (68 %) könnten sich vorstellen Sport im
Verein oder einer Jugendgruppe zu betreiben.
140
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Die weitere Rangfolge der Bereiche, in der sich die Jugendlichen vorstellen
könnten in einem Verein/einer Gruppe mitzumachen sind: Soziales (18 %),
Musik (17 %), Karneval/Schützen/Brauchtum (13 %), Kultur/Theater/Bühne/
Kreatives (13 %), Umwelt/Tierschutz und Feuerwehr/Rettungswesen (jeweils
10 %) sowie Pfadfinder und Politik (je 6 %).
[Mehrfachnennungen = 591/ %-Angaben inkl. Nennungen bei „…und zwar“]
Thema: Freizeit
Kosten für Freizeit: 74 % der Schüler*innen geben maximal bis zu 20 € in der Woche für
ihre Freizeitbeschäftigungen aus, davon haben 38 % weniger als 10 € zur
Verfügung. 26 % geben mehr als 20 € wöchentlich für ihre Freizeit aus.
Bedarf nach mehr Angeboten:
Der überwiegende Teil der Befragten, nämlich 69 %
hätten gerne mehr „Angebote“ und Treffpunkte für Jugendliche in Erftstadt.
Nur knapp ein Drittel (31 %) halten die Angebote für ausreichend.
Bedarf nach Angebotsarten: 63 % der befragten Schüler*innen gaben an, dass ihnen PartyAngebote in Erftstadt fehlen.
Mit 29 % und 26 % relativ gleichauf folgt der Bedarf nach zusätzlichen
sportlichen und kreativen Angeboten. Mit 19 % rangiert der Bedarf nach
Angeboten (nur) für Mädchen, knapp vor den Angeboten für Menschen mit
Handicap/Behinderung (16 %) und dem Bedarf nach Angeboten (nur) für
Jungen (12 %).
26 % führten den Bedarf nach sonstigen Angeboten weiter aus: Dies sind
insbesondere Kino und Kultur, besseres EKZ/Geschäfte, Jugendtreff/Grillhütte,
Fast-Food, Jugendcafé/-restaurant, Internet-Angebote, Outdoor-Aktionen.
[Mehrfachnennungen = 673/ %-Angaben inkl. Nennungen bei „Sonstige…“]
Lieblingsbeschäftigung:
Sich mit Freunden treffen steht mit 75 % an der Spitze der
Lieblingsbeschäftigungen der Jugendlichen.
Es folgen mit mehr als der Hälfte der Nennungen TV/DVD/YouTube etc.
schauen (67 %), Sport (58 %), rumhängen (56 %) und Kino (51 %).
Knapp die Hälfte gibt als Lieblingsbeschäftigung chatten/twittern/Facebook/
Instagram (48 %), PC/Konsole spielen (47 %) oder shoppen (43 %) an.
Noch ca. ein Viertel bzw. ein Fünftel zählt Discobesuch/Feiern (24 %), oder
etwas Kreatives tun (20 %) zur Lieblingsbeschäftigung. Es folgen lesen (17 %),
Konzerte besuchen (12%), programmieren (8 %), bloggen (7 %), Jugendtreff
besuchen (4 %) und Theater (2 %).
Deutlich wird die Bedeutung der Neuen Medien (Internet, Smartphone) und
dass diese Einzug in den Alltag der Jugendlichen als Lieblingsbeschäftigung
gefunden haben anhand der Vielzahl der Nennungen (677 von 2110) in
diesem Bereich.
[Mehrfachnennungen = 2110]
Gruppengröße:
44 % der Schüler*innen verbringen ihre Freizeit am liebsten in einer
kleineren Gruppe von 2 bis 5 Personen, 13 % bevorzugen es ihre Zeit in
größeren Gruppen mit mehr als 5 Personen zu verbringen. 7 % sind am
141
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
liebsten für sich alleine. 36 % verbringen ihre Freizeit gleich gerne in kleineren
oder größeren Gruppen sowie alleine.
Politikinteresse:
Insgesamt 68 % der Befragten interessieren sich für Politik, wobei dies
über die Hälfte (55 %) manchmal tut. Ein Drittel (32 %) interessiert sich nie für
Politik.
Musikinstrument:
30 % der Schüler*innen spielen ein Instrument oder singen, 70 % nicht.
Musik und Theater mit anderen:
61 % würden nicht gerne mit anderen Musik machen
oder Theaterspielen, 23 % sind unentschlossen und 16 % würden gemeinsames Musizieren oder Theaterspielen begrüßen.
Musikrichtung:
Die Rangfolge der Musikgenres, die den Jugendlichen am meisten
gefällt, ist: Pop/Charts (49 %), HipHop/Rap (35 %), Rock/Alternative/Indie (7
%), Soul/RnB (4 %), HeavyMetal/HardRock/Punk (3 %) und Schlager (2 %).
[Ergänzend sei hier angemerkt, dass bei der letzten Rubrik „Hinweise“
mehrfach (14 mal) der Wunsch nach der Möglichkeit der Mehrfachnennung
bei dieser Frage geäußert wurde, mit der Anmerkung dass Musikrichtungen
fehlen würden, wie Elektro, House, Techno, Dupstep, Klassik, Filmmusik.]
Hinweise, Wünsche und Anregungen:
In dieser Rubrik hatten die Schüler*innen die
Möglichkeit in offener Textform zusätzliche Bemerkungen einzutragen. Dies
haben 193 Jugendliche (50 %) genutzt.
Um die Antworten auswerten zu können, wurden die einzelnen Einträge, die
verschiedene Themenbereiche beinhalteten, ggf. aufgeteilt und inhaltlich
sortiert. Die so entstandenen 280 Einträge konnten in 13 thematischen
Kategorien gebildet werden, wo zusammengefasst nachstehende Wünsche/
Bedarfe besonders häufig genannt wurden:
Jugendkultur: Musik, Konzerte, Disco, Party, Feiern, Kino, Club, Kreatives
Kino, Party-/Disco- und Feiermöglichkeiten
ÖPNV: Busverbindungen
Bessere Busverbindungen/Anbindung der Stadtteile untereinander
und in andere Städte
Sport: Angebote, Plätze und Ausstattung
Verbesserung der Sportangebote, insbesondere Plätze, verschiedene
Outdoor-Möglichkeiten
Einkaufsmöglichkeiten: Geschäfte, EKZ
Mehr Shopping-Möglichkeiten, Geschäfte/EKZ
Gastronomie: Cafés, Restaurants
Mehr Gastronomie für Jugendliche,
Restaurants
142
insbesondere
Fast-Food-
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Allgemein: Jugendsituation und Angebote
Mehr Angebote für Jugendliche, wie Treffs/Parks in den Stadtteilen,
mehr Lobby/Verständnis für Jugendliche
Jugendtreffs: Grillhütten etc.
Öffentliche Treffpunkte für Jugendliche, wie Jugendtreffs,
Jugendzentren, Jugendclubs, Grillhütten, Plätze, Parks, Überdachungen
Internet: W-LAN, Games
Besseres Internet, freies W-LAN (in Erftstadt, Bussen, Schulen)
Besondere Angebote: Aktionen, Aktivitäten
Angebote für Behinderte, Asylanten, Mädchen und ehrenamtliche
Möglichkeiten, Aktionen für eine saubere Stadt
Schule: Schulsystem, -regeln
Besseres Schulsystem, andere Schulregelungen (Karneval, Gelände)
Wege: Straßen und Verkehrsordnung
Ausbesserung von Straßen, StVO-Beschilderung, Reitwege
Befragung: Wünsche, Anregungen, Ergänzungen, Kritik
Mehrfachnennungen, Frage 31: fehlende Musikrichtungen, Frage 29:
Definition, schulspezifische Fragen, Kritik an Umfrage/Grafik
XY: keine Kritik, Hinweise, Wünsche, Anregungen, nicht zuzuordnendes
143
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Präsentation der Auswertungsergebnisse
Kernaussagen im JHA und SchulA:
mit
zehn
Abbildung 42: PowerPoint-Präsentation "Jugendbefragung: Erftstadt 2016"
Auswertungsergebnisse in Kernaussagen
Im Fokus der Befragung standen „Jugendliche im besten Alter“, also um die 15 Jahre alt…
[97,9 % der Befragten sind zwischen 14 und 16 Jahren alt, davon mehr als die Hälfte 15 Jahre
(58,8 %)].
Die beteiligten 385 Jugendlichen haben sich mit ca.
30 Fragen zu 4 Themenbereichen auseinandergesetzt, und zwar:
„Leben in Erftstadt“, „Freundeskreis“, „Schule und
Vereinszugehörigkeit“ und „Freizeit“.
Neben dem jugendgerechten Zugang der webbasierten Befragung über die Software GrafStat
stellte dies auch eine Arbeitserleichterung dar, da
Daten aus ca. 12.000 Antworten auszuwerten
waren.
Abbildung 43: Jugendbefragung "Themen & Inhalte"
Die offene Rubrik für „Hinweise, Wünsche und Anregungen“ war aufschlussreich, da sich
hier Bedarfe und Trends verdeutlichten, Befragungsergebnisse bestätigt wurden und
persönliche Äußerungen möglich waren, wie z.B. [Zitat:
„Allgemein fände ich es gut, wenn sich Erftstadt mehr nach der Jugend richten würde, da
es viele Jugendliche in Erftstadt gibt.“ ]
Immerhin ist 1/5 der Bevölkerung zu berücksichtigen, wenn von „vielen Jugendlichen“ die
Rede ist (0 – 21 J. = rd. 9.880). Deshalb wird bei der Darstellung der Ergebnisse bewusst ein
144
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Perspektivwechsel vorgenommen. Es war den beteiligten Jugendverbänden wichtig, den
Fokus auf eine positive Deutung zu legen, um Potentiale zu erkennen und daraus Ideen für
die weitere Arbeit ableiten zu können.
Die einzelnen Zahlen werden an dieser Stelle
vernachlässigt, können jedoch im Anhang
nachgelesen werden.
Das, was bei der Auswertung der Befragungsergebnisse aufgefallen ist, soll aus Sicht der
Jugendlichen in prägnanten und sozusagen
„kernigen“ Aussagen formuliert und auf den Punkt
gebracht werden, weshalb also die Befragung in 10
Punkten mit Kernaussagen zusammenfasst wird.
Abbildung 44: Jugendbefragung "10-Punkte-Plan"
»
1. „…ich lebe gerne in Erftstadt, aber für junge Menschen ist es
allgemein etwas weniger angenehm…“
Bei den Fragen nach dem persönlichen bzw.
allgemeinen Lebensgefühl eröffnete sich eine
Abweichung: Auf persönlicher Ebene wird das
Leben in Erftstadt positiv wahrgenommen. Auf
einer allgemeinen Ebene (also losgelöst von
eigenen Emotionen) wird scheinbar eher
abstrahiert, strukturelle Gegebenheiten werden
zugrunde gelegt und differenzierter als „weniger
angenehm“ eingeschätzt.
Abbildung 45: Jugendbefragung "Lebensgefühl"
»
2. „…ich brauche gute (Bus-)Verbindungen…“
Bei der Frage nach der Mobilität wurde deutlich, dass Erftstadt als Flächengemeinde für
Jugendliche eine Herausforderung darstellt. Um zur Schule zu kommen, Freunde zu treffen,
in Kontakt zu bleiben oder einer Lieblingsbeschäftigung nachzugehen sind Jugendliche auf
gute Verbindungen angewiesen:
a) Eine gute ÖPNV-Anbindung, also gute
Busverbindungen (das am häufigsten genutzte
Verkehrsmittel),
b) „verfügbare“ Eltern mit Auto,
c) ein gut ausgebautes Wegenetz für
Fahrräder,
d) aber auch eine gute, schnelle,
kostenlose und überall verfügbare InternetVerbindung (W-LAN).
Abbildung 46: Jugendbefragung "Mobilität"
145
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
» 3. „…meine Freunde sind mir wichtig…“
An mehreren Stellen der Befragung wurde deutlich, dass
„Freunde haben“ und „Freunde treffen“ eine sehr große
Bedeutung in der Lebenswelt der Jugendlichen hat. 2/3
der Jugendlichen gehören einer Clique an, die sich
mehrmals in der Woche trifft.
Anmerkung: Bedenklich ist an dieser Stelle aber doch,
dass sich 1/3 der Jugendlichen keiner Clique zugehörig
fühlen. Insbesondere im Hinblick auf den hohen
Stellenwert, den Freundschaft bei Jugendlichen hat.
Abbildung 47: Jugendbefragung "Cliquen & Freunde"
»
4. „…ich kenne keinen, der mir hilft…“
1/3 der Jugendlichen wissen, wen sie bei Problemen
(außerhalb von Familie und Freunden) ansprechen
können (die hierbei jedoch aktiv selbst zu benennen
war), wie z.B. Jugendamt, Jugendzentrum, Mobilé,
Lehrer oder Beratungsstellen und Kirchen. Allerdings ist
auch hier auffällig, dass 2/3 keine Ansprechperson bei
Problemen kennen. Hier stellt sich die Frage, ob
geeignete Angebote geschaffen oder vorhandene
(Beratungs-)Angebote
jugendgerecht
bekannter
gemacht werden müssten.
Abbildung 48: Jugendbefragung "Ansprechperson"
»
5. „…Schule + 2 Std. täglich: Was bleibt da noch für Freunde,
Hobbys, freie Zeit?…“
Im Durchschnitt werden ca. 2 Stunden täglich mit
Schulaufgaben und Zeiten im Verein oder einer
Jugendgruppe verbracht. 1/3 der Jugendlichen
wenden sogar mehr als täglich 2 Stunden auf. Das
spricht dafür, dass die Jugendlichen neben der
Schule
strukturell
eingebunden
sind,
Verpflichtungen nachgehen und darüber hinaus
wenig frei verfügbare Zeit übrig bleibt.
Abbildung 49: Jugendbefragung "Lebenszeit"
146
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
»
6. „…ich mache gerne Sport mit anderen…“
2/3 der Jugendlichen verbringen ihre Zeit im Verein und zwar hauptsächlich mit Sport. 20%
der Jugendlichen sind bereits ehrenamtlich aktiv. 40% aller Befragten, würden sich gerne
ehrenamtlich engagieren, wovon die Hälfte aber angibt keine Zeit dafür zu haben.
Die meisten der Jugendlichen (68%) können sich
vorstellen Sport im Verein oder einer
Jugendgruppe zu betreiben, gefolgt von Vereinen
in den Bereichen Soziales (18%) und Musik (17%).
Auch hier liegt die Vermutung nahe, dass die
Motivation in einer Vereinsmitgliedschaft oder
ehrenamtlichen Tätigkeit darin liegt, etwas mit
Freunden zusammen zu machen.
Abbildung 50: Jugendbefragung "Verein & Ehrenamt"
»
7. „…zuhause oder draußen, Hauptsache mit Freunden und
jugendgerecht!…“
Sich zuhause bzw. bei Freund*innen treffen ist für ¾ der Jugendlichen wichtig. Ebenso
bedeutsam sind aber auch Plätze im öffentlichen Raum
als Jugend-Treffpunkte. Das muss bei der Stadtplanung
berücksichtigt werden: Jugendliche wollen sich draußen
aufhalten, sie suchen sich ihre „Räume“ und eignen sich
diese an! Treffpunkte jugendgerecht zu gestalten heißt,
zu ermöglichen sich mit Freund*innen zu treffen, dort
gemeinsam etwas machen zu können (wie Sport und
Musik) und am besten noch etwas zu Essen und Trinken
bekommen zu können.
Abbildung 51: Jugendbefragung "Treffpunkte"
»
8. „…ich will mehr!…“ Angebote, Treffpunkte, Party, Busse: für
wenig Geld
1/3 der Jugendlichen halten die Angebote in Erftstadt für ausreichend, 2/3 hätten gerne
mehr „Angebote“ und Treffpunkte für Jugendliche in
Erftstadt. Insbesondere besteht der Wunsch nach mehr
Party- und Feiermöglichkeiten, aber auch nach
sportlichen und kreativen Angeboten. Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass sie aufgrund der Altersgruppe
ortsnah liegen bzw. gute Busverbindungen dorthin
gegeben sein müssten. Zudem spielt der Kostenfaktor
eine Rolle, da die meisten weniger als 10 € pro Woche
für ihre Freizeit ausgeben können.
Abbildung 52: Jugendbefragung "Freizeit & Angebote"
147
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
»
9. „…meine Freunde sind mir die Liebsten, auch mit
Smartphone und im Internet…“
Im Schnitt wurden hier 5,5 Tätigkeiten als Lieblingsbeschäftigung angegeben. Sich mit
Freunden treffen steht jedoch mit 75 % an der Spitze der Lieblingsbeschäftigungen der
Jugendlichen.
Deutlich
wird
auch
die
jugendkulturelle Bedeutung der Neuen Medien
(Internet, Smartphone), und dass diese Einzug in den
Alltag der Jugendlichen als Lieblingsbeschäftigung
gefunden haben, anhand der Vielzahl der Nennungen
in diesem Bereich. Über die Hälfte der Jugendlichen
zählen auch Sport, rumhängen und Kino zu ihren
Lieblingsbeschäftigungen. Shoppen gehört für 43%
dazu. Etwas abgeschlagen folgen: Disco/Feiern,
etwas Kreatives tun, sowie lesen und Konzerte
besuchen.
Abbildung 53: Jugendbefragung "Lieblingsbeschäftigung"
»
10. „…Musik (hören) ist mir wichtig…“
1/3 der Jugendlichen machen selbst Musik. Das Potential
derjenigen, die ggf. mit anderen Musikmachen oder
Theaterspielen würden, kann mit rd. 40 % beziffert werden.
Der Musikgeschmack liegt bei den Jugendlichen vorrangig bei
Pop/Charts (49 %) und HipHop/Rap (35 %). Allerdings wurde
auch in den frei formulierten Anmerkungen deutlich, dass
unterschiedliche Musikrichtungen gehört werden und
scheinbar das Hören von Musik grundsätzlich wichtig ist.
Abbildung 54: Jugendbefragung "Leben mit Musik"
»
„Potentiale: Was Jugendliche wollen…“
Das Fazit aus diesen 10 Punkten zum Einblick in die Lebenswelt der Jugendlichen zeigt, dass
einerseits eine hohe persönliche Zufriedenheit besteht,
aber
andererseits
auch
Optimierungsund
Ausbaubedarf – wobei die Vorstellungen und Wünsche
der Jugendlichen im Großen und Ganzen weder
abwegig, noch utopisch erscheinen. Jugendliche wollen
eine ortsnahe gute Versorgungsstruktur mit für sie
attraktiven Angeboten und Treffpunkten. D. h. gut
erreichbare, preiswerte Angebote und (öffentliche)
Treffpunkte vor Ort mit Sport, Party und Fast-Food…
Abbildung 55: Jugendbefragung "Fazit"
148
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Erftstadt 2016 - 2020
Herzlichen Dank
an alle, die durch ihre Beteiligung zum Gelingen der Jugendbefragung und des Kinderund Jugendförderplanes beigetragen haben, insbesondere
-
allen Schüler*innen der 9. Klassen in den weiterführenden Schulen in
Erftstadt,
den Lehrer*innen, die dies in ihrer Unterrichtszeit durchgeführt haben,
den Schulleitungen, die dies ermöglicht haben,
den Freien Trägern, die die Initiative ergriffen haben, am Ball geblieben sind
und engagiert für die Interessen der Jugendlichen eintreten,
den Schulsozialarbeiterinnen des Jugendamtes für ihre Begleitung,
den Fachkräften von Mobilé und Jugendzentrum der Abteilung Jugendarbeit,
die von Anfang bis Ende beraten, geholfen und fachlich diskutiert haben,
den Politiker*innen des JHA für ihre Unterstützung und Interesse,
und allen anderen, die tatkräftig und unterstützend mitgewirkt haben!
149