Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
173 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
08.06.17, 15:04
Aktualisiert
07.11.18, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 242/2017
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 / 61 Datum: 03.05.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
20.06.2017
vorberatend
19.09.2017
beschließend
Antrag bzgl. Ausbau des Radwegenetzes in Erftstadt und Bau eines Radschnellweges
von Erftstadt nach Köln
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
noch unbenoch unbekannt
kannt
Folgekosten in €:
noch unbekannt
Kostenträger:
Eigenbetrieb Straßen
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2018, Planungskosten
Ja
X Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
noch
unbekannt
noch unbekannt
X Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Ausbau des Radwegenetzes innerhalb der Ortsdurchfahrten in Erftstadt
Die meisten Ortsdurchfahrten sind in der Straßenbaulast des Landesbetriebs Straßenbau
NRW und des Rhein-Erft-Kreises. Hierzu gehören auch alle parallel zu diesen qualifizierten
Straßen verlaufenden Radwege bzw. kombinierten Geh- und Radwege.
Jede technische sowie verkehrsrechtliche Änderung an diesen Radwegen (oder Radfahrstreifen) ist daher gemeinsam mit den zugehörigen Baulastträgern abzustimmen bzw. zu
planen.
Veränderungen der Geh- und Radwege (auch kombinierte Wege) an Stadtstraßen obliegen
allein der Stadt. Es ist daher sinnvoll alle noch erforderlichen und fehlenden Radwegeverbindungen sowie Radwegeverbesserungen innerhalb der Ortslagen in einer Prioritätenliste
aufzuführen um sie dann nacheinander in einem finanziell verträglichen Maße 2018 umzusetzen.
Ausbau des Radwegenetzes außerhalb der angebauten Ortsdurchfahrten in Erftstadt
Im Radwegenetzplan der Stadt Erftstadt sind die meisten erforderlichen außerörtlichen
Wegeverbindungen bereits vorhanden. Der gültige Radwegenetzplan (aus dem Jahr 1992)
ist größtenteils bereits umgesetzt. Dennoch sollte er entsprechen den derzeitigen Ansprüchen überprüft und fortgeschrieben werden. Hierzu beabsichtige ich 2018 ein qualifiziertes
Ingenieurbüro mit der Bearbeitung zu beauftragen.
Grundsätzlich kann der neue Radwegenetzplan auch im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes betrachtet werden und ggf. in diesem mit einfließen.
Ausbau eines Radschnellweges „Erftstadt – Hürth – Köln“
Für den Ausbau eines Radschnellweges „Erftstadt – Hürth – Köln“ ist vorab die Durchführung einer Machbarkeitsstudie erforderlich, welche die klar definierten und vorgegebenen
Qualitätskriterien für die Anlage von Radschnellwegen berücksichtigt. Zu diesen Qualitätskriterien gehört unter anderem eine durchgängige Trennung zwischen Rad- und Fußverkehr und bei bereits baulichen getrennten Geh- und Radwegen eine Mindestbreite von vier
Metern.
Im Stadtgebiet von Erftstadt ist bei der vorgeschlagenen Routenführung vom Bahnhof Liblar
entlang der Ville Richtung Otto-Maigler-See das Einvernehmen und die Genehmigungen
der Unteren Landschaftsbehörde sowie des Landesbetriebes Forst NRW einzuholen.
Der genaue Trassenverlauf muss vor einem Planfeststellungsverfahren durch ein
Linienbestimmungsverfahren untersucht und planungsrechtlich festgestellt werden.
Ich schlage vor in einem ersten Schritt die grundsätzliche Zustimmung für eine
gemeinsame Untersuchung zur Trassenführung von der Stadt Hürth, der Stadt Brühl und
der Stadt Köln einzuholen.
Über das Ergebnis werde ich im Ausschuss zur gegebenen Zeit berichten
(Erner)
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