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Antrag (Antrag bzgl. Ausbau des Radwegenetzes in Erftstadt und Bau eines Radschnellweges von Erftstadt nach Köln)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
173 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
08.06.17, 15:04
Aktualisiert
07.11.18, 15:03
Antrag (Antrag bzgl. Ausbau des Radwegenetzes in Erftstadt und Bau eines Radschnellweges von Erftstadt nach Köln) Antrag (Antrag bzgl. Ausbau des Radwegenetzes in Erftstadt und Bau eines Radschnellweges von Erftstadt nach Köln)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 242/2017 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 / 61 Datum: 03.05.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Grüne leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin Bemerkungen 20.06.2017 vorberatend 19.09.2017 beschließend Antrag bzgl. Ausbau des Radwegenetzes in Erftstadt und Bau eines Radschnellweges von Erftstadt nach Köln Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: noch unbenoch unbekannt kannt Folgekosten in €: noch unbekannt Kostenträger: Eigenbetrieb Straßen Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2018, Planungskosten Ja X Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: noch unbekannt noch unbekannt X Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung:  Ausbau des Radwegenetzes innerhalb der Ortsdurchfahrten in Erftstadt Die meisten Ortsdurchfahrten sind in der Straßenbaulast des Landesbetriebs Straßenbau NRW und des Rhein-Erft-Kreises. Hierzu gehören auch alle parallel zu diesen qualifizierten Straßen verlaufenden Radwege bzw. kombinierten Geh- und Radwege. Jede technische sowie verkehrsrechtliche Änderung an diesen Radwegen (oder Radfahrstreifen) ist daher gemeinsam mit den zugehörigen Baulastträgern abzustimmen bzw. zu planen. Veränderungen der Geh- und Radwege (auch kombinierte Wege) an Stadtstraßen obliegen allein der Stadt. Es ist daher sinnvoll alle noch erforderlichen und fehlenden Radwegeverbindungen sowie Radwegeverbesserungen innerhalb der Ortslagen in einer Prioritätenliste aufzuführen um sie dann nacheinander in einem finanziell verträglichen Maße 2018 umzusetzen.  Ausbau des Radwegenetzes außerhalb der angebauten Ortsdurchfahrten in Erftstadt Im Radwegenetzplan der Stadt Erftstadt sind die meisten erforderlichen außerörtlichen Wegeverbindungen bereits vorhanden. Der gültige Radwegenetzplan (aus dem Jahr 1992) ist größtenteils bereits umgesetzt. Dennoch sollte er entsprechen den derzeitigen Ansprüchen überprüft und fortgeschrieben werden. Hierzu beabsichtige ich 2018 ein qualifiziertes Ingenieurbüro mit der Bearbeitung zu beauftragen. Grundsätzlich kann der neue Radwegenetzplan auch im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes betrachtet werden und ggf. in diesem mit einfließen.  Ausbau eines Radschnellweges „Erftstadt – Hürth – Köln“ Für den Ausbau eines Radschnellweges „Erftstadt – Hürth – Köln“ ist vorab die Durchführung einer Machbarkeitsstudie erforderlich, welche die klar definierten und vorgegebenen Qualitätskriterien für die Anlage von Radschnellwegen berücksichtigt. Zu diesen Qualitätskriterien gehört unter anderem eine durchgängige Trennung zwischen Rad- und Fußverkehr und bei bereits baulichen getrennten Geh- und Radwegen eine Mindestbreite von vier Metern. Im Stadtgebiet von Erftstadt ist bei der vorgeschlagenen Routenführung vom Bahnhof Liblar entlang der Ville Richtung Otto-Maigler-See das Einvernehmen und die Genehmigungen der Unteren Landschaftsbehörde sowie des Landesbetriebes Forst NRW einzuholen. Der genaue Trassenverlauf muss vor einem Planfeststellungsverfahren durch ein Linienbestimmungsverfahren untersucht und planungsrechtlich festgestellt werden. Ich schlage vor in einem ersten Schritt die grundsätzliche Zustimmung für eine gemeinsame Untersuchung zur Trassenführung von der Stadt Hürth, der Stadt Brühl und der Stadt Köln einzuholen. Über das Ergebnis werde ich im Ausschuss zur gegebenen Zeit berichten (Erner) -2-