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Allgemeine Vorlage (3. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch", hier: Beschlußfassung als Satzung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,1 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (3. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch",
hier: Beschlußfassung als Satzung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Hackhausen BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl -621-00 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 226/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 29.01.1998 12.02.1998 26.02.1998 TOP: 3. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch", hier: Beschlußfassung als Satzung I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 26. 02. 1998 die 3. Änderung -vereinfachte Änderung - des o. a. Bebauungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschließen. Um Verzögerungen zu vermeiden, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, in der gleichen Sitzung die 3. Änderung -vereinfachte Änderung- des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch", als Satzung zu beschließen. Den benachbarten Grundstückseigentümern wurde zwischenzeitlich Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es wird davon ausgegangen, daß keine Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Da die Frist zur Stellungnahme noch nicht abgelaufen ist, wird in der Sitzung hierüber endgültig berichtet. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -KeineIII. Beschlußvorschlag: "Die 3. Änderung - vereinfachte Änderung - des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch", wird als Satzung gem. § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen." Der Gemeindedirektor - Ramm IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: