Daten
Kommune
Jülich
Größe
137 kB
Datum
25.01.2016
Erstellt
15.01.16, 13:06
Aktualisiert
15.01.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Es
Jülich, 12.01.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 23/2016
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
25.01.2016
TOP
Ergebnisse
Masterplan altengerechte Quartiere. NRW
hier: Zuwendungsbescheid vom 29.12.2015 zum Antrag der Stadt Jülich vom 20.02.2015
Anlg.:
V
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
In seiner Sitzung vom 12.03.2015 hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, das Konzept zur Weiterentwicklung des Stadtteilbüros Nord zum Quartierstützpunkt umzusetzen und das Ladenlokal
Heinrich-Hertz-Straße 17 anzumieten. (vgl. Vorlage Nr.123/2015 sowie 1. Ergänzung). Als ein
Schwerpunkt des künftigen Quartiersmanagements wurde die Schaffung eines altengerechten Quartiers definiert.
Mit Datum vom 20.02.2015 hat die Verwaltung mit dem Antrag „Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW, hier: in Jülich Quartier Nordviertel“ die Aufnahme in das entsprechende Förderprogramm des Landes NRW beantragt. Nach Feststellung des Jahresabschluss 2012 durch den Stadtrat
am 03.12.2015 und positiver Stellungnahme der Kommunalaufsicht erfolgte die Bewilligung durch
die Bezirksregierung Düsseldorf, der Zuwendungsbescheid ging am 29.12.2016 hier ein.
Die Entwicklung des Nordviertels zum altengerechten Quartier steht im Kontext des „Masterplan
altengerechte Quartiere. NRW“. Mit diesem Masterplan hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW im Jahr 2013 ein Strategie- und Handlungskonzept zum
selbstbestimmten Leben im Alter vorgestellt. Der Masterplan soll die Grundlage dafür schaffen,
dass auch alte Menschen ihre Entscheidung des Wohnortes, des „Zuhauses“, unabhängig von
Krankheit oder Pflegebedürftigkeit, frei treffen können.
Immer mehr Menschen werden immer älter. Viele davon sind lange fit und leistungsbereit, nehmen
aktiv am Leben teil und bringen sich mit ihrer Erfahrung und ihren Kompetenzen ein. Es wächst
aber auch die Zahl derjenigen, denen dies aufgrund ihrer persönlichen Lebenssituation nicht möglich ist, weil sie eine medizinische oder pflegerische Unterstützung benötigen. Allerdings wollen
auch bei Pflegebedarf die wenigsten Menschen in eine stationäre Einrichtung wechseln, sondern in
ihrem Zuhause, ihrem sozialen Nahraum wohnen bleiben.
So unterschiedlich die Lebensentwürfe der Menschen heute sind und so wichtig die Beachtung ihrer
spezifischen Bedürfnisse je nach Alter, kulturellem Hintergrund, Geschlecht und sexueller Orientierung, gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Unterstützungsbedarfen auch ist: im Hinblick
auf die Gestaltung der „Lebensphase Alter“ eint mehrheitlich der Wunsch, das eigene Leben in den
vertrauten sozialen und räumlichen Bezügen, also im „Quartier“ gestalten zu können.
Um dieser gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen, müssen die Rahmenbedingungen
dafür geschaffen werden, dass Menschen in jedem Alter - egal ob mit oder ohne Unterstützungsoder Pflegebedarf - so lange wie möglich selbst über ihr Leben bestimmen und entscheiden können.
Deshalb ist es nötig, präventive, maßgeschneiderte und partizipative Ansätze vor Ort zu entwickeln.
Quartier bedeutet vor allem Nachbarschaft und unmittelbarer Lebensraum, der gerade im Alter,
wenn die Lebenskreise kleiner werden, an Bedeutung gewinnt. Quartier – das sind die persönlichen
Netzwerke, die zu mehr Lebensqualität für die Menschen beitragen. Mit einer altengerechten Quartiersentwicklung sollen die Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass ältere Menschen so
leben können, wie sie es sich für ihr Alter vorstellen.
Diesem Verständnis folgen gleichermaßen die bundesgeförderten Projekte „NAH – Netzwerk ambulante Hilfen“ und „Lokale Allianzen für Demenz“, mit denen die Stadt Jülich bereits seit 2014
den Ausbau flankierender Unterstützungsangebote auch in den Dörfern vorantreibt.
Der Quartiersansatz geht von folgenden Annahmen aus:
• Ein Quartier mit vielen Möglichkeiten zur individuellen Lebensgestaltung und zum eigenen Engagement kann viel dazu beitragen, gesundheitliche Probleme und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden
oder abzumildern.
• In altengerechten Quartieren werden Beratung, Wohnraumanpassung, niedrigschwellige Angebote
und professionelle Unterstützungsleistungen so verknüpft, dass immer genau die erforderliche und
gewünschte Unterstützung in Anspruch genommen werden kann. Der Neubau weiterer kosten- und
personalintensiver stationärer Einrichtungen wird entbehrlich.
• Die niedrigschwelligen und ortsnahen Versorgungsangebote können vor allem pflegenden Angehörigen helfen, Pflege und eigene Bedürfnisse besser in Einklang zu bringen.
• Durch eine umfassende Quartiersgestaltung, in die alle Akteurinnen und Akteure vor Ort einbezogen sind, kann die Versorgungsstruktur insgesamt aufeinander abgestimmt und koordiniert werden.
So können kostenintensive Doppelstrukturen reduziert und Synergieeffekte (z. B. bei Fahrt- und
Vorhaltekosten) genutzt werden. Die aufzuwendenden Finanzmittel können zielgenauer zugunsten
der älteren Menschen eingesetzt werden. Vor allem die multifunktionale und generationenübergreifende Infrastrukturnutzung bietet viel Potential, muss aber entsprechend ausgebaut werden.
• Im Personalbereich lassen sich mit einer ortsnahen Ausrichtung der Infrastruktur professionell
erbrachte Leistungen und ehrenamtliches Engagement besser verbinden als im stationären Bereich.
So kann Qualität professionell gesichert und zugleich der zusätzliche Bedarf an Fachkräften begrenzt werden.
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• In der Quartierstruktur können ältere Menschen ihre vielfältigen Kenntnisse und ihr Erfahrungswissen einbringen.
Auf dem Weg zu einem altengerechten Quartier ist ein ganzes Bündel von Maßnahmen in sehr unterschiedlichen Bereichen notwendig. Bisher umfasst der Masterplan die folgenden vier Handlungsfelder:
• Handlungsfeld ‚Sich versorgen‘
• Handlungsfeld ‚Wohnen‘
• Handlungsfeld ‚Gemeinschaft erleben‘
• Handlungsfeld ‚Sich einbringen‘
Die konkrete Ausgestaltung der vier Handlungsfelder liegt in der Kommune, bei den im Quartier
lebenden Menschen und ihren Interessenvertretungen. Daher muss eine altengerechte Quartiersentwicklung einbeziehen:
• die Bürgerinnen und Bürger einer Stadt: ältere Menschen, pflegende Angehörige, ehrenamtliche
Helferinnen und Helfer etc.
• die Interessenvertretungen, Vereine und Selbsthilfegruppen, namentlich die örtlichen Seniorinnenund Seniorenvertretungen, Angehörigenverbände, Behindertenverbände u.v.m.
• Kirchengemeinden, Religionsgemeinschaften, Nachbarschaftsvereine, Sportvereine, kulturelle
bürgerschaftliche Initiativen
• die Wohlfahrtsverbände in ihrem Wirken sowohl als Leistungsanbieter wie auch als Interessenvertretung älterer Menschen
• andere Anbieterinnen und Anbieter von Dienstleistungen rund um Gesundheit und Pflege; auch
stationäre Einrichtungen, Pflegedienste, Krankenhäuser
• Geschäftsleute, Handwerk, lokale Wirtschaft und entsprechende Vereinigungen
• Bildungs- und Kultureinrichtungen
• Nahverkehrsbetriebe und andere öffentliche Dienstleister
• Politik und Verwaltung unter Einbeziehung aller kommunalen Ebenen und Ämter
Das Land hat zur Begleitung der Projekte vor Ort das Landesbüro altengerechte Quartiere.NRW
eingerichtet. Das Landesbüro bietet Beratung, Exkursionen, Werkstätten und Informationsveranstaltungen. Überdies organisiert das Büro den landesweiten Austausch zwischen den Quartiersentwickler(inne)n.
Zum aktuellen Stand:
Das Projekt startete mit Jahresbeginn, die Laufzeit beträgt zwei Jahre und zwei Monate: Der Bewilligungszeitraum beginnt am 1.01.2016 und endet am 28.02.2018.
Bei der gewährten Zuweisung i.H.v. 44.084,08€ handelt es sich um eine Festbetragsfinanzierung zu
den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Diese belaufen sich auf 84.160,54 €. Die Zuweisung enthält Mittel für Sachausgaben und Veranstaltungen sowie eine anteilige Festbetragsfinanzierung für
Personalkosten im Umfang einer halben ½ Stelle min. gem. EG 10. (in Summe 33.254,08 € für den
Bewilligungszeitraum.) Die personelle Besetzung erfolgt im Wege einer Einsatzverfügung bzw.
über eine Stundenaufstockung.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
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ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
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x
nein
nein
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