Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Masterplan altengerechte Quartiere. NRW hier: Zuwendungsbescheid vom 29.12.2015 zum Antrag der Stadt Jülich vom 20.02.2015)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
137 kB
Datum
25.01.2016
Erstellt
15.01.16, 13:06
Aktualisiert
15.01.16, 13:06
Sitzungsvorlage (Masterplan altengerechte Quartiere. NRW
hier: Zuwendungsbescheid vom 29.12.2015 zum Antrag der Stadt Jülich vom 20.02.2015) Sitzungsvorlage (Masterplan altengerechte Quartiere. NRW
hier: Zuwendungsbescheid vom 29.12.2015 zum Antrag der Stadt Jülich vom 20.02.2015) Sitzungsvorlage (Masterplan altengerechte Quartiere. NRW
hier: Zuwendungsbescheid vom 29.12.2015 zum Antrag der Stadt Jülich vom 20.02.2015) Sitzungsvorlage (Masterplan altengerechte Quartiere. NRW
hier: Zuwendungsbescheid vom 29.12.2015 zum Antrag der Stadt Jülich vom 20.02.2015)

öffnen download melden Dateigröße: 137 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: Es Jülich, 12.01.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 23/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 25.01.2016 TOP Ergebnisse Masterplan altengerechte Quartiere. NRW hier: Zuwendungsbescheid vom 29.12.2015 zum Antrag der Stadt Jülich vom 20.02.2015 Anlg.: V SD.Net Beschlussentwurf: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Begründung: In seiner Sitzung vom 12.03.2015 hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, das Konzept zur Weiterentwicklung des Stadtteilbüros Nord zum Quartierstützpunkt umzusetzen und das Ladenlokal Heinrich-Hertz-Straße 17 anzumieten. (vgl. Vorlage Nr.123/2015 sowie 1. Ergänzung). Als ein Schwerpunkt des künftigen Quartiersmanagements wurde die Schaffung eines altengerechten Quartiers definiert. Mit Datum vom 20.02.2015 hat die Verwaltung mit dem Antrag „Entwicklung altengerechter Quartiere in NRW, hier: in Jülich Quartier Nordviertel“ die Aufnahme in das entsprechende Förderprogramm des Landes NRW beantragt. Nach Feststellung des Jahresabschluss 2012 durch den Stadtrat am 03.12.2015 und positiver Stellungnahme der Kommunalaufsicht erfolgte die Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf, der Zuwendungsbescheid ging am 29.12.2016 hier ein. Die Entwicklung des Nordviertels zum altengerechten Quartier steht im Kontext des „Masterplan altengerechte Quartiere. NRW“. Mit diesem Masterplan hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW im Jahr 2013 ein Strategie- und Handlungskonzept zum selbstbestimmten Leben im Alter vorgestellt. Der Masterplan soll die Grundlage dafür schaffen, dass auch alte Menschen ihre Entscheidung des Wohnortes, des „Zuhauses“, unabhängig von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit, frei treffen können. Immer mehr Menschen werden immer älter. Viele davon sind lange fit und leistungsbereit, nehmen aktiv am Leben teil und bringen sich mit ihrer Erfahrung und ihren Kompetenzen ein. Es wächst aber auch die Zahl derjenigen, denen dies aufgrund ihrer persönlichen Lebenssituation nicht möglich ist, weil sie eine medizinische oder pflegerische Unterstützung benötigen. Allerdings wollen auch bei Pflegebedarf die wenigsten Menschen in eine stationäre Einrichtung wechseln, sondern in ihrem Zuhause, ihrem sozialen Nahraum wohnen bleiben. So unterschiedlich die Lebensentwürfe der Menschen heute sind und so wichtig die Beachtung ihrer spezifischen Bedürfnisse je nach Alter, kulturellem Hintergrund, Geschlecht und sexueller Orientierung, gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Unterstützungsbedarfen auch ist: im Hinblick auf die Gestaltung der „Lebensphase Alter“ eint mehrheitlich der Wunsch, das eigene Leben in den vertrauten sozialen und räumlichen Bezügen, also im „Quartier“ gestalten zu können. Um dieser gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen, müssen die Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass Menschen in jedem Alter - egal ob mit oder ohne Unterstützungsoder Pflegebedarf - so lange wie möglich selbst über ihr Leben bestimmen und entscheiden können. Deshalb ist es nötig, präventive, maßgeschneiderte und partizipative Ansätze vor Ort zu entwickeln. Quartier bedeutet vor allem Nachbarschaft und unmittelbarer Lebensraum, der gerade im Alter, wenn die Lebenskreise kleiner werden, an Bedeutung gewinnt. Quartier – das sind die persönlichen Netzwerke, die zu mehr Lebensqualität für die Menschen beitragen. Mit einer altengerechten Quartiersentwicklung sollen die Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, dass ältere Menschen so leben können, wie sie es sich für ihr Alter vorstellen. Diesem Verständnis folgen gleichermaßen die bundesgeförderten Projekte „NAH – Netzwerk ambulante Hilfen“ und „Lokale Allianzen für Demenz“, mit denen die Stadt Jülich bereits seit 2014 den Ausbau flankierender Unterstützungsangebote auch in den Dörfern vorantreibt. Der Quartiersansatz geht von folgenden Annahmen aus: • Ein Quartier mit vielen Möglichkeiten zur individuellen Lebensgestaltung und zum eigenen Engagement kann viel dazu beitragen, gesundheitliche Probleme und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder abzumildern. • In altengerechten Quartieren werden Beratung, Wohnraumanpassung, niedrigschwellige Angebote und professionelle Unterstützungsleistungen so verknüpft, dass immer genau die erforderliche und gewünschte Unterstützung in Anspruch genommen werden kann. Der Neubau weiterer kosten- und personalintensiver stationärer Einrichtungen wird entbehrlich. • Die niedrigschwelligen und ortsnahen Versorgungsangebote können vor allem pflegenden Angehörigen helfen, Pflege und eigene Bedürfnisse besser in Einklang zu bringen. • Durch eine umfassende Quartiersgestaltung, in die alle Akteurinnen und Akteure vor Ort einbezogen sind, kann die Versorgungsstruktur insgesamt aufeinander abgestimmt und koordiniert werden. So können kostenintensive Doppelstrukturen reduziert und Synergieeffekte (z. B. bei Fahrt- und Vorhaltekosten) genutzt werden. Die aufzuwendenden Finanzmittel können zielgenauer zugunsten der älteren Menschen eingesetzt werden. Vor allem die multifunktionale und generationenübergreifende Infrastrukturnutzung bietet viel Potential, muss aber entsprechend ausgebaut werden. • Im Personalbereich lassen sich mit einer ortsnahen Ausrichtung der Infrastruktur professionell erbrachte Leistungen und ehrenamtliches Engagement besser verbinden als im stationären Bereich. So kann Qualität professionell gesichert und zugleich der zusätzliche Bedarf an Fachkräften begrenzt werden. Sitzungsvorlage 23/2016 Seite 2 • In der Quartierstruktur können ältere Menschen ihre vielfältigen Kenntnisse und ihr Erfahrungswissen einbringen. Auf dem Weg zu einem altengerechten Quartier ist ein ganzes Bündel von Maßnahmen in sehr unterschiedlichen Bereichen notwendig. Bisher umfasst der Masterplan die folgenden vier Handlungsfelder: • Handlungsfeld ‚Sich versorgen‘ • Handlungsfeld ‚Wohnen‘ • Handlungsfeld ‚Gemeinschaft erleben‘ • Handlungsfeld ‚Sich einbringen‘ Die konkrete Ausgestaltung der vier Handlungsfelder liegt in der Kommune, bei den im Quartier lebenden Menschen und ihren Interessenvertretungen. Daher muss eine altengerechte Quartiersentwicklung einbeziehen: • die Bürgerinnen und Bürger einer Stadt: ältere Menschen, pflegende Angehörige, ehrenamtliche Helferinnen und Helfer etc. • die Interessenvertretungen, Vereine und Selbsthilfegruppen, namentlich die örtlichen Seniorinnenund Seniorenvertretungen, Angehörigenverbände, Behindertenverbände u.v.m. • Kirchengemeinden, Religionsgemeinschaften, Nachbarschaftsvereine, Sportvereine, kulturelle bürgerschaftliche Initiativen • die Wohlfahrtsverbände in ihrem Wirken sowohl als Leistungsanbieter wie auch als Interessenvertretung älterer Menschen • andere Anbieterinnen und Anbieter von Dienstleistungen rund um Gesundheit und Pflege; auch stationäre Einrichtungen, Pflegedienste, Krankenhäuser • Geschäftsleute, Handwerk, lokale Wirtschaft und entsprechende Vereinigungen • Bildungs- und Kultureinrichtungen • Nahverkehrsbetriebe und andere öffentliche Dienstleister • Politik und Verwaltung unter Einbeziehung aller kommunalen Ebenen und Ämter Das Land hat zur Begleitung der Projekte vor Ort das Landesbüro altengerechte Quartiere.NRW eingerichtet. Das Landesbüro bietet Beratung, Exkursionen, Werkstätten und Informationsveranstaltungen. Überdies organisiert das Büro den landesweiten Austausch zwischen den Quartiersentwickler(inne)n. Zum aktuellen Stand: Das Projekt startete mit Jahresbeginn, die Laufzeit beträgt zwei Jahre und zwei Monate: Der Bewilligungszeitraum beginnt am 1.01.2016 und endet am 28.02.2018. Bei der gewährten Zuweisung i.H.v. 44.084,08€ handelt es sich um eine Festbetragsfinanzierung zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Diese belaufen sich auf 84.160,54 €. Die Zuweisung enthält Mittel für Sachausgaben und Veranstaltungen sowie eine anteilige Festbetragsfinanzierung für Personalkosten im Umfang einer halben ½ Stelle min. gem. EG 10. (in Summe 33.254,08 € für den Bewilligungszeitraum.) Die personelle Besetzung erfolgt im Wege einer Einsatzverfügung bzw. über eine Stundenaufstockung. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 23/2016 Seite 3 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 23/2016 x nein nein Seite 4