Daten
Kommune
Kreuzau
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23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei BE:
Kreuzau, 23. April 2008
Vorlagen-Nr.:
114/2002
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
26.11.2002
10.12.2002
TOP: Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des
Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes
Wasserwerk Concordia
I. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie
unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Ausgaben der vorgenannten Art bedürfen der
Zustimmung des Rates, wenn sie von erheblichem Umfang sind. Im übrigen sind sie dem Rat zur
Kenntnis zu bringen. Dies gilt nicht für geringfügige über- und außerplanmäßige Ausgaben bei
einer Haushaltsstelle.
Auf Grund dieser Bestimmungen wurde durch Beschluss des Rates vom 30.09.2002 festgesetzt,
bis zu welcher Höhe über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht erheblich sowie welche
Ausgaben als geringfügig anzusehen sind.
Demnach gelten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt alle über- und außerplanmäßigen
Ausgaben, die im Einzelfall den Haushaltsansatz um mehr als 5.000 € übersteigen, als erheblich.
Mehrausgaben unter 5.000 € sowie Überschreitungen, die den Haushalt nicht belasten (Ausgaben
aufgrund zweckgebundener Mehreinnahmen, Erstattungen von anderen Kostenträgern,
Verrechnungen etc.) gelten als unerheblich.
Mehrausgaben im Bereich des Sammelnachweises „Personalausgaben“ gelten als unerheblich,
wenn 0,5 % der Gesamtsumme des Sammelnachweises nicht überschritten werden.
Als geringfügig im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 5 GO gelten Mehrausgaben bis zu einer Höhe von
500 €.
Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle
a)
1.
2.
Kenntnisnahme
nicht
erheblicher
überund
außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und
Vermögenshaushalts der Gemeinde bzw. des Erfolgsund
Vermögensplanes
des
Eigenbetriebes
Wasserwerk Concordia
Gemeinde Kreuzau - Verwaltungshaushalt
1.130.5500.6
Steuer, Versicherungen, Betriebsstoffe für Feuerwehrfahrzeuge
1.130.5620.7
Ausgabeemächtigung
€
16.000,00
Höhe der Überschreitung
€
509,50
-2-
3.
4.
5.
b)
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
Aus- und Fortbildung –Feuerwehrbereits zur Kenntnis genommen
noch zur Kenntnis zu nehmen
1.130.6610.5
Sonstige sächliche Ausgaben –Feuerwehrbereits zur Kenntnis genommen
noch zur Kenntnis zu nehmen
1.610.6501.3
Kosten für die Aufstellung von Bebauungsplänen
bereits zur Kenntnis genommen
noch zur Kenntnis zu nehmen
Wasserwerk Concordia –Erfolgsplan3.001.4402.0
Unterhaltung des Rohrnetzes
Genehmigung der als erheblich geltenden über- und
außerplanmäßigen Ausgaben
Gemeinde Kreuzau – Verwaltungshaushalt
1.020.6550.6
Gerichts- u. Prozesskosten, Gutachterkosten
Bereits genehmigt
noch zu genehmigen
1.675.5100.9
Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes
1.771.5200.5
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände,
sonstige Gebrauchsgegenstände –Bauhofbereits genehmigt
noch zu genehmigen
1.771.5500.4
Kraftwagen- und Fahrzeugunterhaltung –BauhofGemeinde Kreuzau – Vermögenshaushalt
1.210.9501.7
Ausbau des Schulhofes an der Grundschule Drove
1.641.9501.5
Straßenausbau Baugebiet I 4
Wasserwerk Concordia –Erfolgsplan3.001.4426.8
Prüfungs- und Beratungskosten
Wasserwerk Concordia –Vermögensplan3.001.9032.4
Sanierung Brunnen II
bereits genehmigt
noch zu genehmigen
2.500,00
4.881,19
4.230,19
651,00
750,00
2.487,72
2.280,09
207,63
5.000,00
1.341,04
580,16
760,88
100.000,00
2.935,22
1.500,00
10.092,97
9.041,66
1.051,31
64.000,00
8.827,50
45.000,00
20.502,18
8.814,40
11.687,78
102.500,00
20.365,73
130.000,00
19.898,37
225.000,00
20.844,07
23.000,00
12.169,02
67.000,00
27.158,47
19.226,96
7.931,51
Erläuterungen zu den einzelnen Überschreitungen:
1) Die Höhe der Ausgaben läßt sich bei der Aufstellung des Haushaltsplanes nur schätzen.
2) Eine größere Zahl von Feuerwehrangehörigen als im Vorjahr hat Lehrgänge in Münster
besucht. Dies war bei Aufstellung des Haushalts nicht absehbar. Die Lehrgangskosten werden
allerdings vom Land erstattet, so dass entsprechende Mehreinnahmen gegenüberstehen.
3) Bei zwei verschuldeten Kfz-Unfällen von Feuerwehrangehörigen musste von der Gemeinde
der Schadensfreiheits-Rabattverlust übernommen werden, um finanzielle Nachteile der
Feuerwehrangehörigen abzuwenden. Dies führte zu einer Überschreitung des Ansatzes.
4) Die Überschreitung der Planungskosten ist durch entsprechende Erstattungen von Dritten
gedeckt.
5) Die Überschreitung ist überwiegend auf nicht vorhersehbare Aufwendungen für die Beseitigung
von Rohrbrüchen entstanden.
-36) Die Überschreitung ist ausschließlich auf die Durchführung einer Hundebestandsaufnahme in
der Gemeinde Kreuzau zurückzuführen und wurde bereits in der Sitzungsvorlage 94/2002
erläutert. Die endgültige Abrechnung der Fa. Springer, Düren, führt zu einer weiteren
Überschreitung des Ansatzes.
7) Die Kosten des Winterdienstes in den Monaten Januar bis April lagen über dem Durchschnitt
und haben zu entsprechenden Mehrausgaben geführt. Auf die Höhe der Gebühren hat dies
jedoch keinen Einfluss, da die Winterdienstgebühren für einen Dreijahreszeitraum
festgeschrieben wurden.
8) und 9) Die Nutzung der überwiegend überalterten Geräte und Fahrzeuge des Bauhofes
erfordert einen erheblichen Unterhaltungs- und Reparaturaufwand, der bei der Aufstellung des
Haushalts nicht berechenbar ist.
10) Die Maßnahme war mit insgesamt 138.000 € veranschlagt. Hiervon wurden im Haush.Jahr
2001 8.000 € und in diesem HJ 130.000 € bereitgestellt. Da im vergangenen Jahr Ausgaben
nicht geleistet wurden, eine Übertragung von Haushaltsresten andererseits aber nicht möglich
war, kommt es in diesem Haushaltsjahr zu Mehrausgaben. Die Abrechnung der Maßnahme
ergab eine Überschreitung des Ansatzes von rd. 20.000 €. Hiervon entfallen rd. 12.000 € auf
nicht vorgesehene Zusatzarbeiten (Kabelschutzrohre erneuert, Anpassungsarbeiten an
Gehweg pp.).
11) Den Mehrausgaben stehen Mehreinnahmen an Erschließungsbeiträgen gegenüber.
12) Im Zusammenhang mit der Umwandlung des Eigenbetriebes Concordia in eine GmbH musste
externer Sachverstand in Anspruch genommen werden, der zu Mehraufwendungen geführt
hat.
13) Die Überschreitung ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. So musste der komplette
Brunnenkopf saniert werden (Einschalung und Zusatzbetonierung des Brunnenkopfes,
Oberflächenwasser abweisende Umrandung, Erneuerung der gesamten Förderleitung). Es
erfolgte eine Auskleidung der gesamten Innenfläche der Brunnenstube mit einem
Fliesenbelag. Weiter erfolgte ein Austausch der Unterwasserpumpe auf Grund eines
Schadens an der Motorwicklung der bereits seit 11 Jahren in Betrieb befindlichen Pumpe
gegen eine neue leistungsfähigere Pumpe. Letztlich musste eine neue Edelstahlleiter
angeschafft sowie eine zusätzliche Kamerabefahrung nach der mechanisch-chemischen
Regenerierung des II. Brunnens durchgeführt werden. Die voraufgeführten Zusatzarbeiten
waren in der Kalkulation des Haushaltsansatzes nicht enthalten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Summe der bisher insgesamt vorgekommenen Überschreitungen im Verwaltungshaushalt
(Sitzungsvorlagen 94/2002 u. 114/2002) beläuft sich auf rd. 98.000 €. Diesen Mehrausgaben
stehen Haushaltsverbesserungen von rd. 100.000 € gegenüber, so dass eine Deckung gegeben
ist.
Die gesamten bisherigen Überschreitungen des Vermögenshaushalts von rd. 55.000 € sind durch
Mehreinnahmen von rd. 141.000 € gedeckt.
Den im Erfolgsplan des Wasserwerks vorgekommenen Überschreitungen von zusammen 15.000 €
stehen Mehrerträge von rd. 18.000 € gegenüber.
Die höheren Ausgaben des Vermögensplanes von insgesamt 71.300 € können durch
Mehreinnahmen in Höhe von rd. 30.000 € sowie durch Entnahme freier Rücklagemittel abgedeckt
werden.
III. Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und außerplanmäßigen
Ausgaben, soweit sie nicht erheblich sind, Kenntnis. Im übrigen werden die nachstehend
aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt:
-4-
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
Gemeinde Kreuzau – Verwaltungshaushalt
1.020.6550.6
Gerichts- u. Prozesskosten, Gutachterkosten
Bereits genehmigt
noch zu genehmigen
1.675.5100.9
Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes
1.771.5200.5
Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände,
sonstige Gebrauchsgegenstände –Bauhofbereits genehmigt
noch zu genehmigen
1.771.5500.4
Kraftwagen- und Fahrzeugunterhaltung –BauhofGemeinde Kreuzau – Vermögenshaushalt
1.210.9501.7
Ausbau des Schulhofes an der Grundschule Drove
1.641.9501.5
Straßenausbau Baugebiet I 4
Wasserwerk Concordia –Erfolgsplan3.001.4426.8
Prüfungs- und Beratungskosten
Wasserwerk Concordia –Vermögensplan3.001.9032.4
Sanierung Brunnen II
bereits genehmigt
noch zu genehmigen
“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________
1.500,00
10.092,97
9.041,66
1.051,31
64.000,00
8.827,50
45.000,00
20.502,18
8.814,40
11.687,78
102.500,00
20.365,73
130.000,00
19.898,37
225.000,00
20.844,07
23.000,00
12.169,02
67.000,00
27.158,47
19.226,96
7.931,51