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Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
18 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei BE: Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr.: 114/2002 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 26.11.2002 10.12.2002 TOP: Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia I. Sach- und Rechtslage: Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Ausgaben der vorgenannten Art bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie von erheblichem Umfang sind. Im übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Dies gilt nicht für geringfügige über- und außerplanmäßige Ausgaben bei einer Haushaltsstelle. Auf Grund dieser Bestimmungen wurde durch Beschluss des Rates vom 30.09.2002 festgesetzt, bis zu welcher Höhe über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht erheblich sowie welche Ausgaben als geringfügig anzusehen sind. Demnach gelten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Einzelfall den Haushaltsansatz um mehr als 5.000 € übersteigen, als erheblich. Mehrausgaben unter 5.000 € sowie Überschreitungen, die den Haushalt nicht belasten (Ausgaben aufgrund zweckgebundener Mehreinnahmen, Erstattungen von anderen Kostenträgern, Verrechnungen etc.) gelten als unerheblich. Mehrausgaben im Bereich des Sammelnachweises „Personalausgaben“ gelten als unerheblich, wenn 0,5 % der Gesamtsumme des Sammelnachweises nicht überschritten werden. Als geringfügig im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 5 GO gelten Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 500 €. Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle a) 1. 2. Kenntnisnahme nicht erheblicher überund außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde bzw. des Erfolgsund Vermögensplanes des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia Gemeinde Kreuzau - Verwaltungshaushalt 1.130.5500.6 Steuer, Versicherungen, Betriebsstoffe für Feuerwehrfahrzeuge 1.130.5620.7 Ausgabeemächtigung € 16.000,00 Höhe der Überschreitung € 509,50 -2- 3. 4. 5. b) 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Aus- und Fortbildung –Feuerwehrbereits zur Kenntnis genommen noch zur Kenntnis zu nehmen 1.130.6610.5 Sonstige sächliche Ausgaben –Feuerwehrbereits zur Kenntnis genommen noch zur Kenntnis zu nehmen 1.610.6501.3 Kosten für die Aufstellung von Bebauungsplänen bereits zur Kenntnis genommen noch zur Kenntnis zu nehmen Wasserwerk Concordia –Erfolgsplan3.001.4402.0 Unterhaltung des Rohrnetzes Genehmigung der als erheblich geltenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben Gemeinde Kreuzau – Verwaltungshaushalt 1.020.6550.6 Gerichts- u. Prozesskosten, Gutachterkosten Bereits genehmigt noch zu genehmigen 1.675.5100.9 Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes 1.771.5200.5 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände –Bauhofbereits genehmigt noch zu genehmigen 1.771.5500.4 Kraftwagen- und Fahrzeugunterhaltung –BauhofGemeinde Kreuzau – Vermögenshaushalt 1.210.9501.7 Ausbau des Schulhofes an der Grundschule Drove 1.641.9501.5 Straßenausbau Baugebiet I 4 Wasserwerk Concordia –Erfolgsplan3.001.4426.8 Prüfungs- und Beratungskosten Wasserwerk Concordia –Vermögensplan3.001.9032.4 Sanierung Brunnen II bereits genehmigt noch zu genehmigen 2.500,00 4.881,19 4.230,19 651,00 750,00 2.487,72 2.280,09 207,63 5.000,00 1.341,04 580,16 760,88 100.000,00 2.935,22 1.500,00 10.092,97 9.041,66 1.051,31 64.000,00 8.827,50 45.000,00 20.502,18 8.814,40 11.687,78 102.500,00 20.365,73 130.000,00 19.898,37 225.000,00 20.844,07 23.000,00 12.169,02 67.000,00 27.158,47 19.226,96 7.931,51 Erläuterungen zu den einzelnen Überschreitungen: 1) Die Höhe der Ausgaben läßt sich bei der Aufstellung des Haushaltsplanes nur schätzen. 2) Eine größere Zahl von Feuerwehrangehörigen als im Vorjahr hat Lehrgänge in Münster besucht. Dies war bei Aufstellung des Haushalts nicht absehbar. Die Lehrgangskosten werden allerdings vom Land erstattet, so dass entsprechende Mehreinnahmen gegenüberstehen. 3) Bei zwei verschuldeten Kfz-Unfällen von Feuerwehrangehörigen musste von der Gemeinde der Schadensfreiheits-Rabattverlust übernommen werden, um finanzielle Nachteile der Feuerwehrangehörigen abzuwenden. Dies führte zu einer Überschreitung des Ansatzes. 4) Die Überschreitung der Planungskosten ist durch entsprechende Erstattungen von Dritten gedeckt. 5) Die Überschreitung ist überwiegend auf nicht vorhersehbare Aufwendungen für die Beseitigung von Rohrbrüchen entstanden. -36) Die Überschreitung ist ausschließlich auf die Durchführung einer Hundebestandsaufnahme in der Gemeinde Kreuzau zurückzuführen und wurde bereits in der Sitzungsvorlage 94/2002 erläutert. Die endgültige Abrechnung der Fa. Springer, Düren, führt zu einer weiteren Überschreitung des Ansatzes. 7) Die Kosten des Winterdienstes in den Monaten Januar bis April lagen über dem Durchschnitt und haben zu entsprechenden Mehrausgaben geführt. Auf die Höhe der Gebühren hat dies jedoch keinen Einfluss, da die Winterdienstgebühren für einen Dreijahreszeitraum festgeschrieben wurden. 8) und 9) Die Nutzung der überwiegend überalterten Geräte und Fahrzeuge des Bauhofes erfordert einen erheblichen Unterhaltungs- und Reparaturaufwand, der bei der Aufstellung des Haushalts nicht berechenbar ist. 10) Die Maßnahme war mit insgesamt 138.000 € veranschlagt. Hiervon wurden im Haush.Jahr 2001 8.000 € und in diesem HJ 130.000 € bereitgestellt. Da im vergangenen Jahr Ausgaben nicht geleistet wurden, eine Übertragung von Haushaltsresten andererseits aber nicht möglich war, kommt es in diesem Haushaltsjahr zu Mehrausgaben. Die Abrechnung der Maßnahme ergab eine Überschreitung des Ansatzes von rd. 20.000 €. Hiervon entfallen rd. 12.000 € auf nicht vorgesehene Zusatzarbeiten (Kabelschutzrohre erneuert, Anpassungsarbeiten an Gehweg pp.). 11) Den Mehrausgaben stehen Mehreinnahmen an Erschließungsbeiträgen gegenüber. 12) Im Zusammenhang mit der Umwandlung des Eigenbetriebes Concordia in eine GmbH musste externer Sachverstand in Anspruch genommen werden, der zu Mehraufwendungen geführt hat. 13) Die Überschreitung ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. So musste der komplette Brunnenkopf saniert werden (Einschalung und Zusatzbetonierung des Brunnenkopfes, Oberflächenwasser abweisende Umrandung, Erneuerung der gesamten Förderleitung). Es erfolgte eine Auskleidung der gesamten Innenfläche der Brunnenstube mit einem Fliesenbelag. Weiter erfolgte ein Austausch der Unterwasserpumpe auf Grund eines Schadens an der Motorwicklung der bereits seit 11 Jahren in Betrieb befindlichen Pumpe gegen eine neue leistungsfähigere Pumpe. Letztlich musste eine neue Edelstahlleiter angeschafft sowie eine zusätzliche Kamerabefahrung nach der mechanisch-chemischen Regenerierung des II. Brunnens durchgeführt werden. Die voraufgeführten Zusatzarbeiten waren in der Kalkulation des Haushaltsansatzes nicht enthalten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Summe der bisher insgesamt vorgekommenen Überschreitungen im Verwaltungshaushalt (Sitzungsvorlagen 94/2002 u. 114/2002) beläuft sich auf rd. 98.000 €. Diesen Mehrausgaben stehen Haushaltsverbesserungen von rd. 100.000 € gegenüber, so dass eine Deckung gegeben ist. Die gesamten bisherigen Überschreitungen des Vermögenshaushalts von rd. 55.000 € sind durch Mehreinnahmen von rd. 141.000 € gedeckt. Den im Erfolgsplan des Wasserwerks vorgekommenen Überschreitungen von zusammen 15.000 € stehen Mehrerträge von rd. 18.000 € gegenüber. Die höheren Ausgaben des Vermögensplanes von insgesamt 71.300 € können durch Mehreinnahmen in Höhe von rd. 30.000 € sowie durch Entnahme freier Rücklagemittel abgedeckt werden. III. Beschlussvorschlag: „Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit sie nicht erheblich sind, Kenntnis. Im übrigen werden die nachstehend aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt: -4- 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Gemeinde Kreuzau – Verwaltungshaushalt 1.020.6550.6 Gerichts- u. Prozesskosten, Gutachterkosten Bereits genehmigt noch zu genehmigen 1.675.5100.9 Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes 1.771.5200.5 Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände –Bauhofbereits genehmigt noch zu genehmigen 1.771.5500.4 Kraftwagen- und Fahrzeugunterhaltung –BauhofGemeinde Kreuzau – Vermögenshaushalt 1.210.9501.7 Ausbau des Schulhofes an der Grundschule Drove 1.641.9501.5 Straßenausbau Baugebiet I 4 Wasserwerk Concordia –Erfolgsplan3.001.4426.8 Prüfungs- und Beratungskosten Wasserwerk Concordia –Vermögensplan3.001.9032.4 Sanierung Brunnen II bereits genehmigt noch zu genehmigen “ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ 1.500,00 10.092,97 9.041,66 1.051,31 64.000,00 8.827,50 45.000,00 20.502,18 8.814,40 11.687,78 102.500,00 20.365,73 130.000,00 19.898,37 225.000,00 20.844,07 23.000,00 12.169,02 67.000,00 27.158,47 19.226,96 7.931,51