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Beschlussvorlage (Ergebnis der Prüfung der Zuständigkeiten von Rat und Aufsichtsrat bei der Bildung von Gesellschaften)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
04.07.2017
Erstellt
14.06.17, 15:02
Aktualisiert
14.06.17, 15:02
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 320/2017 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 1 Datum: 09.06.2017 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: gez. Erner, Bürgermeister BM Dezernat 6 Termin Bemerkungen 27.06.2017 zur Kenntnis 04.07.2017 zur Kenntnis Ergebnis der Prüfung der Zuständigkeiten von Rat und Aufsichtsrat bei der Bildung von Gesellschaften Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Bericht über die Prüfung wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Die beiliegende Stellungnahme der Kanzlei Rödl & Partner stellt fest, dass das Vorgehen bei der Vorbereitung der Gründung einer Tochtergesellschaft rechtmäßig ist. Vor Vollzug des entsprechenden Aufsichtsratsbeschlusses ist die Zustimmung des Rates einzuholen. Eine Änderung der Geschäftsordnung bzw. der Zuständigkeitsordnung ist nicht erforderlich, da gemäß § 41 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die alleinige Zuständigkeit beim Rat liegt. Regelungen in den Satzungen der Stadt Erftstadt, die die Rechte und Kompetenzen eines außerhalb des Geltungsberichtes der kommunalen Satzungen stehenden Aufsichtsrates regulieren oder beschränken, halte ich für nicht zulässig. (Erner) -2-