Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
139 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
20.04.17, 12:06
Aktualisiert
20.04.17, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
472/ 204e;
6 32 40 43
STADT ERFTSTADT
- Der Bürgermeister
01.3
50
51
01.4
01.5
21. MRZ, 2017
61
Preic WÄHLER
gt
14 1105 370 82 81 65
7f-r
Stadtratsfraktion
Freie Wähler • Fraktionsbüro Josef-Zimmermann-Str. 10 • 50374 Erttstadt
Per E-Mail
Stadt Erftstadt
Der Bürgermeister
Erftstadt, 21.03.2017
Gewährung von Zuwendungen zur Schaffung, Erhaltung, Wiederherstellung
und Verbesserung von Grüner Infrastruktur einschließlich von Maßnahmen zur
Anpassung an den Klimawandel und zur Bildung für nachhaltige Entwicklung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
im Namen der Fraktion Freie Wähler beantrage ich folgende Punkte in die Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse aufzunehmen:
1. Die Verwaltung stellt dar, welche Gebiete in der Stadt Erftstadt sich für die Gewährung des Förderprogramms „Verbesserung von Grüner Infrastruktur" eignen.
2. Die Verwaltung stellt nach Beschluss entsprechende Förderanträge.
Begründung
Mit den Richtlinien Grüne Infrastruktur gemäß Runderlass des Ministeriums für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
(III-1 - 634.01.01.00) vom 13. Februar 2017 (Auszug) bestehen für die Kommunen
Fördermöglichkeiten.
Auszug
2./
Sicherung, Entwicklung und Neuschaffung von Freiflächen.
2.2
Sicherung und Entwicklung von Flächen für Sukzessionswald (sogenannter Industriewald).
2.3
Neuschaffung von Freiflächen durch Entwicklung von Brach flächen und Altstandor-
Freie Wähler • Fraktionsbüro • Josef-Zimmermann-Str. 10 • 50374 Erftstadt • Tel 02235 463391 • fw-erftstadt.de • info@fw-erftstadt-de
ten einschließlich Wiederherstellung von natürlichen Bodenfunktionen durch Entsiegelungsmaßnahmen sowie durch Rückbau von Altablagerungen jeweils als Einzelmaßnahme oder im Verbund zu vorhandenen Freiflächen.
2.4
Maßnahmen zum wohnortnahen Naturerleben einschließlich der Wegeerschließung
und -anbindung entsprechender Freiflächen.
2.5
Maßnahmen zur Entwicklung von Grünflächen (auch Spielflächen, Sukzessionsflächen, Brachflächen) als Beitrag zu mehr Umweltgerechtigkeit.
2.11
Maßnahmen zur Unterstützung des urbanen Gärtnems auf öffentlichen Flächen oder
auf Flächen von sozialen Einrichtungen oder Wohnungsunternehmen.
2.12
Bildungsmaßnahmen und -aktivitäten, die zur Stärkung und Förderung von Bewusstsein und Handeln im Sinn einer Bildung für nachhaltige Entwicklung in allen Lerngruppen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen beitragen.
[.. ]
5.5
Höhe der Zuwendung
Bemessungsgrundlage für die prozentuale Förderung sind die als förderfähig anerkannten Gesamtausgaben der Maßnahme. Die Höhe der Zuwendung beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für die Stadt Erftstadt ergeben sich aus der Richtlinie vielfache Fördermöglichkeiten.
Für den Ortsteil Liblar seien beispielsweise die alten Industrieflächen im Bereich der
Max-Plank-Str. sowie der ehemalige Schrottplatz am Donatusparkplatz genannt.
Der Antrag ist auch im Zusammenhang mit unserem Antrag: „Überarbeitung des Bebauungsplans Nr. 96, Max-Plank-Straße/Am Vogelsang 273/2016" zu sehen.
Mit freundlichen Grüßen
(Fra bon Freie Wähler)
elediod--t
Jçtta Jüt ock
(Fraktion Freie Wähler)
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