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Beschlussvorlage (Antrag bzgl. Bericht zum Waldkindergarten in E.- Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
23.05.2017
Erstellt
11.05.17, 15:02
Aktualisiert
11.05.17, 15:02
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 179/2017 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 03.04.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 23.05.2017 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Bericht zum Waldkindergarten in E.- Liblar Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Bericht über das Konzept und die aktuelle Situation im Waldkindergarten Liblar wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Ab dem 21. März 17 erreichten das Amt für Jugend und Familie über Eltern und den Träger „Füngeling Kita Router gGmbH“ Meldungen über kritische Situationen und Vorkommnisse in der Einrichtung. Eltern baten das Jugendamt um Unterstützung. Sehr schnell wurde deutlich, dass es eine vertiefte Verunsicherung bei großen Teilen der Elternschaft gibt. Kurzfristig wurde dem Elternrat ein Gesprächstermin im Amt für Jugend und Familie eingeräumt. Der Elternbeirat und weitere Eltern äußerten Vermutungen und Vorwürfe bezüglich Übergriffe der Kinder untereinander, Versorgung der Kinder, zur Aufsichtspflicht sowie Gefährdungssituationen. Der Träger wurde vom Amt für Jugend und Familie direkt aufgefordert, unmittelbar seiner Meldepflicht nach § 47 SGB VIII an das Landesjugendamt (LVR) nachzukommen. Gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII muss der Träger einer Einrichtung Ereignisse oder Entwicklungen dem Landesjugendamt melden, die dazu geeignet sind, das Wohl eines Kindes oder der Kinder zu beeinträchti- gend. Das örtliche Jugendamt ist in diesen Verfahren beteiligte Behörde. Dieser Meldepflicht ist der Träger erstmals am 23.03.17 nachgekommen. Eine kritische Zusammenfassung des Elternbeirates über die Arbeit und Beobachtungen des Elternbeirates und die Reaktion des Trägers darauf, führte zu einer weiteren Eskalation. Der Elternbeirat verschickte dieses Papier an die Eltern der betreuten und neuaufzunehmenden Kinder ohne Wissen und Abstimmung mit dem Träger und der Einrichtungsleitung. Am 27.03.17 erhielten beide Elternbeiräte durch den Träger die Kündigung ihrer Betreuungsplätze, mit sofortiger Freistellung der Betreuungsplätze der Kinder und Hausverbot der beiden Elternbeiräte. Diese Entscheidung des Trägers erfolgte gegen den Rat des LVR, des Amtes für Jugend und Familie und der Fachberatung des Spitzenverbandes. Auf die am 28.03.17 durchgeführte Elternvollversammlung hatte diese Entscheidung zusätzlich negative Auswirkungen. Der Elternbeirat und die Eltern die sich bereits an das Amt für Jugend und Familie gewandt hatten, wurden gebeten, ihre Vorwürfe bzw. Vermutungen zu spezifizieren. Bis heute hat sich direkt an den LVR niemand der Eltern gewandt. Die erfolgten Konkretisierungen der Eltern entkräften teilweise Vorwürfe, einige Vorwürfe blieben diffus und unterschiedlich in der Beschreibung und Bewertung. Die Differenzierungen haben es aber auch erforderlich gemacht, dass das Landesjugendamt dem Träger umfassende Auflagen erteilt hat. An einer Anhörung des Trägers zu den Auflagen im Landesjugendamt hat das Amt für Jugend und Familie am 12.04.17 teilgenommen. Der Träger hat die Auflagen vollumfänglich angenommen. Die Auflagen betreffen u.a. die Bereiche Trägerstruktur und Handlungsabläufe. Dem starken Vertrauensverlust soll u.a. mit persönlicher und organisatorischer Begleitung, Verbesserung der Kommunikation, strukturellen Veränderungen und der Einhaltung der Meldepflichten begegnet werden. Eine sicherheitstechnische Begehung des Geländes und der Bauwagen mit der Unfallkasse und dem LVR ist erfolgt. Eine Fortbildung für das Personal wird für durch die Unfallkasse angeboten. Am 27.04.17 wurde im Pfarrzentrum eine Elternvollversammlung durchgeführt. Diese Versammlung wurde von einem externen Moderater durchgeführt und begleitet. In der Elternversammlung wurde auch noch einmal die Spaltung in der Elternschaft deutlich. Es gibt ein Teil der Eltern die gekündigt haben, ein Teil der Eltern die auf Veränderungen hofft aber auch einen Teil die dem Träger und dem Angebot unterstützend und positiv gegenüber stehen. Die kommenden Elternversammlungen, u.a. zur Wahl neuer Elternvertreter, werden daher auch extern moderiert fortgeführt. Allen Eltern die gekündigt haben, hat der Träger Angebote für individuelle Gespräche gemacht. Derzeit finden darüber hinaus Einzelgespräche mit den Eltern dem Träger, der Fachberatung des Spitzenverbandes und dem Jugendamt statt, die sich mit Differenzierungen an das Jugendamt gewandt haben. 13 Eltern haben den Betreuungsvertrag mit der Füngeling Kita Router gGmbH gekündigt. Einzelne Eltern haben bereits neue Einrichtungen für ihre Kinder gefunden bzw. es sind Plätze über das Jugendamt vermittelt worden. Es gibt darüber hinaus Eltern, die den Platz zwar zum Sommer gekündigt haben, aber aktuell noch abwarten, ob es spürbare Veränderungen im Waldkindergarten gibt und dann ggf. den Platz doch weiter nutzen möchten. Am 04.05. hat ein Termin mit einer Vertretung des Vorstands der Sonnenkinder und einem ehemaligen Elternbeirat stattgefunden. Aktuell wird geprüft, ob den noch unversorgten Eltern ein eigenständiges Angebot gemacht werden kann und welche Kooperationen möglich sind. Insgesamt zeigen sich die Eltern sehr dankbar für die umfassende Unterstützung und Begleitung durch das Amt für Jugend und Familie, das Landesjugendamt und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, in diesem nicht einfachen Prozess. Wichtig sind bei diesen sensiblen Themen die Nutzung unterschiedlicher und direkter Gesprächsebenen. Neben der Informationen im Rahmen der Elternvollversammlung sind dies aber insbesondere auch die individuelle Gespräche, die begleitet und unterstützt mit der Fachberatung und dem Jugendamt durchgeführt werden. Darüber hinaus -2- steht aktuell die Fachberatung des Trägers oder die Trägerin selber, täglich in den Bring- oder Abholzeiten, den Eltern für Gespräche und direkte Rückmeldungen zur Verfügung. In Vertretung (Lüngen) -3-