Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
23.05.2017
Erstellt
11.05.17, 15:02
Aktualisiert
11.05.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 179/2017
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 03.04.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
23.05.2017
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Bericht zum Waldkindergarten in E.- Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Bericht über das Konzept und die aktuelle Situation im Waldkindergarten Liblar wird zur
Kenntnis genommen.
Begründung:
Ab dem 21. März 17 erreichten das Amt für Jugend und Familie über Eltern und den Träger „Füngeling Kita Router gGmbH“ Meldungen über kritische Situationen und Vorkommnisse in der Einrichtung. Eltern baten das Jugendamt um Unterstützung. Sehr schnell wurde deutlich, dass es eine
vertiefte Verunsicherung bei großen Teilen der Elternschaft gibt. Kurzfristig wurde dem Elternrat
ein Gesprächstermin im Amt für Jugend und Familie eingeräumt. Der Elternbeirat und weitere Eltern äußerten Vermutungen und Vorwürfe bezüglich Übergriffe der Kinder untereinander, Versorgung der Kinder, zur Aufsichtspflicht sowie Gefährdungssituationen.
Der Träger wurde vom Amt für Jugend und Familie direkt aufgefordert, unmittelbar seiner Meldepflicht nach § 47 SGB VIII an das Landesjugendamt (LVR) nachzukommen. Gemäß § 47 Abs. 1
Nr. 2 SGB VIII muss der Träger einer Einrichtung Ereignisse oder Entwicklungen dem Landesjugendamt melden, die dazu geeignet sind, das Wohl eines Kindes oder der Kinder zu beeinträchti-
gend. Das örtliche Jugendamt ist in diesen Verfahren beteiligte Behörde. Dieser Meldepflicht ist
der Träger erstmals am 23.03.17 nachgekommen.
Eine kritische Zusammenfassung des Elternbeirates über die Arbeit und Beobachtungen des Elternbeirates und die Reaktion des Trägers darauf, führte zu einer weiteren Eskalation. Der Elternbeirat verschickte dieses Papier an die Eltern der betreuten und neuaufzunehmenden Kinder ohne
Wissen und Abstimmung mit dem Träger und der Einrichtungsleitung. Am 27.03.17 erhielten beide
Elternbeiräte durch den Träger die Kündigung ihrer Betreuungsplätze, mit sofortiger Freistellung
der Betreuungsplätze der Kinder und Hausverbot der beiden Elternbeiräte. Diese Entscheidung
des Trägers erfolgte gegen den Rat des LVR, des Amtes für Jugend und Familie und der Fachberatung des Spitzenverbandes. Auf die am 28.03.17 durchgeführte Elternvollversammlung hatte
diese Entscheidung zusätzlich negative Auswirkungen.
Der Elternbeirat und die Eltern die sich bereits an das Amt für Jugend und Familie gewandt hatten,
wurden gebeten, ihre Vorwürfe bzw. Vermutungen zu spezifizieren. Bis heute hat sich direkt an
den LVR niemand der Eltern gewandt. Die erfolgten Konkretisierungen der Eltern entkräften teilweise Vorwürfe, einige Vorwürfe blieben diffus und unterschiedlich in der Beschreibung und Bewertung. Die Differenzierungen haben es aber auch erforderlich gemacht, dass das Landesjugendamt dem Träger umfassende Auflagen erteilt hat. An einer Anhörung des Trägers zu den Auflagen im Landesjugendamt hat das Amt für Jugend und Familie am 12.04.17 teilgenommen. Der
Träger hat die Auflagen vollumfänglich angenommen. Die Auflagen betreffen u.a. die Bereiche
Trägerstruktur und Handlungsabläufe. Dem starken Vertrauensverlust soll u.a. mit persönlicher
und organisatorischer Begleitung, Verbesserung der Kommunikation, strukturellen Veränderungen
und der Einhaltung der Meldepflichten begegnet werden.
Eine sicherheitstechnische Begehung des Geländes und der Bauwagen mit der Unfallkasse und
dem LVR ist erfolgt. Eine Fortbildung für das Personal wird für durch die Unfallkasse angeboten.
Am 27.04.17 wurde im Pfarrzentrum eine Elternvollversammlung durchgeführt. Diese Versammlung wurde von einem externen Moderater durchgeführt und begleitet.
In der Elternversammlung wurde auch noch einmal die Spaltung in der Elternschaft deutlich. Es
gibt ein Teil der Eltern die gekündigt haben, ein Teil der Eltern die auf Veränderungen hofft aber
auch einen Teil die dem Träger und dem Angebot unterstützend und positiv gegenüber stehen. Die
kommenden Elternversammlungen, u.a. zur Wahl neuer Elternvertreter, werden daher auch extern
moderiert fortgeführt.
Allen Eltern die gekündigt haben, hat der Träger Angebote für individuelle Gespräche gemacht.
Derzeit finden darüber hinaus Einzelgespräche mit den Eltern dem Träger, der Fachberatung des
Spitzenverbandes und dem Jugendamt statt, die sich mit Differenzierungen an das Jugendamt
gewandt haben.
13 Eltern haben den Betreuungsvertrag mit der Füngeling Kita Router gGmbH gekündigt. Einzelne
Eltern haben bereits neue Einrichtungen für ihre Kinder gefunden bzw. es sind Plätze über das
Jugendamt vermittelt worden. Es gibt darüber hinaus Eltern, die den Platz zwar zum Sommer gekündigt haben, aber aktuell noch abwarten, ob es spürbare Veränderungen im Waldkindergarten
gibt und dann ggf. den Platz doch weiter nutzen möchten.
Am 04.05. hat ein Termin mit einer Vertretung des Vorstands der Sonnenkinder und einem ehemaligen Elternbeirat stattgefunden. Aktuell wird geprüft, ob den noch unversorgten Eltern ein eigenständiges Angebot gemacht werden kann und welche Kooperationen möglich sind.
Insgesamt zeigen sich die Eltern sehr dankbar für die umfassende Unterstützung und Begleitung
durch das Amt für Jugend und Familie, das Landesjugendamt und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, in diesem nicht einfachen Prozess. Wichtig sind bei diesen sensiblen Themen die Nutzung unterschiedlicher und direkter Gesprächsebenen. Neben der Informationen im Rahmen der
Elternvollversammlung sind dies aber insbesondere auch die individuelle Gespräche, die begleitet
und unterstützt mit der Fachberatung und dem Jugendamt durchgeführt werden. Darüber hinaus
-2-
steht aktuell die Fachberatung des Trägers oder die Trägerin selber, täglich in den Bring- oder Abholzeiten, den Eltern für Gespräche und direkte Rückmeldungen zur Verfügung.
In Vertretung
(Lüngen)
-3-