Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
14.06.17, 15:02
Aktualisiert
14.06.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 268/2017
Az.: 102
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 22.05.2017
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
27.06.2017
Bemerkungen
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Stadtwerke
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
EB Stadtwerke
Mittel stehen zur Verfügung:
X Ja
Nein
Sachkonto:
Personalkosten
Jahr der Mittelbereitstellung:
Folgekosten in €:
A 9/E 9a 41.000€
EG 7 25.000€
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für die Stelle eines/einer Sachbearbeiter/in LBesG A 9 / EG 9a TVöD mit 30 Wochenstunden bei
den Stadtwerken wird für den Fall, dass eine interne Besetzung nicht möglich ist, die Ausnahme
vom Einstellungsstopp beschlossen.
Für die Stelle eines/einer Sachbearbeiter/in EG 7 TVöD mit 20 Wochenstunden bei den Stadtwerken wird für den Fall, dass eine interne Besetzung nicht möglich ist, die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
Begründung:
Im Dezember 2017 wird bei den Stadtwerken eine Beamtin der Besoldungsgruppe A9 LBesG in
den Ruhestand versetzt. Die Stelle beinhaltet Mahnwesen, Abrechnung Baukostenzuschüsse,
Kassenwesen und allgemeine Kundenkorrespondenz. Die Aufgaben können nicht innerbetrieblich
kompensiert werden. Es ist daher erforderlich die Stelle, sofern sie nicht intern nachbesetzt werden
kann, extern auszuschreiben.
Die Buchhaltung der Stadtwerke ist aktuell, nachdem die bisherige Stelleninhaberin gekündigt hat,
mit nur einer Bilanzbuchhalterin besetzt. Der fortwährend anstehende Buchungsaufwand für die
vier Betriebszweige, die vorbereitenden Arbeiten zur Jahresabschlussprüfung sowie die Notwendigkeit eine krankheits- bzw. urlaubsbedingte Vertretung der Bilanzbuchhalterin im Hause der
Stadtwerke zu haben, erfordern die kurzfristige Nachbesetzung der Stelle.
(Erner)
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