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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Stadtwerke)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
14.06.17, 15:02
Aktualisiert
14.06.17, 15:02
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Stadtwerke) Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Stadtwerke)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 268/2017 Az.: 102 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 22.05.2017 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 27.06.2017 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Stadtwerke Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: EB Stadtwerke Mittel stehen zur Verfügung: X Ja Nein Sachkonto: Personalkosten Jahr der Mittelbereitstellung: Folgekosten in €: A 9/E 9a 41.000€ EG 7 25.000€ Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für die Stelle eines/einer Sachbearbeiter/in LBesG A 9 / EG 9a TVöD mit 30 Wochenstunden bei den Stadtwerken wird für den Fall, dass eine interne Besetzung nicht möglich ist, die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Für die Stelle eines/einer Sachbearbeiter/in EG 7 TVöD mit 20 Wochenstunden bei den Stadtwerken wird für den Fall, dass eine interne Besetzung nicht möglich ist, die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Begründung: Im Dezember 2017 wird bei den Stadtwerken eine Beamtin der Besoldungsgruppe A9 LBesG in den Ruhestand versetzt. Die Stelle beinhaltet Mahnwesen, Abrechnung Baukostenzuschüsse, Kassenwesen und allgemeine Kundenkorrespondenz. Die Aufgaben können nicht innerbetrieblich kompensiert werden. Es ist daher erforderlich die Stelle, sofern sie nicht intern nachbesetzt werden kann, extern auszuschreiben. Die Buchhaltung der Stadtwerke ist aktuell, nachdem die bisherige Stelleninhaberin gekündigt hat, mit nur einer Bilanzbuchhalterin besetzt. Der fortwährend anstehende Buchungsaufwand für die vier Betriebszweige, die vorbereitenden Arbeiten zur Jahresabschlussprüfung sowie die Notwendigkeit eine krankheits- bzw. urlaubsbedingte Vertretung der Bilanzbuchhalterin im Hause der Stadtwerke zu haben, erfordern die kurzfristige Nachbesetzung der Stelle. (Erner) -2-