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Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan der Stadt Erftstadt -1. Fortschreibung- 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
189 kB
Datum
05.09.2017
Erstellt
13.04.17, 13:39
Aktualisiert
08.06.17, 15:04
Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan der Stadt Erftstadt -1. Fortschreibung-
1. Ergänzung) Beschlussvorlage (Brandschutzbedarfsplan der Stadt Erftstadt -1. Fortschreibung-
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 559/2016 1. Ergänzung Az.: 370.1 Amt: - 370 BeschlAusf.: - -370- Datum: 11.04.2017 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betrifft: Dezernat 6 Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. BM Termin Bemerkungen Brandschutzbedarfsplan der Stadt Erftstadt -1. Fortschreibung1. Ergänzung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: 020126010 Diverse Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2017 ff Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die ergänzende Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Durch die anstehende Veränderung in der Leitung der Feuerwehr ist es denkbar, dass es zu Veränderungen in der Organisationsstruktur kommen kann. Dies ist die mehrheitliche Meinung alle Führungskräfte der Feuerwehr Erftstadt als Ergebnis der durch die Politik angeregten Diskussion. Eine Anhörung zur Leitung der Feuerwehr mit noch offenem Ergebnis findet am 06.06.2017 statt. Vorschläge zur Ernennung werden in der Ratssitzung am 04.07.2017 zur Beschlussfassung vorliegen. Daher wird es als sinnvoll erachtet, die Beschlussvorlage V559/2016 erst in der nächsten Sitzung des AföOuV abschließend zu beraten und hier dann mögliche Änderungen einfließen zu lassen. Auch werden bis dahin abschließende Sachstandsermittlungen des Eigenbetriebes Immobilien zu den Feuerwehr Gerätehäusern erwartet. Dazu erfolgen noch weitere Informationen in der Beantwortung der nachstehenden Fragen V 559/2016 – Brandschutzbedarfsplan der Stadt Erftstadt, 1. Fortschreibung Auch hier war es Beschluss der Führungskräftebesprechung vom 21.03..2017, die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes bis zur Bestellung einer neuen Leitung der Feuerwehr im Juli 2017 auszusetzen, da die Möglichkeit besteht, dass es Veränderungen in der Organisationsstruktur der Feuerwehr geben kann, die sich dann auch im Brandschutzbedarfsplan auswirken würden. Dennoch können hier die Fragen aus der Sitzung des AföOuV durch den Eigenbetrieb Immobilien (Frage 1 und 4) und die Feuerwehr (restlichen Fragen) beantwortet werden: Frage 1: sein? Wie hoch würden die geschätzten Kosten für eine neue Feuerwache Mit der Bezirksregierung Köln wurde besprochen, ob die planerischen Voraussetzungen für den Bau einer zentralen Feuer- und Rettungswache in der Nähe des P&R-Platzes an der B265n geschaffen werden können. Seitens der Bezirksregierung wird die für die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderliche Anpassungsbestätigung grundsätzlich in Aussicht gestellt. Der Landesbetrieb Straßen NRW stimmt einer Anbindung an die B265n grundsätzlich zu. Dazu ist zunächst ein Verkehrsgutachten über die technischen Realisierungsmöglichkeiten sowie über die verkehrlichen Auswirkungen zu erstellen. Die für die Anbindung erforderlichen Kosten können derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Für den Neubau liegt noch kein endgültiges Raumprogramm vor. Daher können die Kosten bisher nur überschlägig geschätzt werden. Nach einem von der Feuerwehr angenommenen Raumprogramm ergeben sich Baukosten in Höhe von ca. 21,5 Mio. Euro. Diese wurden auf der Grundlage der „BKI Baukosten 2016 Neubau – Statistische Kostenkennwerte für Gebäude“ ermittelt. Gemeinden, die über Erfahrungen beim Bau von Feuerwachen verfügen, berichten teilweise über deutlich höhere Baukosten. In der Schätzung sind die Kosten für die Außenanlagen und die Kosten für die Anbindung an die B265n noch nicht berücksichtigt. Frage 2: Welche Gerätehäuser können nach der Errichtung einer neuen Feuerund Rettungswache geschlossen, bzw. zusammengelegt werden? Wie sind die einzelnen ehrenamtlichen Einheiten personell besetzt? Die einsatztaktischen Folgen einer flächendeckenden Zusammenlegung oder Schließung von Standorten wurde in der Sondersitzung des AföOuV am 07.02.2017 dargestellt. Eine Zusammenlegung von Standorten führt zu verlängerten Anfahrtszeiten zum jeweiligen Standort. Taktisch vertretbar wäre dies bei folgenden Einheiten: -2-   Zusammenlegung Löschgruppe Blessem mit Liblar Zusammenlegung Löschgruppe Ahrem mit Lechenich Nach erfolgtem Neubau der Hauptwache ist der Fortbestand der Löschgruppe Herrig in Bezug auf Personalstärke und Investitionskosten im Gerätehaus zu prüfen. Die Standorte Lechenich und Liblar sind aus einsatztaktischen Gesichtspunkten zwingend zu erhalten. Eine aktuelle Stärkemeldung liegt der Beantwortung bei. Frage 3: Welche organisatorischen /infrastrukturellen Maßnahmen sind notwendig bei der Umsetzung einer neuen Feuer- und Rettungswache bei gleichzeitiger Anpassung der bestehenden Standorte? Es wird Aufgabe der neuen Leitung der Feuerwehr sein, hier gegebenenfalls eine veränderte Organisationsstruktur einzuführen und umzusetzen. Frage 4: Welche Mängel müssen an den vorhandenen Gerätehäusern behoben werden? Hierzu soll von der Verwaltung eine Prioritätenliste mit Kostenbenennung erstellt werden. Vordergründig sollen Absauganlagen. Auch hier für sollen die jeweiligen Kosten benannt werden. Die Feuerwehrgerätehäuser weisen teilweise bauliche Mängel auf. Einige Häuser haben funktionale Mängel. Der Gebäudebestand entspricht nicht mehr den Anforderungen, die sich z.B. durch die heutige Fahrzeugausstattung ergibt. Ggf. können solche Mängel nur durch einen Abbruch des bestehenden Gebäudes und einen Neubau behoben werden. Ich habe ein Architekturbüro, welches über umfangreiche Erfahrungen beim Bau und bei der Sanierung von Feuerwehrgerätehäusern verfügt, mit der Überprüfung aller Objekte beauftragt. Aufgrund der derzeit guten Baukonjunktur und der damit verbundenen Auslastung der Büros ist mit der Vorlage der Untersuchungsergebnisse nicht vor der Sommerpause zu rechnen. Die Ausstattung der Feuerwehrgerätehäuser ist im Zusammenhang mit den Beratungen über den Wirtschaftsplan 2017 umfassend diskutiert worden. In den Wirtschaftsplan 2017 wurden insgesamt 50.000,- € eingestellt, um in den Gerätehäusern in Erp, Herrig, Lechenich und Niederberg entsprechende Anlagen erstmalig einzubauen. Für 2018 ist dann vorgesehen, auch noch die Häuser in Ahrem und Borr nachzurüsten. Dafür sind dann weitere Mittel in Höhe von 20.000,- € erforderlich. Frage 5: Gibt es alternative Lösungen, wie der ländliche Bereich in dem vorgegebenen Erreichungsgrad rettungs- und feuerwehrtechnisch versorgt werden kann, ohne den Neubau einer zentralen Wache? Aufgrund der Struktur von den hier anzutreffenden Feuerwehreinheiten und der mangelnden Tagesverfügbarkeit wäre der Lösungsansatz ein zusätzlicher hauptamtlich besetzter Standort in Staffelstärke (6 Feuerwehrleute), beispielsweise in Friesheim. In einem dafür erforderlichen Neubau könnte die Löschgruppe Friesheim integriert werden. -3- Ein Lösungsansatz zur rettungsdienstlichen Verbesserung ist die Errichtung einer zentralen Rettungswache im Bereich P+R Parkplatz Lechenich. Dort würden alle vorhandenen Rettungsmittel stationiert und bei Paralleleinsätzen kommt es zu einer Verbesserung der Versorgungsqualität für das gesamte Stadtgebiet. Eine weitere Verbesserung der rettungsdienstlichen Erreichungsgrade kann durch einen im Süden stationierten Rettungswagen erfolgen. Dies ergaben auch die Berechnungen des Rhein-Erft-Kreises. Frage 6: Wie könnte bei einem Neubau die dann ggfs. aufzugebende alte Feuerund Rettungswache genutzt werden? Aus Sicht der Feuerwehr kann die jetzige Wache nur aufgegeben werden, wenn für die Löschgruppen Liblar und Blessem ein neuer Standort gebaut wird. Ansonsten ist eine Teilnutzung des Gebäudes durch die Löschgruppe Liblar einsatztaktisch unumgänglich. Soweit ein Standort für die Löschgruppen Liblar /Blessem sichergestellt ist, wird eine weitere Nutzung oder Veräußerung politisch zu entscheiden sein. Frage 7: Welche Kostenersparnis ergibt sich durch eine Zusammenlegung von Feuerwehr und Rettungsdienst in einer neuen zentralen Wache? Hier kann ohne eine vorliegende konkrete Gebäude- und Raumplanung keine abschließende Aussage getroffen werden. Grundsätzlich können jedoch Synergien bestehen im Bereich der Erschließung, zentral genutzter Einrichtungen der Ver- und Entsorgung, nachrichtentechnische Einrichtungen wie EDV-Anlagen, Alarmierungseinrichtungen optisch sowie akustisch, Verkehrs- und Übungsflächen. Unter Beachtung von Hygiene- und Arbeitsschutzvorschriften sowie der Arbeitsstättenverordnung ergeben sich in der Gebäude- und Raumplanung jedoch kaum Möglichkeiten zur Kostenersparnis. (Erner) -4-