Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
189 kB
Datum
05.09.2017
Erstellt
13.04.17, 13:39
Aktualisiert
08.06.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 559/2016 1. Ergänzung
Az.: 370.1
Amt: - 370 BeschlAusf.: - -370- Datum: 11.04.2017
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betrifft:
Dezernat 6
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
BM
Termin
Bemerkungen
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Erftstadt -1. Fortschreibung1. Ergänzung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
020126010
Diverse
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2017 ff
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die ergänzende Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Durch die anstehende Veränderung in der Leitung der Feuerwehr ist es denkbar, dass es
zu Veränderungen in der Organisationsstruktur kommen kann. Dies ist die mehrheitliche
Meinung alle Führungskräfte der Feuerwehr Erftstadt als Ergebnis der durch die Politik
angeregten Diskussion.
Eine Anhörung zur Leitung der Feuerwehr mit noch offenem Ergebnis findet am
06.06.2017 statt. Vorschläge zur Ernennung werden in der Ratssitzung am 04.07.2017 zur
Beschlussfassung vorliegen.
Daher wird es als sinnvoll erachtet, die Beschlussvorlage V559/2016 erst in der nächsten
Sitzung des AföOuV abschließend zu beraten und hier dann mögliche Änderungen einfließen zu lassen. Auch werden bis dahin abschließende Sachstandsermittlungen des Eigenbetriebes Immobilien zu den Feuerwehr Gerätehäusern erwartet. Dazu erfolgen noch weitere Informationen in der Beantwortung der nachstehenden Fragen
V 559/2016 – Brandschutzbedarfsplan der Stadt Erftstadt, 1. Fortschreibung
Auch hier war es Beschluss der Führungskräftebesprechung vom 21.03..2017, die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes bis zur Bestellung einer neuen Leitung der
Feuerwehr im Juli 2017 auszusetzen, da die Möglichkeit besteht, dass es Veränderungen
in der Organisationsstruktur der Feuerwehr geben kann, die sich dann auch im Brandschutzbedarfsplan auswirken würden.
Dennoch können hier die Fragen aus der Sitzung des AföOuV durch den Eigenbetrieb
Immobilien (Frage 1 und 4) und die Feuerwehr (restlichen Fragen) beantwortet werden:
Frage 1:
sein?
Wie hoch würden die geschätzten Kosten für eine neue Feuerwache
Mit der Bezirksregierung Köln wurde besprochen, ob die planerischen Voraussetzungen
für den Bau einer zentralen Feuer- und Rettungswache in der Nähe des P&R-Platzes an
der B265n geschaffen werden können. Seitens der Bezirksregierung wird die für die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderliche Anpassungsbestätigung grundsätzlich in
Aussicht gestellt.
Der Landesbetrieb Straßen NRW stimmt einer Anbindung an die B265n grundsätzlich zu.
Dazu ist zunächst ein Verkehrsgutachten über die technischen Realisierungsmöglichkeiten
sowie über die verkehrlichen Auswirkungen zu erstellen. Die für die Anbindung erforderlichen Kosten können derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
Für den Neubau liegt noch kein endgültiges Raumprogramm vor. Daher können die Kosten bisher nur überschlägig geschätzt werden. Nach einem von der Feuerwehr angenommenen Raumprogramm ergeben sich Baukosten in Höhe von ca. 21,5 Mio. Euro. Diese
wurden auf der Grundlage der „BKI Baukosten 2016 Neubau – Statistische Kostenkennwerte für Gebäude“ ermittelt. Gemeinden, die über Erfahrungen beim Bau von Feuerwachen verfügen, berichten teilweise über deutlich höhere Baukosten. In der Schätzung sind
die Kosten für die Außenanlagen und die Kosten für die Anbindung an die B265n noch
nicht berücksichtigt.
Frage 2:
Welche Gerätehäuser können nach der Errichtung einer neuen Feuerund Rettungswache geschlossen, bzw. zusammengelegt werden? Wie sind die einzelnen ehrenamtlichen Einheiten personell besetzt?
Die einsatztaktischen Folgen einer flächendeckenden Zusammenlegung oder Schließung
von Standorten wurde in der Sondersitzung des AföOuV am 07.02.2017 dargestellt.
Eine Zusammenlegung von Standorten führt zu verlängerten Anfahrtszeiten zum jeweiligen Standort. Taktisch vertretbar wäre dies bei folgenden Einheiten:
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Zusammenlegung Löschgruppe Blessem mit Liblar
Zusammenlegung Löschgruppe Ahrem mit Lechenich
Nach erfolgtem Neubau der Hauptwache ist der Fortbestand der Löschgruppe Herrig in
Bezug auf Personalstärke und Investitionskosten im Gerätehaus zu prüfen.
Die Standorte Lechenich und Liblar sind aus einsatztaktischen Gesichtspunkten zwingend
zu erhalten.
Eine aktuelle Stärkemeldung liegt der Beantwortung bei.
Frage 3:
Welche organisatorischen /infrastrukturellen Maßnahmen sind notwendig bei der Umsetzung einer neuen Feuer- und Rettungswache bei gleichzeitiger
Anpassung der bestehenden Standorte?
Es wird Aufgabe der neuen Leitung der Feuerwehr sein, hier gegebenenfalls eine veränderte Organisationsstruktur einzuführen und umzusetzen.
Frage 4:
Welche Mängel müssen an den vorhandenen Gerätehäusern behoben
werden? Hierzu soll von der Verwaltung eine Prioritätenliste mit Kostenbenennung
erstellt werden. Vordergründig sollen Absauganlagen. Auch hier für sollen die jeweiligen Kosten benannt werden.
Die Feuerwehrgerätehäuser weisen teilweise bauliche Mängel auf. Einige Häuser haben
funktionale Mängel. Der Gebäudebestand entspricht nicht mehr den Anforderungen, die
sich z.B. durch die heutige Fahrzeugausstattung ergibt. Ggf. können solche Mängel nur
durch einen Abbruch des bestehenden Gebäudes und einen Neubau behoben werden. Ich
habe ein Architekturbüro, welches über umfangreiche Erfahrungen beim Bau und bei der
Sanierung von Feuerwehrgerätehäusern verfügt, mit der Überprüfung aller Objekte beauftragt. Aufgrund der derzeit guten Baukonjunktur und der damit verbundenen Auslastung
der Büros ist mit der Vorlage der Untersuchungsergebnisse nicht vor der Sommerpause
zu rechnen.
Die Ausstattung der Feuerwehrgerätehäuser ist im Zusammenhang mit den Beratungen
über den Wirtschaftsplan 2017 umfassend diskutiert worden. In den Wirtschaftsplan 2017
wurden insgesamt 50.000,- € eingestellt, um in den Gerätehäusern in Erp, Herrig, Lechenich und Niederberg entsprechende Anlagen erstmalig einzubauen. Für 2018 ist dann
vorgesehen, auch noch die Häuser in Ahrem und Borr nachzurüsten. Dafür sind dann weitere Mittel in Höhe von 20.000,- € erforderlich.
Frage 5:
Gibt es alternative Lösungen, wie der ländliche Bereich in dem vorgegebenen Erreichungsgrad rettungs- und feuerwehrtechnisch versorgt werden kann,
ohne den Neubau einer zentralen Wache?
Aufgrund der Struktur von den hier anzutreffenden Feuerwehreinheiten und der mangelnden Tagesverfügbarkeit wäre der Lösungsansatz ein zusätzlicher hauptamtlich besetzter
Standort in Staffelstärke (6 Feuerwehrleute), beispielsweise in Friesheim. In einem dafür
erforderlichen Neubau könnte die Löschgruppe Friesheim integriert werden.
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Ein Lösungsansatz zur rettungsdienstlichen Verbesserung ist die Errichtung einer zentralen Rettungswache im Bereich P+R Parkplatz Lechenich. Dort würden alle vorhandenen
Rettungsmittel stationiert und bei Paralleleinsätzen kommt es zu einer Verbesserung der
Versorgungsqualität für das gesamte Stadtgebiet.
Eine weitere Verbesserung der rettungsdienstlichen Erreichungsgrade kann durch einen
im Süden stationierten Rettungswagen erfolgen. Dies ergaben auch die Berechnungen
des Rhein-Erft-Kreises.
Frage 6:
Wie könnte bei einem Neubau die dann ggfs. aufzugebende alte Feuerund Rettungswache genutzt werden?
Aus Sicht der Feuerwehr kann die jetzige Wache nur aufgegeben werden, wenn für die
Löschgruppen Liblar und Blessem ein neuer Standort gebaut wird. Ansonsten ist eine
Teilnutzung des Gebäudes durch die Löschgruppe Liblar einsatztaktisch unumgänglich.
Soweit ein Standort für die Löschgruppen Liblar /Blessem sichergestellt ist, wird eine weitere Nutzung oder Veräußerung politisch zu entscheiden sein.
Frage 7:
Welche Kostenersparnis ergibt sich durch eine Zusammenlegung von
Feuerwehr und Rettungsdienst in einer neuen zentralen Wache?
Hier kann ohne eine vorliegende konkrete Gebäude- und Raumplanung keine abschließende Aussage getroffen werden.
Grundsätzlich können jedoch Synergien bestehen im Bereich der Erschließung, zentral
genutzter Einrichtungen der Ver- und Entsorgung, nachrichtentechnische Einrichtungen
wie EDV-Anlagen, Alarmierungseinrichtungen optisch sowie akustisch, Verkehrs- und
Übungsflächen.
Unter Beachtung von Hygiene- und Arbeitsschutzvorschriften sowie der Arbeitsstättenverordnung ergeben sich in der Gebäude- und Raumplanung jedoch kaum Möglichkeiten zur
Kostenersparnis.
(Erner)
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