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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage WP7-116/2009)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
1,1 MB
Datum
23.06.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

Ingenieurbüro für Schallund Schwingungstechnik Meßstelle nach § 26 BImSchG Gutachten Messung Planung Projektleitung • Immissionsschutz • Betriebslärmbekämpfung • Maschinenakustik • Bauakustik Bauleitplanung ACCON Köln GmbH · Rolshover Str. 45 · 51105 Köln Stadt Bedburg Rathaus Kaster Herrn Frenken Am Rathaus 1 50181 Bedburg Bei Rückfragen: Herr Weigand 0221 - 801917 - 10 manfred.weigand@accon.de www.acconkoeln.de Köln, den 16.06.2009 Immissionsprognose Umbau der Turnhalle Sehr geehrter Herr Frenken, auftragsgemäß haben wir die zu erwartenden Geräuschimmissionen durch den geplanten Umbau der Turnhalle in Bedburg-Kaster sowie der geplante Nutzung berechnet. Grundlage waren die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Angaben sowie die Ergebnisse der Ortsbesichtigung vom 09.04.2009. Beschreibung und Nutzung des Vorhabens Die bestehende Turnhalle auf dem Gelände der Grundschule in Bedburg-Kaster soll umgebaut werden, um die Möglichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen zu verbessern. Hierzu soll im Wesentlichen ein Bühnenbereich sowie ein Foyer mit Empore an das bestehende Gebäude angebaut werden. Gemäß den vorliegenden Angaben soll die Multihalle ca. zehnmal im Jahr für Veranstaltungszwecke genutzt werden. Lärmrelevante Veranstaltungen mit größeren elektroakustischen Beschallungsanlagen oder Live- Musik, die auch die Nachtzeit beanspruchen, machen hiervon nach der derzeitigen Planung weniger als die Hälfte aus. Schalltechnische Rahmenbedingungen Im Einwirkungsbereich der Halle liegen mehrere schützenswerte Wohnnutzungen die überwiegend den Schutzanspruch eines WA-Gebietes mit Richtwerten von Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn ACCON Köln GmbH Rolshover Str. 45 51105 Köln Tel: 0221 / 801917 - 11 Fax: 0221 / 801917 - 17 V:\Briefe\K405909111_1.doc BLZ 370 50 198 Konto-Nr. 130 21 99 BIC COLSDE33 IBAN DE73 3705 0198 0001 3021 99 Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Gregor Schmitz-Herkenrath Dipl.-Ing. Manfred Weigand Amtsgericht Köln HRB 29247 UID DE190157608 K 405909 111_1 tags 55 dB(A) und nachts 40 dB(A) Seite 2 aufweisen. Da das Vorhaben nach der TA Lärm zu beurteilen ist und in diesem Sinne keine gewerbliche Vorbelastung gegeben ist, können die Richtwerte vom Vorhaben ausgeschöpft werden. Aufgrund des innerhalb der Nachtzeit deutlich höheren Schutzanspruchs ist im Folgenden lediglich die Nachtzeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr für die Beurteilung relevant. Insgesamt wurden 4 Immissionspunkte in der Nachbarschaft ausgewählt, die für das Vorhaben als repräsentativ anzusehen sind. Dem folgenden Übersichtsplan ist die Lage der einzelnen Immissionspunkte zu entnehmen. IP2 IP3 IP1 IP4 Übersichtsplan Maßstab 1:750 K 405909 111_1 Seite 3 Emissionsquellen Die zu erwartenden Geräuschsituation in der Nachbarschaft ist zunächst von der Schallabstrahlung des bestehenden bzw. umgebauten Gebäudekörpers abhängig. Die Höhe des abgestrahlten Schallleistungspegels einzelner Gebäudeflächen wird bestimmt durch den mittleren Innenpegel in der Halle und das Schalldämm-Maß der betreffenden Gebäudefläche sowie dessen Flächengröße. Da die Schalldämmung in hohem Maße frequenzabhängig ist, wird die Gebäudeabstrahlung weitgehend spektral für einzelne Frequenzbänder untersucht. Hierbei wird bezüglich der bestehenden sowie der geplanten Bauausführung auf Literaturwerte zurückgegriffen. Hinsichtlich des mittleren Innenpegels wird einen Spektrum zugrundegelegt, dass eine Veranstaltung mit LiveBeschallung abdeckt. Den Berechnungen wird folgendes, einer realen Messung entnommene Innenpegelspektrum zugrundegelegt. Bezeichnung ID Veranstaltung SI001 Oktavspektrum in dB(A) Bew. 31.5 63 125 250 500 1000 2000 4000 8000 A 60,0 80,0 90,0 85,0 95,0 95,0 90,0 80,0 70,0 A lin 99,5 110,2 Die dargestellte spektrale Verteilung wird im Bühnenbereich auf einen Wert von Li = 98 dB(A) und im Saal auf einen Wert von Li = 95 dB(A) normiert. Für die Neubauten wird von folgenden Schalldämmaßen ausgegangen Bezeichnung ID Oktavspektrum (dB) 31.5 63 125 250 500 1000 2000 4000 8000 Rw Dach Neubau R001 15,0 20,0 25,0 35,0 40,0 45,0 45,0 45,0 50,0 43 Verglasung 10,0 16,0 22,0 28,0 34,0 40,0 42,0 45,0 45,0 38 R002 Über die Gebäudeabstrahlung hinaus sind dem Vorhaben noch die Geräuschimmissionen durch das Parkplatzgeschehen sowie ansatzweise die Sozialgeräusch durch Personen außen vor der Halle zu beurteilen. Da im vorliegenden Fall bei Veranstaltungen der fußläufig nahegelegene Parkplatz am Rathaus genutzt werden soll und sich auf dem Schulgelände keine eigenen Parkplätze befinden, ergibt sich für die ausgewählten Immissionsorte rein räumlich keine Addition der Immissionspegel durch Veranstaltung und Parkgeschehen. Ferner findet das Parkgeschehen in der Regel nicht parallel zu einer Veranstaltung statt sondern vorher und nachher. Geräuschimmissionen, die durch den Aufenthalt von Menschen außen vor dem Gebäude bzw. auf dem Nachhauseweg oder dem Parkplatz entstehen, sind einerseits oft Grund für Be- K 405909 111_1 Seite 4 schwerden, können andererseits aber gutachterlich nicht umfassend beurteilt werden, da für sog. Sozialgeräusche keine bindenden Emissionsansätze existieren. Hilfsweise werden im vorliegenden Fall die Emissionsansätze der VDI 3770 „Emissionskennwerte technischer Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen“ herangezogen. Diese gibt unter Punkt 4.2 in der Tabelle 1 „Schallleistungspegel von Personen auf Sport- und Freizeitanlagen“ u. A. folgende Emissionsdaten wieder: Sprechen normal Lw = 65 dB(A) Sprechen gehoben Lw = 70 dB(A) Sprechen sehr laut Lw = 75 dB(A) Im vorliegenden Fall wird angenommen, dass sich nach oder während einer innerhalb der Nachtzeit maximal 100 Personen außen im Bereich des Haupteingangs für eine halbe Stunde aufhalten können. Hierbei wird zunächst davon ausgegangen, das eine sprechende Person im Mittel einen Schallleistungspegel von ca. Lw = 75 dB(A) erzeugt. Es wird weiterhin üblicherweise vorausgesetzt, dass es immer gleich viele Sprecher und Zuhörer gibt. Mit diesem Ansatz ergibt sich für die Flächenquelle vor dem Eingang mit 50 gleichzeitig sprechenden Personen ein auf eine Stunde zeitkorrigierter Gesamtschallleistungspegel von Lw = 89 dB(A). Immissionspegel Für die Berechnungen der zu erwartenden Geräuschimmissionen wurde zunächst ein digitales, dreidimensionales Modell der Halle sowie der umliegenden Gebäude auf Basis der zur Verfügung gestellten Pläne erstellt. In dieses Modell wurden alle relevanten Schallquellen lagerichtig eingeführt. Mit diesem Modelldatensatz erfolgten dann die richtlinienkonformen Schallausbreitungsberechnungen. In der folgenden Tabelle sind die zu erwartenden Immissionspegel zusammenfassend dargestellt. Immissionspegel nachts in dB(A) Quellengruppen IP1 IP2 IP3 IP4 Gebäude 34 35 36 30 Publikum außen 42 46 46 41 Richtwert gemäß 6.1 TA Lärm 40 40 45 40 K 405909 111_1 Seite 5 Beurteilung der Ergebnisse Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die zu erwartenden anteiligen Immissionspegel durch das Gebäude mit den getroffenen Emissionsansätzen deutlich unter den Nachtrichtwerten der umliegenden Bebauung liegen. Konflikte mit tieffrequenten Geräuschen im Sinne der DIN 45680 sind bei baulicher Umsetzung der angenommenen Schalldämmungen und Innenpegel nicht zu erwarten. Die Sozialgeräusche stellen jedoch einen Konflikt dar. Selbst mit der Halbierung der Personenanzahl und einer Halbierung der Einwirkzeit wird der Nachtrichtwert alleine hierdurch am IP2 bereits ausgeschöpft. Da es sich hierbei andererseits lediglich um einen frei gewählten Emissionsansatz handelt sollte dieser Aspekt noch einmal konkreter betrachtet werden. Aufgrund der geringen Anzahl der Veranstaltungen, könnte das Vorhaben ggf. im weitesten Sinne unter dem Aspekt der seltenen Ereignise gemäß TA Lärm Nummer 7.2 beurteilt werden. Die TA Lärm führt unter Nummer 7.2 hierzu aus: Ist wegen voraussehbarer Besonderheiten beim Betrieb einer Anlage zu erwarten, dass in seltenen Fällen oder über eine begrenzte Zeitdauer, aber an nicht mehr als zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden, die Immissionsrichtwerte nach den Nummern 6.1 auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung nicht eingehalten werden können, kann eine Überschreitung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für genehmigungsbedürftige Anlagen oder auf Antrag des Betreibers einer genehmigungsbedürftigen oder einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage zugelassen werden. In diesen Fällen dürfen gemäß Nummer 6.3 TA Lärm folgende Richtwerte nicht überschritten werden: tags 70 dB(A), nachts 55 dB(A). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte tagsüber um nicht mehr als 20 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten. Der unter Nummer 6.3 TA Lärm genannte zulässige Nachtwert für seltene Ereignisse wird deutlich unterschritten. Die Anwendung von Nummer 7.2 TA Lärm setzt unseres Erachtens aber eine Abklärung mit den zuständigen Immissionsschutzbehörden voraus. Mit freundlichen Grüßen ACCON Köln GmbH Dipl.-Ing. Manfred Weigand Anlage K 405909 111_1 Bild 1 Modellansicht vom IP2 Bild 2 Modellansicht vom IP4 Seite 6