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Beschlussvorlage (Umschuldung zweier Kredite und Neuaufnahme zum 08.09./29.12.2017 - Eigenbetrieb Straßen -)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
16.05.2017
Erstellt
04.05.17, 15:14
Aktualisiert
04.05.17, 15:14
Beschlussvorlage (Umschuldung zweier Kredite und Neuaufnahme zum 08.09./29.12.2017
- Eigenbetrieb Straßen -) Beschlussvorlage (Umschuldung zweier Kredite und Neuaufnahme zum 08.09./29.12.2017
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 215/2017 Az.: 20 51-21 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 18.04.2017 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM gez. Cöln Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 16.05.2017 Bemerkungen beschließend Umschuldung zweier Kredite und Neuaufnahme zum 08.09./29.12.2017 - Eigenbetrieb Straßen - Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: x Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Betriebsausschuss Straßen stimmt der Umschuldung der Darlehen Nr. 605963339 und 606063692 bei der Landesbank Baden-Württemberg zu. Die Darlehensrestbeträge in Höhe von 795.290,71 € (605963339) und 851.622,51 € (606063692) werden wie folgt neu aufgenommen: Darlehensgeber: ein inländisches Kreditinstitut Auszahlungskurs: 100% Zinssatz: bis zu maximal 3% (Höchstzinssatz) Annuität: bis zu 30.020,33 € vierteljährlich (entspricht der Summe der bisherigen Beträge; 14.600,00 € + 15.420,33 €) Zinsfestschreibung: möglichst langfristig, je nach Kapitalmarktsituation Begründung: Die Darlehen wurden 2002 zur Finanzierung der laufenden Investitionen des Eigenbetriebs Straßen im Bereich Straßen und Gartenbau zu folgenden Konditionen aufgenommen: Darlehensnummer Darlehensbetrag Laufzeit Zinssatz 605963339 1.000.000 € 4,84% jährliche Annuität, zahlbar in vierteljährlichen Raten 58.400,00 € 4,77% 61.681,32 € 15 Jahre (bis 09.09.2017) 606063692 1.069.000 € 15 Jahre (bis 30.12.2017) Der bisherige Darlehensgeber hat für beide Darlehen bereits angekündigt, kein Prolongationsangebot zu unterbreiten („aufgrund unserer veränderten Geschäftsausrichtung…“), so dass ein Beschluss über eine Neuaufnahme erforderlich ist. Zurzeit möchte die Verwaltung sich noch offenhalten, ob die beiden Kredite zu einem Darlehen von rund 1,65 Mio. € zusammengefasst werden oder nicht. Dies ist abhängig von der Liquiditätslage des Eigenbetriebs Straßen und des Kernhaushaltes Anfang September 2017 sowie von den dann vorliegenden Kreditangeboten. Eine Zuordnung der Darlehen zu einem bestimmten Wirtschaftsgut war und ist nicht möglich, so dass man dem Prinzip, sich bei der Bemessung der Laufzeit eines Darlehens möglichst an der Dauer der Abschreibung zu orientieren, nicht ohne weitere gerecht werden kann. Die „NKF-Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensstände“ des Innenministeriums des Landes NRW sieht für Straßen, Wege, Plätze und Parkflächen Nutzungsdauern von 25 bis 50 Jahren vor. Die aktuellen Konditionen der Darlehen würden zu einer Laufzeit von jeweils fast 37 Jahren führen. Mit dem Vorschlag, die Darlehensraten unverändert zu lassen, geht die Verwaltung bei einem Zinssatz von maximal 3% (nach der aktuellen Kapitalmarktsituation eher deutlich weniger) davon aus, die Laufzeit je nach Zinsbindungsfrist um mindestens ca. 5 Jahre verkürzen zu können. Eine solche Laufzeit würde sich gut in die oben erwähnte Spanne aus der NKF-Rahmentabelle einfügen. In Vertretung (Knips) -2-