Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
107 kB
Datum
16.05.2017
Erstellt
04.05.17, 15:14
Aktualisiert
04.05.17, 15:14
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 215/2017
Az.: 20 51-21
Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 18.04.2017
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
gez. Cöln
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
16.05.2017
Bemerkungen
beschließend
Umschuldung zweier Kredite und Neuaufnahme zum 08.09./29.12.2017
- Eigenbetrieb Straßen -
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
x Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Betriebsausschuss Straßen stimmt der Umschuldung der Darlehen Nr. 605963339 und
606063692 bei der Landesbank Baden-Württemberg zu.
Die Darlehensrestbeträge in Höhe von 795.290,71 € (605963339) und 851.622,51 € (606063692)
werden wie folgt neu aufgenommen:
Darlehensgeber:
ein inländisches Kreditinstitut
Auszahlungskurs:
100%
Zinssatz:
bis zu maximal 3% (Höchstzinssatz)
Annuität:
bis zu 30.020,33 € vierteljährlich (entspricht der Summe der bisherigen Beträge; 14.600,00 € + 15.420,33 €)
Zinsfestschreibung: möglichst langfristig, je nach Kapitalmarktsituation
Begründung:
Die Darlehen wurden 2002 zur Finanzierung der laufenden Investitionen des Eigenbetriebs Straßen im Bereich Straßen und Gartenbau zu folgenden Konditionen aufgenommen:
Darlehensnummer
Darlehensbetrag Laufzeit
Zinssatz
605963339
1.000.000 €
4,84%
jährliche Annuität,
zahlbar in vierteljährlichen Raten
58.400,00 €
4,77%
61.681,32 €
15 Jahre
(bis 09.09.2017)
606063692
1.069.000 €
15 Jahre
(bis 30.12.2017)
Der bisherige Darlehensgeber hat für beide Darlehen bereits angekündigt, kein Prolongationsangebot zu unterbreiten („aufgrund unserer veränderten Geschäftsausrichtung…“), so dass ein Beschluss über eine Neuaufnahme erforderlich ist.
Zurzeit möchte die Verwaltung sich noch offenhalten, ob die beiden Kredite zu einem Darlehen von
rund 1,65 Mio. € zusammengefasst werden oder nicht. Dies ist abhängig von der Liquiditätslage
des Eigenbetriebs Straßen und des Kernhaushaltes Anfang September 2017 sowie von den dann
vorliegenden Kreditangeboten.
Eine Zuordnung der Darlehen zu einem bestimmten Wirtschaftsgut war und ist nicht möglich, so
dass man dem Prinzip, sich bei der Bemessung der Laufzeit eines Darlehens möglichst an der
Dauer der Abschreibung zu orientieren, nicht ohne weitere gerecht werden kann.
Die „NKF-Rahmentabelle der Gesamtnutzungsdauer für kommunale Vermögensstände“ des Innenministeriums des Landes NRW sieht für Straßen, Wege, Plätze und Parkflächen Nutzungsdauern von 25 bis 50 Jahren vor. Die aktuellen Konditionen der Darlehen würden zu einer Laufzeit von
jeweils fast 37 Jahren führen. Mit dem Vorschlag, die Darlehensraten unverändert zu lassen, geht
die Verwaltung bei einem Zinssatz von maximal 3% (nach der aktuellen Kapitalmarktsituation eher
deutlich weniger) davon aus, die Laufzeit je nach Zinsbindungsfrist um mindestens ca. 5 Jahre
verkürzen zu können. Eine solche Laufzeit würde sich gut in die oben erwähnte Spanne aus der
NKF-Rahmentabelle einfügen.
In Vertretung
(Knips)
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