Daten
Kommune
Jülich
Größe
125 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
22.10.15, 16:40
Aktualisiert
03.12.15, 13:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 15.10.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 420/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Wahlprüfungsausschuss
Termin
04.11.2015
Stadtrat
03.12.2015
TOP
Ergebnisse
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Feststellung der Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister der Stadt Jülich vom 27.09.2015
(Stichwahl)
Anlg.: - 1 30
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich erklärt die Wahl zum Bürgermeister der Stadt Jülich vom 27.09.2015
(Stichwahl) nach erfolgter Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss für gültig.
Begründung:
Der Rat hat nach § 46 b KWahlG (Kommunalwahlgesetz) in Verbindung mit § 40 Abs. 1 KWahlG
nach Vorprüfung durch einen hierfür gewählten Ausschuss (Wahlprüfungsausschuss) unverzüglich
über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen in folgender Weise zu
beschließen:
a)
Wird die Wahl wegen mangelnder Wählbarkeit eines Vertreters für ungültig erachtet, so ist
das Ausscheiden dieses Vertreters anzuordnen.
b)
Wird festgestellt, dass bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk von entscheidendem Einfluss gewesen sein könnte, so ist die Wahl in dem aus § 42 Abs. 1
KWahlG ersichtlichen Umfang für ungültig zu erklären und dementsprechend eine Wiederholungswahl anzuordnen (§ 42 KWahlG).
c)
Wird die Feststellung des Wahlergebnisses für ungültig erklärt, so ist sie aufzuheben und
eine Neufeststellung anzuordnen (§ 43 KWahlG). Ist die Neufeststellung nicht möglich,
weil die Wahlunterlagen verlorengegangen sind oder wesentliche Mängel aufweisen, und
kann dies im jeweils vorliegenden Einzelfall auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk von entscheidendem Einfluss sein, so gilt Buchstabe b entsprechend.
d)
Wird festgestellt, dass keiner der unter Buchstaben a bis c genannten Fälle vorliegt, so ist
die Wahl für gültig zu erklären.
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.09.2015 festgestellt, dass der Bewerber Axel
Fuchs die höchsten Stimmenzahlen erhalten hat und damit gewählt ist. Der Wahlausschuss hat auch
keine rechnerischen Berichtigungen gemäß § 34 KWahlG in Verbindung mit § 61 KWahlO (Kommunalwahlordnung) vorgenommen. Das Wahlergebnis wurde einstimmig festgestellt. Die Niederschrift der Sitzung des Wahlausschusses ist als Anlage beigefügt.
Der Bewerber Axel Fuchs hat die Wahl angenommen.
Der Wahlleiter hat mit Datum vom 28.09.2015 das Wahlergebnis am 02.10.2015 öffentlich bekannt
gemacht und darauf hingewiesen, dass gemäß § 39 KWahlG jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung der Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl
teilgenommen haben sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe des
Wahlergebnisses Einspruch erheben können, wenn sie eine Entscheidung gemäß § 40 Abs. 1 a bis c
KWahlG für erforderlich halten.
Es sind keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister der Stadt Jülich vom
27.09.2015 erhoben worden. Sonstige Mängel bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl
sind nicht bekannt geworden. Werden innerhalb der Einspruchsfrist keine Einsprüche erhoben und
ergeben sich auch sonst keine Mängel, so hat der Rat einen Beschluss über die Gültigkeit der Wahl
zu fassen. Durch diesen Beschluss wird das amtliche Endergebnis der Wahl vom 27.09.2015 bestätigt.
Aufgrund des dargelegten Sachverhalts ist die Wahl zum Bürgermeister der Stadt Jülich vom
27.09.2015 gemäß § 40 Abs. 1 d) i.V.m. § 46 KWahlG für gültig zu erklären.
Der Bürgermeister darf gemäß § 46 e Abs. 1 KWahlG an der Beratung und Entscheidung der
Vertretung über die Gültigkeit dieser Wahl nicht mitwirken.
Hinweis:
Nach § 41 Abs. 1 KWahlG kann gegen den Beschluss des Rates zur Gültigkeit der Wahl zum Bürgermeister binnen eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Ein Vorverfahren findet
nicht statt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
Sitzungsvorlage 420/2015
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 420/2015
x
nein
nein
Seite 3