Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
113 kB
Datum
23.05.2017
Erstellt
11.05.17, 15:02
Aktualisiert
11.05.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 81/2017
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 08.02.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
23.05.2017
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. 1.) Durchführung einer Elternbefragung in den Kindertageseinrichtungen zu Öffnungs- und Schließzeiten, Betreuungszufriedenheit und 2.) der Benennung
von alternativen Möglichkeite der Sommerferienschließzeiten
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Zuletzt, u.a. mit den Vorlagen 17/2016, 74/2016 und 627/2016 sowie bei den einstimmig getroffenen Beschlüssen zu den Schließ- und Öffnungszeiten in den letzten Jahren, hat die Verwaltung
umfangreich Stellung zu den Betreuungszeiten bezogen.
Die Ergebnisse der in 2010 durchgeführten Elternbefragung (Ergebnis von 680 ausgezählten Fragebögen) zur Zufriedenheit mit den Öffnungs- und Schließzeiten sowie Buchungszeiten in Kindertageseinrichtungen lassen sich auszugsweise folgendermaßen zusammenfassen:
1
1.1
Fragen zu den Öffnungszeiten
Mit der vorhandenen Öffnungszeit morgens sind 88,5 % der Eltern generell zufrieden.
1.2
1.3
1.4
85,3 % möchten keine früheren Zeiten.
Mit der vorhandenen Schließzeit nachmittags sind 76,6 % der Eltern generell zufrieden…
71,5 % möchten keine späteren Zeiten.
2
2.1
Fragen zu den Schließzeiten in den Schulferien
Mit den Ferienschließzeiten in der Kita sind 72,4 % der Eltern generell zufrieden.
3
3.1
3.2
3.3
Fragen zu den Buchungszeiten
Mit den Buchungsmöglichkeiten in der Kita sind 71,9 % der Eltern generell zufrieden.
10,3 % der Eltern möchten gerne weniger Zeit buchen als ihnen angeboten werden konnte.
6,4 % der Eltern möchten gerne mehr Zeit buchen als ihnen angeboten werden konnte.
Insgesamt konnte bei der Elternbefragung in 2010 festgestellt werden, dass der überwiegende Teil
(72 % bzw. 89 %) der Eltern mit den Öffnungs- und Schließzeiten der Kitas generell zufrieden sind.
Auch die in 2015 durchgeführte Elternbefragung (V 17/2016) zum U3-Betreuungsbedarf bestätigt
hinsichtlich der Betreuungszeiten und Randzeiten die Ergebnisse der vorgenannten Befragung.
Nur ein geringer Teil der Eltern benötigt eine Betreuung außerhalb der in Kindertageseinrichtungen
angebotenen Zeiten und diese Bedarfe können mit den bisher zur Verfügung stehenden Modellen
aufgefangen werden.
Anzumerken ist, dass die einzelnen Kindertageseinrichtungen bereits an die Wünsche der Eltern
angepasste und mit dem Kindergartenrat abgestimmte unterschiedliche Öffnungszeiten anbieten.
Elternbefragungen werden in den Kindertageseinrichtungen immer wieder und in enger Abstimmung mit den Eltern durchgeführt und ausgewertet. Diese internen Elternbefragungen zur Zufriedenheit mit der Kita dienen dazu, die Belange und Bedürfnisse der Eltern zu berücksichtigen und
die einzelnen Kitas in ihrer Qualität weiterzuentwickeln. Auch in diesen Befragungen konnte bisher
keine andere Tendenz zu den Öffnungs- und Schließzeiten abgelesen werden.
In der Fortschreibung der Qualitätsentwicklung der städtischen Kindertageseinrichtungen nimmt
die Partizipation und Teilhabe sowie die Beschwerdemöglichkeit (§§ 8,45 79a SGB VIII, 13 KiBiz,
UN Kinderrechtskonvention) einen wichtigen Raum ein. Fortlaufend werden weitergehende Formen der Kinder- und Elternbeteiligung, gemeinsam mit den Elternräten, entwickelt. Dieser Prozess
ist von Zusammenarbeit und Vertrauen geprägt und sollte in erster Linie von den Akteuren vor Ort
erarbeitet und entwickelt werden.
In den letzten Jahren wurden mit den Elternräten Schließzeiten zum Ende der Sommerferien einvernehmlich abgestimmt, da erfahrungsgemäß Geschwisterkinder der berufstätigen Familien die
OGATA besuchen. Das Ferienbetreuungsangebot für OGATA Kinder erstreckt sich in der Regel
über die ersten Wochen der Sommerferien. Auch die Ferienspieleanbieter berichten, dass die Bedarfe in der zweiten Ferienhälfte deutlich geringer sind und Angebote wegen zu geringer Kinderzahl nicht zu Stande kommen. Für die Eltern ist mit dieser abgestimmten Regelung eine Versorgung von Kita und Grundschulkindern sichergestellt. In Einzelfällen problematisch ist der Übergang
von der Tagespflege in die Kita aber auch hier sind bisher einvernehmliche Lösungen gefunden
worden.
Eine durchgehende Öffnung der Kindertageseinrichtung ohne gemeinsame Schließung hätte zur
Folge, dass im Schnitt pro pädagogische Kraft Urlaubsanspruch von mindestens 30 Tagen jährlich während der Betreuungszeiten abzugelten wäre. Um dies zu gewährleisten befänden sich
abwechselnd ständig Kräfte während der Öffnungszeiten der Einrichtung in Urlaub. Hinzukommt
die Abwesenheitszeiten für Qualifizierungen oder durch Krankheit. Die Frage zur Konstanz der
Bezugspersonen, gerade für die U3 Kinder, wird auch von den Eltern immer wieder angeführt.
Das neue Kita Jahr beginnt nach den Sommerschulferien. Da immer noch ein Mangel an Plätzen
verwaltet wird, können die Neuaufnahmen erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen. In den ersten Monaten werden die neuen Kinder eingewöhnt. Dann ist es wichtig, dass möglichst alle Bezugspersonen der Gruppen anwesend sind, um den Übergang der sensiblen und arbeitsintensiven Eingewöhnungszeit für Kinder und Eltern gut zu gestalten. Die Abgeltung von Urlaub wäre zu diesem
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Zeitpunkt sehr ungünstig, da auch immer mehr jüngere Kinder in den Einrichtungen betreut werden.
Das Personal der Kindertageseinrichtungen wird überwiegend von weiblichen. Mitarbeiterinnen
gebildet. Auch diesen Müttern/Eltern muss die Möglichkeit eingeräumt werden, mit eigenen Kindern in den Schulferien Urlaub zu verbringen.
Sehr deutlich spürbar sind die Auswirkungen des Fachkräftemangels für den Betrieb der städtischen Kindertageseinrichtungen. (Langzeit-)Erkrankungen und kurzfristige Beschäftigungsverbote
führen leider kontinuierlich dazu, dass Vakanzen nicht zeitnah nachbesetzt werden können. Das
verbleibende Kita-Personal gerät an die Belastungsgrenze, pädagogische Angebote müssen
zwangläufig heruntergefahren werden, Gruppen werden zusammengelegt um möglichst eine
Schließung zu vermeiden und gerade für die berufstätigen Eltern eine durchgehende Betreuung
aufrecht zu erhalten.
Aufgrund der hier beschriebenen Sachverhalte ist die zum Sommer 2017 angebotene zentrale
Ferienbetreuung in der städt. Kindertageseinrichtung Lechenich-Süd, denen sich absolut keine
Möglichkeit der Urlaubsgewährung bietet, zur Zeit eine gangbares Betreuungsangebot.
In einer Arbeitskreissitzung am 01.03.17 hat das Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und
Sport unter anderem folgendes Ziel für die Reform des KiBiz formuliert:
“… Für die Öffnungszeiten werde eine Flexibilisierung angestrebt, auch sei eine bessere Abdeckung der Randzeiten geplant…“
Aus Sicht der Verwaltung hat der weitere Ausbau von zusätzlichen Kinderbetreuungseinrichtungen
sowie die qualitativen Weiterentwicklung der bestehenden Angebote aktuell oberste Priorität. Hierzu ist auch Einvernehmen in einem Gespräch mit dem Vorstand des Stadtelternrates am 18.01.17
erzielt worden. Der Druck der Eltern überhaupt einen Platz zu bekommen und Erziehung und Beruf
zu vereinbaren, ist weiterhin sehr hoch.
Die aktuellen Entwicklungen der Reform des Kinderbildungsgesetzes, die beabsichtigte Neuausrichtung der Finanzierung, der Personalausstattung sowie die geplanten Flexibilisierungsmodelle
sind richtungsweisend abzuwarten.
In Vertretung
(Lüngen)
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