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Antrag (Antrag bzgl. Konzept für einen Kommunalen Bürgerhaushalt ab 2017)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
14.06.17, 15:02
Aktualisiert
14.06.17, 15:02
Antrag (Antrag bzgl. Konzept für einen Kommunalen Bürgerhaushalt ab 2017) Antrag (Antrag bzgl. Konzept für einen Kommunalen Bürgerhaushalt ab 2017) Antrag (Antrag bzgl. Konzept für einen Kommunalen Bürgerhaushalt ab 2017)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 192/2016 1. Ergänzung Az.: 20 Amt: - 2 BeschlAusf.: - 20 Datum: 17.05.2017 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin Bemerkungen 27.06.2017 Antrag bzgl. Konzept für einen Kommunalen Bürgerhaushalt ab 2017 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Städte und Gemeinden gelten gemeinhin als die politischen Einheiten, die für direkte Beteiligungsformen besonders gut geeignet sind. Zu den Instrumenten der bürgerlichen Beteiligung in kommunalpolitischen Fragen gehört der sogenannte Bürgerhaushalt. Die Bürger sollen an der Ausgestaltung des Kommunalhaushalts mitwirken können. Der Bürgerhaushalt bietet diese Möglichkeit, allerdings unterhalb der Schwelle demokratischer Wahlen. Deshalb sind interessierte Bürger durch Empfehlungen und Vorschläge an der Aufstellung des kommunalen Haushalts beteiligt, die eigentliche Entscheidung treffen aber die demokratisch gewählten Gremien. Da das Konzept des Bürgerhaushalts in Deutschland in einer Situation Verbreitung fand, in der die Kassen der Kommunen leer waren, stand im Vordergrund, die Bürger in die notwendige Konsolidierungspolitik mit einzubeziehen, um auf diesem Wege Akzeptanz für die unpopulären, aber not- wendigen Einsparungen zu gewinnen. Die Bürger sollten sich dazu äußern können, an welcher Stelle gespart werden kann und an welcher Stelle im kommunalen Haushalt auf keinen Fall gekürzt werden soll. So wird als Argument für den Bürgerhaushalt angegeben, dass die Aufstellung eines Bürgerhaushalts die Verwaltung zu größerer Transparenz geradezu zwinge. Der Bürgerhaushalt hat jedoch eine rein konsultative Funktion und sieht keine Übertragung von Entscheidungskompetenzen vor. Am Ende entscheidet weiterhin die gewählte Gemeindevertretung. Der Bürgerhaushalt wird aber als Möglichkeit gesehen, Konflikte im vorhinein zu entschärfen und gesellschaftliche Gruppen mit einzubinden. Der Bürgerhaushalt kann, wenn das Verfahren gut ausgestaltet ist, einen Beitrag dazu leisten, dass mehr Transparenz in der kommunalen Finanzpolitik für die Bürger besteht. Für die Stadtverwaltung und die Kommunalpolitik besteht die Möglichkeit, zusätzliche Ideen und Anregungen und ein Stimmungsbild über die Sicht der kommunalpolitisch interessierten Bürger zu gewinnen. Das Instrument kann also eine begrenzte, positive Wirkung entfalten. Da die Beteiligung am Bürgerhaushalt nicht unbedingt dem Mehrheitsvotum entspricht, ist es richtig, dass die Entscheidungskompetenz bei den demokratisch gewählten Gremien verbleibt. Will man in Fragen der Bürgerbeteiligung über das Niveau der Konsultation hinausgehen, sind andere Instrumente erforderlich. Durch die Einführung eines sogenannten Ausgabenreferendums können Bürger direkt über einzelne Ausgabenposten abstimmen. Nach empirischen Erkenntnissen führt die direkte Demokratie in Finanzfragen in der Tendenz eher zu niedrigeren Ausgaben, weil kostspielige Prestigeprojekte oft abgelehnt werden. Der Vorteil des Ausgabenreferendums gegenüber dem Bürgerhaushalt liegt einmal in der breiteren Basis der Beteiligung, der demokratischen Legitimität einer allgemeinen, freien und geheimen Wahl. Außerdem liegt der Vorzug darin, dass die Bürger nicht nur wie beim Bürgerhaushalt konsultiert werden. Die Bürger müssen die Folgen ihrer Entscheidung selber tragen, was zu einer Veränderung der inneren Einstellung im Vergleich zu Forderungen führt, die keine konkreten Folgen bewirken. Der Bürgerhaushalt ist zwischen der repräsentativen Demokratie, in der Entscheidungsträger gewählt werden, und der direkten Demokratie, in der die Bürger direkt über bestimmte Fragen abstimmen können, angesiedelt. Sowohl die repräsentative Entscheidungsfindung als auch die direktdemokratische Abstimmung besitzen ein höheres Maß demokratischer Legitimität und der Repräsentation als der Bürgerhaushalt. Solange der Bürgerhaushalt einen beratenden und konsultativen Charakter besitzt, ist er jedoch ein legitimes Instrument der Politik, um Vorschläge und Anregungen einzuholen. Sobald dieser Konsultationsprozess den Charakter eines imperativen Mandats annimmt, besteht die Gefahr, dass interessierte Minderheiten den demokratischen Prozess aushebeln. Abstimmungen in Versammlungen mit zufälligen Mehrheitsverhältnissen können demokratische Wahlen nicht ersetzen. Wenn der Wille besteht, Bürger noch stärker in finanzpolitische Entscheidungen einzubeziehen, dann ist das Finanzreferendum, bei dem die gesamte Bürgerschaft aufgerufen ist direktdemokratisch über Ausgaben abzustimmen, eine mögliche Alternative. Die personelle Ausstattung der Kämmerei (6 Mitarbeiter(innen) plus 1,5 Buchungskräfte) der Stadt Erftstadt, lässt aufgrund einer Vielzahl von Projekten, aktuell jedoch kaum Spielraum für neue Aufgaben. So befinden sich neben dem „normalen Tagesgeschäft" derzeit folgende Projekte durch die oben aufgeführten Mitarbeiter(innen) in der Umsetzung: - .Vorbereitung und Aufbereitung der Umsatzbesteuerung der Stadt gem. § 2 b UStG - .Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung - .Einführung eines Controllings - .Umstellung des Gesamtabschlusses auf eine neue Software - .Eingliederung des Eigenbetriebes Straßen - .Eingliederung des Eigenbetriebes Immobilien - .Gründung/Überprüfung einer Abfallgesellschaft -2- Ich schlage daher vor, nachdem ein Großteil der o.a. Projekte bewältigt werden konnten, dass ich unaufgefordert wieder mit einem Vorschlag zur Bürgerbeteiligung im Rahmen der Haushaltsplanungen auf die Politik zukommen werde. In Vertretung (Knips) -3-