Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
23.05.2017
Erstellt
11.05.17, 15:02
Aktualisiert
11.05.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 94/2017
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 13.02.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
23.05.2017
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Bericht zu Doppelbelegungen in Kindertagesstätten trotz Kita-Navigator
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei dem Kita-Navigator handelt es sich um ein online-basiertes Vormerksystem, dass den Eltern
im Vorfeld einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Betreuungsangebote aufzeigt. Die
Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind in bis zu fünf Betreuungseinrichtungen vorzumerken. Nach
der Vormerkung erhalten die Eltern eine Eingangsbestätigung sowie eine Einladung zum Besuch
der Einrichtung. Vor dem ersten Vergabetermin, der am 1.2. vor Beginn des neuen Kindergartenjahres stattfindet, hat jede Kindertageseinrichtung ihre Vormerkungen gesichtet. Die dann zur Verfügung stehenden freien Plätze werden, entsprechend der jeweiligen Aufnahmekriterien, den Eltern der vorgemerkten Kinder angeboten. Somit kann und soll es durchaus zu mehrfachen Platzangeboten kommen. Genau hier zeigt sich ein grundsätzlich und positiv gewünschter Effekt für die
Eltern durch die Einführung des Kita-Navigators. Die Eltern haben die Möglichkeit, ihr gemäß § 3a
Kinderbildungsgesetz – KiBiz zustehendes Wunsch- und Wahlrecht wahrzunehmen und ein Platzangebot innerhalb von zwei Wochen durch Vertragsunterzeichnung anzunehmen. Mit Vertragsabschluss wird ein Kind auf den Wartelisten der übrigen Einrichtungen gesperrt, als versorgt gekenn-
zeichnet und der Platz für ein nachfolgendes Kind wieder freigegeben. Eine faktische „Doppelbelegung“ erfolgt nicht.
Der Kita-Navigator trägt darüber hinaus den Ansprüchen gem. § 3b KiBiz, Verfahrensregelungen
zur Bedarfsanzeige und Anmeldung, Rechnung.
In Vertretung
(Lüngen)
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