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Antrag (Antrag bzgl. Bericht zu Doppelbelegungen in Kindertagesstätten trotz Kita-Navigator)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
23.05.2017
Erstellt
11.05.17, 15:02
Aktualisiert
11.05.17, 15:02
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 94/2017 Az.: Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 13.02.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Feldmann Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 23.05.2017 Bemerkungen beschließend Antrag bzgl. Bericht zu Doppelbelegungen in Kindertagesstätten trotz Kita-Navigator Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Bei dem Kita-Navigator handelt es sich um ein online-basiertes Vormerksystem, dass den Eltern im Vorfeld einen Überblick über die zur Verfügung stehenden Betreuungsangebote aufzeigt. Die Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind in bis zu fünf Betreuungseinrichtungen vorzumerken. Nach der Vormerkung erhalten die Eltern eine Eingangsbestätigung sowie eine Einladung zum Besuch der Einrichtung. Vor dem ersten Vergabetermin, der am 1.2. vor Beginn des neuen Kindergartenjahres stattfindet, hat jede Kindertageseinrichtung ihre Vormerkungen gesichtet. Die dann zur Verfügung stehenden freien Plätze werden, entsprechend der jeweiligen Aufnahmekriterien, den Eltern der vorgemerkten Kinder angeboten. Somit kann und soll es durchaus zu mehrfachen Platzangeboten kommen. Genau hier zeigt sich ein grundsätzlich und positiv gewünschter Effekt für die Eltern durch die Einführung des Kita-Navigators. Die Eltern haben die Möglichkeit, ihr gemäß § 3a Kinderbildungsgesetz – KiBiz zustehendes Wunsch- und Wahlrecht wahrzunehmen und ein Platzangebot innerhalb von zwei Wochen durch Vertragsunterzeichnung anzunehmen. Mit Vertragsabschluss wird ein Kind auf den Wartelisten der übrigen Einrichtungen gesperrt, als versorgt gekenn- zeichnet und der Platz für ein nachfolgendes Kind wieder freigegeben. Eine faktische „Doppelbelegung“ erfolgt nicht. Der Kita-Navigator trägt darüber hinaus den Ansprüchen gem. § 3b KiBiz, Verfahrensregelungen zur Bedarfsanzeige und Anmeldung, Rechnung. In Vertretung (Lüngen) -2-