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Beschlussvorlage (Herrichtung und Bau von geigneten Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbegehrende und Flüchtlinge mit anerkanntem Schutzstatus)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
188 kB
Datum
09.05.2017
Erstellt
20.04.17, 12:06
Aktualisiert
20.04.17, 12:06
Beschlussvorlage (Herrichtung und Bau von geigneten Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbegehrende und Flüchtlinge mit anerkanntem Schutzstatus) Beschlussvorlage (Herrichtung und Bau von geigneten Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbegehrende und Flüchtlinge mit anerkanntem Schutzstatus) Beschlussvorlage (Herrichtung und Bau von geigneten Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbegehrende und Flüchtlinge mit anerkanntem Schutzstatus) Beschlussvorlage (Herrichtung und Bau von geigneten Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbegehrende und Flüchtlinge mit anerkanntem Schutzstatus)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 211/2017 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 12.04.2017 Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Betriebsausschuss Immobilien Betrifft: Termin Bemerkungen 27.04.2017 vorberatend 09.05.2017 beschließend Herrichtung und Bau von geigneten Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbegehrende und Flüchtlinge mit anerkanntem Schutzstatus Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Die aktuelle Unterbringungssituation zur Aufnahme von Asylbegehrenden und Flüchtlingen mit zuerkanntem Schutzstatus wird zur Kenntnis genommen. 2. Von den in der Begründung unter kurzfristig, mittelfristig und langfristig aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Maßnahmen zu planen, die Kosten zu ermitteln und die Umsetzung vorzubereiten. Begründung: Auch weiterhin ist mit der Zuweisung von Asylbegehrenden nach Erftstadt zu rechnen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand und unter Berücksichtigung der von der Bezirksregierung Köln angekündigten Zuweisungen ergibt sich bis Ende 2017 folgende Situation: Zuweisungen – Kapazitäten – fehlende Unterkünfte Mit der Bezirksregierung Köln wurde vereinbart, dass der Stadt bis Ende Juni 2017 die Asylbegehrenden zugewiesen werden, die die Stadt aufgrund der Aufgabe der Notunterkunft in Erp zusätzlich aufzunehmen hat. Danach muss von der Zuweisung von 40 Personen im Mai 2017 und von 50 Personen im Juni 2017 ausgegangen werden Die Verwaltung geht weiterhin davon aus, dass die Stadt Erftstadt – bei einer konservativen Prognose – in der 2. Jahreshälfte 2017 weitere 200 Asylbegehrende aufzunehmen hat. Dies entspricht in etwa der Zuweisung der 1. Jahreshälfte. Monat Kapazität (alt) Zuweisung Neue geschaffene Plätze Kapazität (neu) Mai 41 40 + 50 Brabanter Weg 51 Juni 51 50 + 50 Brabanter Weg 51 Juli 51 34 -135 Allianz Erp August -118 34 -152 September -152 34 -186 Oktober -186 34 -220 November -220 34 -254 Dezember -254 34 -288 -118 Ende Juli ergibt sich ein Fehlbedarf von 118 Plätzen. Dies ist bedingt durch die beschlossene Schließung der Einrichtung im Allianz Gebäude in Erp mit einer Kapazität von 135 Plätzen. Trotz intensiver Suche auf dem Wohnungsmarkt, ist es nicht gelungen, entsprechend Ersatzwohnraum anzumieten. Der Fehlbedarf wird Ende 2017 einen Stand von 288 Plätzen erreichen. Weiterhin belegen aktuell ca. 200 anerkannte Flüchtlinge die vorhandenen städtischen Unterkünfte. Auch diese Gruppe findet keine adäquaten Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt (siehe hierzu auch meine Ausführungen in der Vorlage 629/2016). Nachfolgende Optionen zur Unterbringung von Asylbegehrenden sollen geprüft werden: 1.1 Kurzfristige Lösungsmöglichkeiten für 2017 1.1. Belegung der leerstehenden Schule in Friesheim nach Schuljahresende bis zur Entscheidung über eine Folgenutzung.. Bisher wurde beschlossen, die Einrichtung als Puffer vorzuhalten um dort bis zu 50 Personen unterbringen zu können. Bei einer Vollbelegung bietet das Gebäude eine Kapazität für bis zu 130 Personen. Erforderlich sind hierfür noch Schaffung von Kochgelegenheiten und Bereitstellung von Dusch- und Toilettencontainern 1.2. Belegung von Turnhallen 1.3. Weiternutzung des Allianzgebäudes in Erp über den 30.06.2017 hinaus (Kapazität 135 Personen) 1.4. Ankauf von Wohnhäusern -2- 1.5 1.6 Anmietung von Wohnraum durch anerkannte Flüchtlinge (hier ist dringend ein Aufruf in der Presse erforderlich) Unterbringung in Hotelzimmern Aus wirtschaftlichen Gründen und aufgrund der Qualität der Unterbringung bietet es sich vorrangig an, die Einrichtung in Erp weiterhin zu nutzen. Danach sollte dann das Gebäude der Förderschule in Friesheim genutzt werden. Gegenüber der Belegung von Turnhallen oder der Anmietung von Hotelzimmern ist die Nutzung der Gebäude in Erp und Friesheim eindeutig zu bevorzugen. Durch die Weiternutzung der Einrichtung in Erp, die Belegung der Schule in Friesheim, und die weitere Anmietung privater Wohnungen (sofern diese zur Verfügung stehen), kann der Bedarf an Unterbringungskapazitäten für 2017 gedeckt werden, wenn der Stadt im 2. Halbjahr 2017 200 Personen zugewiesen werden. Es bleibt jedoch zu beachten dass für 2018 keine Reserven mehr vorhanden sind. 2. Mittelfristige Lösungsmöglichkeit ab 2018 2.1 Bau weiterer Containeranlagen (Anmieten oder Ankauf). Eine Standortfestlegung ist erforderlich damit zeitnah in 2017 mit den Vorbereitungen begonnen werden kann. 2.2 Erweiterung der Einrichtung Radmacher Str. um 50 Plätze. 2.3 Belegung von Turnhallen. 2.4. Bezug des noch zu errichtenden Objektes Landstraße (20 Plätze). 3. Langfristige Lösungsmöglichkeiten Neubau von öffentlich geförderten Wohnungen bzw. von preiswertem Wohnraum auf folgenden Standorten: 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 Bliesheim Lange Heide, Errichtung von Wohnungen im Geschosswohnungsbau (ca. 40 Personen) oder Bau von 8 Reihenhäusern (ca. 40 Personen). Geschosswohnungsbau für ca. 100 Personen im Bereich Dechant-Linden-Weg/Köttinger Straße Errichtung von Geschosswohnungsbau (ca. 40 Personen) auf Grundstücken nördlich der Solarsiedlung. Errichtung von Geschosswohnungsbau (ca. 40 Personen) auf Grundstücken im Bereich Vilskaul. Bebauung des städtischen Grundstücks Carl-Schurz Str., gegenüber der ARALTankstelle (Geschosswohnungsbau, ca. 30 Personen) Die vorhandenen Gebäude müssen beseitigt werden. Das bestehende Mietverhältnis kann zum 28.02.2018 gekündigt werden. Bebauung des städtischen Grundstücks Carl-Schurz Str, Ecke Frauenthaler Str. (Geschosswohnungsbau ca. 25 Personen) Bebauung des städtischen Grundstücks Talstraße in Erftstadt Friesheim (Geschosswohnungsbau, ca. 30 Personen) Sofern die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, sollten im Bereich des Geschosswohnungsbaus öffentlich geförderte Wohnungen errichtet werden. Neben den anerkannten Flüchtlingen suchen auch andere Bürgerinnen und Bürger aus Erftstadt dringend bezahlbaren Wohnraum. Falls eine Entscheidung über mögliche Neubaumaßnahmen und Standorte kurzfristig getroffen wird, ist eine Realisierung der Vorhaben frühestens Mitte 2019 möglich. Nach der Festlegung eventueller Standorte durch die städtischen Gremien kann im Anschluss eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für die einzelnen Vorhaben erstellt werden. -3- Sollte 2018 eine vergleichbare Zuteilungsquote wie 2017 anfallen, ist die Anzahl der fehlenden Unterbringungsmöglichen in 2018 auch mit ca. 300 Plätzen zu beziffern. Hierzu wird es dann erforderlich sein, auf weitere städtische Einrichtungen Zugriff zu nehmen. In Vertretung (Lüngen) -4-