Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
188 kB
Datum
09.05.2017
Erstellt
20.04.17, 12:06
Aktualisiert
20.04.17, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 211/2017
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 12.04.2017
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Betriebsausschuss Immobilien
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
27.04.2017
vorberatend
09.05.2017
beschließend
Herrichtung und Bau von geigneten Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbegehrende und Flüchtlinge mit anerkanntem Schutzstatus
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Die aktuelle Unterbringungssituation zur Aufnahme von Asylbegehrenden und Flüchtlingen mit
zuerkanntem Schutzstatus wird zur Kenntnis genommen.
2. Von den in der Begründung unter kurzfristig, mittelfristig und langfristig aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Maßnahmen zu planen, die Kosten zu ermitteln und die Umsetzung vorzubereiten.
Begründung:
Auch weiterhin ist mit der Zuweisung von Asylbegehrenden nach Erftstadt zu rechnen. Nach dem
derzeitigen Kenntnisstand und unter Berücksichtigung der von der Bezirksregierung Köln angekündigten Zuweisungen ergibt sich bis Ende 2017 folgende Situation:
Zuweisungen – Kapazitäten – fehlende Unterkünfte
Mit der Bezirksregierung Köln wurde vereinbart, dass der Stadt bis Ende Juni 2017 die Asylbegehrenden zugewiesen werden, die die Stadt aufgrund der Aufgabe der Notunterkunft in Erp zusätzlich aufzunehmen hat. Danach muss von der Zuweisung von 40 Personen im Mai 2017 und von 50
Personen im Juni 2017 ausgegangen werden
Die Verwaltung geht weiterhin davon aus, dass die Stadt Erftstadt – bei einer konservativen Prognose – in der 2. Jahreshälfte 2017 weitere 200 Asylbegehrende aufzunehmen hat. Dies entspricht
in etwa der Zuweisung der 1. Jahreshälfte.
Monat
Kapazität
(alt)
Zuweisung
Neue geschaffene
Plätze
Kapazität
(neu)
Mai
41
40
+ 50 Brabanter Weg
51
Juni
51
50
+ 50 Brabanter Weg
51
Juli
51
34
-135 Allianz Erp
August
-118
34
-152
September
-152
34
-186
Oktober
-186
34
-220
November
-220
34
-254
Dezember
-254
34
-288
-118
Ende Juli ergibt sich ein Fehlbedarf von 118 Plätzen. Dies ist bedingt durch die beschlossene
Schließung der Einrichtung im Allianz Gebäude in Erp mit einer Kapazität von 135 Plätzen. Trotz
intensiver Suche auf dem Wohnungsmarkt, ist es nicht gelungen, entsprechend Ersatzwohnraum
anzumieten. Der Fehlbedarf wird Ende 2017 einen Stand von 288 Plätzen erreichen. Weiterhin
belegen aktuell ca. 200 anerkannte Flüchtlinge die vorhandenen städtischen Unterkünfte. Auch
diese Gruppe findet keine adäquaten Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt (siehe hierzu
auch meine Ausführungen in der Vorlage 629/2016).
Nachfolgende Optionen zur Unterbringung von Asylbegehrenden sollen geprüft werden:
1.1
Kurzfristige Lösungsmöglichkeiten für 2017
1.1. Belegung der leerstehenden Schule in Friesheim nach Schuljahresende bis zur Entscheidung über eine Folgenutzung.. Bisher wurde beschlossen, die Einrichtung als Puffer vorzuhalten um dort bis zu 50 Personen unterbringen zu können. Bei einer Vollbelegung bietet das Gebäude eine Kapazität für bis zu 130 Personen. Erforderlich sind hierfür noch Schaffung von Kochgelegenheiten und Bereitstellung von Dusch- und Toilettencontainern
1.2. Belegung von Turnhallen
1.3. Weiternutzung des Allianzgebäudes in Erp über den 30.06.2017 hinaus (Kapazität 135
Personen)
1.4. Ankauf von Wohnhäusern
-2-
1.5
1.6
Anmietung von Wohnraum durch anerkannte Flüchtlinge (hier ist dringend ein Aufruf in
der Presse erforderlich)
Unterbringung in Hotelzimmern
Aus wirtschaftlichen Gründen und aufgrund der Qualität der Unterbringung bietet es sich vorrangig an, die Einrichtung in Erp weiterhin zu nutzen. Danach sollte dann das Gebäude der
Förderschule in Friesheim genutzt werden. Gegenüber der Belegung von Turnhallen oder der
Anmietung von Hotelzimmern ist die Nutzung der Gebäude in Erp und Friesheim eindeutig zu
bevorzugen.
Durch die Weiternutzung der Einrichtung in Erp, die Belegung der Schule in Friesheim, und
die weitere Anmietung privater Wohnungen (sofern diese zur Verfügung stehen), kann der
Bedarf an Unterbringungskapazitäten für 2017 gedeckt werden, wenn der Stadt im 2. Halbjahr
2017 200 Personen zugewiesen werden. Es bleibt jedoch zu beachten dass für 2018 keine
Reserven mehr vorhanden sind.
2.
Mittelfristige Lösungsmöglichkeit ab 2018
2.1
Bau weiterer Containeranlagen (Anmieten oder Ankauf). Eine Standortfestlegung ist
erforderlich damit zeitnah in 2017 mit den Vorbereitungen begonnen werden kann.
2.2 Erweiterung der Einrichtung Radmacher Str. um 50 Plätze.
2.3 Belegung von Turnhallen.
2.4. Bezug des noch zu errichtenden Objektes Landstraße (20 Plätze).
3.
Langfristige Lösungsmöglichkeiten
Neubau von öffentlich geförderten Wohnungen bzw. von preiswertem Wohnraum auf folgenden Standorten:
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
Bliesheim Lange Heide, Errichtung von Wohnungen im Geschosswohnungsbau (ca. 40
Personen) oder Bau von 8 Reihenhäusern (ca. 40 Personen).
Geschosswohnungsbau für ca. 100 Personen im Bereich Dechant-Linden-Weg/Köttinger
Straße
Errichtung von Geschosswohnungsbau (ca. 40 Personen) auf Grundstücken nördlich der
Solarsiedlung.
Errichtung von Geschosswohnungsbau (ca. 40 Personen) auf Grundstücken im Bereich
Vilskaul.
Bebauung des städtischen Grundstücks Carl-Schurz Str., gegenüber der ARALTankstelle (Geschosswohnungsbau, ca. 30 Personen) Die vorhandenen Gebäude müssen beseitigt werden. Das bestehende Mietverhältnis kann zum 28.02.2018 gekündigt
werden.
Bebauung des städtischen Grundstücks Carl-Schurz Str, Ecke Frauenthaler Str. (Geschosswohnungsbau ca. 25 Personen)
Bebauung des städtischen Grundstücks Talstraße in Erftstadt Friesheim (Geschosswohnungsbau, ca. 30 Personen)
Sofern die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, sollten im Bereich des Geschosswohnungsbaus öffentlich geförderte Wohnungen errichtet werden. Neben den anerkannten Flüchtlingen suchen auch andere Bürgerinnen und Bürger aus Erftstadt dringend bezahlbaren
Wohnraum. Falls eine Entscheidung über mögliche Neubaumaßnahmen und Standorte kurzfristig getroffen wird, ist eine Realisierung der Vorhaben frühestens Mitte 2019 möglich. Nach
der Festlegung eventueller Standorte durch die städtischen Gremien kann im Anschluss eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung für die einzelnen Vorhaben erstellt werden.
-3-
Sollte 2018 eine vergleichbare Zuteilungsquote wie 2017 anfallen, ist die Anzahl der fehlenden
Unterbringungsmöglichen in 2018 auch mit ca. 300 Plätzen zu beziffern. Hierzu wird es dann
erforderlich sein, auf weitere städtische Einrichtungen Zugriff zu nehmen.
In Vertretung
(Lüngen)
-4-