Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/E 5/6.Änd.
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 23. April 2008
Vorlagen-Nr.:
27/2003
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
13.03.2003
25.03.2003
03.04.2003
TOP: 6. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5,
Ortsteil Kreuzau, „Vor dem Bruch“;
hier: Aufstellungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Bebauungsplan E 5, Ortsteil Kreuzau, hat mit Datum vom 21. 04. 1995 Rechtskraft erlangt.
Er beinhaltet unter anderem die Betriebsgrundstücke der Firma Krieger, Parzellen Nr. 29 und 28.
Mit Schreiben vom 06. 03. 2003 beantragen die Eheleute Krieger eine Änderung des
Bebauungsplanes mit dem Ziele, im vorderen Bereich eine überbaubare Fläche auszuweisen. Das
Antragsschreiben mit dem dazugehörigen Bebauungsplanänderungsvorschlag ist als Anlage
beigefügt.
Da das Antragsschreiben von der Verwaltung formuliert wurde, kann auf weitere Erläuterungen
des Antragsinhaltes verzichtet werden. Konkret planen die Eheleute Krieger im vorderen
Grundstücksbereich die Aufstellung eines Ausstellungscontainers für Rasenmäher.
Aus der Sicht der Verwaltung bestehen gegen die beantragte Bebauungsplanänderung keine
Bedenken. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sollten beibehalten werden.
Durch die Planänderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Es kann somit ein Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Auf die Bürgerbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 1 wird verzichtet. Unter Anwendung des § 13 Abs. 1 Ziffer 2 wird eine
Auslegung nach § 3 Abs. 2 durchgeführt.
Aufgrund bereits erfolgter Änderungsverfahren handelt es sich um die 6. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. E 5.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden von den Eheleuten Krieger in voller Höhe
übernommen.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Aufstellung der 6. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, „Vor dem Bruch“, wird gemäß § 2 (1) und
(4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.
-2In Anwendung des § 13 BauGB erfolgt wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2
BauGB.“
Der Bürgermeister
i.A.
- Schmühl -AnlagenIV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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