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Allgemeine Vorlage (6. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch"; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (6. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch";
hier: Aufstellungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (6. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch";
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/E 5/6.Änd. BE: Herr Schmühl Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr.: 27/2003 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 13.03.2003 25.03.2003 03.04.2003 TOP: 6. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, „Vor dem Bruch“; hier: Aufstellungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Bebauungsplan E 5, Ortsteil Kreuzau, hat mit Datum vom 21. 04. 1995 Rechtskraft erlangt. Er beinhaltet unter anderem die Betriebsgrundstücke der Firma Krieger, Parzellen Nr. 29 und 28. Mit Schreiben vom 06. 03. 2003 beantragen die Eheleute Krieger eine Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziele, im vorderen Bereich eine überbaubare Fläche auszuweisen. Das Antragsschreiben mit dem dazugehörigen Bebauungsplanänderungsvorschlag ist als Anlage beigefügt. Da das Antragsschreiben von der Verwaltung formuliert wurde, kann auf weitere Erläuterungen des Antragsinhaltes verzichtet werden. Konkret planen die Eheleute Krieger im vorderen Grundstücksbereich die Aufstellung eines Ausstellungscontainers für Rasenmäher. Aus der Sicht der Verwaltung bestehen gegen die beantragte Bebauungsplanänderung keine Bedenken. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sollten beibehalten werden. Durch die Planänderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Es kann somit ein Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Auf die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 1 wird verzichtet. Unter Anwendung des § 13 Abs. 1 Ziffer 2 wird eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 durchgeführt. Aufgrund bereits erfolgter Änderungsverfahren handelt es sich um die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 5. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden von den Eheleuten Krieger in voller Höhe übernommen. III. Beschlussvorschlag: „Die Aufstellung der 6. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, „Vor dem Bruch“, wird gemäß § 2 (1) und (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen. -2In Anwendung des § 13 BauGB erfolgt wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.“ Der Bürgermeister i.A. - Schmühl -AnlagenIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________