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Sitzungsvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich vom 10.12.2010 (Stand: 03.11.2014))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
125 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
13.11.15, 13:22
Aktualisiert
30.11.15, 14:20
Sitzungsvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich vom 10.12.2010 (Stand: 03.11.2014)) Sitzungsvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich vom 10.12.2010 (Stand: 03.11.2014)) Sitzungsvorlage (Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich vom 10.12.2010 (Stand: 03.11.2014))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me/Fi Jülich, 28.10.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 457/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 23.11.2015 Stadtrat 03.12.2015 TOP Ergebnisse Ohne Abstimmung Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich vom 10.12.2010 (Stand: 03.11.2014) Anlg.: - 1 I 30 30 SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich erlässt die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich wie folgt: „Folgt 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich im Wortlaut gemäß Anlage“ Begründung: Zu Artikel I: Gem. § 45 Abs. 5 Nr. 2 GO NRW erhält ein Ausschussmitglied, das nicht Ratsmitglied ist (Sachkundiger Bürger oder Sachkundiger Einwohner) ein Sitzungsgeld für die im Rahmen seiner Mandatsausübung erforderliche Teilnahme an Ausschuss- und Fraktionssitzungen. Das Merkmal der „Erforderlichkeit“ wurde bisher im § 17 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Jülich nicht aufgeführt. Gerade in Bezug auf die Teilnahme an Fraktionssitzungen sollte hier jedoch der Intention des Gesetzgebers Nachdruck verliehen werden, der die Teilnahme als bloßer Zuhörer von der Anspruchsberechtigung ausdrücklich ausnimmt. Wird in einer Fraktionssitzung keine Angelegenheit behandelt, die den Aufgabenbereich des Ausschusses betrifft, in dem der Sachkundige Bürger oder Sachkundige Einwohner Mitglied ist, ist dessen Teilnahme an der Fraktionssitzung nicht erforderlich und begründet folglich keinen Anspruch auf Sitzungsgeld. Die Erforderlichkeit der Teilnahme von Sachkundigen Bürgern und Sachkundigen Einwohnern an Fraktionssitzungen ist zukünftig auf den Anwesenheitslisten der Fraktionen zu bestätigen. Zu Artikel II: Gem. § 45 Abs. 1 und 2 GO NRW hat ein Ratsmitglied oder Mitglied eines Ausschusses Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalles, der ihm durch die Mandatsausübung ensteht, soweit sie während der Arbeitszeit erforderlich ist. Gem. § 18 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Jülich wird der Verdienstausfall für jede Stunde der versäumten regelmäßigen Arbeitszeit berechnet, wobei die letzte angefangene Stunde voll zu rechnen ist. In der Hauptsatzung wurde bisher nicht normiert, wie mit Anfahrstzeiten zu verfahren ist. In Kombination mit der Aufrundung der letzten angefangenen Stunde führt dies jedoch regelmäßig dazu, dass auch für wenige Minuten einer angefangenen neuen Stunde der volle Stundensatz gezahlt wird. Mit Blick auf die angespannte Haushaltssituation der Stadt Jülich sollte hier eine Regelung getroffen werden, die zum einen den Verdienstausfall der Rats- und Ausschussmitglieder realistisch berücksichtigt, den Haushalt jedoch nicht unnötig belastet. An der bisherigen Regelung, Verdienstausfall bis maximal 19.00 Uhr zu erstatten, soll festgehalten werden, da dies nach wie vor der aktuellen Rechtsauffassung entspricht. Zu Artikel III: Auf die Sachverhaltsdarstellung in der Sitzungsvorlage 458/2015 zur Regelung der Fraktionszuwendungen wird verwiesen. Sofern der Rat der Stadt Jülich dem Vorschlag der Verwaltung folgt und eine entsprechende Richtlinie erlässt, sind die derzeitigen Regelungen zu den Fraktionszuwendungen in der Hauptsatzung weitestgehend obsolet. Bei Bedarf erfolgt zukünftig lediglich eine Anpassung der Richtlinie. In der Hauptsatzung genügt ein Verweis auf die Existenz einer solchen Richtlinie. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt Sitzungsvorlage 457/2015 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 457/2015 x nein nein Seite 3