Daten
Kommune
Jülich
Größe
125 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
13.11.15, 13:22
Aktualisiert
30.11.15, 14:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me/Fi
Jülich, 28.10.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 457/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
23.11.2015
Stadtrat
03.12.2015
TOP
Ergebnisse
Ohne Abstimmung
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich vom 10.12.2010 (Stand: 03.11.2014)
Anlg.: - 1 I
30
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich erlässt die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich wie
folgt:
„Folgt 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich im Wortlaut gemäß Anlage“
Begründung:
Zu Artikel I:
Gem. § 45 Abs. 5 Nr. 2 GO NRW erhält ein Ausschussmitglied, das nicht Ratsmitglied ist (Sachkundiger Bürger oder Sachkundiger Einwohner) ein Sitzungsgeld für die im Rahmen seiner Mandatsausübung erforderliche Teilnahme an Ausschuss- und Fraktionssitzungen.
Das Merkmal der „Erforderlichkeit“ wurde bisher im § 17 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Jülich
nicht aufgeführt. Gerade in Bezug auf die Teilnahme an Fraktionssitzungen sollte hier jedoch der
Intention des Gesetzgebers Nachdruck verliehen werden, der die Teilnahme als bloßer Zuhörer von
der Anspruchsberechtigung ausdrücklich ausnimmt.
Wird in einer Fraktionssitzung keine Angelegenheit behandelt, die den Aufgabenbereich des Ausschusses betrifft, in dem der Sachkundige Bürger oder Sachkundige Einwohner Mitglied ist, ist dessen Teilnahme an der Fraktionssitzung nicht erforderlich und begründet folglich keinen Anspruch
auf Sitzungsgeld.
Die Erforderlichkeit der Teilnahme von Sachkundigen Bürgern und Sachkundigen Einwohnern an
Fraktionssitzungen ist zukünftig auf den Anwesenheitslisten der Fraktionen zu bestätigen.
Zu Artikel II:
Gem. § 45 Abs. 1 und 2 GO NRW hat ein Ratsmitglied oder Mitglied eines Ausschusses Anspruch
auf Ersatz des Verdienstausfalles, der ihm durch die Mandatsausübung ensteht, soweit sie während
der Arbeitszeit erforderlich ist. Gem. § 18 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Jülich wird der Verdienstausfall für jede Stunde der versäumten regelmäßigen Arbeitszeit berechnet, wobei die letzte
angefangene Stunde voll zu rechnen ist.
In der Hauptsatzung wurde bisher nicht normiert, wie mit Anfahrstzeiten zu verfahren ist. In Kombination mit der Aufrundung der letzten angefangenen Stunde führt dies jedoch regelmäßig dazu,
dass auch für wenige Minuten einer angefangenen neuen Stunde der volle Stundensatz gezahlt wird.
Mit Blick auf die angespannte Haushaltssituation der Stadt Jülich sollte hier eine Regelung getroffen werden, die zum einen den Verdienstausfall der Rats- und Ausschussmitglieder realistisch berücksichtigt, den Haushalt jedoch nicht unnötig belastet.
An der bisherigen Regelung, Verdienstausfall bis maximal 19.00 Uhr zu erstatten, soll festgehalten
werden, da dies nach wie vor der aktuellen Rechtsauffassung entspricht.
Zu Artikel III:
Auf die Sachverhaltsdarstellung in der Sitzungsvorlage 458/2015 zur Regelung der Fraktionszuwendungen wird verwiesen. Sofern der Rat der Stadt Jülich dem Vorschlag der Verwaltung folgt
und eine entsprechende Richtlinie erlässt, sind die derzeitigen Regelungen zu den Fraktionszuwendungen in der Hauptsatzung weitestgehend obsolet. Bei Bedarf erfolgt zukünftig lediglich eine Anpassung der Richtlinie. In der Hauptsatzung genügt ein Verweis auf die Existenz einer solchen
Richtlinie.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
Sitzungsvorlage 457/2015
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 457/2015
x
nein
nein
Seite 3