Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kämmerei - Herr Decker
BE: Herr Decker
Kreuzau, 11.03.2003
Vorlagen-Nr.:5/2003 1. Ergänzung
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
25.03.2003
03.04.2003
TOP: Haushaltssatzung einschließlich Anlagen und fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2003 sowie Investitionsprogramm
der Gemeinde Kreuzau für den Planungszeitraum 2002 bis 2006
hier: Einwendungen gegen den Entwurf des Haushalts 2003
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Fax vom 20.02.2003 erhebt Herr Rembert Franke, In der Britz 2 b, Kreuzau-Drove,
Einwendungen gegen den Entwurf des Haushalts 2003. Die Einwendungen richten sich gegen die
Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 360 auf 391 v.H. sowie gegen die Erhöhung der
Abfallbeseitigungsgebühren. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt.
Ich empfehle Ihnen, die Einwendungen zurückzuweisen.
Begründung:
a) Aufgrund der Vorschriften für HSK-Gemeinden kam die Gemeinde nicht umhin, die
Hebesätze für die Realsteuern entsprechend anzuheben, so dass der Rat der Gemeinde in
seiner Sitzung am 13.01.2003 eine entsprechende Hebesatz-Satzung beschlossen hat.
Rechtsmittel gegen die Höhe des Hebesatzes sind daher auch nur gegen die auf Grund
dieser Satzung erlassenen Grundbesitzabgabenbescheide möglich.
b) Für die Gemeinde gilt im Bereich der Abfallbeseitigung ein 100 %iges
Kostendeckungsgebot, so dass der Rat gezwungen war, die sich abzeichnenden
zusätzlichen Kosten der Abfallbeseitigung durch entsprechende Gebührenanhebungen
aufzufangen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
K e i n e.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Einwendungen des Herrn Rembert Franke, In der Britz 2 b, 52372 Kreuzau-Drove
gegen die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B sowie gegen die Erhöhung der
Abfallbeseitigungsgebühren werden mit der o.a. Begründung zurückgewiesen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
-2-
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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