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Allgemeine Vorlage (Haushaltssatzung einschließlich Anlagen und fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2003 sowie Investitionsprogramm der Gemeinde Kreuzau für den Planungszeitraum 2002 bis 2006 hier: Einwendungen gegen den Entwurf des Haushalts 2003)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Haushaltssatzung einschließlich Anlagen und fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2003 sowie Investitionsprogramm der Gemeinde Kreuzau für den Planungszeitraum 2002 bis 2006
hier: Einwendungen gegen den Entwurf des Haushalts 2003) Allgemeine Vorlage (Haushaltssatzung einschließlich Anlagen und fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2003 sowie Investitionsprogramm der Gemeinde Kreuzau für den Planungszeitraum 2002 bis 2006
hier: Einwendungen gegen den Entwurf des Haushalts 2003)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 11.03.2003 Vorlagen-Nr.:5/2003 1. Ergänzung - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 25.03.2003 03.04.2003 TOP: Haushaltssatzung einschließlich Anlagen und fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2003 sowie Investitionsprogramm der Gemeinde Kreuzau für den Planungszeitraum 2002 bis 2006 hier: Einwendungen gegen den Entwurf des Haushalts 2003 I. Sach- und Rechtslage: Mit Fax vom 20.02.2003 erhebt Herr Rembert Franke, In der Britz 2 b, Kreuzau-Drove, Einwendungen gegen den Entwurf des Haushalts 2003. Die Einwendungen richten sich gegen die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 360 auf 391 v.H. sowie gegen die Erhöhung der Abfallbeseitigungsgebühren. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt. Ich empfehle Ihnen, die Einwendungen zurückzuweisen. Begründung: a) Aufgrund der Vorschriften für HSK-Gemeinden kam die Gemeinde nicht umhin, die Hebesätze für die Realsteuern entsprechend anzuheben, so dass der Rat der Gemeinde in seiner Sitzung am 13.01.2003 eine entsprechende Hebesatz-Satzung beschlossen hat. Rechtsmittel gegen die Höhe des Hebesatzes sind daher auch nur gegen die auf Grund dieser Satzung erlassenen Grundbesitzabgabenbescheide möglich. b) Für die Gemeinde gilt im Bereich der Abfallbeseitigung ein 100 %iges Kostendeckungsgebot, so dass der Rat gezwungen war, die sich abzeichnenden zusätzlichen Kosten der Abfallbeseitigung durch entsprechende Gebührenanhebungen aufzufangen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: K e i n e. III. Beschlussvorschlag: „Die Einwendungen des Herrn Rembert Franke, In der Britz 2 b, 52372 Kreuzau-Drove gegen die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B sowie gegen die Erhöhung der Abfallbeseitigungsgebühren werden mit der o.a. Begründung zurückgewiesen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: -2- Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________