Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
247 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
20.04.17, 12:06
Aktualisiert
20.04.17, 12:06
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Inhalt der Datei
Stadt Erftstadt
Begründung
zur Änderung des städtebaulichen Konzeptes vom 27.04.2016
Bebauungsplan Nr. 159.1 „Jahnshof“, 1. Änderung
(Sondergebiet Pflegezentrum / Hotel)
Stand 05.04.2017
Lage des Plangebietes (Quelle: tim - online)
Begründung zur Änderung des städtebaulich Konzeptes
Bebauungsplan Nr. 159.1, 1. Änderung „Jahnshof“
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Stand: 05.04.2017
Anlass der Planung
Der Bebauungsplan Nr. 159.1 „Jahnshof“ ist seit dem 03.04.2012 rechtskräftig. Mit diesem
Bebauungsplan sollte die städtebauliche Entwicklung eines Pflegezentrums ermöglicht
werden. Die geplante Realisierung des Pflegezentrums ist bis heute nicht erfolgt, obwohl der
Bedarf an einer Pflegeeinrichtung weiterhin vorhanden ist. In Gesprächen mit Interessenten
stellte sich heraus, dass mit den Festsetzungen, die im Bebauungsplan 159.1 getroffen
wurden, die Realisierung mit einer nachhaltigen Entwicklung eines Pflegezentrums nicht
möglich ist.
Im Frühjahr 2015 übernahm die P.G.W. Grundbesitz GmbH die Realisierung des Projektes.
Sie ist zwischenzeitlich Eigentümerin sämtlicher zu überplanenden Grundstücke. Die P.G.W.
Grundbesitz GmbH beauftragte die Architektur- und Planungsgesellschaft Krause Bohne
Architects Planners International mit der Erarbeitung eines neuen städtebaulichen
Konzeptes. Diese Konzeption wurde mit der Bezirksregierung Köln und der Stadtverwaltung
der Stadt Erftstadt abgestimmt. Anschließend wurde diesem Konzept vom Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 01.03.2016 vorberatend zugestimmt. Der Rat
schloss sich dieser Zustimmung am 27.04.2016 an.
Seit dem ersten Quartal 2017 beteiligt sich, für den Bereich B2, die Deutsche Senioren
Residenzen GmbH (DSR) mit dem Architekturbüro staack management architektur an den
Hochbauplanungen hierbei wurde der zuvor genannte Bereich umgeplant. Durch diese
Umplanung wird in einem ersten Schritt die erneute Vorstellung vor dem Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 02.05.2017 notwendig.
Entsprechend des Abstimmungsergebnisses wird dann beabsichtig in Zusammenarbeit mit
den politischen und amtlichen Entscheidungsträgern und der Bevölkerung der Stadt Erftstadt
die 1. Änderung des Bebauungsplanes 159. 1 zu erarbeiten.
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Lage und Größe des Plangebietes, vorhandene Nutzung
Das Plangebiet befindet sich im Norden der Ortslage Konradsheim. Nördlich grenzt die
renommierte Golfanlage Konradsheim an. Ein zentraler Ort dieser Golfanlage ist die Burg
Konradsheim. Im Westen und Süden entlang der Frenzenstraße schließt die Bebauung der
Ortslage Konradsheim an. Diese Bebauung ist überwiegend von Wohnbebauung geprägt in
der landwirtschaftlich und gewerbliche Bebauung integriert sind. Im Osten wird das
Plangebiet durch den Rotbach begrenzt.
Im Plangebiet liegen die Flächen der Flurstücke Nr. 51 tlw., Nr. 130, Nr. 159 und Nr. 187 der
Flur 40, die Flurstücke Nr. 692 und Nr. 711 der Flur 49 sowie das Flurstück Nr. 13 tlw. der
Flur 49. Alle Flurstücke liegen in der Gemarkung Lechenich. Die Flächen des Plangebiets
haben eine Gesamtgröße von ca. 7,10 ha. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist der
Planzeichnung zu entnehmen.
Die zwischen den Lechenicher Mühlengraben und den Rotbach gelegenen Flächen werden
überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Die Wirtschaftsgebäude des Jahnshofes stehen seit
Jahren leer. Das Wohngebäude an der Kreuzung der K 44 und L 162 wir zurzeit noch
bewohnt.
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Regionalplan
Der Bereich des Plangebiets ist im rechtskräftigen Regionalplan für den Regierungsbezirk
Köln, Teilabschnitt Köln mit der zweckgebundenen Nutzung Pflegezentrum ohne
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Flächenausweisung dargestellt. Die geplante Sondergebietsnutzung entspricht damit
weitestgehend den Zielen des Regionalplans. Eine Änderung des Regionalplanes ist nicht
erforderlich. Die Regionalplanungsbehörde wird in die Änderungsverfahren zum
Flächennutzungsplan und Bebauungsplan eingebunden.
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Flächennutzungsplan (FNP)
Der gültige Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt stellt für den Bereich Ecke Frenzenstraße, Am Golfplatz Gemischte Bauflächen dar. Mit der 7. Flächennutzungsplanänderung
wurden Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Pflegezentrum für den übrigen Bereich
der bebaubaren Flächen des Plangebietes dargestellt. Der Bebauungsplan kann somit nicht
gemäß § 8 (2) BauGB (Baugesetzbuch) aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt
werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes, mit Änderung der gemischten
Bauflächen in Sonderbauflächen und neuer Differenzierung der Zweckbestimmungen dieser
Sonderbauflächen, ist im Parallelverfahren erforderlich.
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Ziel der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Erschließung und die Bebauung einer Pflegeeinrichtung, einer Seniorenwohnanlage und
einer Hotelanlage geschaffen werden. Das Plangebiet soll als Sondergebiet (SO) gemäß
§ 11 BauNVO festgesetzt werden. Die Grundflächenzahl für die geplanten Wohn - und
Beherbergungsgebäude liegt bei ca. 0,4. Das vorhandene Speichergebäude hat eine
Traufhöhe von ca. 8,00 m und eine Firsthöhe von ca. 16,00 m. Die geplanten Gebäude
sollen in ihrer Höhenentwicklung sowohl Bezug auf den großformatigen Baukörper des
Speichergebäudes als auch zu der teilweise kleinteiligen Bebauung im Umfeld des
Plangebietes nehmen. Daher ist eine zweigeschossige Bauweise vorgesehen, die an
markanten Punkten um ein drittes Geschoss ergänzt wird. Zusätzlich werden die Gebäude
durch ein Staffelgeschoss ergänzt. Somit haben die geplanten zweigeschossigen Gebäude
eine Höhe von ca. 7,00 m (mit Staffelgeschoss ca. 10,00 m) und die dreigeschossigen
Gebäudeteile eine Höhe von ca. 10,00 m (mit Staffelgeschoss ca. 13,00 m).
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Städtebauliches Konzept
Das städtebauliche Konzept sieht vor, dass sich die Sonderbauflächen in vier Teilbereiche
gliedern:
- SO 1 Hotel (in der städtebaulichen Konzeption Bereich C)
- SO 2 Wohnen im „Alten Speicher“ (in der städtebaulichen Konzeption Bereich A)
- SO 3 Wohnen mit Service (in der städtebaulichen Konzeption Bereich B1)
- SO 4 Pflegeeinrichtung (in der städtebaulichen Konzeption Bereich B2)
Diese Teilbereiche werden um einen attraktiven Dorfplatz gruppiert, der nicht nur die
Teilbereiche miteinander verbindet, sondern auch ein öffentlicher Begegnungsort für
Konradsheim werden soll. Der Lechenicher Mühlengraben, der das Plangebiet durchfließt
wird so gestaltet, dass er ein integrierter Bestandteil des Dorfplatzes wird.
Westlich des Mühlengrabens sollen das Hotel und ein Wohnbereich geschaffen werden. Das
Hotel wird an der Ecke Frenzenstraße, Am Golfplatz geplant. Es soll eine neue attraktive
Eingangssituation für die Ortslage Konradsheim bilden und gleichzeitig eine gestalterische
Ergänzung zu der vorhandenen Burganlage auf der Golfanlage Konradsheim. Der südlich
des Hotels liegende Wohnbereich umfasst den „Alten Speicher“ und die an der
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Frenzenstraße liegende Bebauung. Hier sollen Wohnungen für alle Altersbereiche errichtet
werden. Bei Bedarf können Teile des Wohnbereiches von der Pflegeeinrichtung versorgt
werden.
Östlich des Lechenicher Mühlengrabens wird das Pflegezentrum mit dem neuen Dorfplatz
realisiert. Um den Dorfplatz werden Geschäfte, die den täglichen Lebensbedarf decken,
begleitet von gastronomischen Betrieben eingerichtet. Hierbei handelt es sich um ein
Sanitätshaus, eine Apotheke, einen kleinen SB - Markt, ein Kiosk, einen Frisör - Salon, ein
Bistro und ein Café. Die Gesamtanlage soll so konzipiert werden, dass die einzelnen
Teilbereiche durch Synergieeffekte voneinander profitieren.
Die Grünflächen, die östlich der geplanten Bebauung liegen, sollen entsprechend den
bisherigen Zielen bis zum Rotbach als Gartenanlage hergestellt werden.
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Erschließung
Die Haupterschließung der Bereiche A, B1 und C erfolgt von Norden über die K 44. Hierfür
wird der im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Kreisverkehr realisiert. Darüber
hinaus ist für die zuvor genannten Bereiche eine Bedarfserschließung mit Anschluss an die
L 162 (Frenzenstraße) geplant.
Dieser Bedarfsanschluss nimmt die historische Wegeverbindung vom Eingangsbereich der
Hofanlage durch das Speichergebäude über die Brücke des Lechenicher Mühlengraben auf
und soll als fußläufige Verbindung zwischen Frenzenstraße und neuen Dorfplatz genutzt
werden.
Die Haupterschließung des Bereiches B2 erfolgt, im südlichen Grenzbereich des
Plangebietes, von Westen über die L 162 (Frenzenstraße). Im weiteren Verfahren muss
geprüft werden, ob hier gegebenenfalls zur Umsetzung der Erschließung bauliche
Veränderungen im Bereich der Frenzenstraße vorgenommen werden müssen. Des Weiteren
dient diese Erschließung zu einem als zweiter Rettungsweg für den Bereich B1 sowie den
Ostseiten der Bereiche A und C und zum anderen als Bedarfserschließung der
Wohnbebauung westlich des Lechenicher Mühlengrabens.
Nach der Überquerung des Lechenicher Mühlengraben mündet die Erschließung in einen
Rondell dessen weiter Erschließung wie folgt aufgeteilt:
-
in Richtung Norden führt ein Fußweg durch eine neu gestalteten Parkanlage in
Richtung des geplanten Dorfplatzes
-
in Richtung Osten wird das Gebäude des Planbereiches B2 erschlossen über den
Haupteingang erschlossen
-
in Richtung Sünden werden die Nebeneingänge sowie ca. 40 Stellplätze erschlossen
knickt die Erschließung in Richtung Dorfplatz ab. Vom Dorfplatz aus soll in Richtung
Osten die Gartenanlage erschlossen werden. Die Erschließung des Hotels soll über
den Lechenicher Mühlengraben erfolgen.
Der ruhende Verkehr wird weitestgehend in den Tiefgaragen in den Untergeschossen der
Gebäude stattfinden.
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Nutzungs- und Betreiberkonzept
Die vier Bereiche der neuen „Jahnshöfe“ gliedern sich in
-
SO 1 Hotel
- 135 Doppelzimmer und Suiten
- Hauptrestaurant
- Spa- und Wellnessbereich
- Räume für Konferenzen, Tagungen usw.
- Bistro und Lobby im “Alten Speicher”
- 2 Wohnungen
-
SO 2 Wohnen am und im „Alten Speicher“
- 15 - 20 Wohneinheiten im “Alten Speicher”
- 10 - 15 Wohneinheiten in Stadthäuser entlang der Frenzenstraße
- Geschäfte des tägl. Bedarfs an der Frenzenstraße (z.B. Apotheke, Arztpraxis,
Frisör, Enotheka)
- Eigene zentrale Tiefgarage mit Zufahrt von der Frenzenstrasse.
-
SO 3 Wohnen mit Service
- 45 - 50 Wohneinheiten mit Lobby, Clubräumen, Café/Bistro am „Dorfplatz“ und
Praxis (z.B. Physiotherapie)
- Tiefgarage für die Wohnungen, sowie für Bereich C (Hotel) und teilweise für
den Bereich B2 (Pflegeeinrichtung), mit Zufahrt von Norden
- Parkpalette mit 45 Stellplätzen im Norden
-
SO 4 Pflegeeinrichtung, betreutes Wohnen und Infrastrukturbereich
- 79 stationäre Seniorenpflege Betten
- 12 Plätze für die Tagespflege
- 73 betreute Wohnungen
Die Wohnform „Jahnshöfe“ stellt die Fortentwicklung des Betreuten Wohnens und dabei
auch eine Modifikation des Typus Wohn- oder Seniorenstift dar und bezieht durch die
zentrale Lage gleichzeitig das umgebende Wohnquartier – insbesondere der „Alte Speicher“
– in die Versorgungsstruktur des Hauses mit ein.
Auch die heute diskutierten Wohnformen Mehrgenerationenwohnhaus und Wohn- und
Hausgemeinschaft finden sich in diesem Konzept in deutlichen Anklängen wieder.
Dieses Wohnmodell soll die Angebotslücke zwischen dem klassischen Betreuten Wohnen
und dem komfortablen, hotelartigen Bereich der Seniorenresidenzen und Wohnstifte
schließen.
Die Konzeptbezeichnung lautet „Servicewohnen“.
Diese Gebäudeteile gruppieren sich um einen so genannten „Dorfplatz“, der Dreh- und
Angelpunkt von Alltagsaktivitäten sein wird.
Angebote an Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, wie SB-Markt, Kiosk, Friseur, Bistro,
Café, aber auch Apotheke und Sanitätshaus sind im räumlichen Umfeld unerlässlich für ein
Leben in Normalität.
Untereinander entstehende Synergieeffekte:
Gesellschaftsräume wie Clubraum, Werkatelier, Veranstaltungsraum für Konzerte und
Vorträge sowie ein Wellnessbereich und Gymnastikstudio im Hotel sind leicht und ebenerdig
erreichbar und ermöglichen über diese Wegeführung automatisch unverbindliche
Begegnungen.
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Vorträge und übliche Veranstaltungen, die im benachbarten Schloss-Gebäude stattfinden,
sind in den „Jahnshöfen“ bildungsorientiert konzipiert. Diese Bildungsangebote, die
„Kompetenzen für ein eigen- und mitverantwortliches Leben vermitteln, sind zentrale
Beiträge zur Selbstsorge und Mitverantwortung.“
Der 24 Stunden und an allen Wochentagen besetzte Empfang ist Anlauf- und Vermittelstelle,
Sicherheitsdienst, Schreib- und Recherchebüro und auch geübt im nachbarschaftlichen
Gespräch, das auch den Charakter einer Seelsorgebetreuung annehmen kann.
Im Gegensatz zu einer reinen Bezugspflege wird in dem Konzept der „Jahnshöfe“ das enge
Zusammenspiel von Housekeeping und Pflege vollzogen.
Die Mitarbeiterinnen des Housekeeping sind allesamt in drei Jahren ausgebildete
Hauswirtschafterinnen.
Auch assistierend bei der allgemeinen Krankenpflege zusammen mit dem ambulanten
Pflegedienst können sie die Mieter unterstützen.
Die Kooperation mit dem Pflegeteam überlässt den examinierten Pflegefachkräften die
grundsätzliche Aufgabe einer Funktionspflege neben weiterer sozialtherapeutischer
Betreuung.
Eine weitere Grundlage für ein Leben in Normalität ist die Anbindung des Hauses an die
Wohnumgebung, an das Quartier.
Die Bewohner nehmen im täglichen Alltagsleben darüber hinaus den Kontakt zu den
Geschäften in Erftstadt auf. Um diesen Prozess zu fördern, veranstaltete das Haus einen so
genannten „Markt der Einzelhändler“.
Dieser als Stadtfest organisierte Markt führt tatsächlich alte wie neue Stadtteilbewohner
zusammen und stiftete nicht nur für die beteiligten Einzelhändler nachhaltige Kontakte.
Die „Jahnshöfe“ können auf ihre öffentlichen Vorträge und Konzerte aufmerksam machen
und senken damit die emotionalen Zugangsbarrieren zum Haus.
Hier setzt das Konzept der „Jahnshöfe“ an.
Neben dem Vorhalten von Präventivangeboten können das bei hochaltrigen Mietern mit
kognitiven Einschränkungen Begleitungen zu regulären Veranstaltungen sein, oder speziell
für eine Kleingruppe angebotene Einzelmaßnahmen aus dem freizeit- oder
haushaltspezifischen Alltag.
Die „Jahnshöfe“ zu Erftstadt
– mit Einbindung des historischen, so genannten „Alten Speicher“-Gebäudes, in direkter
Anbindung zur renommierten Golfanlage „Burg Konradsheim“ – bieten die reelle Chance,
sich als Vorzeigeprojekt – nicht nur für das gesamte Rheinland, sondern wahrscheinlich weit
darüber hinaus zu empfehlen.
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