Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
154 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
08.06.17, 15:04
Aktualisiert
08.06.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 297/2017
Az.:
Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 01.4 Datum: 01.06.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
20.06.2017
Bemerkungen
beschließend
Antrag bzgl. Prüfung der Förderfähigkeit der FTTH-Lösung der Telekom bzw. der Verlegung eines Leerrohres zur Breitbandversorgung von Borr und Scheuren
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Für einen Ausbau in Scheuren kommt nur die NGA-Richtlinie für den ländlichen Raum in Betracht.
Für einen Förderantrag nach dem Bundesförderprogramm besteht aufgrund der geringen Zahl von
Anschlüssen in Scheuren alleine wohl kaum eine Chance, zudem ist der zu leistende Aufwand für
die Anzahl von Anschlüssen dort erheblich. Bei dem vorliegenden Angebot der Deutschen Telekom für einen FTTB-Ausbau würde der einzelne Hausanschluss (für den noch zu stellenden Förderantrag sind insgesamt 56 Anschlüsse für Scheuren ermittelt worden) € 10.557,88 kosten!
Selbst bei dem deutlich günstigeren Angebot der Eifel.Net GmbH für den FTTB-Ausbau würden
sich die Kosten für einen einzelnen Hausanschluss immerhin noch auf € 5.153,90 belaufen.
Die notwendigen Schritte für die Stellung eines Förderantrags sind vollständig erbracht worden. Mit
dem Nachweis des Marktversagens wurde das anschließende Auswahlverfahren mit der Öffnung
für Nebenangebote mit einer Leistung von 100 Mbit/s symmetrisch durchgeführt. Es sind drei An-
gebote eingegangen, die von Herrn Haag in seiner Funktion als von der Stadt beauftragter Experte
aus- und bewertet worden sind.
Als Fördergeber entscheidet die Bezirksregierung Köln letztlich über einen Förderantrag. Aufgrund
dessen, wurde die Bewertungsmatrix (wie in Vorlage 119/2017 dargestellt) von Herrn Haag mit der
Bezirksregierung Köln abgestimmt (vgl. beigefügte Mail der Bezirksregierung Köln vom 3. April des
Jahres). Daher ist die der Beschlussvorlage 119/2017 zu Grunde liegende Matrix korrekt und im
Einklang mit der Förderrichtlinie. Da die in der Richtlinie vorgegebene Bewertungsmatrix für den
FTTC-Ausbau der Eifel.Net GmbH den höchsten Wert ergibt, ist diese Variante die wirtschaftlichste und somit letztendlich auch förderfähig. Zudem kommt eine eigene, von der Bezirksregierung
Köln, erstellte Matrix (vgl. beigefügte Matrix) im Wesentlichen zu demselben Ergebnis.
Die Frage nach Richtfunk zur Backbone-Anbindung ist für die Entscheidung irrelevant, da nur die
Leistungsparameter im Ausbaugebiet entscheidend sind. Richtfunk ist eine anerkannte NGATechnologie und ermöglicht Übertragungsraten im Gbit/s-Bereich. Durch Schaltung von zusätzlichen Kanälen ist eine Richtfunkanbindung zudem skalierbar.
Würde die Stadt Erftstadt das Leerrohr selber verlegen und hierfür einen entsprechenden Förderantrag stellen, würden Bewertung und Einschätzung des Fördergebers zu dem gleichen Resultat
der Unwirtschaftlichkeit kommen, wie bei den vorliegenden Angeboten der Deutschen Telekom
und der Eifel.Net GmbH. Die Tiefbaukosten, insbesondere bei einem FTTB-Ausbau, stellen in der
Regel die größte Position innerhalb eines Ausbauprojektes dar. Für die Anbindung von Scheuren
müssen nach einer ersten Schätzung rund 2,5 km Leerrohr von Borr aus verlegt werden. Bei angenommenen Kosten von € 60,-- pro Meter wären dies € 150.000,-- Invest. Definiert man diese
Summe als Förderbetrag ist dieser höher als die FTTC-Lösung der Eifel.Net GmbH. Im vorliegenden Fall hat Unitymedia schon eindeutig aussagt, dass das Leerrohr von Borr nach Scheuren kostenfrei zur Verfügung gestellt werden muss. Voraussetzung ist dabei aber nach wie vor, dass Niederberg und Borr seitens der Unitymedia eigenwirtschaftlich ausgebaut werden, und dies auch erst
dann, sobald die Vorvermarktungsquote in Höhe von 80 % erreicht worden ist.
Zudem ist laut Aussage des Breitbandbüros NRW „… eine reine Leerrohrförderung ist in NRW
derzeit nicht vorgesehen, da die Förderprogramme auf die Versorgung von unterversorgten Gebieten zielen. Mit einem Leerrohr alleine ist zudem keine Breitbandversorgung zu ermöglichen.“
(Email von Herrn Dr. Kaack vom 1. Juni 2017). Im Rahmen des Betreibermodells können Leerrohre eingebracht werden. Hier muss die Kommune oder ein kommunaler Eigenbetrieb jedoch ein
Leerrohrnetz mit Glasfaserkabel errichten und betreiben sowie anschließend europaweit zur
Nutzung ausschreiben.
Unabhängig vom Förderverfahren könnte eine Leerrohr-Trasse rein durch bürgerschaftliches Engagement verlegt und Netzbetreibern zur Verfügung gestellt werden. Hierbei sind im Vorfeld die
genaue Trassenführung zu definieren, Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümern einzuholen, es gilt Verlegetechnik und Typ des Leerrohrs mit dem Netzbetreiber abzustimmen, der sich
bereit erklärt hat, das Leerrohr zu nutzen. Auch sollten die Eigentumsverhältnisse für das spätere
Leerrohr und Versicherungen für Haftung und Unfallschäden im Vorfeld geklärt werden.
Abschließend muss an dieser Stelle ganz deutlich festgehalten werden, dass alle in dem Projekt
bisher involvierten Experten in dem gewählten und bis zum jetzigen Zeitpunkt durchgeführten Verfahren den einzig sinnvoll und gangbaren Weg sehen, den Ortsteil Scheuren nun zeitnah an ein
leistungsfähiges Breitbandnetz anzuschließen. Somit gibt es aus Sicht der Verwaltung nur den
eingeschlagenen Weg. Es ist unwahrscheinlich, dass eine erneute Ausschreibung zu einem anderen Ergebnis führt als bei dem bis zum jetzigen Zeitpunkt durchgeführten Verfahren. Sollte die
Verwaltung, auf Geheiß der Ratsgremien, jetzt eine Ausschreibung nach dem Betreibermodell anstoßen, dann müsste dies bis spätestens zum 19. August 2017 erfolgen. Die Ergebnisse des
Markterkundungsverfahrens haben gemäß Fördergeber eine Gültigkeit von nur 12 Monaten. Das
aktuell noch gültige Markterkundungsverfahren lief bis zum 19.08.2016! Nach dem 19. August
2017 müssten dann Markterkundungs- und auch das Interessensbekundungsverfahren erneut
vollständig durchgeführt werden. Die Bindefrist des Angebotes der Eifel.Net GmbH läuft bis
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31.07.2017, wobei eine Verlängerung der Angebotsfrist sicher möglich wäre. Dazu müsste man
der Eifel.Net GmbH aber mitteilen, dass – bei einem positiven Förderbescheid – deren FTTCAngebot zum Tragen käme. Dies ist auch schon deshalb erforderlich, weil die Genehmigung bzw.
ein positiver Förderbescheid bei Antragstellung in der KW 25/26 bei der Bezirksregierung Köln
kaum bis Ende Juli erfolgen wird. Eine weitere Vertagung des Beschlusses zur Vorlage 119/2017
würde das Verfahren aus Sicht der Verwaltung somit völlig zum Erliegen bringen.
(Erner)
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