Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
968 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
08.06.17, 15:04
Aktualisiert
08.06.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
SPD-Fraktion Erftstadt
SPD
SPD•F aktion E ste.
PD
hi o tra e 38 • 50374 Edtstadt
Stadt Erftstadt
Herrn Bürgermeister
Volker Erner
Rathaus, Holzdamm
50374 Erftstadt
2 4
STADT ERFTSTADT
- Der Bürgermeister -
01.41
015
31. MAI 2017
01.6
Fraktionsvorsitzender
Bernd Bohlen
Lambertusstr. 69
50374 Erftstadt
Telefon: (022 35) 46 30 06
eMail: bernd.bohlen@spd-erftstadtde
SPD-Bürgerbüro
Bahnhofstr. 38
50374 Erftstadt
eMail: spd-buergerbuero-erftstadt@t-online.de
30.
Erftstadt,2-3705.2017
Antrag
14105:370 82
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
namens der SPD-Fraktion bitten wir Sie, den folgenden Antrag den zuständigen
Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung zuzuleiten:
Die Verwaltung fragt schriftlich bei der Bezirksregierung die Förderfähigkeit der
FTTH-Lösung der Telekom, sowie alternativ die Förderfähigkeit der Verlegung
eines Leerrohres zwischen Borr und Scheuren, für den Breitbandausbau in
Scheuren an und legt die Anfrage und die Antwort in der nächsten Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vor.
Begründung:
Im Leitfaden zur Umsetzung der NGA-Förderung im ländlichen Raum heißt es unter
Ziff. II. Begriffsbestimmungen, dass Zugangsnetze der nächsten Generation (Next
Generation Access Network — NGA) leistungsfähiges Netz sind, die unter anderem
optische (oder technisch gleichwertige) Backhaul-Netze sind, die nahe genug an die
Räumlichkeiten der Endkunden heranreichen um jedem Teilnehmer zuverlässig
Hochgeschwindigkeitsdienste zu bieten.
Nach unserem Verständnis ist das von der Verwaltung präferierte Netzt jedoch
gerade nicht gleichwertig mit einer Glasfasertechnologie, da „die Glasfaser [nur] bis
Borr [führen] und von dort über Richtfunk zum Core-Netz der Eifel.Net
GmbH" geleitet werden.
In der Ergebnismatrix (Vorlage V 119/2017,Seite 5) heißt es demzufolge auch
richtigerweise, dass die Mindestbandbreite bei 30 Mbit/S liege und eine
2
Ausbaufähigkeit nur mit hohem Aufwand gegeben sei. Eine Vergleichbarkeit der
Technologie mit Glasfaser ist somit nicht gegeben.
Bezgl der Förderfähigkeit von FTTB heißt es in dieser Richtlinie
„Bzgl. der bei einem FTT-B/H Ausbau von der Förderung umfassten Infrastruktur
wird auf die der Richtlinie „Förderung des NGA im Ländlichen Raum" zugrunde
liegende NGA-Rahmenregelung des Bundes sowie deren Genehmigung durch die
EU-Kommission (SA 38348) verwiesen. Demnach sind von der Förderung die
Infrastrukturkomponenten inklusive Schächte, Vetzweiger bis zur
Abschlusseinrichtung umfasst. Insoweit werden auch die sog. APLs
(Abschlusspunkt Linientechnik), die sich in der Regel innerhalb des Gebäudes
befinden, gefördert."
Demnach wären sowohl FTTB, FTTH als auch Leerrohre förderfähig.
Mit freundlichen G ü
C1D‘ye4-‘
Axel Busch
Susanne Loosen
Sty. Fraktionsvorsitzender
Stadtverordnete