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Antrag (Antrag 297)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
968 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
08.06.17, 15:04
Aktualisiert
08.06.17, 15:04
Antrag (Antrag 297) Antrag (Antrag 297)

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SPD-Fraktion Erftstadt SPD SPD•F aktion E ste. PD hi o tra e 38 • 50374 Edtstadt Stadt Erftstadt Herrn Bürgermeister Volker Erner Rathaus, Holzdamm 50374 Erftstadt 2 4 STADT ERFTSTADT - Der Bürgermeister - 01.41 015 31. MAI 2017 01.6 Fraktionsvorsitzender Bernd Bohlen Lambertusstr. 69 50374 Erftstadt Telefon: (022 35) 46 30 06 eMail: bernd.bohlen@spd-erftstadtde SPD-Bürgerbüro Bahnhofstr. 38 50374 Erftstadt eMail: spd-buergerbuero-erftstadt@t-online.de 30. Erftstadt,2-3705.2017 Antrag 14105:370 82 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, namens der SPD-Fraktion bitten wir Sie, den folgenden Antrag den zuständigen Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung zuzuleiten: Die Verwaltung fragt schriftlich bei der Bezirksregierung die Förderfähigkeit der FTTH-Lösung der Telekom, sowie alternativ die Förderfähigkeit der Verlegung eines Leerrohres zwischen Borr und Scheuren, für den Breitbandausbau in Scheuren an und legt die Anfrage und die Antwort in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vor. Begründung: Im Leitfaden zur Umsetzung der NGA-Förderung im ländlichen Raum heißt es unter Ziff. II. Begriffsbestimmungen, dass Zugangsnetze der nächsten Generation (Next Generation Access Network — NGA) leistungsfähiges Netz sind, die unter anderem optische (oder technisch gleichwertige) Backhaul-Netze sind, die nahe genug an die Räumlichkeiten der Endkunden heranreichen um jedem Teilnehmer zuverlässig Hochgeschwindigkeitsdienste zu bieten. Nach unserem Verständnis ist das von der Verwaltung präferierte Netzt jedoch gerade nicht gleichwertig mit einer Glasfasertechnologie, da „die Glasfaser [nur] bis Borr [führen] und von dort über Richtfunk zum Core-Netz der Eifel.Net GmbH" geleitet werden. In der Ergebnismatrix (Vorlage V 119/2017,Seite 5) heißt es demzufolge auch richtigerweise, dass die Mindestbandbreite bei 30 Mbit/S liege und eine 2 Ausbaufähigkeit nur mit hohem Aufwand gegeben sei. Eine Vergleichbarkeit der Technologie mit Glasfaser ist somit nicht gegeben. Bezgl der Förderfähigkeit von FTTB heißt es in dieser Richtlinie „Bzgl. der bei einem FTT-B/H Ausbau von der Förderung umfassten Infrastruktur wird auf die der Richtlinie „Förderung des NGA im Ländlichen Raum" zugrunde liegende NGA-Rahmenregelung des Bundes sowie deren Genehmigung durch die EU-Kommission (SA 38348) verwiesen. Demnach sind von der Förderung die Infrastrukturkomponenten inklusive Schächte, Vetzweiger bis zur Abschlusseinrichtung umfasst. Insoweit werden auch die sog. APLs (Abschlusspunkt Linientechnik), die sich in der Regel innerhalb des Gebäudes befinden, gefördert." Demnach wären sowohl FTTB, FTTH als auch Leerrohre förderfähig. Mit freundlichen G ü C1D‘ye4-‘ Axel Busch Susanne Loosen Sty. Fraktionsvorsitzender Stadtverordnete