Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
12.06.17, 11:08
Aktualisiert
12.06.17, 11:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 282/2017
Az.: 61-20-20/016
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 29.05.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
20.06.2017
Bemerkungen
beschließend
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 016, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
l. Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen aus den frühzeitigen
Beteiligungen
II. Beschluss über den Planentwurf
III. Beschluss der öffentlichen Auslegung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Über die während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgebrachten Stellungnahmen zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans wird, wie in der beigefügten Abwägungstabelle zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange (insgesamt 26 Stellungnahmen) vorgeschlagen, entschieden.
II. Der in der Sitzung vorgelegte Planentwurf zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans wird
einschließlich seiner Begründung, dem Umweltbericht und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag beschlossen.
III. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Begründung:
In seiner Sitzung vom 15.12.2015 hat der Rat der Stadt Erftstadt den Aufstellungsbeschluss und
den Beschluss über die frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB gefasst. Die in den Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragenen Bedenken sind überwiegend auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung – d. h. im parallel
stattfindenden Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 182 - zu prüfen (u. a. Gewerbelärmkontingentierung, Entwässerung, verkehrsmäßige Erschließung). Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes ist mit der zuständigen Regionalplanungsbehörde bereits vorabgestimmt. Der
Antrag auf Bestätigung der Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung wurde
gestellt. Die entsprechende Anpassungsbestätigung (gem. § 34 Landesplanungsgesetz) ist von
der zuständigen Bezirksregierung Köln bereits grundsätzlich in Aussicht gestellt worden. Als
nächster Verfahrensschritt kann nunmehr die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und §
4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Anlagen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Anlageplan mit der Abgrenzung des Änderungsbereiches
Planentwurf der 16. FNP-Änderung (verkleinert)
Begründungsentwurf – Teil A
Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen (anonymisiert für Private)
Stellungnahmen (anonymisiert für Private)
Niederschrift der öffentlichen Versammlung vom 03.05.2016
Begründungsentwurf – Teil B: Umweltbericht (nur im SD-Net)
Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung (nur im SD-Net)
(Erner)
-2-