Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,2 MB
Datum
20.06.2017
Erstellt
12.06.17, 11:08
Aktualisiert
12.06.17, 11:08
Stichworte
Inhalt der Datei
16. Änderung des Flächennutzungsplanes
Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
Teil 2 der Begründung
UMWELTBERICHT
Stadt Erftstadt
16. Mai 2017
UTE REBSTOCK
BÜRO FÜR LANDSCHAFTSPLANUNG
Auf dem Horst 15
Tel 02402 - 1275303
52224 Stolberg-Mausbach
Stadt Erftstadt, 16. Änderung des Flächennutzungsplans
Gewerbegebiet Erp-Nord
Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Seite 1
INHALTSVERZEICHNIS
Inhalt
Seite
A
INHALTE UND ZIELE DES BEBAUUNGSPLANS
3
1.
Anlass und Aufgabenstellung
3
2.
Lage und Abgrenzung des Plangebietes
4
Abbildung 1
Lageplan, Geltungsbereich für die Änderung des FNP
4
Abbildung 2
Luftbild
5
3.
Ist-Zustand nach heutigen Rechtsgrundlagen
5
4.
Kurzbeschreibung des städtebaulichen Konzeptes
5
Abbildung 3
7
Städtebauliches Konzept
B
UMWELTBERICHT UND LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG
8
5.
5.1
5.2
Inhalt und Methodik
Umweltbericht
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
8
8
9
6.
Untersuchungsraum
10
7.
7.1
7.2
7.3
Planungsrelevante Fachgesetze und Fachpläne
Rechtsgrundlagen
Schutzgebiete und Schutzansprüche (Verbindliche Ziele des Umweltschutzes)
Entwicklungs- und Schutzkonzepte (Informelle Ziele des Umweltschutzes)
10
10
10
12
8.
Beschreibung und Bewertung des Bestandes sowie der Umweltauswirkungen
des Vorhabens
15
Entwicklung bei Nicht-Durchführung des Vorhabens
15
Nutzungen und Nutzungsansprüche
15
Schutzgüter
16
Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit
16
Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt
17
8.1
8.2
8.3
8.3.1
8.3.2
Abbildung 4
8.3.3
8.3.4
8.3.4.1
8.3.4.2
8.3.5
8.3.6
8.3.7
8.4
Auszug aus Karte 1b, Biotoptypen Detail
Boden
Wasser
Grundwasser
Oberflächengewässer
Luft / Klima
Landschaft
Kultur- und sonstige Sachgüter
Wechselwirkungen
18
20
21
21
22
23
24
24
24
Stadt Erftstadt, 16. Änderung des Flächennutzungsplans
Gewerbegebiet Erp-Nord
Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Inhalt
9.
Seite 2
Seite
9.5
9.6
Massnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachhaltiger
Auswirkungen
25
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes
25
Artenschutzrecht / Vermeidungsmaßnahmen und Risikomanagement
26
Gestaltungsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes
26
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
innerhalb des Plangebietes
26
Ersatzaufforstung außerhalb des Plangebietes
26
Weitere Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes
26
10.
10.1
10.2
Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich
Verbal-Argumentative Eingriffsbewertung
Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung
26
26
27
11.
Anderweitige Planungsmöglichkeiten
28
12.
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
28
13.
Massnahmen zur Überwachung
28
14.
Zusammenfassung
29
9.1
9.2
9.3
9.4
Stadt Erftstadt, 16. Änderung des Flächennutzungsplans
Gewerbegebiet Erp-Nord
Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
A
INHALTE UND ZIELE DES BEBAUUNGSPLANS
1.
ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG
Seite 3
Ziel der Bauleitplanverfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für gewerbliche Bauflächen am nördlichen Ortsrand von ErftstadtErp. Diese sollen dem bestehenden Gewerbebetrieb, dem dort bereits vorhandenen
Kiesabbau- und Tiefbauunternehmen, die Möglichkeit der Bestandssicherung und
Erweiterung am jetzigen Standort geben.
Zum einen ist geplant, die Betriebsfläche im Bereich westlich der Luxemburger
Straße nach Süden hin durch die Einrichtung von Rangierflächen, Lkw- und
Containerstellplätzen einer Werkstatthalle zu erweitern. Zum anderen soll der auf
dem bisherigen Betriebsgelände westlich der Luxemburger Straße befindliche
Verwaltungsteil aufgegeben und auf die bisherige Freifläche zwischen Luxemburger
Straße und B265 verlegt und vergrößert werden.
Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 182 geändert werden. Es wird für den gesamten
Änderungsbereich die Darstellung Gewerbefläche vorgesehen
Im Rahmen des vorbereitenden Bauleitplanverfahrens (Änderung des
Flächennutzungsplans) und des verbindlichen Bauleitplanverfahrens (Aufstellung
des Bebauungsplans) ist gemäß BauGB § 21 eine Umweltprüfung durchzuführen,
welche die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Planung auf die Umwelt
ermittelt. Diese werden innerhalb des vorliegenden Umweltberichts beschrieben und
bewertet.
Darüber hinaus dient der Landschaftspflegerische Fachbeitrag der Berücksichtigung
der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung. Er arbeitet die Anforderungen nach der Eingriffsregelung ab (BNatSchG § 172 und LNatSchG NRW §§ 30-313). Es werden die zu
erwartenden
Eingriffe
bilanzierend
dargestellt,
der
erforderliche
Kompensationsbedarf errechnet und die Maßnahmen zur Vermeidung, zum
Ausgleich und Ersatz nach Art, Umfang und zeitlichem Ablauf formuliert.
Der Umweltbericht und der Landschaftspflegerische Fachbeitrag sind in einem
Bericht integriert und bilden den zweiten Teil der Begründung des
Bauleitplanentwurfs.
Weiterhin wird ein Fachbeitrag zum Artenschutz erstellt, um eine Betroffenheit der
Belange des Artenschutzes durch das geplante Vorhaben auszuschließen.
1
2
3
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit
gültigen Fassung
Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), in der derzeit gültigen Fassung
Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz LNatSchG NRW), in der
Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2016, GV. NRW. S. 934
Stadt Erftstadt, 16. Änderung des Flächennutzungsplans
Gewerbegebiet Erp-Nord
Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
2.
Seite 4
LAGE UND ABGRENZUNG DES PLANGEBIETES
Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Erp im
Südwesten des Stadtgebiets von Erftstadt und umfasst eine Fläche von etwa 2,5 ha.
Es umfasst den derzeitigen Betriebshof des Kiesabbau- und Tiefbauunternehmens,
eine südlich angrenzende Fläche mit Einfamilienhaus und großem Garten und
weiter südlich ehemalige Waldflächen. Am südwestlichen Rand des Plangebiets
verläuft die Erpa mit beidseitig angrenzenden Ufer- und Brachflächen. Ein
Streckenanschnitt der Luxemburger Straße liegt ebenfalls im Plangebiet, östlich
davon ist eine Ackerfläche mit umfasst.
Nördlich und westlich des bestehenden Betriebshofs, außerhalb des Plangebiets,
befindet sich der Abgrabungs- und Verfüllbereich der Kiesgrube.
Abbildung 1
Lageplan, Geltungsbereich für die Änderung des FNP
Die angrenzende Bebauung besteht im Süden aus dem Dorfgemeinschaftshaus,
einer Kläranlage und südlich daran anschließend einer Wohnbebauung aus
überwiegend 1-2-geschossigen Einfamilienhäusern. Die angrenzenden Nutzungen
im Osten sind landwirtschaftliche Flächen.
Stadt Erftstadt, 16. Änderung des Flächennutzungsplans
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Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Seite 5
Das Gelände ist weitgehend eben und liegt auf einer Höhe von etwa 118 mNHN.
Abbildung 2
3.
Luftbild
IST-ZUSTAND NACH HEUTIGEN RECHTSGRUNDLAGEN
Im wirksamen FNP der Stadt Erftstadt ist das Areal als „Fläche für die
Landwirtschaft bzw. als Fläche für Abgrabungen“ dargestellt. Die Flächen sind
zudem überlagert mit der Darstellung „Fläche für eine Anreicherung und Aufwertung
im Sinne von Naturschutz und Landschaftspflege“ sowie der Darstellung für die
Renaturierung im Bereich der Abgrabungsfläche.
Das Plangebiet liegt ferner im Randbereich des Allgemeinen Siedlungsbereiches
gemäß Regionalplan.
4.
KURZBESCHREIBUNG DES STÄDTEBAULICHEN KONZEPTES
Die Planverfahren verfolgen das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Sicherung des bestehenden baulichen Betriebsteils und der beabsichtigten
Erweiterung des Eingangsbereichs der ansässigen Kiesabbau- und Tiefbaufirma zu
schaffen.
Stadt Erftstadt, 16. Änderung des Flächennutzungsplans
Gewerbegebiet Erp-Nord
Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Seite 6
Die Firma plant zur Neuordnung und Vereinfachung der Betriebsabläufe westlich
der Luxemburger Straße die Herstellung einer Logistikfläche einschließlich
Erweiterung von Werkhallen (600 qm) sowie eine LKW-Unterstellhalle (20 LKW)
einschließlich dem entsprechenden vorgelagerten Rangierbereich. Zudem soll der
Verwaltungsbereich auf die gegenüberliegende Straßenseite zwischen der
Luxemburger Straße und der B 265 verlegt werden.
Der vorhandene Verwaltungsbereich befindet sich zurzeit im Ein- und
Ausfahrtsbereich des neu zu erstellenden Logistikbereiches. Die Kapazitätsgrenzen
der Gebäude sind bereits erreicht. Daher soll auf der gegenüberliegenden
Straßenseite zwischen Luxemburger Straße und B 265 Planungsrecht für einen
Neubau geschaffen werden. Die erforderlichen Stellplätze werden auf dem Gelände
in ausreichender Zahl platziert. Hierdurch findet eine Entzerrung des
Verwaltungsbetriebs der Zentrale und des operativen Betriebs der Deponie statt und
führt auch zur Entzerrung der Verkehre, insbesondere wird die Geh- und
Radwegsituation in diesem Bereich verbessert.
In Bezug auf das Ortsbild stellt die geplante Bürobebauung einen markanten neuen
Ortseingang zum Ortsteil Erp dar, der entsprechende Qualitäten bieten soll. Die
bestehenden und neu zu planenden Gewerbeflächen werden durch geeignete
Eingrünungsmaßnahmen in das Orts- und Landschaftsbild eingebunden. Entlang
der Erpa werden geeignete Flächen von Bebauung freigehalten. Im Rahmen von
Ausgleichsmaßnahmen soll hier das derzeit naturferne Gerinne der Erpa
einschließlich der Uferstreifen renaturiert und aufgewertet werden.
Stadt Erftstadt, 16. Änderung des Flächennutzungsplans
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Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Abbildung 3
Städtebauliches Konzept
Seite 7
Stadt Erftstadt, 16. Änderung des Flächennutzungsplans
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Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Seite 8
B
UMWELTBERICHT UND LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER FACHBEITRAG
5.
INHALT UND METHODIK
5.1
Umweltbericht
Im Rahmen der in das Bauleitplanverfahren integrierten Umweltprüfung übernimmt
der Umweltbericht die Aufgabe, die erheblichen Umweltauswirkungen der
Bauleitplanung zu beschreiben und zu bewerten.
Der Umweltbericht nach
§ 14g UVPG5 besteht aus:
§ 2 Abs. 4
und
§ 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB4
sowie
1)
Einleitung mit folgenden Angaben:
-
Kurzdarstellung von Inhalt und Ziel des Bauleitplans / Beschreibung der
Festsetzungen
-
Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des
Umweltschutzes
2)
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen:
-
Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes
-
Prognose über die Entwicklung bei Durchführung bzw. bei Nichtdurchführung
der Planung
-
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
-
Variantenanalyse
3)
Sonstigen Angaben:
-
Beschreibung der verwendeten Verfahren der Umweltprüfung /
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
-
Geplante Maßnahmen der Überwachung
-
Allgemeinverständliche Zusammenfassung
Im vorliegenden Bericht sind die Umweltauswirkungen zu ermitteln und zu
beschreiben, die durch die geplante Bebauung zu erwarten sind.
4
5
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit
gültigen Fassung
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar
2010, BGBl. I S. 9), in der derzeit gültigen Fassung
Stadt Erftstadt, 16. Änderung des Flächennutzungsplans
Gewerbegebiet Erp-Nord
Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
5.2
Seite 9
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz6 handelt es sich bei dem Vorhaben um einen
Eingriff in Natur und Landschaft. Eingriffe sind demnach "Veränderungen der
Gestalt oder Nutzung von Grundflächen (...), welche die Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen
können".
Der Landschaftspflegerische Fachbeitrag dient der inhaltlichen Abarbeitung der
rechtlichen Anforderungen der Eingriffsregelung. Deren Ziel ist es, die
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes im Zustand vor dem Eingriff zu sichern oder
wiederherzustellen. Zudem wird insbesondere die Erhaltung, Wiederherstellung
oder Neugestaltung des Landschaftsbildes angestrebt. Hierzu sind im
Landschaftspflegerischen Fachbeitrag die erforderlichen Vermeidungs-, Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen festzulegen.
Vom Verursacher eines Eingriffs sind zur Vorbereitung der Entscheidungen und
Maßnahmen in einem nach Art und Umfang des Eingriffs angemessenen Umfang
die für die Beurteilung des Eingriffs erforderlichen Angaben zu machen,
insbesondere über
1.
Ort, Art, Umfang und zeitlichen Ablauf des Eingriffs sowie
2.
Die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum
Ersatz der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft einschließlich
Angaben zur tatsächlichen und rechtlichen Verfügbarkeit der für Ausgleich
und Ersatz benötigten Flächen.
Im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag erfolgt die Darstellung von Art, Umfang
und zeitlichem Ablauf der Maßnahmen zur Verminderung, zum Ausgleich und zum
Ersatz der Eingriffsfolgen. Die Ergebnisse werden verbal-argumentativ dargestellt
und zusätzlich quantitativ in der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung ermittelt.
6
Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), in der derzeit gültigen Fassung
Stadt Erftstadt, 16. Änderung des Flächennutzungsplans
Gewerbegebiet Erp-Nord
Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
6.
Seite 10
UNTERSUCHUNGSRAUM
Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes erfolgt funktionsbezogen für die
jeweiligen Schutzgüter auf Grundlage der zu erwartenden projektspezifischen
Auswirkungen.
7.
PLANUNGSRELEVANTE FACHGESETZE UND FACHPLÄNE
7.1
Rechtsgrundlagen
In der vorliegenden Ausarbeitung wurden insbesondere die folgenden Fachgesetze
berücksichtigt:
7.2
-
Baurecht
-
Forstrecht
-
Allgemeines Umweltrecht (Umweltverträglichkeit)
-
Bodenschutz
-
Naturschutz- und Landschaftsrecht, Artenschutz, Natura 2000
-
Wasserrecht
Schutzgebiete und Schutzansprüche (Verbindliche Ziele des Umweltschutzes)
Wasserschutz
Für das Plangebiet und den Untersuchungsraum besteht keine Schutzausweisung
als festgesetztes oder geplantes Wasserschutzgebiet7.
Für die Gewässer Rotbach, Bergbach, Lechenicher Mühlengraben und Erpa wurde
ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt.8 Für die Erpa wurde ein
Überschwemmungsgebiet nur am Unterlauf im Ortsbereich Erftstadt festgesetzt,
weder das Vorhabensgebiet noch der Untersuchungsraum liegen in dem
festgesetzten Überschwemmungsgebiet.
Auch nach den Darstellungen des Regionalplans, sachlicher Teilabschnitt
vorbeugender Hochwasserschutz9, liegt der Untersuchungsraum nicht in einem
Überschwemmungsgebiet.
7
8
9
MKULNV NRW (2016), Online im Internet: http://www.elwasweb.nrw.de, Informationsstand 29.01.2016
Bezirksregierung Köln (Hrsg.) (2017): Überschwemmungsgebiete, Online im Internet: http://www.bezregkoeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/54/hochwasserschutz/ueberschwemmungsgebiete/erft/rotbach/i
ndex.html, Informationsstand 24.04.2017
Bezirksregierung Köln (Hrsg.) (2008): Gebietsentwicklungsplan– Sachlicher Teilabschnitt Vorbeugender
Hochwasserschutz, Teil Erft, Blatt 1, Stand 13.06.2008
Stadt Erftstadt, 16. Änderung des Flächennutzungsplans
Gewerbegebiet Erp-Nord
Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Seite 11
Natur- und Landschaftsschutz 10
Innerhalb des Untersuchungsraumes bestehen keine Schutzausweisungen als
Naturpark, Biosphärenreservat oder Nationalpark. Die B265 bildet die westliche
Grenze des Naturparks Rheinland.
Für das Plangebiet und den Untersuchungsraum besteht keine Schutzausweisung
als Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet.
Im Plangebiet und im Untersuchungsraum bestehen keine Schutzausweisungen als
Alleen, Naturdenkmal, gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile oder
gesetzlich geschützte Biotope11.
Innerhalb des Plangebiets bestehen keine Schutzausweisungen als geschützte
Landschaftsbestandteile. Im Untersuchungsraum, östlich der B265, sind die
folgenden geschützten Landschaftsbestandteile dargestellt, welche von dem
Vorhaben nicht betroffen sind:
Baumbestand nordwestlich von Erp, entlang der B265 und entlang der Erpa.
Das Vorhaben steht nicht in Konflikt mit Schutzgebieten oder Schutzansprüchen.
"Natura 2000"
Das Plangebiet und der Untersuchungsraum liegen nicht in Gebieten im Sinne der
FFH-Richtlinie oder der Europäischen Vogelschutzrichtlinie. Von dem Vorhaben
sind keine solchen Gebiete betroffen.
Artenschutz
In Kapitel 8.3.2 dieses Umweltberichts wird auf das allgemeine Artenvorkommen
eingegangen. Bei der artenschutzrechtlichen Bewertung des Vorhabens ist die
heutige Funktion der Flächen in Bezug auf die Verbotstatbestände der §§ 44 und 45
des Bundesnaturschutzgesetzes relevant.
Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, wird ein Fachbeitrag zum
Artenschutz erstellt. Der Fachbeitrag ist derzeit in Bearbeitung und wird dem
Umweltbericht zum Bebauungsplan als Anlage beigefügt werden 12. Der Fachbeitrag
basiert auf aktuellen Erhebungen des Jahres 2016.
Eine erste Überprüfung auf Grundlage der Kartierergebnisse und der im
Meßtischblatt gelisteten Arten kommt zu dem Ergebnis, dass für planungsrelevante
Arten durch das Vorhaben keine artenschutzrechtlich relevanten Konflikte bzw.
Verstöße gegen die Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten sind.
10
11
12
Rhein-Erft-Kreis, Landschaftsplan 4, Zülpicher Börde, 27.12.1983, rechtskräftig
LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Gesetzlich
Geschütze Biotope, Online im Internet: http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/p62/de/karten/nrw,
Informationsstand 24.04.2017
Institut für Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung (IVÖR), Düsseldorf (Januar 2017): Rhiem & Sohn Kies
und Sand GmbH & Co. KG, Erweiterung der Abgrabung / Deponie in Erftstadt-Erp, Ökologischer Fachbeitrag
Institut für Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung (IVÖR), Düsseldorf (Mai 2017): Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 182 Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord, Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung
Stadt Erftstadt, 16. Änderung des Flächennutzungsplans
Gewerbegebiet Erp-Nord
Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
7.3
Seite 12
Entwicklungs- und Schutzkonzepte (Informelle Ziele des Umweltschutzes)
Biotopkataster 13
Weder im Plangebiet noch im Untersuchungsraum befinden sich Flächen, die vom
Biotopkataster erfasst sind.
Im Umkreis von ca. 500 m des Plangebiets liegen keine Flächen des
Biotopkatasters. Flächen des Biotopkatasters werden durch das Vorhaben nicht
beeinflusst.
Biotopverbund 14
Der westliche Teil
Biotopverbundfläche:
des
Plangebiets
liegt
innerhalb
der
folgenden
VB-K-5206-006 "Erpa zwischen Ahrem und der Kreisgrenze"
Schutzziel:
-
Erhalt des Baches mit begleitenden Gehölzen wie Baumreihen, Einzelbäumen
und Gebüschen als wesentliche Leitlinie des Biotopverbundsystems
-
Erhalt der Grüngürtelreste in Ortsrandlage mit strukturreichen Gärten und
Gehölz-Grünland-Komplexen
sowie
aller
übrigen
strukturierenden
Landschaftselemente wie Saumbiotope und krautreiche Wegraine
Entwicklungsziel:
-
Optimierung des Bachtales durch
naturnahen Zustandes des Baches
Wiederherstellung
-
Entwicklung naturnaher, standortgerecht bestockter Auengehölze
-
Entwicklung extensiv genutzten Grünlandes und krautreicher, ungespritzter
Ackerrandstreifen
-
Optimierung der Grüngürtel in Ortsrandlage
Streuobstwiesen mit extensiver Grünlandnutzung.
durch
eines
möglichst
Förderung
von
Ein kleiner Teil des Plangebiets, der an die Abgrabung angrenzt, liegt in der
folgenden Biotopverbundfläche:
VB-K-5206-011 "Kiesgruben bei Erp und am Friesheimer Busch"
13
14
LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Gesetzlich
Geschütze Biotope, Online im Internet: http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/p62/de/karten/nrw,
Informationsstand 24.04.2017
LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Hrsg.)(2015):
Biotopverbundsystem/Digitale Daten von Juli 2015, Online im Internet: http://www.naturschutzinformationennrw.de/bk/de/downloads, Informationsstand 17.12.2015
Stadt Erftstadt, 16. Änderung des Flächennutzungsplans
Gewerbegebiet Erp-Nord
Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Seite 13
Schutzziel:
-
Erhalt der ökologisch wertvollen Sekundärbiotope als Lebensraum für eine
große Zahl, z. T. gefährdeter Tier- und Pflanzenarten
Entwicklungsziel:
-
Optimierung der z. Zt. im Betrieb befindlichen Abgrabungskomplexe durch
naturnahe Gestaltung der Gewässer nach Beendigung des Abbaubetriebes.
Im östlich angrenzenden Untersuchungsraum befindet sich die Biotopverbundfläche
"Bördenstruktur bei Erp, Borr und Scheuren" (VB-K-5206-005).
Einfluss des Vorhabens auf den Biotopverbund:
Ein Teil der Biotopverbundfläche "Erpa zwischen Ahrem und der Kreisgrenze" wird
durch das Vorhaben beansprucht. Zum Ausgleich hierfür werden im Rahmen der
geplanten Entwicklungsmaßnahmen an der Erpa und in ihrem Umfeld die
Zielsetzungen zur die Stärkung der Vernetzungsfunktion besonders berücksichtigt.
Schutzwürdige Böden 15
Bei den im Plangebiet und im Untersuchungsraum vorkommenden Bodentypen
handelt es sich um Parabraunerden, im Bereich der bestehenden Abgrabung sowie
der Siedlungs- und Bauflächen wurden die ursprünglichen Böden bereits vollständig
entfernt.
Die Zuordnung zu Böden mit Funktion für die "Fruchtbarkeit" wird abgeleitet aus
besonderen Eigenschaften bezüglich der Regelung-/Pufferfunktion und der
natürlichen Bodenfruchtbarkeit.
Teilflächen des Plangebiets werden durch den Geologischen Dienst bezüglich der
Lebensraumfunktion "Fruchtbarkeit" als "besonders schutzwürdig" bewertet. Hierbei
handelt es sich um Flächen im Bereich der Luxemburger Strasse, wo die Böden
bereits entfernt wurden.
Schutzwürdige Böden sind von dem Vorhaben nicht betroffen.
Landschaftsplanung 16
Der betrachtete Landschaftsraum liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen
Landschaftsplanes 4 "Zülpicher Börde" des Rhein-Erft-Kreises.
Für das Plangebiet stellt der Landschaftsplan folgende Entwicklungsziele dar:
15
16
Geologischer Dienst NRW (Hrsg.) (2004): Auskunftssystem BK50. Karte der schutzwürdigen Böden. Krefeld
Rhein-Erft-Kreis, Landschaftsplan 4, Zülpicher Börde, 27.12.1983, rechtskräftig
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Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Seite 14
Entwicklungsziel 3 (Bestehende Deponie und Ortsrand)
Wiederherstellung einer in ihrem Wirkungsgefüge, in ihrem Erscheinungsbild oder
ihrer Oberflächenstruktur geschädigten oder stark vernachlässigten Landschaft.
Zur Erreichung der Ziele führt der Landschaftsplan konkrete Maßnahmen auf.
Entlang der B265 sind die Ergänzung der vorhandenen Baumreihe aus Ahorn sowie
eine Strauchpflanzung vorgesehen.
Im Untersuchungsraum sind zudem folgende Maßnahmen vorgesehen:
Im gesamten Landschaftsraum:
"lockere, gruppenweise oder lineare Baum- und Strauchpflanzungen entlang der
B265, der K39 und der Erpa sowie eine Eingrünung von Gebäuden"
Ehemalige Abgrabung bei Erp östlich der B265:
"Herrichten von Abgrabungsflächen und anderen geschädigten Grundstücken"
Bestehende Abgrabung und Deponie, zentrale Fläche:
"Aufforstungen als Laubwald auf Teilen der Rekultivierungsflächen und Teilen den
Abgrabungsbereiches nördlich Erp"
Bestehende Abgrabung und Deponie, südlicher Teil:
"Rekultivierung als Naherholungsbereich für Erp".
Einfluss des Vorhabens auf die Zielsetzungen der Landschaftsplanung:
Durch das Planvorhaben wird die städtebauliche Struktur am Ortsrand im Hinblick
auf die Stadt- und Landschaftsplanung neu geordnet. Dadurch wird das
Erscheinungsbild verbessert und das Wirkungsgefüge sichtbar gemacht.
Durch das Maßnahmenkonzept der Eingrünung und Renaturierung wird die
Landschaft mit ökologischen, gliedernden und belebenden Elementen angereichert
werden.
Unzerschnittene Landschaftsräume (UZVR) 17
Das Plangebiet ist nicht Bestandteil eines unzerschnittenen Landschaftsraumes.
Waldfunktionskarte 18
Weder im Plangebiet noch im Untersuchungsraum sind Waldflächen mit Schutzund Erholungsfunktion oder Flächen mit besonderer Zweckbestimmung dargestellt.
17
18
LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Online
Fachinformationssystem. http://uzvr.naturschutz-fachinformationen-nrw.de/uzvr/content; Stand:28.09.2009
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes NRW (Hrsg.) (1977): Waldfunktionskarte
NRW. Blatt L5306 Euskirchen
Stadt Erftstadt, 16. Änderung des Flächennutzungsplans
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Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Seite 15
8.
BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DES BESTANDES SOWIE DER
UMWELTAUSWIRKUNGEN DES VORHABENS
8.1
Entwicklung bei Nicht-Durchführung des Vorhabens
Ohne Aufstellung eines verbindlichen Bebauungsplans würde die Nutzung des
Plangebiets unverändert bleiben.
8.2
Nutzungen und Nutzungsansprüche
Landwirtschaft
Die geplante Baufläche des Verwaltungsgebäudes wird derzeit als Acker genutzt.
Als landwirtschaftliche Produktionsfläche ist sie jedoch relativ klein.
Forstwirtschaft
Im Rahmen von Pflegearbeiten auf dem ehemaligen parkartigen Wohngrundstück
wurde auch das Holz auf der südlich daran anschließenden Waldfläche
eingeschlagen (Flurstücke 42 und 46). Die Fläche liegt derzeit als Brachfläche vor,
ist aber im forstrechtlichen Sinn als Wald zu betrachten. Sie umfasst eine Fläche
von etwa 5.100 m².
Im Zusammenhang mit der Planung ist die Rodung als dauerhaft anzusehen. In
dem waldarmen Rhein-Erft-Kreis muss hierfür ein Ersatz in Form einer
flächengleichen Neuaufforstung erstellt werden. Es ist geplant, diese Aufforstung
auf einer Fläche zu erstellen, welche im Umfeld des Ortsrandes an die
Betriebsflächen der Firma Rhiem &. Sohn angrenzt. Multifunktional dient die
Bepflanzung dann gleichzeitig dem landschaftsökologischen Ausgleich und der
Eingrünung des Plangebiets sowie der Betriebsflächen. Für die überschlägige
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung für den Geltungsbereich der Änderung des
Flächennutzungsplans wird davon ausgegangen, dass der forstrechtliche Ausgleich
erfolgen wird und die Fläche innerhalb des Geltungsbereichs nicht mehr als Wald zu
bewerten ist.
Nach Angabe des Landesbetriebs Wald und Holz (Stellungnahme vom 23.12.2016)
ist auch das Flurstück 44, welches zwischen Erpa und Luxemburger Strasse liegt
und derzeit als Brachfläche/Gebüschfläche vorliegt, Wald im forstrechtlichen Sinn.
Das Flurstück liegt außerhalb des Geltungsbereichs der hier behandelten
Flächennutzungsplanänderung.
Das Flurstück 28, welches ebenfalls außerhalb des Geltungsbereichs liegt, südlich
der geplanten Baufläche des Verwaltungsgebäudes, wird von der Erpa
eingenommen.
Außerhalb des Plangebiets wird auch das Flurstück 257 südlich des Flurstücks 28 in
der Stellungnahme des Landesbetriebs Wald und Holz als Wald bezeichnet.
Ausweislich der Biotoptypenkarte der IVÖR liegt hier im westlichen Bereich eine
Streuobstbrache und im östlichen Bereich eine Ackerbrache vor. Unabhängig von
Stadt Erftstadt, 16. Änderung des Flächennutzungsplans
Gewerbegebiet Erp-Nord
Umweltbericht und Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Seite 16
der forstrechtlichen Beurteilung würde hier ein Eingriff stattfinden, wenn hohe
Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit nur für das Plangebiet geschlagen
werden müssten. Es ist aber auch zu beachten, dass eine Verkehrssicherung auch
im derzeitigen Zustand stattzufinden hat.
Wassernutzungen
Wassernutzungen sind von dem Vorhaben nicht betroffen.
Jagd und Fischerei
Fischerei ist von dem Vorhaben nicht betroffen. Jagd kann zukünftig auf den neuen
Bauflächen nicht mehr ausgeübt werden.
Ver- und Entsorgung / Infrastruktur
Die Ver- und Entsorgung des erweiterten Plangebiets wird mit Anschluss an die
vorhandene Infrastruktur erfolgen.
8.3
Schutzgüter
8.3.1
Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit
Im Vordergrund steht die Wahrung der Gesundheit und des Wohlbefindens der
Menschen. Die Schutzziele „Wohnen“ und „Erholen“ dienen dieser Zielsetzung und
werden daher dem Schutzgut Mensch zugrunde gelegt.
Die Schutzziele „Wohnen“ und „Erholen“ sind gegenüber den folgenden
Wirkfaktoren empfindlich:
-
Lärm
-
Abgasbelastung
-
Staubbelastung
-
Zerschneidung von Funktionsbeziehungen
-
Veränderung des Landschaftsbildes
Lärm und Luftschadstoffe:
Das Vorhaben sieht die Schaffung einer Funktionseinheit für den Betriebshof und
einer Funktionseinheit für das Verwaltungsgebäude vor.
Von dem Verwaltungsgebäude, dessen Zufahrtsverkehr und den zugeordneten
Parkplätzen geht keine relevante Belastung für Wohnbauflächen aus. Die zu
erwartenden Belastungen aus dem Betriebshof wurden im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung zwischen Stadtverwaltung, Bürgern und Bauherrin intensiv
diskutiert. Hieraus ergaben sich Änderungen der Konzeptplanung, die im Rahmen
des Bebauungsplans berücksichtigt werden.
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Die erforderlichen Maßnahmen sowie die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen
und fachlichen Grenzwerte und Orientierungswerte werden im Rahmen von
Gutachten zu Lärm, Staub und Verkehrsführung dargelegt und nachgewiesen.
Landschaftsbild/Erholung:
Das Schutzziel Erholung ist nicht betroffen. Die Naherholung bleibt von dem
Vorhaben weitgehend unbeeinflusst, eine gelenkte Verkehrsführung an den
Knotenpunkten und in deren Umfeld wird sich bezüglich der Verkehrssicherheit für
Fußgänger und Radfahrer positiv auswirken.
Die Bauhöhen werden an die bestehende Bebauung und an die ortsüblichen und
städtebaulich erwünschten Dimensionen angepasst. Die Bauflächen werden durch
Gehölze strukturiert oder abgeschirmt. Eine beeinträchtigende Veränderung des
Landschaftsbilds entsteht nicht.
Funktionsbeziehungen:
Durch das Vorhaben erfolgt keine Beeinträchtigung von Funktionsbeziehungen.
8.3.2
Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt
Im Vordergrund stehen der Schutz wildlebender Tiere und wildwachsender Pflanzen
und ihrer Lebensgemeinschaften in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen
Artenvielfalt sowie der Schutz ihrer Lebensstätten und Lebensräume und ihrer
sonstigen Lebensbedingungen.
Die Schutzziele "Tierarten“, "Pflanzen" und "Biotope“ sind gegenüber den folgenden
Wirkfaktoren empfindlich:
-
Verinselung, Habitatverkleinerung
-
Zerschneidung, Barrierewirkung, Unterbrechung von Wechselbeziehungen
-
Veränderung der Standortbedingungen (Wasserhaushalt, Eutrophierung,
Pflanzengesellschaften, Tierwelt)
-
Störeffekte (Lärm, visuelle Störreize)
Für das Plangebiet und seine Umgebung liegen aus folgenden Quellen
Informationen zum Vorkommen von Tieren und Pflanzen vor:
19
-
Artenliste der Planungsrelevanten Arten aus dem Fachinformationssystem der
LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen) "Geschützte Arten in NRW“, Messtischblatt 5206 Erp
-
Ökologischer Fachbeitrag der IVÖR, Institut für Ökologie und Raumplanung,
von Januar 2017, Bestandserhebungen des Jahres 2016 der Biotoptypen,
Vögel, Fledermäuse und Amphibien19
Institut für Vegetationskunde, Ökologie und Raumplanung (IVÖR), Düsseldorf (Januar 2017): Rhiem & Sohn Kies
und Sand GmbH & Co. KG, Erweiterung der Abgrabung / Deponie in Erftstadt-Erp, Ökologischer Fachbeitrag
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Biotoptypen
Das Plangebiet wird geprägt durch einen Teilabschnitt der Luxemburger Strasse,
den bestehenden Betriebshof, den brachgefallenen Hausgarten und die gerodete
Fläche sowie die Ackerfläche zwischen der Luxemburger Strasse und der B265. Die
Erpa fliesst als befestigter tiefer Graben durch das Plangebiet, die Fläche zwischen
dem Graben und der Luxemburger Strasse ist verbracht und teilweise verbuscht.
Verbrachter
Hausgarten
und ehem.
Wald
Abbildung 4
Auszug aus Karte 1b, Biotoptypen Detail
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Lebensräume / Fauna
Im Plangebiet treten die Lebensraumtypen Ackerland, Gras-/Krautsäume,
Gebüsche, Graben und Bauflächen auf. Durch die geringe Ausdehnung der Gehölzund Offenlandflächen, die lichte Struktur und die Störungen auf allen Seiten ist die
Lebensraumqualität eher gering. Es ist mit Vögeln/Allerweltsarten der Gärten und
Parks zu rechnen.
Erwartungsgemäß wurde auch in der Bestandsaufnahme keine planungsrelevante
Vogelart im Plangebiet und seiner Umgebung festgestellt. Es wurde auch kein
Vorkommen von planungsrelevanten Amphibien im Plangebiet festgestellt.
Die Gehölze am Rand außerhalb des Plangebiets dienen der Zwergfledermaus und
dem Kleinabendsegler als Leitstrukturen für die Jagd. Diese Strukturen bleiben
erhalten. Eine Nutzung als Wochenstube, Ruhestätte oder Überwinterungsraum ist
nicht zu erwarten, da die Gehölze nur ein junges bis mittleres Alter aufweisen.
Bei Nicht-Durchführung der Planung würden die Flächen und Nutzungen in ihrem
heutigen Zustand erhalten bleiben. Die Waldflächen würde wieder angepflanzt
werden.
Prognose bei Durchführung der Planung
Der größte Flächenanteil im Plangebiet wird durch Bebauung, Erschließung und
Außenanlagen beansprucht werden. Die randlichen Lebensräume werden
zusätzlich durch nutzungsbedingte Aktivitäten wie Bewegung und Licht gestört.
Die Erpa und ihre Uferstreifen bleiben erhalten und werden durch Maßnahmen der
Biotopentwicklung im amphibischen und terrestrischen Lebensraum verbessert. Die
lineare Vernetzungsfunktion wird gestärkt und durch weitere Maßnahmen zur
Eingrünung des Plangebiets ergänzt.
Durch die Inanspruchnahme der Fläche entfällt ein aktuelles bzw. potentielles Brutund Nahrungshabitat für Vogelarten und Nahrungshabitat für Fledermausarten. In
der Umgebung liegen jedoch in großem Umfang vernetzte Offenland- und
Gehölzflächen, auf welche die Arten ausweichen können.
Da das Plangebiet an Siedlungsflächen anschließt, entsteht keine bau- bzw.
anlagebedingte
Verinselung
oder
Zerschneidung
von
Lebensräumen.
Wechselbeziehungen zwischen Siedlung und Landschaft bleiben über angrenzende
Flächen bestehen.
Eine Tötung von boden- oder gehölzbrütenden Vögeln während der Bauphase kann
nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Daher sollte die Baufeldräumung von
September bis Februar erfolgen, außerhalb des Brutzeitraums der Vögel.
Durch die geringe Flächengröße des Plangebiets, die bestehende Zerschneidung
und die starken Vorbelastungen führt das geplante Vorhaben insgesamt zu keiner
relevanten Beeinträchtigung der Tiere, Pflanzen und der biologischen Vielfalt im
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Seite 20
Landschaftsraum. Unzulässige Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen und die
biologische Vielfalt treten nicht ein.
Bei Nicht-Durchführung des Vorhabens würden die Waldflächen wieder angepflanzt
werden, falls nicht unabhängig von dem Vorhaben ein Antrag auf Rodung und
Ersatzaufforstung an anderer Stelle gestellt und genehmigt werden würde.
8.3.3
Boden
Dem Boden kommen nach § 2 BBodSchG die folgenden Funktionen zu:
1.
Natürliche Bodenfunktionen:
Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen, Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere mit seinen
Wasser- und Nährstoffkreisläufen, Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für
stoffliche Einwirkungen aufgrund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers
2.
Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte
3.
Nutzungsfunktionen
Das zentrale Anliegen des Bundesbodenschutzgesetzes (§ 1 BBodSchG20) ist die
nachhaltige Erhaltung bzw. die Wiederherstellung der Bodenfunktionen. Schädliche
Bodenveränderungen sind abzuwehren, Beeinträchtigungen der natürlichen
Bodenfunktionen und der Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte
sollen soweit wie möglich vermeiden werden.
Der § 1a des Baugesetzbuches (BauGB)21 schreibt vor, dass bei der Aufstellung
von Bauleitplänen sparsam mit dem Boden umzugehen ist.
Folgende Auswirkungen (Wirkfaktoren) auf die Bodenfunktionen treten im Rahmen
der Bauleitplanung regelmäßig auf:22
-
Bodenabtrag (Erdaushub)
Bodenversiegelung
Folgende Auswirkungen treten häufig auf:
-
Umlagerung (Auftrag/Überdeckung)
Verdichtung
Außerdem können folgende Auswirkungen auftreten:
20
21
22
Schadstoffeintrag
Veränderung des Bodenwasserhaushaltes
Erosion
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BundesBodenschutzgesetz -BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), in der derzeit gültigen Fassung
Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit
gültigen Fassung)
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (Auftraggeber) (LABO, Januar 2009): Bodenschutz in der
Umweltprüfung nach BauGB, Leitfaden für die Praxis der Bodenschutzbehörden in der Bauleitplanung
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Seite 21
Bei Durchführung der Planung wird auf den Bauflächen der anstehende Boden
vollumfänglich entfernt. Dem Boden geht mit dem Verlust der Bodenmasse und der
Zerstörung des natürlichen Bodenprofils seine Funktion als Lebensraum für Tiere
und Pflanzen verloren. Ein Teil wird im Rahmen der Gestaltung der Außenanlagen
wieder verwendet werden.
Es entsteht eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden.
Im Rahmen des Vorhabens wird der zu entfernende Boden ordnungsgemäß
behandelt und verwendet werden. Die vorgesehenen Maßnahmen zur
Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft dienen vollumfänglich auch
dem
Bodenschutz
und
der
Bodenentwicklung.
Im
Rahmen
der
naturschutzrechtlichen Kompensation findet eine Extensivierung von Böden mit
teilweiser Ansaat und/oder Bepflanzung statt, der multifunktional zu einer
Kompensation auch der betroffenen Funktion des Bodens führt.
Eine stoffliche Vorbelastung der Böden durch Altlasten ist im Plangebiet nicht
bekannt.
Bei Nicht-Durchführung des Vorhabens würden die heutigen Nutzungen des Bodens
als Baufläche, Hausgarten, Wald und Ackerland weitergeführt.
8.3.4
Wasser
Im Vordergrund stehen die Sicherung der Qualität und Quantität von Grundwasservorkommen, die Erhaltung und Reinhaltung der Gewässer und die Erhaltung des
Landeswasserhaushaltes.
Die Schutzziele "Grundwasser“, "Oberflächengewässer" und "Wasserhaushalt“ sind
gegenüber den folgenden Wirkfaktoren empfindlich:
8.3.4.1
-
Veränderung der Grundwasser- oder Fließgewässerdynamik
-
Anschnitt von Grundwasserleitern
-
Schadstoffbelastung
-
Veränderung der Wassertemperatur
-
Verlegung, Ausbau, Verbau, Verrohrung, Stauung
-
Veränderung des Retentionsraumes und/oder der Retentionsfunktion
Grundwasser
Zur Darstellung der Grundwasserverhältnisse im Plangebiet und im
Untersuchungsraum wurden die durch den Erftverband zur Verfügung gestellten
Unterlagen23., die Antragsunterlagen für die Deponie DKI24 sowie die Hydrologische
Karte ausgewertet.
Der Untersuchungsraum und das Plangebiet befinden sich im Sümpfungsgebiet der
Rheinbraun (heute: RWE Power AG). Somit besteht eine Vorbelastung in Bezug auf
23
24
Erftverband, Schreiben vom 08.10.2009
Dr. Tillmanns & Partner GmbH, Bergheim: Konzeptplanung für eine Deponie der Klasse DKI auf dem Gelände
der Firma Rhiem & Sohn GmbH & Co. KG in Erftstadt-Erp vom 04.08.2009
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Seite 22
eine Grundwasserabsenkung. Das 1. Grundwasserstockwerk ist zum heutigen
Zeitpunkt leer, bedingt durch die Sümpfungsmaßnahmen liegt der
Grundwasserspiegel in sehr großer Tiefe.
In der Hydrologischen Karte von NRW25. wird für das Jahr 1955 der Grundwasserstand unter dem Plangebiet mit über +85 mNHN dargestellt.
Nach den aktuellsten Angaben des Erftverbandes26 begann die Grundwasserabsenkung jedoch bereits früher, so wurde für das Jahr 1923 ein Grundwasserstand
von ca. +91 bis +92 mNHN rekonstruiert und interpoliert, davon ausgehend wurde
für
die
bestehende
Deponie
westlich
des
Plangebiets
ein
Ausgangsgrundwasserstand von +92 mNHN festgelegt. Bei einer Geländehöhe von
etwa 118 mNHN würde das Grundwasser dann etwa 26m unter Gelände liegen. Es
ist erst gegen Ende dieses Jahrhunderts (nach dem Jahr 2080) mit einem
deutlichen Wiederanstieg der Grundwasserstände zu rechnen27.
Dem Vorhabensgebiet kommt kein Potential für die Grundwassergewinnung und
keine Retentionsfunktion zu.
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans wird geprüft, ob
das anfallende Oberflächenwasser über die belebte Bodenzone versickert werden
kann. Für Wasser welches von befahrenen Flächen abfliesst muss zuvor ggf. eine
Vorreinigung mittels Abscheider erfolgen.
Durch das Vorhaben tritt aufgrund der
Beeinflussung des Wasserhaushaltes ein.
Kleinräumigkeit
keine
relevante
Bei Nicht-Durchführung der Planung würde das Oberflächenwasser auf den offenen
Flächen weiterhin versickern. Es würde keine Veränderung eintreten.
8.3.4.2
Oberflächengewässer
Die Erpa fließt im Untersuchungsraum von Südwesten nach Nordosten. 28 Sie wird
dem Fließgewässertyp der "Löß-lehmgeprägten Tieflandbäche" und dem Fischgewässertyp des "Unteren Forellentyps Erft" zugeordnet. Die Gewässerstruktur
wurde mit der Güteklasse 6, teilweise mit der Güteklasse 7 bewertet. Die Einstufung
des Gewässers erfolgte als "erheblich verändert".
Im Bereich des Plangebiets weist die Erpa eine grabenartige Struktur auf, die Sohle
ist mit Beton-Halbschalen befestigt.
25
26
27
28
Landesanstalt für Wasser und Abfall NW (Hrsg.) (1978): Hydrologische Karte von NRW 1:25.000. Blatt 5206 Erp
Erftverband, Schreiben vom 29.11.2010
Erftverband, E-Mail vom 18.01.2011
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfalen (2014): Fachinformationssystem ELWAS, Online im Internet: http://www.elwasweb.nrw.de/elwasweb/index.jsf, Informationsstand 21.02.2014
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Seite 23
29Die
Erpa ist ein ephemeres Gewässer, welches lediglich nach
Starkregenereignissen kurzfristig Wasser führt. Eine stabile Gewässerbiozönose
bildet sich nicht aus. Daher findet das Strahlungs- und Trittsteinkonzept hier keine
Anwendung.
Für die bestehende Abgrabung und Deponie besteht ein Wasserrecht zur Entnahme
von Waschwasser und zur Einleitung von anfallendem Oberflächenwasser.
Bei Nicht-Durchführung der Planung würde die Erpa in ihrem derzeitigen Zustand
verbleiben, da im Rahmen des Umsetzungsfahrplans nach Wasserrahmenrichtlinie
keine Maßnahmen geplant sind.
8.3.5
Luft / Klima
Im Vordergrund stehen die Vermeidung von Luftverunreinigung und Erhaltung von
Reinluftgebieten sowie die Erhaltung des Bestandsklimas und der lokalklimatischen
Regenerations- und Austauschfunktionen.
Die Schutzziele „Reinhaltung der Luft“ und „Geländeklima“ sind gegenüber den
folgenden Wirkfaktoren empfindlich:
-
Abriegelung, Umleitung von Frisch- und Kaltluftbahnen
-
Zerschneidung/ Verlust von Kaltluftsammel- und Kaltluftentstehungsgebieten
-
Schadstoffbelastung
Bei Durchführung der Planung gehen aus klimatischer Sicht durch das Vorhaben
kalt- und frischluftproduzierende land- und forstwirtschaftliche Flächen verloren. Die
Neubebauung im Gebiet verursacht durch erhöhte Wärmerückstrahlung der
versiegelten Flächen extremere Temperaturverläufe. Besonders in den
Sommermonaten führt die verstärkte Aufheizung der Flächen zu höheren
Temperaturwerten.
Aufgrund der relativ geringen Flächengröße des Plangebiets und der Lage des
Gebietes am Ortsrand sind die zu erwartenden Auswirkungen nur geringfügig.
Während der Bauphase treten Beeinträchtigungen der Luftqualität durch Abgase der
Baufahrzeuge und durch Staubentwicklung auf, die jedoch auf die Betriebsstunden
beschränkt sind. Betriebsbedingt kommt es durch an- und abfahrende Fahrzeuge
sowie aus dem möglichen Betrieb emittierender Anlagen im Plangebiet zur Emission
von Stäuben und Gasen. Die Stärke der Beeinträchtigungen in der Bauphase und in
der Betriebsphase ist, sofern die aktuell geltenden Standards eingehalten werden,
als gering einzustufen. Ein Fachgutachten30 bestätigt die prognostizierte Einhaltung
der einschlägigen Grenzwerte und Orientierungswerte.
29
30
Erftverband, Maßnahmenkarte, Umsetzungsfahrplan Rotbach, Version nach WS 1, Stand 07.08.2011, Online im
Internet: http://www.erftverband.de/oberirdische-gewaesser/gewaesserbewirtschaftung/umsetzungsfahrplan/,
Informationsstand 21.02.2014
Anlage: Messbericht über die Ermittlung der Immissionskenngrößen für Schwebstaub (PM-10),
Staubniederschlag und deren Inhaltsstoffe Arsen, Blei, Cadmium, Nickel und Thallium in der Umgebung; ANECO
Institut für Umweltschutz GmbH & Co, Mönchengladbach, Stand 01.02.2017, sowie Prognose vom 23.12.2016
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Seite 24
Im Hinblick auf das Klimapotential sind keine Elemente besonderer Bedeutung
betroffen,
wie
z.B.
Flurwindsysteme
(thermische
Ausgleichswinde),
Immissionsschutzflächen oder Extremstandorte auf exponierten Lagen.
Durch das Vorhaben tritt keine relevante Beeinflussung von Luft oder Klima ein.
Bei Nicht-Durchführung der Planung würden durch Wiederaufforstung der
Waldflächen die Gehölzflächen vergrößert, was sich positiv auf die klimatische
Situation auswirken würde.
8.3.6
Landschaft
Im Vordergrund stehen die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der
Landschaft in ihrer natürlichen oder kulturhistorisch geprägten Form und die
Erhaltung der Erholungseignung sowie die Erhaltung der Landschaft in ihrer für ihre
Funktionsfähigkeit genügenden Größe im unbesiedelten Raum.
Die Schutzziele „Landschaftsbild“ und „Landschaftsraum“ sind gegenüber den
folgenden Wirkfaktoren empfindlich:
-
visuelle Verletzlichkeit (Einsehbarkeit)
-
Zerschneidung, Überformung (Störung von Sichtbeziehungen, Querung von
Talräumen)
-
Verlärmung
Der Untersuchungsraum ist gekennzeichnet durch seine markante Lage im
Ortseingangsbereich.
Die Durchführung der geplanten Überbauung führt zu einer Veränderung des
Landschaftsbildes, bildet jedoch eine logische Fortführung und den Abschluss der
bestehenden Bebauung.
Die umgebende Landschaft wird durch das Vorhaben nicht wesentlich verändert,
weder in Erscheinung noch in Funktion.
8.3.7
Kultur- und sonstige Sachgüter
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind von dem Vorhaben keine Bodendenkmäler
betroffen. Auch andere Sachgüter sind nicht betroffen.
8.4
Wechselwirkungen
Ökosystemare Wechselwirkungen treten auf verschiedenen Ebenen auf.
Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern betreffen vor allem die
Zusammenhänge zwischen Oberflächenwasser, Grundwasser, Boden und Klima
sowie die Abhängigkeit der Tiere und Pflanzen von diesen abiotischen
Standortverhältnissen.
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Seite 25
Innerhalb der einzelnen Schutzgüter können ebenfalls Wechselwirkungen auftreten,
zum Beispiel in Form von Abhängigkeiten zwischen Tier- und Pflanzengemeinschaften in Ökosystemen, Populationsdynamische Regelungsmechanismen
sowie innerhalb des Bodens zum Beispiel in Form von Abhängigkeiten zwischen
Bodenstruktur, Bodenwasser- und Bodenlufthaushalt.
Weiterhin bestehen Wechselwirkungen zwischen Landschaftsstruktur und
Landschaftsfunktion. Die Vegetationsstruktur und das Relief einer Landschaft
nehmen Einfluss auf das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion eines
Landschaftsraumes.
Bodenverluste durch Versiegelung und Bebauung führen nicht nur zum direkten
Verlust von Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Durch die möglicherweise
verminderte Niederschlagsversickerung und damit verbundene geringere
Grundwasserneubildung sind auch die klimatischen Verhältnisse durch
Temperaturerhöhung und Reduzierung der relativen Luftfeuchte infolge verringerter
Verdunstung betroffen.
Verlust oder Beeinträchtigung von Lebensräumen für Flora und Fauna oder
raumwirksamer Strukturen des Landschaftsbildes
können auch eine
Beeinträchtigung der Erholungsfunktion für den Menschen bewirken.
Im vorliegenden Fall sind durch die Kleinflächigkeit und die relativ geringe
ökologische Wertigkeit des Plangebiets die Wechselwirkungen gering.
9.
MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH
NACHHALTIGER AUSWIRKUNGEN
9.1
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes
Im Bereich der neu geschaffenen Bauflächen besteht wenig Raum für die
Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen. Daher kommen innerhalb des
Plangebiets insbesondere die Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von
Beeinträchtigungen zum Tragen.
Das anfallende Oberflächenwassers wird, sofern möglich, zur Versickerung
gebracht.
Der belebte Oberboden ist vor Beginn der Baumaßnahmen unter Einhaltung der
DIN 19731, 18915 und 19639 sicherzustellen und für die Anlage späterer
Vegetationsflächen wiederzuverwenden. Bodenbelastende Maßnahmen sind
vorwiegend auf den später ohnehin versiegelten Flächen durchzuführen. Das
Prinzip der sauberen Baustelle ist zu beachten. Baubedingte Verdichtungen sind
nach Beendigung der Bauphase zu beseitigen.
Die konkrete Abarbeitung weiterer Gesichtspunkte wie Tierschutz im
Zusammenhang mit Gebäuden, Entwässerungseinrichtungen und Licht hat in den
nachfolgenden Verfahren zu erfolgen.
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9.2
Seite 26
Artenschutzrecht / Vermeidungsmaßnahmen und Risikomanagement
Das Plangebiet könnte von Vögeln als Fortpflanzungs- und Ruhestätte genutzt
werden. Die Baufeldräumung soll in den Wintermonaten von September bis März
erfolgen, außerhalb des Brutzeitraums der Vögel.
Sofern der Beginn der Bodenarbeiten während der Brutzeit unerlässlich ist, muss
vor Beräumung durch qualifizierte Biologen eine Überprüfung auf Neststandorte
durchgeführt werden, damit eine Schädigung dieser Arten mit Sicherheit
ausgeschlossen werden kann. Sollten Nester vorhanden sein, erfolgt die
Baufeldräumung außerhalb der Brutzeiten der Arten.
9.3
Gestaltungsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes
Am südlichen Rand des Plangebiets, entlang der Luxemburger Straße und auf den
Freiflächen des Verwaltungsgebäudes sind Eingrünungen mit unterschiedlicher
Breite als lineare Flächenpflanzung oder Einzelbaumpflanzung vorgesehen.
9.4
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft innerhalb des Plangebietes
Entlang der Erpa sind Maßnahmen zur Biotopentwicklung vorgesehen.
9.5
Ersatzaufforstung außerhalb des Plangebietes
Die in Ziff. 8.2 beschriebenen notwendigen Ersatzaufforstungen werden außerhalb
des Geltungsbereichs erbracht. Die Eignung ortsnaher angrenzender Flächen wird
derzeit geklärt und muss spätestens im Rahmen des verbindlichen
Bauleitplanverfahrens abschließend geregelt werden.
9.6
Weitere Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes
Falls auch nach Berücksichtigung der Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs
(Eingrünung, Biotopentwicklung an Erpa und angrenzenden Flächen) ein Defizit in
der Eingriffsbilanzierung entsteht, wird dieses noch anderweitig ausgeglichen
werden und muss spätestens im Rahmen des verbindlichen Bauleitplanverfahrens
abschließend geregelt werden.
Besondere Funktionserfordernisse sind hierbei nicht zu berücksichtigen.
10.
BILANZIERUNG VON EINGRIFF UND AUSGLEICH
10.1
Verbal-Argumentative Eingriffsbewertung
Das Plangebiet hat für den Naturhaushalt keine überragende Bedeutung. Es sind
keine bemerkenswerten, gefährdeten oder streng geschützten Pflanzen oder
Tierarten in relevanter Weise betroffen.
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Seite 27
Durch die Baufeldräumung außerhalb der Brutzeit wird eine erhebliche
Beeinträchtigung von boden- und gebüschbrütenden Arten vermieden. Andere
Arten, welche das Plangebiet als Teillebensraum nutzen, sind in geringem Umfang
betroffen. Alle betroffenen Arten können auf andere Flächen im Umfeld ausweichen
oder finden in den neu entstehenden Strukturen der Ausgleichsmaßnahmen neue
Brut- oder Nahrungshabitate.
Für die bereits gerodete Waldfläche wird an anderer Stelle eine Ersatzaufforstung
erstellt. Diese Maßnahme dient gleichzeitig dem landschaftsökologischen Ausgleich
und der Gestaltung des Landschaftsbilds am nördlichen Ortsrand.
Die Beeinflussung des Wasserhaushaltes durch das Vorhaben ist geringfügig, es ist
davon auszugehen, dass das anfallende Oberflächenwasser ortsnah zur
Versickerung gebracht werden wird.
Natürliche Bodenstrukturen sind nicht vorhanden, die verschiedenen vorhandenen
Nutzungen haben den Boden überprägt.
Die Überbauung der bisher kaltluftproduzierenden offenen Flächen ist von geringer
Bedeutung und führt zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Schutzguts Klima.
Beeinträchtigungen
ausgewiesener
Frischluftschneisen
oder
Kaltluftentstehungsgebiete sind nicht gegeben.
Die möglichen bau-, betriebs- oder anlagebedingten Schadstoffemissionen sind als
gering einzustufen. Obwohl die betreffenden Fachgutachten zu Lärm und
Staubeinwirkungen die Einhaltung der einschlägigen Grenz- und Orientierungswerte
prognostizieren, werden vorsorglich zusätzliche Maßnahmen zur Abschirmung der
Betriebsflächen gegenüber den Siedlungsflächen ergriffen (z.B. Lärmschutzwand).
Die geplante Überbauung führt zu keiner relevanten Veränderung des
Landschaftsbildes. Das Plangebiet hat eine geringe Flächengröße, die geplante
Erweiterung des Betriebshofs schließt an eine vorhandene ähnliche Bebauung an,
das geplante Verwaltungsgebäude setzt einen bewussten Akzent am Ortseingang.
Die Bauflächen werden teilweise eingegrünt und teilweise durchgrünt.
10.2
Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung
Für die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung im Umweltbericht wurde die folgende
Methode der LANUV angewandt: "Numerische Bewertung von Biotoptypen für die
Bauleitplanung in NRW", Recklinghausen, Stand März 2008. Die Biotoptypen des
Bestands und der Planung wurden den dort aufgelisteten Codes zugeordnet.
Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans
wurde eine überschlägige Bilanzierung durchgeführt, welche auf der Darstellung des
städtebaulichen Konzepts basiert. Eine detaillierte Berechnung ist erst im nächsten
Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplans möglich, wenn exakte
Flächenabgrenzungen und Festsetzungen für die Planung vorliegen.
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Seite 28
Nach überschlägiger Abschätzung wird, unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur
Eingrünung des Baugebiets und von Aufwertungsmaßnahmen entlang der Erpa, ein
Defizit von etwa 20.000 Wertpunkten verbeiben, welche anderweitig abzudecken
sind.
11.
ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN
Eine Alternativenplanung zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. zum
Bebauungsplan Nr. 182 wäre der Verzicht auf den Erweiterung des
Gewerbegebiets. Die dort ansässige Abgrabungs- und Tiefbaufirma und könnte ihre
Betriebsabläufe auf dem vorhandenen Firmengelände aus Platzgründen nicht
optimieren. Die planungsrechtlich notwendige Alternativenprüfung muss in einem
solchen Fall lediglich darstellen, ob eine alternative Erweiterung in eine die
umgebende Wohnbebauung weniger beeinträchtigende Richtung in Frage kommt.
Die Erweiterung des Unternehmens an einem genehmigten Standort stellt einen
schützenswerten Belang dar. Eine Erweiterung des Betriebs in eine andere
Richtung als nach Südwesten scheidet aufgrund der vorhandenen
Abgrabungsbereiche aus. Mit dem Verzicht auf die FNP-Änderung würde zudem die
Möglichkeit der Verbesserung der bisherigen städtebaulichen Situation und
ortsbildgerechten Abrundung des Stadtteils Erp und die Schaffung einer markanten
Ortseingangssituation entfallen.
12.
SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN
Bei der Erstellung dieses Umweltberichtes sind keine Unsicherheiten derart
aufgetreten, dass sich durch eine andere methodische Bearbeitung eine erheblich
andere Beurteilung der Umweltauswirkungen ergeben könnte.
Die mit der Durchführung der Planung verbundenen umweltbezogenen Wirkungen
sind in der Tendenz beschrieben.
Die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern können nur generalisierend
dargestellt werden. Die Auswirkungsverlagerungen und Sekundärauswirkungen
zwischen und innerhalb verschiedener Schutzgüter sind in ihrer addierenden,
potenzierenden aber auch vermindernden oder aufhebenden Wirkung nur vom
Grundsatz her und nicht qualitativ oder in Größenordnungen ermittelbar.
13.
MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG
Gemäß § 4c BauGB überwachen die Gemeinden die erheblichen
Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung eines Bauleitplanes
eintreten, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig
zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu
ergreifen.
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Seite 29
Auf diese Weise wird kontrolliert, ob die im Umweltbericht aufgestellten Prognosen
tatsächlich eingetreten sind und die vorgesehenen Festsetzungen bzw. Maßnahmen
realisiert wurden und ausreichend waren. Die Hinweise und Informationen der
beteiligten Behörden werden der Überwachung zu Grunde gelegt.
14.
ZUSAMMENFASSUNG
Ziel der Bauleitplanverfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für gewerbliche Bauflächen am nördlichen Ortsrand von ErftstadtErp. Diese sollen dem bestehenden Gewerbebetrieb, dem dort bereits vorhandenen
Kiesabbau- und Tiefbauunternehmen, die Möglichkeit der Bestandssicherung und
Erweiterung am jetzigen Standort geben.
Im Rahmen des vorbereitenden Bauleitplanverfahrens (Änderung des
Flächennutzungsplans) ist eine Umweltprüfung durchzuführen, welche die
voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der Planung auf die Umwelt ermittelt,
beschreibt und bewertet.
Im vorliegenden Bericht erfolgt die Darstellung und Bewertung der ökologischen und
landschaftlichen Gegebenheiten und die qualitative Bewertung des Eingriffs. Es
erfolgt eine Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens auf
Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere und Pflanzen und die
biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft / Klima, Landschaft, und Kultur- und
sonstige Sachgüter sowie die jeweiligen Wechselwirkungen.
Das Ergebnis zeigt, dass durch das Vorhaben keine Naturgüter betroffen sind,
denen im heutigen Zustand eine außergewöhnliche Wertigkeit zugesprochen
werden kann.
Die naturschutzrechtliche und forstrechtliche Kompensation des Eingriffs erfolgt
sowohl innerhalb als auch außerhalb des Plangebiets.
Stolberg, 16.05.2017/ur