Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
17.05.2017
Erstellt
04.05.17, 15:02
Aktualisiert
04.05.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 229/2017
Az.: 65.0
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.0/81 Datum: 20.04.2017
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Stadtwerke
Betrifft:
Termin
17.05.2017
Bemerkungen
beschließend
Bebauungsplan Nr.165, Bliesheim, "Lange Heide"
Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für den Bereich des Bebauungsplangebietes 165, Bliesheim, „Lange Heide“, ergeben sich auf
Basis der vorliegenden Planung i.V.m. den für das Plangebiet zu erwartenden Kanalherstellungskosten in Anwendung der aus den Allgemeinen Entsorgungsbestimmungen der Stadtwerke
resultierenden Verteilungskriterien folgende Baukostenzuschüsse Kanal pro qm entgeltpflichtiger
Grundstücksfläche:
- Schmutzwasserbeseitigung:
- für eine eingeschossige Wohnbebauung:
- für eine zweigeschossige Wohnbebauung:
- für eine dreigeschossige Wohnbebauung:
11,842951 Euro pro qm Grundstücksfläche
15,395836 Euro pro qm Grundstücksfläche
17,764427 Euro pro qm Grundstücksfläche
Oberflächenwasserbeseitigung:
- für eine eingeschossige Wohnbebauung:
- für eine zweigeschossige Wohnbebauung:
- für eine dreigeschossige Wohnbebauung:
10,112520 Euro pro qm Grundstücksfläche
13,146276 Euro pro qm Grundstücksfläche
15,168780 Euro pro qm Grundstücksfläche
Begründung:
Im Rahmen der Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 165, Bliesheim, „Lange Heide“ sind
von der Eigentümerschaft der erschlossenen Grundstücke bzw. von den Grundstückserwerbern
im Zuge des städtischen Grundstücksverkaufs nach § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (-AEB-A-) der Stadtwerke Erftstadt Baukostenzuschüsse Kanal – getrennt nach
Schmutz- und Oberflächenwasser – als einmaliges Entgelt für den Anschluss an die städtischen
Abwasserbeseitigungsanlagen zu erheben. Die Entgeltverpflichtungen sollen im Zuge des städtischen Grundstücksverkaufes mit abgewickelt werden.
Hierfür sind im Vorfeld wirksame Bestimmungen über die Höhe der im Einzelfall einschlägigen
Baukostenzuschüsse verbindlich festzulegen.
Die vom Plangebiet erschlossenen Grundstücke sollen an eine Trennsystemkanalisation
angeschlossen werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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