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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.165, Bliesheim, "Lange Heide" Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
17.05.2017
Erstellt
04.05.17, 15:02
Aktualisiert
04.05.17, 15:02
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.165, Bliesheim, "Lange Heide"
Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.165, Bliesheim, "Lange Heide"
Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 229/2017 Az.: 65.0 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65.0/81 Datum: 20.04.2017 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Stadtwerke Betrifft: Termin 17.05.2017 Bemerkungen beschließend Bebauungsplan Nr.165, Bliesheim, "Lange Heide" Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Für den Bereich des Bebauungsplangebietes 165, Bliesheim, „Lange Heide“, ergeben sich auf Basis der vorliegenden Planung i.V.m. den für das Plangebiet zu erwartenden Kanalherstellungskosten in Anwendung der aus den Allgemeinen Entsorgungsbestimmungen der Stadtwerke resultierenden Verteilungskriterien folgende Baukostenzuschüsse Kanal pro qm entgeltpflichtiger Grundstücksfläche: - Schmutzwasserbeseitigung: - für eine eingeschossige Wohnbebauung: - für eine zweigeschossige Wohnbebauung: - für eine dreigeschossige Wohnbebauung: 11,842951 Euro pro qm Grundstücksfläche 15,395836 Euro pro qm Grundstücksfläche 17,764427 Euro pro qm Grundstücksfläche Oberflächenwasserbeseitigung: - für eine eingeschossige Wohnbebauung: - für eine zweigeschossige Wohnbebauung: - für eine dreigeschossige Wohnbebauung: 10,112520 Euro pro qm Grundstücksfläche 13,146276 Euro pro qm Grundstücksfläche 15,168780 Euro pro qm Grundstücksfläche Begründung: Im Rahmen der Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 165, Bliesheim, „Lange Heide“ sind von der Eigentümerschaft der erschlossenen Grundstücke bzw. von den Grundstückserwerbern im Zuge des städtischen Grundstücksverkaufs nach § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser (-AEB-A-) der Stadtwerke Erftstadt Baukostenzuschüsse Kanal – getrennt nach Schmutz- und Oberflächenwasser – als einmaliges Entgelt für den Anschluss an die städtischen Abwasserbeseitigungsanlagen zu erheben. Die Entgeltverpflichtungen sollen im Zuge des städtischen Grundstücksverkaufes mit abgewickelt werden. Hierfür sind im Vorfeld wirksame Bestimmungen über die Höhe der im Einzelfall einschlägigen Baukostenzuschüsse verbindlich festzulegen. Die vom Plangebiet erschlossenen Grundstücke sollen an eine Trennsystemkanalisation angeschlossen werden. In Vertretung (Hallstein) -2-