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Allgemeine Vorlage (1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 1, Ortsteil Obermaubach, im Bereich des Grundstückes Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 5, Parz. Nr. 29; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 1, Ortsteil Obermaubach, im Bereich des Grundstückes Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 5, Parz. Nr. 29;
hier: Aufstellungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 1, Ortsteil Obermaubach, im Bereich des Grundstückes Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 5, Parz. Nr. 29;
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Vorlagen-Nr.: 1. Ergänzung 103/2002 Bauamt - Herr Schmühl 621-00/O 1 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 23. April 2008 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 14.01.2003 15.01.2003 28.01.2003 11.02.2003 TOP: 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 1, Ortsteil Obermaubach, im Bereich des Grundstückes Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 5, Parz. Nr. 29; hier: Aufstellungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Zunächst wird auf den Inhalt der Ursprungsvorlage Nr. 103/2002 vom 23. 10. 2002 verwiesen. Die Vorlage ist als Anlage nochmals beigefügt. In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 19. 11. 2002 wurde die Angelegenheit zurückgestellt und gleichzeitig festgelegt, bei nächster Gelegenheit eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Darüber hinaus wurde vereinbart, die Angelegenheit auch im Umweltausschuss zu beraten. Der Inhalt der Ursprungssitzungsvorlage ändert sich nicht. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten der Bebauungsplanänderung einschließlich der erforderlichen Gutachten und Nachweise werden sich mit Sicherheit auf rund 5000,00 € belaufen. Die Kosten werden in voller Höhe vom Antragsteller übernommen. III. Beschlussvorschlag: „Die Aufstellung der 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 1, Ortsteil Obermaubach, Teilbereich Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 5, Parzelle Nr. 29, wird gemäß § 2 (1) und (4) BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 3 und 4 BauGB durchzuführen. Folgende Planinhalte werden festgelegt: -2- maximal zweigeschossig, - offene Bauweise, - GRZ 0,4 ; GFZ 0,8, - geneigtes Dach zwingend vorgeschrieben, - max. FH 9 m OK Gelände vor Gebäudemitte.“ Der Bürgermeister - Ramm - Anlage- IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________