Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Vorlagen-Nr.:
1. Ergänzung
103/2002
Bauamt - Herr Schmühl 621-00/O 1
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 23. April 2008
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
14.01.2003
15.01.2003
28.01.2003
11.02.2003
TOP: 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 1, Ortsteil Obermaubach, im
Bereich des Grundstückes Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 5, Parz. Nr. 29;
hier: Aufstellungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Zunächst wird auf den Inhalt der Ursprungsvorlage Nr. 103/2002 vom 23. 10. 2002 verwiesen.
Die Vorlage ist als Anlage nochmals beigefügt.
In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 19. 11. 2002 wurde die Angelegenheit
zurückgestellt und gleichzeitig festgelegt, bei nächster Gelegenheit eine Ortsbesichtigung
durchzuführen. Darüber hinaus wurde vereinbart, die Angelegenheit auch im Umweltausschuss zu
beraten.
Der Inhalt der Ursprungssitzungsvorlage ändert sich nicht.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten der Bebauungsplanänderung einschließlich der erforderlichen Gutachten und
Nachweise werden sich mit Sicherheit auf rund 5000,00 € belaufen. Die Kosten werden in voller
Höhe vom Antragsteller übernommen.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Aufstellung der 1. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 1, Ortsteil
Obermaubach, Teilbereich Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 5,
Parzelle Nr. 29, wird gemäß § 2 (1) und (4) BauGB beschlossen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 3 und 4
BauGB durchzuführen.
Folgende Planinhalte werden festgelegt:
-2- maximal zweigeschossig,
- offene Bauweise,
- GRZ 0,4 ; GFZ 0,8,
- geneigtes Dach zwingend vorgeschrieben,
- max. FH 9 m OK Gelände vor Gebäudemitte.“
Der Bürgermeister
- Ramm - Anlage-
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________