Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
119 kB
Datum
20.06.2017
Erstellt
08.06.17, 15:04
Aktualisiert
08.06.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
273
2(`
Bahnhofstr. 24
50374 Erftstadt
fraktion@gruene-erftstadt.de
Erft stadt .5.2017
4
6 39 40 443
•
STADT ERFTSTADT
- Der Bürgermeister 014
Herrn
Bürgermeister Volker Erner
Holzdamm 10
30374 Erftstadt
Per mail: buemermeistereerftstadt.de
50
51
MM 2017
61
62
6
10 14 '1051370 82 81
Sehr geehrter Herr Erner,
hiermit bitten wie darum, folgenden Antrag den zuständigen Gremien zuzuleiten:
Antrag zur Einbeziehung alternativer Konzepte bei der Planung von Neubaugebieten
Für die Ausweisung neuer Wohngebiete in Erftstadt beantragen wir hiermit alternative konzeptionelle
Herangehensweisen in die Planungen mit einfließen zulassen. Konkret beantragen wir
•
Eine Abkehr von der üblichen EFH / DHH- oder Reihenhausbebauung hin zu verdichteten
Bauformen insb. mit MFH inkl. generationenübergreifenden, sozial gemischten
Nutzungsoptionen (mind. 30% Quote)
•
Inkl. sozio-kultureller Treffpunkte — wie Cafes, Bürgerbüros, Repaircafes z.B. als
Fahrradwerkstätten u.dgl.nn. — als integrale Bestandteile der Bauplanung
•
Inkl. Kita und U3-Ausbau
•
Unter Beachtung des größtmöglichen Erhalts der landschaftlichen Fläche des jeweiligen
Baugebietes zur gemeinschaftlichen Nutzung als Park, für Kinderspielplätze, und
gemeinschaftliche Nutzgartenanlagen
•
Alternative Wärmeversorgungsnetze unter Nutzung erneuerbarer Energien sowie der
grundsätzliche Einsatz erneuerbarer Energien sind in die Planung zu integrieren
•
Ein verstärktes Angebot für genossenschaftliches Bauen unter Beachtung der o.g. Kriterien ist
zu unterbreiten.
•
Vergabe von Erbbaurechten - als kommunales Steuerungsmittel zur preiswerten
Ausgestaltung der Immobilienvergabe.
Begründung
Die vorgestellten Planungen zum Baugebiet Dechant-Linden-Weg (wie vordem auch in Bliesheim,
Lange Heide und Lechenich, An der Vilskaul) und der Protest der anliegenden Bewohnerinnen
machen deutlich, dass die Erftstädter Bevölkerung bewusst und sehr sensibel auf das Zubauen von
Freiflächen vor ihrer Haustür, zumal von Landschaftsschutzgebieten reagiert, und wie wir meinen,
dies vollkommen zurecht.
Heutzutage nach dem immer gleichen modus vivendi zu bauen, d.h. landschaftliche Fläche maximal
zuzubauen ist weder nachhaltig noch sinnhaft.
Der Klimawandel wird auch vor den Toren Erftstadts nicht Halt machen und die vom Bund
vorgegebenen Klimaschutzziele einzuhalten ist mit der Einhaltung der EnEV bei weitem nicht mehr
einlösbar. Eine Verringerung der Energieressourcen wird nämlich durch ein Mehr an verbauter Fläche
kompensiert (sog. Reboundeffekte).
Kommunen aber sind an dieser Stelle die maßgeblichen Akteure und haben die Chance, die
Stellschrauben zu verändern.
Es gibt viele Beispiele, die für die Umsetzung o.g Kriterien bereits vorbildhaft stehen und alternative
Wege aufzeigen — allen voran setzt das die Stadt Zürich um mit unterschiedlichen Stadtteilkonzepten
zur Erreichung ihres, sogar in der städtischen Verfassung verankerten, 2.000 Watt-Zieles bis zum
Jahre 2050, ebenso Kopenhagen. Aber auch in Deutschland werden vielerorts mit unterschiedlichen
Versorgungsansätzen neue Wege beschritten (vgl. „Wärmewende in den Kommunen" Bd. 41 — Hrsg.
Heinrich Böll-Stiftung 2015)
Hervorgehoben seien zudem insb. die Entwicklung von Wohnquartieren auf genossenschaftlicher
Basis. Dies ist sicherlich der mühsamere Weg, sichert aber langfristig die Identifikation seiner
Bewohner mit dem Quartier und ist sozial wie ökologisch vor allem auch nachhaltig. Hierfür bieten
Dachgesellschaften (wie in NRW z.B. die Ko-Operativ eG, Wohnbundberatung NRW u.a.) ihre
Mitwirkung und Unterstützung an.
Die Verwendung des Erbbaurechts könnte darüber hinaus ein weiteres Steuerungselement sein, die
es jungen Familien ermöglicht günstig zu bauen, wobei die Kommune Grundstückseigentümerin bleibt
und ggf. nach Ablauf des Erbbaurechtsvertrages ein Vorkaufsrecht einräumen kann.
Für Erftstadt sollte es das Ziel sein, dass Wohnraum für Zielgruppen mit diesen gemeinsam
geschaffen wird, wenn möglich mit öffentlicher Förderung, dass mit Grund und Boden sparsam
umgegangen wird und Klimaschutzforderungen eingehalten werden.
Wir verstehen unseren Antrag als essentielle Aufgabe im Rahmen des Wohnbauentwicklungskonzeptes.
Mit freundlichen Grüßen
anon Sand
raktionsvorsitz
Lars Schnatbaum-Laumann
Fraktionsvorsitzender
Birgit Foken-Brock
Mitglied des Rates
4.4
J.7
k.