Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
09.05.2017
Erstellt
27.04.17, 15:42
Aktualisiert
27.04.17, 15:42
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 217/2017
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 19.04.2017
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Betrifft:
Termin
09.05.2017
Bemerkungen
beschließend
Einbau einer Klimaanlage in der 4. Etage des Rathauses - Aufhebung eines Sperrvermerks
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der SV1-Sperrvermerk für die im Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft
vorgesehenen Maßnahme „Rathaus Liblar – Klimaanlage 4. Etage“ wird aufgehoben.
Begründung:
In den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2017 hatte ich einen Betrag in Höhe von 205.000,- € für den
Einbau einer Klimaanlage in der 4. Etage des Rathauses eingestellt. Im Zuge der Beratungen über
den Wirtschaftsplan 2017 wurde die Maßnahme vom Betriebsausschuss mit einem Sperrvermerk
versehen-Die Verwaltung wurde gebeten, Angaben zu den geschätzten Betriebskosten vorzulegen.
Durch einen Fachplaner habe ich eine entsprechende Schätzung erstellen lassen. Bei einem verantwortungsvollen Umgang mit der Anlage, bei dem z.B. die Raumtemperatur nicht zu niedrig eingestellt und die Anlage nicht bei geöffneten Fenstern betrieben wird, betragen die Kosten ca.
4.000,- € pro Jahr. Durch eine entsprechende Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und
durch geeignete technische Maßnahmen, z.B. Begrenzung der Differenz zwischen Innen- und Außentemperatur, können diese Voraussetzungen eingehalten werden.
Aus Gründen des Arbeitsschutzes halte ich den Einbau einer Klimaanlage in der 4. Etage des Rathauses für unerlässlich. Trotz eines außenliegenden Sonnenschutzes heizen sich die Räume bei
Sonneneinstrahlung unerträglich stark auf. Die aus Gründen des Arbeitsschutzes geforderten
Höchsttemperaturen werden an vielen Tagen im Jahr nicht eingehalten. Ursächlich für die Aufheizung sind die in der 4. Etage verbauten großen Fensterflächen. So verfügt ein Büro in der 4. Etage
im Vergleich zu einem gleich großen Büro in der 3. Etage tlw. über die sechsfache Fensterfläche.
Ich sehe den Einbau einer Klimaanlage in der 4. Etage des Rathauses weiterhin als zwingend an.
In den anderen Geschosses des Rathauses ist eine solche Maßnahme nicht erforderlich, da dort
wegen der geringeren Fensteranteile die Aufheizung der Räume deutlich geringer ausfällt.
In Vertretung
(Hallstein)
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