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Beschlussvorlage (Einbau einer Klimaanlage in der 4. Etage des Rathauses - Aufhebung eines Sperrvermerks)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
09.05.2017
Erstellt
27.04.17, 15:42
Aktualisiert
27.04.17, 15:42
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 217/2017 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 19.04.2017 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Betrifft: Termin 09.05.2017 Bemerkungen beschließend Einbau einer Klimaanlage in der 4. Etage des Rathauses - Aufhebung eines Sperrvermerks Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der SV1-Sperrvermerk für die im Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft vorgesehenen Maßnahme „Rathaus Liblar – Klimaanlage 4. Etage“ wird aufgehoben. Begründung: In den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2017 hatte ich einen Betrag in Höhe von 205.000,- € für den Einbau einer Klimaanlage in der 4. Etage des Rathauses eingestellt. Im Zuge der Beratungen über den Wirtschaftsplan 2017 wurde die Maßnahme vom Betriebsausschuss mit einem Sperrvermerk versehen-Die Verwaltung wurde gebeten, Angaben zu den geschätzten Betriebskosten vorzulegen. Durch einen Fachplaner habe ich eine entsprechende Schätzung erstellen lassen. Bei einem verantwortungsvollen Umgang mit der Anlage, bei dem z.B. die Raumtemperatur nicht zu niedrig eingestellt und die Anlage nicht bei geöffneten Fenstern betrieben wird, betragen die Kosten ca. 4.000,- € pro Jahr. Durch eine entsprechende Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und durch geeignete technische Maßnahmen, z.B. Begrenzung der Differenz zwischen Innen- und Außentemperatur, können diese Voraussetzungen eingehalten werden. Aus Gründen des Arbeitsschutzes halte ich den Einbau einer Klimaanlage in der 4. Etage des Rathauses für unerlässlich. Trotz eines außenliegenden Sonnenschutzes heizen sich die Räume bei Sonneneinstrahlung unerträglich stark auf. Die aus Gründen des Arbeitsschutzes geforderten Höchsttemperaturen werden an vielen Tagen im Jahr nicht eingehalten. Ursächlich für die Aufheizung sind die in der 4. Etage verbauten großen Fensterflächen. So verfügt ein Büro in der 4. Etage im Vergleich zu einem gleich großen Büro in der 3. Etage tlw. über die sechsfache Fensterfläche. Ich sehe den Einbau einer Klimaanlage in der 4. Etage des Rathauses weiterhin als zwingend an. In den anderen Geschosses des Rathauses ist eine solche Maßnahme nicht erforderlich, da dort wegen der geringeren Fensteranteile die Aufheizung der Räume deutlich geringer ausfällt. In Vertretung (Hallstein) -2-