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Beschlussvorlage (Barrierefreier Ausbau der Haltestelle "Herrig Siedlung")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
112 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
22.06.17, 15:01
Aktualisiert
22.06.17, 15:01
Beschlussvorlage (Barrierefreier Ausbau der Haltestelle "Herrig Siedlung") Beschlussvorlage (Barrierefreier Ausbau der Haltestelle "Herrig Siedlung")

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 287/2017 Az.: -61- Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61- Datum: 30.05.2017 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 27.06.2017 Bemerkungen beschließend Barrierefreier Ausbau der Haltestelle "Herrig Siedlung" Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 150.000 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: 120 547 000 0511003 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Planungen zum barrierefreien Ausbau der Haltestelle „Herrig Siedlung“ wird unter Verzicht der Vorberatungen im Fachausschuss zugestimmt. Begründung: Im letzten Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr wurde zur Vorlage V 130/2017 der Beschluss gefasst, mit dem barrierefreien Ausbau der Haltestelle „Herrig Siedlung“ noch im diesem Jahr zu beginnen. Die Verwaltung wurde gebeten, die Pläne vor Ausführungsbeginn den Mitgliedern des Ausschusses vorzulegen. Damit der zeitliche Prozessablauf gewährleistet ist, bedarf es der politischen Zustimmung für die Entwurfsplanungen unter Verzicht der Vorberatungen im Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr. Auf Grundlage dieser Entwurfsplanungen wird ein Finanzierungsantrag beim Nahverkehr Rheinland (NVR) gestellt. Ziel ist es in diesem Jahr noch eine 90%ige Förderung für den barrierefreien Ausbau oder die Zusage eines frühzeitigen förderunschädlichen Baubeginns zu erhalten Sollte von Seiten des NVR für beide Möglichkeiten keine Zustimmung erfolgen, wird der Ausbau der Haltestelle nach Beschlusslage aus dem Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr ausschließlich aus eigenen städtischen Haushaltsmitteln finanziert. Anlage  Entwurfsplanung (Erner) -2-