Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
112 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
22.06.17, 15:01
Aktualisiert
22.06.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 287/2017
Az.: -61-
Amt: - 61 BeschlAusf.: - -61- Datum: 30.05.2017
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
27.06.2017
Bemerkungen
beschließend
Barrierefreier Ausbau der Haltestelle "Herrig Siedlung"
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
150.000
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
120 547 000
0511003
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Planungen zum barrierefreien Ausbau der Haltestelle „Herrig Siedlung“ wird unter Verzicht der
Vorberatungen im Fachausschuss zugestimmt.
Begründung:
Im letzten Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr wurde zur Vorlage V 130/2017 der Beschluss gefasst, mit dem barrierefreien Ausbau der Haltestelle „Herrig Siedlung“ noch im diesem
Jahr zu beginnen. Die Verwaltung wurde gebeten, die Pläne vor Ausführungsbeginn den Mitgliedern des Ausschusses vorzulegen.
Damit der zeitliche Prozessablauf gewährleistet ist, bedarf es der politischen Zustimmung für die
Entwurfsplanungen unter Verzicht der Vorberatungen im Ausschuss für öffentliche Ordnung und
Verkehr.
Auf Grundlage dieser Entwurfsplanungen wird ein Finanzierungsantrag beim Nahverkehr Rheinland (NVR) gestellt. Ziel ist es in diesem Jahr noch eine 90%ige Förderung für den barrierefreien
Ausbau oder die Zusage eines frühzeitigen förderunschädlichen Baubeginns zu erhalten
Sollte von Seiten des NVR für beide Möglichkeiten keine Zustimmung erfolgen, wird der Ausbau
der Haltestelle nach Beschlusslage aus dem Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr ausschließlich aus eigenen städtischen Haushaltsmitteln finanziert.
Anlage
Entwurfsplanung
(Erner)
-2-