Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 111/2005
14.06.2005
Datum:
Az.: 20/894-18
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
15.06.2005
Kreistag
04.07.2005
Wiederbestellung des Mitglieds des Vorstandes der Kreissparkasse Euskirchen,
Herrn Sparkassendirektor Heinz-Otto Koch
Sachbearbeiter/in: Herr Steffens
Tel.: 15 422
Abt.: 20
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag genehmigt gem. § 7 (2) Buchst. e SpkG NRW den Beschluss des Verwaltungsrates
der Kreissparkasse Euskirchen vom 13.06.2005, mit dem Herr Sparkassendirektor Heinz-Otto
Koch für die Zeit vom 01.04.2006 bis zum 31.10.2010 zum Vorstandsmitglied der Kreissparkasse
Euskirchen wiederbestellt worden ist.
Seite - 2 Begründung:
Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen hat in seiner Sitzung vom 13.06.2005 Herrn
Sparkassendirektor Heinz-Otto Koch gem. § 14 (2) Buchst. b SpkG NRW für die Zeit vom
01.04.2006 bis zum 31.10.2010 wiederbestellt.
Die Wiederbestellung unterliegt gem. § 7 (2) Buchst. e SpkG NRW dem Genehmigungsvorbehalt
des Kreistags.
Anlage:
- Verwaltungsratsbeschluss vom 13.06.2005
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
___________________
(Unterschrift)
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)