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Beschlussvorlage GB (Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2004; a) Verwendung des Jahresüberschusses b) Entlastung der Sparkassenorgane)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2004;
a)   Verwendung des Jahresüberschusses
b)   Entlastung der Sparkassenorgane) Beschlussvorlage GB (Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2004;
a)   Verwendung des Jahresüberschusses
b)   Entlastung der Sparkassenorgane)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 110/2005 14.06.2005 Az.: 20/894-10 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 15.06.2005 Kreistag 04.07.2005 Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2004; a) Verwendung des Jahresüberschusses b) Entlastung der Sparkassenorgane Sachbearbeiter/in: Herr Steffens Tel.: 15 422 Abt.: 20 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: gez. Hessenius Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: a) Gemäß dem Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen vom 13.06.2005 beschließt der Kreistag, den ausschüttungsfähigen Teil des Jahresüberschusses der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2004 in Höhe von 203.127,56 € der Sicherheitsrücklage der Kreissparkasse zuzuführen (§ 27 Abs. 3 i.V.m. § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz NRW - SpkG NRW). Seite - 2 b) Der Kreistag beschließt, den Organen der Kreissparkasse Euskirchen für das Geschäftsjahr 2004 gem. § 7 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NRW Entlastung zu erteilen. (Bei der Beschlussfassung haben die Kreistagsmitglieder, die gleichzeitig dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen angehören, nicht mitgewirkt.) Begründung: zu a) Gem. § 27 Abs. 3 in Verbindung mit § 28 Abs. 2 SpkG NRW beschließt der Kreistag nach Anhörung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse über den ausschüttungsfähigen Teil des Jahresüberschusses. Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen hat in der Sitzung vom 13.06.2005 dem Kreistag vorgeschlagen zu beschließen, dass der ausschüttungsfähige Teil des Jahresüberschusses der Kreissparkasse für das Geschäftsjahr 2004 in Höhe von 203.127,56 € der Sicherheitsrücklage zugeführt wird. zu b) Die Kreissparkasse Euskirchen hat nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes durch den Verwaltungsrat den Jahresabschluss mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes sowie den Lagebericht zur Entlastung der Organe vorgelegt. Das Geschäftjahr 2004 schließt wie folgt ab: Summen Aktiva / Passiva Jahresüberschuss von Ausgewiesener Bilanzgewinn 1.862.862.371,16 € 2.031.275,66 € 2.031.275,66 € Anlagen: • Beschluss des Verwaltungsrates über die Verwendung des ausschüttungsfähigen Teils des Jahresüberschusses 2004 vom 13.06.2005 • Beschluss des Verwaltungsrates über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2004 und die Billigung des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2004 vom 13.06.2005 • Jahresabschluss zum 31.12.2004 gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: ___________________ (Unterschrift) Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)