Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 110/2005
14.06.2005
Az.: 20/894-10
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
15.06.2005
Kreistag
04.07.2005
Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2004;
a) Verwendung des Jahresüberschusses
b) Entlastung der Sparkassenorgane
Sachbearbeiter/in: Herr Steffens
Tel.: 15 422
Abt.: 20
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
gez.
Hessenius
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
a)
Gemäß dem Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen vom
13.06.2005 beschließt der Kreistag, den ausschüttungsfähigen Teil des Jahresüberschusses der
Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2004 in Höhe von 203.127,56 € der Sicherheitsrücklage
der Kreissparkasse zuzuführen (§ 27 Abs. 3 i.V.m. § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz NRW - SpkG
NRW).
Seite - 2 b)
Der Kreistag beschließt, den Organen der Kreissparkasse Euskirchen für das Geschäftsjahr 2004
gem. § 7 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NRW Entlastung zu erteilen.
(Bei der Beschlussfassung haben die Kreistagsmitglieder, die gleichzeitig dem Verwaltungsrat der
Kreissparkasse Euskirchen angehören, nicht mitgewirkt.)
Begründung:
zu a) Gem. § 27 Abs. 3 in Verbindung mit § 28 Abs. 2 SpkG NRW beschließt der Kreistag nach
Anhörung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse über den ausschüttungsfähigen Teil des Jahresüberschusses.
Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen hat in der Sitzung vom 13.06.2005 dem Kreistag vorgeschlagen zu beschließen, dass der ausschüttungsfähige Teil des Jahresüberschusses
der Kreissparkasse für das Geschäftsjahr 2004 in Höhe von 203.127,56 € der Sicherheitsrücklage
zugeführt wird.
zu b) Die Kreissparkasse Euskirchen hat nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung
des Lageberichtes durch den Verwaltungsrat den Jahresabschluss mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes sowie
den Lagebericht zur Entlastung der Organe vorgelegt.
Das Geschäftjahr 2004 schließt wie folgt ab:
Summen Aktiva / Passiva
Jahresüberschuss von
Ausgewiesener Bilanzgewinn
1.862.862.371,16 €
2.031.275,66 €
2.031.275,66 €
Anlagen:
• Beschluss des Verwaltungsrates über die Verwendung des ausschüttungsfähigen Teils des
Jahresüberschusses 2004 vom 13.06.2005
• Beschluss des Verwaltungsrates über die Feststellung des Jahresabschlusses zum
31.12.2004 und die Billigung des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2004 vom
13.06.2005
• Jahresabschluss zum 31.12.2004
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
___________________
(Unterschrift)
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)